Skip to content

DHKP-C Prozess in Stuttgart: Langjährige Haftstrafen im Prozess gegen vier linke türkische AktivistInnen

Wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung" im Ausland hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag drei Männer und eine Frau zu Gefängnisstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter von 34 bis 44 Jahren lange Zeit in der "Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)" aktiv gewesen sind.

Dazu eine Erklärung der Roten Hilfe:

"Am heutigen Dienstag endete in Stuttgart der 129b-Prozess gegen vier türkische Linke, denen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei - Front) vorgeworfen wird, mit hohen Strafen: Die AktivistInnen wurden als "Kader" der kriminalisierten linken Organisation eingestuft und zu Haftstrafen zwischen 4 Jahren 9 Monaten und 6 Jahren verurteilt. Mit diesem Urteil leistet die Justiz der BRD offene Schützenhilfe in dem Krieg, den die Erdogan-Regierung aktuell gegen die linke kurdische und türkische Opposition führt. Dass die Verhältnisse, in denen in der Türkei Linke zu TerroristInnen erklärt werden, völlig von der Staatsraison eines autoritären Regimes abhängt, zeigen die nahezu 1000 Verhaftungen, die es allein in den letzten zwei Wochen in der Türkei gab.

Gegenstand des 129b-Verfahrens in Stuttgart waren ausschließlich vollkommen legale Aktivitäten im politischen und kulturellen Bereich, die im Umfeld von Vereinen wie der 'Anatolischen Föderation' oder der 'Kunstwerkstatt Köln' stattfanden. Die einzelnen "Tatbestände" lesen sich wie eine Auflistung politischer Alltagsarbeit: Spendensammlungen,
Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, der Verkauf von Zeitschriften sowie die Organisierung von politischen Sommercamps und Kulturveranstaltungen. So gehörte die Veranstaltung des Konzerts mit der beliebten linken Band Grup Yorum unter dem Titel "Ein Herz, eine Stimme gegen Rassismus" am 8. Juni 2013, an dem etwa 12.000 Menschen teilgenommen hatten, zu den Hauptvorwürfen. Obwohl die Großveranstaltung, die ein Zeichen gegen den Terror des Nazi-Netzwerks NSU setzen wollte, mit einem fünfstelligen Minus endete, hatten die Repressionsorgane behauptet, das Konzert habe der Beschaffung von Unterstützungsgeldern für die DHKP-C gedient. Auch die Anmeldung und der Besuch von Kundgebungen - etwa aus Solidarität mit politischen Gefangenen - und die Erstellung von Flugblättern wurden mehrfach genannt.

Bereits im Verlauf des langwierigen Verfahrens, das sich seit dem 2. September 2014 über 61 Prozesstage erstreckte, bewies das Gericht seinen absoluten Verfolgungswillen gegenüber den angeklagten AktivistInnen:
Anträge der VerteidigerInnen wurden standardmäßig abgelehnt, die Öffentlichkeit durch rigorose Kontrollen und Repressalien abgeschreckt. So war bereits am vergangenen Donnerstag ein Prozessbesucher wegen des Rufs "Tod dem Faschismus überall" umgehend zu zwei Tagen Ordnungshaft verurteilt worden, gegen weitere Anwesende wurden Geldstrafen verhängt.

Mit der heutigen Entscheidung hat die deutsche Justiz erneut ein Gefälligkeitsurteil für den repressiven türkischen Staat gefällt. Indem vollkommen legale politische Arbeit als terroristisch gebrandmarkt und verfolgt wird, zeigt sich wieder einmal die Tragweite des Gummiparagrafen 129b: Alle missliebigen linken Strukturen können durch die Konstruktion einer Verbindung zu einer als "terroristisch" erklärten Gruppierung kriminalisiert werden, ohne dass irgendwelche realen Straftaten der einzelnen Betroffenen vorliegen.

Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen die Kriminalisierung der türkischen Linken durch die deutsche Justiz und fordert ein sofortiges Ende der Prozesse nach 129b.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V."

Berlin: Hungerstreik in der JVA Pankow im 50. Tag

Soliplakat
Weitestgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit eskaliert in der Berliner JVA Pankow für Frauen der Hungerstreik von Gülaferit Ünsal. Verurteilt nach dem Gesinnungsparagrafen 129 b kämpft die Gefangene gegen Postzensur, Kommunikationssperren und Mobbing/Gewalt, welches die Anstaltsleitung unter den Gefangenen duldet und forciert.

Gülaferit Ünsals Hungerstreik hat inzwischen ein lebensbedrohendes Stadium erreicht, ohne dass sich die Leitung der JVA oder die zuständige Senatsverwaltung für Justiz bewegen. Die Zahl der Kundgebungen und Demonstrationen steigt allerdings. Mindestens 2x die Woche protestieren solidarische Unterstützer*innen inzwischen vor den Gefängnismauern und in den kommenden Tagen geht es auch zum Bundesjustizministerium und dem Berliner Abegordnetenhaus.

Radio Aktiv besuchte eine Demonstration vor der JVA Pankow und berichtet in O-Tönen von dem anhaltenden Protest für Gefangenenrechte

Gesammelte Infos & Artikel zu Gülaferit Ünsal

Repressionswelle in der Türkei: Musiker frei - weitere linke Oppositonelle in Untersuchungshaft

Im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion gegen linke Oppositionelle in der Türkei wurden am vergangenen Freitag mindestens 85 Journalisten, Anwälte und Musiker festgenommen, unter ihnen alle in der Türkei anwesenden Musiker der linken Grup Yorum. Die türkische Band Grup Yorum ist über die Türkei hinaus für ihre Musik bekannt. Vergangenen April fand in Istanbul ein Konzert vor einem Publikum von 350.000 Menschen statt. Kürzlich stellte Grup Yorum ihren ersten Kinofilm "Typ-F" vor. Der Film behandelt die Isolationshaftmaßnahmen in den Hochsicherheitsgefängnissen, die in der Türkei als Typ-F-Gefängnisse bekannt sind.

