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Was mir heute wichtig erscheint #260

Fundamentalkritik: "Es ist eingetreten, was eintreten musste: ein weiterer schwerer atomarer „Unfall“. Zu dem Zeitpunkt, an dem diese Zeilen geschrieben werden, steht noch nicht fest, dass er die Dimensionen einer Katastrophe ähnlich wie der in Tschernobyl annehmen wird, aber die Dinge scheinen sich leider in diese Richtung zu entwickeln. Ob es nun eine Katastrophe von großem Umfang gibt oder nicht, es hat sich einmal mehr erwiesen, dass diese Technik nicht hundertprozentig sicher sein kann. Die Risiken sind dermaßen entsetzlich, dass die Schlussfolgerung auf der Hand liegt: Ein Ausstieg aus der Atomenergie ist dringend geboten, und zwar so schnell wie möglich. Das ist die erste Lehre, die aus Fukushima zu ziehen ist, deren Umsetzung wirft aber absolut fundamentale soziale und politische Fragen auf, die eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte und eine Alternative zur kapitalistischen Zivilisation mit unbegrenztem Wachstum notwendig machen." Weiterlesen in "Fukushima beweist: keine Atomenergie ohne Katastrophe" von Daniel Tanuro via entdinglichung.

Protestwelle: "Am 26. März werden Hunderttausende in London gegen das Sparpaket der britischen Koalitionsregierung demonstrieren. Es könnte die größte Demonstration in Großbritannien seit der Antikriegsdemonstration am 15. Februar 2003 werden. Damals demonstrierten eine Million Menschen gegen die Beteiligung der britischen Regierung am Irakkrieg. Die Menschen forderten von ihrer Regierung, dass sie ihnen zuhört. Eine ganze Generation wurde durch die Erfahrung politisiert, dass die Labour-Regierung unter Blair eben nicht zuhörte, sondern ihren Kurs unbeeindruckt fortsetzte, politisiert und radikalisiert. (...)" Beitrag von Christian Bunke bei telepolis

Weitergehend: Der Arbeitskreis Jura der Parkschützer steht für Anfragen im Zusammenhang mit den juristischen Folgen des Protestes gegen Stuttgart 21 per e-mail, per Telefon und auch einmal wöchentlich zur direkten Ansprache zur Verfügung. Sybille Kleinicke stellt die Arbeit des Arbeitskreises vor: "Stuttgart 21 –“ Die Kriminalisierung geht weiter".

Unterstützung: Der Landesverband Baden-Württemberg der VVN-BdA unterstützt ebenfalls den Aufruf des Jugendblockadebündnisses Heilbronn, das sich gegen den für den 1. Mai geplanten Naziaufmarsch richtet.

Sicherheitsstaat: Auf der Seite des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit ist das Video der Veranstaltung "Polizeieinsatz 30.9.2010 - Schwarzer Donnerstag - Polizei außer Kontrolle?" mit Dr. Rolf Gössner veröffentlicht worden.

Scheinalternative: Auch wenn sich SPD/Grüne gerade als Alternative zu Schwarz/Gelb aufplustern: Sie sind es nicht. Sie sind Militärparteien - gerade wieder in NRW gezeigt: SPD/Grüne haben dort das Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr abgesegnet, das den Jugendoffizieren privilegierten Zugang zu Schulen ebnen soll. Via amazonas.the-dot.de

Empörend: Lothar Dombrowski, ewig nörgelnder Rentner, Kunstfigur und alter ego des Kabarettisten Georg Schramm, holt zu einem Rundumschlag gegen den schwarzen Filz um den Pforzheimer Ministerpräsidenten-Darsteller Stefan Mappus aus, jenen machtbesessenen, sich selbst überschätzenden Provinzler, der noch immer glaubt, am 27. März 2011 zum ersten Mal gewählt zu werden.

Verlassen: "Nach wie vor kämpfen Techniker und Katastrophenschützer in Japan gegen einen GAU in den Meilern von Fukushima. Seit dem Unfall nach Erdbeben und Flutwelle ist allerdings jetzt schon mehrfach Radioaktivität ausgetreten. Telepolis sprach mit der Strahlenexpertin und langjährigen Vorsitzenden der Ärzteorganisation IPPNW, Angelika Claußen, über die Lage in dem asiatischen Land, Spätfolgen und die politische Lehre aus dem Unglück. (...)"

Freispruch: Der Inhaber der Domain wikileaks.de, Theodor Reppe, wurde heute vom Amtsgericht Dresden freigesprochen. In dem Prozess wurden zwei Strafsachen verhandelt. Ihm wurde vorgeworfen kinderpornografische Schriften (§184b StGB) erworben und verbreitet zu haben. Im ersten Komplex wurde schnell klar, dass dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, dass er das strafrechtlich relevantes Material heruntergeladen hatte. Bericht bei den "alternativen Dresden News".

Sozialproteste: Einige Zeit schien es so, als hätten die großen Proteste in Griechenland gegen das neoliberale Austeritätsprogramm dazu geführt, dass andere europäische Regierungen, wie etwa in Portugal, etwas vorsichtiger agieren und versuchen, soziale Proteste einzudämmen. Diese Zeiten sind offenbar vorbei. Bericht von I.K. auf IndyMedia.

