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Highway to Hell...

Autofahren geht auch nicht mehr. Dazu ein bischen Netzrauschen:

a) Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen...“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 –“ 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07

b) Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten...“
Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008

c) Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben...“
Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008

d) Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln...“
Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008

Aus der Sicht der Täter liest sich das natürlich anders: „Terroristen schneller auf der Spur“ (Part I)
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren
Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen...“
Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

e) Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den 15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe unser SchäubleEselsohr oben rechts oder die Aktionsseite

f) "Terroristen schneller auf der Spur" (Part II)
Nach dem Abkommen können "begründetem Terrorverdacht" persönliche Daten übermittelt werden, ohne daß ein formelles Rechtshilfeersuchen von Nöten ist. Das feierten heute Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey als Fortschritt und grinsten feist in die Kameras.
Wie schnell von einem "begründetem Terrorverdacht" gesprochen wird, zeigte der Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm.
Auf Grund von zusammengewürfelten "Informationen" beantragte die Bundesanwaltschaft seine Haftung und galt fortan als Terrorist, u.a. weil er über G.............. schrieb.
Beitrag von Redblog

Terrorist und Bloggerin gemeinsam auf der Bühne

Am Sonntag um 16:30 gibt es bei der Transmediale im Berliner Haus der Kulturen der Welt eine Premiere: Terrorist und Bloggerin gemeinsam auf der Bühne.
Konspiratives Verhalten: Wer terrorisiert wen? mit Britta Grell (Moderatorin), Andrej Holm und Anne Roth
Der Sozialwissenschaftler Andrej Holm (Humboldt-Universität) wurde am 31. Juli 2007 festgenommen - ein Jahr nachdem die Polizei seine öffentlich bekannten politischen Aktivitäten mit seinen Texten über Gentrifizierung in Verbindung brachte und eine Ermittlung wegen Terrorismus einleitete. Holms verdächtiges Verhalten, wie zum Beispiel kein Handy bei sich zu tragen und sich zweimal mit einer Person zu treffen, die später beschuldigt wurde, versucht zu haben, ein Armeefahrzeug in Brand zu setzen, waren Grund für einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in der 'Militanten Gruppe'. Anne Roth begann ein Weblog (annalist.noblogs.org), in dem der Fall und seine Folgen diskutiert werden. Er ist mittlerweile ein internationales Forum geworden, das die Verbindung zwischen den realen Gefahren für Meinungs- und Bewegungsfreiheit und einer wachsenden Unsicherheit des Staates, dessen Funktion eigentlich wäre, diese Grundrechte zu garantieren, herstellt.

via

Verhältnismäßig?

Wer bislang dachte, mittels DNA Tests ließe sich nur die Vaterschaft eindeutig feststellen, irrt. Offenbar ist der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis gekommen, daß sich mittels dieses Test auch die Autorenschaft bestimmter Texte feststellen läßt, so nachzulesen im Blog annalist:

Fantastisch. Der Herr Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat der Entnahme einer DNA-Probe von Andrej zugestimmt. Also, um genau zu sein, der "Entnahme von Körperzellen im Wege einer Blutprobe des Beschuldigten". "Die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe kann durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe abgewendet werden." Wie reizend.

Warum die dabei behilflich sein soll, rauszukriegen, ob jemand bestimmte Texte geschrieben hat, erschliesst sich mir nicht so recht. Aber der Herr Ermittlungsrichter findet, dass "trotz des geringen Tatverdachts (...) die Maßnahme in Anbetracht des Gewichts des Tatvorwurfs auch verhältnismäßig" sei. Aha.


Weitere Infos unter einstellung.so36.net

"Mein Leben als Terrorist"


polylog Terror ueberwachung @ www.polylog.tv/videothek

Ohne stichhaltige Begründung wird eine Berliner Familie seit einem Jahr vom BKA überwacht, abgehört und beschattet. Die deutsche Terrorgesetzgebung -ein Orwellscher Alptraum.

Via redblog

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Wie soeben bekannt wurde, ist der Haftbefehlt gegen Andrej H. aufgehoben worden:

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.

Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift "radikal" und auch seine - konspirativ angelegten - Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der "militanten gruppe" am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe", sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der "militanten gruppe" nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07

Karlsruhe, den 24. Oktober 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Quelle
cronjob