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Mumia Abu-Jamal: Der 1. Mai inmitten globaler Verwüstung

Seite 1 der Botschaft von Mumia
Der 1. Mai inmitten globaler Verwüstung

von Mumia Abu-Jamal 1, 31.03.2010

Während sich der 1. Mai nähert - ein Tag, der seit über einem Jahrhundert als Symbol der Stärke der Arbeiter gefeiert wird - scheint er sich zum Symbol des Zerfalls zu wandeln.

Während das ökonomische System Beben, Nachbeben und Erschütterungen durchläuft, sind sozialer und kommunaler Wohlstand an Banken und Konzerne verschleudert worden. Millionäre erhalten Finanzhilfen, während ArbeiterInnen bestenfalls die Qual von Lohnkürzungen ertragen mussten, im schlimmsten Fall auch Massenentlassungen. Auf dieser arbeiterInnenfeindlichen Grundlage saniert sich die Wirtschaft.

Marx und Engels haben zu Recht festgestellt, dass der Staat nicht mehr als als das ausführende Komitee der Bourgeoisie ist 2. Warum auch sonst gießen die Wirtschaftsmächte der Welt ohne irgend eine Nachfrage Milliarden in Konzernkassen, während sie Almosen an ArbeiterInnen und deren Familien verteilen, fast wie Münzen in den Hut eines Bettlers?

Der 1. Mai begann in Amerika während der schicksalhaften Vorgänge des Haymarket Aufstandes im 19. Jahrhundert, als ArbeiterInnen für die 40-Stundenwoche und eine Abschaffung der Kinderarbeit kämpften.

Noch immer steht der 1. Mai für den Kampf der Arbeitenden in Amerika, Europa, Afrika und Asien gegen die staatliche und kapitalistische Unterdrückung und Gier.

Im wesentlichen ist der Kapitalismus in einer schweren Krise. Die wahnsinnigen Kriege als auch der sehr reale Anstieg der Vetternwirtschaft spiegeln diese Krise wider. Wenn die Milliarden Arbeitenden die Welt verändern wollen, müssen sie sich über die falschen Barrieren hinweg die Hände reichen, um eine neue und bessere Welt zu errichten, in der Leben und Freiheit kostbarer sind als der Profit.

Dass ist nicht nur möglich, das ist notwendig!

Seite 2 der Botschaft von Mumia
Danke. Ona Move!

Genosse Mumia

Originalbeitrag als MP3 Datei - via Prison Radio Projekt San Francisco:

Der 1. Mai inmitten globaler Verwüstung


Anmerkungen:

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE.

Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!


Marx/Engels - Manifest der kommunistischen Partei 1848: "Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuss, der die gemeinschaftliche Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet."

Homepage von Mumias Verteidigung

Petition: Mumia Abu-Jamal und die globale Abschaffung der Todesstrafe

Mumia Abu Jamal: 28 Jahre in der Todeszelle

Mumia Abu-Jamal wird heute 56 Jahre alt. Er sitzt seit 28 Jahren in der Todeszelle. Sein Geburtstag wird auch dieses Jahr wieder in vielen Städten zum Anlass für verschiedenste Solidaritätsaktionen genommen. Mumia selbst meldete sich ebenfalls zu Wort:

Es wird euch überraschen, aber jahrelang habe ich meinen Geburtstag nicht gefeiert. Das hat zum Teil mit dem immer wiederkehrenden Alltag und den immer gleichen Abläufen im Gefängnis zu tun. Es hat aber auch damit zu tun, daß ich den Tag auch früher schon einfach vergessen habe und oft erst durch eine Geburtskarte meiner Mutter, meiner Kinder oder meiner Frau wieder daran erinnert wurde. Sie überraschten mich, und erst dadurch fiel mir mein Geburtstag wieder ein. Aber das ist natürlich schon viele Jahre her.
Indem die Freiheitsbewegung anwuchs, nahm auch die Bedeutung dieses Tages für mich wieder zu, denn die Bewegung hat mich am Leben erhalten und am Kampf teilnehmen lassen. Dafür danke ich euch allen.
Es sind Bewegungen, die gesellschaftlichen Wandel erzeugen.
Vor vielen Jahren hat die Anthropologin Margaret Mead gesagt: »Bezweifelt nie, daß eine kleine Gruppe aufmerksamer, engagierter Menschen die Welt verändern kann. In der Tat ist es nie anders gewesen.«
Stellt euch vor, wenn wir das wären.
Ich danke euch für alles, was ihr getan habt und zu tun beabsichtigt. Ich liebe euch alle.
Ona move. Ihr seid die Bewegung.

