Skip to content

Klage von ver.di Bayern beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen Allgemeinverfügung zu Arbeitszeiten in der "kritischen Infrastruktur" erfolgreich

Das Verwaltungsreicht Bayreuth hat der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung darf damit ab sofort nicht mehr angewendet werden. „Das ist eine klare Bestätigung unserer Position und befreit die Beschäftigten von willkürlicher Veränderung ihrer Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Und die Staatsregierung sollte zukünftig von solchen Vorhaben zur Veränderung der Arbeitszeit grundsätzlich die Finger lassen“, forderte Klemens.

ver.di hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens.

ver.di Bayern fordert nun die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, dazu auf, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei": "So läuft's in Bayern!"

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei"

Unsere Bilanz: Geringeste Vorkommnisse wurden von der Polizei vorgeschoben, um stundenlang Freiheitsentziehungen durchzuführen. So wurden drei Personen - ohne richterliche Entscheidung- von Donnerstag morgens bis abends in Polizeigewahrsam festgehalten und widerrechtlich ihrer Freiheit entzogen. Ihnen wurde lediglich vorgeworfen, mit Sprühkreide eine Glasscheibe besprüht zuhaben. Missliebige Meinungskundgabe auf einem kritischen Transparent wurde am Freitag mit der Beschlagnahme des Transparents und stundenlanger Festnahme von 2 Personen beantwortet.

Bis Freitag Abend hatte die Polizei insgesamt 20 Anträge auf richterliche Anordnung des Gewahrsams nach PAG bis Messeende (Sonntag 18 Uhr) gestellt, davon zehn beim Amtsgericht Erding und zehn beim Amtsgericht München. Das Amtsgericht München lehnte sämtliche dieser Anträge auf Gewahrsamnahme ab. Lediglich bei einer weiteren Person wurde am Freitag Abend Gewahrsam bis Sonntag Abend angeordnet. Die anfänglichen zehn Anordnungen der Gewahrsamnahme des Amtsgerichts Erding wurden in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Landshut allesamt für rechtswidrig erklärt. Außerdem wurden vier Anträge auf Untersuchungshaft vom Amtsgericht München abgelehnt.

Des Weiteren: Die Polizei missachtete das Varsammlungsgrundrecht. Dies begann mit der unzulässigen Kontrolle der Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen auf dem Weg zum Camp, setzte sich fort mit Gewaltanwendung gegen eine zwar nicht angemeldete, aber dennoch versammlungsrechtlich geschützte Versammlung am Freitag vormittag. Eine angemeldete Versammlung wurde durch Einsatzkräfte durchgehend einschließend begleitet, so dass die Aussagen der Verrammlung nach außen nicht mehr sichtbar waren. Zudem wurde die Versammlung permanent rechtswidrig gefilmt. Polizeibeamte haben sich undercover in die Demonstration eingeschlichen und dafür sogar Overalls der Protestbewegungan sich gebracht.

Aus nichtigen Anlässen kam es bei den angemeldeten Versammlungen am Freitag und Samstag zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätzen ohne Rechtsgrundlage. Eine Versammlungsteilnehmerin, die versuchte, auf einen Baum zu klettern, wurde sogar aus 2 m Höhe zum Absturz gebracht. Die Polizeikräfte nahmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Die vor Schmerzen schreiende Frau wurde verletzt weggeschleppt, obwohl sie ersichtlich behandlungebedürfig war. Unser Fazit:

Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern. Während die Gerichte die meisten Freiheitsentziehungen für rechtswidrig erklärten, wurden diese von der CSU bejubelt. Deren Generalsekretär Blume feierte kraftmeierisch die Gewahrsamnahmen im Internet mit den Worten: „Brückenkletterer bleiben bis Messeende eingesperrt! So läuft's in Bayern! 💪".

Wir sagen dazu: Die CSU hat offenbar nichts dazugelernt Während anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1992 noch der damalige Ministerpräsident Streibl die Prügelorgie der Polizei als „Hinlangen nach bayerischer Art" feierte, wird nun das rechtswidrige Wegsperren von Protestierenden als bayerische Stärke gefeiert.

