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50 Personen bei Kundgebung gegen DNA-Abgabe in Freiburg

Am vergangenen Freitag, den 18.05.2018 fand in Freiburg vor dem Polizeirevier Süd - in Abwesenheit des Betroffenen - um 13:00 eine Kundgebung gegen die DNA-Abgabe in Zusammenhang mit dem Entrollen eines PKK-Banners am diesjährigen 1. Mai statt. Der Betroffene selbst war nicht erschienen, da ihm noch immer kein richterlicher Beschluss vorliegt, obwohl ihn die Polizei in Erwähnung eines solchen vorgeladen hatte.

Der Protest der ca. 50 anwesenden AktivistInnen richtete sich insbesondere gegen die Kriminalisierung der kurdischen Linken und ihrer SympathisantInnen. Die Rote Hilfe Freiburg verlas eine Rede, die wir an der Stelle dokumentieren:

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen und alle die sich heute hier versammelt oder in den letzten Tagen solidarisch gezeigt haben.

Vor zwei Wochen, am 1. Mai wurde ein Genosse mit dem Vorwurf verhaftet, ein Transparent mit dem Symbol der kurdischen Arbeiterpartei PKK entrollt zu haben. Für diese verbotene politische Meinungsäußerung soll er nun gezwungen werden, seine DNA abzugeben.

Wir verurteilen diese offensichtlich politisch motivierte Maßnahme. Sie reiht sich nahtlos ein in die Repression gegen die kurdische Linke und ihrer SympathisantInnen, die sich unter anderem in §129b Verfahren äußert, im willkürlichen Verbot von Symbolen der kurdischen Befreiungsbewegung und auch in der Beschlagnahmung von Büchern wie beispielsweise beim Mesopotamien-Verlag in Neuss. Mit diesen Maßnahmen wird die autoritäre Politik der Türkei gegen die kurdische Bewegung in der Bundesrepublik weitergeführt, die deutschen Behörden machen sich zum verlängerten Arm Erdogans.

Die Möglichkeit zur Entnahme und Speicherung von DNA wurde ursprünglich für Straftaten mit erheblicher Bedeutung eingeführt. Die Anwendung dieser Maßnahme auf ein solches Bagatelldelikt, insbesondere auf eine politische Meinungsäußerung, betrachten wir mit Sorge. Denn eine DNA-Entnahme und Analyse ermöglicht einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich ein solches Vorgehen der Behörden durchsetzt.

Der betroffene Genosse ist heute nicht hier, um seine DNA abzugeben. Denn nach wie vor liegt uns noch kein richterlicher Beschluss vor, der diese Maßnahme begründet, obwohl die Polizei behauptet, einen solchen zu haben. Auch für die Einbehaltung seiner persönlicher Gegenstände liegt noch kein Beschluss vor. Damit wird es uns stark erschwert, rechtlich gegen die Maßnahmen vorzugehen, denn nach wie vor haben wir keine Ahnung, wie dieses absurde Vorgehen begründet wird. Auf solche Spielchen lassen wir uns nicht ein, und wir werden den Strafverfolgungsbehörden nicht freiwillig zuarbeiten.

Statt dem betroffenen Genossen sind wir heute hier. Wir sind hier, weil wir den Protest gegen die politisch motivierte Repression gegen die Linke im Allgemeinen und gegen die kurdische Linke im Speziellen auf die Straße tragen wollen. Wir sind hier, weil wir niemanden alleine lassen, der sichmit uns gegen die herrschenden Verhältnisse zur Wehr setzt. Wir nutzen diese Gelegenheit, um direkt vor den Büros derer, die uns bespitzeln, unsere Zentren durchsuchen und uns verhaften, zu zeigen, dass wir uns weder einschüchtern noch spalten lassen.

Wir zeigen damit der Polizei, dem Staatsschutz, den Staatsanwältinnen und den RichterInnen, dass ihre Rechnung nicht aufgeht. Schon während der Maidemonstration versuchte die Freiburger Polizei per Twitter, friedliche von angeblich unfriedlichen DemonstrantInnen zu trennen und rief dazu auf, sich von sogenannten Krawallmachern zu distanzieren. Doch ihre Maßnahmen können uns weder spalten noch verunsichern, sondern lassen uns im Gegenteil noch näher zusammenrücken. In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei den vielen Gruppen und Einzelpersonen bedanken, die unseren Solidaritätsaufruf unterstützen. Wir nehmen das als starkes Zeichen wahr, dass sich die Linke, egal ob im Stadtrat oder auf der Straße, egal welcher Nationalität, ob gewerkschaftlich oder anderswie organisiert, gemeinsam gegen die Angriffe durch den Staat zu wehren weiß.

Denn getroffen hat es einen Einzelnen, gemeint sind wir aber alle.

Hoch die internationale Solidarität!



Quelle: Pressemitteilung Rote Hilfe Freiburg

Kundgebung in Freiburg: Freiheit für Tomas!

