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Pforzheim: Protest am Samstag wegen Skandalurteil gegen AntifaschistInnen

Aus gegebenem Anlass dokumentieren wir den Aufruf des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung morgen in Pforzheim und bitten unsere LeserInnen um solidarische Untersützung:

Antifas zu Knast verurteilt / Soliaktionen jetzt am Samstag

Nach drei Verhandlungstagen ist am gestrigen Dienstag am Amtsgericht Pforzheim das Urteil gegen drei Antifas gesprochen worden. Die drei Genossen wurden wegen einer Auseinandersetzung mit lokalen Nazis zu Haftstrafen von einem Jahr und vier Monaten bis zu einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Für Samstag rufen wir daher zu einer Solidaritätskundgebung in Pforzheim auf.

Der Vorfall

Zu Hochzeiten der Pegida-Bewegung fanden in Karlsruhe wöchentliche Aufmärsche des lokalen Ablegers „Kargida“ statt. Von Beginn an waren die Aufmärsche von der lokalen Naziszene dominiert und auch aus Pforzheim beteiligten sich regelmäßig Nazis der faschistischen Kleinstpartei „Die Rechte –“ Enzkreis“.

Am 10. März 2015 kam es im Regionalzug von Stuttgart nach Karlsruhe zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen Antifas, welche die Gegenproteste in Karlsruhe unterstützen wollten, und zugestiegenen Nazis. Die kurze Auseinandersetzung verlief zu Ungunsten der Faschisten, sodass diese im Nachgang wahllos ihnen bekannte Antifas beschuldigten. Schließlich wurde vor Ort niemand festgenommen.

Der Prozess & das Urteil

Auf Basis der widersprüchlichen und willkürlichen Aussagen der Nazis wurde letztlich gegen drei Antifas Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft warf den Genossen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zu Ungunsten der Pforzheimer Nazis um Fabian Köters vor. Diese traten im Prozess als Nebenkläger auf, vertreten wurden sie vom bekannten rechten Szeneanwalt Heinig.

Die umfangreiche Beweisaufnahme zog sich über zwei Verhandlungstage, am dritten fiel dann das Urteil. Weder die Vielzahl an ZeugInnen, noch andere Beweise konnten die Angeklagten eindeutig belasten. Dennoch forderte der Staatsanwalt, mit dem Verweis auf die „Signalwirkung“, ein Exempel zu statuieren. Der Richter am Pforzheimer Amtsgericht verurteile die drei Antifas letztlich zu Haftstrafen ohne Bewährung und war sich nicht zu schade in der Urteilsbegründung antifaschistische Politik mit der menschenverachtenden Praxis der deutschen Faschisten 1933 gleichzusetzen.

Antifaschismus bleibt notwendig und legitim!

Das Pforzheimer Urteil ist in Anbetracht der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein Skandal. Während in der gesamten Bundesrepublik immer wieder Unterkünfte für Geflüchtete brennen und ein immenser Anstieg faschistischer Gewalt zu verzeichnen ist, trifft die staatliche Repression genau die, die sich der Hetze von Rechts in den Weg stellen.

Gerade in und um Pforzheim ist das Engagement gegen Rechts mehr als notwendig. Neben der alljährlichen faschistischen Fackelmahnwache kommt es regelmäßig zu Übergriffen auf MigrantInnen und Linke. Während die Stadt das Problem totschweigt oder sich in Totalitarismustheorien flüchtet, gibt es seit Jahren einen kontinuierlichen antifaschistischen Widerstand. Mit dem Urteil gegen die drei Genossen soll dieses Engagement stellvertretend kriminalisiert werden.

Zeigt euch solidarisch mit den betroffenen Antifas!

Kommt zur Kundgebung am Samstag um 16 Uhr auf dem Leopoldplatz in der Pforzheimer Innenstadt!

Antifaschismus ist und bleibt legitim!

Demokratie verteidigen - Bundesweiten Neonaziaufmarsch in Karlsruhe verweigern

Die VVN-BdA Kreisvereinigung Karlsruhe veröffentlichte eine Erklärung zum für den 3. Juni geplanten bundesweiten Naziaufmarsch in Karlsruhe:

Deutschlandweit mobilisiert die Neonazi-Szene am 3. Juni 2017 nach Karlsruhe zum sog. „Tag der deutschen Zukunft“ (TddZ). Die Fächerstadt soll dann Austragungsort der größten Neonazi-Veranstaltung Deutschlands werden. Die Stadt Karlsruhe und die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger müssen diese Störung des öffentlichen Friedens, die geeignet ist, zum Hass aufzustacheln und die Menschenwürde anderer anzugreifen, mit geeinten Kräften verhindern! Zu diesem Zweck hat sich unter der Schirmherrschaft des „Netzwerks Karlsruhe gegen rechts“ ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus bisher über einhundert Organisationen gebildet. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Kreisvereinigung Karlsruhe und Landesverband Baden-Württemberg) fordert aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Geschichte die Stadt Karlsruhe, den Oberbürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen auf, sich diesem breiten, zivilgesellschaftlichen Bündnis anzuschließen und es in seiner Zielsetzung zu unterstützen. Den Worten von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei den Wochen gegen Rassismus 2017 müssen Taten folgen: „Lassen wir nicht zu, dass uns die Feinde unserer offenen Gesellschaft mit ihrem Hass und ihrer Hetze, ihren Vorurteilen und ihrem Populismus, ihrer Ausgrenzung und ihren Gewalttaten immer mehr vor sich hertreiben lassen.“ Genau! Lassen Sie es nicht zu, Herr Dr. Mentrup! Lassen Sie uns gemeinsam den TddZ verhindern! Wirken Sie auf die Stadtverwaltung ein, die Neonazi-Versammlung am 3. Juni zu verweigern!

