Kürzungspläne der Bundesregierung: Positive Entwicklungen bei großer Unsicherheit

Der Haushaltsausschuss des Bundestages will die geplanten Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege und soziale Infrastruktur direkt betreffen, weitgehend zurücknehmen. Das war das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. und 17. November, die jedoch ohne Beschluss über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz endete. Die abschließende Beratung des Haushalts ist in einer Sondersitzung am 23. November geplant.
Auf folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 16. und 17. November u.a. geeinigt:
• +27 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung + 2 Mio. EUR; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +53 Mio. EUR für die Bundesfreiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +22,5 Mio EUR für die Weiterführung der Respekt Coaches
• +20 Mio. EUR für die Migrationsberatung
• +188 Mio. EUR für Integrationskurse
• +13 Mio. EUR für Jugendmigrationsdienste
• +15 Mio. EUR für Mental Health Coaches
• +6 Mio. EUR für Psychosoziale Zentren (statt 10 Mio. EUR würden 4 Mio. EUR gekürzt)
• +5,9 Mio. EUR für die Müttergenesungswerke
• +5 Mio. EUR für die behördenunabhängige Asylberatung (für bundesweiten Ausbau würden für 2024 weiterhin 15 Mio. EUR fehlen)
• +5 Mio. EUR für die Stiftung frühe Hilfen
• +3 Mio. EUR für digitale Kompetenzen der Wohlfahrtsverbände
• +750 Mio. EUR Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Sollte der Bundestag diese Pläne so beschließen, wären die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege direkt betreffen, weitgehend zurückgenommen.
Die positiven Entwicklungen, die herbe Einschnitte in das soziale Netz abwenden würden, sind vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses sowie der teilweise noch unklaren Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 15. November geurteilt, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war und hatte die Mittel damit für nichtig erklärt. Am 21. November findet eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils statt.
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“
Unter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.
Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.
Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern – stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen
Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.
Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Quelle: Erklärung vom 20.10.2023
Friedensgruppen fordern Absage des Manövers „Steadfast Noon“
Friedensgruppen fordern die Bundesregierung auf, dieses Atomkriegs-Manöver abzusagen. Auf keinen Fall soll sich die Bundeswehr daran beteiligen. „In Zeiten brutalster Kriege - in der Ukraine seit 2022 und jetzt auch noch in Nahost - an denen Atomwaffenstaaten (Russland, Israel) beteiligt sind, ist ein Atomkriegsmanöver Wahnsinn und ein politisch völlig falsches Zeichen. Wir brauchen überall Rückkehr zu Diplomatie und Interessenausgleich“, so Martin Singe für die Aktionsgruppen.
Die Demonstrierenden wollen nach einer Kundgebung um 12 Uhr am Schlossplatz zum Fliegerhorst ziehen. Die in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen befinden sich auf dem Fliegerhorst in Büchel in der Eifel. Die Trägerflugzeuge – derzeit noch die Tornados, bald F-35-Kampfjets – die sich am Atomkriegs-Manöver beteiligen, sind wegen umfassender Umbauten in Büchel zur Zeit in Nörvenich stationiert.
Im Aktionsaufruf werden zugleich das Ende der nuklearen Teilhabe und der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Die nukleare Teilhabe widerspreche dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, dem gemäß die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind. Sie widerspreche auch dem Nichtverbreitungsvertrag, dem gemäß ein Nicht-Atomwaffenstaat keine Atomwaffen annehmen darf. Genau dies geschieht jedoch mit der Stationierung der US-Atombomben in Büchel.
Veranstaltende Organisationen: Antikriegsbündnis Aachen, FriedensGruppeDüren, Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt", Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW, DFG-VK Gruppe Köln, Netzwerk Friedenskooperative, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Aachen (VVN-BdA).
Aktionsaufruf und Programm hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung 12.10.2023
Halbzeitbilanz der Bundesregierung: Bundeswehr rekrutiert mehr Minderjährige als Soldatinnen und Soldaten
„Unser Bündnis fordert Verteidigungsminister Pistorius auf, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist und wie es seine Partei, die SPD, und der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes seit vielen Jahren fordern“, sagt Martina Schmerr von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Sprecherin des Bündnisses „Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“.
“Die Bundeswehr versucht, ihre Personalprobleme auf Kosten von schutzbedürftigen minderjährigen Jungen und Mädchen zu lindern - das ist inakzeptabel und führt zu schweren Kinderrechtsverletzungen”, sagt Ralf Willinger von der Kinderrechtsorganisation terre des hommes und Sprecher des Bündnisses „Unter 18 Nie!“. “Über 150 Staaten weltweit halten den internationalen 18-Jahre-Standard für die Rekrutierung von Soldatinnen und Soldaten ein - es wird höchste Zeit, dass Deutschland dies auch tut.“
Mit Blick auf zunehmende Einsätze von Jugendoffizieren und „Karriereberater*innen“ der Bundeswehr an Bildungseinrichtungen sagt Martina Schmerr von der GEW: „Der russische Angriffskrieg hat vieles verändert: Das Militär präsentiert sich durch einen stetig steigenden Werbeetat in immer mehr Bereichen der Gesellschaft. Auch werden zunehmend Stimmen laut, dass sich die Schule für Jugendoffiziere öffnen sollte. Schulen müssen aber ein geschützter und ziviler Raum für Kinder und Jugendliche bleiben.“
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte Deutschland zum Abschluss des Prüfverfahrens der Lage der Kinderrechte in Deutschland scharf kritisiert und dringend aufgefordert, die andauernde Rekrutierung minderjähriger Soldatinnen und Soldaten zu stoppen, da die Gefahr von Unfällen, seelischen Schäden, sexuellem Missbrauch und andere Formen der Gewalt in der Bundeswehr besonders hoch ist und solche Fälle dort regelmäßig registriert werden. [¹]
Das Bündnis “Unter 18 Nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr” wird getragen von verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Frieden, Menschenrechte, Kirche und Gewerkschaften.
Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Abgeordnetenfrage (1980034-V267, 2021), die belegt, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr schwere körperliche und seelische Schäden erleiden. Abrufbar unter: https://unter18nie.de/2021/09/17/pressemitteilung-minderjaehrige-soldatinnen-und-soldaten-erleiden-koerperliche-und-seelische-schaeden/
Quelle: Pressemitteilung, 19.9.23
Factsheet Klima & Krieg
Das von der Tübinger Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) zusammen mit den Naturfreunden herausgegebene Factsheet kann wie immer gratis hier heruntergeladen werden.
Außerdem kann das Factsheet gerne auch in größeren Mengen ebenfalls umsonst in Print bestellt werden. Bestelladresse:
NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Telefon: 030 810 560 250
E-Mail: info@naturfreunde-berlin.de
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Das Jahr der Rüstungsindustrie
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US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.
In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.
Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.
LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.
Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023
Keine "Air Defender 23" Kriegsübung über Deutschland!