Flyer
Wir dokumentieren den Aufruf für eine Solidaritätskundgebung mit Tomas Elgorriaga Kunze am Dienstag, 2. Juni 2015, 19 Uhr, Bertoldsbrunnen, Freiburg:

Am 31. Oktober 2014 wurde Tomas Elgorriaga Kunze in Mannheim verhaftet und sitzt seitdem dort im Knast. Tomas hatte jahrelang unter dem Namen José Gabriel Jiménez in Freiburg gelebt, studiert und bis zu seiner Verhaftung am soziologischen Institut der Uni Freiburg gearbeitet. Tomas war in der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv und linker Gemeinderat in der Kleinstadt Hondarribia. 1998 wurde er von den spanischen Behörden unter dem Vorwurf der Unterstützung der baskischen Organisation Euskadi Ta Askatasuna verhaftet und während der Zeit der Kontaktsperre schwer gefoltert.

Nach seiner vorübergehenden Freilassung konnte Tomas nach Deutschland fliehen und hat sich in Freiburg ein neues Leben aufgebaut. Er studierte an der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg und arbeitete danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Soziologie. Doch mit der Festnahme im Herbst aufgrund eines internationalen Haftbefehls der französischen Behörden, wo er unter anderem wegen Passfälschung in Abwesenheit verurteilt wurde, endete das Freiburger Exil jäh. Seither versucht Tomas aus der JVA Mannheim heraus mit Hilfe seiner Anwält*innen die drohende Auslieferung nach Frankreich zu verhindern.

Da Frankreich, trotz des Wissens über die Situation der baskischen politischen Gefangenen, Bask*innen nach Spanien ausliefert, ist zu befürchten, dass auch Tomas nach Spanien abgeschoben wird. Folter und Misshandlungen von baskischen politischen Gefangenen sind in Spanien Realität. Daran änderte auch die einseitige Beendigung des bewaffneten Kampfes der ETA im Oktober 2011 nichts. Auch Tomas drohen deshalb, wenn er nach Spanien abgeschoben wird, schwerste Misshandlungen und Folter. Dies gilt es zu verhindern!

Zusätzlich zu den in Frankreich und besonders in Spanien drohenden Verfolgungen ermittelt auch das deutsche Bundeskriminalamt in dem Fall. Die Behörden nutzen nun die Ermittlungen wegen §129a und §129b, um in Freiburg Erkenntnisse über Tomas–™ Umfeld zu gewinnen.

Wir wollen, dass Tomas nach Freiburg zurückkehren kann und kritisieren aufs Schärfste den Fortbestand von Folterstaaten in Europa!

Wir rufen dazu auf, am Dienstag, den 2. Juni, um 19 Uhr, zum Bertoldsbrunnen zu kommen und an der Kundgebung für Tomas Freiheit teilzunehmen.

Solidarität mit Tomas!
Keine Auslieferung, weder nach Frankreich, noch nach Spanien!
Für eine Gesellschaft ohne Knäste, Folter und Deportation!

KTS Freiburg
Autonome Antifa Freiburg
Ermittlungsausschuss Freiburg
Fachschaft Politik
Referat für Politische Bildung
Sand im Getriebe
Unbestimmter Zusammenhang






Siehe auch die Beiträge in unserem Blog:

Berlin: Hungerstreik in der JVA Pankow im 50. Tag

Soliplakat
Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eskaliert in der Berliner JVA Pankow für Frauen der Hungerstreik von Gülaferit Ünsal. Verurteilt nach dem Gesinnungsparagrafen 129 b kämpft die Gefangene gegen Postzensur, Kommunikationssperren und Mobbing/Gewalt, welches die Anstaltsleitung unter den Gefangenen duldet und forciert.

Gülaferit Ünsals Hungerstreik hat inzwischen ein lebensbedrohendes Stadium erreicht, ohne dass sich die Leitung der JVA oder die zuständige Senatsverwaltung für Justiz bewegen. Die Zahl der Kundgebungen und Demonstrationen steigt allerdings. Mindestens 2x die Woche protestieren solidarische Unterstützer*innen inzwischen vor den Gefängnismauern und in den kommenden Tagen geht es auch zum Bundesjustizministerium und dem Berliner Abegordnetenhaus.

Radio Aktiv besuchte eine Demonstration vor der JVA Pankow und berichtet in O-Tönen von dem anhaltenden Protest für Gefangenenrechte

Gesammelte Infos & Artikel zu Gülaferit Ünsal

Was mir heute wichtig erscheint #52

Wutausbruch: Völlig ausgetickt ist der Hauptzeuge der Anklage ist bei der gestrigen Verhandlung in Stuttgart - Stammheim im  Prozess nach Paragraph 129b. Mit Rufen wie "Ich bin Agent! Ich bin James Bond!" versuchte der unter Medikamenten stehende ehemalige MIT Agent zur Verteidigerbank der angeklagten fünf linke Aktivisten aus der Türkei zu gelangen. Das Verfahren wurde daraufhin für zwei Stunden unterbrochen.
Derartige Ausfälle sind offenbar an der Tagesordnung und geben ein treffliches Bild über das Konstrukt, mit dem den im von den bürgerlichen Medien bislang kaum beachteten Verfahren wird den Angeklagten vorgeworfen wird, Mitglieder der verbotenen DHKP/C (Volksbefreiungspartei/Front) zu sein.
Die Aktivisten befinden seit April 2007 teilweise in Isolationshaft und sind willkürlichen Schikanen ausgesetzt. Mit dem Prozess soll nach Ansicht des Komitees gegen §129 versucht werden, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Weg für die weitere Kriminalisierung von migrantischen Linken und aktiver Solidaritätsarbeit ebnen soll."


