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Vor 47 Jahren: Der Mord an Ulrich Schmücker

Heute vor 47 Jahren wurde in Berlin Ulrich Schmücker erschossen. Er war Aktivist der Bewegung 2. Juni und zugleich Spitzel des Berliner Verfassungsschutzes. Sein Tod war einer der größten Geheimdienstskandale der BRD. Das Verfahren wurde vom Verfassungsschutz und mindestens 2 Staatsanwälten vielfach manipuliert und behindert. Die Dokumentation „Der Schmücker Mord" beleuchtet die näheren Umstände des Todes von Ulrich Schmücker.

Ulrich Schmücker wurde noch vor einem geplanten Bombenanschlag festgenommen, und nach einer Aussage gegenüber dem Verfassungsschutz und nach einem 9 monatigen Gefängnisaufenthalt wieder freigelassen. Danach benutzte der Verfassungsschutz ihn als V-Mann. Die Spitzeltätigkeit flog auf, nachdem Teile von Schmückers Geständnis in der Szene publik wurden, und seine einstigen Gefährten wandten sich von ihm ab.

Schmücker wurde am 5. Juni 1974 sterbend im Grunewald aufgefunden, nachdem ihm jemand in den Kopf geschossen hatte. Welche Rolle spielte dabei der Verfassungsschutz, der eine Observation Schmückers nur Stunden zuvor abgebrochen hatte? Und wie kam es, dass die Tatwaffe nur Stunde nach der Tat dem involvierten Verfassungsschutzoffizier Michael Grünhagen angeboten wurde, und danach für 15 Jahre in einem Tresor in einem Gebäude des Verfassungsschutzes in der Clayallee verschwand?



Via Autonome Geschichte

Erträumte Aufsatzbewertung für den lieben kleinen Schüler Rech

Lieber Heribert,
Du hast leider die Aufgabenstellung missverstanden. Verlangt war die Aufsatzart "Bericht". Du hast aber eine "Phantasie-Erzählung" abgeliefert. Als künftiger Krimi-Autor kannst Du Dir im Bastei-Verlag vielleicht einmal ein Zubrot verdienen. Einfallsreich genug bist Du ja. (Oder hast Du heimlich bei älteren Kameraden abgeschrieben?) Freilich fehlt Dir der hier verlangte Tatsachensinn in erschreckendem Umfang. (So werden Molotow-Cocktails in der Regel  am Ort des Abwurfs fabriziert, nicht wie polizeilich öfter vermutet, wie alter Wein im Keller gelagert. Das Rezept zur genauen Herstellung darf ich Dir - weil minderjährig - leider nicht verraten).

Wegen des - unterstellten - guten Willens noch eine Vier Minus!

Lehrer Güde.

Zweitkorrektur der Kollegen von der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) in indymedia.de vom 16.02.2011

Innenminister Heribert Rech liefert groteske –šBegründung–™ für Spitzeleinsätze und vertuscht weiterhin das Ausmaß der Affäre

Als Antwort auf Anfragen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen hat Innenminister Heribert Rech eine absurde Erklärung für den Einsatz des LKA-Spitzels Simon Bromma geliefert, der mit falscher Identität versehen ein Jahr lang die linke Szene Heidelbergs ausspioniert hatte:

Anlass für den auf mehrere Jahre angelegten Einsatz des Undercover-Ermittlers sei eine Demonstration im Herbst 2009 in Sinsheim im Kraichgau gewesen, bei der dazu aufgerufen worden sei, „den Nazis mit allen Mitteln entgegenzutreten“. Es handelt sich dabei allerdings um eine Bündnisdemonstration vom 19.09.2009, an deren Organisation sich Gewerkschaften, Linkspartei, die Grünen und die SPD beteiligt hatten und die völlig ohne Zwischenfälle verlief. Der Innenminister bezeichnet die Vorbereitung dieser Bündnisdemonstration als „Kontakte zwischen mehreren Führungspersonen der antifaschistischen und anarchistischen Szene“. Bei einer dieser angeblichen „Führungspersonen“ - so behauptet der Innenminister - seien anlässlich einer Hausdurchsuchung „sieben gebrauchsfertige Brandsätze“ sichergestellt worden.
Die erwähnte Hausdurchsuchung fand bei einer jugendlich-subkulturell geprägten Wohngemeinschaft in einem kleinen, mehr als 50 Kilometer von Heidelberg entfernten Ort im Kraichgau statt und richtete sich gegen einen vermuteten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Keller wurden sieben mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Glasflaschen gefunden, die laut Polizeidirektion zum Einsatz als Molotowcocktails geeignet gewesen seien. Verurteilt wurde wegen dieser angeblichen Brandsätze bisher niemand.