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch sie findet in Artikel 5 Abs. 2 GG ihre Schranken u. a. im StGB. Die Organisatoren des TddZ, in 2017 insbesondere die Partei „die RECHTE“ als organisatorische Hauptträgerin, verstoßen seit Jahren fortwährend und systematisch gegen zahlreiche Paragraphen des StGB. Sie sind einschlägig vorbestraft und Wiederholungstäter.

Wer steht hinter dem „Tag der deutschen Zukunft“?

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches durch Artikel 5 GG gewährleistet wird. Doch Artikel 5 GG kennt in Abs. 2 auch Grenzen der Meinungsfreiheit: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Zu diesen allgemeinen Gesetzen zählen u. a. §26 StGB, §111 StGB, §130 StGB, §86a StGB, §189 StGB. Die Organisatoren des TddZ verstoßen fortwährend und seit Jahren gegen jene die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze. Antisemitismus, Rassismus, Volksverhetzung, Übernahmen aus bzw. Fortsetzung der NS-Propaganda, Aufrufe zu Mord und Verherrlichung des Nazi-Regimes sind keine Meinungsäußerungen, sondern „Straftatbestände“, also Verbrechen - siehe hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 zur Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung. Für den 3. Juni sind Verstöße gegen die genannten § des StGB vorhersehbar. Diese Versammlung von vorbestraften Straftätern ist daher durch die Stadtverwaltung aus verfassungsrechtlichen Gründen zu verweigern!

Der TddZ wurde 2009 von den Kameradschaftsführern Thomas Wulff und Dieter Riefling ins Leben gerufen. Thomas Wulff (genannt „Steiner“, nach dem Obergruppenführer der Waffen-SS Felix Steiner) wurde bis dato sechsmal wegen einschlägiger Delikte wie Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS, NSDAP etc.) verurteilt. Er bezeichnet sich selbst als „Nationalsozialist“. Dieter Riefling ist ehemaliger Kader der verbotenen Organisation FAP. Außerdem ist er im Umfeld der ebenfalls verbotenen „Blood and Honour“-Bewegung aktiv. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Dieter Riefling (Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte) nahm am 24.09.2016 bei der ersten offiziellen Mobilisierungsveranstaltung zum TddZ in Karlsruhe teil.

Organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 ist die Partei „die RECHTE“. Diese veranstaltete auch die o. g. Mobilisierungsveranstaltung mit Dieter Riefling. Der Kreisverband Karlsruhe der Partei „die RECHTE“ billigt in seiner Propaganda und seinen Versammlungen fortwährend die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Einige Beispiele:

Bei einer Veranstaltung der Partei „die RECHTE“ am 20.12.2015 in Karlsruhe wurde die Organisationshymne der SS gesungen „Wenn alle untreu werden...“. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das Singen dieses Liedes 2010 verboten. Am 19.3.2016 intonierte Philip Tschentscher alias „Freiheitskämpfer“ bzw. „Reichstrunkenbold“ in Bruchsal beim sog. „Tag der Heimattreue“ eben dieses Lied - er sang nicht den Text, denn er weiß um den §86 a und das Urteil von 2010, die in Bruchsal versammelten Nazis wussten schon, was gemeint war. Ebenjener „Freiheitskämpfer“ veröffentliche auf der offiziellen Mobilisierungsseite des TddZ ein Musikvideo mit einem eigens komponierten Lied. Uraufgeführt wurde dieses wiederum am 09.09.2016 bei einem Liederabend der Partei „die RECHTE“. Bereits am 17.06.2016 trat Philip Tschentscher bei der Partei „die RECHTE“ auf. Sein Liederrepertoire entspricht ganz offenkundig den politischen Ansichten dieser Partei. Zu seinem Repertoire gehören u. a. Lieder in denen es u. a. heißt: „In Auschwitz weiß ein jedes Kind, dass Juden nur zum Heizen sind. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala. In Buchenwald, in Buchenwald, da wird kein Jude richtig alt. Fiedirallala, fiedirallala, fiedirallalallala“ oder „Nach Bergen-Belsen fährt unser Reisebus. Wir fahren nach Bergen-Belsen. Die Öfen sind voll, die Stimmung ist toll...“ Mit dieser Volksverhetzung ist der von der Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe mehrfach eingeladene „Liedermacher“ entsprechend §130 StGB zu beurteilen. Die Erinnerung an die Opfer des NS-Terrors aus Karlsruhe in den Konzentrationslagern Auschwitz, Bergen-Belsen und Buchenwald gebietet es, diese offene Billigung bzw. Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zu verhindern. Die einschlägigen Vorstrafen von Tschentscher sind mit wenige Klicks im Netz zu finden.

