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Kachelmann wirft mit Wolkenballen. Trifft aber nur einmal halbwegs.

Frau Nebenklägerin oder das Gericht haben einen Fehler gemacht beim einstweiligen Verbot des Kachelmann-Buchs.

Sie haben es verboten bis zur Tilgung des Nachnamens der Betroffenen. Ins Verbot aber nicht eingeschlossen alles, was schon "im Verkauf ist".

Dazu gehören offenbar auch die Versandbuchläden wie AMAZON, die anstandslos die E-Book-Fassung ausliefern. Insofern ist eine Kurzorientierung für alle Interessierten jetzt schon möglich.

Das Buch schwillt vor dem Leserauge oder - später - in seiner Hand. Es schwillt von Zorn. Das wäre nach der Untersuchungshaft nur zu verständlich. Leider auch von Wiederholung. Die durch die hinzugefügten Berichte der Lebensgefährtin und inzwischen Ehefrau nicht weniger lasten.

Die Schilderung des Innenlebens in unserem Zentralknast Bruchsal ist eindrucksvoll für diejenigen, die wesentlich präzisere Berichte in indymedia nie zur Kenntnis nahmen. Kachelmanns Klagen leiden vor allem darunter, dass er die meiste Zeit nur darüber staunt, dass ihn, gerade ihn, der Zugriff der Behörden so hart traf.  Als ob das Leiden nicht allgemein wäre. Über der Betrachtung seines Einzelschicksals versäumt er, den wirklichen Treffer seiner Anklagen herauszuarbeiten. Dass nämlich in unserem Vaterland viel zu schnell - und zwar generell - zum Mittel der Untersuchungshaft gegriffen wird. Um zum Ziel zu gelangen: Angeklagten-Geständnis. Zumindest Angeklagten - Zermürbung. Da werden Gründe herangekarrt:

Verdunklungsgefahr - Fluchtgefahr - dringender Tatverdacht. So etwa jetzt im überflüssigsten aller Nachklappverfahren - gegen die Revolutionären Zellen, wo einer betagteren Angeklagten die Haft nur deshalb weiter verlängert wird, weil sie in Erwartung einer langjährigen Bestrafung ja jedes Motiv hätte, abzuhauen und irgendwo unterzutauchen. Und wenn schon? Welchen Verlust würde dabei das deutsche Staatswesen oder das "allgemeine Rechtsempfinden" erleiden? Nachdem die betreffende Person jahrzehntelang nichts gegen diesen Staat und seine Bewohner unternommen hat.

Es wäre wünschbar gewesen, dass der prominente Autor gerade darauf mehr Aufmerksamkeit verwandt hätte. Damit auch alle mal zusammenschrecken, die niemals Angehörigen-Info oder Ähnliches anfassen würden.

Kachelmanns zweite Anklage betrifft etwas, das bescheideneren Zeitgenossen nicht passieren kann. Nämlich die Lügenkartelle der Presse, die sich nicht überbieten lassen wollen an gesteigerten Greuelnachrichten über Betroffene. Hier macht Kachelmann immerhin glaubhaft, dass all die Lügenknäuel nicht hätten gestrickt werden können, wenn nicht Polizei und vielleicht auch Staatsanwaltschaften freudig Garn dazu an die Redaktionen oder Mittelsmänner geliefert hätten.

Aus den Zeiten der Prozesse gegen die RAF selbst ist solche Zusammenarbeit noch gut erinnerlich. Staatstragend gefördert von presseähnlichen Hervorbringungen und durch Zuarbeit staatlichen Personals.Dahin wendet sich der Blick des Wetterkundlers leider nicht.

Der Rest - wie gesagt - tränenschwer, aber - ziemlich - inhaltsleer. Auch nach Freigabe des Werks nur solchen zum Kauf zu empfehlen, die unbedingt den Nachnamen einer rachebrütenden Verlassenen kennen lernen wollen. Wir wissen ihn jetzt, aber verraten ihn nicht. Der letzte Teil des Werks ist jetzt schon mit Details über Gegendarstellungen etc. verstopft. Wir möchten nicht in juristische Gewitter geraten.

Quelle: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz von Jörg Kachelmann und Miriam Kachelmann von Heyne Verlag (Gebundene Ausgabe - 15. Oktober 2012, EUR 19,99)

Feiling: Schändliche Beanspruchung einer erpressten Aussage im RZ-Prozess.

