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Bitte heute Persönlichkeit mal nicht schützen. Nichts fürs Militär! Alles gegen militärische Amtsheuchelei.

Der Herr Minister in Kundus
Foto: ISAF Public Affairs / WikiPedia Public cc-by-2.0
Auch hohe Offiziere können den Stuhl unterm Hintern weggezogen bekommen. Das für sich allein sollte niemand erstaunen. Schließlich sind sie freiwllig das Treppchen hochgestiegen, und sollten sich nicht beklagen, wenn ein Oberer ihre Dienste nicht mehr braucht und die Stiege wegkickt. Deshalb nichts Liebes oder Böses über den bisherigen Chef der "Gorch Fock" und seine Führungsmethoden.

Alles aber gegen seinen Chef. Genaugenommen: die wölfisch hervorgestoßenen Verweise Guttenbergs auf Dienst - bzw. Soldatenrecht - zwei Tage nach getaner Tat. Guttenberg betonte, er tue alles - auch - zum Wohl des dienstenthobenen Marinemanns.

Auch "zum Wohl". Zum ersten Mal wurde deutlich, dass es sich nicht um eine Absetzung, sondern um eine "disziplinarische vorläufige Dientsenthebung" handeln sollte, "nach der - bei erwiesener Unschuld- der Mann seine Karriere unter Umständen fortsetzen könne".

Damit nehme ich an, dass es im Militär ähnlich wie im Beamtenverhältnis der nichtmilitärischen Dienstunterworfenen läuft.

Selbst ca. fünf Jahre einem solchen Verfahren unterworfen, glaube ich, mich dazu äußern zu können. Zunächst fällt auf, dass beim Militär nicht wie in einem Disziplinarverfahren üblich und in meinem Fall auch befolgt, eine persönliche Stellungnahme des Betreffenden verlangt wurde, bevor der Chef ihm die Stütze unter den Füßen weg trat. Eine Rückantwort hätte mindestens durch einen eingeflogenen Kommissar oder Stabsfeldwebel oder sonst was Feines eingetrieben werden müssen. Natürlich hätte sie am Willen des obersten Kriegsherrn nichts geändert. Aber gerade in Fällen des Abschießens bei Lebzeiten sollte auf die Formen geachtet werden. (Als Hindukuschverteidiger Struck seinerzeit den KSK-Mann Günzel absetzte, wurde darüber weggesehen, weil es dem Rechten sicher recht geschah. Das war ein Fehler. Die Einhaltung der Formen hat einen gewissen Bremseffekt, und muss auch gegenüber den unbeliebtesten Figuren eingehalten werden. Sonst wird - wie man am vorliegenden Fall sieht - der puren Willkür Tür und Tor geöffnet).

Nun aber zum Schutz der "Person". Verhindert werden soll angeblich oder wirklich, dass diese bei der Rückfahrt des Schiffs sich ihren Ärger anmerken lässt und damit erneut in Konflikt mit Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärtern kommt. Vor allem ist die gemeinte Maßnahme des "Schutzes der Person" bei Beamten und sehr wahrscheinlich auch bei Militärs mit einem absoluten Schweigegebot über das Verfahren verbunden. Streitigkeiten zwischen Staat und beamtetem Staatsbürger werden auch heute noch behandelt, als ginge es um intime Eheprobleme. Die gehen Außenstehende schließlich auch nichts an.

Ich rühre nicht gern im Grundschlamm der Jahre des eigenen Lebens. Um die Folgen zu verstehen, muss es aber sein. Ausnahmsweise. Der Grundvorwurf gegen Fritz Güde als Beamten bestand darin, die nicht verbotene "Kommunistische Volkszeitung" an der Hauptpost in Karlsruhe zum Kauf angeboten und verkauft zu haben.

Diese erste Sünde spielte in den folgenden Schreiben des Oberschulamts schon fast keine Rolle mehr. Sie wurde überdeckt - einmal das Alphabet lang - von immer der gleichen Verfehlung, die jeweils darin bestand, von meinem Verfahren öffentlich zu erzählen in Versammlungen, die mich eingeladen hatten. Jedes Mal als neue Tat und Anzeichen von Verstocktheit gewertet. Natürlich war viel TAMTAM dabei. Schließlich passierte mir als immer noch privilegiertem Beamten ja nur das, was jedem Angestellten und Arbeiter jeden Tag passieren kann: Gekündigt zu werden. Andererseits wurden die wildesten Gerüchte über mich verbreitet: Niemand wollte glauben, dass wegen Zeitungsverkauf gleich die Republik vor dem Ende stünde. Also musste ich noch viel mehr Geheimgehaltenes begangen haben. Hätte ich das alles schweigend über mich hinabrieseln lassen sollen?

