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CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Deutsch –”–”–” English –”–”–” Français

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen –“ denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird –“ entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: no-AsylbLG@proton.me

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: no-AsylbLG@proton.me

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 –“ 26 May 2023 –“ 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ who are even prohibited from deciding on their own diet –“ are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: no-AsylbLG@proton.me

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d–™action nationale du 20 au 26 mai 2023 –“ 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l–˜assemblée parlementaire d–™Allemagne avec la modification de l–™article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l–™asile“. La dignité inviolable de l–™Ãªtre humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l–™abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l–™Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l–™exclusion sociale, l–™inégalité et la violation du principe d–™égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l–™AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu–™elle a jugé qu–™un « niveau de besoins spéciaux » inférieur pour les demandeurs d–™asile adultes vivant seuls dans des centres d–™hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l–™autodétermination des personnes concernées continue d–™Ãªtre fortement entravée et, jusqu–™Ã  aujourd–™hui, les personnes en fuite dans les centres d–™arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ à qui l–™on interdit même de se nourrir de manière autonome –“ sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu–™avec la mise en place de centre de regroupement, d–™une obligation de résidence, d–™une interdiction de travailler, d–™un approvisionnement en prestations en nature, d–™un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d–™euros et d–™un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d–™exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd–™hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d–™asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d–™action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d–™une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C–™est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : no-AsylbLG@proton.me

N–™hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d–™autres informations. N–™hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

CЪest la seule fa̤on dЪabolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

Quelle


Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II - 86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

An der Befragung haben Leistungsbezieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Quelle

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Unterstützenswerte Petition gegen Hartz-IV-Sanktionsparagrafen

Neben den Kürzungen und der geringen Höhe sind in den letzten Jahren insbesondere die Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen in die Kritik geraten. Zuletzt hatte die kritische ehemalige JobCenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als sie angekündigte, zukünftig keine Sanktionen gegen Erwerbslose mehr zu verhängen. Rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber folgten. Nun hat sie eine Bundestags-Petition eingereicht mit dem Ziel, Sanktionen abzuschaffen –“ noch bis 18. Dezember kann ihr Anliegen unterstützt werden.

Schon der vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gab es im Sommer 2004 breite Proteste gegen den weitreichenden Umbau des Sozialstaats. Hundertausende besuchten bundesweite Montagsdemos. Die Einführung konnte nicht gestoppt werden, doch weiterhin gab es Widerstand. Genannt seien die „Zahltag-Aktionen“, militante Untersuchungen, die eine oder andere Demonstration und vor allem die vielen alltäglich stattfindenden stilleren Proteste und Solidarisierungen in Form von Klagen und Begleitungen.

Ein zentrales Thema, vor allem für diejenigen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen, sind Sanktionen, also Leistungskürzungen als eine Art „Strafe“. Die Minderung der Regelleistung kann in verschiedenen Schritten erfolgen und sogar so weit führen, dass die Regelleistung komplett gestrichen wird. Seit Jahren steigen die Sanktionszahlen kontinuierlich an, obwohl zeitgleich die offiziellen Arbeitslosenzahlen sinken. Im Jahr 2012 wurden erstmals über eine Million Sanktion verhängt. Mit diesen Sanktionen und diesen Zahlen wird Politik gemacht und gegen Erwerbslose gehetzt; ihre gesellschaftlichen wie auch individuellen Auswirkungen sind verheerend. Nicht zuletzt führen sie dazu, dass Erwerbslose gezwungen sind, noch so schlechte und schlecht bezahlte Jobs anzunehmen –“ Arbeitgeber hingegen können sich über eingeschüchterte Beschäftigte und erpressbare Erwerbslose freuen.

Dass diese Sanktionen verfassungsgemäß sind, muss zumindest bezweifelt werden. Der ehemalige Bundesrichter am Bundesgerichtshof und Ex-Bundestagsabgeordnete Wolfgang NeÅ¡ković hat 2012 gemeinsam mit Isabel Erdem in einer rechtlichen Kurzanalyse für die Rosa-Luxemburg-Stiftung deutlich gemacht:

Die Kürzungsnormen im SGB II und SGB XII sind ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen. Eine Sanktion führt nämlich zum Schwinden des «unverfügbaren» Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeglicher Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Bereits deshalb sind diese Regelungen verfassungswidrig. [...] Das Recht auf staatliche Sicherung des Existenzminimums entspringt der Menschenwürde selbst und ist unantastbar. Seine unbedingte Einhaltung ist für den Sozialstaat konstitutiv. Sie ist zudem Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Durch Leistungskürzungen wie Sanktionen bei Hartz IV wird dieses Menschenrecht tagtäglich verletzt.