Diese Hausdurchsuchung im Kraichgau als Begründung für eine langfristige Ausforschung durch Undercover-PolizistInnen zu benutzen, ist in vielfacher Hinsicht grotesk: Die Betroffenen sind in keiner Weise in die linke Szene Heidelbergs eingebunden. Ob überhaupt eine Straftat vorgelegen haben könnte, ist völlig ungeklärt. Die Polizei besitzt keinerlei Erkenntnisse über solche Vorfälle im Umfeld von Heidelberg. Erst recht ist eine Nähe der bespitzelten Gruppen (studentische Arbeitskreise, BUND, Anti-Castor-Gruppen etc.) zu solchen angeblichen Straftaten völlig aus der Luft gegriffen. Vor allem aber: der Einsatz der Verdeckten ErmittlerInnen in Heidelberg war schon lange vor diesen Vorfällen geplant und vorbereitet worden. Offensichtlich hatten LKA und Polizeidirektion nur auf einen Vorwand gewartet, der ihnen im Zweifelsfall eine –“ wenn auch brüchige –“ Begründung für den Einsatz liefern könnte.

Weiterhin versucht das Innenministerium, die Öffentlichkeit über das tatsächliche Ausmaß der Spitzelaffäre zu täuschen. Zu der Existenz der zwei weiteren ErmittlerInnen des LKA in Heidelberg, die die AIHD vor kurzem enthüllt hatte, schweigt Rech weiterhin –“ angeblich „um das polizeiliche Einsatzziel von verdeckten Maßnahmen nicht zu gefährden und den Schutz von verdeckten Ermittlern zu gewährleisten“ –“ und räumt damit implizit die Existenz dieser ErmittlerInnen ein. Tatsächlich scheint die Vertuschung der von ihm verantworteten Polizeiskandale dem Innenminister sehr viel wichtiger zu sein als der Schutz seiner BeamtInnen.

Die AIHD fordert weiterhin die Offenlegung sämtlicher Spitzeleinsätze gegen politisch missliebige linke Gruppen sowie Offenlegung und sofortigen Abzug sämtlicher verdeckter ErmittlerInnen. FaschistInnen mit allen geeigneten Mitteln entgegenzutreten ist kein Verbrechen, sondern eine schlichte Notwendigkeit.

weitere infos unter:

Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)

Die Antworten des Innenministers im Original:


Bitte heute Persönlichkeit mal nicht schützen. Nichts fürs Militär! Alles gegen militärische Amtsheuchelei.

Der Herr Minister in Kundus
Foto: ISAF Public Affairs / WikiPedia Public cc-by-2.0
Auch hohe Offiziere können den Stuhl unterm Hintern weggezogen bekommen. Das für sich allein sollte niemand erstaunen. Schließlich sind sie freiwllig das Treppchen hochgestiegen, und sollten sich nicht beklagen, wenn ein Oberer ihre Dienste nicht mehr braucht und die Stiege wegkickt. Deshalb nichts Liebes oder Böses über den bisherigen Chef der "Gorch Fock" und seine Führungsmethoden.

Alles aber gegen seinen Chef. Genaugenommen: die wölfisch hervorgestoßenen Verweise Guttenbergs auf Dienst - bzw. Soldatenrecht - zwei Tage nach getaner Tat. Guttenberg betonte, er tue alles - auch - zum Wohl des dienstenthobenen Marinemanns.

Auch "zum Wohl". Zum ersten Mal wurde deutlich, dass es sich nicht um eine Absetzung, sondern um eine "disziplinarische vorläufige Dientsenthebung" handeln sollte, "nach der - bei erwiesener Unschuld- der Mann seine Karriere unter Umständen fortsetzen könne".

Damit nehme ich an, dass es im Militär ähnlich wie im Beamtenverhältnis der nichtmilitärischen Dienstunterworfenen läuft.

Selbst ca. fünf Jahre einem solchen Verfahren unterworfen, glaube ich, mich dazu äußern zu können. Zunächst fällt auf, dass beim Militär nicht wie in einem Disziplinarverfahren üblich und in meinem Fall auch befolgt, eine persönliche Stellungnahme des Betreffenden verlangt wurde, bevor der Chef ihm die Stütze unter den Füßen weg trat. Eine Rückantwort hätte mindestens durch einen eingeflogenen Kommissar oder Stabsfeldwebel oder sonst was Feines eingetrieben werden müssen. Natürlich hätte sie am Willen des obersten Kriegsherrn nichts geändert. Aber gerade in Fällen des Abschießens bei Lebzeiten sollte auf die Formen geachtet werden. (Als Hindukuschverteidiger Struck seinerzeit den KSK-Mann Günzel absetzte, wurde darüber weggesehen, weil es dem Rechten sicher recht geschah. Das war ein Fehler. Die Einhaltung der Formen hat einen gewissen Bremseffekt, und muss auch gegenüber den unbeliebtesten Figuren eingehalten werden. Sonst wird - wie man am vorliegenden Fall sieht - der puren Willkür Tür und Tor geöffnet).