Genau das passiert jetzt dem Chef der "Gorch Fock". Die gesamte mehr oder weniger bildfrohe Presse ergeht sich in Ausmalungen der Greuel, die es auf dem Schiff gegeben hat. Warum redet der Angegriffene nicht darüber? Er darf nicht, wenn er seine Lage nach Beamtenrecht nicht sofort verschlimmern will. Also ist er - entgegen den Trostpflästerchen Guttenbergs - lang schon vorverurteilt, bis es endlich zu einem Verfahren kommt.

Auch soll niemand glauben, dass selbst ein gequälter Freispruch, falls der denkbar wäre, ihn die Karriereleiter weiter klettern lassen würde. Nicht nur, dass die Regeln der Disziplinarrechtsprechung butterweich sind im Vergleich zu den harten Regularien des Strafprozesses. Die Verhandlung findet geheim statt. Ohne das Korrektiv der Öffentlichkeit. Die Richter sind normalerweise selbst Mitglieder des Militärs, also der Behörde, deren Chef sein Urteil schon lange gefällt hat.

Wie lange die düstere Aura auch einen "Begnadigten" noch verfolgt, lässt sich jetzt am Fall des ehemals suspendierten, jetzt wiedereingestellten Assessors Michael Csaszkóczy in Baden - Württemberg verfolgen.

Der Spitzel, der zugegebenermaßen in Heidelberg gegen die Studenten eingesetzt wurde, scheint besonders begeistert und aufmerksam die Heidelberger ANTIFA beglückt zu haben. Eben die Gruppe, zu der der erwähnte Assessor in näherer oder fernerer Beziehung gestanden hatte. Laut Innenminister stimmt das nicht: der Spion sei eingesetzt worden, um ganz bestimmten verdächtigen einzelnen Personen nachzuspähen. Welche das sind, wird nicht verraten. Staatliche Maßnahmen wären gefährdet.

Tut mir leid, dass ich dem Minister kein Wort glaube. Ist wahrscheinlich schlechter Einfluss durch dauernde Lektüre von indymedia. Ich denke mir frech und bisher ohne Beweise: Beamtenrechtlich haben sie den Michael Csaszkóczy nicht zur Strecke gebracht. Probieren sie es jetzt eben kriminalistisch. Vergessen wird beim Staat niemals. Vielleicht übergangsweise mal vergeben...

Ja, so traurig steht es mit mir.

Nach all den Erfahrungen mit der Geheimjustiz des Diszipnarwesens und seinen Schweigegeboten nur für eine Seite, verlange ich bescheiden: Guttenberg, heute mal gar nicht mehr schützen. Heraus mit der Sprache offen vor aller Welt - mit dem Recht auf Gegenrede für Opposition und jeden Untertan!

Michael Csaszkóczy vs. Baden - Württemberg wegen Amtshaftungspflicht des Landes

"Seit dem Jahreswechsel 2003 / 2004 hatten das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis vorangetrieben, von der bis dahin angenommen wurde, dass sie seit mehr als zwanzig Jahren der Geschichte angehört. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der sich in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung engagiert, wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht Gewähr dafür biete jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung".

Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.

Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.

Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.

Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"

Via gegen-berufsverbote.de



Unsere früheren Berichte zum Thema

Michael Csaszkóczy lehrt ab Montag an der Realschule Eberbach

Vor genau zwei Jahren versammelten sich die alten und neuen Lehrer einer Schule im hessischen Heppenheim, mitten unter ihnen: Michael Csaszkóczy. Die Bücher fürs Schuljahr hatte er sich schon geholt, in zehn Minuten sollte seine erste Lehrerkonferenz beginnen, da klingelte das Telefon des Rektors: Das Schulamt bestand darauf, dass der Vertrag des neuen Kollegen auf keinen Fall unterschrieben werden dürfe - wegen schwerer Zweifel an seiner Verfassungstreue.

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Bilderserie: Michael Csaszkóczy mit weiteren vom Berufsverbot Betroffenen

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Unsere früheren Berichte zum Thema

Fall Csaszkóczy: Berufsverbot endgültig aufgehoben

„Nach nunmehr drei Jahren wurde das vom Kultusministerium Hessen ausgesprochene Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy rechtzeitig zum Schuljahresanfang aufgehoben...“ Artikel in den ka-news vom 5.9.07

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die ausführliche Begründung seines Urteils vom 02.08.2007 bekanntgegeben.