Aktuell fordert eine erfolgsversprechende Petition, die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII zu streichen. In der Begründung heißt es, dass die Sanktionen (SGB II) bzw. die Leistungseinschränkungen (SGB XII) das Recht auf die Absicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums verletzten, denn die Streichung bedrohe die Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die sanktioniert werden.

Initiatorin der Petition ist Inge Hannemann. Sie war bis April 2013 im JobCenter Hamburg-Altona tätig, bis sie durch ihren Arbeitgeber freigestellt wurde. Als Journalistin schreibt sie über die Abläufe in den JobCentern und macht die Missstände in ihrem kritischen Hartz-IV-Blog http://altonabloggt.wordpress.com öffentlich. Sie thematisiert dabei häufig die strukturellen Grundlagen des Hartz IV-Systems. Im Frühjahr erschien auf annotazioni.de ein Interview mit ihr, in dem sie –“ ähnlich wie NeÅ¡ković/Erdem –“ deutlich machte:

Der Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, um überhaupt damit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wenn sanktioniert, also gekürzt wird, ist das Existenzminimum definitiv unterschritten.

Fragwürdig an Sanktionen ist allerdings nicht nur, dass es sie gibt, sondern auch, wie sie zustandekommen. In dem gleichen Interview antwortete Hannemann auf die Frage, ob es so etwas wie Sanktionsquoten gebe:

Ja, die Teamleiter haben Quoten, wie viele Sanktionen in Prozent − gemessen an der Gesamtzahl der gemeldeten Erwerbslosen − ausgesprochen werden sollen. Anhand der Sanktionen wird ein Ranking erstellt. Zwar wird kein JobCenter wegen einer hohen Sanktionsquote ausgezeichnet, aber es spielt für die interne Beförderung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle.

Damit Hannemann ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann, sind insgesamt 50.000 Unterschriften notwendig. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 18. Dezember. Bis dahin kann die Petition unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html.

Von Sebastian Friedrich und Patrick Schreiner via annotazioni.de

Petition 46483 „Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen“

"Wir fordern ein Ende der unseligen Sanktionspraxis. Sie ist menschenverachtend, menschenunwürdig und unserer Auffassung nach verfassungswidrig.

Hier muss ein Schnitt gemacht werden, daher fordern wir alle sozial- und politisch verantwortlichen Personen und Gruppen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und auch natürlich die über 5 Mio. Erwerbslosen und Beschäftigten im Niedriglohnbereich auf, diese Petition zu unterzeichnen.

Die Unterzeichnung setzt ein Signal, ein Signal, das überfällig ist in diesem Land. Sanktionen werden zu Disziplinierung der Erwerbslosen und letztendlich zur Zementierung des Niedriglohns eingesetzt. Wer sich dieser Strategie entgegenstellen will, wer für ein menschwürdiges Dasein und für existenzsichernde Löhne eintritt, sollte die Petition unterstützen. Und zur weiteren Unterstützung über eigene Strukturen, Netzwerke und Verteiler aufrufen."

Zur Petition

Hier gibt es Unterschriftenlisten zum Ausdrucken, um z.B. vor Jobcentern UnterstützerInnen zu finden.

Via altonabloggt, siehe auch gegenhartziv

Lesung mit anschließender Diskussion: Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“

Lesung mit anschließender Diskussion:
Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“
Die gnadenlose Ausbeutung im Niedriglohnbereich


Hartz IV, Mini-Löhne, Leihjobs –“ das betrifft doch nur Menschen, die faul, nicht flexibel und keinen Schulabschluss haben! Oder?

Markus Breitscheidel wollte es genau wissen. Freiwillig und undercover begab er sich für ein Jahr in die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Er lebte als Hartz IV-Empfänger und arbeitete als Leiharbeiter bei namhaften Konzernen und in der Landwirtschaft. Während seiner Recherchen lernte er gut ausgebildete Arbeitsuchende und Mittelstandsfamilien kennen, die ohne persönliches Verschulden zu Hartz IV-Empfängern wurden. Er berichtet, wie er als Leiharbeiter stigmatisiert und als Mensch zweiter Klasse behandelt wurde. Trotz Vollzeitbeschäftigung musste Markus Breitscheidel zusätzliche staatliche Unterstützung beantragen. In seinem erschütternden Report analysiert der Autor die persönlichen und ökonomischen Auswirkungen der Billiglohnpolitik und kommt zu dem bitteren Schluss: Nutznießer sind vor allem Unternehmen, die aus der Notsituation der Leiharbeiter Profit schlagen und auch noch durch Steuergelder subventioniert werden.

