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Porsche, der Dieselskandal und die Meinungsfreiheit

Am 19. Dezember 2017 steht Porsche vor Gericht. Nicht wegen seiner Rolle im Dieselskandal –“ es ist nur ein Kündigungsschutzprozess. Aber auch kein ganz „normaler“ Kündigungsschutzprozess.

Kläger ist Siegmar Herrlinger, seit 39 Jahren bei Porsche beschäftigt. Porsche hat ihm gekündigt –“ inzwischen zum zweiten Mal.

Er habe „auf der Betriebsversammlung am 15. Dezember 2016 in Weissach öffentlich in den Raum gestellt, er glaube in Hinblick auf den sogenannten „Dieselskandal“ nicht, dass man nichts gemerkt habe. Die Verantwortlichen müsse man benennen und bestrafen.“

Eine Ansicht, die nach verschiedenen Umfragen 70 –“ 80 % der Bundesbürger teilen.

Siegmar Herrlinger wurde daraufhin von Porsche freigestellt und es wurde ihm verboten, auf der nächsten Betriebsversammlung teilzunehmen. Per einstweiliger Verfügung erstritt er sich das Recht auf Teilnahme und wiederholte dort seine Forderung nach der Bestrafung der Verantwortlichen.

In der Folge führte jeder Schritt von Herrlinger, sich der juristischen Verfolgung von Porsche zu erwehren, zu einer weiteren Kündigung: In einem Flugblatt der Internationalistischen Liste/MLPD, für die Herrlinger zu den Bundestagswahlen kandidierte, wurde von der Vergiftung tausender Menschen durch Dieselabgase gesprochen.

Diese Tatsachenfeststellung (es gibt dazu inzwischen verschiedene Studien) ist für Porsche ein tiefer Griff in „die Kiste der üblen Worte“. Ob die „Kiste der üblen Worte“ des Porsche-Anwalts allerdings eine juristische Kategorie ist, darf getrost bezweifelt werden.

Die Folge war jedenfalls die erste fristlose Kündigung.

Als daraufhin eben dies auf einem Wahlplakat mit der Aussage, Porsche habe Herrlinger gekündigt, weil er für Arbeitsplätze und Umwelt kämpfe, angeprangert wurde, folgt die zweite fristlose Kündigung.

Dieses Vorgehen nennt man Kettenkündigung. Damit hat Porsche Erfahrung. Von Dezember 2002 bis August 2007 kündigte sie ihren Mitarbeiter Ulrich Schirmer siebenmal.

Damals hatte sich Schirmer als gewerkschaftlicher Vertrauensmann für einen gekündigten Kollegen eingesetzt. Dabei wirkte er auch an der Gründung eines Solidaritätskreises von Porsche-Mitarbeitern mit, der auf einem Flugblatt eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ sowie „verschärfte Ausbeutung“ anprangerte.

Vierzig Gerichtsverhandlungen durch verschiedene Instanzen (2006 bis zum Bundesarbeitsgericht), zwölf für Schirmer positive Gerichtsurteile und 75.000 € Zwangsgeld waren notwendig, bis Porsche begriffen hatte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in ihrem Betrieb gilt.

Der Rechtsstreit dauerte sieben Jahre. 2010 beendete das Landesarbeitsgericht diesen Marathon, indem es keine Revision mehr zu ließ und Schirmers Anwalt für den Fall, dass Porsche sich weiter weigert, Schirmer zu beschäftigen, die Beantragung von Zwangshaft für den Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking in Aussicht stellte.

Im Fall von Ulrich Schirmer bekam die Redewendung „zu Tode prozessieren“ eine tragische Bedeutung. Schirmer erkrankte während des Rechtsstreits schwer und starb wenige Jahre nach seinem juristischen Sieg über Porsche.

Siegmar Herrlinger wurde übrigens schon damals von Porsche erfolglos gekündigt –“ weil er sich mit seinem Kollegen Schirmer öffentlich solidarisch erklärt hatte.

Um die gewerkschaftliche Solidarität, zumindest der zuständigen Gremien Betriebsrat und IGM-Ortsverwaltung, mit Herrlinger ist es derweil schlecht bestellt.

Uwe Hück, Betriebsratsvorsitzender bei Porsche, Mitglied des Aufsichtsrats, SPD-Mann mit Ambitionen (brachte sich als Anwärter auf den Landesvorsitz der SPD ins Gespräch), in seiner Freizeit Kickboxer und „Co-Pressesprecher“ von Porsche, verstieg sich zu folgender Argumentation :

Er findet es richtig, wenn Siegmar Herrlinger durch Porsche gekündigt wird. Wenn es für Siggi ein Verbrechen ist, wenn man mit der Abgasmanipulation Menschen vergiftet, solle er doch darauf verzichten, sein Brot bei diesen Verbrechern zu verdienen.