Nun aber zum Schutz der "Person". Verhindert werden soll angeblich oder wirklich, dass diese bei der Rückfahrt des Schiffs sich ihren Ärger anmerken lässt und damit erneut in Konflikt mit Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärtern kommt. Vor allem ist die gemeinte Maßnahme des "Schutzes der Person" bei Beamten und sehr wahrscheinlich auch bei Militärs mit einem absoluten Schweigegebot über das Verfahren verbunden. Streitigkeiten zwischen Staat und beamtetem Staatsbürger werden auch heute noch behandelt, als ginge es um intime Eheprobleme. Die gehen Außenstehende schließlich auch nichts an.

Ich rühre nicht gern im Grundschlamm der Jahre des eigenen Lebens. Um die Folgen zu verstehen, muss es aber sein. Ausnahmsweise. Der Grundvorwurf gegen Fritz Güde als Beamten bestand darin, die nicht verbotene "Kommunistische Volkszeitung" an der Hauptpost in Karlsruhe zum Kauf angeboten und verkauft zu haben.

Diese erste Sünde spielte in den folgenden Schreiben des Oberschulamts schon fast keine Rolle mehr. Sie wurde überdeckt - einmal das Alphabet lang - von immer der gleichen Verfehlung, die jeweils darin bestand, von meinem Verfahren öffentlich zu erzählen in Versammlungen, die mich eingeladen hatten. Jedes Mal als neue Tat und Anzeichen von Verstocktheit gewertet. Natürlich war viel TAMTAM dabei. Schließlich passierte mir als immer noch privilegiertem Beamten ja nur das, was jedem Angestellten und Arbeiter jeden Tag passieren kann: Gekündigt zu werden. Andererseits wurden die wildesten Gerüchte über mich verbreitet: Niemand wollte glauben, dass wegen Zeitungsverkauf gleich die Republik vor dem Ende stünde. Also musste ich noch viel mehr Geheimgehaltenes begangen haben. Hätte ich das alles schweigend über mich hinabrieseln lassen sollen?

Genau das passiert jetzt dem Chef der "Gorch Fock". Die gesamte mehr oder weniger bildfrohe Presse ergeht sich in Ausmalungen der Greuel, die es auf dem Schiff gegeben hat. Warum redet der Angegriffene nicht darüber? Er darf nicht, wenn er seine Lage nach Beamtenrecht nicht sofort verschlimmern will. Also ist er - entgegen den Trostpflästerchen Guttenbergs - lang schon vorverurteilt, bis es endlich zu einem Verfahren kommt.

Auch soll niemand glauben, dass selbst ein gequälter Freispruch, falls der denkbar wäre, ihn die Karriereleiter weiter klettern lassen würde. Nicht nur, dass die Regeln der Disziplinarrechtsprechung butterweich sind im Vergleich zu den harten Regularien des Strafprozesses. Die Verhandlung findet geheim statt. Ohne das Korrektiv der Öffentlichkeit. Die Richter sind normalerweise selbst Mitglieder des Militärs, also der Behörde, deren Chef sein Urteil schon lange gefällt hat.

Wie lange die düstere Aura auch einen "Begnadigten" noch verfolgt, lässt sich jetzt am Fall des ehemals suspendierten, jetzt wiedereingestellten Assessors Michael Csaszkóczy in Baden - Württemberg verfolgen.

Der Spitzel, der zugegebenermaßen in Heidelberg gegen die Studenten eingesetzt wurde, scheint besonders begeistert und aufmerksam die Heidelberger ANTIFA beglückt zu haben. Eben die Gruppe, zu der der erwähnte Assessor in näherer oder fernerer Beziehung gestanden hatte. Laut Innenminister stimmt das nicht: der Spion sei eingesetzt worden, um ganz bestimmten verdächtigen einzelnen Personen nachzuspähen. Welche das sind, wird nicht verraten. Staatliche Maßnahmen wären gefährdet.

Tut mir leid, dass ich dem Minister kein Wort glaube. Ist wahrscheinlich schlechter Einfluss durch dauernde Lektüre von indymedia. Ich denke mir frech und bisher ohne Beweise: Beamtenrechtlich haben sie den Michael Csaszkóczy nicht zur Strecke gebracht. Probieren sie es jetzt eben kriminalistisch. Vergessen wird beim Staat niemals. Vielleicht übergangsweise mal vergeben...