Das Recht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, der systematischen Missachtung der Freiheitsrechte durch die Polzei in Bayern etwas entgegen zu setzen und die Freiheitsrechte zu verteidigen. Hierzu haben wir einen Beitrag geleistet.

Quelle: Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA vom 12.09.2021 Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA

Bayern: Ärzt*innen und Standesorganisationen stehen hinter Banu

In ungewohnt deutlicher Manier mischten sich ärztliche Organisationen und prominente Mediziner in die derzeitige politische Diskussion um die drohende Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci ein. Die Gewerkschaft ver.di hatte am heutigen Mittwoch zur 9. Mahnwache für die Psychiaterin eingeladen. Gekommen waren erneut trotz arktischer Kälte über 120 Personen.

Zunächst durften schriftliche an OB König verfasste klare Positionierungen verlesen werden. Der Vizepräsident der Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Andreas Botzlar weist ausdrücklich darauf hin, „dass Mitglieder der TKP-ML in der Türkei häufig von Folter betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es gilt unabhängig vom legalen, persönlichen oder politischen Status des Einzelnen.“. Er verlangt daher eine Aussetzung des Verfahrens.

Die Vorsitzende des Ärztlichen Bezirksverbandes Dr. med Heidemarie Lux teilt diese Sorge um drohende „Folter oder noch schlimmere Maßnahmen bei Auslieferung (...): Als Vertreterin einer ärztlichen Standesorganisation ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden müssen.“

Als jedenfalls für Nürnberg prominentester Redner wies der langjährige Vorstand des Klinikums Dr. Alfred Estelmann auf die seines Erachtens absurde Situation für Büyükavci hin: „Was mich immer wieder an den Process von Kafka, an den Josef K. erinnert ist: Das OLG lässt sich alle Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Damit nimmt es Banu Büyükavci die Möglichkeit gegen dieses Urteil die Stimme zu erheben. Gleichzeitig ist die Einwohnerbehörde der Stadt Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, auf die wir eigentlich stolz sind, aktiv, um sie abzuschieben. Der Nürnberger Stadtrat formuliert einen tollen Beschluss, damit sie hierbleiben darf. Aber was ich nicht verstehe, warum man die nicht an die eigene Haustüre, an die eigene Ausländerbehörde richtet!“

Dr. med. Susanne Simen, bereichsleitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Klinikum Nürnberg hatte von Kolleg*innen an der Klinik Meinungen über Dr. Banu Büyükavci eingeholt. In einer nicht enden wollenden Liste von etwa 30 Äußerungen lobten jene deren Engagement im Job, ihre Kollegialität und Fachlichkeit und Unentbehrlichkeit, was nicht nur bei der anwesenden Banu Büyükavci große Rührung auslöste.

Der Personalrat am Klinikum Dr. med. Martin Krasa wies auf den eigenen Flüchtlingsstatus im Jahr 1968 nach dem gescheiterten Dubček-Aufstand in der Tschechoslowakei hin: „Ich bin sicherlich schon deshalb absolut unverdächtig, mit Mitglieder kommunistischer Parteien zu sympathisieren. Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum., dass wir in Deutschland das Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Aber wir tragen auch Verantwortung dafür und müssen dort für Demokratie und Menschenwürde einstehen, wo wir sie als bedroht wahrnehmen. Wir mögen die politsichen Ansichten von Banu Büyükavci nicht teilen, aber jeder von uns kennt das Zitat, das Voltaire zugeschrieben wird: –šIch teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen–˜. Deswegen stehe ich hier. Ich frage die Verantwortlichen des Ausländeramtes und den weisungsbefugten Dienstherren, Herrn Innenminister Herrmann: Wollen Sie die Verantwortung tragen, dass eine Frau und Ärztin in ein Land ausgeliefert wird, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Erniedrigung und unmenschliche Behandlung erleiden wird?“

Organisator des Abends Prof. Dr. med. Hannes Wandt legte abschließend den Finger in die zentrale Wunde des §129b des Strafgesetzbuches: „Man stelle sich vor, dass es in Schweden oder der Schweiz während des Hitler-Regimes diesen Paragraf gegeben hätte: Keiner der Oppositionellen gegen die Naziherrschaft hätte sich in diesen Ländern sicher fühlen können vor Ausweisung und Verschleppung. Daher die Forderung auch hier: Dieser menschenrechtswidrige Paragraf muss weg!“