Abspaltung: "Bayern ist die CSU und andersrum. Der Freistaat wird von Freimaurern, den “roten– Medien sowie Nicht- und Falschgläubigen unterwandert, keiner schert sich um den Mittelstand. Deswegen sollte man mehr auf die Stammtische hören, denn da wird die Politik gemacht. Und auf Edmund Stoiber. Am besten wäre es, wenn sich Bayern von der Bundesrepublik abspaltete." Citronengras in: Neues von jenseits des Weißwurst-Äquators: der Stammtisch-Schorsch und seine CSU

 
Versammlungsrecht: Vom Autonomen Medienkollektiv Rhein-Neckar erschien heute auf IndyMedia ein informativer Artikel mit zahlreichen Links zur "Reform" des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg. Auch in Niedersachsen ist das ohnehin schmale Versammlungsrecht Angriffen ausgesetzt. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen
entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu
präsentieren.


Rachejustiz: "Wenn er Anfang Januar in der Haftanstalt Bruchsal seine Sachen packen wird, hat er länger im Gefängnis gesessen als beispielsweise der NS-Verbrecher Albert Speer, der für den Tod von Millionen von Zwangsarbeitern in Nazi-Deutschland verantwortlich war. [...]" SpOn zur Freilassung von Christian Klar, der Anfang Januar 2009 vorzeitig entlassen wird. Die Richter beschlossen, den Rest von Christian Klars lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Entlassungstermin ist voraussichtlich der 3. Januar. Die Bewährungsfrist beträgt wohl fünf Jahre. Für die "Rote Hilfe" offenbart die bevorstehende Entlassung "auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der
RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF."



Update: Die Opensource-DVD, eine Sammlung von freier Software für Windows, ist in Version 12.0 mit fünf neuen Programmen und 51 Updates erschienen: "Sie enthält nun 410 Programme. Während bisher eine neue Version des Opensource-DVD immer anlässlich einer neuen Version von OpenOffice.org herausgegeben wurde, ist dieses Mal die freie Bürosuite bei Version 3.0
geblieben. Die
Änderungen gegenüber der Opensource-DVD 11.0 umfassen somit Updates von 51 Programmen sowie fünf neue Softwarepakete. Die Basisversion der DVD enthält eine Suchfunktion und die Möglichkeit, Programme direkt von der DVD zu installieren. Alle enthaltenen Programme werden auf einer Skala von 1-5 bewertet. Zusätzlich werden Angaben zur Lizenz, zur Homepage und anderem gemacht..." Via pro-linux


Trägersystem: Träumt einer von einem Teleobjektiv. Lichtstark ist es ja. Aber wenn das mal auf den Boden fällt...

Was mir heute wichtig erscheint #46

Durchpeitscher: Obwohl der genaue Text des Koalitions-–Kompromisses– zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche im Bundestag verabschiedet werden. Mehr Hintergrund-Infos sowie über Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden gibt es beispielsweise im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, sowie in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst. (Via Netzpolitik)


Repressionsschlag: Am Mittwoch, den 05. November 2008, wurden in Dortmund, Duisburg und Köln zeitgleich zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht und drei Personen festgenommen. Bei von den Durchsuchungen betroffenen Vereinen handelt es sich um das Anatolische Volks-und Kulturhaus Köln, das Anatolische Kulturzentrum Duisburg und das Anatolische Bildungs- und Kulturhaus Dortmund. Den Festgenommenen wird die „Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ –“ der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) - nach §129b vorgeworfen. Nach den bisherigen Informationen bezieht sich die Anklage, wie auch im aktuellen Prozess in Stuttgart Stammheim, auf das Sammeln von Spendengeldern, legalen Vereinstätigkeiten und Waffenschmuggel. Weitere Informationen


Hoffnungsträger: Unter dem Titel: "Barack Obama: Vorsicht vor allzu großen Hoffnungen!" stellt die IMI-Analyse 2008/037 von Jürgen Wagner einige Fakten zusammen, die herausarbeiten, warum trotz neuem US - Präsidenten nicht nur bei friedenspolitischen Themen der große Katzenjammer droht: "Unbestreitbar haben die letzten acht Jahre unter der Präsidentschaft George W. Bushs den USA aber auch dem Rest der Welt schweren Schaden zugefügt. Vor allem der "Krieg gegen den Terror" mit den beiden desaströsen Kriegen gegen den Irak und Afghanistan haben das Ansehen der Vereinigten Staaten in der Welt auf einen historischen Tiefpunkt sinken lassen. Darüber hinaus ist es begrüßenswert, dass mit Obama erstmals ein Afro-Amerikaner zum US-Präsidenten gewählt wurde. Auch setzt sich sein innenpolitisches Programm deutlich von dem seines unterlegenen Herausforderers John McCain ab. Angesichts des offensichtlich kritischen Gesundheitszustandes McCains war allein schon die Aussicht, dass im Falle seines Todes Sarah Palin als dessen Nachfolgerin ins Präsidentenamt aufsteigen würde, schlichtweg gruselig. Trotz alledem sollte man jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass vieles darauf hindeutet, dass bzgl. der an Obama gerichteten friedenspolitischen Erwartungen der große Katzenjammer droht. (...)"