Ja, so traurig steht es mit mir.

Nach all den Erfahrungen mit der Geheimjustiz des Diszipnarwesens und seinen Schweigegeboten nur für eine Seite, verlange ich bescheiden: Guttenberg, heute mal gar nicht mehr schützen. Heraus mit der Sprache offen vor aller Welt - mit dem Recht auf Gegenrede für Opposition und jeden Untertan!

Für all' die Spitzel in der Welt: Bauhaus - The spy in the cab (live 1982)

Es immer wieder verblüffend wie die herrschenden Akteure der Landesregierung bestehende Rechte und Gesetze mit Füßen treten, nachzulesen in einer gestern erschienenen Stellungnahme des Innenministeriums zu dem LKA Spitzel "Simon Brenner" in Heidelberg.

Ebenfalls lesenswert ist die "Nachermittlung" erschienen auf Indymedia Linksunten.

Bauhaus brachten schon Anno 1982 den Hit zu den Agenten...

Was mir heute wichtig erscheint #240

Ermittlungsverfahren: Eine eilige Kurzmeldung: Säugling in Stall gefunden - Polizei und Jugendamt ermitteln.

Einsatz:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof, will offenbar Soldaten und Militär im Landesinneren einsetzen.

Netzrebellion: Die am 19.12 auf ORF ausgestrahlte Dokumentation über Wikileaks ist nun auch in voller Länge online anzusehen. (Via  alltagskotze).

Lesenswert: Das Interview mit Noam Chomsky zu den WikiLeaks-Telegrammen von Amy Goodman.

Aufmarsch: Erneut planen Neonazis aus ganz Deutschland und Europa im Februar 2011 zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens aufzumarschieren. Aufruf des Bundesausschusses der VVN-BdA. Aktuelle Informationen zu lokalen Informationsveranstaltungen und Bussen gibt es unter: www.dresden-nazifrei.com (via woschod.de)

Ununterbrochen:
Anno 1913 schuf Erich Mühsam einen im Grunde noch heute gültigen Kalender. Es wird Zeit, dass diese Zustände auf dem Müllhaufen der Geschichte landen. RaceTheBreeze zitiert Kalender 1913

Eindeutig: "wo immer dieser kollektive und oft den Menschen aufgezwungene Wahn Wurzel schlug, waren und sind es der kindische Stolz und die Unwilligkeit zu rechtschaffenen Taten bei den Klerikern, die Dummheit und Kriecherhaftigkeit bei den religiösen Laien, und diesen beiden Klassen gemeinsam ist der Aberglaube, die Heuchelei, die Angstausbreitung, die Engstirnigkeit und, wo immer die gesellschaftlichen Zustände dies zuließen oder zulassen, die Verfolgung oder doch wenigstens systematische Benachteiligung alljener Menschen, die sich wegen der einen oder anderen Einsicht diesem Unfug nicht anschließen können." Elias Schwerdtfeger zu idealen Christen und Untertanen

nachschLAg:
Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.

Scheinheilig:
In einem Zeitungsbeitrag klagt Thilo Sarrazin über eine "beispiellose Medienkampagne". Während ihm die Leser zustimmen würden, mangele es der Politik an Zivilcourage. Von Staatskrisen und Scheiterhaufen: Ein kurzer Verriß von Sarrazins von das FAZ veröffentlichten "persönlichen Jahresrückblickes" bei der Sueddeutschen. Und noch was von Jakob Augstein im Freitag
zu den möglichen Beweggründen der FAZ, ihm das Wort zu erteilen.

Teutophobie: Ganz Deutschland redet über Schulhöfe, auf denen angeblich eine zunehmende »Deutschenfeindlichkeit« herrsche. Singuläre Situationen in Nord-Neukölln oder Kreuzberg müssen für eine fatale Neudefiniton von Rassismus herhalten, die weiße Deutsche als neue Opfergruppe anerkannt haben will. Die tatsächliche rassistische Strukturierung der Gesellschaft gerät dabei aus dem Fokus. "Von der Teutophobie zur Deutschenfeindlichkeit", Beitrag von Eike Sanders (apabiz) und Rona Torenz im "Monitor" Nr 48.

Geschafft:
Gestern hat Nice Guy Ian Frazer Lemmy Kilmister das Rentenalter erreicht. Dazu hat Motörhead eine neue CD herausgegeben: "The Wörld Is Yours". Na klar!

Wundersam: Wie der heilige Heiner die Herrscher vor ihrem Volk rettet: Durch Glauben ans Plus. Ein Weihnachtsmärchen von Georg Kümmel.