Entschädigungszahlung: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Spanien zur Zahlung von 20.000 Eur Entschädigung an Arnaldo Otegi, einen der bekanntesten führenden Persönlichkeiten der baskischen abertzalen Linken, der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung. Im Jahre 2003 hatte Arnaldo Otegi den spanischen König Juan Carlos als “obersten Chef des spanischen Heeres und damit verantwortlich für die Folterer– bezeichnet. (...)" Beitrag von Uschi Grandel bei info-baskenland.de.

Propagandaplattform: "Neonazis und Facebook - eine rätselhafte Kombination. So vereint Facebook-Gründer Mark Zuckerberg Eigenschaften, die im "Nationalen Widerstand" eher weniger populär sind: Amerikanischer Jude, erfolgreicher Unternehmer, weltweit tätig. Dennoch sind immer mehr Neonazis bei "Jewbook", so der Szene-Jargon, unterwegs." Artikel von Patrick Gensing.

Gewaltzunahme: "Verschiedene Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer Gewalt haben zum Jahresbeginn ihre Statistiken veröffentlicht. In der Stadt Berlin war - für das Jahr 2010 - ein Anstieg rechtsextremer Übergriffe in den westlichen Bezirken zu beobachten. Die Zunahme rechtextremistischer Gewalttaten in Brandenburg wurde vor allem im Süden des Landes registriert. In Sachsen konnte zwar ein leichter Rückgang rechtsextremer Übergriffe verzeichnet werden, mit 239 Fällen befindet sich die Zahl dennoch auf einem hohen Niveau. In Sachen-Anhalt nahm besonders die Zahl rassistisch motivierter Gewalttaten zu.  (...)" Ausführlicher Beitrag von Hannah Frühauf bei "Netz gegen Nazis".

Blockwart: "Im Rahmen der aktuell laufenden Volkszählung 2011 (sog. “Zensus–) fällt den Vermietern eine besondere Funktion zu: In der “Gebäude- und Wohnungszählung–, einer umfassenden Befragungswelle aller 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungsbesitzer, sollen sie bei der lückenlosen Registrierung aller bewohnbaren Räume, Wohnungen und Gebäude mithelfen. Dabei wird auch verpflichtend abgefragt, wie viele Menschen in den jeweiligen Wohneinheiten leben. Bis zu zwei Menschen sollen durch den Eigentümer/Vermieter für jede Wohnung namentlich benannt werden, so dass eine personenbezogene Verknüpfung mit den Einwohnermeldedaten erfolgen kann. Die davon betroffenen Mieter werden nicht darüber informiert oder benachrichtigt und schon gar nicht nach ihrer Einwilligung gefragt. (...)" Netzpolitik.org verweist auf eine Initiative des AKZensus mit der Mieter und Vermieter gemeinsam dagegen vorgehen sollen: “Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung–

Tarifeinheitsgesetz: "'Hände weg vom Streikrecht!' Unter diesem Motto hat sich am Wochenende in Kassel eine bundesweite Initiative von Gewerkschaftsaktivisten gegründet. Mit dabei sind sowohl Mitglieder der DGB-Gewerkschaften ver.di, IG Metall und IG BCE als auch der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der anarchosyndikalistischen FAU. Gemeinsam wollen sie gegen den Vorstoß des DGB und des Unternehmerverbands BDA mobil machen, die »Tarifeinheit« per Gesetz festzuschreiben und dadurch das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften einzuschränken." Beitrag von Herbert Wulff, Junge Welt vom 15.03.2011, via syndikalismus.tk.

nachschLAg:
Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika von redblog und einfach übel.

Kinderarmut: Etwa jedes sechste Kind in Deutschland ist arm. Im September 2010 lebten 1,72 Millionen Kinder unter 15 Jahren in einem Haushalt, der Hartz-IV-Leistungen erhielt. Das ist fast jedes sechste Kind in Deutschland.

Stuttgart 21 im Roman: Einsamste Herzen vor einem Wimmelbild

Buchcover: Wo die Löwen weinen
Heinrich Steinfest: Wo die Löwen weinen. Roman um Stuttgart 21.

Vor dem Lesen denkt man an all die Demos, in denen Verhasste und Verbundene gleichermaßen untergehen. Sich verlieren, wiederfinden, dem Knast nicht entgehen, auf der Flucht vor Greiftrupps. Nah vor dem Ichverlust. Im gemeinsamen Triumph - in der kollektiven Entrüstung- im erbitterten Ansturm. So felsig die Vereinsamung drückt, es kommt doch zu Überschwüngen, schnapp-seligen Herzensergießungen und sekundenlangem Wir-Gestöhn.

Von all dem enthält der Roman Heinrich Steinfests nichts.