Zusammenarbeit: Landespolizeipräsident Hetger zu den im Rahmen der Proteste gegen den NATO Gipfel 2009 geplanten Camps: „Wir wollen keine Protest-Camps in der Grenzregion, in denen sich gewaltbereite Chaoten auf Auseinandersetzungen mit der Polizei vorbereiten. Für die Einrichtung eventueller Camps müssen klare Regeln gelten.“ Beschlossen wurde, die Zuständigkeit im Versammlungsrecht von den örtlich betroffenenLandratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und Großen Kreisstädte auf das Regierungspräsidium Karlsruhe zu verlagern. Die polizeiliche Einsatzleitung liegt beim Regierungspräsidium Freiburg. Es werde dabei vom Regierungspräsidium Karlsruhe und den Polizeidirektionen in der Rheinschiene unterstützt.

Stammheimer Schauprozess wird fortgesetzt

Zur Zeit findet in Stuttgart-Stammheim ein - leider nicht nur von bürgerlichen Massenmedien - weitgehend unbeachteter Prozess gegen 5 Linke statt. Ihnen wird gemäß dem Paragraphen 129b die Mitgliedschaft in einer verbotenen ausländischen Organisation –“ konkret der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) –“ vorgeworfen. Der Prozess reiht sich in den "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" ein, ein Schlagwort, mit dem heutezutage beliebige - vor allem jedoch fortschrittliche und revolutionäre oppositionelle Bewegungen mit einem Bannfluch belegt werden können. Wie auch immer man im einzelnen zur Programatik und politischen Praxis der DHKP-C stehen mag, bleibt festzustellen, daß hier offensichtlich ein Prozeß stattfindet, der durchaus als "Testlauf" in der Anwendung des "Terrorismusparagrafen" 129b mit im Falle einer Verurteilung weitreichenden Konsequenzen für migrantische, vor allem revolutionäre Organisationen und internationalistische Arbeit gesehen werden kann. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen spricht Bände. Seit dem 28. Juli 2008 läuft die Anhörung des rechtskräftig wegen MIT-Arbeit verurteilten Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram.
Die Anklage basiert bisher allein auf der Aussage des ehemaligen deutsch-türkischen Doppelagenten Hüseyin Hiram, dem ein Gutachter schwere psychische Störungen attestierte und der vor Gericht immer wieder behauptet, sich nicht genau erinnern zu können. Außer an den Waffendeal, den beschreibt er dezidiert –“ wenn auch in verschiedenen Varianten.

Auch in der zweiten Vernehmungswoche beschimpfte Hiram mehrfach die Angeklagten und verwickelte sich permanent in Widersprüche. Außerdem bestritt er vehement seine Tätigkeit für den türkischen Geheimdienst MIT sowie den Verfassungsschutz (VS) Rheinland-Pfalz. Letzteres wurde in einem anderen Verfahren von der Staatsschutzbehörde indes bestätigt.

Am Mittwoch setzte Hiram dann seine Selbstdemontage fort: Er erfände gerne Geschichten und stünde gern im Mittelpunkt, gab er zum besten. Außerdem sähe er sich in seinen Erzählungen gern im Zusammenhang mit wichtigen Persönlichkeiten. Dann outete er sich auch noch als Agent des CIA und des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Das Gericht legte ihm als Beweismittel für seine MIT-Tätigkeit eine Reihe von Handy-Kurzmitteilungen vor, in denen er sich mit einem Mann namens Tuncay ausgetauscht hatte. Laut des Hamburger Strafverteidigers Heinz-Jürgen Schneider ist davon auszugehen, daß es sich dabei um einen Führungsoffizier des MIT handelt. Hiram hingegen behauptete, Tuncay sei sein älterer Bruder. Aufforderungen von Tuncay per SMS wie »Verlange von ihnen, daß sie dir eine Pistole geben«, erschienen selbst dem Gericht als Kommunikation unter Brüdern seltsam. ("junge Welt", 08.08.2008)
Das "Komitee gegen die Paragrafen 129" beurteilt daher den Prozeß als Farce, "die an Absurdität und Lächerlichkeit nur schwer zu überbieten ist" und stellt die berechtigte Frage, wie "dieser Prozess der Wahrheitsfindung dienen soll, wenn der Hauptbelastungszeuge psychisch krank, stark medikasiert und voreingenommen ist und seine Antworten durch die Art und Weise der Fragen des Senates schon vorgegeben werden."
Trotz aller offenkundigen Falschaussagen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass ausgerechnet seine Aussagen bezüglich des angeblich geplanten Waffenschmuggels glaubwürdig seien. Dass die Angaben eines solchen Gewährsmannes überhaupt zur Verhaftung der Angeklagten führen konnten, ist grotesk genug. Dass auf dieser Grundlage nun seit über 18 Monaten Haftbefehle aufrechterhalten werden, zeigt, dass es den Behörden um die Schaffung eines Präzedenzfalles geht. Mit der DHKP-C wird erstmals eine im Ausland aktive linke Bewegung als »ausländische terroristische Vereinigung« verfolgt. Damit wäre der Verfolgung internationaler Befreiungsbewegungen Tür und Tor geöffnet. ("Rote Hilfe", 10.0.2008)
Darüber hinaus werden vom "Komitee gegen die Paragrafen 129" fortgesetzte Menschenrechtsverletzungen, insbesondere hinsichtlich der Isolationshaft festgestellt:
Der Gefangene Mustafa Atalay, der zwei Wochen vor seiner Verhaftung am 15. November 2006 in der Rehaklinik von Bad Bevensen eine Herzoperation über sich ergehen lassen musste, bei der ihm Bypässe gelegt worden waren, befindet sich seitdem in Isolationshaft. Die durch die Operation geöffneten Herzgefäße sind aufgrund der Haftbedingungen wieder verstopft. Statt einer notwendigen zweiten Operation zur Öffnung der Gefäße wurden ihm lediglich Stands gelegt, die keine dauerhafte Lösung darstellen.