Aufarbeitung: Hans-Christian Küchelmann wollte schon lange herausfinden, was damals mit seiner Tante geschehen ist. Er wusste, dass sie starb, 1942, im Alter von drei Jahren, an einem frühen Novembermorgen in der Kinderfachabteilung. Keine 24 Stunden nachdem ihre Mutter sie dort abgeliefert hatte. Und dass sie eine Behinderung hatte. "Traudis Erben", ein Beitrag von Luise Strothmann in der "sonntaz" über Euthanasie im faschistischen Deutschland.

Copwatch: Nach Demonstrationen in Frankreich gibt es häufig öffentliche Auseinandersetzungen über die Rolle von Zivilpolizisten gegeben, denen man vorwirft, das sie als "Agent provokateur" gearbeitet haben. Zu Diskussionen kommt es immer wieder durch veröffentlichtes Filmmaterial. Beitrag von Thomas Pany bei telepolis zur Veröffentlichung von Fotos und Filmen von Zivilpolizisten im Netz.

Vertuschung: Die medialen Darstellungen der Krawalle sowie die Statements der Politiker und Meinungsführer des Regimes zielen darauf ab, die DemonstrantInnen als MörderInnen darzustellen, den Protest zu kriminalisieren und damit den politischen und sozialen Charakter der Konflikte zu vertuschen. Artikel zu den Straßenschlachten in Rom und den folgenden Repressionen.

Renovierung: Damit das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart möglichst bald eröffnet werden kann, soll von Montag, den 27. Dezember bis Sonntag, den 09. Januar die Ferienzeit richtig genutzt und die Renovierung intensiviert werden. Alle sind eingeladen vorbeizukommen und sich am Aufbau des Hausprojektes zu beteiligen. Für Verpflegung und Übernachtungsmöglichkeiten wird gesorgt. Mehr Information im Sanierungsblog.

Jahresrückblick: Netzpolitik war im DRadioWissen und hat einen kurzen Jahresrückblick gegeben.

Was mir heute wichtig erscheint #147

Abbruchstaat: "Wer nur wenig hat, dem wird auch das noch genommen." Lesenswerter Beitrag von Christoph Butterwegge bei den Nachdenkseiten, zu dem Kahlschlag bei den restlichen sozialen und politischen Errungenschaften, der in diesem Land bevorsteht.

Intern: Wie die Atomlobby den Wahlkampf manipulierte, berichtete der Spiegel. Via Netzpolitik findet sich der Link auf das von Greenpeace veröffentlichte Stategiepapier.

Notstand: Die Arbeiter von Daimler in Mettingen sollten am 16. September die Wagen des Aktionszugs „Klassenkampf statt Wahlkampf –“ Gegen den Notstand der Republik“ nicht zu sehen bekommen und schon gar nicht mit den Teilnehmern reden. Dazu organisierte der Werksschutz von Daimler sich die örtliche Polizei. Auf sein Geheiß versuchte diese, die Zufahrt zum angemeldeten Kundgebung des Zuges vor dem Werkstor zu sperren. "Arbeitern frei gegeben und Polizei geholt"

Kontakte: NPD-Blog.Info wie auch die "taz" berichten darüber, dass der mutmaßliche JN-Bombenbauer von Lörrach offenbar Kontakte zu Elitesoldaten der Bundeswehr hatte.

Autonom: Anlässlich der Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag der Besetzung der Roten Flora findet in Hamburg ein Autonomer-Kongress am 26.09.2009 statt. Dabei dreht es sich unter anderem um die Frage: "Sind die Autonomen zu einer selbstbezogenen und selbstgenügsamen Sekte geworden, die von Außen nicht mehr greifbar und kritisierbar ist und sich deshalb der gesellschaftlichen Auseinandersetzung entzieht und somit auch in diese nicht mehr verändernd eingreifen kann. Ist der Begriff „Autonomie“ für die heutige politische/kulturelle Situation noch hilfreich? Wie setzten verschiedene politische Schwerpunkte (wie anti-Ra, anti-Fa, anti-Sexismus, anti-AKW, ...) diesen Begriff in ihren praktischen Kämpfen um?" (via)

Folgenlos: Ohne Folgen bleibt der Aufruf zu bestimmten Flashmobs. "Gib uns deine Handy-Nummer, und dann lass uns zu dem per SMS gesendeten Zeitpunkt zusammen in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen“, hieß es in einem Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft verdi während des Einzelhandelsstreiks im Jahr 2007. Damals wurde um einen neuen Tarifvertrag im Niedriglohnsektor Einzelhandel gekämpft und die Gewerkschaft probierte neue Aktionsformen mit Bündnispartnern aus der sozialen Bewegung aus.
Der Aufruf hatte Folgen. So füllten im Dezember 2007 ca. 50 Personen in einem Supermarkt ihre Einkaufswagen, um dann bei der Kasse festzustellen, dass sie weder Geld noch Kreditkarte dabei haben.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. September entschieden, dass solche Flashmobs Teil des Arbeitskampfs und damit erlaubt sind. Damit lehnte das BAG wie schon die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverband Berlin-Brandenburg ab, der der Gewerkschaft den Aufruf zu Flashmobs verbieten lassen wollte. Telepolis
via redblog

Leermittelfreiheit: Zehn Cent für einmal Pinkeln: Weil Schultoiletten so verdreckt sind, bitten immer mehr Direktoren die Schüler zur Kasse. Wer mal muss, muss zahlen.