"Wo die Löwen weinen" hat Stille zu herrschen. Bohrungen vollziehen sich. Im Schweigen. "Hic sunt leones" stand auf mittelalterlichen Karten an der Stelle, wo kein Kartograph sich auskannte. Wüsten wurden so kaschiert und bezeichnet. Und solche Wüsten umgeben die suchenden und forschenden Figuren. Körperkontakte nach Möglichkeit vermieden.
Bewegte Massen. Und doch durchwallen sie das Buch. Betrachtet allerdings aus strengster Distanz. Von außen.

Steinfest hat den Roman der doppelten Umschließung geschrieben. Umschlossen finden sich die Erregten der glühenden Montage einmal von den planenden Überlegungen der Mächtigen. Der Bahnhofsversenker und ihrer Polizei. Zum zweiten vom forschenden Blick derer, die diese Umschließung erforschen wollen. Den Bann brechen.

Handlungsansätze.

Der Roman gibt sich als Krimi aus. Als solcher ist er denkbar einfach gestrickt. Rosenblüt, der nach München verbannte Polzeikommissar, wird nach Stuttgart zurückgeholt. Linear aufgereiht fliegen ihm die Informationen zu. Gauner A gibt Adresse von Gauner B weiter. Dieser in Rätselform den Hinweis auf C: die Löwen.

Dankenswerterweise hat der Autor dem Buch ein Personenverzeichnis vorangestellt. Neben Rosenblüt forschen Wolf Mach - Archäologe - und ein Normalstuttgarter namens Tobik, der sich zum Schützen am Präzisionsgewehr geschult hat und jenen Kreaturen Angst einflößen möchte, die jede Angst aus ihrem Hirn vertrieben haben. Dann - sehr wichtig - ein Hund, der Schwanzwedeln so verabscheut wie Treppensteigen und - ganz gegen Hundeart - auch öffentliches Urinieren zu Markierungszwecken.(Offenbar Wiedergeburt aus einem früheren Roman des Meisters).

Sie alle - verbissen im Erkenntniswillen, unter Verlust der bürgerlichen Dressurerscheinungen. Der Kommissar will kein Verbrechen verhindern. Professor Mach keinen Ruhm ernten. Der schweigende Bürger Tobik mischt sich allein zu Tarnungszwecken unter die demonstrierenden Mitbürger. Die erworbenen Reflexe sind abgefallen wie welke Blätter.Mehr soll von der Handlung nicht verraten werden. Wohl aber von den mitgelieferten Erkenntnissen Steinfests.

Spracherotik präzisester Ausprägung.

Die Spannung - wie gesagt - im ganzen Roman ist die eines zu oft gewaschenen Unterhosengummis. Lust dieses Schreibers ist die pure Beschreibung. Die aggressive Analyse. So schon zu Beginn - in der zusammenfassenden Verurteilung des Kreises der Planungsbesoffenen.

"Bei Stuttgart 21 war alles anders. Endlich einmal sollte die Verschwendung ganz aus sich alleine bestehen und sich nicht erst mittels eines Kerns rechtfertigen. Die Verschwendung sollte völlig frei sein von den Feigenblättern des Sozialen und Demokratischen. Sie sollte nackt und echt sein.Darum war es hier so wichtig, dass die geplanten Zerstörungen an Gebäuden und Natur, das Verpulvern finanzieller Mittel, die zwangsläufige Verschmutzung von Luft und Grundwasser keinem wirklichen Nutzen dienen durften. Sie mussten zweckfrei bleiben, um die Verschwendung in absoluter Reinheit darstellen zu können. Das, was an dieser Stelle entstehen sollte, war schlichtweg ein Kunstwerk zu nennen, nicht wegen der überholten Architektur und kindischen Animationen, sondern weil es den unverfälschten Willen verkörpern würde." (S 37).

Mappus' und Merkels Weigerung, sich selbst in dieser Beschreibung wiederzuerkennen, darf hier nicht irre machen. In ihren beschränkteren Verlautbarungen haben sie sich so trainiert, dass sie die schnellere Verbindung nach Bratislawa (wo liegt das eigentlich?) ernsthaft für den Zweck des Ganzen ausgeben. Und gläubig einander nachreden. Solche Deformationen im jeweils eigenen Planerhirn gehören aber zu der Erscheinung dazu. Würden die blind handelnden Wesen ihre Verblendung erkennen, stünden sie alle verstört in der Gegend. Im Stillstand. Und der Roman und das Unglück, von dem er handelt, kämen beide nicht mehr zu Stande.

In Wirklichkeit finden wir bei Steinfest einfach die Umschreibung des Ideals einer Wirtschaft, wie Keynes sie sich in den dreißiger Jahren ausgemalt hat. Man lasse die eine Hälfte der Arbeitslosen leere Flaschen in einem aufgegebenen Bergwerk versenken, die andere sie wieder ausbuddeln. Ergebnis: ES LÄUFT! Nachfragen, wozu das alles dienen soll, erübrigen sich in diesem Fall wie in jedem anderen eines imaginierten Selbstlaufs.

Unter den Peitschen dieser Selbstläufer drehen sich Kreisel. Wenn nur das Unberechenbare- der Zufall- nicht dazwischen träte. Er legt die Berechnung lahm. Er stoppt den ewigen Dreh. Gewährt den scharfsinnigen Gegnern die nötige Pause. Zur Erkenntnis der Leere.