Drei unabhängige GutachterInnen haben beim Gefangenen Ilhan Demirtas eine Psychose diagnostiziert. Ein vom Gericht beauftragter Arzt jedoch unterstellt dem Gefangenen Demirtas, dass er seine Leiden nur simuliere, um bessere Haftbedingungen zu erhalten.

Die drei weiteren Gefangenen –“ Ahmet Düzgün Yüksel, Hasan Subasi und Devrim Güler - befinden sich weiterhin in Isolationshaft, welche bekanntlich international als Folter geächtet ist.
Menschenrechtsverletzungen finden offenbar nicht nur in Guantanamo statt. Die dortigen Zustände - jahrelang verschwiegen, verharmlost und abgestritten - werden medial oftmals als "Begleiterscheinung des Kampfes gegen den Terror" verharmlost, die in Deutschland eher undenkbar seien. Dabei sind die Stammheimer Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Sie stehen vielmehr in deren Tradition, vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die RAF Prozesse in Stammheim bis hin zu den rechtswidrigen Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm oder auch dem "mg Verfahren". Sie werden aktuell flankiert von der Verschärfung des bayerischen Versammlungsrechtes und der geplanten Verschärfung des Versammlungs- und Polizeigesetzes in Baden- Württemberg.

Der Öffentlichkeit wird die Prozessbeobachtung durch einen Besuch der Verhandlungen zwar formal gestattet, jedoch mit Einlaßkontrollen, Erfassung der Personalien usw. derart vergällt, daß nicht nur der Eindruck entsteht, daß derartiges nicht erwünscht ist. Bei den kommenden Prozesstagen am 15.09., 17.09., 22.09. und am 24.09. besteht die Möglichkeit, sich trotzdem selbst ein Bild zu machen. Für weitere Informationen, auch zu bisherigen Prozessberichten empfiehlt sich die Seite des "Komitee gegen die Paragrafen 129".

Zur Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Prozess wegen §129

Anläßlich der Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Stuttgartert Verfahren gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C fand gestern eine Kundgebung vor der JVA Stuttgart - Stammheim statt.

Zum Verfahren veröffentlichte das "Komitee gegen §129" und die "Initiative gegen §129 und Repression" folgende Presseerklärung:

Seit heute findet im politischen Schauprozess in Stuttgart-Stammheim gegen die nach den Anti-Terror-Paragraphen 129, 129a und 129b angeklagten Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi die Anhörung des ehemaligen Doppelagenten Hüseyin Hiram statt.
Die Angeklagten, die sich seit November 2006 bzw. April 2007 in Haft befinden, werden beschuldigt Mitglieder der in der BRD seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf den US- und EU-Terrorlisten geführte Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C zu sein.

Haft-und Prozessbedingungen sowie Gesundheitszustand der Gefangenen

Die 5 Angeklagten, die sich seit ihren Verhaftungen im November 2006 bzw. April 2007 in Isolationshaft befinden, sind massivster Willkür und Schikanen seitens des Gerichtes ausgesetzt. So müssen die Angeklagten bei Unterbrechungen der Hauptverhandlungen in den sich unter dem Verhandlungssaal befindlichen Zellen Fußfesseln tragen und sich nach jeder Zusammenkunft mit den AnwältInnen entkleiden und durchsuchen lassen. Desweiteren gab es die Androhung, Glaskästen im Gerichtssaal einzurichten, um die Angeklagten während des Prozesses voneinander zu isolieren und gleichzeitig den für die Verteidigung wichtigen Austausch zwischen Angeklagten und AnwältInnen zu unterbinden. Der Angeklagte Ilhan Demirtas, der in dem Zeitraum vom Mai 2007 bis Juli diesen Jahres von drei unabhängigen Ärzten untersucht und behandelt wurde und die ihm die Anzeichen einer Psychose oder zumindest eine starke psychische Erkrankung attestierten, bekommt seitdem starke Neuroleptika, deren Nebenwirkungen ihn stark belasten. So beklagte er sich über eine starke innere Unruhe, Zittern in den Extremitäten und permanente dauerhafte Deja-Vu Erlebnisse. Auch äusserte er Selbstmordgedanken. Trotz der Atteste wird ihm vom nur scheinbar neutralen Gutachter vorgeworfen, er würde seine Beschwerden simulieren um eine Erleichterung der Haftbedingungen erwirken zu können. Gegen ihn wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten Mustafa Atalay, der am 15. November 2006 nach einer Herz-OP von einer Rehaklinik heraus verhaftet worden war, ist immer noch ernst und er benötigt eine weitere Herzoperation, damit die in der Haftzeit verstopften Herzgefäße geöffnet werden können. Momentan bekommt er 10 verschiedene Medikamente am Tag, die ihm die Verfolgung der Verhandlung zusätzlich erschweren.