Zunahme:
Die Zahl der abgehörten Telefonanschlüsse und angezapften Privatcomputer ist erneut angestiegen. Klar, wenn es die entsprechenden Gesetze gibt, werden die auch genutzt. Natürlich nur bei den Buhmännern & Frauen wie Drogenhändlern und anderen Banditen. Dann ist das ja nicht so schlimm. Oder fehlt was? Ach so, die "genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten." Und: "Ebenso wenig enthalten sind die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Letztere werden auch nicht von der Justiz kontrolliert, sondern von der sogenannten G-10-Kommission des Parlaments (benannt nach Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt)." Na dann...

Parallelen:
Ähnlich wie Opel will Russlands größter Autokonzern AvtoVAZ bis zu 27.600 Menschen entlassen. Darauf habe man sich mit der Gewerkschaft geeinigt, teilte der Lada-Hersteller am Donnerstag mit. Derzeit beschäftigt der Hersteller etwa 102.000 Mitarbeiter. Entwickeln sich dort gegen die Spaltung die entsprechenden notwendigen Kämpfe?

Solidarität: Zu einer Solidundgebung mit den Gegnern des Putsches in Honduras heute um 18:30h an der Hauptwache in Frankfurt/Main ruft die Gruppe Lateinamerika Popular auf. Von dort soll zum brasilianischen Generalkonsulat marschiert werden. ¡EL PUEBLO UNIDO JAMÁS SERÁ VENCIDO!

Ergänzung:
Zum meinem Beitrag "Zum Tod von Eduard Zimmermann" hier noch ein Verweis auf einen ergänzenden Beitrag in der "jungen Welt": "Kurzer Prozess - Wo sind die Denunzianten? Die Akte Eduard Zimmermann"

Wahlhilfe: Die "junge Welt" hat Frank Pott von der Anarchosyndikalistischen Jugend Berlin und Mitorganisator der Kampagne »Wir haben keine Wahl« zur selbigen befragt.

Neues vom Berliner "mg Prozess" - "kriminaltaktische Maßnahmen" und andere Kapriolen

Kam schon im Radio: Das BKA betätigte sich als Ghostwriter für die "militante gruppe". Sehr interessant, daher heute mal abgeschrieben:

Spannende Prozesstage

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen. Siehe dazu auch die Presseerklärung der Anwälte vom 21. April 2009.

Manipulation von BKA und BAW
Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht.

Die BAW hat dazu Stellung genommen. Dadurch wurde bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist. Er erschien am 20. Juli 2006 in der Interim Nr. 639, Seite 26f. Hier ist der Text als pdf-Datei (1,8 MB) zu finden. Die beiden Autoren der BKA-Texte sind KHK Martin Kröger und KHK Nolte vom BKA Meckenheim, Abteilung ST 12 bzw. ST 11. Sie werden bald als Zeugen geladen. Der erste BKA-Text erschien in Interim 611 vom 10. Februar 2005, Seite 11. Weitere Hintergründe finden sich in der Presseerklärung der Anwälte vom 26. März 2009.

Die BAW ist offensichtlich nicht um Aufklärung bemüht. Sie schweigt weiterhin zu den Absprachen zwischen BKA und BAW in dieser Sache und gibt den entsprechenden Schriftwechsel zwischen den beiden Behörden nicht frei. Herbert Diemer von der BAW spricht in seiner Stellungnahme euphemistisch von einem "Versehen":

"Die beschriebene kriminaltaktische Maßnahme hätte in der Sachakte des Ermittlungsverfahrens 2 BJs 48/01-2 als solche aktenkundig gemacht werden müssen, weil dort auch die Reaktion der "militante(n) gruppe (mg)" dokumentiert worden ist. Dass dies nicht geschehen ist, liegt offenbar in dem Umstand begründet, dass das Bundeskriminalamt darauf nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist und dies auch bei der Fortschreibung des polizeilichen Sachstandsberichts, in dessen Anlage die Veröffentlichung in der Interim Nr. 611 aufgeführt war, übersehen worden ist. Bei diesem Versehen blieb es deshalb auch, als die Akte dieses inzwischen teileingestellten Ermittlungsverfahrens zum Hauptsacheverfahren 2 StE 2/08-2 als Beiakte hinzugezogen worden ist."