Ein anderer rechter Sänger trat am 24.3.2016 bei der Partei „Die RECHTE“ auf: Michael Regener. Auf seiner CD „Endlösung“ verherrlicht Regener den Holocaust, indem er phantasiert, wie er ein jüdisches Mädchen mordet: „Sarah, aus deinen Knochen hab ich so'n prima Gestell gebaut. Für'n Lampenschirm, und den dazu aus deiner herzlich zarten Haut...". In einem anderen Lied von Regener heißt es: „Afrika für Affen. Europa für Weiße. Steckt die Affen in ein Klo. Und spült sie weg wie Scheiße“ oder „Und keine Türken werden mehr rumlaufen. Keine Pfaffen dürfen Kinder taufen. Keine Nigger deutsches Pils mehr saufen. Keine Juden unser Volk verkaufen. Das Reich kommt wieder“. § 189 StGB fordert, der Partei „Die RECHTE“ und ihren Propagandisten Einhalt zu gebieten! Auch Michael Regener bleibt nicht bei der Verherrlichung von NS-Untaten stehen, sondern fordert in dem Lied „Keuzberg“ die Ermordung ganzen Bevölkerungsgruppen: „Gibt es überhaupt noch eine Medizin für Kreuzberg? 100.000 Liter Strychnin für Kreuzberg. Haut das Zeug ins Leitungswasser rein, dann geht die ganze Bande ein, wenn wir unsere schöne Stadt befreien von Kreuzberg.“ Michael Regener ist auch Frontman der Nazi-Band „Landser“. Der leitende Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin kommentiert die Folgen dieser Volksverhetzung (§130 StGB) und „Aufforderung zu Straftaten“ bzw. „Anstiftung“ (§111 bzw. §26 StGB): „Landser wird oft gehört, und Landser hat sehr direkte Botschaften. Wir stellen das sogar fest bei späteren Wohnungsdurchsuchungen, dass gerade wir gerade noch die Musik im CD-Player finden und feststellen: Das ist gerade das, was, bevor die losgegangen sind, noch gehört haben.“ In einem Lied mit dem Titel „Ran an den Feind“ propagierte Regeners Landser-Band den Abwurf von Bomben auf Israel: „Es lautet der Befehl: Ran an den Feind! Bomben auf Israel!“ Mit diesem Aufruf verfolgt Regener die Ziele der verbotenen NSDAP - siehe dazu Versammlungsgesetz §1, Abs. 2, Satz 2.

Am 7.2.2015 referierte Sven Skoda in Karlsruhe bei der Partei „Die RECHTE“, ein bekennender Nationalsozialist und Antisemit. Er ist eine führende Persönlichkeit des sog. „Widerstand West“, eine Vernetzungsplattform der militanten rechtsradikalen Freien Kameradschaften. 2004 verkündete ebenjener Sven Skoda auf einer Kundgebung: „Ich begrüße euch auf der wohl ersten Demonstration gegen Synagogenbau in der Geschichte der Bundesrepublik. Für uns als nationale Sozialisten gibt es heutzutage nur noch wenige Tabus, die gebrochen werden können. Heute brechen wir eines davon." Er drohte, „dass diese Synagoge, auch wenn sie gebaut worden ist, auch danach noch Ziel unseres Protestes sein wird.“

Die Partei „Die RECHTE“ in Karlsruhe propagiert als organisatorischer Hauptträger des TddZ 2017 wesentliche Inhalte des Programms der NSDAP, es drohen am 3.6.2017 zudem permanent Verstöße gegen die oben zitierten Vorschriften des StGB, denn die Genannten sind einschlägig vorbestraft und zugleich Wiederholungstäter. Eine Möglichkeit, diese Störung des öffentlichen Friedens zu verhindern, ist das Verbot. Für das Verbot einer Versammlung reicht es, so das BVG, wenn eine Verletzung von Strafrechtsnormen droht. Oberbürgermeister und Gemeinderäte müssen nicht warten, bis bzw. ob am 3.6.2017 Straftaten begangen werden, sie können und müssen präventiv tätig werden. Hilfe bietet zusätzlich der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 25. März 2011 zum Verbot einer NPD-Versammlung.

VVN-BdA: Solidarität mit Kritikern eines AfD-Aktivisten in einer Karlsruher Hochschulleitung

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) Kreisvereinigung Karlsruhe bezieht sich auf den ZEITonline-Artikel vom 28. Dezember 2015 „Feigenblätter über Karlsruhe“, die Online-Ausgabe eines ZEIT-Artikels vom 3. Dezember. Darin wird über den Protest von Studierenden und Wissenschaftlern über die AfD-Aktivitäten von Dr. Marc Jongen, dem persönlichen Assistenten des Rektors der Karlsruher Hochschule für Gestaltung (HfG) Prof. Peter Sloterdijk, berichtet.

Dr. Jongen ist stellvertretender Sprecher und Programmkoordinator der AfD Baden-Württemberg und Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission, das heißt ideologischer Vormann einer fremdenfeindlichen, rechtsnationalen Partei mit Verbindungen zur Neonazi-Szene. Als persönlicher Assistent des Rektors ist Dr. Jongen Mitglied des HfG-Senats, Leiter des HfG-„International Office“ und Herausgeber der Schriftenreihe „HfG Forschung“.

Zehn besorgte WissenschaftlerInnen der Buchreihe „HfG Forschung“ haben in einem öffentlichen Brief am 4. Dezember „Gegen die Salonfähigkeit neuer Rechter in der HfG“ verlangt, Dr. Jongen als Herausgeber abzulösen.

In der ZEIT wurde berichtet, dass sich der Rektor auf ausdrückliche Nachfrage nicht äußern wollte. Kurz darauf wurde jedoch in der Presse eine Stellungnahme des Rektors bekannt. In dieser stellte er sich hinter seinen AfD-Aktivisten. Perfide. Nicht nur wegen der Argumentation („AfD verfassungskonform“, „Mitgliedschaft reine Privatsache“) sondern auch wegen der Auskunftsverweigerung gegenüber der ZEIT. Das ist mit den Aufgaben des Rektors einer öffentlichen Bildungseinrichtung völlig unvereinbar.

