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Die coolsten Vögel bleiben am Boden

Foto: © MiKa / Umbruch Bildarchiv Berlin
Unter dem Motto „Die coolsten Vögel bleiben am Boden“ sorgte eine aktivistische Gruppe am 11. November 2019 für viel Aufsehen in Berlin –“ und die Polizei für die Blockade des Flughafengeschehens in Tegel.

Zwar schafften es nur eine Gruppe von etwa 50 wütender Pinguine in das Flughafengebäude, aber für die Behinderung des regulären Flugbetriebes sorgte die Polizei. Es fanden massive Polizeikontrollen an sämtlichen Bushaltestellen, von Bussen, Autos und Taxis und an allen Fußgängerzugängen zu dem Flughafen Tegel statt. Damit war der Ablauf empfindlich gestört, es wurden nur Menschen mit Ticket durchgelassen und selbst diese mussten zu Fuß zum Flughafen laufen, teils auch über Zäune klettern. Welche Grundlage die wahllose Kontrolle, Durchsuchung und Identitätsfeststellung der Polizei von Tausenden Passanten an diesem Tag hat, bleibt dabei noch zu klären.

Währenddessen konnten im Gebäude 50 „Pinguine“ von #ambodenbleiben ihre Forderungen nach Klimagerechtigkeit kundtun. Zentrale Forderung ist eine rigorose Einschränkung des klimaschädlichen Flugverkehrs. Seit den Neunzigerjahren hat sich der Ausstoß von Treibhausgasen aus der Luftfahrt in Deutschland mehr als verdoppelt und macht inzwischen fast zehn Prozent der gesamten Klimaschädigung aus –“ fast genau so viel wie der Autoverkehr. Er stellt damit ein massives Hindernis für Klimagerechtigkeit dar. Weltweit haben weniger als 10% der Bevölkerung jemals in einem Flugzeug gesessen, und auch in Deutschland stellen Vielfliegerinnen eine kleine Minderheit dar. Zudem wies eine Aktivistin auf die Auswirkungen von Kurzstreckenflügen auf die lokalen Sozialstrukturen hin: Zielorte haben mittlerweile kaum noch bezahlbare innerstädtische Wohnungen, da die Touristifizierung die Preise künstlich hochtreibt und für Anwohnerinnen unerschwinglich macht. Obwohl viele Flugreisende durch die erschwerte Anfahrt zum Flughafen vermutlich recht genervt waren, reagierten während des Protests im Gebäude Passantinnen durchaus interessiert, viele nahmen Flyer entgegen. Es kam zu keinerlei Auseinandersetzungen, weder mit Fluggästen noch mit der Polizei. Die Flughafengesellschaft reagierte derweil gelassen und ließ den Protest zu. Nach zwei Stunden verließen die Aktivistinnen freiwillig das Gebäude –“ die Pinguine wussten, dass sie gewonnen hatten.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Links:

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell –“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Pegida kommt - und die Stadt Stuttgart rollt den roten Teppich aus.

Heimreise der PegIdA Nazis in SSB Bussen
Pegida meldet eine Kundgebung für den 17. Mai 2015 an. Am selben Tag, zur selben Zeit findet der Frühlingsflohmarkt mit zehntausenden Besuchern und die Radsternfahrt mit 6000 Teilnehmern statt.

Eigentlich Grund genug, die Pegida-Demonstration an diesem Ort (Kronprinzplatz) und zu diesem Zeitpunkt nicht zu genehmigen. Oder sie in ein innenstadtfernes Gewerbegebiet zu verlegen, wie es verschiedene andere Städte schon praktiziert haben.

Beim Amt für Öffentliche Ordnung - kein Gedanke daran.

Am 17.5. versammeln sich an die 4000 Gegendemonstranten in der Innenstadt rund um den Kronprinzplatz: Die zweite Möglichkeit, die Pegida-Demonstration aufgrund der sogenannten Gefahrenabwägung zu verbieten.

Nichts dergleichen geschieht.

Stattdessen werden die Faschisten - und um solche handelt es sich - von der Polizei in Kleingruppen durch die Gegendemonstranten geleitet und wenn es sein muss, wird diesen der Weg auch frei geprügelt:

Faschisten, die mit Thor-Steinar-T-Shirts gar keinen Hehl aus ihrer Gesinnung machen, oder auch die "Berserker Pforzheim", eine faschistische Hooliganbande, die bei den Hooligankrawallen in Köln und Hannover so heftig mitgemischt hatten, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht umhin kamen, Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder einzuleiten.

Die posieren fröhlich mit ihrem Banner vor den Pressefotografen, ohne dass die Ordnungskräfte einschreiten.

Die haben "Wichtigeres" zu tun: Antifaschistische Gegendemonstranten , die Eier geworfen haben sollen, bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren - und das ist durchaus wörtlich gemeint: BFE-Greiftrupps nehmen sie höchst "unsanft" fest.