Dabei hatte KHK Oliver Damm ausgesagt, dass die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte bewusst nicht zu den Verfahrenakten genommen wurde. Das eigentliche "Versehen" besteht also darin, dass die Angelegenheit öffentlich wurde. Die BAW versucht jetzt mit falschen Aussagen ihr skandalöses Vorgehen - das Unterschlagen von für das Gerichtsverfahren zentralen Informationen - zu erklären.

Der Verfassungsschutz äußert sich zum Spitzel
Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS (siehe 26. Prozesstag) fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen. Der Spitzel hat für das Strafverfahren damit seine Beweiskraft verloren. Nachfolgend dokumentieren wir die verlesenen Briefe mit Fragen des Gerichts und Antworten des VS, aus denen hervorgeht, dass der VS offenbar nur wenig weiss.

Brief des Gerichts


Kammergericht
Eißholzstraße 30-33
10781 Berlin

Herrn Präsidenten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Heinz Fromm o.V.i.A.
Merianstr. 100
50765 Köln

Sehr geehrter Herr Präsident,

in der Strafsache gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. bittet der Strafsenat um Ihre Unterstützung bei der weiteren Aufklärung der vorgeworfenen Straftaten. In Ihrem Behördenzeugnis 25. Februar 2008 wird Folgendes bekundet:

„Nach einer hier vorliegenden, vertraulichen und unbestätigten Information sollen Oliver R., Florian L. und Axel H. der mg angehören. Über diesen Personenkreis hinaus soll es noch weitere Mitglieder der mg geben. Der Informationsgeber wird seitens des BfV als im Allgemeinen zuverlässig berichtend und nachrichtenehrlich eingestuft."

In dem Bemühen, diese Vorgänge aufzuklären und zu überprüfen, hat der Senat am 25. Februar 2009 den Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Remberg, als Zeugen gehört. Dieser konnte dem Gericht diverse Fragen, die über die bisher vorgelegten Behördenzeugnisse hinausgehen, unter Hinweis auf seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die fehlende Aussagegenehmigung oder Unkenntnis zu Detailfragen nicht beantworten. Die das zentrale Anliegen des Strafprozesses bildende Amtspflicht, den wahren Sachverhalt aufzuklären (§244 Abs. 2 StPO), hält den Senat dazu an, sich weiter um Klärung zu bemühen, welche für das vorliegende Verfahren relevanten Erkenntnisse oder potentiellen Beweismittel das Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnen hat, und zwingt zur Überprüfung des Beweiswertes der bisher mitgeteilten Informationen.

Deshalb bittet der Strafsenat,

1. die Vernehmung des Informationsgebers, der in dem Behördenzeugnis vom 25. Februar 2008 genannt wird, zu ermöglichen, hilfsweise, die Vernehmung des diesen Informationsgeber betreuenden Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu ermöglichen, wobei die Vernehmungen, falls erforderlich, jeweils mit Abschirmmaßnahmen durchgeführt werden könnten,

hilfsweise, falls weder die Vernehmung des Informationsgebers, noch des betreuenden Mitarbeiters möglich ist, ein qualifiziertes Behördenzeugnis zu erstatten.

Die Vernehmungen bzw. das qualifizierte Behördenzeugnis sollen sich auf folgende Fragen erstrecken:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?

2. Darüber hinaus wird gebeten, einen Sachbearbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu benennen, der nähere und möglichst detaillierte Angaben über die Erkenntnisse des Bundesamtes machen kann zu der sog. Selbstporträtgruppe, zu den Strukturen der „militanten Gruppe (mg)" und zu den ihr zugeschriebenen Texten und den Ergebnissen der Textanalysen.

Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafprozess und die bereits laufende Hauptverhandlung erlaube ich mir die Bitte um eilige Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Kammergericht, 1. Strafsenat
Der Vorsitzende

Hoch
Vorsitzender Richter am Kammergericht
.

Antwort des Verfassungsschutzes
Heinz Fromm
Präsident des BfV
Merianstr. 100
50765 Köln

Kammergericht Berlin
1. Strafsenat
u. Hd. Herrn Vorsitzenden Richter Hoch

Betreff: Strafverfahren gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u. a. - (1) 2 StE Z/08-2 (21/08)
Bezug: Ihr Fax vom 12.03.2009

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

1. einer Vernehmung des Informationsgebers, dessen Angaben dem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 25. Februar 2008 zugrunde liegen, stehen die dem Informanten gegebene Vertraulichkeitszusage und dessen besondere Schutzwürdigkeit entgegen. Selbst bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Identität des Informanten offenbar würde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist darauf angewiesen, dass sich Informanten auf die behördlichen Zusagen verlassen können. Diese sind unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen dem Schutz von Freiheit, Leib und Leben des Informanten. Bei einer Enttarnung müsste der Informant mit Repressalien bzw. Übergriffen durch die jeweilige Szene rechnen. In jedem Falle wäre es fraglich, ob sich der hier vernommene Informant dem Verfassungsschutz weiter zur Verfügung stellen würde.

