Erinnerungsarbeit: "Klar, die 68er hatten die bessere Presse. Aber das ist kein Grund, nicht an das Jahr 1980 zu erinnern. Dem Jahr der letzten Jugendrevolte." Beitrag von Stefan Laurin bei den Ruhrbaronen, via
publikative.org
Zensurversuch:" Die Deutsche Bank droht mit rechtlichen Schritten und Schadenersatzklage gegen einen Film über Nahrungsmittelspekulationen, sollte nicht eine Passage des Pressesprechers Frank Hartmann herausgenommen werden. Der Pressesprecher wird dahingehend zusammengefasst, dass nicht die Händler von Banken, sondern die Menschen in Somalia für ihre Armut selbst verantwortlich seien. Daraufhin bestätigt Hartmann: „Natürlich sind die selbst schuld!“" Mehr
zum Film und dem
Ansinnen der Deutschen Bank beim
"Zentrum für Politische Schönheit" via
DFG/VK.
nachschLAg: Ein unvollständiger
Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.
Akteneinsicht: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz wurde am Donnerstag für drei Stunden
besetzt. Ca. 40 AktivistInnen drangen angesichts unverschlossener Türen in das Gebäude der Behörde ein und forderten:
„Ich will meine Akten sehen“ oder
„Verfassungsschutz auflösen“. Dazu gibt es auch ein
Video der Filmpiraten. Nicht zur Besetzung, sondern zur
Mahnwache ruft die VVN-BdA Baden-Württemberg für den kommenden Montag 15:30 vor dem Landesamt für Verfassungsschutz auf.
Vorweihnachtsgeschenk: Die Neuseeländische Reggae-Band
The Black Seeds verschenkt aktuell einen 8-Track Sampler,
via den Kreuzberger Blogrebellen.
Sektenzustand: Das Ergebnis einer Untersuchungskommission ist erschreckend: In den Niederlanden wurden zwischen 10.000 und 20.000 Kinder in katholischen Einrichtungen mißbraucht. Die Kirche habe zudem versucht, derartige Fälle aus Angst vor Skandalen zu vertuschen.
Via Jörg Kantel, der auch viel Solidarität für seine
juristische Auseinandersetzung mit der Sekte braucht, die er nicht mit dem bösen Wort mit "F" in Verbindung bringen darf.
Ausstand: Über Streiks in der "Volksrepubilk" China ist zum Teil wenig bekannt, wenn dann werden sie in den bürgerlichen Medien nach dem Motto:
"Dort ist es auch nicht besser" im Sinne von
T.I.N.A. antikommunistisch gewendet. Zwei Ausnahmen:
LabourNet mit diversen Berichten zur Lage und
entdinglichung mit einem
Verweis auf eine Aufschlüsselung nach Regionen, Branchen, Streikursachen und Forderungen, Anzahl der Beteiligten sowie Unternehmenstyp.
Sylversterdemo: Das Jahr 2011 war geprägt von vielfältigen und kämpferischen linken Mobilisierungen. Mit dem Widerstand gegen Nazis und Rassisten, gegen Kriegstreiber und -profiteure, sowie mit klassenkämpferischen Aktionen gegen die Krisenpolitik der Herrschenden und für die Überwindung des Kapitalismus, konnten Kämpfe weiterentwickelt und linke Bewegungen gestärkt werden. Viele der Aktivitäten hatten jedoch mit einem ausufernden Problem zu kämpfen: Staatliche Repression in verschiedensten Formen. Für ein revolutionäres Jahr 2012 gehen wir darum am 31. Dezember 2011 in Stuttgart auf die Straße.
Weitere Infos gibts auf dem Demo-Blog.
Schutzbehauptung: "Seit etwa einem Jahr warnen wir, dass alle Webseiten, die Facebook-Buttons einbinden, ohne weiteres Zutun des Anwenders Informationen an Facebook senden, die der Konzern einer konkreten Person zuordnen kann. (...)" Wir haben zwar keinen Facebook Button aber verweisen trotzdem auf den
Beitrag bei heise.security.
