Noch immer wird die Band Feine Sahne Fischfilet im Bericht der Organsiation gelistet, von der nicht klar ist, ob sie die Vorfeldorganisation der Nazis ist oder umgekehrt: Der Verfassungsschutz. Hier die Stellungnahme der Band:
Der Verfassungsschutzbericht Mecklenburg Vorpommerns für das Jahre 2012 ist draußen. Auch wir wurden wieder mit mit einem Absatz in dem Bericht ,,gewürdigt“.
Eins vorweg: Nochmal gibt es keinen Präsentkorb von uns für die Schlapphüte. Die sitzen scheinbar schon genug dumm rum,chillen vorm Internet, und so wollen wir sie natürlich auch nicht dick und fett füttern.
Auf den 1,5 Seiten berichtet der VS bspw darüber,dass wir es uns erlauben keinen staatstragenden Antifaschismus zu praktizieren, listet Liedtexte von unserem neuen Album auf und erzürnt sich scheinbar ernsthaft darüber,dass wir zu Antifaschistischen Demonstrationen, Blockaden gegen Naziaufmärschen etc. aufgerufen haben.
Auch in diesem Jahr wird nicht über eine einzige neonazistische Band aus Mecklenburg Vorpommern nur ansatzweise so viel berichtet wie über Feine Sahne fischfilet.Weiterhin führen die Schlapphüte an, dass eine Person von uns wegen einer Polizistenbeleidigung und eines Landfriedensbruches verurteilt ist. Diese beiden Geldstrafen erhielt die betreffende Person,weil er einen Polizeibeamten als ,,Faschist“ beleidigte und weil er am 1.Mai an den Blockaden gegen den Naziaufmarsch in Greifswald teilnahm.
Weiterhin behauptet der VS in seinem Bericht 2012, dass ein Gericht unseren Eintrag im vorherigen VS Bericht 2011 gerichtlich bestätigte. Dies entspricht nicht der Wahrheit,denn bisher haben die Gerichte nur darüber entschieden,ob das Verfahren im Eilverfahren entschieden werden kann.
Gegen das letzte Urteil haben wir übrigens vor ein paar Tagen wieder Einspruch eingelegt.Ob wir auch gegen diesen Bericht gerichtlich vorgehen werden, bereden wir in den nächsten Wochen mit unserem Anwalt.
Auch dieses Jahr ist der VS Bericht mal wieder an vielen Stellen an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten. Wenn der Verfassungsschutz,in ihrem Abschnitt über die Taten des NSU in MV,immernoch den falschen Namen des Mordopfers benutzt, dann ist dies eine Zustandsbeschreibung der Verhältnisse und macht unseres Erachtens nach deutlich, wie diese Behörde tickt. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Taten des NSU und dem eigenen Versagen in MV findet nicht statt. Eine Behörde, die Nazistrukturen aufbaut, Rassisten hofiert, nach dem Öffentlich werden des NSU ihre Aktenvernichter glühen ließ und Antifaschistische Projekte weiterhin kriminallisiert, gehört abgeschafft. Dies ist und bleibt so!
Urteil im Verfahren gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg: Inlandsgeheimdienst hat in seiner Bespitzelungspraxis völlig freie Hand
Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.
Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.
Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.
Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.
Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.
Die Verfassungswirklichkeit sei –“ so erklärt das Gericht –“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.
Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.
Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de
Quelle: PM