Die Offenbarung seiner Identität ließe zudem andere Informationsgeber an der Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zweifeln und würde die Fortsetzung der Kontakte oder gar das Gewinnen neuer Vertrauensleute erschweren oder gar unmöglich machen. (vergl.: BVerwG, Beschl. vom 13.11.2003-2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348 (348).

Der Wert einer Vertraulichkeitszusage bemisst sich für potenzielle Informanten an dem bisherigen, bekannt gewordenen Verhalten der Sicherheitsbehörden in vergleichbaren Fällen. Durch eine Offenlegung wäre somit eine nachhaltige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten, da die Behörde Gefahr laufen würde, in weiten Bereichen keinen Einblick mehr in. extremistische/terroristische Organisationen oder Aufschlüsse über Aktivitäten fremder Nachrichtendienste zu erhalten.

Eine Vernehmung des "betreuenden Mitarbeiters" ist ebenfalls nicht möglich. Auch hier ist zu befürchten, dass dieser bei Offenlegung seiner Identität Repressalien ausgesetzt wäre. Eine denkbare Identifizierung des Mitarbeiters könnte bei Treffen mit dem Informationsgeber zu diesem selbst führen und damit beide Personen gefährden. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass die Preisgabe der Identität des Mitarbeiters zur Enttarnung weiterer Quellen führen und damit die Arbeit des Verfassungsschutzes in noch höherem Maße gefährden und nachhaltig beeinträchtigen könnte.

Zu dem von Ihnen aufgeworfenen Fragenkatalog nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt Stellung:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?
Keiner der Angeklagten ist identisch mit dem Informationsgeber.

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?
Keiner der Angeklagten hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu sammengearbeitet bzw. Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?
In diesem Zusammenhang gibt es keine weiteren Informationsgeber.

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber ist nicht Mitglied der „militanten gruppe".

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu können aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht werden, da diese zu einer Eingrenzung des möglichen Personenkreises durch die Szene bzw. die Angeklagten führen könnte. Letztlich wäre damit ein Rück-schluss auf die Identität des Informationsgebers erheblich erleichtert. Ob Rückschlüsse auf den Informationsgeber möglich sind und er enttarnt werden könnte, darf dabei nicht etwa aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten beurteilt werden. Es ist nicht zu fragen, ob "man" oder ob "jemand" Rückschlüsse aus diesen Informationen ziehen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob hier die Angeklagten oder die am Prozess interessierte Szene möglicherweise aufgrund einer Gesamtschau der ihnen zugänglichen Informationen und in einem Wechselspiel positiver und negativer Anhaltspunkte, wer beispielsweise für die Lieferung einer bestimmten Information in Betracht kommt bzw. wer definitiv ausscheidet, den Kreis etwaiger Informationsgeber so einengen kann, dass dieser gefährdet werden könnte.

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind aus den zu Frage e) aufgeführten Gründen keine Angaben möglich.

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber hat keine weiteren Kenntnisse als die im Behördenzeugnis genannten.

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?
Weitere Personen wurden vom Informationsgeber nicht benannt.

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Identifizierung der Gründungsmitglieder der „militanten gruppe" nicht möglich.

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?
Die Erkenntnisse des Informationsgebers stammen vom Hörensagen.

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?
Es wird auf den letzten Satz des Behördenzeugnisses vom 25. Februar 2008 verwiesen. Meldungen von Informationsgebern werden - wenn möglich - überprüft. Eine Überprüfung kann aber im Einzelfall unmöglich oder schwierig sein, so dass diese Informationen zunächst als unbestätigt eingestuft werden. Über die Art und Weise der Überprüfung von Informationsgebern können hier keine Angaben gemacht werden, da dies Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erlauben würde und eine Offenlegung auch die Überprüfung anderer Informationsgeber gefährden würde, die sich im Wissen um diese Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes darauf einstellen könnten. Dies würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutzes führen.

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind nach dem 31. Juli 2007 keine Anschläge bekannt geworden, die der „militanten gruppe" zuzurechnen sind.

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?
Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.

2. Einen sachkundigen Mitarbeitet des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der nähere Angaben zu den von Ihnen bezeichneten Themenkomplexen machen kann, werde ich zeitnah benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Fromm



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