Ergänzende Infos:

Die gesamte Kampagne ist hier dokumentiert

Vollständige Rede von Dr. Estelmann auf Youtube

Schreiben der bayerischen Landesärztekammer an OB König

Schreiben des ärztlichen Bezirksverbandes an OB König



Quelle: ver.di

Sechs Tage im April - Erich Mühsams Räterepublik



Erich Mühsam (Fotografie aus dem Jahr 1928, kurz vor seinem 50. Geburtstag)

„Der feierliche Glockenklang der Revolution tönt stark und erschütternd durch unsere Seelen. Wunderbar begeistert empfangen wir die Weihe einer neuen Zeit.“ - So beschreibt der anarchistische Dichter Erich Mühsam den Ausbruch der Revolution im November 1918. Zwei Tage vor Philipp Scheidemann und Karl Liebknecht ruft er in seiner Wahlheimat München die Republik aus, nicht ahnend, dass sechs Monate später, Anfang Mai 1919, hier auch der letzte Akt der Revolution stattfinden wird: Auf Befehl der sozialdemokratischen Reichsregierung marschieren revanchistische Freikorpstruppen, von denen einige bereits das Hakenkreuz am Helm tragen, in München ein und zerschlagen die erst am 7. April begründete „Bairische Räterepublik“, die als „Dichterrepublik“ in die Geschichte einging und deren wichtigstes Sprachrohr Erich Mühsam war. Zu 15 Jahren Festungshaft verurteilt, dichtet er Ende 1919:

„Ach, der Freiheit rotes Laken
war gestohlenes Ornat.
Hinter holden Worten staken
Meuchelmord und Volksverrat.
Fromme Sehnsucht brach in Stücke.
Aus den Trümmern hob in Tücke
neu sich der geborstne Staat.“

Markus Liske erzählt in seinem Buch „Sechs Tage im April - Erich Mühsams Räterepublik“ (Verbrecher Verlag / Hörbuch bei speak low) anhand von montierten Originaltexten Mühsams die Entstehung und das Ende der „Bairischen Räterepublik“, die bis heute sozialrevolutionäre Träume von einer gesellschaftlichen Alternative zu Parlamentarismus einerseits und Parteidiktatur andererseits beflügelt. Einer sozialistische Gesellschaft, die die Freiheit nicht der Gleichheit opfert und deren Bezugsrahmen kein Nationalstaat ist.

Montag, den 07.10.2019
20:00 Uhr
Buchladen Schwarze Risse
Berlin | Gneisenaustr. 2a /Metrostation Mehringdamm

Stellungnahme ver.di Bayern zum Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Mit der bereits erfolgten Änderung 2017 und den jetzt zusätzlich geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes wird die bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Das alleine schon muss eine freiheitliche Zivilgesellschaft mit Argwohn betrachten. Bei allem Verständnis dafür, dass die Polizei mit guten Instrumenten zur Gefahrenabwehr ausgestattet werden muss: Mit diesem Gesetz werden Grundrechte ausgehebelt oder zumindest relativiert. Wir betrachten das Gesetz im vorliegenden Entwurf deshalb (zumindest in Teilen) als verfassungswidrig.

Spezifische Sorgen bereitet uns insbesondere der dreimonatige Freiheitsentzug ohne Strafverfahren, der immer wieder um drei Monate verlängert werden kann. Das träfe insbesondere abhängig Beschäftigte schwer, denn sie könnten so ihren Arbeitsplatz verlieren und in Folge auch ihre gemietete Wohnung. Für solche schweren Grundrechtseingriffe reicht nach dem geplanten Gesetz der diffuse Begriff der „drohenden Gefahr“. Wir erleben aber schon jetzt immer wieder, wie Politiker angesichts von Streiks im Bereich des öffentlichen Dienstes ein drohendes Gefahrenszenario ausmalen und eine Einschränkung des Streikrechts fordern (bezeichnenderweise gerade aus der Partei, die auch das PAG durchboxen will). Ein Streik im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge oder sogar schon die Vorbereitungen dazu könnten dann zu eben dieser „drohenden Gefahr“ erklärt werden. Einem solchen Gesetz, das auch gegen Streikende angewendet werden könnte, werden wir als Gewerkschaften deshalb entschieden entgegentreten.