Auf der Betriebsversammlung vor versammelter Belegschaft wurde er noch deutlicher: „Siggi, hau endlich ab!“.

Uwe Meinhard, 1.Bevollmächtigter der IGM Stuttgart teilt, sinngemäß, diese Argumentation –“ alles in allem ein starkes Signal an Porsche: Der ist zum Abschuss freigegeben.

Dazu passt auch, dass Herrlinger der gewerkschaftliche Rechtsschutz verweigert wird. Was die Bezirksverwaltung der IGM bestreitet: Herrlinger habe gar keinen Rechtschutz beantragt.

Das ist nun weniger als die Hälfte der Wahrheit: Natürlich hatte Herrlinger schon zu Anfang der Auseinandersetzung Rechtsschutz beantragt, der ihm mit der erstaunlichen Begründung, die Mitgliedschaft (!) habe daran kein Interesse, verweigert wurde.

Dass die Mitgliedschaft bei einem Rechtshilfeersuchen befragt wird, wäre nun in der IGM eine ganz neue Erscheinung.

Wer den bisherigen Gerichtsverhandlungen in Sachen Herrlinger gegen Porsche beigewohnt hat, bekam einen ganz anderen Eindruck von der Stimmung in der „Mitgliedschaft“:

Der Saal war regelmäßig überfüllt, vor Verhandlungsbeginn fanden Solidaritätsbekundungen statt, die Berichterstattung in der örtlichen Presse stieß auf ein breites Echo in der Leserschaft.

So wird auch vor der Verhandlung am 19.12.2017 um 9 Uhr eine Solidaritätskundgebung um 8.30 Uhr stattfinden.

Herrlinger gegen Porsche
19.12.2017 9 Uhr
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, Saal 024, Hochparterre
8.30 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Gericht.

Erneuter Erfolg für Ulrich Schirmer

Wie das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in einer Pressemitteilung verkündet, hat Uli Schirmer erneut gegen Porsche Recht bekommen. Der 55 jährige Maschinenführer und Gewerkschafter kämpfte seit 2002 in über 40 Gerichtsterminen für sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Recht haben und Recht bekommen sind indes zwei verschiedene Paar Stiefel: Bislang hatte sich Porsche immer geweigert, Uli Schirmer an seinen Arbeitsplatz zu lassen und deswegen sogar Zwangsgelder in Höhe von 75 000 Euro in die Staatskasse gezahlt. Mit dem neuen Urteil sieht dies wohl anders aus: "Sie haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann ich nun auch den Lohn für eindreiviertel Jahre nachfordern", so Uli Schirmer, der Porsche erneut seine Arbeitskraft angeboten hat.

Siehe dazu auch die Informationen beim Solidaritätskreis und bei LabourNet

Hier die gerichtliche Pressemitteilung im Wortlaut:

"Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber"

Datum: 10.02.2010

Kurzbeschreibung:

Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb
5. Kündigung und Auflösungsantrags des Arbeitgebers unwirksam

Der 1954 geborene Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten, einem Großunternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt. Bis zum Ausspruch der ersten Kündigung arbeitete er als Maschinenbediener im Betrieb Stuttgart-Zuffenhausen. Jedenfalls im Jahr 2002 war der Kläger Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Solidaritätskreis veröffentlichte mit einer Kontaktadresse des Klägers ein „Info“, in dem es u. a. hieß:

„In dieser Sache richten wir uns an die Arbeiter und die breite Bevölkerung.
Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück.
Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab.“

Auf diese dem Kläger zuzurechnenden Äußerungen stützte die Beklagte im Dezember 2002 die erste und danach bis August 2007 weitere vier Kündigungen. Im Laufe der langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien, die bis zum Bundesarbeitsgericht gingen, wiederholte der Kläger in abgewandelter Form in einem Internetbeitrag die bereits 2002 gemachten Äußerungen. Damit begründet die Beklagte nunmehr die fünfte Kündigung und beantragt hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Die 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.02.2010 das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert, die 5. Kündigung vom 23.08.2007 für unwirksam erklärt und den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen worden.

Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die verhaltensbedingte Kündigung der Beklagten unwirksam ist. Der dem Kläger zuzurechnende Internetbeitrag ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und verletzt nicht seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerungen des Klägers im Zusammenhang mit den (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien zu sehen sind.