Überflüssig zu erwähnen, dass die Pegida-Faschisten ihre Kundgebung in voller Länge durchführen können. Auch beim Abtransport der Faschisten nach Ende der Kundgebung läuft der Rundum-Wohlfühlservice der Stadt Stuttgart für Faschisten zur Hochform auf.

Der Abtransport erfolgt mit Bussen der SSB. Die SSB ist ein städtisches Unternehmen, ihr Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Ob die Busfahrer auch Angestellte der SSB waren, ist nicht bekannt und auch nicht, ob den Pegida-Organisatoren dieser Shuttle-Service in Rechnung gestellt wird. Auch ist nicht bekannt, ob ein Auslandsaufenthalt des OB in Australien ihn von seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzenden der SSB entbindet.

Im übrigen verfügt die Polizei auch über Fahrzeuge entsprechender Größe, die Gefangenentransporter, was aber natürlich den zartbesaiteten Pegida-Faschisten nicht zugemutet werden kann, allein schon deshalb, weil in der Regel nur linke "Gewalttäter" diese Fahrzeuge von innen zu sehen bekommen.

Vor Abfahrt der SSB-Busse muss natürlich die Straße von Gegendemonstranten "gesäubert " werden. Dieser Sprachgebrauch hat eine lange, furchtbare Tradition in Deutschland, wird aber nichtsdestotrotz mehrmals von den Einsatzleitern verwendet. Der Autor ist Ohrenzeuge.

Was sich dann dabei abspielt, sind Jagdszenen in der Großstadt, Jagd auf Menschen wohlgemerkt: Entlang der Theodor-Heuss-Straße rennen völlig enthemmte BFE-Einheiten und berittene Polizei Gegendemonstranten schlicht über den Haufen.

Schließlich ist die Straße frei und die SSB-Busse kutschieren die Pegida-Faschisten, links und rechts eskortiert von Polizei zu Fuß im Laufschritt, auf Pferden im Galopp und in Einsatzfahrzeugen zu ihrem Bestimmungsort.

Nicht alle Pegida-Faschisten waren gemeinsam angereist. Aber auch für die, die sich für ihre Abreise öffentlicher Verkehrsmittel bedienen, ist gesorgt. So wird die S-Bahnstation Stadtmitte komplett polizeilich gesperrt. Komplett heißt: Alle oberirdischen Zugangswege, alle Abgänge, und dann schließlich auch der Zugang zu den Rolltreppen hinunter in die S-Bahnstation.

Denen, die es aufgrund von Ortskenntnis und Wurschtigkeit der Staatsdiener an den vorgeschobenen Auffanglinien, geschafft haben bis zu den Rolltreppen vorzudringen, wird als Begründung für diese polizeiliche Maßnahme eröffnet, man müsse die Abfahrt der Pegida-Demonstranten sichern.

Und klar: Bei so viel Fürsorge für eine Handvoll Faschisten wird dann halt mal das Grundrecht auf Freizügigkeit für den Rest der Welt suspendiert.

Bemerkenswert dabei ist, dass das Amt für Öffentliche Ordnung ja eigentlich ein großer Verfechter der "Leichtigkeit des Verkehrs" ist - wenn es sich z.B. um die Montags-Demos der S 21-Gegner handelt. Das wird bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgefochten, wenn es sein muss.

Aber hier braucht es kein Gericht, um die diffizile Güterabwägung zwischen Einschränkung der Freizügigkeit und Versammlungsrecht vorzunehmen.

Da wird das Recht beherzt von der Exekutive - einer Polizeikette - in die Hand genommen und gebeugt - von einer richterlichen Anordnung war jedenfalls vom Einsatzleiter nichts zu hören.

Und heute wird der Pressesprecher der Polizei, Herr Keilbach, wieder verkünden, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut sei und jeden Aufwand rechtfertige - zumindest wenn Faschisten demonstrieren. Aber das sagt er natürlich nicht.

Pressemitteilung der VVN-BdA Kreisverband Esslingen zur Blockadekonferenz in Esslingen

Der Esslinger Kreisverband der VVN-BdA ist Träger der Konferenz „Hinschauen. Aufstehen. Handeln“ zu Chancen, Grenzen und Perspektiven antifaschistischer Blockaden, die am Samstag den 31. August in Esslingen im KOMMA stattfindet.

Ab 17 Uhr gibt es die Möglichkeit, sich in Workshops über die Extremismustheorie auszutauschen oder zum Beispiel der Frage auf den Grund zu gehen, was Blockaden mit zivilem Ungehorsam zu tun haben.

Ab 19 Uhr beginnt dann die Podiumsdiskussion mit der Vizepräsidentin des Thüringer Landtages Astrid Rothe-Beinlich, dem DGB Extremismusexperten Sandro Witt, dem Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit Thomas Trüten sowie weiteren gesellschaftlichen Akteuren.

Umrahmt wird diese Konferenz von einer Ausstellung über antifaschistische Proteste und Blockaden der letzten Naziaufmärsche in der Region.