Dr. Jongen dreht den Spieß inzwischen nach rechtspopulistischem Muster um und bewertet auf Facebook die Aktion an seiner Hochschule als Diffamierungskampagne gegen ihn, die das zweifelhafte Demokratieverständnis der Drahtzieher offenbare. Nach den Badischen Neuestens Nachrichten vom 9. Dezember setzt er noch einen drauf. Dort spricht er von Gesinnungsdiktatur und fühlt sich an die „Unterdrückungsmechanismen“ erinnert, „wie man sie von totalitären Regimen kennt“.

Als Organisation der nach der Befreiung vor 70 Jahren gegründeten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes melden wir uns zu Wort, weil wir bundesweit über den Fall aufklären wollen und um unsere Solidarität mit den Kritikern zu bekunden.

Die Kritiker in die Ecke eines zweifelhaften Demokratieverständnisses zu stellen, Unterdrückungsmechanismen in totalitären Regimen gleichzustellen und damit einschüchtern zu wollen, erinnert fatal an die Methoden, die den Untergang der Weimarer Demokratie begleitet haben, mit den bekannten furchtbaren Folgen.

Positiv hervorheben möchten wir Prof. Beat Wyss von der HfG Karlsruhe, der ebenso wie die zehn benannten WissenschaftlerInnen der Buchreihe mit Prof. Friedrich von Borries aus Hamburg verantwortungsbewusst handelt. Solche Menschen sind Vorbilder für die Studierenden.

Wie der SWR am 22. Dezember meldete, ist Rektor Sloterdijk inzwischen in den Ruhestand getreten, nicht ohne vorher Jongens Vertrag zu entfristen. Sein Nachfolger tritt im Februar den Dienst an. Der AStA plant eine Vollversammlung der Studierenden im Januar, um über etwaige Protestaktionen zu beraten.

Besonders die in verantwortlichen Positionen tätigen WissenschaftlerInnen in Rektoraten und Senaten der Hochschulen haben eine Vorbildfunktion für die Studierenden und sind gehalten, alle Entscheidungen im Interesse des Bildungsauftrags der öffentlichen Hochschulen für Demokratie, Gerechtigkeit und Frieden aktiv zu gestalten. Dieser Bildungsauftrag wird in der HfG Karlsruhe aufgrund der vorgenannten Vorkommnisse verletzt. Im Allgemeininteresse muss diese Verletzung geheilt werden.

KIT: Atomare Militärstiefel ausziehen. Solare Turnschuhe fester anziehen

In den Europäischen Kulturtagen “2014 - 1914. Frieden + Krieg“ in Karlsruhe gibt es ein Symposium „Immer noch: KRIEG! Vom Giftgas zur Drohne“ vom 16.–“18. Mai 2014 und in diesem Rahmen ein Podium zur Thematik der Zivilklausel „Ethik der Wissenschaften und militärische Forschung“ am 18. Mai.

Aufgrund der Ankündigungen dazu mit den Stichworten Rüstungsforschung und Zivilklausel kommen vermutlich nur wenige auf die Idee, dass das etwas mit der KIT-Atomreaktorforschung zu tun haben könnte. Hinzu kommt, dass die kritische Auseinandersetzung damit medial stark vernachlässigt ist. Die Atomforschung sollte friedlichen Zwecken dienen und mit dem Atomausstieg eigentlich erledigt sein. Das ist leider nicht der Fall. Diese Forschung wird mit Bundes- und EU-Förderung unter Rückendeckung der Grün-Roten Landesregierung fleißig fortgeführt. Wie erst am 7. Mai bekannt wurde, forciert das KIT im Interesse der alten Atomlobby die neue Forschung für vielseitig einsetzbare „Kleine Modulare Reaktoren" (SMR) sowie eine neuartige geräuschlose Flüssigmetallkühlung für große Atomreaktoren. Die letztere ist besonders für Atom-U-Boote geeignet, weil damit eine Erkennung durch den „Feind“ erschwert würde. So ist es nicht verwunderlich, dass militärische Großmächte schon Interesse gezeigt haben.

Wie Dietrich Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten erklärt, ist die benannte Forschung ein eindeutiger Verstoß gegen das KIT-Gesetz.In Absatz 2 „Aufgaben“ heißt es wörtlich: "Zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das KIT im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen."

Die Initiative fordert, die KIT-Atomreaktorforschung unverzüglich zu beenden. Das KIT-Präsidium, die grün-rote Landesregierung und die schwarz-rote Bundesregierung sind in Umsetzung des Atomausstiegs gefordert, endlich einen Schlussstrich unter die KIT-Atomreaktorforschung zu ziehen und die betroffenen Beschäftigten für zukunftsfähige Forschungsprojekte zu gewinnen. Die Studierendenvertretung, der Personalrat, die Gewerkschaften, die Stadtratsfraktionen, OB Dr. Frank Mentrup und die zuständigen Bürgerinitiativen werden gebeten, die Forderung nach dieser längst überfälligen KIT-Umstrukturierung zu unterstützen.