Solidaritätskundgebung vor dem Landgericht Frankfurt zum Prozessauftakt
Foto: Verdammt lang quer
Lange Zeit auch hat gerade die Linke es begrüßt, dass Verjährung im modernen Strafprozess kaum noch eine Rolle spielt. Zumindest wenn es um Mord und Mordversuch geht. Schließlich hatte zwanzig Jahre nach dem Ende des NS-Reichs Verjährung als letztes Versteck der noch vorhandenen Verbrecher aus jenen Zeiten gedient. Diese allgemeine Haltung ließ freilich vergessen, dass die Einführung von Verjährung schon in ganz bürgerlichen Zeiten durchaus ihren Sinn gehabt hatte. Dann nämlich, wenn durch die abgelaufene Zeit zwischen Tat und Ermittlung eine sichere Erkenntnis unmöglich schien. Ein solcher Fall scheint in dem jetzigen Prozess gegen zwei angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen vorzuliegen. Genau zwei Zeugen werden aufgeboten. Der eine ein seit Jahren erschöpfend reuiger Herr Klein, der schon in sein Bekenntnisbuch "Zurück in die Menschlichkeit" allerlei eintropfen ließ, was wohlwollend als Hörensagen gewertet werden kann.Keinesfalls als Beweis in irgendeinem juristischen Sinn. Sich auf so jemand zu stützen, ist wagemutig.

Skandalös und empörend ist aber die Aufrufung des Zeugen Feiling, der heute aussagen wird. Der herangezogene Artikel der FR benennt scharf die Umstände einer Vernehmung - nach operativer Entfernung beider Beine und Erblindung, unter dauernder Einflößung solcher Opiate, die minimales Bewusstsein und Sprechfähigkeit gerade noch aufrecht erhielten. Hinzu kommt - wie mir erinnerlich aus der Zeit der Vernehmung - dass damals absichtlich die Illusion erzeugt worden sein soll, der Verhörte spreche eigenlich mit seinem Anwalt. (Anwälten?).Zu klarer Erkenntnis der Folgen seiner Aussagen gekommen hat Feiling alles widerrufen. Wenn er jetzt von Folter spricht, mag das im streng juristischen Sinn übertrieben sein: dass er seine damalige Situation nachträglich so beurteilt, ist höchst verständlich.

Auf solche Zeugen gestützt, Auslieferung zu erzwingen, Untersuchungshaft zu verhängen und ein Hauptverfahren zu eröffnen ist tollkühn genug. Das Gericht wird seinen Ruf gerade noch retten können, wenn es das Verfahren unverzüglich einstellt- aus Mangel an gerichtlich verwertbaren Beweisen. Und sich um Haftentschädigung und angemessene Versorgung für die letzten Jahre der beiden Angeklagten kümmert.

Prozess gegen Sonja Suder und Christian Gauger: Kontinuitäten von Politik und Verfolgung

Sonja Suder und Christian Gauger sind im September 2011 nach 33 Jahren im Exil von Frankreich an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. In diesem Jahr wird ihnen der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt gemacht wegen Aktionen der Revolutionären Zellen (RZ) von 1977 gegen Atomkonzerne, Apartheid in Südafrika und Stadtsanierungs- und Vertreibungspolitik, heute Gentrifizierung genannt. Ein weiterer Vorwurf behauptet aufgrund einer Kronzeugenaussage, Sonja hätte den Überfall auf die Opec-Konferenz 1975 logistisch unterstützt.

Sonja Suder ist 80 Jahre alt und sitzt in Frankfurt Preungesheim im Knast, Christian ist 70 und unter Auflagen frei. Beide lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz ab.

VertreterInnen der Soligruppe "Verdammt Lang Quer", die sich nach der Auslieferung in Frankfurt gegründet hat, werden über die geschichtlichen Hintergründe staatlicher Repression gegen die RZ, über den aktuellen Stand des Prozesses, die Prozessvorbereitung, die Bedeutung des Prozesses für die radikale Linke in der BRD und Solidaritätsaktivitäten für Sonja und Christian berichten.

Freitag, 29. Juni 2012 | 19.30 Uhr
Stuttgart, Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105 (U1/U14 Haltestelle Erwin-Schöttle Platz)

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