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Berlin: Demonstration vor dem Bundesrat

In einer vorab veröffentlichten Presseerklärung zur Demonstation am heutigen 30. November 2007 ab 08:45 Uhr vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3 –“ 4, 10117 Berlin erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Ministerpräsidenten und Justizminister der Länder auf, der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben. Die Bürgerrechtler lehnen den drohenden Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat strikt ab und verweisen auf die zahllosen Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten unvereinbar ist. Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, "überzeugt" gezeigt, "dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist" [1]. Beobachter gehen dementsprechend davon aus, dass die gegen das Gesetz vorbereiteten Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein werden. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger wollen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises soll eingereicht werden, falls das mit den Stimmen von SPD und Union vor zwei Wochen im Bundestag beschlossene Gesetz in Kraft tritt. Noch bis zum 24.12.07 haben alle Nutzer von Telekommunikationsdiensten in Deutschland die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen [2].

Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung [3]. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können. Schon nach dem Gesetz von CDU/CSU und SPD ist dies möglich, indem Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen und dann Akteneinsicht beantragen. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch die Internetwirtschaft und der Bundesdatenschutzbeauftragte haben scharf gegen eine solche Privatisierung der Überwachung protestiert.[4]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen. "Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird um demnächst aufzuklären, wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten", kommentiert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, hatte zuvor Aufsehen erregt mit einer Antwort bei Abgeordnetenwatch.de, nach der es bei dem Vorhaben gar nicht um die Bekämpfung des Terrorismus geht.[5]


Quellen

[1] http://tinyurl.com/yokmv3

[2] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-1-07.pdf

[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/99755

[5] http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785-7-a140.html


Über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
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