Kriminalisierung legaler Tätigkeiten

Den Angeklagten werden hauptsächlich in der BRD vollkommen legale Aktivitäten wie das Sammeln von Geld oder das Organisieren von Veranstaltungen wie Konzerte oder Picknicks vorgeworfen. Ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes Konstrukt, dass die legale demokratische Arbeit in der BRD in Zusammenhang mit einer verbotenen Organisation stellt, ermöglicht dem Staatsapparat mittels des neuen §129b die Kriminalisierung bisher vollkommen legaler Aktivitäten. Demnach dienten laut Staatsanwaltschaft Aktivitäten wie das Sammeln von Spendengeldern, das Organisieren von Veranstaltungen, die Mitgliedschaft in Vereinen oder der Besitz und die angebliche Verbreitung der legalen Publikation Yürüyüs (wöchentliche Politzeitschrift, die in der Türkei legal erscheint) dem Zweck, den bewaffneten Arm der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen.
Der einzigste Anklagepunkt, der in der BRD strafbar wäre, ist ein angeblicher Waffenschmuggel, den nur der ehemalige Doppelagent Hüseyin Hiram bezeugen könne.

Berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen Hiram

Der türkische Staatsbürger Hüseyin Hiram hat seit Frühsommer 2002 für den türkischen MIT (Nationaler Nachrichtendienst) gearbeitet und wurde wegen dieser Geheimdiensttätigkeiten in Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Von März bis September 2002 war Hüseyin Hiram dann auch für den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz tätig.
Nach dem angeblichen Waffenschmuggel, den er für die DHKP-C im Jahr 2002 durchgeführt haben soll, hat Hüseyin Hiram Aussagen gemacht, die die Angeklagten im Stammheimer Prozess belasten.
Laut eines Gutachters soll Hüseyin Hiram allerdings anschließend psychisch erkrankt sein und sei nur beschränkt vernehmungsfähig. Seine Glaubhaftigkeit wird selbst vom Gutachter teilweise bezweifelt. Hüseyin Hiram leidet an Wahnvorstellungen und bekommt starke Medikamente zur Behandlung von akuter oder chronischer Schizophrenie. Er nimmt insgesamt 20 bis 30 Tabletten (vier verschiedene!) am Tag welche konkret auch die Wirkung haben seine Erinnerung zu gängeln, zu zügeln. Dies schlägt sich in all seinen Aussagen nieder. So war er in der heutigen Verhandlung nicht in der Lage eine zusammenhängende Erklärung abzugeben und erinnerte selbstständig weder die angeblichen Tathergänge noch seine diesbezüglich bereits getätigten Aussagen. Insgesamt redete er sehr wirr und wiedersprach sich in der laufenden Befragung durch den Senat mehrfach. Generell redete er nie selbständig und reagierte nur auf die Fragen des Richters die so gestellt waren das sie die Richtung und die Inhalte der Antworten bereits suggerierten. Dabei gibt sich das Gericht immense Mühe dabei, die Fragen so zu formulieren, dass Hiram nur noch ja oder nein zu sagen braucht. Hierbei erweckte Hiram den Eindruck, als würde er auf bestimmte Signalwörter vorgefertigte Antworten geben.
Auch hegt der Zeuge eine offentsichtliche Abneigung gegenüber den Angeklagten. So beleidigte er die Angeklagten in Gegenwart seines Gutachters als Hurensöhne und sagte, dass er dafür sorgen werde, dass die Angeklagten "lebenslang in den Knast gesteckt würden". Schon zu Beginn dieses Verhandlungtages war der Zeuge sehr aufgeregt und pöbelte sowohl in die Richtung der Angeklagten als auch in den Zuschauerraum. Bei der Aufnahme seiner Daten gab er als Beruf an "Krieger" zu sein und antwortete auf die Frage des Vorsitzenden ob er verwandt oder verschwägert mit einem der Angeklagten sei: "Nein, ich stehe in Feindschaft zu ihnen."

Eine Marionette der Justiz

Die Anhörung des Zeugen Hiram führte eindeutig vor Augen, dass die Justizfarce nicht abreisst, sondern trotz aller Lächerlichkeiten fortgesetzt wird. Denn nach den Anhörungen der Zeugen vom BKA, die allesamt ebenfalls nichts Konkretes Aussagen konnten, da sie nie selber ermittelt hatten und sich lediglich auf vorgefertigte Berichte stützten, kann auch der einzige eigentliche Zeuge Hiram, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens ist, nichts selbständig zum Prozess beitragen. Es ist bezeichnend, dass die Justiz offentsichtlich wirklich alles tut um diesen Präzedenzfall durchzupauken und sei es sich auf die Aussagen eines mit Tabletten vollgepumpten, psychisch kranken, voreingenommenen und geistig wirren Menschen zu stützen.

