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Die Existenzangst wächst - es droht massive Verarmung

Logo: Auf Recht bestehenOb bei den Lebensmitteln, den Energiekosten, der Miete oder anderen Ausgabeposten: Die Preise steigen in hohem Tempo. Besonders für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentner*innen und Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, ist die Aussicht auf Herbst und Winter äußerst düster. Viele Menschen fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sie sind völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung
Das geplante „Bürgergeld“ setzt trotz kleiner Verbesserungen Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fort. Daran ändert auch die zum 1.1.2023 angekündigte Anpassung der Regelsätze an die Inflation der letzten Monate wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Doch das ist bei weitem nicht genug. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht. Auf den Tag gerechnet steht Betroffenen so sehr wenig Geld zu, von dem sie dann Lebensmittel, Strom, Kleidung, Schuhe, Anschaffung von Möbeln, und vieles andere bezahlen sollen –“ sofern das Jobcenter nicht schon etwas davon für ein vorheriges Darlehen o. ä. aufrechnet. Für Lebensmittel bleiben so rechnerisch knapp 6 Euro pro Tag übrig. Dass das reicht, glauben offenbar nicht einmal die Leitungen der Jobcenter mehr, die von NRW haben schon Anfang 2022 in einem offenen Brief eine sofortige Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro verlangt!

Wir fordern konkret:
- Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
- Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
- Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
- Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
- Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und Teilhabe ermöglichen. Leistungskürzungen wie zum Beispiel Sanktionen müssen deshalb ausgeschlossen werden.

Es reicht!
Das „Bündnis AufRecht bestehen“ will die Unzufriedenheit und die Wut vieler Menschen bei einem dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Etikettenschwindel „Bürgergeld“ –“ Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!“ klar zum Ausdruck bringen. Bisher haben bereits Gruppen in Berlin, Bonn, Dortmund, Herne, Koblenz, Kaiserslautern, Münster, Oldenburg und Wolfsburg verschiedene Aktivitäten angekündigt, die vor allem am 14.Oktober stattfinden sollen. Wir sind sicher, dass noch mehr dazu kommen. Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, gibt es hier.

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB–KV Bonn/Rhein–Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG–PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung 10. Oktober 2022

Jobcenter: Selbst bei dringenden Notlagen für Betroffene kaum zu erreichen

Das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.

Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme. Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. Zusätzlich erschwert wird das Ausfüllen, wenn kein Computer, sondern nur ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Antragstellung nicht geeignet ist.

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter auch dazu, den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Ebenso sollen Dokumente von den Betroffenen selbst hochgeladen werden. Diese sollen sich persönlich online identifizieren. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch geführt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen, kaum lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch.

Oft genug erleben Antragstellende auch, dass sie eine Stunde oder länger in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline überhaupt einen Menschen erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Dazu kommt, dass die Hotline oft gar nicht wirklich weiterhelfen kann, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.

Werden Schreiben und Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Abgabe der Dokumente in Form eines amtlichen Eingangsstempels bestätigen zu lassen. Die auf den Bescheiden angegebenen Fax-Nummern funktionieren sehr oft ebenfalls nicht. Das Jobcenter verweist dann auf den Einwurf in Briefkästen. Wer beweissicher Antragsunterlagen, Widersprüche und Beschwerden einreichen will, hat ein Problem. Betroffenen bleibt nur die teure und langsame Möglichkeit, die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden.

Insgesamt ist durch den Behörden-Lockdown die Antragstellung sehr stark beeinträchtigt und die Bearbeitung stark verlangsamt. Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen. Nicht nur deshalb braucht es einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro im Monat!

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ begrüßt einen verbesserten digitalen Zugang zum Jobcenter. Dabei muss sichergestellt werden, dass die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Behörde in jedem Einzelfall transparent und rechtssicher erfolgt. Außerdem dürfen digitale Angebote den analogen Antrag und den persönlichen Zugang zur Behörde nicht ersetzen, sondern müssen zusätzlich zur Wahl stehen.

Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit und allen Jobcentern ferner ein flächendeckendes und unbürokratisches Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden. Diese sollen unter Wahrung aller pandemiebedingten Hygienebestimmungen in allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit niedrigschwellig zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu bekommen, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Tacheles Pressemitteilung

Hungerleider des Jahres: John Paulson

Mit einem "Jahresgehalt" von schlappen 3.700.000.000 US $ wird die vom Alpha Magazine veröffentlichte Liste der zehn bestbezahlten Investmentmanager von John Paulson angeführt. Bei redblog wird die FR zitiert, die unter anderem berechnet hat, daß mit diesem Geld das ALG II von 560 000 Hartz-IV-Empfängern finanziert werden könnte. Aber auch der Rest der Riege der Superreichen steht dem nicht viel nach. Stellt sich also die Frage, wie die Hartz IV Empfänger an das Geld kommen können...

Erfolgreiche Lohnrunde

Eine ausgesprochen erfolgreiche Lohnrunde haben die Manager im vergangenen Jahr hingelegt: Während der durchschnittliche Lohnzuwachs in der Bevölkerung 1,4 Prozent betrug, stiegen Managergehälter um rund das Zehnfache. Von 2003 bis heute hätten die Vorstandsgehälter durchschnittlich um 40 Prozent zugelegt. Am stärksten wuchsen im Jahr 2007 die durchschnittlichen Pro-Kopf-Bezüge im Siemens-Management mit etwas mehr als 50 Prozent.

Hungerleider des Tages

Warum das Mitglied der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft", der Ex- Landtagsabgeordnete Oswald Metzger kurz davor steht, am Hungertuch zu nagen, erklärt er im focus Blog.

Er wird jetzt auf jeden Fall mehr Zeit haben, sich um die reaktionären Ziele der "Du bist Deutschland" Erfinder oder um seine Karriere auf Bundesebene zu kümmern. Daß er sich trotz "Verzicht" auf "knapp 200.000 Euro an steuerpflichtigen Diäten" (von der mageren Altersversorgung von Abgeordneten ganz zu schweigen) mit der von ihm propagierten "neoliberalen Segnungen" am eigenen Leib auseinandersetzen muss, ist allerdings nicht zu erwarten.

Grafik des Tages

Neulich hatte ich auf einen Vergleich von Managereinkommen mit Hartz IV Empfängern in Pflegeeinrichtungen hingewiesen. Eine interessante Grafik der "Frankfurter Rundschau" vergleicht Tariflöhne und die Bezüge der DAX-30 Vorstände. Sie gehört zum Artikel "Keine Grenzen"

Millionen für Millionäre

Während dem gewöhnlichen Hartz IV Empfänger - sofern er in einem Heim oder Behindertenwerkstatt kostenlose Mahlzeiten erhält - 1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel zur Verfügung stehen, sind die Jahresgehälter der Manager in großen Konzernen hitverdächtig. Im Geschäftsjahr 2005 wurde einem Vorstandsmitglied noch eine Barvergütung von durchschnittlich 1,73 Millionen Euro überwiesen. 2006 war es eine weitere Million mehr - 1,864 Million Euro. Im IG Metall ExtraNet zeigt eine Tabelle die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden und die durchschnittliche Barvergütung einzelner Vorstandsmitglieder im Jahr 2006. Eine Quelle dafür war die DSW-Studie zur Vorstandsvergütung der DAX30-Gesellschaften, die sowohl die Vergütungen der Vorstandsmitglieder als auch die der Vorstandsvorsitzenden untersucht.

Es ist schon interessant, zu wissen, was diejenigen, die immer Maßhalten predigen, so alles offiziell einsacken. Genau so offiziell kann man ja immer noch auf die Tränendrüse drücken. Damit es nicht so auffällt.

Nur nicht über die Stränge schlagen: 1,76 Euro pro Tag für Getränke und weitere Lebensmittel

Während über die Begrenzung der Millionengehälter von Managern lediglich diskutiert wird, schafft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beim Kürzen der Sozialhilfe weiterhin Fakten. So dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Heimen oder Behindertenwerkstätten kostenlose Mahlzeiten bekommen. Die Verpflegung ist ihnen aber nicht als eigenes Einkommen anzurechnen, wie am 11. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Die Höhe des Abzugs müsse sich an der Summe orientieren, die in den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von 347 Euro für Lebensmittel vorgesehen sind, befand der Senat. (...)

