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Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen – deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme – den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung – nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden – und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“

Das Deckblatt des Arbeitspapiers  zeigt eine grafisch dargestellte Frau mit einem Embryo
Deckblatt des Arbeitspapiers
Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.

Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download. Zur Themenseitegeht es hier entlang .

Quelle: Thomé Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023

Aufruf: Spendet Tacheles. Der Verein braucht Eure Spenden seine Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Deutsch –”–”–” English –”–”–” Français

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen –“ denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird –“ entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: no-AsylbLG@proton.me

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: no-AsylbLG@proton.me

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 –“ 26 May 2023 –“ 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ who are even prohibited from deciding on their own diet –“ are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: no-AsylbLG@proton.me

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d–™action nationale du 20 au 26 mai 2023 –“ 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l–˜assemblée parlementaire d–™Allemagne avec la modification de l–™article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l–™asile“. La dignité inviolable de l–™Ãªtre humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l–™abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l–™Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l–™exclusion sociale, l–™inégalité et la violation du principe d–™égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l–™AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu–™elle a jugé qu–™un « niveau de besoins spéciaux » inférieur pour les demandeurs d–™asile adultes vivant seuls dans des centres d–™hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l–™autodétermination des personnes concernées continue d–™Ãªtre fortement entravée et, jusqu–™Ã  aujourd–™hui, les personnes en fuite dans les centres d–™arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ à qui l–™on interdit même de se nourrir de manière autonome –“ sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu–™avec la mise en place de centre de regroupement, d–™une obligation de résidence, d–™une interdiction de travailler, d–™un approvisionnement en prestations en nature, d–™un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d–™euros et d–™un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d–™exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd–™hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d–™asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d–™action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d–™une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C–™est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : no-AsylbLG@proton.me

N–™hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d–™autres informations. N–™hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

CЪest la seule fa̤on dЪabolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

Quelle


Koffer voller Hoffnungen - Valizler Dolusu Umut

60 Jahre Migration aus der Türkei –“ Fotografien von Ali Carman

Sie kamen, um zu arbeiten und blieben für ein gemeinsames Leben. Die letzten 60 Jahre türkischer Migration zeichnet der Stuttgarter Journalist und Fotograf Ali Òªarman anhand von Biografien nach. Über die Jahre hat er zahlreiche Fotografien und persönliche Dokumente zusammengetragen. Aus dieser privaten Sammlung hat er für die Ausstellung Exponate ausgewählt und zusammengestellt.

Türkiye–˜den 60 yıllık göç –“ Ali Çarman–˜Ä±n FotoÄŸrafları Çalışmak için geldiler ve birlikte yaÅŸamak için burada kaldılar. Stuttgart–˜lı gazeteci ve fotoÄŸrafçı Ali Òªarman, biyografiler eÅŸliÄŸinde Türkiyeli işçilerin 60 yılını izliyor. Çarman, yıllar boyunca çok sayıda fotoÄŸraf ve kiÅŸisel belge topladı. Bu özel koleksiyonundan örnekler seçerek sergiyi oluÅŸturdu.

Ausstellungsdauer: 2. Juli bis 17. September 2021

Vernissage: Freitag, 2. Juli 2021, 17:00 Uhr

Willi-Bleicher-Haus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8:30 bis 18:00 Uhr

Bayern: Ärzt*innen und Standesorganisationen stehen hinter Banu

In ungewohnt deutlicher Manier mischten sich ärztliche Organisationen und prominente Mediziner in die derzeitige politische Diskussion um die drohende Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci ein. Die Gewerkschaft ver.di hatte am heutigen Mittwoch zur 9. Mahnwache für die Psychiaterin eingeladen. Gekommen waren erneut trotz arktischer Kälte über 120 Personen.

Zunächst durften schriftliche an OB König verfasste klare Positionierungen verlesen werden. Der Vizepräsident der Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Andreas Botzlar weist ausdrücklich darauf hin, „dass Mitglieder der TKP-ML in der Türkei häufig von Folter betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es gilt unabhängig vom legalen, persönlichen oder politischen Status des Einzelnen.“. Er verlangt daher eine Aussetzung des Verfahrens.

Die Vorsitzende des Ärztlichen Bezirksverbandes Dr. med Heidemarie Lux teilt diese Sorge um drohende „Folter oder noch schlimmere Maßnahmen bei Auslieferung (...): Als Vertreterin einer ärztlichen Standesorganisation ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden müssen.“

Als jedenfalls für Nürnberg prominentester Redner wies der langjährige Vorstand des Klinikums Dr. Alfred Estelmann auf die seines Erachtens absurde Situation für Büyükavci hin: „Was mich immer wieder an den Process von Kafka, an den Josef K. erinnert ist: Das OLG lässt sich alle Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Damit nimmt es Banu Büyükavci die Möglichkeit gegen dieses Urteil die Stimme zu erheben. Gleichzeitig ist die Einwohnerbehörde der Stadt Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, auf die wir eigentlich stolz sind, aktiv, um sie abzuschieben. Der Nürnberger Stadtrat formuliert einen tollen Beschluss, damit sie hierbleiben darf. Aber was ich nicht verstehe, warum man die nicht an die eigene Haustüre, an die eigene Ausländerbehörde richtet!“

Dr. med. Susanne Simen, bereichsleitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Klinikum Nürnberg hatte von Kolleg*innen an der Klinik Meinungen über Dr. Banu Büyükavci eingeholt. In einer nicht enden wollenden Liste von etwa 30 Äußerungen lobten jene deren Engagement im Job, ihre Kollegialität und Fachlichkeit und Unentbehrlichkeit, was nicht nur bei der anwesenden Banu Büyükavci große Rührung auslöste.