Diese Forderung ist mehrfach ohne Erfolg öffentlich erhoben worden, z.B. am Antikriegstag 2011. Die Initiative verspricht, dass sie im Interesse der Umwelt und des Friedens nicht locker lassen wird. Und die Initiative erinnert erneut daran: Die Studierenden der Uni Karlsruhe (KIT) hatten Anfang 2009 für die Zivilklausel „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke.“ votiert. Die KIT-Leitung hat sich von Beginn an gegen die Übertragung der Zivilklausel auf die Universität ausgesprochen. Sie wurde lediglich für die sog. Großforschungsaufgaben übernommen. Selbst dagegen wird jetzt verstoßen. Die einheitliche KIT-Zivilklausel bleibt auf der Tagesordnung. Das gilt auch für das obige Podium. Mehr in der Web-Doku der Initiative.

Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

Erfolg für die Versammlungsfreiheit:
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - rechtskräftig.
Klage gegen weitreichendes Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe während des Castortransports im Februar 2011 erfolgreich

In seinem Urteil vom 6.11.2013 hat der VGH Baden-Württemberg das umfassende Versammlungsverbot während des Transports von hochradioaktivem Atommüll aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin für 48 Stunden quer durch Karlsruhe für rechtswidrig erklärt und der Klage stattgegeben. Das VG Karlsruhe hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen und das Versammlungsvebot bestätigt. Die Berufung des Karlsruher Atomkraftgegners zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit war erfolgreich.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil des VGH vom 6.11.2013 angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Worum ging es in diesem Verfahren?
In der Nacht vom 15. auf 16. Februar 2011 wurde ein Castor-Transport von hochradioaktivem Atommüll, darunter 16 Kilogramm Plutonium und über 500 Kilogramm Uran, aus der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) über das S-Bahn-Netz der Linien S1 und S11 quer durch Karlsruher Wohngebiete und den Hauptbahnhof ins Zwischenlager nach Lubmin (Greifswald) durchgeführt.

Anlässlich des Atommülltransports hatte die Stadt Karlsruhe eine sehr weitgehende Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Versammlungsfreiheit für einen Zeitraum von 48 Stunden, in einem großen Gebiet quer durch das Karlsruher Stadtgebiet, darunter u. a. der Bahnhofsplatz, für Versammlungen aller Art, unabhängig vom Thema, außer Kraft gesetzt wurde. Aufgrund der Allgemeinverfügung bestand für wesentliche Adern des Öffentlichen Nahverkehrs und Fernverkehrs in der Großstadt Karlsruhe ein Versammlungsverbot für 48 Stunden. Auch alle anderen Versammlungen in Karlsruhe außerhalb des in der Allgemeinverfügung beschriebenen Gebiets waren somit vom Versammlungsverbot betroffen, da eine Teilnahme mit Öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Vielzahl von Fällen nicht ohne einen Verstoß gegen das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochen Versammlungsverbot möglich war.

Zu diesem Zeitpunkt fand gerade die gesellschaftliche Auseinandersetzung um Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und die damit verbundene Zunahme von Atommülltransporten und auch die illegale Einlagerung von mittelaktivem radioaktivem Müll im vom Wassereinbruch bedrohten Salzbergwerk in Asse, der aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum in Karlsruhe stammen soll, sowie Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Zentrums in Zusammenhang mit Atommülleinlagerung statt. (Der Strafprozess wegen der Korruptionsvorwürfe findet zur Zeit vor dem LG Karlsruhe statt). Darüber hinaus existiert weltweit noch kein sicheres Endlager und gerade der hochradioaktive Müll ist im dazu nicht geeigneten Zwischenlager in Lubmin noch wesentlich unsicherer untergebracht, als in der ehemaligen WAK Karlsruhe.

Aufgrund der Allgemeinverfügung war es nicht möglich, mit Versammlungen entlang der Strecke die betroffenen BürgerInnen zu informieren, noch eine Versammlung zur Durchführung einer öffentlichen Messung der Radioaktiven Belastung während der Durchfahrt des Castors durchzuführen. Bei früheren Transporten wurde von Umweltorganisation bereits erhöhte Radioaktivität an den Castor-Behältern gemessen, die nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die begleitenden Polizeieinsatzkräfte gefährden.

Gegen den Transport hatte ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen, große Umweltverbände, wie der BUND Baden-Württemberg, die Greenpeace Gruppe Karlsruhe, verschiedene Kreisverbände von Bündnis 90/Die Grünen und der Partei die Linke u. A.mit einer „Nachttanzblockade“ protestiert und zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen.

Ein vom Versammlungsverbot betroffener Karlsruher Atomkraftgegner erhob Widerspruch gegen das Versammlungsverbot und beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) erfolglos vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das VG Karlsruhe wies die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versammlungsverbots ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte Erfolg.

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) gab in seinem Urteil vom 6.11.2013 - Az.: 1 S 1640/12 - der Klage statt und stellte fest, dass das von der Stadt Karlsruhe verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport rechtswidrig war.

