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Heinz Hummler: Redebeitrag für die VVN-BdA zum Jahrestag der Pogromnacht im Jahr 1938

Heinz Hummler am Gedenkstein
Foto: Roland Hägele
Heinz Hummler (geb. 1932), der Sohn des von den Nazis hingerichteten Widerstandskämpfers Anton Hummler (1908-1944), hielt am 9. November 2016 am Platz ehemaligen Synagoge in Stuttgart-Bad Cannstatt die Gedenkrede für die Opfer und Ereignisse in der Nacht des 9./10.11.1938, der Reichspogromnacht, die sich gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung richtete.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der heutigen Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Reichspogromnacht 1938.
Gedenken hat zur Voraussetzung das Erinnern, um daraus dann auch schlussfolgern zu können.
Mit unserer heutigen Veranstaltung erinnern wir an Verbrechen, wie es sie in der Geschichte der Menschheit vorher nie gegeben hatte.
Wir wollen und müssen daran erinnern, dass in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts hier in Deutschland, im Herzen von Europa, eine Entwicklung begann, die zur größten humanitären Katastrophe seit Menschengedenken wurde.
Man hätte es wissen können und müssen, welche Gefahr dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen drohte.
Als am 26. April 1937 deutsche Stukas die baskische Stadt Guernica zerstörten und viele ihrer Bewohner umbrachten, als am 1. Oktober 1938 deutsche Truppen in die Tschechoslowakei einmarschierten und als am 9. November 1938 in ganz Deutschland die Synagogen brannten und viele unserer Landsleute gaffend dabei standen, hätte man erkennen müssen was uns da bevorstand.
Es war kein Zufall, dass an diesem Tag die Feuerwehr nicht löschte, sondern nur das kontrollierte Niederbrennen der jüdischen Glaubenshäuser absicherte, hier in Cannstatt legte sie das Feuer sogar selbst, während eine grölende Menschenmenge Beifall klatschte und anschließend jüdische Geschäfte plünderte.
Es war der in der Nazi-Propaganda vorgegebene und akkurat geplante so genannte Volkszorn.

Die Geschehnisse der Reichspogromnacht am 9. November 1938 werden heute in den Medien meist nur nebenbei kurz erwähnt oder ganz verschwiegen. Darüber was die damaligen Vorgänge für Schlussfolgerungen notwendig machen, soll möglichst keine Diskussion stattfinden.
Eine wichtige Voraussetzung jedoch, um Schandtaten der Vergangenheit zu vermeiden, ist die Kenntnis der Geschichte.
Als die Überlebenden des KZ-Buchenwald sich nach ihrer Befreiung 1945 zusammen fanden schworen sie ihren 51 000 toten Kameraden:
„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht.
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.
Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden und ihren Angehörigen schuldig.“

Heute ist ein Tag an dem wir nicht nur gedenken wollen, denn das wollen wir ganz sicher, sondern auch Bilanz ziehen sollten.

Damals brannten die Synagogen und heute brennen Flüchtlingsheime - und die Gaffer klatschen Beifall. Regierungspolitiker machen sich Gedanken darüber, das Gaffen bei Autounfällen unter Strafe zu stellen. Den Claqueuren bei rassistischen und fremdenfeindlichen Aktionen aber billigen sie Meinungsfreiheit zu.
Der Rassismus von damals feiert heute seine Renaissance in der Verfolgung von Migranten und Asylsuchenden.

Das Verschweigen und Verdrängen war schon kurz nach dem Ende des Völkermordens 1945 die hauptsächlichste Methode des Umgangs mit der Geschichte.