Infantil: In der neuen Broschüre
"Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern" der Anti
"extremismus"ministerin Christina Schröder
"werden nicht nur Sparmaßnahmen der Regierung zu „Trugbildern“ uminterpretiert, sondern auch jeglicher Protest dagegen in die Nähe einer „extremistischen“ Gefahr gerückt." (Tom Strohschneider / Der Freitag)
Zentralbehörde: "(...) Das Versagen der Sicherheitsbehörden wird damit auf rein technische und administrative Aspekte reduziert, ohne an den politischen Grundmustern der Behörden etwas zu ändern. Das GAR lehnt sich in seiner Grundstruktur an das seit 2004 in Berlin-Treptow bestehende Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) an, das zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gegründet wurde. Dort befinden sich die Vertreter aller beteiligten 38 Sicherheitsbehörden auf einem gemeinsamen Gelände. Das GAR soll nun ausdrücklich keinen gemeinsamen Standort für alle beteiligten Behörden haben – das wird mit dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten begründet, das beim GTAZ offenbar keine Rolle gespielt hat. Allerdings soll die räumliche Trennung dabei ein vernachlässigbarer Umstand sein, der schon durch die gemeinsamen Foren wieder ausgeglichen werde. Der eigentlich entscheidende Verstoß gegen das Trennungsgebot liegt darin, daß die Polizei Zugriff auf geheimdienstlich gewonnene Erkenntnisse bekommt, und andererseits die Geheimdienste die repressiven Maßnahmen der Polizei wesentlich beeinflussen können. Das war schon beim GTAZ und ist nun auch beim GAR möglich. (...)" Ulla Jelpke
in der Tageszeitung "junge Welt" zu einer Zusammenlegung zweier Behörden, die nicht zusammengehören dürfen.
Insolvent: Mit einer Lichterkette haben die Beschäftigten des insolventen Druckmaschinenkonzerns Manroland im sächsischen Plauen für den Erhalt des Unternehmens demonstriert. (
Neues Deutschland). Die IG Metall Verwaltungsstellen Offenbach, Augsburg und Zwickau
rufen dazu auf, sich für die Sicherheit der Arbeitsplätze bei manroland einzusetzen.
Hautnah: Verflechtungen der Globalisierung am Beispiel von Kleidung vor dem Hintergrund aktueller Handelsrouten und Wirtschaftsgefällen untersucht das
Essay von Simone Münzer auf IndyMedia.
Krankengeldanspruch: "Lieber krank feiern als gesund schuften" hieß es in bestimmten Kreisen in den 70er Jahren. Inzwischen sind nicht nur die Diagnosemethoden der ÄrztInnen besser geworden und das Risiko, sich damit Betrugsverdacht auszusetzen, sondern hat auch der Leistungsdruck und die -verdichtung zugenommen. Langzeiterkrankten stellt sich oft die Frage, woher das Geld während der Zeit kommt. Die IG Metall Baden Württemberg
verweist zu dieser Frage auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG Urteil vom 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 - in AuR 2011, 434)
"Krankengeld gibt es im Anschluss an die Entgeltfortzahlung nach § 48 Abs. 1 SGB V grundsätzlich "ohne zeitliche Begrenzung"; längstens für maximal 78 Wochen "innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der AU an". Was gilt, wenn innerhalb der 3-Jahres-Frist sich eine andere Krankheit, die ebenfalls über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus andauert, sich anschließt. Das BSG hat entschieden, dass dann, wenn innerhalb der 3-Jahres-Frist ab Beginn der ersten AU und Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit, unmittelbar danach eine andere AU auftritt, die länger als 6 Wochen andauert, wieder den Anspruch auf Krankengeld auslöst. Auch hier besteht dann der Anspruch für längstens 78 Wochen."