Der Personalrat am Klinikum Dr. med. Martin Krasa wies auf den eigenen Flüchtlingsstatus im Jahr 1968 nach dem gescheiterten Dubček-Aufstand in der Tschechoslowakei hin: „Ich bin sicherlich schon deshalb absolut unverdächtig, mit Mitglieder kommunistischer Parteien zu sympathisieren. Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum., dass wir in Deutschland das Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Aber wir tragen auch Verantwortung dafür und müssen dort für Demokratie und Menschenwürde einstehen, wo wir sie als bedroht wahrnehmen. Wir mögen die politsichen Ansichten von Banu Büyükavci nicht teilen, aber jeder von uns kennt das Zitat, das Voltaire zugeschrieben wird: –šIch teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen–˜. Deswegen stehe ich hier. Ich frage die Verantwortlichen des Ausländeramtes und den weisungsbefugten Dienstherren, Herrn Innenminister Herrmann: Wollen Sie die Verantwortung tragen, dass eine Frau und Ärztin in ein Land ausgeliefert wird, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Erniedrigung und unmenschliche Behandlung erleiden wird?“

Organisator des Abends Prof. Dr. med. Hannes Wandt legte abschließend den Finger in die zentrale Wunde des §129b des Strafgesetzbuches: „Man stelle sich vor, dass es in Schweden oder der Schweiz während des Hitler-Regimes diesen Paragraf gegeben hätte: Keiner der Oppositionellen gegen die Naziherrschaft hätte sich in diesen Ländern sicher fühlen können vor Ausweisung und Verschleppung. Daher die Forderung auch hier: Dieser menschenrechtswidrige Paragraf muss weg!“

Ergänzende Infos:

Die gesamte Kampagne ist hier dokumentiert

Vollständige Rede von Dr. Estelmann auf Youtube

Schreiben der bayerischen Landesärztekammer an OB König

Schreiben des ärztlichen Bezirksverbandes an OB König



Quelle: ver.di

Samstag: Live Bericht zur Situation in Moria

Die Veranstaltung findet am Samstag, 19.12.2020 um 18 Uhr über Zoom statt. Du gelangst zur angegebenen Zeit zur Veranstaltung, wenn du HIER KLICKST. Du brauchst das Programm nicht runterladen - gehe dazu einfach auf "Mit dem Browser öffnen", sobald das Fenster aufgeploppt ist.

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird –“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

ver.di Bayern: Innenminister soll Ausweisungsvorhaben gegen Banu Büyükavci beenden

Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg prüft eine mögliche Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci. „Wir appellieren an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, das Vorhaben dieser Ausweisung umgehend zu beenden“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Banu muss bleiben“, forderte Klemens.

Bei einer auf türkisches Drängen durchgeführten Razzia gegen die TKP/ML war Dr. Büyükavci 2015 in Deutschland festgenommen und nach 34-monatiger Untersuchungshaft 2018 entlassen worden. Im Juli 2020 wurde sie nach §129b StGB zu drei Jahren und sechs Monaten Haft in erster Instanz verurteilt (die ergangene Haftstrafe ist durch die lange Untersuchungshaft abgeleistet). Dr. Büyükavci ist seit 2004 als Ärztin in Deutschland tätig, seit ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft auch wieder im Klinikum Nürnberg. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden jetzt Ausweisungsverfahren eingeleitet. Konkrete Tatvorwürfe wurden jenseits einer bloßen Mitgliedschaft durch die Staatsanwaltschaft jedoch nie erhoben.

„Wir bitten den Innenminister dringend, die Prüfung einer möglichen Ausweisung unserer Funktionärin abzubrechen“, erklärte die Vorsitzende des Landesmigrationsausschusses bei ver.di Bayern, Charlotte Johnson. Dr. Büyükavci sei gut in die hiesige Gesellschaft eingebunden: Seit ihrer Freilassung aus der U-Haft arbeitet Banu Büyükavci wieder als Ärztin im Nürnberger Klinikum, in welchem sie seit Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Seit 2013 ist sie auch in ver.di Bayern ehrenamtlich aktiv, u.a. im Landesmigrationsausschuss Bayern. Sie ist stellvertretende Vorsitzende im Migrationsausschuss Mittelfranken und stellvertretendes Mitglied im Landesfrauenrat Bayern. Banu Büyükavci sei eine besonnene Frau, die bemüht sei, auch bei widerstrebenden Interessen und Diskussionen Kompromisse zu finden, so Johnson. „Wir sind vor diesem Hintergrund sehr betroffen über die in Aussicht genommene Ausweisung. Bitte beenden Sie das hierfür begonnene Verfahren“, forderte Johnson.