Inzwischen wurden fünf der MusikerInnen zwar freigelassen, 28 weitere Festgenommene, darunter Anwälte wurden allerdings in Untersuchungshaft genommen. Sie werden laut junge Welt der Unterstützung der antiimperialistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C beschuldigt. Ermittlungen hätten ergeben, daß auch Journalisten die DHKP-C unterstützten. Laut indymedia "wurden zahlreiche NGO´s gleich mitgestürmt: Die sozialistische wöchentliche Zeitung Yürüyüs, der Angehörigenverein der Gefangenen TAYAD, das Idil Kulturzentrum, die Jugendorganisation “Genclik Federasyonu”, die Anwaltskanzleien “Halkin Hukuk Bürosu" und "Cagdas Hukukcular Dernegi”."

Wir schließen uns dem Schockwellenreiter an und zeigen das Video vom Jubiläumskonzert zum 25jährigen Bestehen der Gruppe vom 12. Juni 2010 im Istambuler Inönü Stadyum:

Stuttgart: Antirepressionsdemo zum 18.03. - dem Tag der politischen Gefangenen

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt.

1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V. wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.

Für Stuttgart gibt es einen Aufruf zu einer Demonstration:

Demoplakat für Stuttgart
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §129, 129a/b!
Das Jahr 2011, ein Jahr der Revolutionen und revolutionären Prozesse. Weltweit steigen die Proteste gegen den Kapitalismus und die bestehenden Klassenverhältnisse. Sei es in Frankreich, England, Irland, Spanien, Griechenland, Italien, sei es im Nahen Osten, in Kurdistan oder in vielen Ländern Nordafrikas. Eins haben diese Proteste gemeinsam: es ist der Kampf der Unterdrückten, der ausgebeuteten Arbeitermassen und Jugendlichen gegen die Missstände des Kapitalismus. Aber immer dann, wenn Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse anwächst, die Unzufriedenheit der tagtäglichen Ausbeutung auf die Straße getragen wird greifen die Herrschenden verstärkt zu Repression, um AktivistInnen abzuschrecken und revolutionäre bzw. fortschrittliche Ansätze bereits frühzeitig zu zerschlagen. Dass sich die Repression also gerade jetzt – in Zeiten der Krise – verschärft ist weniger überraschend, als vielmehr im kapitalistischen System als Basis angelegt.

Die Möglichkeiten der Behörden sind dabei vielfältig: Vor allem jedoch die „Antiterrorgesetze“ werden mehr und mehr eingesetzt, um gegen linke Bewegungen oder Organisationen in aller Härte vorzugehen.

Anhand von drei aktuellen Fallbeispiele möchten wir einen Ausschnitt der Bandbreite der Repression in der BRD aufzeigen, der eine neue Qualität der Repression anzeigt: Mit Hilfe der „Antiterrorgesetze“ §129, §129a und §129b soll der legitime Kampf gegen Faschismus, Ausbeutung und Unterdrückung nicht nur deligitimiert, sondern zerschlagen werden – sei es durch Prozesse gegen aktuell kämpfende Gruppen oder – wie im Fall der RZ – gegen bereits aufgelöste Gruppen, um dadurch diesen Teil der Geschichte für sich vereinnahmen zu können.

§129 Verfahren gegen AntifaschistInnen

44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarschs in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade im Kontext der großangelegten Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird damit die Aktion auf der Straße zum Organisationsdelikt stilisiert, um somit umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zu erlangen und mit hohen Urteilen ein Exempel zu statuieren.

§129a Verfahren gegen ehemalige Militante der Revolutionären Zellen

Sonja Suder und Christian Gauger wird vorgeworfen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) gewesen und an Aktionen der RZ gegen den Rüstungskonzern MAN, gegen das Heidelberger Schloss und im Fall von Sonja an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.

1978 gingen die beiden, nachdem in Folge der Großrazzien Ende der 70er Jahren nach ihnen gefahndet wurde, ins Exil. Mitte September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert. Sonja sitzt als 79-jährige Frau seither in U-Haft in Frankfurt. Christian wurde wegen seiner stark angeschlagenen gesundheitlichen Situation nach einigen Wochen in U-Haft gegen Auflagen entlassen.
Momentan wird entschieden ob ein Prozess wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) gegen sie eröffnet wird.

An diesem Fall, wie auch am Fall der Zeugenvorladungen ehemaliger Militanter der RAF im Prozess wegen der Tötung von dem damaligen Generalbundesanwalt Buback im April ’77 durch ein RAF Kommando, zeigt sich der ungebrochene Wille des Staates auch die Geschichte des bewaffneten Kampfes an sich zu reissen, zu entpolitisieren und in ihrem Sinne umzudeuten.

Die Anwendung der Antiterrorgesetze in der Türkei

Seit dem 11.09.2001 wurden auf der Welt 35.000 Menschen wegen Terrorverdachts verurteilt. 12.000 Verurteilungen haben allein nur in der Türkei stattgefunden. Momentan sind in der Türkei 7.000 Personen inhaftiert, 6 davon sind Abgeordnete des türkischen Parlamentes, 35 Journalisten, über 600 StudentInnen, zahlreiche Bürgermeister, SchriftstellerInnen und linke AktivistInnen wie z.b von der BDP oder ESP.
Mit den Antiterrorgesetzen wird die revolutionäre Bewegung in der Türkei und ebenso auf der Welt angegriffen um die unvermeidlichen Aufstände auf der Welt zu bekämpfen und oppositionelle Bewegungen niederzuschlagen. Gleichzeitig sind sie Ausdruck der internationalen Zusammenarbeit der Repressionsbehörden und Regierungen bei der Bekämpfung von Aufständen.