Wir begrüßen es deshalb auch ausdrücklich, wenn viele Kolleginnen und Kollegen sich an Bündnissen gegen das Gesetz beteiligen und auch zur Demonstration am 10. Mai in München kommen.



Quelle: ver.di Bayern

Für eine offene, demokratische Gesellschaft! Gegen die Diffamierung der VVN-BdA!

Trotz des Engagements vieler Überlebender der und trotz der anerkannten und respektierten Arbeit der VVN-BdA in zivilgesellschaftlichen Bündnissen gegen Rechts wird der Verband in Bayern vom Verfassungsschutz als angeblich “linksextremistisch beeinflusst“ überwacht. In keinem anderen Bundesland ist das sonst der Fall.

Die vom bayerischen Innenminister vorgebrachten Argumente für die Erwähnung der VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht sind weder überzeugend noch schlüssig. Sie sind weniger von Tatsachen geprägt als von der selben Ausgrenzungspolitik der Staatsregierung, mit der auch schon gegen das Münchner A.I.D.A. Archiv vorgegangen wurde.

Wir bitten daher unsere LeserInnen, die Erklärung zu unterzeichnen, denn für die VVN-BdA ist die Nennung im Verfassungsschutzbericht auch eine Bedrohung ihrer Existenz, da der Entzug der Gemeinnützigkeit droht:

"Auch in diesem Jahr wird die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt und die Organisation und ihre Mitglieder als „linksextremistisch beeinflusst“ gebrandmarkt. Die Nennung im Verfassungsschutzbericht ist nicht mit Fakten untermauert und diffamiert nicht nur die VVN-BdA und ihre Mitglieder. Sie diffamiert auch alle, die sich gemeinsam mit der VVN-BdA gegen alte und neue Nazis in Bayern engagieren.

Wir wenden uns gegen die diffamierenden Einschätzungen durch das bayerische Innenministerium und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die Nennung der VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht zu beenden und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einzustellen.

Wir setzen uns für eine offene und tolerante demokratische Gesellschaft ein und engagieren uns deshalb gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, menschenfeindliche Einstellungen und Neofaschismus. Wir kennen die VVN-BdA und deren Mitglieder aus unterschiedlichen Zusammenhängen, aus der Gedenk- und Gedenkstättenarbeit, aus dem örtlichen Engagement gegen rassistische, antisemitische und rechtsradikale Umtriebe oder aus Initiativen wie der bundesweiten NONPD-Kampagne.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass der Versuch der Bayerischen Verfassungsschutzbehörden, die VVN-BdA als verfassungsfeindlich und antidemokratisch zu brandmarken, jeglicher Grundlage entbehrt.

Viele ältere Mitglieder der VVN-BdA haben selbst noch Verfolgung und KZ-Haft am eigenen Leib erfahren müssen. Sie engagieren sich seit Jahren und Jahrzehnten als Mahner und Aufklärer vor Schulklassen, in der Jugend- und Erwachsenenbildung und im öffentlichen Diskurs. Dieser Beitrag für eine offene und tolerante demokratische Gesellschaft, die sich klar gegen Rassismus, Antisemitismus und rechtsextreme Ansichten einsetzt, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Diese Zeitzeugen genießen eine hohe Wertschätzung und viele wurden auch in Bayern mit verschiedensten Auszeichnungen, bis hin zum Bundesverdienstkreuz, geehrt.

Dort wo sich die bayerischen Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten und Gemeinden gegen rechtsextreme Umtriebe zur Wehr setzen müssen, ist die VVN-BdA anerkannter Partner in Bündnissen und Initiativen. Ihre Mitglieder erfahren hohen Respekt und Anerkennung, weil sie sich besonders dafür einsetzen, dass möglichst viele Menschen in diesen Initiativen mitarbeiten können –“ ob sie nun aus Vereinen und Verbänden, aus kirchlichen, gewerkschaftlichen oder parteipolitischen Zusammenhängen kommen oder als Einzelpersonen mitwirken wollen. Die VVN-BdA und ihre Mitglieder versuchen hier Brücken zu bauen statt auszugrenzen. Angesichts dieser Tatsache verurteilen wir besonders den immer wiederkehrenden Versuch, die VVN-BdA und ihre Mitglieder in den Verfassungsschutzberichten in die Nähe gewaltorientierter Auseinandersetzungen zu rücken. Dies widerspricht jeder Realität.