Die schwangere Maschine. Eine sexuelle Abirrung.

Der Zufall - Manifestation des Unberechenbaren - ist selbst ein Instrument des Berechnens. Eine vielleicht von Eratosthenes oder sonst einem Wissenschaftler der Antike erfundene Maschine, die Auskunft geben könnte über alles. Wenn man sie nur anzuwerfen verstünde.

Eine solche Maschine findet sich genau unter dem Hauptbahnhof und stört. Man kann sie nicht bewegen. Aber sie sperrt genau die Stelle, wo die Planer einen wichtigen Geleiszugang geplant haben. Die Maschine muss also weg! Aber Archäologe Mach weigert sich, das Geringste dazu beizutragen.

Insofern als Erfindung sehr schlüssig. Die Spezialisten der Berechnung hassen das Rechenwesen. Es handelt sich - wie Mach traumhaft erkennen soll - um ein wirkliches Wesen. Eine im Schlaf zusammengesunkene Kriegerin sieht er in dem Ding, das aus Kupfer besteht und voller Zahnräder steckt. Maschine also als Ding, das mütterlich aufs Gebären aus ist- aber in der Welt der Planer nicht zum Zuge kommt.

Hier scheint die Phantasie Steinfurts aber ins Leere zu laufen. Das zeigt sich schon daran, dass nach der Sprengung des erwachten Geräts kein Zahnrad, kein Hebel gefunden wird, nichts von der drei Meter überwachsenden Gestalt, sondern nur ein schwangeres Mädchen, wahrscheinlich eine Obdachlose. Herkunft unbekannt. Die ursprünglich gesetzte Bildvorstellung wird kommentarlos zerstört.

Und vom Inhalt her gedacht? Zugegebenermaßen habe ich mir auf überlangen Autofahrten auch schon vorgestellt, dass hinten zu eng auffahrende Mit - Autos darauf aus wären, lipizzanerhaft das unsere zu bespringen, um eine Zucht von Nachkommen zu erzeugen, die auf Garagisten und Fabriken nicht mehr angewiesen wären. In Maschinen-Kitas preiswert aufgezogen.

Aber die Phantasie führt in die Irre. Im unzüchtigen Halbschlaf stellte ich mir vor, wie Maschinen alles Verknüpfen, Ineinanderstöpseln, Verschrauben keineswegs als Mittel zur Produktion erst zu erwartender Nachkommen empfinden könnten (wenn sie empfinden könnten), sondern den Zusammenschluss, das Ineinanderbrummen selbst - ohne Zeitaufschub - als höchste Steigerung wahrnehmen müssten. Gibt es denn für Maschinen etwas anderes als brausende Gegenwart. Eben diejenige, die die planenden Menschen erst zu erreichen suchen. Und ohnmächtig sich dabei Finger verklemmen und Nasen einschlagen.

Roman als Teilerkenntnis


Wenn wir uns fragen, was ein Roman überhaupt zur Vergegenwärtigung aktueller Abläufe beitragen kann, dann muss hier die Antwort lauten: er greift die Bewegung auf, aber nur im Stillstand. Was nicht gelingt, was auch gar nicht versprochen worden war: die Karikatur des "Wutbürgers", wie ihn der SPIEGEL hasserfüllt den Planern zum Gebrauch geliefert hat, so aufzulösen, dass die massenhafte Angst, die berechtigte Empörung, das Umherirren sinnenhaft erscheinen. Was der Roman liefert ist die Erfassung des erniedrigten Stuttgart als Raum, der der Zerstörung ausgeliefert wird - mit all seinen Staffeln, seinen alten Villen in Burschenhand und seinen vornehmen Hotels im Schlosspark. Was er weiterhin liefert: Wortwitz und Sprachvergnügen in immer neuen überraschenden Beschreibungen.

Bibliographische Angaben: Heinrich Steinfest: "Wo die Löwen weinen", Kriminalroman. Stuttgart. Konrad Theiss-Verlag 2011

300 Seiten
ISBN-10: 9783806224238
ISBN-13: 978-3806224238

(Die Besprechung wird im Lauf des Jahres in www.kritisch-lesen.de noch einmal erscheinen - im Schwerpunkt: Aktualität in Roman und Erzählung)

Stuttgart 21: Drakonisches Urteil gegen Blockadeteilnehmerin

Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart

Der Vorfall

Im Zusammenhang mit  dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark  gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken.

Die Anklage

Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe.
§ 113 StGB:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Die Einlassung der Angeklagten:

In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.

Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;

Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.

Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.

Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.

Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.

Er hatte sich bereits im Vorraum  eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen.

Der Strafantrag

Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht  stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.

Die Vorgaben kamen dann aber wohl  - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“  wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.

Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens.

Das Urteil

Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil:
Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).

Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:

Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.

Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.

Muss das noch kommentiert werden?
Oben bleiben.

S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?"