§129b-Prozesse gegen türkische und kurdische Linke

Bereits seit März 2008 stehen in regelmäßigen Abständen türkische Linke vor Gericht, denen die „Bildung oder Mitgliedschaft in einer ausländisch terroristischen Vereinigung“ (§129b) vorgeworfen wird. Die AktivistInnen werden gleichzeitig auch mit Hilfe des §129a angeklagt. In 5 Prozessen wurden insgesamt 11 politische AktivistInnen der Prozess gemacht. Allen wurde vorgeworfen Mitglieder in der verbotenen, in der Türkei kämpfenden DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein. Die Urteile in den abgeschlossenen Prozessen erstreckten sich von 2 Monaten und 11 Monate bis zu lebenslänglich. Ein Prozess läuft momentan noch und ein weiterer Prozess gegen eine Frau, der ebenfalls die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus wird seit Oktober 2010 auch die kurdische Arbeiterpartei (PKK) mit Hilfe des §129b verfolgt, was nichts anderes als die Verschärfung der Repression gegen kurdische Strukturen bedeutet.
Bereits jetzt gab es mindestens 4 Verhaftungen von kurdischen AktivistInnen mit Hilfe des §129b und seit August 2011 läuft in Frankfurt ein Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten.

Der §129b ist dabei die deutsche Ausformung der europaweit durchgesetzten „Antiterrorgesetzgebung“, die mit Hilfe von „Antiterrorlisten“ versuchen die Betätigung von revolutionären, fortschrittlichen Strukturen in der EU zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass AktivistInnen im Exil verfolgt und kriminalisiert werden, um einerseits die privilegierte (Wirtschafts-)Partnerschaft zur Türkei zu manifestieren aber vor allem um sich mit Hilfe des §129b ein neues Mittel zur Bekämpfung von Aufständen zu schaffen und zu etablieren.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression

An diesen drei Beispielen werden nicht nur die Möglichkeiten der Herrschenden deutlich gegen fortschrittliche/revolutionäre Ansätze vorzugehen, sondern vor allem zeigt sich daran, dass jegliche Form des Widerstands mit Repression beantwortet werden soll – sei es mit Hilfe der Antiterrorgesetzen unmittelbar als Antwort auf (erfolgreiche) Aktionen und Aktivitäten oder auch mehrere Jahrzehnte danach.

Für uns ist klar: Terrorist ist der der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet! Und nicht diejenigen, die in jeder Konsequenz für eine klassenlose Gesellschaft, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.

Wir möchten den 18.03. – den Tag der politischen Gefangenen – dafür nutzen über diese Fälle zu informieren, Solidarität aufzubauen und ein Zeichen zu setzen, um gemeinsam gegen diese Angriffe vorzugehen.

Gerade angesichts der sich verschärfenden internationalen Repression gilt es zusammen gegen Repression, Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen und auch gemeinsam für diejnigejn auf die Straße zu gehen, die eingesperrt und isoliert worden sind.

Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!


Demonstration anlässlich des Tags der politischen Gefangenen:
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!


Samstag, 17.03.2012 || 14 Uhr
Schlossplatz, Stuttgart


www.linkepolitikverteidigen.tk


Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Young Struggle
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]

Stuttgart: 100.000 Stimmen gegen Isolation

„Ich bin in Einzelhaft. Ich darf mit keiner Gefangenen Kontakt haben. (...) Allein sein ist das Schlimmste. An sowas kann man sich nicht gewöhnen.“ , schreibt Nurhan Erdem in einem ihrer Briefe.
Zu seinen Haftbedingungen schreibt Cengiz Oban: „ (...)Ich hatte fast zwei Monate in einem Käfig von ca. 30 Quadratmetern Einzelhofgang. Es gab einige Schikanen von Seiten der Wärter. Nachdem meine Zeitungen von Vortagen weggenommen wurden, meine Zelle während des Hofgangs verwüstet wurde und meine Sachen beschädigt wurden, habe ich mit einem Hungerstreik darauf geantwortet.(...)“
Ein weiterer Gefangener, Faruk Ereren, bezeichnet die Isolationshaft als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben.“

„Weiße Folter“ wird die Isolationshaft deshalb genannt, weil sie keine sichtbaren, physischen Spuren hinterlässt. Viel mehr zielt sie auf eine soziale Isolation und das Aushungern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane ab. Mögliche Folgen sind beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Tinituss, Schlafstörungen, chronischer Schnupfen und Gedächtnisverlust.

Auf Grund dieser Realität der 129b-Gefangenen veranstaltete die Anatolische Föderation bereits im Herbst des vergangenen Jahres einen Langen Marsch gegen Isolation, der am OLG Düsseldorf begann und durch die gesamte BRD führte. Um eine Sensibilität für diese Thematik zu erwecken wurde den jeweiligen Landesvertretungen eine Pressemappe überreicht und Veranstaltungen organisiert.

Am 9. März startet der Lange Marsch gegen Isolation erneut und wird am 14. März in Stuttgart halt machen.

In diesem Rahmen wird es eine Veranstaltung des Tayad Komitees und des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart geben, bei der es um die Frage was ist der §129b und seiner Einschätzung, der Anwendung des selbigen und der daraus resultierenden Prozesse, der Haftbedingungen, insbesondere der Isolation, und der Solidaritätsarbeit hierzu gehen soll.

Ebenso soll am Nachmittag dieses Tages in Bad Cannstatt gemeinsam Flugblätter verteilt werden, um möglichst viele Menschen mit dieser Thematik zu erreichen und 100.000 Stimmen gegen die Isolationshaft zu sammeln!

Darüber hinaus wird es jetzt regelmäßige Flugblattverteilaktionen immer Samstags in Bad Cannstatt bis zum 18.03 geben.

Veranstaltung: am 14. März 2011 || 19 Uhr im Volkskulturhaus, Voltastr. 14, Stuttgart –“ Bad Cannstatt

Gemeinsames Flugblattverteilen: am 14. März || ab 14 Uhr, Marktstr. in Bad Cannstatt

Ende des Stammheimer §129b-Prozesses

Urteile in Stammheim:
Devrim Güler wurde zu 4 Jahren und 10 Monaten
Ahmet D. Yüksel zu 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.


Am Donnerstag, den 15. Juli wurde nach 168 Verhandlungstagen und nach einer Prozess-Dauer von 2 1/2 Jahren, das Urteil gegen Devrim und Ahmet gefällt. Der Senat setzte das Urteil für Devrim auf 4 Jahre und 10 Monate (seine Bewährungsstrafe inbegriffen) fest und für Ahmet auf 5 Jahre und 4 Monate. Beide sind weiterhin in Haft und droht die Abschiebung.

