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Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023


Friedensgruppen fordern Absage des Manövers „Steadfast Noon“

Flyer zum Demoaufruf - Vorderseite: Ein Atombomber im Anflug sowie die Daten zur Demonstration und den veranstaltenden Organisationen
Flyer zur Demo - Vorderseite
Mitte Oktober 2023 simuliert die NATO mit dem Manöver „Steadfast Noon“ einen Atomkrieg in Europa. Die an der nuklearen Teilhabe beteiligten europäischen Staaten werden zusammen mit den USA den Abwurf der US-amerikanischen Atombomben, die in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Italien stationiert sind, üben. Im Manöver werden Übungsversionen der B61-Atombomben verwendet. Da diese Manöver in den letzten drei Jahren federführend von Belgien, Italien und den Niederlanden ausgerichtet wurden, ist zu befürchten, dass in diesem Jahr Deutschland die Hauptrolle im Atomkriegs-Manöver übernehmen wird.

Friedensgruppen fordern die Bundesregierung auf, dieses Atomkriegs-Manöver abzusagen. Auf keinen Fall soll sich die Bundeswehr daran beteiligen. „In Zeiten brutalster Kriege - in der Ukraine seit 2022 und jetzt auch noch in Nahost - an denen Atomwaffenstaaten (Russland, Israel) beteiligt sind, ist ein Atomkriegsmanöver Wahnsinn und ein politisch völlig falsches Zeichen. Wir brauchen überall Rückkehr zu Diplomatie und Interessenausgleich“, so Martin Singe für die Aktionsgruppen.

Die Demonstrierenden wollen nach einer Kundgebung um 12 Uhr am Schlossplatz zum Fliegerhorst ziehen. Die in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen befinden sich auf dem Fliegerhorst in Büchel in der Eifel. Die Trägerflugzeuge – derzeit noch die Tornados, bald F-35-Kampfjets – die sich am Atomkriegs-Manöver beteiligen, sind wegen umfassender Umbauten in Büchel zur Zeit in Nörvenich stationiert.

Im Aktionsaufruf werden zugleich das Ende der nuklearen Teilhabe und der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Die nukleare Teilhabe widerspreche dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, dem gemäß die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind. Sie widerspreche auch dem Nichtverbreitungsvertrag, dem gemäß ein Nicht-Atomwaffenstaat keine Atomwaffen annehmen darf. Genau dies geschieht jedoch mit der Stationierung der US-Atombomben in Büchel.

Veranstaltende Organisationen: Antikriegsbündnis Aachen, FriedensGruppeDüren, Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt", Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW, DFG-VK Gruppe Köln, Netzwerk Friedenskooperative, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Aachen (VVN-BdA).

Aktionsaufruf und Programm hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung 12.10.2023


US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Beschwerde eines US-amerikanischen Friedensaktivisten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hin.

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.

In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.

Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.

LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.

Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023
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