Quelle: verdi Bayern

Bündnis kritisiert die skandalösen Arbeits- und Lebensbedingungen von Migrant*innen in Deutschland in Zeiten von Covid 19

Zentrale gesellschaftliche Bereiche würden ohne migrantische Arbeitskräfte nicht funktionieren: die Lebensmittelindustrie (z. B. Fleischproduktion und -verarbeitung), Pflege, Medizin, Erziehung, Transport, aber auch klassische Industriebereiche wie die Autoindustrie. Dort arbeiten und leben Migrant*innen unter skandalösen Bedingungen. Doch gegen Arbeitszeitüberschreitungen, Lohndumping, mangelhafte bis gar keine Arbeitsschutzmaßnahmen, menschenunwürdige Unterbringungen, Körperverletzungen durch Vorarbeiter und Chefs, usw. geht seit Jahren niemand ernsthaft vor. Dabei sind die Zustände etwa in den Fleischfabriken katastrophal. Migrantische Fleischproduzenten*innen müssen in überfüllten Sammelunterkünften wohnen. Sie werden in überfüllten Kleinbussen transportiert und stehen ohne Schutz eng an eng an den Fließbändern.

Erst als die Medien während der Corona-Pandemie die skandalösen Verhältnisse aufgreifen und Betroffene sie als sklavenhalterische Behandlung öffentlich anprangern, reagiert die Bundesregierung. Sie kündigt mehr Kontrollen und Schutzmaßnahmen an. Außerdem ein Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Großbetrieben der Fleischindustrie. Arbeiter*innen berichten allerdings aus diesen Fabriken, dass Kontrollen schon vorher bekannt sind. Die Schweinelobby läuft zudem gegen das drohende Verbot von Werkverträgen Sturm. Ungeniert schielt sie auf gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Wir fordern, dass endlich konsequent gegen Missstände vorgegangen wird:

• Abschaffung der Werkverträge und der sachgrundlosen Befristung,

• Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro/Stunde, keine Lohnabzüge für Werkzeug, Arbeitskleidung o. ä.; keine Strafen für vermeintliches Fehlverhalten,

• voll umfänglicher Arbeitsschutz nach aktuellen medizinisch notwendigen Standards,

• Einhaltung von vorgeschriebenen Pausen und Ruhetagen,

• respektvoller Umgang mit den Beschäftigten jeglicher Nationalität,

• Schutz vor ausbeuterischer und menschenunwürdiger Unterbringung.

Insgesamt halten wir eine nachhaltige Umstellung auf eine ökologische, faire und regionale Lebensmittelproduktion und -verarbeitung für notwendig!

Wir fordern eine menschenwürdige Existenzsicherung!

Mit der Forderung gerechter und gerechterer Arbeitsbedingungen ist die Forderung nach einer menschenbezogenen Existenzsicherung unmittelbaren. Der erschwerte Zugang zu Sozialleistungen, die zur vollen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bei. Denn sonst können sich Betroffene kaum gegen ausbeuterische Arbeits- und Wohnbedingungen wehren. Dies sind migrantische Arbeitskräfte, die in der Lage sind, durch die Corona-Pandemie betroffen zu sein: Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in einigen Branchen, durch die schlechte Kinderbetreuung, die Krankheitsanfälligkeit und den erschwerten Zugang zu Sozialleistungen und Arbeitslosigkeit. Dazu kommen noch z. B. sprachliche Hürden, die Knüpfung von Aufenthaltsrecht und die Existenzsichernden Rechte an ein bestehendes Arbeitsverhältnis, verkaufende,

Wir fordern eine konsequente Unterstützung von Migrant*innen durch

• mehrsprachige Informationen über das Sozial- und Gesundheitssystem in Deutschland schon bei der Einreise (Anmeldung) und / oder bei der Arbeitsaufnahme,

• mehrsprachige und kostenlose Informationen und Anträge zum Arbeitslosengeld I (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II),

• ein mehrsprachiges, kostenloses und zeitnahes Angebot an Dolmetscher*innen bei der Bundesagentur für Arbeit, allen Jobcentern und den Optionskommunen,

• Unterstützung bei der Anerkennung der vorhandenen Qualifikationen und Vermittlung in erlernte Berufe,

• Unterstützung bei Obdachlosigkeit, Zugang zu Obdachlosenunterkünften,

• keine Leistungsausschlüsse aufgrund von ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Es kann nicht sein, dass Migrant*innen in Deutschland in gesellschaftlich dringend notwendigen Bereichen unter oft übelsten Bedingungen arbeiten müssen und nun in der aktuellen Pandemiesituation allein gelassen werden. Wir fordern den Bund und die Handelnden vor Ort in den Jobcentern, Sozialämtern, Ausländerämtern der Kommunen, usw. auf, ihrer Verantwortung für die betroffenen Menschen endlich gerecht zu werden!

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung, 15. Oktober 2020

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