Darmstadt: Auch Kultusministerium Hessen bekommt seinen Rüffel im Fall Csaszkóczy

Seit 2005 verwehrt das Kultusministerium in Hessen dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Der einzige Grund ist die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute festgestellt, dass Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wird und hat deshalb die Ablehnungsbescheide des Landes Hessen aufgehoben. Das Gericht kritisierte unter anderem die unzureichende Entscheidungsgrundlage und die fehlende Einzelfallprüfung durch das Kultusministerium. Zwar wurde das Ministerium nicht unmittelbar verpflichtet, Csaszkóczy einzustellen. Allerdings muss Csaszkóczys Antrag erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts geprüft werden. Die gegen seine Anstellung ins Feld geführten politischen Gründe dürfen jedoch keine Rolle mehr spielen. Der Bewerber dürfe nicht wegen seiner politischen Überzeugung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern benachteiligt werden, so das Darmstädter Gericht.

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Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy: Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt

Es gibt neues im Fall des vom Berufsverbot betroffenen Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy. Wie in einer Pressemitteilung bekannt wurde, findet am Donnerstag, den 02.08.2007 um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt die Verhandlung in seinem Berufsverbotsfall statt. Weiter heißt es darin:

Csaszkóczy hatte vor zwei Jahren eine Stelle als Lehrer an einer Heppenheimer Realschule erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. In der späteren schriftlichen Begründung stützte sich das Schulamt ausschließlich auf die Argumentation des baden-württembergischen Kultusministeriums, das Csaszkóczy bereits seit dem Jahr 2003 wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg die Ausübung seines Berufes verwehrt.

Im März dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz diese Maßnahme für Unrecht erklärt. Die Internationale Liga für Menschenrechte bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie". Bereits 1995 war die BRD für ihre Berufsverbotspraxis vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.

Dennoch hat weder Hessen noch Baden-Württemberg aus dem VGH-Urteil von Mannheim bislang die überfällige Konsequenz gezogen, Michael Csaszkóczy endlich einzustellen. Die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen ab 9 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude gegen Berufsverbote und für die Rehabilitierung aller Betroffenen aus den 1970er und 1980er
Jahren auf. Wie auch bei den letzten Prozessen in dieser Angelegenheit wird eine Delegation von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen (Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein) den Prozess beobachten.

Im Anschluss an die Verhandlung stehen Michael Csaszkóczy, sein Anwalt Martin Heiming, die stellvertetende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig sowie Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie für Nachfragen zur Verfügung.

Carmen Ludwig für die GEW Hessen
Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee


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Unsere Berichte zum Thema

Termin für die Anhörung von Michael Csaszkóczy

Der Termin für die Anhörung Michael Csaszkóczys vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe steht fest: Freitag, der 13. Juli 2007.

Anlässlich der erneuten Anhörung Michael Csaszkóczys vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe findet eine Mahnwache gegen Berufsverbote statt: ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude des Regierungspräsidiums, Hebelstr. 2, Karlsruhe


Bilderserie: Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe am 27.01.2007

Der Aufruf gegen die Berufsverbote kann per Email unterzeichnet oder auf der Informationsseite www.gegen-berufsverbote.de

Alle aktuellen Informationen sind dort zu finden.

Quelle: Infomail

Unsere Berichte zum Thema

Neue Runde in Sachen Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy

Mehr als zweitausend Unterzeichner haben gegen das Wiederaufleben der grundgesetzwidrigen Praxis in Deutschland öffentlich Stellung genommen. Dem entsprach das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (entspr. Oberlandesgericht) und hat mit seiner Begründung insbesondere die Gründe für die Ablehnung von Lehramtbewerbern verworfen, wie solche bisher angeführt wurden.

Eine erneute "Ergebnis-offene" Vorladung von Michael Csaszkóczy zu einem weiteren "Gespräch" (sprich: Vorladung) haben das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Kultusministerium der rechtslastigen Regierung in Baden-Württemberg in Angriff genommen. (siehe auch: Min.Präsident Oettinger und "Studienseminar Weikersheim" im Internet). Ein Termin ist bereits in der Diskussion , voraussichtlich für Ende Juni oder im Juli.