70 Jahre nach der Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur liegt es in unserer Verantwortung, gemeinsam mit allendemokratischen Kräften rassistischer, antisemitischer, antiislamischer und neofaschistischer Propaganda sowie jeglicher Ausgrenzung wirksam entgegen zu treten. Die VVN-BdA ist dabei unser Partner."

Schluss mit der Diffamierung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Erklärung des Bundesausschusses der VVN-BdA: Schluss mit der Diffamierung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Bayern ist neben Baden Württemberg das einzige Bundesland, in dem das Landesamt für Verfassungsschutz die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)beobachtet, im jährlichen Verfassungsschutzbericht als “linksextremistisch beeinflusst– diffamiert und als verfassungsfeindlich stigmatisiert.

Unlängst hat das zuständige Finanzamt der VVN-BdA in Bayern die Gemeinnützigkeit aberkannt, mit der Begründung, sie werde im Verfassungsschutzbericht erwähnt.

Die VVN wurde 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und des Antifaschistischen Widerstand gegründet, um im Sinne des Schwurs der Häftlinge von Buchenwald (“Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung, der Aufbau einer Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel–) zu wirken. Eine Lehre aus der Geschichte war für unsere Organisation, überparteilich und konfessionell ungebunden einen antifaschistischen Grundkonsens zu verteidigen, der damals im Grundgesetz verankert wurde. Dieses Grundgesetz entstand unter dem Eindruck des unter großen Opfern beendeten 2. Weltkriegs und als Gegenentwurf zum soeben überwundenen faschistischen Terrorregime.

Deshalb enthält das Grundgesetz klare antifaschistische Grundpositionen:

Im Vordergrund stehen Demokratie, Menschenrechte, Meinungs- Versammlungs- und Koalitionsfreiheit. Das Verbot jeder Diskriminierung aus rassischen, religiösen, weltanschaulichen oder andern Gründen ist im Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie das Verbot von Angriff-kriegen.

In Artikel 139 sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt.

In diesem Sinne tritt die VVN-BdA entschieden ein für das Verbot der NPD und der in ihrem Sog sich bewegender Gruppen, Organisationen und Kameradschaften, die immer offener und gewalttätiger auftreten.

Für dieses und die anderen Ziele des Grundgesetzes setzt sich die VVN-BdA seit ihrer Gründung unermüdlich ein; sie verteidigte diese Verfassung immer wieder gegen Einschränkungen der Grundrechte.

Der Verfassungsschutzbericht 2010 des Bayrischen Landesamtes für Verfassungsschutz diffamiert dieses Engagement als “linksextremistisch beeinflusst– und bedient sich dabei in der Sache haltloser Unterstellungen. Substantielle Hinweise auf “verfassungsfeindliche– oder gar strafrechtlich relevante Handlungen oder Haltungen der VVN-BdA enthält der Bericht nicht, dafür aber personenbezogene Angriffe. So werden ein Bundesvorsitzender, ein Bundessprecher des Verbandes und ein Landesvorsitzender der VVN-BdA in Bayern in dem Bericht namentlich genannt.

Wir fordern:
- Die Einstellung der Beobachtung der VVN - Bund der Antifaschisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein
- die unverzügliche Streichung der VVN/BdA aus dem Verfassungsschutzbericht 2010 des Bundeslandes Bayern - Die Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA Bayern - Eine Entschuldigung der Landesregierung Bayern bei den im Bericht namentlich genannten Personen

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)

Bundesvereinigung
Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen
 / Das Rote Blog