Die Äußerungen des Klägers rechtfertigen auch nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers. Eine Gesamtbewertung der Äußerungen und des Verhaltens des Klägers lässt nicht erkennen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil 10.02.2010 (2 Sa 59/09).


Hensinger"

Höhepunkt und Abschluß im Prozessmarathon Ulrich Schirmer vs. Porsche AG?

Am 19. Februar 2009 um 11:15 Uhr findet vor dem Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart / Saal 007 die Verhandlung über die 5. Kettenkündigung des IGM-Vertrauensmannes Ulrich Schirmer statt.

Erreicht Porsche auch dieses Mal keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wird dies nach Aussage der Porsche-Anwälte vom 04. Februar 2009 der letzte Prozesstermin in dem nun über 6 Jahre andauernden Prozessmarathon vor den Arbeitsgerichten Deutschlands sein.

Begründung: Porsche wird die Androhung einer Haftstrafe gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wendelin Wiedeking nicht zulassen, wenn Ulrich Schirmer weiterbeschäftigt werden muss.

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen ruft auch dieses Mal wieder zu einer regen Beteioligung an diesem Prozesstermin auf. Die Teilnahme einer breiten Öffentlichkeit an den zahlreichen Gerichtsterminen hat sich in der Vergangenheit als ein wertvoller Trumpf herausgestellt.

Via StattWeb

Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Ulrich Schirmer vs. Porsche: Neue Termine

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche - Kollegen informiert :

Im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertraunsmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG haben sich zwei neue Verhandlungstermine ergeben:

- der für Dienstag, den 23. September 2008 vorgesehene Gütetermin zur fünften Kündigung wurde vorschoben auf Dienstag, den 07.Oktober 2008 um 11:20 Uhr im Saal 007 / Hochpaterre. Wie gesagt: diese 5. Kündigung ist genauso haltlos wie die vorausgegangenen vier. Die sich wiederholenden Kündigungsvorwürfe wurden im Kern längst durch das Bundesarbeitsgericht entschieden.

- der Verhandlungstermin für die von seiten des Kollegen eingeforderten Sonderzahlungen der Firma Porsche für die Jahre 2006 und 2007 wurde nun festgelegt auf Mittwoch den 4. Februar 2009 um 08:30 Uhr im Saal 020 / Hochpaterre. Der im Gütetermin vorgeschlagene Vergleich auf ein Drittel der geforderten Summe wurde von dem Kollegen abgelehnt.
Im Kern geht die Auseinandersetzung darum, ob Firmen übertarifliche Sonderzahlungen zu Unrecht gekündigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorenthalten können, da diese nicht durch Tarifverträge geschützt sind.
Mit der Auseinandersetzung um diese Frage wird die nun schon seit 2002 andauernde Auseinandersetzung des Kollegen mit der Porsche AG noch einmal politisch aufgewertet.

Verhandlungsort ist jeweils das Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 in 70176 Stuttgart.

Der Solikreis gemaßregelter Porsche-Kollegen bittet auch diesmal wieder um zahlreiche und solidarische Teilnahme an den Verhandlungen!

Fortsetzung Prozessmarathon Ulrich Schirmer vs. Porsche

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen informiert:

Im September 2008 finden erneut 2 Verhandlungstermine im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertrauensmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG statt. Verhandelt wird jeweils vor dem Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart am:

- Freitag, den 5. September 2008 um 08:40 Uhr im Saal 020 / Hochpaterre die Forderung des Kollegen nach den Ihm zustehenden Entgelt für die Sonderzahlungen der Firma Porsche für die Jahre 2006 und 2007. Obwohl nach den letzten rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen das Arbeitsverhältnis des Kollegen auf jeden Fall bis zum 31. März 2008 bestanden hat, weigert sich Porsche nun, den zustehenden Lohn vollständig zu zahlen.

- Dienstag, den 23. September 2008 um 14:40 Uhr im Saal 007 / Hochpaterre die fünfte Kündigung im Gütetermin. Diese Kündigung ist genauso haltlos wie die vorausgeangenen und rechtskräftig zurückgewiesenen vier vorangegangenen Kündigungen.
Denn Porsche erhebt immer wieder die gleichen Kündigungsvorwürfe. Es geht ganz offensichtlich nur darum, den Kollegen aus dem Betrieb fernzuhalten!