Alle Gegner der Berufsverbotspraxis sind zu besonderer Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit aufgefordert. Ein Schritt ist, weiterhin eine Öffentlichkeit gegen die Berufsverbotspraxis herzustellen. Gegen das Berufsverbot von Michael Csaszkóczy hatten ganze Familien- und Freundeskreise den Aufruf gegen die Berufsverbote unterzeichnet.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das Berufsverbot gegen Csaszkóczy am 13.03.2007 für Unrecht erklärt und festgestellt, dass keiner der von Innen- und Kultusministerium angeführten Gründe auch nur im geringsten geeignet sei, Zweifel an Csaszkóczys Verfassungstreue zu begründen. Gleichzeitig wurde das Land Baden-Württemberg verpflichtet, Csaszkóczys Antrag auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung dieser Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Inwiefern es nun noch "offene Fragen" bezüglich Csaszkóczys Verfassungstreue geben soll, bleibt das Geheimnis des Kultusministeriums. Csaszkóczy hatte in den vergangenen drei Jahren vor dem Regierungspräsidium und zwei Gerichtsinstanzen aber auch in der Öffentlichkeit zu allen diesbezüglichen Fragen ausführlich Stellung genommen.

Die Aktion geht weiter !


Bilderserie: Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe am 27.01.2007

Der Aufruf gegen die Berufsverbote kann per Email unterzeichnet oder auf der Informationsseite www.gegen-berufsverbote.de

Alle aktuellen Informationen sind dort zu finden.

Quelle: Infomail

Unsere Berichte zum Thema

Mannheim: Berufsverbot für Michael Csaszkóczy einstweilen für rechtswidrig erklärt

StattWeb berichtet zum heute verkündeten Urteil in Sachen Berufsverbot für Michael Csaszkóczy:

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim befand, dass das Oberschulamt Karlsruhe bei der Prüfung der "Eignung" des Referendars Michael Csaszkóczy nicht pflichtmäßig vorgegangen sei, als seine Übernahme in den Schuldienst abgelehnt wurde. Wie erinnerlich, war das Verbot von der damaligen Kultusministerin Schavan ausgegangen, die diskret im Urteil nicht als wahre Urheberin genannt wird.

Es muss an dieser Stelle nicht noch einmal daran erinnert werden, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wurde. Kernpunkt war seine Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Gruppe in Heidelberg. Besonders angekreidet wurde von sprachtaumelnden Behörden dem Schulmann der Gebrauch der Vokabel "Militanz". Wie auch schon tausendmal erinnert, bedeutet das Wort im französischen Sprachgebrauch wirklich nur, dass man keine Karteileiche sein will in seinem Verein, kein müder Sofapupser, sondern dass man sich aktiv und vorne dran für dessen Ziele einsetzt. Zu diesem besonderen Vorwurf äußerte Csaszkóczy gestern vor Gericht, er wolle sich von dem Satz aus "Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben" nicht distanzieren. Er wolle aber keineswegs Straftaten propagieren. Gewalt gegen Menschen oder Sachen habe er immer verurteilt und abgelehnt


Bilderserie: Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Mannheim, 27. Januar 2007

Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Oberschulamt das konkrete Verhalten im Referendariat als Anhaltspunkt für die Beurteilung ganz anders heranziehen müssen, als es dies getan hat. In Klammer: Aus dieser Zeit ist weder unterrichtlich noch außerunterrichtlich im Schulgebäude etwas vorgetragen worden. Und gesucht wurde danach -das lässt sich in Kenntnis der handelnden Akteure ohne Unterstellung vermuten. Daraufhin teilte das Gericht dem Landesamt für Verfassungsschutz in gebotener Direktheit mit, es reiche nicht aus, mit einer "Sündenliste " zu arbeiten, in der über zahlreiche Einzelvorfälle die mangelnde Verfassungstreue nachgewiesen werden soll. Wir kennen die Liste nicht, aber nach anderen Fällen zu schließen, wird sie aus einer Aufzählung von Veranstaltungsbesuchen bestehen, in der auch Personen sich zu Wort meldeten, die das Amt ebenfalls unter Beobachtung gestellt hat. Und so häuft sich von Kontakt zu Kontakt Schuld über Schuld- ohne dass die leibhafte lebende Person, um die es geht, überhaupt einmal zu Gesicht kommt.