In seiner Begründung stützte der Senat sich auf die Aussagen von Hüseyin Hiram, dem psychisch kranken Doppelagenten, und auf die Aussagen von Serdar Bayraktutan, dem Leiter der Abteilung DHKP-C der Istanbuler Polizei, gegen den in der Türkei wegen mehrerer Foltervorwürfe Ermittlungen laufen. Weiter begründete er die Notwendigkeit der Strafe mit den Lebensläufen der beiden Angeklagten, die trotz diverser Anklagen nicht damit aufhörten politisch aktiv zu sein.

Gleichzeitig bezeichnete der Senat in seiner Begründung sowohl die Anatolische Föderation, als auch verschiedene anatolische Vereine mehrmals als "Tarnvereine und Tarnorganisationen der DHKP-C" und bezeichnete die legal hier erscheinenden Zeitungen als "Parteizeitungen", was auf nichts anderes abzielt als auf die Kriminalisierung jeglicher Betätigung von politisch aktiven MigrantInnen.

Der Senat endete mit den Worten: "Ich hoffe, dass Sie sich besinnen."

Komitee gegen §129
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Was mir heute wichtig erscheint #218

Erfolgsmodell: Das meinen die forschen Pharmaunternehmen zur "Gesundheitsreform" und strafen damit  alle Kritiker Lügen. Ein Sprecher des BPI antwortete auf die Frage, ob die Pharmaindustrie massiven  Druck  auf die Entscheidungen des Ministers ausgeübt habe: “Nein, wir würden es nie wagen, Minister Rösler zu beeinflussen. Solche Mittel haben wir überhaupt nicht nötig.–

Prozess: In der Verhandlung im Rahmen der §129b Prozesse in Stuttgart Stammheim am 8. Juli hat Ahmet D. Yüksel seine Erklärung beendet. Er ging darin auf verschiedene historische Aspekte der türkisch / osmanischen Geschichte ein. Unter anderem auf die Ursprünge des Konfliktes um Kurdistan, wie auch auf den Genozid an den Armeniern. Weiter thematisierte er die Folter in der Türkei, ging auf die Ergenekon Anklage und deren Ursprünge ein und zerlegte so Stück für Stück die Anklageschrift. Aus seiner Argumentation solle der Senat ein gerechtes Urteil fällen - was seine Entlassung bedeuten würde. Mehr Information, Solidaritätserklärungen, weitere Berichte und Fotos auf den Seiten des Komitees gegen die §129

Erklärung: Eine ausführliche aktuelle Analyse der "Revolutionären Aktion Stuttgart" zu den Protesten in Stuttgart am 12. Juni und einem Ausblick auf bevorstehende Kämpfe gegen die kapitalistische Herrschaft. „Dumme Randale eines Haufens schwarzer Blödmänner“?

Kundgebung: Alle StuttgarterInnen und AntimilitaristInnen sind aufgerufen, sich am 10. Juli 2010 vor dem Kreiswehrersatzamt / Wehrdienstberatungsbüro in der Heilbronnerstr. 188 von 11 - 13 Uhr zu einer Kundgebung mit Infotisch zu versammeln. An diesem Tag wird dort der "Tag der Spezialeinheiten" begangen. Mit der Kundgebung soll dagegen protestiert werden und gleichzeitig zu den Protesten gegen das Bundeswehrgelöbnis am 30. Juli aufgerufen werden.

Profestival: Am morgigen Samstag finden ab 13 Uhr in Stuttgart Sternmärsche statt. Sie führen zur landesweiten Protest-Veranstaltung im Schlossgarten Stuttgart. Dort gibt es Reden von Walter Sittler Winfried Hermann · Brigitte Dahlbender Wolfgang Schorlau · Klaus Ernst · Gangolf Stocker · Guntrun Müller-Enßlin. Und Musik von Max Herre · Tobias Borke · Borna · Sarah Wegener · Christine Busch Sir. Waldo Weathers & The Soul of James Brown · Hiss ...

Nazifest: Seit nunmehr acht Jahren wird im braunen Dreiländereck von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Europas größtes Neonazifestival „Rock für Deutschland“ organisiert. Die Veranstaltung findet in diesem Jahr am 10. Juli in Gera statt und es wird mit bis zu 4.000 Rechten gerechnet. Das Festival ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik, Nazimusik und Subkultur. Unter dem Motto Nazifeste verhindern! plant ein Bündnis deshalb Proteste und Blockaden. Gegen das Engagement des SPD-Oberbürgermeisters Norbert Vornehm hat die NPD einen Gerichtsbeschluß erwirkt. Das Verwaltungsgericht Gera hat ihm am Mittwoch untersagt, in seiner Funktion als Rathauschef zur Gegenwehr aufzurufen. Er verletze damit das für Behörden geltende Neutralitätsgebot, lautet die Begründung. Protestverbot für Bürgermeister. Aktuell wurde die Webseite der NPD Gera nach einem Bericht auf linksunten gehackt.

AnanasCitroneApfelsineBanane:"Schwere Vorwürfe gegen die deutsche Polizei erhebt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI). Wie es in einem aktuellen Bericht heißt, den AI am gestrigen Donnerstag veröffentlicht hat, kommt es in der Bundesrepublik immer wieder zu "mutmaßlicher Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte". Den offiziellen Ermittlungen in diesen Fällen verleiht die Menschenrechtsorganisation das Prädikat "mangelhaft"; häufig kämen die Täter ohne Konsequenzen davon. AI warnt explizit vor einem sich inzwischen abzeichnenden "Klima der Straflosigkeit". Die Vorwürfe wiegen umso schwerer, als die Bundesregierung die Polizei in wachsendem Maße im Ausland einsetzt. Dabei geht es nicht nur um Ausbildungsaktivitäten; Polizisten werden auch für repressive Aufgaben genutzt, um die deutschen Streitkräfte in besetzten Staaten zu entlasten. Kritiker heben hervor, dass die Polizei bei Einsätzen im Ausland noch geringerer Kontrolle unterliegt als im Inland. (...)" Mehr bei German-Foreign-Policy. "(...) Seit 2004 haben 869 Personen Amnesty International über Probleme mit der Polizei informiert. In 138 Fällen stellte Amnesty International weiterführende Nachforschungen an. Im Zuge dieser Recherchen wurden mutmaßliche Opfer (und bei Todesfällen überlebende Angehörige), Anwälte, Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaften sowie Richter befragt. 15 Fälle werden im Bericht ausfürlich beschrieben. (...)" (LawBlog) Bei Euro Police ist ein Bericht der Frankfurter Rundschau verlinkt: Die Polizei, Dein Feind und Quäler. Bei Lahnix gibt es auch das Video zur Kampagne zu sehen.