Der Solidaritätskreis fordert erneut:
- unverzügliche Rücknahme der 5. Kündigung !
- Weiterbeschäftigung des kollegen zu unveränderten Bedingungen!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen fordern wir auch diesmal zur solidarischen Teilnahme an den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht auf.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 09. Juli 2008

Am Mittwoch, den 09. Juli 2008 um 11:30 Uhr findet in dem nunmehr 5jährigen Prozessmarathon vor den Arbeitsgerichten in Stuttgart und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine weitere Verhandlung des Vertrauensmanns Ulrich Schirmer vs. Porsche AG statt.

Ort: Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart / Saal 027 / Hochpaterre

Verhandelt wird dieses Mal die Vierte von Fünf Kündigungen, die jedes Mal mit den gleichen Kündigungsvorwürfen angeblicher Beleidigungen und Ehrverletzungen aus dem Jahr 2002 begründet werden.

Obwohl Porsche mit diesen Kündiungsvorwürfen bisher in allen vorangegangen Verfahren gescheitert ist, wurden mit der gleichen Begründung immer wieder erneut Kündigungen ausgesprochen und die Weiterbeschäftigung des Kollegen trotz Geldbußen von 75000 Euro verweigert. Dies ist ein Skandal. Porsche setzt sich damit selbst über Urteile des höchsten deutschen Arbeitsgerichts hinweg.

Der Solikreis Porsche-Kollegen fordert auch diesmal wieder die demokratische Öffentlichkeit zur solidarischen Unterstützung während der Verhandlung auf und bittet um zahlreiches Erscheinen.

Ulrich Schirmer vs. Porsche: Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 10. März

Am Montag, den 10. März 2008 um 14:00 Uhr findet vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine weitere Verhandlung im nunmehr 5jährigen Prozessmarathon des Vertrauensmannes Ulrich Schirmer vs. Porsche AG statt.

Ort: Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart / Saal 032 / Hochpaterre

Verhandelt wird im Gütetermin über die 4. ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2007. Obwohl Porsche zwischenzeitlich eine Weiterbeschäftigung des Kollegen Schirmer prüft, in allen vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren und zahlreichen Zwangsvollstreckungsverfahren unterlegen ist, werden die beiden restlichen Kündigungen aufrechterhalten - die immer mit den gleichen "Beleidigungs - Vorwürfen" begründet werden.

Ulrich Schirmer beim Panasonic Aktionstag

Für weitere Infos siehe die Homepage des Solidaritätskreises der Porsche-Kollegen

Landesarbeitsgericht Stuttgart am 25. Januar: Ulrich Schirmer vs. Porsche

Es gibt eine neue Runde im Verhandlungsmarathon "Ulrich Schirmer vs. Porsche AG" vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 25. Januar 2008 ab 10:30 Uhr im Landesarbeitsgericht Stuttgart / Rosenbergstraße 16 / 70174 Stuttgart / Saal 1 gegenüber Hoppenlau-Friedhof.

Ullrich Schirmer schreibt dazu:
Liebe Freunde und Freundinnen, Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Ich möchte die bevorstehende Verhandlung vor dem LAG zum Anlass nehmen, um Euch über den Stand der Auseinandersetzung mit Porsche zu informieren.

Die Verhandlung zur Klage gegen meine dritte Kündigung durch Porsche findet statt parallel zur Jahreshauptversammlung der Aktionäre der Porsche SE.

Zeit: Freitag, der 25. Januar 2008 ab 10:30 Uhr.
Ort: Landesarbeitsgericht Stuttgart / Rosenbergstraße 16 / 70174 Stuttgart / Saal 1 gegenüber Hoppenlau-Friedhof.

Diese dritte Kündigung wurde mir mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ausgesprochen, nachdem das Bundesarbeitsgericht am 12. Januar 2006 in einem Grundsatzurteil die Kündiungsvorwürfe der Beleidigung in der 1. Kündigung zurückgewiesen hat.
Dies hinderte Porsche jedoch nicht, weitere Kettenkündigungen (nunmehr FÜNF! ) mit den gleichen inhaltlichen Vorwürfen auszusprechen. Dies ist ein Skandal !

Wie ich schon in der Fernsehsendung des SWR zu diesen Vorgängen am 19. November 2007 sagte, sehe ich auch dieser Verhandlung gelassen entgegen. Schliesslich wurde meine Rechtsauffassung im Hinblick auf
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- das Koalitionsrecht (Bildung von Solidaritätskreisen!)
- und das gültige Presserecht
grundsätzlich durch das BAG bestätigt.

Es hat sich jedoch bei allen Verhandlungen in den letzten Jahren gezeigt, daß es positiv ist, wenn eine breite demokratische Öffentlichkeit durch eine solidarische Unterstützung vorhanden ist.