Polizeieinsatz gegen "S21" GegnerInnen am 30.09.2010

(Klick auf das Bild für mehr Fotos)
Am 27.02. fand in Stuttgart der "Demokratiekongress 21" statt. Mehreren hundert TeilnehmerInnen ging es in zahlreichen Workshops, Plenas und diversen Diskussionsrunden darum "die Entwicklungen, die zu diesem Notstand geführt haben, aufzuarbeiten und Alternativen zu entwickeln." Der Kongress sollte eine "„Auftaktveranstaltung“ zu einer breiten Demokratiediskussion sein, in der an die Situation und den politischen Strukturen in Stuttgart angeknüpft" wurde.

Zusammen mit Cuno Hägele führte ich den Workshop "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?" durch. Mein Einleitungsbeitrag dokumentiere ich hier, gerne auch zur Diskussion:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Versammlungsfreiheit,

das Thema Versammlungsfreiheit war in den letzten Tagen bundesweit in Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag in den Schlagzeilen. Das Gericht entschied, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt –“ und damit in einem privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz:

„(...) Ein umfassendes Verbot, in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort Flugblätter zu verteilen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Der Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei nicht auf öffentliche Straßen beschränkt, heißt es im Urteil. Erlaubt seien Demonstrationen auch an Orten, an denen ein öffentliches Unternehmen einen »Kommunikationsraum« mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nach Art eines »öffentlichen Forums« biete. Dies sei etwa in Terminals von Flughäfen der Fall.

Die Verfassungsbeschwerde einer Aktivistin, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet, hatte damit Erfolg. Sie hatte am 11. März 2003 zusammen mit fünf weiteren Personen in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens an einem Abfertigungsschalter Flugblätter gegen die Zwangsabschiebung eines Ausländers verteilt. Das danach vom Flughafenbetreiber Fraport AG verhängte Hausverbot wurde in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Urteile wurden jetzt aufgehoben.

Erstmals entschieden die Karlsruher Richter, daß eine private Gesellschaft wie die Fraport AG, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Günter Frankenberg ist das Urteil für Flughäfen, aber auch für Bahnhofshallen relevant. Künftig könne es selbst für große Shopping-Center, die »Stadtteilfunktion« haben, Bedeutung erlangen.“
(„junge Welt“, 23. Februar 2011)

Für uns in der Region Stuttgart hat das Urteil aktuell natürlich vor allem in Zusammenhang mit Stuttgart 21 eine besondere Bedeutung. Sie belebt auch die Diskussion um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat. Die Föderalismusreform 2006 bot den Landesregierungen die Möglichkeit, anstelle des Bundesversammlungsgesetzes eigene Versammlungsgesetze zu beschließen. Die Landesregierung wollte diese Möglichkeit nutzen und brachte im Sommer 2008 den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz ins Gespräch, der das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt.

Der bis heute nicht zurückgezogene Anhörungsentwurf der baden-württembergischen Landesregierung schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in Versammlungen unter freiem Himmel - auch in Veranstaltungen wie die heutige - und damit in die Rechte der Versammelten. Unser im Herbst 2008 gegründetes und inzwischen von einem breiten Spektrum von weit über 100 Organsiationen und zahlreichen Einzelpersonen unterstütztes Bündnis kritisierte den Gesetzentwurf von Innenminister Rech sehr konkret:

„Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt:

Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal Einschränkungen vor:
- Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
- Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchführbar machen.
- Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
- Schon zwei Personen gelten künftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.
- Die Anzeigefrist soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
- Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“ wie z.B Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine Rolle spielen.
- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
- Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
- Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
- Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
- Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Das vorgebliche Ziel, besser gegen Naziaufmärsche vorgehen zu können, wird verfehlt. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten häufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstärkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden. Um rechtsradikale zu bekämpfen wären u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle treffen.“

(Positionspapier Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, 2008)

Besonders der letzte Punkt wurde durch die juristische und polizeiliche Praxis in Sachsen nochmals deutlich, wo auf der Grundlage eines ähnlichen Versammlungsgesetzes am 13. und 19. Februar Proteste gegen den europaweit größten Naziaufmarsch niedergeschlagen werden sollten. So wurde beispielsweise dem DGB eine Protestkundgebung vor dem 1933 von den Nazis verwüsteten Gewerkschaftshaus in Dresden mit der Begründung untersagt, dies störe die Versammlung der Faschisten.

Der baden-württembergische Entwurf richtet sich mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.

Das sahen viele Menschen ähnlich, innerhalb weniger Wochen gelang es uns 2008 daher, eine Großdemonstration mit 6000 Teilnehmern in Stuttgart zu organisieren und uns bundesweit mit ähnlichen Bündnissen zu vernetzen.

Das bayerische Bündnis gegen das von der dortigen Landesregierung geplante Versammlungsgesetz führte gegen das dortige Versammlungsgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht veranlasste den bayerischen Landtag Anfang 2010 ein überarbeitetes Versammlungsgesetz zu verabschieden, das in einigen Kernpunkten vom ursprünglichen Plan abwich: Wie die Vorschriften, mit denen Leiter von Versammlungen quasi als Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden sollten, das von der Staatsregierung eingeführte „Militanzverbot“, das heimliche und offene Belauschen und Abfilmen von Versammlungen.