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Am 1. Juni trat das geänderte Bayerische Versammlungsgesetz in Kraft. 12 der 13 Beschwerdeführer gegen das von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis bekämpfte "alte" bayerische Versammlungsgesetz haben gemeinschaftlich beschlossen, die Verfassungsbeschwerde im Sinne des weiteren Kampfes um die Versammlungsfreiheit fortzusetzen. Nicht zuletzt geht es ihnen dabei um "unsere Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo restriktivere Gesetzes-Entwürfe schon seit längerem auf dem Tisch liegen". Die Presseerklärung der Rechtsanwälte Hartmut Wächtler und Dr. Klaus Hahnzog informiert detailliert über die guten Gründe für diesen Schritt:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz wird fortgeführt

Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz tritt am 01.06.2010 in Kraft. Obwohl erst am 22.Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigem Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde im Namen von:
  • DGB Bayern
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern
  • Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)
  • Humanistische Union Bayern
  • Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern
  • Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
  • Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern
  • Die Linken Landesverband Bayern
  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Attac München
Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften  des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des GG verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache
zurückgestellt.

Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.

Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich –“ offen ist nur noch die FDP –“ beschlossen, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen.

Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler:

„Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die –šPressefreiheit des kleinen Mannes–˜ angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie –šschlechthin konstituierend–˜.“

Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:

  • auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie  solche unter freiem Himmel

  • die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente undFlugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird

  • zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten „Schutzwaffen“ wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche „Vermummungen“ wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern

  • Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige „Militanzverbot“ ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten.

Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch weit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.

München, den 31.5.2010
Dr. Klaus Hahnzog, Hartmut Wächtler


Siehe auch:

Tannöd.

Sagt alles:

(...) Immerhin: Die Top Ten der schlimmen Provinz-Zutaten sind in diesem heimatlosen Heimatfilm komplett vertreten:

Die zeternde Alte.

Der zwielichtige Pfarrer.

Die debilen Dorfbewohner.

Die dahinziehenden düsteren Wolken.

Die im Winde schlagende Tür.

Der humpelnde Dorftrottel.

Der Inzest in der Scheune.

Der unheimliche Hund.

Die wispernden Bäume als griechischer Chor.

Und als Sahnehäubchen: Das behinderte Kind. (...)


Aus der Filmbesprechung "Schaurig bis schlumpfig" zu "Tannöd" in "junge Welt".

Mein Alternativtipp: Den Film "Die Schwabenkinder" zum gleichnamigen "Thema". Die besten Krimis schreibt das Leben.

Veranstaltungshinweis: Das neue Versammlungsrecht Hannover, 27. Juni 2009

Veranstaltung mit Thomas Trüten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Dem Bündnis gehören mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus allen gesellschaftlichen Bereichen an.  Es wird berichtet über die Inhalte und Hintergründe der geplanten Verschärfungen und über ihre Erfahrungen beim Aufbau und der Arbeit des Bündnisses.

Im vorigen Jahr wurde im Zuge der Föderalismusreform das Versammlungsgesetz in Bayern deutlich verschärft. Angeblich gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, entpuppt sich dieses Gesetz jedoch als das Gegenteil. Es erschwert jegliche Versammlungen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen. Nach bayerischem Vorbild sollte Anfang des Jahres 2009 auch in Baden - Württemberg Versammlungen ein derartiges Versammlungsrecht verabschiedet werden. Dagegen entwickelte sich wie zuvor in München ein breites Bündnis. In Stuttgart, Mannheim und Freiburg fanden jeweils größere Proteste mit insgesamt über 10000 Teilnehmern statt. Ende März gab es eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsklage von 13 bayerischen Organisationen. Vom Ausgang der Auseinandersetzung hängt auch für die anderen Bundesländer einiges ab, wie auch in Niedersachsen werden die anderen Bundesländer das Versammlungsrecht einschränken wollen.

Inzwischen hat die bayerische CSU / FDP Regierung einen neuen Entwurf eingebracht, der zwar in einigen Teilen verbessert, in anderen Punkten jedoch hinter die Eilentscheidung zurückfällt. Das ist eine Herausforderung an alle AntifaschistInnen, DemokratInnen, GewekrschafterInnen und andere politische AktivistInnen.

Hannover, Pavillon | 27. Juni 2009 12 Uhr

Die Veranstaltung wird organisiert von der Roten Hilfe Hannover, DGB Jugend Hannover, Pavillon, attac Hannover und Verdi-Bildungswerk.
cronjob