Ein eklatantes Beispiel dafür ist, was die Studie des Bundesjustizministeriums vor 2 Monaten ans Licht gebracht hat, was die Verfolgten des Nazi-Regimes und der Nazi-Justiz jedoch schon seit 1946 wussten und das eigentlich alle hätten wissen können.
Tausende Nazi-Richter, -Staatsanwälte und –Beamte waren, teilweise ohne Unterbrechung, in der BRD weiter tätig. Sie machten Gesetzte, verhinderten die Verfolgung von NS-Verbrechen, schanzten alten Kameraden Pöstchen zu, versteckten sich politisch in den bürgerlichen Parteien und betätigten sich intensiv mit der politischen Verfolgung ihrer früheren Opfer..
Emil Carlebach, Buchenwaldhäftling, Jude, Mitbegründer der VVN/BdA und einer der ersten Mitherausgeber der Frankfurter Rundschau schieb in seinem Buch „Hitler war kein Betriebsunfall“ dazu: „Die Bundesrepublik wurde aufgebaut mit Leuten, die in jedem zivilisierten Lande wegen ihrer Untaten im NS-Regime vor Gericht und ins Gefängnis gekommen wären“.
Zur Verdeutlichung der Nachkriegssituation in der BRD habe ich ein Beispiel. Unsere Tochter Birgit sollte Mitte der 60er Jahre im Gymnasium, wie alle Schülerinnen ihrer Klasse, über das Leben ihrer Großeltern erzählen. Sie schilderte daraufhin, dass ihr Opa im Widerstand gegen das NS-Regime war und dafür von den Nazis hingerichtet wurde. Anderntags sagte ihr eine Mitschülerin, ihr Vater habe gesagt, wer damals hingerichtet worden sei müsse ein Verbrecher gewesen sein. Der Vater war Landgerichtsrat in Stuttgart.
Dies war der Geist, welcher schon damals wieder im Establishment der BRD herrschte.
Leider ist dies heute noch nicht besser. In München entscheidet der bayrische Verfassungsschutz, also der Verein welcher beim Hochpäppeln und Vertuschen der NSU-Mörderbande helles Entsetzen ausgelöst hat, nach Vorlage eines Fragebogens über die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern an der Hochschule. Davon zeugt der Fall des Doktoranden Kerem Schemberger, Mitglied der VVN. Auf diesem Fragebogen findet man einträchtig neben den Fragen nach Terroristen, Neonazis und Scientologen auch die Frage nach der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes.
Was das mit dem Schutz einer Verfassung zu tun hat, in der eindeutig die „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ festgeschrieben steht, haben die Nazi-Beschützer aus Politik und Geheimdiensten noch nie beantwortet.
Soviel zur Aufarbeitung der Geschichte in der Bundesrepublik.

Der von den Nazis geplante und angefangene II. Weltkrieg, mit mehr als 55 Millionen Toten, die systematische Liquidierung von über 6 Millionen Menschen in den Gasöfen der Vernichtungslager, die gezielte Ausrottung von Hunderttausenden Andersdenkenden, Andersgläubigen oder nicht in ihr Herrenrassen-Weltbild passenden, wurden zum größten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit.
Deshalb war Hitlerdeutschland nicht ein Unrechtsstaat wie jeder x-beliebige andere. Er ist mit nichts anderem vergleichbar!
Seine Protagonisten waren, sind und bleiben Verbrecher, wie lange her dies auch schon sein mag.

Die Verfolgung von Menschen wegen ihrer Rasse oder ihrer Überzeugung – führte zur UN-Menschenrechtskonvention, in welcher die Rechte von Flüchtlingen festgelegt sind.
Darum gibt es in unserem Grundgesetz auch einen Artikel 16 in welchem steht: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Genauer gesagt, es gab diesen Text, denn leider muss man feststellen, dass diese Formulierung im Grundgesetz zuerst 1993, also gleich nach der so genannten Wende, und nochmals 2015 in wesentlichen Punkten geändert, eingeschränkt und demontiert wurde. Aus einem kurzen Satz wurde ein ganzer Absatz in welchem das Asylrecht regelrecht durchlöchert wird.
Doch damit nicht genug. Unionspolitiker wie Seehofer, Maiziere und Strobel verlangen jetzt auch noch eine weitere Verschärfung des Asyl-Paragraphen, gerade so als ob die Strafe für ein ganz besonderes Vergehen endlich erhöht werden müsste.
Während dessen sind sie und ihre Freunde in der EU eben damit beschäftigt, nachdem in Berlin einige km Mauer weg sind, an den Grenzen von Europa einige tausend Kilometer meterhohe Grenzzäune zu errichten und mit Kriegsschiffen Jagd auf Menschen zu machen.
Die Fluchtursachen aber sind in den Sonntagsreden dieser selbstgerechten Leute ein Tabu, genauso wie in den Nachrichten von Presse Funk und Fernsehen.
Ertrinkende Kinder lösen allenfalls moralische Appelle, nie jedoch Maßnahmen gegen die Ursachen aus.
Unsere Solidarität gehört nach allen Erfahrungen aus unserer Geschichte den Menschen die vor den von der westlichen Wertegemeinschaft angefangenen Kriegen fliehen müssen.
Die EU macht das Gegenteil – sie zahlt einem Despoten viel Geld dafür, dass dieser Ihr die Flüchtlinge vom Halse hält. Da spielt es keine Rolle wieviel Bomben dieser auf Kurden wirft, auch nicht wieviel Oppositionelle er verhaften lässt, so wie einstmals die Gestapo die Gegner des deutschen Faschismus.
Unterstützung aus der BRD erhielt dieser Sultan auch noch dadurch, dass hierzulande die Organisation der oppositionellen Kurden zur Terrororganisation erklärt wurde, was einem Freibrief für den Terror gegen sein eigenes Volk gleichkommt.