Nachschlag: Wie jeden Freitag im redblog - ein unvollständiger Wochenrückblick zur Entwicklung in Lateinamerika.

Meinungsbildung: Am  21. Juli 2010 findet in Stuttgart um 13.30 im Saal 8 UG in der Olgastraße 2 die Berufungsverhandlung gegen das politischen Skandalurteil wegen der "Rebellischen Stadtführung" in Stuttgart statt. Am Dienstag, den 16. März, verurteilte das Amtsgericht Stuttgart Jochen Schaaf zu 3.200,- Euro Strafe. Am 20. September 2009 hatte Jochen Schaaf im Rahmen des Bundestagswahl­kampfs der "Marxistisch - Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) einen Stadtrundgang des Jugendverbands REBELL mit 30 vorwiegend jugendlichen TeilnehmerInnen durchgeführt. Diese politische Stadtführung wurde nachträglich zur "anmeldepflichtigen Versammlung" erklärt und nun als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bestraft. Der Stadtrundgang mit konkreter Darstellung der Novemberrevolution, der Zeitzeugen der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Gewerkschafter einbezog, hatte auch aktuelle Bezüge zu dem Protest gegen das Projekt 'Stuttgart 21'. „Am Hauptbahnhof wurde in der Zeit von ca. 16:45 bis ca. 17 eine Kundgebung gegen das Projekt „Stuttgart 21“ veranstaltet, bei welcher auch der Angeklagte eine kurze Rede hielt“ Sollte das Urteil Bestand haben, würde Tür und Tor geöffnet, jegliche kritische Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit, z. B. bei Stadtspaziergängen, für anmeldepflichtig zu erklären. Denn, so die Richterin:  „Hier wurde nicht lediglich versucht, historische Daten den Teilnehmern kundzutun, sondern jeweils, wie der Angeklagte selbst einräumte, der aktuelle Bezug zur Wirklichkeit und Gegenwart hergestellt, indem verschiedene Themen thematisiert und durchgespielt wurden. Insoweit ist hier von einer Veranstaltung auszugehen, welche maßgeblichen Einfluss auf die Meinungsbildung haben kann und soll.“ (Zitate aus der Urteilsbegründung vom 22.3.2010) Geschichte als abgeschlossene „Veranstaltung“, die mit der Gegenwart nichts zu tun? Mehr Information bei Jochen Schaaf, Tel: 0711/732672 oder 07119866128. Siehe auch die Pressemitteilung des Stuttgarter "Bündnisses für Versammlungsfreiheit" vom 12.03.2010.

Scheißkrake: Das musste ja so kommen: Kaum verliert die deutsche Fußballnationalmannschaft das WM-Halbfinale gegen Spanien, ist jemand Schuld, der gar nicht auf dem Platz stand –” Oktopus Paul, der den spanischen Sieg ... äh: "vorhergesagt" hatte. Mehr im "BILDblog". Der Paul war aber überhaupt nicht schuld an der Niederlage. Behauptet der Herr Preiselbauer. Aber immerhin steht laut Paul der neue Weltmeister bereits fest.

Trollfütterung:
Meine Meinung zu den Trollen habe ich ja schon an diversen Stellen zum Besten gegeben. Zum Beispiel hier. Und da. (Zu den unterdrückten Trollen) Und dort. Warum es nichts bringt, Trolle und Spammer an ihren Eiern aufzuhängen (haben keine) hatte auch in anderen Blogs die Diskussion über geeignete Strafmaßnahmen ausgelöst. Nun gibt es im Binsenbrenner etwas Neues von Markus Weber dazu. Und zwar die notwendige Differenzierung. Denn Troll ist nicht gleich Troll: "Immer wieder findet man vor allem im Internet das Argument, man solle mit einer Diskussion über ein bestimmtes Thema –“ über etwa einen aktuellen politischen Vorstoss, der nicht die eigene Meinung repräsentiert –“ doch nicht “DIE auch noch stärken–, indem man sich überhaupt mit dem jeweiligen Thema beschäftigt. Egal, worum es geht: Man kann sich sicher sein, dass sich irgendwann jemand in einer Diskussion findet, der sich beschwert, dass diese Diskussion überhaupt stattfindet. (...)"

Selbstzensur: Die Entscheidung gegen a.i.d.a. ist im Wesentlichen darauf gestützt, dass im Internetauftritt von a.i.d.a. einige Verlinkungen mit Seiten anderer Organisationen bestehen, die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind.  Siehe auch: »Rabenschwarzer Tag für den Kampf gegen Rechts«

Hausprojekt: Das von den AktivistInnen der Initiative für ein Soziales Zentrum in Stuttgart organisierte Hausprojekt nimmt immer mehr Gestalt an. Nachdem der Kaufvertrag bereits im Mai unterschrieben wurde, hat mittlerweile die Stadt Stuttgart auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet - das Haus gehört nun der linken Bewegung. Die Renovierung der Räume hat begonnen, wird ab Mitte Juli intensiviert und soll bis zum Herbst abgeschlossen sein. Der Name für das Zentrum soll "Linkes Zentrum - Lilo Herrmann" lauten, in Erinnerung an die von den Nazis hingerichtete Widerstandskämpferin. Gruppen und AktivistInnen, die dort zukünftig Räume nutzen wollen, können sich bei der Initiative melden. Mehr zum Hausprojekt ist auf einer weiteren Veranstaltung am Mittwoch, den 21. Juli um 19 Uhr im Forum 3 (Gymnasiumstr. 21, Stgt. Mitte) zu erfahren. Auf der Webseite der Initiative sind Kontaktmöglichkeiten und Infos wie das Projekt genutzt und unterstützt werden kann, sowie Downloads, u.a. mit Informationen zur Anmietung der Räume zu finden: www.isz-stuttgart.de (via Newsletter der Revolutionären Aktion Stuttgart sowie redblog )