Es liegt offen auf der Hand, dass das Gericht diesen Prozess trotz aller Lächerlichkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen und mit Verurteilungen beenden möchte. Das Wort "Recht" hat in diesem politischen Schauprozess keine Geltung mehr und die Geheimdienste können frei walten. Bezeichnend ist auch die Aussage des Gerichtsvorsitzenden zum heutigen Prozesstag: "Wir haben jetzt eine erste Phase geschaffen, damit der Zeuge zu einer vollständigen Aussage geführt werden kann." Allein dieser Satz, bei der die Betonung auf dem Wort "führen" liegt, macht deutlich, dass der Zeuge Hiram durch das Gericht zur Schaffung des Präzedenzfalls instrumentalisiert wird. Damit schafft sich der Staat die rechtlichen Mittel zur Kriminalisierung von Widerstandsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die bestehenden Ausbeutungs- und Unterdrückungssverhältnisse kämpfen.

Widerstand ist kein Terrorismus!!!

Dieser politische Prozess, der sich ganz klar im Rahmen des sogenannten "Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" abspielt, muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den fortschrittlichen Kräften dieses Landes hinterfragt werden. Diese Justizfarce, die die angebliche "Rechtsstaatlichkeit in der BRD" offen vor Augen führt, wird im Falle einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für migrantische Organisationen und die internationalistische Arbeit haben. Mit dem international abgestimmten Angriff der kapitalistischen Welt, der sich auf allen erdenklichen Ebenen vollzieht und sich u.a. in Armut, Kriegen, Anti-Terror-Gesetzen und -listen zeigt, soll der Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse präventiv bereits im Keim erstickt werden. Der aktuelle Prozess soll dem deutschen Staatsapparat dazu dienen, mit dem 2002 eingeführten §129b, der die "Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung" unter Strafe stellt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn der aktuelle Prozess in Stuttgart-Stammheim ist der erste große §129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der §129b würde es dem deutschen Staatsapparat ermöglichen, die Unterstützung der Kämpfe in anderen Teilen der Erde zu kriminalisieren, egal ob es sich dabei um Kämpfe gegen Besatzungen oder Faschismus handelt.

Als Komitee gegen §129 erklären wir, dass wir weiterhin die den Prozess begleiten, uns für die Abschaffung der §129, 129a und 129b einsetzen und für die Freiheit der politischen Gefangenen kämpfen werden. Wir rufen ein weiteres Mal die fortschrittlichen Kräfte dazu auf, die anstehenden Prozesstage in Stuttgart-Stammheim zu beobachten und sich gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze zu stellen.

Weg mit §129, 129a und 129b!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §129
Initiative gegen §129 und Repression
Weitere Informationen: www.no129.info

Stuttgart: Über 400 TeilnehmerInnen bei Demonstration gegen §129

Heute fand in Stuttgart eine Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen gegen die §129 statt. Aktueller Anlass für die von einem Bündnis verschiedener linker Parteien und Gruppen, MigrantInnenorganisationen und Antirepressionsinitiativen organisierte Demonstration war der seit dem 17. März laufende Prozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP-C.

Dieser Prozess ist der erste größere 129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der Paragraph 129b stellt die Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine sogenannte „terroristische“ Vereinigung im Ausland unter Strafe. Dass es nicht bei diesem einzelnen Prozess bleiben wird, ist offensichtlich. Bereits jetzt laufen weitere 129b-Ermittlungen gegen andere migrantische Linke, wie zum Beispiel gegen 10 Mitglieder der ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei).

Bilderserie: Demospitze

Der Paragraph 129b ergänzt die Paragraphen 129 und 129a, die sich auf „kriminelle“ und „terroristische“ Vereinigungen im Inland beziehen. Diese wurden bisher fast ausschließlich zum staatlichen Vorgehen gegen verschiedene Linke verwendet.

Diese Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Auf deren Geschichte in Deutschland ging ein Vertreter des AK Internationalismus Stuttgart ein, der den Bogen vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die Prozesse in Stammheim bis hin zu den Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm spannte.

Bilderserie: Kundgebung am Innenministerium

Vor dem Stuttgarter Innenministerium wurde eine Rede des Berliner Einstellungsbündnisses verlesen, die sich auf das anstehende Verfahren gegen die mg-Beschuldigten bezog und die Einstellung des Verfahrens bzw. den Freispruch forderte. Mit dem Prozessauftakt ist diesen Herbst vor dem Berliner Kammergericht zu rechnen. Dazu wird in Berlin zu einer Großdemonstration aufgerufen werden. In dem Beitrag des Einstellungsbündisses wurde insbesondere auf den Zusammenhang verschiedener Repressionsfälle in der BRD vor, während und nach dem letztjährigen G8-Hipfel in Heiligendamm verwiesen.

Bereits im Vorfeld kam es zu massiven Vorkontrollen und Ingewahrsamnahmen von mindestens 27 Demonstranten wegen Halstüchern, aber auch wegen T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufschrift (ist laut Grundsatzurteil vom Februar übrigens nicht strafbar!). Inzwischen sind alle Festgenommenen wieder auf freiem Fuß.