Es gibt hierzulande in der Bundespolitik keine Diskussion warum einst der Asyl-Artikel ins Grundgesetz kam, so wie es keine Diskussion gibt, dass Neofaschistische Umtriebe nicht Meinungsäußerung sondern Verbrechensverherrlichung sind.

Wir sollen vergessen, dass der 2. Weltkrieg von Nazideutschland angezettelt wurde, und wir sollen vergessen warum welche Kriege danach und wofür geführt wurden und wem sie genutzt haben. Mit dem Ausblenden von Tatsachen und dem Darstellen von Halbwahrheiten wird Geschichte verdreht.

Da beteiligt sich beispielsweise der Bundespräsident an den Gedenkfeiern in Babij Jar bei Kiew, wo am 29. und 30. September 1941 innerhalb von 36 Stunden eine Einsatzgruppe der deutschen Wehrmacht mit Maschinenpistolen 33.771 jüdische Kinder, Frauen und Männern erschoss. Er erwähnt dort mit keinem Wort, dass sich die Bundeswehr in der Tradition dieser Truppe sieht, kein Wort davon, dass an dem Morden auch ukrainische Helfer beteiligt waren, kein Wort davon, dass Teile der jetzigen ukrainischen Regierung die Tradition der Kollaborateure von damals weiterführen und diese verherrlichen.
So sieht Gaugk’sche Geschichtsaufarbeitung aus.
Derweilen gewähren Regierung und Justiz den neuen Nazis Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Die sächsische Polizei wünscht den äußersten Rechten sogar viel Erfolg beim Demonstrieren gegen Flüchtlinge und die Medien verbreiten Statistiken in denen die Realität auf den Kopf gestellt wird.
In der BRD starben seit 1990 mindestens 178 Menschen durch rechte Gewalttaten. In der Zählweise der Regierung und ihrer Geheimdienste wird dort ein Mord durch den NSU gleich bewertet wie zum Beispiel eine behauptete Beleidigung eines Polizisten durch einen linken Demonstranten. Mit dieser Methode des Zählens betreiben die Innen- und Justizminister die Gleichsetzung von Links und Rechts.

Zum impertinenten Umgang mit dem Grundgesetz gehört neben der Verstümmelung des Asylparagraphen auch der Artikel 26, welcher jede Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe stellt. Es ist bezeichnend, dass es bis heute, 57 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik, keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt der das regelt.
Den Artikel 139 GG zur Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus erklärte ein ehemaliger Bundespräsident in einer privaten Meinungsäußerung für obsolet und alle benehmen sich so als ob es diesen Artikel gar nicht mehr gäbe.
Wer darin keinen Vorsatz erkennt, hat aus unserer Geschichte nichts gelernt.
Und wir haben wieder ein neues, eigentlich ein altes, Feindbild:
Den Russen! Es wird alles ausgeblendet was nicht in die aggressive Strategie von EU und Nato passt. Und Kapitalinteressen gehen immer vor.
Derweil wird ein Kriegseinsatz um den anderen im Bundestag beschlossen. So gut wie keiner davon mit einem UN-Mandat.