Nachruf:
Ein lesenswerter Nachruf auf Fritz Teufel im "Freitag": "(...) Einen Menschen, der die Poesie nicht in Gedrucktem festhält, sondern sie in subversiver Absicht auf das Leben los läßt. Der rote Faden, der die unterschiedlichen Phasen von Teufels Leben zusammenhält, wurde in der frühen deutschen Romantik konzipiert, von Dada und dem Surrealismus gesponnen und von den Situationisten in die 60er Jahre geschmuggelt: die Befreiung der Poesie aus dem Käfig des Kunstwerks, ihre Entlassung in den Alltag mit dem Auftrag, die Welt zu verändern. Weltveränderung durch poetische Praxis, das war die Rezeptur in Teufels Küche, auch wenn er zu Zeiten mit dem Revolver herum lief.Es wird in der Wirklichkeitskonstitution fühlbar werden, dass kein Fritz Teufel mehr da ist. (...)"

Anstieg: Über die wachsende Fremdenfeindlichkeit berichtete Nils Muiznieks, Vorsitzender der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, am Donnerstag anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts dieses Gremiums. Der Hass gegen Zuwanderer sei stärker geworden, erklärte Muiznieks. Die Übergriffe gegen sie seien deutlich brutaler und gewaltvoller. Ein Beispiel: Wie leicht kann man in Aachen zum Opfer von rechter Gewalt werden?

Geschmiert: "Auch die Richter des Berufungsgerichts, das gestern gegen Obamas Tiefsee-Bohrstopp entschied, sollen enge Verbindungen zu Energieunternehmen und Big Oil haben. Ein US-Bundesberufungsgericht hat gestern erneut gegen den von der Regierung verfügten Stopp für Tiefsee-Ölbohrungen vor der Küste im Golf von Mexiko entschieden. Mit einer 2 zu 1-Richtermehrheit befand das Gericht, dass es nicht nachgewiesen sei, wonach die Tiefsee-Bohrungen vor der Küste "die Gefahr eines nicht-reparierbaren Schadens" im Golf von Mexiko riskieren. Dem stellte es die Schäden für die heimische Industrie, für die Region am Golf und die heikle Lage der heimischen Energieversorgung gegenüber. (...)" "Ölige Verbindungen II"

PublicNaziViewing: Hit­ler­gruß, Ha­ken­kreu­ze, Reichs­kriegs­fah­nen: Auf den Fan­fes­ten der ver­gan­ge­nen Tage misch­ten sich immer wie­der Neo­na­zis unter die Zu­schau­er.

Stuttgarter Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet

In Stuttgart hat sich die Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt den Internationalen Angriffen auf revolutionäre und fortschrittliche Strukturen eine internationalistische Aktionseinheit entgegenzusetzen die praktische Solidarität schaffen, die Verfolgung von Revolutionären verurteilen und den revolutionären Kampf verteidigen soll. Ein erster Ausdruck dessen soll auch die Mobilisierung zur Delegation zum §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim am 06. Juli 2010 sein. In einem dazu erschienenen Aufruf heißt es:

Weg mit den §129 –“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen

Der §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim nähert sich im Juli diesen Jahres seinem Ende. Seit dem 17.März 2008 findet in der Aussenstelle des Oberlandesgerichts Stuttgart auf dem Gelände der JVA Stammheim der erste §129b Prozess gegen die vermeintlichen DHKP-C Mitglieder Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel statt.

Dieser Prozess ist gleichzeitig auch der erste nach §129b, der sich gegen eine linke, revolutionäre Organisation richtet. Dass für diesen Prozess der Komplex Stammheim ausgesucht wurde, ist kein Zufall.

In dem Geschichtsträchtigen Gerichtssaal des Hochsicherheitsknastes Stuttgart Stammheim saßen bereits die Revolutionäre der Roten Armee Fraktion (RAF) auf der Anklagebank und wurden durch die Exekutive des deutschen Imperialismus, der bürgerlichen Justiz, nach §129a verurteilt.

Damals, am 21.März 1975, wurde der §129a mit dem Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe zum ersten Mal angewendet und vorexerciert was danach zum Kriminalisierungsinstrumnet gegen breite Teile der radikalen Linken wurde.

Heute soll mit dem §129b Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel, nun das beispielhaft angewendet werden was danach der weiteren Kriminalisierung von migrantischen revolutionären Organisationen und antiimperialistischen/ internationalistischen Gruppen Tür und Tor öffnen soll.

Die §129, und insbesondere der §129b, sind damit der wohl deutlichste und weitreichendste Ausdruck einer zunehmenden Kriminalisierung von revolutionärem Widerstand auf internationaler Ebene. So können revolutionäre, linke oder fortschrittliche Menschen, die den Kampf in anderen Ländern unterstützen, zukünftig dafür kriminalisiert werden.

Ausserdem erlauben die §129 der BRD, mit den EU-Antiterrorgesetzen und dem dazugehörigen Aussenwirtschaftsgesetz, die opositionellen fortschrittlichen Kräfte auf internationaler Ebene zu bekämpfen.

Die Auswirkungen des §129b und die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen zeigen sich jetzt schon in aller Härte:

Mit dem §129b wurden auf Bundesebene bereits 6 Personen mittels DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei –“ Front) Vorwurf festgenommen und befinden sich seit ihren Festnahmen (teilweise über drei Jahre) in Isolationshaft.

Im Mai diesen Jahres wurde eine Person festgenommen, dem die Mitgliedschaft in der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vorgeworfen wird.