Der Kläger habe auch nach Ablauf des Versammlungsverbots ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Denn er habe dargelegt, auch bei künftigen Atommülltransporten durch Karlsruhe Versammlungen an der Transportstrecke veranstalten zu wollen, und es sei zu erwarten, dass die Beklagte zur Sicherung solcher Transporte vergleichbare Versammlungsverbote erlasse. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand sei jedoch - auch im Nachhinein - nicht feststellbar gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Nachdem die Stadt Karlsruhe in einer ersten Verlautbarung Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt hatte ist nach einer heute eingegangenen Mitteilung des VGH jetzt Rechtskraft eingetreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit festgestellt, dass diese zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählt. Dem stände nicht entgegen, dass speziell bei Demonstrationen das argumentative Moment zurücktritt, welches die Ausübung der Meinungsfreiheit in der Regel kennzeichnet. (BVerfGE 69, 315 –“ v. 14. Mai 1985-Brokdorf). Der Schutz sei nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasse vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden. (BVerfGE v. 7. 3. 2011 zu Sitzblockaden (1 BvR 388/05)

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit sind uns nicht nur aus Deutschland, sondern aus vielen Ländern bekannt. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit und die entschiedene Zurückweisung aller Einschränkungen werden uns insofern auch zukünftig immer beschäftigen. Rechtsfragen und insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit sind somit auch immer Machtfragen. Alle elementaren Menschenrechte wurden uns nicht geschenkt, sondern wurden hart für uns erkämpft. An uns ist es, sie täglich zu verteidigen und weiter auszubauen. Versammlungsfreiheit lässt sich vielleicht einschränken, aber letztlich niemals verbieten –“ nirgendwo auf der Welt.
Versammlungen für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit werden auch zukünftig stattfinden müssen.

Trotz Fukushima werden weiter Atomkraftwerke geplant und gebaut. In Indien und Brasilien sollen neue AKWs sogar mit Deutschen Hermes-(Exportausfall)-Bürgschaften gegen den Widerstand der Bevölkerung gebaut werden.
Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll. Weltweit gibt es noch kein einziges sicheres Endlager für hochradio­aktiven Müll. Trotzdem wurde die gefährliche Fracht völlig überflüssiger Weise von einem Zwi­schenlager ins nächste verbracht –“ quer durch Deutschland und mitten durch Wohngebiete, mit all den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Bevölkerung.
Im Sommer 2011 waren 2 Atomkraftwerke in der USA von Überflutung bedroht und die Atomforschungsanlage Los Alamos, in der große Mengen Plutonium gelagert sind, von Feuer umgeben, so dass schon mehr als 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

Im April 2013 kam es beim Brand eines mit Atommüll beladenen Frachters im Hamburger Hafen beinahe zu einer nuklearen Katastrophe, zu einem Zeitpunkt wo in der Nähe des Brandes fast 100000 Menschen beim Kirchentag versammelt waren.

Im Rahmen der „Mediation“ für die Erweiterung des Instituts für Transurane (ITU) auf dem Gelände des KIT Nord der Karlsruher Universität wurde bekannt, dass dort an der 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht wird, und regelmäßig, dort produzierte kleine Plutoniumhaltige Brennstäbe, durch Karlsruher Wohngebiete in die militärische Wiederaufarbeitungsanlage nach Marcoule gebracht werden und wieder zurück. Das ITU hat eine Genehmigung für die Verarbeitung von 80 kg reinem waffenfähigen Plutonium. Nach dieser Genehmigung können somit jährlich sogar wesentliche höhere Mengen an Plutonium im ITU verarbeitet werden.

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die Auswirkungen eines nuklearen Unfalls - 25 Jahre nach Tschernobyl - mehr als bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt hätten!

  • Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!
  • Kein Atommülltourismus - Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!

Quelle: Pressemitteilung 27.12.2013

Für Rückfragen zum Urteil wenden Sie sich bitte an:
Rechtsanwalt Wolfram Treiber, Tel.: 0721 35455910, Fax: 0721 35455775

Karlsruhe / CDU: Gemeinde im Glaubenskampf. Petri Hahn fiel tot von der Mauer...

Die Verleugnung des Mappus Petrus
Reproduktion: Sebastien Legrand
Quelle: WikiPedia
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Geschlossen verrieten sie den Herrn, dem sie vor ganz kurzer Zeit noch im Gleichschritt gefolgt waren. Es gab nur einen, der das Land betrogen hatte: Mappus. Allenfalls noch seinen Souffleur aus der Bank. Wie hatten sie ihm denn folgen können? Strobl - neuer CDU-Chef klagte am lautesten. Er konnte es nicht fassen. Aber es fasste ihn an.

Und so einer nach dem andern. Als Petrus seinen Herrn verraten hatte, musste der Hahn nur dreimal krähen, um bittere Reue in ihm zu wecken. In Karlsruhe fiel so ein Hahn nach stundenlangem Pflichtalarm erschöpft von der Mauer.  Alles umsonst! Der Ruf verfing nicht mehr.

Kauder, als Tröster und Segensspender eingeflogen, fand das erlösende und befreiende Wort. "Keine Vergangenheitsdiskussion! In die Zukunft schauen!". So - charmant umhüllt - seine Warnung vor dem Nachdenken. Vor dem Denken überhaupt. Denn wie tausend Erklärungen zu entnehmen war, ging es nicht etwa um Auflärung der Vergehen eines Mappus. Das erledigt für uns der Staatsanwalt. Ja keine Vorverurteilung! Worum es wirklich ging? Nur jetzt den Glauben nicht verlieren. Wenn solche wie Mappus, wie allerdings unvermeidlich, in langer Reihe einander nachfolgen, glaubt nach Generationen keiner mehr an die CDU. Vielleicht nicht einmal mehr ans Parlament.

Angesichts aller Hinfälligkeiten und Gefährdungen einigte man sich: Kampf um den Glauben! Je weniger materiell für eine Partei spricht, um so inständiger muss das Glaubensbekenntnis angestimmt werden. Nach allem Verrat - vorwärts zu einem neuen Unvermeidlichen.