Kriege brechen nicht aus. Kriege werden gemacht. Vorsätzlich!
Wer Terror wirklich bekämpfen will muss zuerst die Ursachen beseitigen

Ich habe am Anfang meiner Rede davon gesprochen, dass dem Gedenken das Erinnern folgen, und man danach zu Konsequenzen kommen müsse.
Wir sind heute hier um daran zu erinnern:
Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen
Kriege verhindern kein Unrecht, sondern sind die Ursache von Flucht Folter, Terror und Mord
Intoleranz und Rassismus dürfen in dieser Welt keinen Platz mehr haben – auch nicht von einem neu gewählten Präsidenten in den USA
Das Verschweigen der Wahrheit ist oft auch eine Form der Lüge.

Manche Leute sagen, wir wären so wenige und man müsse doch nicht immer alles wiederholen.
Bert Brecht schrieb dazu:
Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen,
damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!
Lasst uns die Warnungen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind!

Es waren auch damals wenige, die sich dem braunen Terror widersetzten.
Doch die hatten Recht!

Wir wollen den heutigen Gedenktag zum Anlass nehmen, gegen Gleichgültigkeit, Vergessen-wollen und wohlwollende Duldung alter und neuer Nazis einzutreten.
Und darum verpflichtet dieser Gedenktag nicht nur zum Gedenken, sondern auch zum Handeln, damit Rassismus, Antisemitismus, Intoleranz und Kriegsgeschrei wieder aus unserem Land verschwinden.

20. Juni, Stuttgart: Wiedereinweihung des Lilo-Herrmann-Gedenksteines

Gedenkstein für Lilo Herrmann
Foto: Kamahele
Lizenz: Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0
Wiedereinweihung des restaurierten Gedenksteins für die Widerstandskämpferin

Lilo Herrmann 1909 – 1938

am Jahrestag ihrer Hinrichtung, Montag, den 20. Juni 2016, 18 Uhr

Bei der Uni Stuttgart (Stadtgarten, zwischen den beiden Hochhäusern K1 und K2 – Keplerstr 11 und 17 des Uni-Bereichs Stadtmitte).

Lilo Herrmann, Studentin der technischen Hochschule Stuttgart, kämpfte als junge Mutter mutig gegen die Nazis. Sie wurde im Dezember 1935 verhaftet und 1937 vom “Volksgerichtshof” zum Tod verurteilt.

Am 20. Juni 1988, dem 50. Jahrestag ihrer Hinrichtung zusammen mit Stefan Lovász, Josef Steidle und Artur Göritz -, wurde der Gedenkstein vom Stadtjugendring aufgestellt. Geschaffen wurde er von den Bildhauern Herbert Goeser und Joachim Sauter. Auch die VVN-BdA war aktiv beteiligt. Mitglieder, die Lilo noch persönlich gekannt hatten (und ihrem Schweigen vor der Gestapo viel verdankten) nahmen an der Einweihung teil. Karola Bloch (1905-1994) – ehemals “Rote Studentin” in Berlin – hielt damals eine Ansprache. 2000 wurde der Gedenkstein mit Farbe beschmiert, gesäubert und neu eingeweiht.

Im März 2016 wurde er erneut mit einem Hakenkreuz besudelt. Die Universität erstattete Anzeige. Unter Leitung des Universitätsbauamts wird der Gedenkstein in einer Werkstatt fachmännisch in Ordnung gebracht. Die Kosten müssen durch Spenden erbracht werden.

Zum Jahrestag der Hinrichtung Lilo Herrmanns wollen wir den restaurierten Gedenkstein in einer Gedenkfeier wieder der Öffentlichkeit übergeben und laden dazu im Namen aller, die zur Wiederherstellung beigetragen haben, herzlich ein. Eingeladen sind alle, denen daran liegt, dass dieser Stein ein würdiger Gedenkort im Herzen der Stadt bleibt. Auch für alle, die in der Nazizeit von der TH Stuttgart vertrieben und ausgegrenzt, von den Nazis gequält, verjagt oder ermordet wurden. Und zugleich ein Bezugspunkt für alle, die sich im Sinne Lilo Herrmanns gegen alte und neue Nazis engagieren.