Über eine Bestandsaufnahme hinaus macht Markus Breitscheidel zudem Vorschläge für notwendige politische Gegenmaßnahmen.
Dieser Tatsachenbericht geht unter die Haut. Er ist eine Reise durch ein verunsichertes Land, in dem immer mehr Menschen nicht nur ohne Arbeit, sondern inzwischen auch durch Arbeit arm werden.

Es laden ein:
IGM Ortsgruppe Kirchheim
IGM Ortsgruppe Nürtingen
Club Bastion Kirchheim

Freitag, 17.09.2010 - 20:30 Uhr - Club Bastion Kirchheim

Das Workfake Konzept mal ganz konkret

Um sich mal eine konkrete Vorstellung zu machen, wie das "Workfare" –“ Konzept der "Bürgerarbeit" umgesetzt werden soll, hat Harald Thomé eine konzeptionelle Darstellung der MainArbeit Offenbach veröffentlicht. Zu dem Thema auch nochmal ein Kommentar von Kollegen der Arbeitsloseninitiative Gegenwind aus Glauchau-Zwickau.

In dem Zusammenhang noch mal lesenswert - die Beiträge von Günther E. Gerhold bei uns zum Thema:

Workfare oder Workfair?
Ist Workfare faires Worken?

Ist Workfare faires Worken?

Workfare, oder Bürgerarbeit ist ein weiterer Angriff auf die sowieso schon mit Füßen getretene Würde der Betroffenen.

Aber - sie ist weit mehr!
Sie ist ein willkommenes Mittel für Kommunen und Gemeinden, ihre desolaten Haushaltslage zu entspannen und erwerbslose Langzeitarbeitslose in fast allen möglichen und notwendigen Bereichen einzusetzen. Was vorher 1.-€-Jobber erledigt haben, sollen die Menschen nach diesem Modell nun ohne Aufwandsentschädigung erledigen.

Workfare, oder Bürgerarbeit ist - Arbeit ohne Lohn!
Workfare, oder Bürgerarbeit ist eine legalisierte Arbeitsplatzvernichtung. In Kommunen und Gemeinden werden so normal bezahlte reguläre Arbeitsplätze eingespart, es werden unnötig noch mehr Erwerbslose produziert.

Beim Workfareprinzip besteht auch die Möglichkeit, der Industrie- und Wirtschaft extrem billige Arbeitssklaven zuzuführen, da der Grundsatz der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit sowie der Gedanke des Fördern und Forderns gänzlich entfällt.

Somit besteht auch die Möglichkeit, Mindestlöhne völlig überflüssig zu machen, und auch die Positionen von Arbeitnehmern erheblich zu schwächen.

Workfare ist ein Angriff auf Erwerbslose und Erwerbstätige! Workfare ist abgeleitet vom englischen Begriff Welfare, das so viel wie Wohlfahrt, oder Fürsorge bedeutet. In dem für Deutschland angedachten Modell ist das der reinste Hohn. Es bedeutet, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger einer staatlichen Transferleistung, also Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger, für das ALG II auch arbeiten sollen. Sie sollen also für das Geld , das sie als Arbeitnehmer in die Sozialversicherung vorher einbezahlt haben, nach diesem Modell jetzt arbeiten. Eine Versicherungsleistung, die sie vorher mitfinanziert haben und auf die sie laut Grundgesetz einen Rechtsanspruch haben, wird ihnen dadurch streitig gemacht.

In Deutschland kennen den Begriff und seine Bedeutung nur Insider, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Die breite Masse kennt weder den Begriff, noch dessen Bedeutung.

Dabei gibt es in Modellversuchen bereits auch in Deutschland diese Art der Beschäftigung. Bei uns nennt man das Ganze etwas freundlicher klingend Bürgerarbeit.
Diese Modellversuche gibt es z.B. bereits in Leipzig und Dresden. Dort werden z.B. ältere Arbeitslose als Begleitpersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Deeskalierung von randalierenden Fahrgästen eingesetzt. Obwohl sie dafür überhaupt keine Ausbildung haben, wie z.B. Sicherheitspersonal, müssen sie sich im Notfall mit oftmals körperlich weitaus überlegeneren Jugendlichen und anderen randalierenden Fahrgästen auseinandersetzen.

Und wer kommt für Ihre Schäden wie Verletzungen oder kaputte Brillen auf ?

Zu diesem Thema informiert die Zukunftswerkstatt Zuffenhausen am 11.Dezember 2009 ab 19.00 Uhr in der Bönnigheimer Str.67 - Eingang Brackenheimer Str. in Stuttgart –“ Zuffenhausen

Siehe auch den Beitrag "Workfare oder Workfair?"
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