Aus dem Todestrakt –“ Mumia Abu-Jamal


Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

„Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!“

Weitere Informationen:
Mumia Hörbuchgruppe, Berliner Soligruppe mit umfangreichem Material
Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
• Einige Onlinepetionen, einige der zahlreichen Möglichkeiten, sich solidarisch zu zeigen.
• In Stuttgart hat sich vergangenes Jahr ein Bündnis "Solidarität mit Mumia Abu-Jamal" gegründet.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

“Wettlauf gegen den Tod von Michael Schiffmann ist eine 320seitige Tiefenstudie des Falles von Mumia Abu-Jamal, eines radikalen schwarzen Journalisten, der 1982 fälschlicherweise des Mordes an einem Polizeibeamten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde.
Der Fall wird hier in die Verfassungsgeschichte der USA eingebunden, in den Kampf der afroamerikanischen Bevölkerung um Gleichberechtigung, in die Geschichte der Black Panther Party und zeigt auf diesem Hintergrund, wie Abu-Jamal Opfer einer bewussten Falschbeschuldigung wurde, weil er schwarz, arm und aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit bei den Behörden verhasst war.–

Vorträge zum Thema Versammlungsrecht im Rahmen des Stuttgarter Bildungsstreiks

Im Zusammenhang mit dem Bildungsstreik kommende Woche in Stuttgart finden Vorträge von Markus Spreitzer und mir zum Thema Versammlungsrecht statt. Wir sind Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit



Montag, 15.6.

14:00 Uhr
Saal M 2.00 (234 Plätze)
Campus Stadtmitte


Dienstag, 16.6.

15:45 Uhr
Saal V 47.01 (ca. 450 Plätze)
Campus Vaihingen

Anfahrt:
Mitte: Zu Fuß vom DGB-Haus (oder Hbf. oder U-Friedrichsbau) ca. 5 min
Vaihingen: S-Bahn S1, S2, S3 bis "Universität" (Zone 20); dann direkt an der Haltestelle


Wegbeschreibung



Ein Teil der weiteren geplanten Aktionen in dieser Woche:

10. Juni 2009, 15 Uhr: Flashmob "Bildungsblockaden einreißen" in der Königstraße, Treffpunkt ist der Crepes- Stand am Hauptbahnhof
10. Juni 2009, 19 Uhr: Infoveranstaltung zum Bildungsstreik (Uni Mitte, K1, Raum 11.11)
15. Juni (16 Uhr): Kundgebung auf dem Marktplatz
17. Juni (ab 10 Uhr): Sammeln, Auftaktkundegung und Demo in der Lautenschlagerstraße, anschließend treffen wir uns mit den streikenden Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und im Einzelhandel auf dem Rotebühlplatz, gemeinsame Abschlusskundgebung auf dem Schlossplatz mit anschließendem musikalischen Abschluss mit Ruby Shok
18. Juni: Tag des zivilen Ungehorsams, bisher zwei Aktionen:
15 Uhr: Sackhüpfen vorm Kultusministerium
17 Uhr: eine AKtionen der Gewerkschaftsjugend: "Bildung geht Baden" auf dem Schlossplatz
19. Juni: Straßenfest auf dem Marktplatz ab 14 Uhr und Bildungskonzert im Jugendhaus West ab 20 Uhr

Der bundesweite Bildungsstreik findet nach dem Willen der Studierenden der Uni Stuttgart auch in der Landeshauptstadt statt. Rund 1500 Studierende folgten dem Aufruf, sich bei den Vollversammlungen in Vaihingen und Stadtmitte über den Bildungsstreik zu informieren.  Dabei stimmten die Studierenden mit nur fünf Gegenstimmen einer Resolution “pro-Bildungsstreik– zu:

Bildung muss frei sein!