Wo: Marktplatz, Stuttgart-Vaihingen
Wer: EUCOM-Arbeitsgruppe für den Frieden
Um den Frieden zu gewinnen:
Eine Perspektive für den Frieden und damit für die Zukunft, für das Überleben der Menschheit kann nur gewonnen werden, wenn es gelingt, eine weitere Eskalation auch dieses Stellvertreterkrieges zwischen USA/NATO und Russland in der Ukraine zu verhindern.
Die NATO-Kriegsübung „Air Defender 23“ im Juni unter Führung der Bundeswehr Luftwaffe eskaliert unverantwortlich.
Wir als ‚EUCOM-AG für den Frieden‘ fordern von der Bundesregierung:
• Verhandlungsdiplomatie für einen sofortigen Waffenstillstand im Ukrainekonflikt
• Beendigung des Wirtschaftskriegs gegen Russland
• Keine Waffenlieferungen
• Keine NATO-Kriegsübungen wie „Air Defender 23“
• Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag
• Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland
• Von den US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM darf aus Stuttgart kein Krieg mehr geplant, unterstützt und geführt werden (siehe Grundgesetz Artikel 26). Daher:
• Schließung der US-Kommandozentrale EUCOM, von der aus die US-Regierung ihre in Europa stationierten Truppen einschließlich der US-Atomwaffen befehligt
• Schließung der US-Kommandozentrale AFRICOM, die u.a. für illegale tödliche Drohneneinsätze in Afrika verantwortlich gemacht wird
• Umwandlung der Areale der US-Kommandozentralen in Wohngebiete
• Sozialökologischer Umbau der Gesellschaft!
k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: GEGEN DEN STROM - Abgetaucht in Venezuela

nach versuchtem anschlag auf im bau befindlichen abschiebeknast in grünau - berlin 1995 abgetaucht, nun in venezuela wieder aufgetaucht. der film zeigt ihre stärken und ihren willen in der bewältigung ihres seins, ihre standhaftigkeit u. alltägliches leben.
dabei geht es auch um das transatlantische musikprojekt von thomas mit Mal Eleve.
Thomas Walter, Bernhard Heidbreder und Peter Krauth waren aktive der militanten berliner gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. dies hatte
1994/95 mit einem angriff ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde in Brand gesetzt weil deutschland „Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan (ist) - militärisch, ökonomisch, politisch“ u. hatten versucht den zukünftigen Abschiebe-Knast Grünau zu sprengen. nach entdeckung ihrer identität tauchten sie unter. bernd ließen 2014 dt. zielfahnder in venezuela festnehmen, über zwei jahre knast, asyl antrag, den stellten auch thomas+peter die 2017 dort aufgetaucht waren, die beiden bekamen im dezember 2021 asyl in venezuela.
der film zeigt einiges aus dem unruhigen land venezuela, behaltene linke utopien, politisches engagement, bleibender widerstand, standhaftigkeit und viel von thomas seinem transatlantischen musikprojekt mit Mal Eleve.
Filmdokumentation von Sobo Swobodnik von 2020 - 84 min.
Zur Erinnerung an Bernhard Heidbrede, gestorben am 27. Mai 2021.
Sonntag, 21. Mai 2023 - 19 Uhr
combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen
kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee
Für immer mehr Menschen reicht es nicht zum Leben...
Millionen Menschen in Deutschland –“ Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte –“ sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.
Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene –“ und das trotz einer staatlichen Preisbremse.
Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen
Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.
Für eine existenzsichernde Grundsicherung!
Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben - wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!
Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!
Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.
Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“
Wir fordern konkret:
- Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
- eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
- Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
- Abschaffung der Sanktionen
- einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
- eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht
- Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.
Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten
Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Quelle: Presseerklärung 24. April 2023