Vollständiger Artikel bei NGO-Online

TACHELES Sonderrundbrief vom 15.2.2006

TACHELES Sonderrundbrief vom 15.2.2006

zu den Leistungskürzungen und Ausziehverbot für junge Erwachsene unter 25
Jahren im SGB II
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Jetzt ist Protest dringend nötig!

Es wurde gerade bekannt, dass die große Koalition die geplanten Verschärfungen
im SGB II mit Auszugsverbot und Leitungskürzung für junge Erwachsene unter 25
Jahre in einem Schnellverfahren noch am Freitag, den 17.2.06 durch den
Bundestag boxen will. Selbst gravierende handwerkliche Mängel die am Montag
bei der Anhörung im Sozialausschuss im Bundestag deutlich wurden
( http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/ausschussdrucksache_16-11-103.pdf )
hindert die Koalitionäre nicht daran, das Gesetzgebungsverfahren mit der
Brechstange abzuschließen, bevor überhaupt eine Debatte über die brisanten
Veränderungen geführt werden kann.

In dem neuen, in letzter Minute veränderten Gesetzentwurf wurden noch schnell
EU-Ausländern auf Arbeitssuche vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Die meisten
Änderungen sollen nach dem neuen Entwurf zum 1. Juli in Kraft treten, obwohl
nach Aussagen eines BA-Experten die nötigen Änderungen an den
Computersystemen frühestens bis Anfang 2007 fertig gestellt werden können.
Das Auszugsverbot für Erwachsene bis 25 tritt sogar schon mit dem Tag des
Bundestagsbeschlusses am 17. Februar in Kraft.

Damit sind die Verhältnisse klar. Eine gesellschaftliche Diskussion über
Verschlechterungen und massive Eingriffe in das Leben und die persönliche
Entwicklung von Familien und vor allem jungen Menschen will die Regierung mit
diesem Verfahren genauso ersticken wie soziale Proteste. Die Lebenssituation
der einkommensschwachen Bevölkerungskreise gerät vollends aus dem Blickfeld
so genannter SozialpolitikerInnen. Politik orientiert sich an den Interessen
der Vermögenden und "Besserverdienenden". Umso dringlicher ist es jetzt,
politischen Druck über Organisierung vor Ort und massive Proteste aufzubauen.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf aufmerksam machen, der Koalition
geht es dabei um ein strategisches Projekt: Absenkung der Regelleistungen für
alle erwerbsfähigen SGB II - Leistungsbezieher. Mit den jungen Erwachsenen
soll als Testballon angefangen werden und wenn sie damit ohne große Proteste
durchkommen, werden sie dieses Projekt auf alle SGB II-Leistungsbezieher
ausdehnen. Weiteres dazu unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html

Es führt kein Weg daran vorbei, unsere Wut und Protest und die Empörung
darüber auf die Straße zu tragen. Denn wenn sich jetzt kein deutlicher
Widerstand regt, hat die schwarz/rote Bundesregierung einen Freibrief für
weitere Verschärfungen.

Proteste sind bitter nötig, am besten gleich am Freitag Vormittag vor dem
Bundestag in Berlin. Außerdem bieten sich eine Gelegenheiten dazu am 18.02.
in Köln gegen Wohnraumvernichtung (und hoffentlich auch Auszugsverbote), am
25.02. in Frankfurt gegen den Opernball, am selben Tag in Berlin gegen Armut
(um 17:00 Uhr vor dem Roten Rathaus) und die bundesweite Demo am 3. Juni in
Berlin "Widerstand ist angesagt!")

Tacheles Text dazu:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html

Pressemitteilung Tacheles/ BAG-SHI vom 14.2.06
"Erwerbslosenverbände rufen zu Protest auf"
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2006-02-14.pdf

Der neue Gesetzesentwurf der am 17.2. 06 durchgepaukt werden soll ist zu
finden unter: http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2 dort
unter: Materialien Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Neue Fassung vom 14.02.2006

Harald Thomé / Tacheles e.V.
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