Die Studierenden der Universität Stuttgart unterstützen den bundesweiten Bildungsstreik vom 15. bis zum 19. Juni.

Wir fordern

  • die soziale Öffnung der Hochschulen
  • die Umgestaltung der derzeitigen Ba/Ma-Struktur
  • die Demokratisierung des Bildungssystems
  • die Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen


Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir alle Studierenden der Uni Stuttgart auf, ab kommenden Montag (15.6.) ihre Uni-Veranstaltungen zu boykottieren.
Den gewonnenen Freiraum wollen wir für kritische Diskussionen und kreativen, gewaltfreien Protest nutzen. Darüber hinaus rufen wir alle Studierenden dazu auf, an der Alternativ-Uni teilzunehmen und sie eigeninitiativ mitzugestalten.


Stuttgart, den 10.6.2009

Quelle: AK Bildung

Bayerisches Versammlungsgesetz: Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich

Soeben ist eine Pressemitteilung von ver.di Bayern zum Thema Versammlungsrecht / Versammlungsgesetz veröffentlicht worden. Morgen wird zur neuen Vorlage von CSU und FDP im bayerischen Landtag eine erste Lesung stattfinden:

Bayerisches Versammlungsgesetz:Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich


Der von CSU und FDP neu vorgelegte Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes setzt den durch die Verfassungsbeschwerde erreichten Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht dem Buchstaben nach um. „Das ist das Ergebnis unseres breiten gewerkschaftlichen und demokratischen Engagements“, stellt Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, fest.

Gegen das im Juli 2008 trotz aller Widerstände von der CSU verabschiedete Gesetz haben 13 Organisationen und Verbände, darunter ver.di Bayern und der DGB Bayern, die von Anfang an beteiligten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Harmut Wächtler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die dazu am 17. Februar erfolgte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Teilerfolg, der nun von CSU/FDP in dem Gesetzentwurf umzusetzen war. Die Vorschriften, mit denen die Versammlungsleitung als quasi-Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden, sollen ersatzlos gestrichen werden. Das von der CSU neu erschaffene „Militanzverbot“ soll um einen Gang herunter geschalten, Ton- und Bildaufzeichnungen im Umfang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgefahren werden.

„Wichtige Hinweise aus der Hauptsache-Entscheidung bleiben allerdings noch unberücksichtigt“, kritisiert Falbisoner. So hat das Bundesverfassungsgericht die Frage aufgeworfen, ob es bei der im Art. 8 Grundgesetz gewährleisteten Anmelde- und Erlaubnisfreiheit gerechtfertigt sei, dies für alle Arten von Versammlungen unabhängig von ihrem Gefahrenpotential oder ihrer Größe gleich zu beurteilen. Dies aufgreifend fordert ver.di, Streikposten aus der Anmeldepflicht auszunehmen. Der Gesetzentwurf von CSU/FDP belässt es aber - von der Fallgestaltung der Spontanversammlung abgesehen - bei der ausnahmslosen Anzeigepflicht.

Soweit Verschlechterungen wieder zurückgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erklärt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern. „Aber um auch spätere Vorstöße nach dem
Vorbild Bayerns wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“, erklärt Hedwig Krimmer für die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.
„Sinnvoll wäre ohnehin eine einheitliches bundesweites Versammlungsgesetz statt des Flickenteppichs unterschiedlicher Lösungen in den Bundesländern“, kritisierte Falbisoner.



Mehr Informationen

"Wir sind Menschen - was seid ihr?"

Beinahe wie in Strasbourg: Terror in Erfurts Innenstadt: Hunderte Polizisten gegen wehrlose Bürger. Was war los?