Karlsruhe: Demonstrationsfreiheit verteidigt

Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.

Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."

Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.

Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess.

Quelle: Pressemitteilung

2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.

Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 21. Juni um 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
19. Juni 2012, 8:30 Uhr

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess

Atomausstieg und KIT Atomforschung: Warum die Atomlobby einen massiven Strompreisanstieg vorhersagt

Seit Mitte Mai geistert eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie KIT (Zusammenschluss von Universität und [Kern]Forschungszentrum Karlsruhe) durch die Presse der Republik.

Schlagzeile „Strompreise steigen bis 2025 um 70 Prozent“. Düstere Aussichten für Verbraucher, für Privathaushalte wahrscheinlich noch stärker, sagen Energieforscher des KIT voraus. „Durch die erneuerbaren Energien werden wir komplexe Systeme bekommen“, sagt KIT-Vizepräsident für Forschung und Innovation und Kerntechniker Peter Fritz.

Man braucht nicht viel Phantasie, um zu erkennen, was die KIT-Atomlobby mit der Studie bezweckt. Es soll zu einem Stimmungswandel in der Bevölkerung beigetragen werden, dass man um die Atomkraft als längerfristige Übergangslösung leider doch nicht herum kommt. Wenn der Übergang zu den Regenerativen so teuer zu stehen kommt, muss wohl oder übel dafür auch die Atomforschung für neue Reaktoren am KIT fortgesetzt werden.

Minister Untersteller (GRÜNE) hat die Studie umgehend zurück gewiesen und mit dem „Orakel von Delphi“ verglichen. Mit dieser harschen Kritik erweckt er den Eindruck, als sei er der Sachwalter des beschlossenen Atomausstiegs. Das geht jedoch haarscharf an der Wirklichkeit vorbei.

Zwar hat er erklärt, dass nur noch für die Sicherheit des Rückbaus der Anlagen und der Endlagerung und nicht für neue Reaktoren geforscht werden soll, aber er schweigt wie seine Grüne Kollegin Wissenschaftsministerin Theresia Bauer über die Fort­setzung genau jener KIT-Forschung an Reaktoren der IV. Generation (Transmutation), die viel Personal und erhebliche Mittel bindet.

Das kann belegt werden mit der bewußten Ausklammerung dieser Reaktorforschung aus einem Mediationsverfahren, das Ende 2011 abgeschlossen wurde. Es ging um die atom­rechtliche Genehmigung für den Umgang mit großen Mengen an spaltbarem Material im Europäischen Institut für Transurane ITU, das auf dem Gelände des ehemaligen Forschungs­zentrum (jetzt KIT Campus Nord) liegt und mit dem Atomforschungs­programm des KIT verflochten ist. Die Vertreter des BUND in der Mediation und der Autor hatten vergeblich versucht, den Zusammenhang zum Gegenstand der Mediation zu machen. Selbst das Angebot eines einstündigen (!) Experten­gesprächs wurde ignoriert. Zitat aus dem Email des Autors vom 20. Juli 2011 an die beiden Minister:

„Wenn sich herausstellen sollte, dass das Transmutationsforschungs­programm ("Atomreaktoren der 4. Generation") als unvereinbar mit dem Atomausstieg eingestellt werden muss (das jedenfalls ist Beschlusslage der NRW-Landesregierung) und damit der vermutete Hauptgrund für den Umgang mit den großen Mengen an spaltbarem Material entfällt, geht es um ein grundsätzlich anderes Verfahren. Meinem Dafürhalten nach ist es eine unwissenschaftliche Heran­gehens­weise, nur die Eindämmung der Folgen zu diskutieren, ohne die Ursachen in den Blick zu nehmen.“

Die KIT-Führung weiß seit der in ihrem Sinne erfolgreich verlaufenen Mediation nach dem Muster von „Stuttgart 21“, dass von dieser Landesregierung nichts zu befürchten ist. Nun gehen die KIT-Atomlobbyisten zum Gegenangriff über.

Über solch plakative Minister-Kritik („Orakel von Delphi“) brauchen sie sich keine Sorgen machen und können diese plump zurückweisen: „Wer die Erneuerbaren Energien liebt, begleitet sie kritisch.“ Die CDU-Opposition wittert nach ihrem NRW-Debakel Morgenluft und spielt sich als Verteidiger der Geschmähten auf: „Schließlich handelt es sich beim internatio­nal renommierten KIT um eine politisch neutrale Forschungseinrichtung.“

Und alle Seiten schweigen ganz neutral und einträchtig weiter über die gegen den Atomaussteig gerichtete Fort­setzung der KIT-Atomreaktorforschung. Eine politische Komödie, die am Kern der Sache vorbei geht und über den die Öffentlichkeit aufgeklärt werden müsste.

Die Atomreaktorforschung am KIT muss unverzüglich beendet werden. Das frei werdende Personal kann problem­los für zukunftsfähige Forschung gewonnen werden.

Bei der vom „Deutschen Atomforum“ in Stuttgart ausgetragenen „Jahrestagung Kerntechnik“ vom 22.-24. Mai wird es sicherlich nicht darum gehen, sondern um das genaue Gegenteil. Das großspurige Schlagwort der Atomlobby heißt wie seit Jahren Kompetenzerhalt. Kompetenzerhalt wofür? Und gewiss wird über die „Pakistan-Connection“ (Wochenzeitung KONTEXT) des KIT-Vorlaufers Forschungszentrum kein Wort verloren werden. Eine vorurteilsfreie Geschichtsauf­arbeitung des KIT-Vorläufers muss endlich auf die Tagesordnung gesetzt werden, um des Friedens, der Umwelt und der Demokratie willen.