Bilderserie: Schlagstockeinsatz an der Königsstraße

Während der kämpferischen Demonstration, die lautstark mit Sprechparolen und bunt mit zahlreichen Transparenten und Fahnen auf sich aufmerksam machte, kam es immer wieder zu Provokationen und Angriffen durch die Polizei. Eine Demonstrantin erlitt bei einer Knüppelattacke eine Platzwunde am Kopf. Die Demonstranten mussten zwischen den Polizeikräften Spalier laufen, sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten wurden vor allem um die Demospitze konzentriert.

Die Demonstration wurde gegen 16 Uhr vorzeitig von den Veranstaltern beendet, da das Demonstrationsrecht so nicht wahrgenommen werden konnte und von weiteren Verhaftungen auszugehen war.

Die Demonstration war die erste größere Mobilisierung gegen den §129b-Prozess. Darauf aufbauend soll es weitere Aktivitäten geben. Der Prozess wird noch lange andauern und es wird genügend Gründe für offensive Antirepressionsarbeit geben.

5. Juli: Demos in Stuttgart gegen G8 Gipfel und die "Terrorismusparagrafen" §129, 129a und 129b

Morgen findet ab 11:30 Uhr ab Rotebühlplatz, Häussler City Plaza die G8 - Game Over Demonstration gegen den am Montag beginnenden G8-Gipfel in Japan statt.
"Letztes Jahr wurde der G8-Gipfel in Heiligendamm erfolgreich blockiert und mit Aktionen des zivilen Ungehorsams behindert. Das Netzwerk „Stuttgart-Gegen-G8“ leistete seinen Beitrag, indem über 200 Menschen aus Stuttgart und Region zu den Aktionen in Heiligendamm mobilisiert werden konnten.

Die Proteste 2007 sind jedoch nur ein kleiner Schritt in einem Prozess vom Protest zum Widerstand.

Der diesjährige Gipfel findet im Juli auf der Insel Hokkaido (Japan) statt. Um den Protesten gegen die derzeitige Politik der Großmächte die nötige Kontinuität zu verleihen, rufen wir auf, sich auch dieses Jahr an Aktionen zu beteiligen." (Aus dem Demoaufruf)


Direkt im Anschluß findet ab 13:30 Uhr ab Hauptbahnhof, Lautenschlagerstraße eine Demonstration des Bündnisses gegen die § 129 gegen die "Terrorismus"paragrafen §129, 129a und 129b statt.

(...) Durch Ermittlungen und Anklagen nach den Paragraphen 129 werden für die Betroffenen grundlegende Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Sie und ihr Bekanntenkreis können rund um die Uhr überwacht, Hausdurchsuchungen durchgeführt und sie in Untersuchungshaft gesteckt werden. Auch soll die politische Arbeit der betroffenen Personen und Strukturen gelähmt, wenn nicht gänzlich verhindert werden: ständige Observierung, Beschlagnahmung von Computern und anderen Gegenständen, Untersuchungshaft etc. rücken die Auseinandersetzung mit der staatlichen Repression und deren Folgen zwangsläufig in den Mittelpunkt des eigenen Handelns.
Dass bisher nur etwa 5% aller §129- und 129a-Verfahren zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung führten, belegt, wie „großzügig“ die Ermittlungsbehörden mit dem Vorwurf umgehen, um sich Befugnisse zur nahezu unbegrenzten Ausforschung linker Strukturen zu verschaffen.
Neben der unmittelbaren Kriminalisierung aktiver Linker und deren systematischen Überwachung, dienen die Paragraphen auch ihrer öffentlichen Diffamierung. Durch die damit einhergehende Forderung nach einer Distanzierung, wird versucht linke Bewegungen zu spalten und die verschiedenen Teile gegeneinander auszuspielen. (...) (Aus dem Demoaufruf)

Info- und Diskusstionsveranstaltung zum § 129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP/C, zur Geschichte des Stammheimer Knastes und zu linker Solidaritätsarbeit

Seit dem 17. März läuft in Stuttgart Stammheim ein von den bürgerlichen Medien kaum beachteter Prozess nach Paragraph 129b gegen fünf linke Aktivisten aus der Türkei. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder der verbotenen DHKP/C (Volksbefreiungspartei/Front) zu sein. Die Aktivisten befinden sich bzw. April 2007 befinden sie sich teilweise in Isolationshaft und sind willkürlichen Schikanen ausgesetzt.

Mit dem Prozess soll nach Ansicht des Komitees gegen §129 versucht werden, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Weg für die weitere Kriminalisierung von migrantischen Linken und aktiver Solidaritätsarbeit ebnen soll."

Das Komitee lädt daher ein zu einer Veranstaltung, bei der ein Verteidiger über den aktuellen Stand und den Verlauf des Verfahrens berichten, sowie die Paragraphen 129, 129a und 129b erläutern wird. Deren Zusammenhang zu aktuellen gesamtgesellschaftlichen und internationalen Auseinandersetzungen wird ebenfalls Gegenstand der Diskussion sein, in der auch über die ernste gesundheitliche Situation eines der Gefangenen, Mustafa Atalay, berichtet werden soll.

Mittwoch, 02. Juli um 19 Uhr
im alten Feuerwehrhaus
Möhringerstraße 56, Stuttgart-Heslach
(nähe Haltestelle U1 & U14 Schreiberstraße)


Weitere Informationen zu den Hintergründen:

WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste
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