Weitere Punkte sind nach wie vor offen, wie die Speicherung persönlicher Daten von Ordnern bei bei der Behörde abgeliefert werden sowie die Anmeldepflicht für Kleinveranstaltungen ab zwei Personen. Aus diesem Grund bleibt auch die Verfassungsklage bestehen. Den endgültigen Spruch wollte die baden –“ württembergische Landesregierung abwarten.

Allerdings –“ nicht ohne untätig zu bleiben:

Es wurde in den letzten Monaten zur Praxis der Ordnungsbehörden, Teile des geplanten Versammlungsgesetzes durch offenkundig rechtswidrige Auflagen oder Gemeinderatsbeschlüsse vorweg zu nehmen - wohlgemerkt obwohl in Baden-Württemberg nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz gilt:

Bei den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli in Stuttgart wurden beispielsweise die AnmelderInnen bzw. die  vorgesehenen Versammlungsleiter durch das Ordnungsamt wegen „fehlender Eignung“ abgelehnt, obwohl keiner von ihnen vorbestraft gewesen ist.

Bei einer Demonstration in Schorndorf gegen ein Neonazizentrum wurden sämtliche Daten der Ordner von der Polizei registriert. In Balingen soll nicht nur für die Anmeldung einer Demonstration bezahlt werden, die Teilnehmerinnen sollten nur Getränke in Tetrapack mit sich führen. Zudem sollte auch der Fahrer eines Lautsprecherwagens seine Personalien angeben. Da sich die Demonstration sowieso nur auf dem Gehweg bewegen durfte, war der Lautsprecherwagen übrigens ein Einkaufswagen...

„(...) Besorgniserregend sind jedoch insbesondere die Entscheidungen des BVerfG und des VGH Mannheim, die beide davon ausgehen, dass die generelle Möglichkeit von Gebührenerhebung und deren persönliche Zurechnung zu den Veranstalter_innen vom Gesetz gedeckt sei. Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflagen wird in beiden Fällen nicht auf eine konkrete Norm, etwa im Versammlungsrecht, gestützt, sondern auf Umwegen über die Zurechnung begründet. Zunächst werden Gefahren, die bei einer Demonstration entstehen könnten, den Anmelder_innen angelastet. Dies ist überhaupt nur möglich, wenn die Anmelder_innen aufgrund meist vom Verfassungsschutz beigesteuerter „Erkenntnisse" irgendeiner Szene zugeordnet werden. Weil nur für individuell zurechenbare Leistungen, wie etwa für das Ausstellen einer Bescheinigung, Verwaltungsgebühren erhoben werden dürfen, wird die Maßnahme zur Beseitigung der persönlich zugerechneten Gefahr im zweiten Schritt zu einer individuellen Leistung erklärt.

Bedenken gegen eine solche Argumentation ergeben sich schon allein aus dem eingangs erwähnten Demokratieprinzip des Staates. Denn wie auch das Verfassungsgericht richtigerweise feststellte, können sich Kostentragungspflichten bei Versammlungen durchaus einschüchternd auswirken. Indem die Gerichte aber betonten, dass die Veranstalter_innen bei ihnen zugerechneten Gefahren die Kosten der Maßnahmen tragen müssen, stellen sie indirekt den Grundsatz auf, dass es Bürger_innen innerhalb des Staates gibt, die nicht ohne weiteres ein kostenfreies Recht haben, sich zu versammeln. Daraus ergibt sich eine skurrile Gesinnungskontrolle im Vorfeld. Wer reinen Gewissens ist und sich als vorbildliche_r Bürger_in erweist, darf auf Kosten des Staates demonstrieren. Wer dagegen nach Abgleich der Verfassungsschutzakte „zweifelhafte" Ziele verfolgt, muss für die Öffentlichkeitsarbeit bitte zahlen. So wird die Kostenfrage und damit auch das uneingeschränkte Versammlungsrecht zugleich der Willkür und Datensammelwut der Behörden überlassen. (...)“
  (Maria Seitz, „Versammlungsrecht gegen Bares - Zur Konstruktion versammlungsrechtlicher Auflagengebühren“)

Doch es entscheidet sich nicht nur im Vorfeld, wer genug Geld zum Demonstrieren hat.

Die Staatsanwaltschaft warf Marc Kappler, Versammlungsleiter der Bildungsstreikdemo am 09. Juni 2010, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten. Dieser angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sollte mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Auch unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels.

Wir unterstützten den ver.di Kollgen ebenso solidarisch wie am 09.02. die Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hatz IV, Nuran Cakmakli. Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsrecht –“ Lautsprecher bei einer der Montagsdemos gegen Hartz IV waren angeblich falsch ausgerichtet - wurde gegen sie als Anmelderin und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S 21 eine Geldstrafe in Hohe von 30 Tagessätzen zu je 40 € , insgesamt also 1200,- € plus „Kosten des Verfahrens“ und aller „Auslagen“  festgesetzt.

Dieser kurze Exkurs soll verdeutlichen, dass nicht nur in Sachen „Stuttgart 21“ sondern bei allen der Obrigkeit in diesem Lande unbequemen Protesten in eines der grundlegendsten und ältesten bürgerlich-demokratischen Grundrechte eingegriffen wird.