Als Hintergrund-Information sei auf die nachfolgende Sammlung von Beiträgen zur Thematik „KIT und Atomforschung“ hingewiesen, die mit der Friedensbindung des KIT und der eingeforderten Zivilklausel für das KIT-Gesetz in einem direkten Zusammenhang stehen:

18.05.2012 german foreign policy: Nuklearer Kompetenzcluster Über die „Jahrestagung Kerntechnik" des „Deutschen Atomforums“ vom 22.-24. Mai in Stuttgart. Kompetenzerhalt wofür?

16.05.2012 AntiAtom Neckarwestheim: Atomforschung in Karlsruhe: Von Ausstieg keine Spur! Videomitschnitt der Veranstaltung "Die Lüge vom Atomausstieg - Atomforschung in Karlsruhe“ in Stuttgart

13.05.2012 KONTEXT: Die Pakistan-Connection Rolle KIT-Vorläufer beim atomtechnologischen Wissenstransfer nach Pakistan

02.05.2012 Neue Rheinische Zeitung „Atom- und Waffenforschung“ unterbinden! Zivilklausel: KIT zivil statt militärisch weiter entwickeln!

23.03.2012 trueten.de: Material zur Tagung 15./16. Juni Karlsruhe mit Geschichte der Podiums „Nutzen und Gefahren des Brennstoffkreislaufs“ 1989 mit Klaus Traube. Mit „Zerbrecht die Plutonium-Tritium-Diktatur!“ Neue Rheinische Zeitung Teil1:4.5.11 Teil2:16.5.11 *Teil3:25.5.11

30.12.2011 AG Friedensforschung: Glaubwürdigkeits-Stresstest für Grün-Rot: Zivilklausel KIT und Hochschulen Baden-Württembergs, siehe auch WebDoku Ini

10.12.2011 blog Jörg Rupp: Forschung u.a. KIT Atomforschung und Minister Untersteller

09.12.2011 INES global: Grün-Rot stellt Verzicht auf deutsche Atomwaffenforschung in Frage Landesregierung Baden-Württemberg gegen Zivilklausel für KIT

21.11.2011 BUND BaWü: BUND zum Abschluss des ITU-Mediationsverfahrens Harry Block: Atomforschung ist Anachronismus

12.10.2011 Solarzeitalter: Transmutation des Atomausstiegs KIT Atomreaktorforschung von Grün auf Rot schalten. S. auch Neue Rheinische Zeitung

07.09.2011 KONTEXT: Der strahlende Nachbar Ausstieg aus der Kernenergie – wozu sie noch erforschen?

05.09.2011 contrAtom: Transmutation: Schavan's Hintertür für Wiedereinstieg s. auch Interview Gerhard Schmidt Öko-Institut: technische Katastrophe und extrem teuer Audio

02.09.2011 BNN, WebDoku Ini: Kundgebung internationaler Antikriegstag Redebeiträge Jürgen Ziegler, Harry Block

01.09.2011 Zeitung gegen den Krieg: „Beispiel KIT Karlsruhe“ „Kern- und Waffenforschung unter einem Dach“ beenden! Kein Atomausstieg ohne Stopp der Atomreaktorforschung. Keine Militärforschung an Hochschulen!

31.07.2011 taz: Der Traum vom Stein der Weisen Transmutation von Atommüll

27.07.2009 Wissenschaft & Frieden: Hochschulen und Militärforschung Friedenswerkstätten oder zivilmilitärische Forschungskomplexe

24.07.2011 KONTEXT: Kritische Masse Trotz Atomausstiegs KIT-Forschung an Atomreaktoren VI. Generation

18.06.2011 contrAtom: Trotz Atomausstieg mehr Geld für Atomforschung Quelle vdi-nachrichten

31.05.2011 Ossietzky: Atomkraftkultur – nein danke!

27.04.2011 Neue Rheinische Zeitung: Atomforschungsprogramm in Karlsruhe bleibt strittig Aber KIT öffnet sich

23.04.2011 junge Welt: Atomkraft und Atombombe Hiroshima, Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima

21.04.2011 junge Welt: Forschungsinstitut setzt weiter auf Kernenergie Karlsruhe: Friedensklausel für KIT gefordert. Podiumsdiskussion an der Uni

15.04.2011 Neues Deutschland: Atomforschung und Energiewende Bildungsseite

30.03.2012 Neue Rheinische Zeitung: Zweimal Wende eingeleitet AUS für CDU-Herrschaft - BaWü-Bildungsreform und Uni-Zivilklausel JETZT

29.03.2011 SWR: KIT Präsident Umbach Kernenergie unverzichtbar als Übergang zu Regenerativen

12.03.2011.ka-news: Atomexperimente in Karlsruhe: Verbände verlangen Transparenz

25.05.2009 INES global: KIT - Internationaler Appell fordert den Verzicht auf Militärforschung und eine Zivilklausel. Deutsche Nuklearforschung und Waffenforschung unter einem Dach. s. INES appeal

30.01.2009 unsere zeit: Karlsruhe auf dem Weg zum zivil-militärischen Großforschungskomplex?

20. Mai 2012, dietrich.schulze@gmx.de Tel.: 0160-99113131 WebDoku Ini

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