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Die Beteiligungsfrist für die Sammelverfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde verlängert!

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Registrierungen und Vollmachten werden noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen. Die Beteiligung ist kostenlos!
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