Darüber hinaus ist noch immer ein Verfahren nach §129b gegen 10 Personen anhängig, denen vorgeworfen wird innerhalb der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxisten Leninisten) eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.

Auch die Verfolgung gegen die kurdische Linke, die seit Jahren von der Verfolgung mit §129 in der BRD betroffen sind, hat sich in den letzten Monaten erneut verstärkt. So wurde auf europäischer Ebene die Studios des kurdischen Nachrichtensenders ROJ TV gestürmt, 30 Personen festgenommen. Darunter 8 kurdische Politiker.

Jetzt aktuell vor drei Wochen fanden im Umkreis Stuttgarts Hausdurchsuchungen statt und mehrere kurdische Jugendliche wurden festgenommen. Diese Entwicklungen machen uns die Notwendigkeit einer internationalistisch ausgerichteten Aktionseinheit gegen diese Angriffe des Staates auf unsere Strukturen und GenossInnen mehr als deutlich.

Aus diesem Grund hat sich die Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 –“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“ gegründet, um die Solidarität mit den Gefangenen und Verfolgten praktisch werden zu lassen, die Verfolgungen der Revolutionäre zu verurteilen und den revolutionären Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung über alle Grenzen hinweg zu verteidigen.

Einen erster Audruck dessen sehen wir in der Beteiligung an der Prozessdelegation am 06. Juli nach Stuttgart Stammheim. An diesem Tag wird die Verteidigung ihre Pläydoyers halten und einer der Gefangenen, Ahmet D. Yüksel eine Erklärung zum Prozess verlesen.

Kommt am Dienstag den 06. Juli 2010 um 9 Uhr zum OLG Stuttgart, Aspergerstr 49, 70439 Stammheim.

Der Internationalen Verfolgung die Internationale Solidarität entgegensetzen!

Weg mit den §129!

Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 –“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Libertäres Bündnis Ludwigsburg, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Kontakt e-mail für Fragen und Interesse an der Plattform:

gegen129@gmx.de

Alle Informationen zu den §129b-Prozessen und zur Delegation am Dienstag den 06.Juli 2010 unter:


www.no129.info

Was mir heute wichtig erscheint #214

Rundreise: "In der Türkei kämpfen KollegInnen des ehemaligen staatlichen Tabak- und Alkohol-Konzern TEKEL seit Monaten trotz massiver Repression gegen massive Gehaltskürzungen, den Verlust von tariflichen und sozialen Rechten oder die Arbeitslosigkeit." Zwei Kollegen von Tekel berichten über ihren Kampf und den Stand der Dinge, ab 20. Juni 2010 in 9 verschiedenen bundesdeutschen Städten. Einladung und nähere Infos in "Der Streik bei Tekel: Arbeiter berichten" bei der FAU.

Bedeutung: "Public viewing" wird im englischen die Ausstellung eines aufgebahrten Leichnams genannt. Passt ja zum Ergebnis ;-)

Achtfach: "US-Wissenschaftler haben die Abschätzung des im Golf von Mexiko austretenden Öls erneut nach oben korrigiert, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Demnach liegt die "wahrscheinlichste Rate" zwischen 35.000 und 60.000 Barrel (159-Liter-Fass) pro Tag. Letzte Woche hatte es 20.000 bis 40.000, Ende Mai noch 12.000 bis 19.000 Barrel pro Tag geheißen. "Die jüngste Abschätzung bezieht verschiedene wissenschaftliche Methoden und die jüngsten Daten vom Meeresboden ein", zitiert die Agentur Obamas Energieminister Steven Chu. Damit wären selbst im günstigsten Fall bereits fast zwei Millionen Barrel in den Golf geflossen. Laut Reuters wäre das das Achtfache der Menge, die einst die Exxon Valdez verloren hat, als sie vor der Südküste Alaskas haverierte. (...)" Beitrag von Wolfgang Pomrehn bei telepolis

Knallfrosch: Zu den Berliner Ereignissen am 12. Juni meint Ulla Jelpke: "Böller bleibt Böller" während die Hannover Antifa meldet: Berlin: Mittelstreckenböllertest erfolgreich!

Gewählt: "Ein Genosse bekam am Donnerstag, den 10.06.2010 um 6:00 Uhr ungebetenen Besuch vom Staatsschutz. Mitgebracht hatten die Beamten neben viel Tatkraft und einem "unabhängigen" Zeugen aus der Stadtverwaltung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgarts. Dieser wurde am 27.05.2010 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Eilig hatte es der Staatsschutz mit der Hausdurchsuchung also offenbar nicht. (...) " Bericht der Stuttgarter Ortsgruppe der "Roten Hilfe" zu einer Hausdurchsuchung wegen Graffitties

Mord: Der Indigenensprecher Timoteo Alejandro Ramírez und seine Frau Cleriberta Castro Aguilar sind am 20. Mai in ihrem Zuhause erschossen worden. Sie lebten in der Ortschaft Yosoyuxi, die zur »autonomen Gemeinde San Juan Copala« im Gebiet der indigenen Triqui im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca gehört. Chiapas98 bittet um die Unterstützung einer Urgent Action von Amnesty International. Weitere Nachrichten haben Einfach Übel und redblog in einem Wochenrückblick zusammengetragen.

AusgeFlattrT: Kurz nach dem ich Flattr hier aktiviert habe, ist dieser Dienst bei uns wieder abgeschaltet. Der Grund.