Zur weiteren Entwicklung folgende Hinweise:

• durch das Arbeitsgericht Stuttgart wurde nun die maximal mögliche Höchststrafe von 25.000,- Euro beschlossen, wenn ich nicht entsprechend den vorangegangenen Urteilen weiterbeschäftigt werde. Damit wurde Porsche zu einer Gesamtstrafe von 75.000,- Euro verurteilt. Mein Anwalt hat jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Haftstrafe zur Durchsetzung des letzten Arbeitsgerichtsurteils zu beantragen.
• Porsche versucht nun noch sich durch einen Revisionsantrag beim BAG zu einem der letzten Zwangsvollstreckungs-Urteile um diese Haftandrohung durch die Gerichte herumzukommen. Ich denke, auch hier habe ich gute Erfolgsaussichten.
• In der zweiten Januarwoche wurden mir durch den Porsche-Anwalt Dr. Jäger zwei Abfindungsangebote gemacht, die ich zurückwies. Diese Abfindungsangebote beinhalteten zum einen eine Abfindungssumme von 250.000,- Euro, zum anderen eine Altersteilzeitregelung bis zum Jahr 2015. Beide Angebote sind jedoch kein Ersatz für meinen Arbeitsplatz und es ist darüber hinaus nicht einzusehen, daß auf diese Art und Weise Unrecht zu Recht wird.

Es bleibt also weiterhin spannend in dieser nun schon über fünf Jahre andauernden Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten!

Als Erfolge in der Solidaritäts-Arbeit kann noch mitgeteilt werden, daß
- unser Kollege Siegmar Herrlinger seit dem 8. Januar nunmehr tarsächlich wieder auf einem Arbeitsplatz bei Porsche in seinem Beruf als IT-Kaufmann arbeitet.
- die Nichtzulassungsbeschwerde von Porsche beim BAG gegen das LAG-Urteil von Hartmut Krieger, der seit über einem halben Jahr wieder im Werksteil Hemmingen arbeitet, auch abschliesend zurückgewiesen wurde.

Darüber hinaus hat es mir vor allem in den letzten Monaten viel Freude gemacht, daß ich auch andere von Kündigungen betroffenen Kollegen mit meinen Erfahrungen solidarisch unterstützen konnte.

In diesem Sinne hoffe ich auch diesmal wieder auf ein breites öffentliches Interesse und eine kameradschaftliche Unterstützung.

Ulli Schirmer

Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Fernsehtipp: Porsche vs. Ulrich Schirmer

Anlässlich eines weiteren Gerichtstermins in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit Porsche machte gestern ein Fersehteam des SWR eine Kurzreportage über die Massregelungen von Vertrauensleuten durch Porsche und die folgenden arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen in den letzten fünf Jahren.

Der Bericht wird heute am Dienstag, 20. 11. 2007 ab 18:45 Uhr in der Landesschau auf SWR 3 gesendet.

Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Ulrich Schirmer beim Panasonic Aktionstag

Arbeitsgericht Stuttgart, 16. Mai: Ulrich Schirmer vs. Porsche

Es gibt eine neue Runde im Verhandlungsmarathon "Ulrich Schirmer vs. Porsche AG" vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 16. Mai:

Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart / Saal 105 1. Stock, 11:30 Uhr.

Zum Stand der Dinge: Richter Lips hat bei den vorangegangenen Verhandlungen zur 3. Kündigung schon erklärt, daß auch er nicht um das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2006 herumkommen wird, da sich ja das BAG-Urteil auf die gleichen wiederholt vorgebrachten Kündigungsvorwürfe bezieht. Schon bei der Verhandlung im November 2006 wurde klar, daß auch die willkürlich ausgesprochene 3. Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Ulrich rechnet daher auch diesmal mit einem Urteil in seinem Sinne. Da sich Porsche nach wie vor den Urteilssprüchen der Arbeitsgerichte im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung im Betrieb wiedersetzt, wurde gegen die Firma jetzt am 2. April 2007 eine weitere 4. Geldstrafe in Höhe von 20000,- € verhängt. Damit hat Porsche bereits 50.000 ,- € an das Land Baden-Württemberg abgedrückt. Auch diesmal wurden wieder dem Vorstandsvorsitzenden ersatzweise 20 Tage Haft angedroht, wenn er sich dem Urteil widersetzt.

Ulrich Schirmer beim Panasonic Aktionstag

Für weitere Infos siehe die Homepage des Solidaritätskreises der Porsche-Kollegen

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