Am 30. September fand der für viele Menschen am weitesten gehende Angriff auf die  Versammlungsfreiheit statt. Bekanntlich wurden hunderte friedlich protestierende „Stuttgart 21“ - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Bis heute werden die Ereignisse dieses Tages trotz monatelanger Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt und die Verantwortung hin und her geschoben. Viele Menschen wurden durch die Erfahrungen des 30. September sensibilisiert: Ähnlich wurde von den jeweiligen Regierungen in der Vergangenheit Proteste in Gorleben, gegen Castor Transporte, die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, den NATO Gipfel in Strasbourg, gegen Transrapid usw. gehetzt.

Für uns als Bündnis für Versammlungsfreiheit ist nach wie vor klar:

Protest, der nur symbolisch, in gebührender Entfernung vom Ort des Geschehens, am besten unbemerkt und nicht die Geschäfte störend stattfindet mag eine Veranstaltung sein, mit der die Regierung Mappus leben kann.

Wir brauchen jedoch ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Wir halten es für ein Unding, trotz offener, grundsätzlicher Fragen zuerst die gesellschaftliche Auseinandersetzung über "Stuttgart 21" für beendet zu erklären und dann zu versuchen, die Proteste zu diffamieren und zu kriminalisieren. Wer gehofft hat, nach dem 30.09. würde sich die Landesregierung besinnen, muss sich eines besseren belehren lassen:

Über 1000 Verfahren gegen S21 GegnerInnen sind augenblicklich am Laufen. Die Polizeibehörden lassen bei der Räumung der morgendlichen Blockaden inzwischen nicht nur die unmittelbar Beteiligten erkennungsdienstlich behandeln, sondern auch unbeteiligte Passanten.

Daher stehen wir nach wie vor zu unseren Forderungen:

  • Abschaffung der „Wegtragegebühr“!
  • Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
  • Keine Einschränkung des Rechts auf  Versammlungsfreiheit durch Polizei - und Stadtverordnungen
  • Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
  • Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.
  • Schluss mit den Repressionen gegen die SchülerInnen und Lehrer und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die an den Protesten am 30. September teilgenommen haben.

Es ist aus unserer Sicht für jeden politisch denkenden Menschen notwendig, aktiv für Versammlungsfreiheit einzutreten.

Ebenso wenig wie die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 mit den Landtagswahlen beendet sein wird, gehen wir davon aus, daß es nötig ist, über den 27. März hinaus für die Versammlungsfreiheit einzutreten.

"Über 1000 Strafanzeigen gegen S21-Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister ?"


Mit diesem Salto mortale stellt die BILD-Zeitung vom 19.1.2011 die Wirklichkeit auf den Kopf. Ihr Stichwortgeber ist offenbar Innenminister Rech persönlich. Heißt es doch im Artikel weiter unter Bezugnahme auf Rech: "Ein Teil der S21-Demonstranten bastle sich sein eigenes Recht zusammen."

Tatsächlich bastelt sich die Stuttgarter Polizeiführung seit Ende der Schlichtung ihr eigenes Recht zusammen - richtiger - verbiegt es nach Belieben.

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockaden mit 50 Teilnehmern - alles wird flächendeckend mit mehreren Kamerateams gefilmt, am Nordflügel und beim Grundwassermanagment wird alles eingekesselt, was rumsteht - ob auf dem Bürgersteig oder sonstwo, ohne Ankündigung, ohne Versammlungsauflösung, ohne Begründung, überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen.
Am 1.2.2010 waren Bereitschaftspolizei- und BFE-Einheiten aus Lahr im Einsatz - im Gespräch bekannten einige Beamte, dass ihnen das hiesige Verfahren so aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt sei - aber es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren - das "Stuttgarter Landrecht" des Oberstaatsanwalts Häussler eben. Derselbe Häussler, für den schon klar war, dass beim "schwarzen Donnerstag" alles rechtens war, bevor der Untersuchungsausschuss überhaupt "piep" gesagt hatte.

(...)

"Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Bei der großen Anzahl der Strafanzeigen und zu erwartenden Verfahren ist das Problem nicht mehr nur am Einzelfall über Rechtsberatung und Rechtshilfe juristischer wie finanzieller Art zu lösen.

Fast wichtiger wie das zahlenmäßige Ausmass, sind die Inhalte der Verfahren, deren Zweck eine umfassende Kriminalisierung des Widerstands und eine Verfestigung und richterliche Legitimierung illegaler Handlungsweisen der Polizei und Ordnungsbehörden ist.
Demgegenüber muss die Legitimität des Widerstands gegen S21, von Aktionen des zivilen Ungehorsams offensiv verteidigt werden. Praktischen Ausdruck könnte das in einer Kampagne unter der Forderung "Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner" finden.

Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :

Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte. 1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen, die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung unter Ministerpräsident war Filbinger das "Offenburger Abkommen" - auch eine Art Schlichtung- abgeschlossen, das unter anderem die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.

Da mit dem Gros der Verfahren vermutlich angebliche Verstösse gegen das Versammlungsgesetz und verwandte Delikte im Zusammenhang mit Sitzblockaden oder Demonstrationen geahndet werden sollen, bietet sich als Plattform für eine solche Kampagne das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit an.