Dienstleistung: Naturwissenschaftlich-technische Bereiche mittlerweile aller großen Hochschulen sind über Finan­zierung aus öffentlichen Rüstungshaus­halten (mehr als 1 Mrd. jährlich) und private Rüstungsmittel an militärischen und zivilmilitärischen Forschungsprogrammen beteiligt. Zunehmend werden auch geistes- und sozialwissenschaft­liche Bereiche zur Unterstützung von kriegerischer Außenpolitik eingespannt. Bundeswehr, Rüstung und Kriegseinätze sollen an Schulen und Hochschulen zur selbstverständlichsten Sache der Welt gemacht werden. Dietrich Schulze von der „Initiative gegen Militärforschung an Universitäten“ (Webdokumentation:  www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf ) wird über bei einer Veranstaltung des "Offenen Treffens gegen Militarisierung und Krieg" (OTKM) über diese Entwicklung und den Protest dagegen berichten. Und darüber, wie Militärforschung an der Uni Karlsruhe aufgedeckt wurde, wie der Widerstand an den Hochschulen gegen die Militarisierung verstärkt werden kann und welche Pläne es für eine bundesweite und internationale Vernetzung gibt. Montag, den 21. Juni, um 19 Uhr im Subversiv Stuttgart, Burgstallstr. 54, Stuttgart Heslach (U 14 bis Bihlplatz)

Abgeschlossen: Nach über drei Jahren Vorbereitung und diversen Ankündigungen wurde Anfang Juni schließlich der Berliner Landesverband der sogenannten BÜRGERBEWEGUNG PRO DEUTSCHLAND gegründet. Den Startschuss für die zu erwartende anti-muslimische Kampagne zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im kommenden Jahr soll ein Bundesparteitag in wenigen Wochen geben. Der Monitor Nr. 46 des antifaschistischen PresseArchivs und BildungsZentrums Berlin (apabiz) geht darauf ein.

Abgestuft: "Mit einem multinationalen "Polizeitraining" setzt die Bundespolizei in diesen Tagen ihre Vorbereitung für Besatzungstätigkeiten in aller Welt fort. Das dritte "Europäische Polizeitraining" in Lehnin bei Berlin, an dem sich seit dem 7. Juni insgesamt 320 Polizisten aus 16 EU-Staaten beteiligen, simuliert unter anderem die Bekämpfung "gewalttätiger Demonstrationen", die Absicherung von Auftritten hochrangiger EU-Politiker in besetzten Ländern und das Vorgehen angesichts "brennender Barrikaden". (...)" Weiter bei German Foreign Policy

Delegation: Nach über zwei Jahren Prozess endet Anfang Juli vor dem Gericht in Stuttgart-Stammheim der "Anti-Terror-Prozess", der mit Hilfe des 2002 geschaffenen §129b geführt wird und sich gegen die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) wendet. Am 6. Juli wird in Stuttgart-Stammheim eine Delegation stattfinden, um den Gefangenen Gehör zu verschaffen, sie nicht alleine zu lassen und um Solidarität zu zeigen. Zum Aufruf des Komitee gegen die §129

Zuguterletzt: Meine Fotoserie zu den Krisenprotesten in Stuttgart am 12. Juni wurde bei der Arbeiterfotografie veröffentlicht. Siehe auch das Video von Martin Keßler zu den Protesten in Stuttgart.

Kundgebung in Stuttgart gegen die §129 und die Kriminalisierung von MigrantInnen

Mobilisierungsplakat
Am Samstag, den 19. Juni 2010 findet ab 15 Uhr auf dem Marktplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit Wandtafeln unter dem Motto "Weg mit den §129! Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!" statt. Diese Kundgebung findet anlässlich eines bundesweiten Aktionstages und dem Anfang Juli endenden Prozess in Stuttgart-Stammheim statt.

Seit bereits über zwei Jahren läuft vor dem OLG Stuttgart-Stammheim ein Prozess gegen 2 Migranten, denen mit Hilfe des §129b vorgeworfen wird Mitglieder oder Rädelsführer in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein, oder diese zumindest unterstützt zu haben. In Düsseldorf laufen derzeit zwei ähnliche Prozesse gegen insgesamt vier Angeklagte.

Die insgesamt sechs Gefangene befinden sich zum Teil seit 3 1/2 Jahren in Untersuchungshaft und befinden sich seither unter Isolierung, was bedeutet, dass sie 23 Stunden am Tag auf der Zelle sitzen, Besuchserlaubnisse stark reglementiert werden, der Briefverkehr überwacht und unerwünschte Inhalte konfisziert werden.

Als Grundlage der Anklage dienen hierbei sog. Anti-Terror-Einheiten aus der Türkei, die bekannt für ihre Folterungen sind, oder ein verurteilter Doppelagent, die sowohl für den Verfassungsschutz, als auch für den türkischen MIT tätig war.

In den letzten drei Jahren sind das nun bereits drei Prozesse, die auf der Basis des §129b gegen linke migrantische Strukturen angewendet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass sich das repressive Vorgehen mit Hilfe dieses Paragraphen gegen in erster Linie migrantische Strukturen weiter ausdehnen wird.

Eine Sprecherin des Organisatorenkreises sagte zu den Prozessen: „Der §129b ermöglicht es - genauso wie es seine Zwillingsparagraphen §129 und §129a es tun - den Ermittlungsbehörden in einem riesigen Umfang gegen Beschuldigte zu ermitteln und dadurch grundlegende Rechte zu verletzen - Stichworte hierfür sind dauerhafte Überwachung der Kommunikation und Videoüberwachung. Weiter ermöglicht der §129b es der Justiz, ohne Beweise und ohne konkrete Vorwürfe - nur aufgrund einer Zusammengehörigkeit zu einer bestimmten Struktur - Prozesse zu führen und die Angeklagten zu verurteilen.“
Dabei sei davon auszugehen, „dass zukünftig auch weitere Organisationen und Strukturen davon betroffen sein werden und der §129b immer öfters zur Anwendung kommen wird.“

Um über diese Entwicklung zu informieren und etwas entgegensetzen zu können wird im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Solidarität muss praktisch werden!“ am 19. Juni auf dem Marktplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit dem Motto: „Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen! Weg mit den §129!“. Neben diversen Reden zu dieser Thematik werden Wandtafeln, über die Hintergründe und die Gefangene informieren.

Organisiert und Unterstützt wird die Kundgebung von: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Anatolische Föderation, dem Volkskulturhaus Stuttgart e.V., sowie dem Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Kundgebung:
Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen! Weg mit den §129!
Samstag, 19. Juni 2010 // 15 Uhr
Marktplatz Stuttgart

Weitere Informationen zum §129b, zu den aktuell laufenden Prozessen, sowie zu den Protesten dagegen gibt es unter www.no129.info
cronjob