Allerdings verpflichtete das Gericht die Behörde nicht,den Kläger stracks in den Schuldienst zu übernehmen. Die Behörde wird nur verpflichtet, eine neue Prüfung vorzunehmen, in der dann -mitgedacht- nicht die bisherigen Vorwürfe- weil verbraucht- noch einmal aufmarschieren dürfen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte Csaszkóczy bei dessen Klage unterstützt ganz im Gegensatz zu früheren Zeiten, in denen die Gewerkschaft sich staatstragend oft noch schneller von Betroffenen trennte, als die Behörde zuschlagen konnte.In richtiger Abkehr von dieser Praxis der vorlaufenden Unterwerfung sagte der baden-württembergische GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem. "Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer mit Rückgrat statt die Sanktionierung von politischem Engagement durch das undemokratische und antiquierte Mittel des Berufsverbots"

Was wird die neue Regierung nun tun, um Michael Csaszkóczy doch noch loszuwerden. Die menschliche Erfindungskraft wächst in der Not- aber viel glaubwürdige Argumente gegen den Anwärter hat das Gericht eigentlich nicht übriggelassen.

Das SOLI-KOMITEE für Michael Csaszkóczy trifft nach dem Urteil folgende Feststellungen:

"Wir sehen das Urteil als großen politischen Erfolg der Solidaritätsbewegung und als Signal gegen die Versuche der BundesländerBaden-Württemberg und Hessen, die Praxis der Berufsverbote als Repressionsinstrument gegen unbequeme Linke wiederzubeleben.Das Urteil stellt zugleich einen deutlichen Dämpfer für den Inlandsgeheimdienst dar, der in diesem Fall bewiesen hat, dass seine langjährige Überwachung des Realschullehrers offensichtlich ebensowenig zu rechtfertigen war wie seine faktische Initiative zur Zerstörung der beruflichen Existenz Csaszkóczys.

Wir erwarten vom Kultusministerium nun die längst überfällige Einstellung des Betroffenen in den Schuldienst.

Auch danach werden wir aber weiterhin für die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote und für die Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffenen kämpfen.

Ergänzung von Althoff (14.03.): Zur Entscheidung im Berufsverbotsfall Csaszkóczy erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion Pflüger: "Ich begrüße die Entscheidung des [...] VGH, das Berufsverbot [...] aufzuheben. Sie zeigt, dass sich der Kampf um die Grundrechte lohnt. Ich freue mich besonders für Michael Csaszkóczy. [...] Antifaschistisches Engagement ist wichtig, gerade als Lehrer. Dies müssen nun auch die hessische und die baden-württembergische Landesregierung akzeptieren. [...] Das Urteil ist auch eine Ohrfeige gegen die heutige Bundesbildungsministerin Schavan, die dieses Berufsverbot eingeleitet hatte."



SWR Bericht

Weitere Links via redblog:
Kampagne "Gegen Berufsverbote"
Pressemitteilung des VGH, 14.03.2007
Antifaschistische Initiative Heidelberg

Mannheim: Michael Csaszkóczys vorläufig letzte Chance vor dem Verwaltungsgerichtshof

Am Dienstag, den 13.03.2007 wird der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer Berufungsverhandlung über das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy verhandeln.

Csaszkóczy wird seit Beginn des Jahres 2004 wegen seines Engagements in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) die Ausübung seines Berufes verwehrt, im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe diese Maßnahme bestätigt Der Verwaltungsgerichtshof hatte entgegen dem Willen des Verwaltungsgerichts die Berufung zugelassen, weil das Urteil "erkennbar fehlerhaft" sei.

Delegationen der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILM), des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Republikanischen AnwältInnenvereins (RAV) und der Roten Hilfe e.V. sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden den Prozess beobachten.


Bilderserie: Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in Mannheim, 27. Januar 2007

Im Anschluss an die Verhandlung werden sie auf einer Pressekonferenz den Verlauf des Prozesses kommentieren. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit für Fragen an Michael Csaszkóczy und seinen Anwalt Martin Heiming.

Die Verhandlung findet um 9 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim,Schubertstraße 11 statt. Die Pressekonferenz beginnt eine halbe Stunde nach Ende der Verhandlung im DGB-Haus Mannheim, Hans-Böckler-Str.1, verdi-Raum, erster Stock. Es nehmen teil:

Dr. Rolf Gössner für die ILM, das Komitee für Grundrechte und Demokratie

und den RAV Hildegard Klenk, Bezirksvorsitzende der GEW Nordbaden

Jochen Nagel, Landesvorsitzender der GEW Hessen

Michael Hiller für den Bundesvorstand der Roten Hilfe

Rechtsanwalt Martin Heiming

und Michael Csaszkóczy

DIE GERICHTSVERHANDLUNG IST ÖFFENTLICH Presse-Erklärung des Landgerichts:Die Verhandlung ist öffentlich. Die Verkündung einer Entscheidung im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung ist nicht vorgesehen (AZ: 4 S 1805/06).



Quelle: Presseerklärung

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