Die Kampagne - die bei uns momentan in der Diskussion ist - kann auf mehreren Ebenen (auf der Strasse, politisch, juristisch) geführt werden und in ihrem Rahmen Einzelaspekte (Wegtragegebühr, illegales Filmen etc.) thematisiert werden.

Ich möchte Sie –“ Euch dazu einladen, mit uns gemeinsam dafür einzutreten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)


"Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner: Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockadeaktionen mit 50 Teilnehmer - allesamt friedlich -, Einkesselung von Protestierenden samt unbeteiligter Zuschauer ohne Ankündigung, ohne Aufforderung, die Versammlung aufzulösen - überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen, in Gewahrsamnahme bis zu sechs Stunden mit erkennungsdienstlicher Behandlung, Leibesvisitation etc.:

Das ist seit Ende der so genannten Schlichtung alltägliche Praxis der Polizei am Hauptbahnhof. Beamten von Polizeieinheiten außerhalb Stuttgarts ist das hiesige Verfahren aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt, aber - so die Beamten - es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren.

Stuttgarter Landrecht also?

Auch bei der medialen Aufbereitung ihres "polizeilichen Handelns" ist die Pressestelle des Stuttgarter Polizeipräsidiums offensichtlich wenig zimperlich.

So beschwert sich eine Gruppe von Betroffenen, die Zweifel am Wahrheitsgehalt der Pressemitteilungen der Polizei äußert. Zu einer Pressemitteilung vom 01.02.2011, stellt sie in einem Schreiben an die Pressestelle der Polizei fest:

"1. Bei den Vorgängen am 01.02. am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz wurden unsere Personalien nicht festgestellt.
2. Es wurden gegen uns keine Platzverweise im Zusammenhang mit den Vorgängen am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ausgesprochen.
3. Es ist deshalb unmöglich, dass die Polizei bei der Überprüfung der Personalien am ZOB feststellen konnte, ob wir bereits zuvor die Einfahrt am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz angeblich blockiert haben."


Sie fordern eine öffentliche Korrektur der Polizeiversion, auch mit dem Hinweis auf die Verbreitung dieser Version durch die Medien. Die Polizeidarstellung war von den Stuttgarter Zeitungen bis zum Südkurier landauf, landab verbreitet worden: BILD vom 19.01.2011: "Über 1000 Strafanzeigen gegen S 21 - Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister?"

Stuttgart: Demokratie Kongress 21

Kongressflyer
Am 27. Februar 2011 wird im Stuttgarter DGB-Haus ein Demokratie-Kongress stattfinden. Er ist Auftaktveranstaltung zu einer breiten Diskussion über aktuelle Entwicklungen und neue politische Entscheidungsprozesse.

Wichtig ist es allen beteiligten Gruppen, dass die Menschen zukünftig bei allen wichtigen Themen selbst entscheiden.

Es findet dort auch ein Workshop statt zum Thema:

Wessen Stadt? Unsere Stadt!
Wessen Straßen? Unsere Straßen!
Versammlungsrecht, Demonstrationsrecht


Hatten in der Vergangenheit Teilnehmer von Protesten gegen Castor Transporte, gegen Naziaufmärsche, von Bildungsprotesten und anderen gesellschaftlichen Auseinandersetzung Bekanntschaft mit der Justiz gemacht, trifft es seit letztem Jahr verstärkt Stuttgart 21 Gegner:

Am 20.01.2011 fand der Prozess gegen den bekannten S21 Gegner Gangolf Stocker statt. Ihm wurde ein "Verstoß gegen das Versammlungsrecht" vorgeworfen. Über 1.000 weiteren Menschen drohen ähnliche Verfahren in Zusammenhang mit dem Protest gegen Stuttgart 21.

Handelt sich bei diesen Prozessen um die Verfolgung von Straftaten oder um politische Prozesse, weil damit gleichzeitig in eine der wenigen Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf politische Entscheidungen eingegriffen wird? Ist das Ziel der juristische Verfolgung die Einschüchterung demokratisch motivierten Protestes?

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht diese Verfahren sehr kritisch und ist der Ansicht, dass so versucht wird, unliebsamen Protest durch immer neue Auflagen und Strafen zu behindern. So werden Menschen von der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit abgehalten, statt sie zur Teilnahme an der politischen Meinungsbildung zu ermuntern.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer in Zusammenhang mit Stuttgart 21.

Das Versammlungsrecht ist eines der wichtigsten und ältesten demokratischen Grundrechte. Die Landesregierung plant seit 2008 dessen Verschärfung.

Thomas Trüten und Cuno Hägele sind Initiatoren des seit 2008 existierenden und von über 100 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen getragenen Bündnisses, das sich gegen diese Pläne richtet.

Sie geben in dem Workshop einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen demokratischen Engagements, die das geltende Versammlungsrecht (ge)bietet.

http://www.versammlungsrecht.info


Kongresseinladung mit Programm, Anmeldung und Kontaktadressen der Veranstalter:

Die Kongress-Webseite:

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