"Wir freuen uns auf eine spannende Konferenz und hoffen, einen Beitrag leisten zu können, den notwendigen antifaschistischen Protest in die Gesellschaft zu tragen", so Lara Wendel, eine Sprecherin des Vorbereitungskreises für die Blockadekonferenz.

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Der Kampf vor Gericht geht weiter

Am Mittwoch, den 25. Juli 2012, finden gleich zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht, Hauffstr. 5 in Stuttgart statt: Elvira Weißmann 11 Uhr in Raum 304, um 15.15 Uhr Sieghard Hantschel, ebenfalls in Raum 304.

Ihnen wird zur Last gelegt am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Alle Angeklagten sehen die Gerichtsverhandlungen als politische Aktion und freuen sich über solidarische Unterstützung in Form von Anwesenheit bis zu kreativen Aktionen.

Unter anderem steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Bundes- und europaweit wird dieses Grundrecht massiv beschnitten (s.a. Blockupy), um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart steht noch aus. Doch die Justiz in Stuttgart verurteilt munter weiter, bestätigt die Bußgeldbescheide der Stadt. Bürgerinnen und Bürger zeigen Zivilcourage und werden dafür bestraft. Doch vielleicht befindet sich an diesem Tag unter den Richterinnen und Richtern ein Mensch mit Justiz-Courage.



Via Bei Abriss Aufstand

Mittwoch, 20. Juni, 19 Uhr: Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

Mittwoch, 20 Juni, 19 Uhr, Kellerschenke (DGB-Haus), Theodor-Heuss-Strasse 2a
Wir sind in Bewegung, 4. Teil

Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

GG Art. 8 :

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat :

"Die rechtmäßige Regierungsgewalt ist immer unvollständig : Um nämlich unbedingt gerecht zu sein, muss sie die Vollmacht und Zustimmung der Regierten haben. Ungerechte Gesetze und Handlungen müssen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich einem höheren Gesetz als der Verfassung oder der Mehrheit verpflichtet fühlen, auf ihre Legitimität überprüft werden"

Zu Gast u.a. Thomas Trüten, Roland Blach und Eve Gideon

www.parkfunk.wordpress.com

S21 Baggerprozess: Eine never ending story...

Cécile Lecomte
Quelle: Blog

Im Berufungsprozess gegen zwei Robin Wood KletteraktivistInnen, die sich aus Protest gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 beteiligten, ist immer noch kein Urteil gefallen – trotz Plädoyers und letztem Wort der Angeklagten, Cécile Lecomte.

Ob das Urteil nun am 21. Juni (14 Uhr), den 7. Verhandlungstag fallen kann, ist nicht gesagt.

Mehr bei eichhörnchen - l'écureuille

Siehe auch: "Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion"

Nach Frankurt: Wie weiter, Blockupy?

Anlässlich der Einschätzung von Christoph Kleine in der FR vom 21.05.2012: »Das heute war ein Erfolg, den die Menschen errungen haben … Blockupy war erst der Anfang.« stellen sich sich einige Fragen für die Blockupy Bewegung. Wolf Wetzel fasst die kritischen Fragen in dieser nicht ganz neuen Diskussion (via entdinglichung) zusammen:

"Jede Kampagne (von Heiligendamm 2007 bis M-31) behauptet von sich, erst der Anfang zu sein, ein Startzeichen, ein Startschuss für etwas zu sein … was dann bei der nächsten Kampagne erneut beschworen werden muss.

Es ist doch offensichtlich, dass das Problem antikapitalistischer Proteste nicht mit Kampagnen zu lösen ist, auch nicht mit der x-ten Demonstration.

Wenn wir Antikapitalismus nicht als einen kritischen Gestus verstehen, der vor allem unsere Freizeit kostet, dann müssen wir aus dem Kampagnenkarusell aussteigen und uns Zeit nehmen, um folgende Fragen zu beantworten:

Worum kommen über 20.000 zu einer Demonstration, wenn sie erlaubt ist und gerade einmal 1.000 – 1.500, wenn es verboten ist, den Kapitalfluss zu stören?

Wie muss ein Antikapitalismus aussehen, der den Schritt von der kritischen zur materiellen Negation kapitalistischer Verhältnisse wagt?

Warum ist in aller Regel nach jeder Kampagne die Luft raus, wenn es darauf ankommt, die politischen Konsequenzen und Ausdeutungen nicht der Gegenseite zu überlassen?

Wie kann es gelingen, dass die Orgie von Rechtsbrüchen (von Verbotsverfügungen über Aufenthaltsverbote, Verschleppungen bis hin zu willkürlichen Festnahmen und vorsätzlichen Polizeiprovokationen) nicht als Ohnmachtserfahrung der Betroffenen zurückbleibt, sondern der schwarz-gelben hessischen Landesregierung und der schwarz-grünen Stadtregierung den Kopf kosten?

Welche Strukturen brauchen wir für diese Schritte, wenn wir uns eingestehen, dass eine Mehrheit aus Individuen und Vereinzelten einer kleiner (völlig überforderten) Minderheit von Organisierten gegenübersteht?"

cronjob