In Erfurt wurde gestern das besetzte Haus auf dem ehemaligen Topf&Söhne Gelände geräumt. Die Filmpiraten haben die Räumung gefilmt. Heute um 19 Uhr findet in der Adlerstraße eine Solidemo gegen Repression und für Freiräume statt unter dem Motto: "Ihr reißt unsere Häuser ein und wir sollen die Chaoten sein?"



Strasbourg: "Today and tomorrow: no democracy"

Ein Leserbrief an die "Esslinger Zeitung" zum unter anderem dort verbreiteten Artikel: "Die friedlich gesinnten NATO-Gegner ziehen sich entsetzt zurück" vom 6. April 09

Gummigeschosse, Tränengas, Schockgranaten, Wasserwerfer -- das sind die Erfahrungen, die die französische Polizei mir bescherte am vergangenen Samstag. Ein durch einen Tränengasgranatentreffer geprelltes Handgelenk und eine beschädigte Jacke; andere hat es schlimmer getroffen.

Als eine bunte Menge Friedensbewegter aus den unterschiedlichsten Szenen standen wir auf dem Festplatz im Straßburger Hafen zusammen vor dem Podium, um den Beiträgen zuzuhören, als mitten in die Menge unzählige Tränengasgranaten verschossen wurden.

Panik entstand und wir mussten mangels anderer Auswege über steile Bahngleis-Böschungen flüchten und auch Gehbehinderte fanden in den Mitdemonstranten zum Glück freundliche Helfer. Zum Tränengas kamen Schockgranaten, die mit ihrem ohrenbetäubenden Lärm erst orientierungslos machen und dann durch ihren explodierenden Inhalt fiese kleine Wunden verursachen...

Schon Wochen vorher begann es: Das Protestcamp konnte nur unter Schwierigkeiten organisiert werden, die Volxküche zur Versorgung der Campbewohner wurde nicht über die Grenze gelassen. Die Brücke, um mit dem deutschen Ostermarsch zusammen zu treffen, blieb gesperrt. Eine akzeptable Demonstrationsroute wurde versagt. Der öffentliche Nahverkehr wurde komplett eingestellt und Autobahnen gesperrt. Unzählige Leute kamen überhaupt nicht am Demonstrationsort an wegen der Sperrungen. An jeder Ecke wurde man gefilzt, überprüft und eingeschüchtert. Die gesamte Stadt befand sich im Ausnahmezustand.

Nicht ein paar Steineschmeißer haben die Demonstration zerlegt, sondern ein repressiver Staatsapparat, der demokratische Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt hat und Protest nicht zulassen wollte.

Frei nach dem Motto: Wer nicht jubeln will, wenn kriegführende Großmächte sich feiern, soll am besten gar nicht zu hören und zu sehen sein!

Die Presse trägt ihren Part schön dazu bei. Warum überrennen sich die Fotografen gegenseitig fast, wenn ein Stein aufgenommen wird? Warum sind sie alle weg, wenn von der Polizei auf den 70jährigen Antikriegsaktivisten und die junge Frau im Rollstuhl unvermittelt Schockgranaten geschossen werden?

"Today and tomorrow: no democracy" - so hat es einer der Beamten am Freitag ausgedrückt.

Wenn Grundrechte für zwei Tage einfach außer Kraft gesetzt werden können, wie weit her ist es da mit Demokratie?

Bombenwetter in Strasbourg

Kaum in Strasbourg eingetrudelt, sind schon erste Bilder im Kasten. Ich werde mich bemühen, in den nächsten Tagen immer mal wieder ein paar aktuelle Aktionsfotos hier einzustellen. Das Wetter ist auf jeden Fall Demokompatibel ;-)

Nachtrag 21:45:

Seit wir heute morgen hier eingetroffen sind, wurde die Polizei und Militärpräsenz in Strasbourg massiv ausgebaut. Vor den Nobelhotels der "Petit France" an denen die "Gäste" bzw. ihre Helfer untergebracht sind, patroulliert Polizei, zum Teil mit Maschinenpistolen im Anschlag. Nescafe / Louis Vitton / Cartier und weitere Läden werden momentan verbarikadiert. Zahlreiche "PACE" Fahnen hängen in "Petit France" und Umgebung, in Gesprächen mit einigen älteren Bewohnern zeigten diese deutlich ihre Ablehnung gegenüber dem NATO Gipfel. Auch sonst sind Aktionen von Bewohnern nicht selten, zerstörte Werbeplakate für die NATO Veranstaltung, Wut über umfassende Fahr- und Parkverbote usw. sind öfters zu beobachten. Anscheinend freuen sich doch nicht alle BewohnerInnen auf Obama & Co.



Zur Bilderserie Strasbourg 02.04.2009




Zur Medienpropaganda und dem, was TeilnehmerInnen bei den Protesten tatsächlich erlebten, hier eine Mail mit Eindrücken aus London, 01.04.2009:

Ich habe heute heftigste Polizeiaggression erlebt, und lese jetzt in diversen Medien eine völlige falsche Berichterstattung.

Wir sind heute in vier vollkommen friedlichen Zügen ins Stadt-/Bankenzentrum gezogen um eine gerechte Weltordnung zu verlangen. Kaum waren wir am Platz vor der Bank of England wurden wir, etwa 4000-5000 friedliche Demonstranten, von der Polizei eingekesselt. Für mehrere Stunden konnte keiner den Platz verlassen. Die offensichtliche Strategie der Polizei, war es Aggression zu provozieren, indem man die Demonstranten hindert sich vom Schauplatz der Demonstration zu entfernen. Das galt für Kinder, ältere Leute, selbst die Presse und zunehmend verängstigte Demonstration. Von dieser Freiheitsberaubung lese ich nirgends ein Wort.
Bei Gesprächen mit den Polizisten bekam ich zumeist gesagt, es wäre meine eigene Schuld fest zu sitzen, denn es war ja klar "there would be trouble". Sie erteilten also eine nur angemessene Kollektivbestrafung.

Jetzt wird der Protest als gewalttätig dargestellt, aber nie habe ich deutlicher erlebt wie die Gewalt induziert wurde. Die Stimmung wurde künstlich hochgekocht: Leute wurden ohne Toiletten oder Zugang zu anderen Notwendigkeiten eingesperrt, von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen, wie zB der Friedensdemo am Trafalgar Square (von der sowieso kaum ein Wort berichtet wird) gehindert und ihr Recht auf Freizügigkeit gebrochen. Ich bin sehr erstaunt, wie wenig Gewalt trotz dieser aggressiven Strategie entstand - aber was kann man einer vermummten Armada in Kampfmontur auch entgegen setzen!

Nach diesen hoffnungslosen Erlebnissen, die bbc oder die deutsche Berichterstattung zu lesen, räumt meinen letzten naiven Glauben an europäische Demokratien aus.

Repression gegen Antikriegsaktivisten - Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger

Das kürzlich ergangene Urteil gegen Tobias Pflüger, Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., steht in einer Reihe mit zahlreichen Verfahren gegen fortschrittliche politische Aktivisten, aktuell gerade in Zusammenhang mit dem NATO Gipfel, wie auch in der Vergangenheit mit den G8 Protesten in Heiligendamm, den geplanten Angriffen auf das Versammlungsrecht und vielem mehr. Mit diesen Repressionen wird offenkundig beabsichtigt, den angesichts der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung unweigerlich zunehmenden Protest breiter Bevölkerungsschichten zu behindern. Damit dürfen wir uns nicht abfinden.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. informiert über das Urteil :
Repression gegen Antikriegsaktivisten - Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger

Am Montag den 2. März 2009 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess gegen den Europaparlamentarier und Vorstand der Informationsstelle Militarisierung Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätzen a 200 Euro - also 12.000 Euro! –“ verurteilt. Wir kritisieren dieses Urteil scharf, das zudem auch im Kontext einer langen Reihe sich immer weiter verschärfender Repressionsmaßnahmen nicht nur gegen Tobias Pflüger selbst, sondern gegen die gesamte antimilitaristische Bewegung zu sehen ist.

Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordneten bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn. Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen. Die angeblich gefallenen Worte "Arschloch", "Arschkopf" sind frei erfunden. Tobias Pflüger kannte den Begriff "Arschkopf" bis dahin im Übrigen nicht.

Die Anfangs erhobenen abwegigen Vorwürfe der Körperverletzung und der verweigerten Ausweisung als Europaparlamentarier werden nicht mehr verfolgt. Das sollte bereits ausreichen, um die Seriosität der Aussagen der Polizisten in Frage zu stellen. Doch darüber hinaus dienten diese Vorwürfe wohl lediglich dazu, in einem fragwürdigen Verfahren mit einer breiten Koalition von Grünen bis Rechtsextremen eine Aufhebung der Immunität durch das Europäische Parlament zu erreichen.

Durch den Ablauf der Geschehnisse lässt sich genau nachweisen, dass der Vorwurf der Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft erneut überprüft wurde, allerdings die Entscheidung, ihn de facto fallen zu lassen, erst mitgeteilt wurde, nachdem die Immunität aufgehoben war. Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab.

Dies war bereits das vierte Ermittlungsverfahren (1999, 2003, 2004, 2005) der Staatsanwaltschaft München I gegen Tobias Pflüger anlässlich der Beteiligung an Protesten gegen die Münchener Sicherheitskonferenz. Ein Gericht in Tübingen sprach den Friedensaktivisten wegen des Aufrufs zur Desertion 1999 frei. Das Verfahren 2003 wurde eingestellt, und für die brutale Festnahme im Jahr 2004 hat sich die Polizei später sogar entschuldigt.

Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Tobias Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften. Diese Umkehr der Beweislast kann unmöglich beibehalten werden.

Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen sind weitere Beispiele. Auch die mit Einschränkungen und Stigmatisierung durch staatliche Behörden konfrontierten Proteste gegen den NATO-Gipfel zum 60.Jahrestag in Strassburg, Kehl und Baden-Baden im April sind in diesem Zusammenhang zu sehen.

Wir, die Unterzeichner, erklären uns deshalb hiermit solidarisch mit Tobias Pflüger und unterstützen ihn in seinem Vorhaben, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Wir rufen alle FriedensfreundInnen und AntimilitaristInnen auf, sich nicht durch solche Verfahren einschüchtern zu lassen. Proteste gegen NATO und Bundeswehr sind nicht nur legitim, sondern auch notwendig!

Solidaritätserklärungen bitte an: Solidaritaetmittobias@web.de

Schwammige "Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht"

Heute wurde das Eckpunktepapier der niedersächsischen FDP für ein "liberales niedersächsisches Versammlungsrecht" bekannt. Gegen die dortigen Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist - wie in Bayern und Baden - Württemberg (Stuttgart / Mannheim / Freiburg) - ein Bündnis entstanden.

Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht

Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.

Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.

1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.

2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.

3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.

4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei  Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.

5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche  Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.

6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.

7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.


Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 13.3. 2009 in Stuttgart

Am 13.3. 2009 ab 19:00 gibt es eine Veranstaltung des "Bündnis für Versammlungsfreiheit" mit Podiumsdiskussion und Beiträgen aus dem Publikum im großen Saal des DGB Hauses Stuttgart.

Es geht dabei in der Podiumsdiskussion mit der Möglichkeit der Diskussion zwischen Podium und Teilnehmern der Veranstaltung auch um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz und den weiteren Protest.

Es diskutieren:
- Hedwig Krimmer - Kampagne für Versammlungsfreiheit von verdi Bayern
- Michael Csaszkóczy, letzter Berufsverbotsfall in Baden - Württemberg und Bundesvorstand der "Roten Hilfe"
- Mesut Duman, Sprecher der AGIF (Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in Deutschland e.V.)
- Ein Vertreter des "Blockadebündnis"

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