Die Universität hat inzwischen durch ihr Archiv ihre Geschichte in der NS-Zeit aufgearbeitet. Es gibt viele neue Erkenntnisse – auch über Lilo Herrmanns Verbindungen zur TH Stuttgart nach 1933. Neben den Redebeiträgen beteiligt sich die Hornbläsergruppe des Universitätsorchesters mit einem musikalischen Beitrag. Nach der Einweihungsfeier lädt die GEW Stuttgart zu einem kleinen Imbiss ein. Es werden Vorkehrungen getroffen, dass die Veranstaltung bei jedem Wetter stattfinden kann.

Spenden zur Restauration: Unter Sichwort „Lilo Herrmann“ VVN-BdA: DE62 6005 0101 0002 1197 48

Quelle: VVN-BdA Baden-Württemberg

Nahost-Erklärung der VVN-BdA. Israels Krieg gegen die Menschenrechte

Eine aktuelle Erklärung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Schluss mit dem Krieg - Frieden für Palästinenser und Israelis!
Die Waffen nieder! Verhandeln statt schießen!


Die Nachricht über den Beginn des Krieges der israelischen Armee gegen die Palästinenser des Gazastreifens erreichte uns zum Jahreswechsel. Wir sind betroffen und empört, dass Israel nach dem Krieg gegen Libanon vor zwei Jahren erneut einen völkerrechtswidrigen Krieg führt. Ebenso empört uns, dass die Hamas mit ihrem ständigen Beschuss israelischer Siedlungen aus dicht bewohntem Gebiet die eigene Bevölkerung zur Zielscheibe macht. Wir fordern den sofortigen Stopp aller militärischen Handlungen.

Wir haben in unserer Organisation niemals Zweifel am Existenzrecht des Staates Israel gelassen. Gleichzeitig stehen wir - gemäß den UNO-Resolutionen - zum Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat. Beides setzt aber Verhandlungen und Friedenswillen voraus, nicht Krieg. Beide Seiten müssen sich aufeinander zu bewegen.

"Die gezielten Angriffe auf Wohnungen, die Universität und öffentliche Gebäude mit zivilen Toten und Verletzten sind Kriegsverbrechen, die durch keine Verteidigungssituation gerechtfertigt sind. Sie tragen nicht zur Sicherheit Israels bei, sondern verschärfen auf dramatische Weise die katastrophalen Lebensbedingungen der Bevölkerung, die durch die monatelange Abriegelung des Gaza-Streifens nach den Worten der UNO bereits zu einer "tiefen Krise der Menschenwürde" geführt haben." (Prof. Norman Paech 29.12.08)".

Wir kritisieren die Bundesregierung, die faktisch das militärische Vorgehen der israelischen Armee sanktioniert, indem die Bundeskanzlerin - anstatt mäßigend auf die israelische Regierung einzuwirken - der Hamas völlig undifferenziert die "alleinige und ausschließliche" (Tagesschau 29.12.08) Schuld an den Bombardements der israelischen Luftwaffe gibt.

Die VVN-BdA unterstützt demgegenüber die Friedenskräfte in der Region, wie z.B. Gush Shalom, die sich in den ersten Januar-Tagen eindrucksvoll in Israel selbst mit Demonstrationen gegen den Krieg zu Wort gemeldet haben. Mit ihnen gemeinsam fordern wir einen sofortigen Stopp aller militärischen Aktivitäten. Dies betrifft das Bombardement und die Bodenangriffe der israelischen Truppen in Gaza, es betrifft gleichermaßen die Raketenangriffe der Hamas auf israelische Siedlungen.

Wir trauern um die Opfer dieses Krieges. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft sich endlich energisch dafür einsetzen, dass Verhandlungen über einen Friedensprozess in Gang kommen, wie sie von arabischen Staaten mehrfach versucht wurden - und zwar unter Einschluss der Hamas. Von der Hamas erwarten wir eine uneingeschränkte Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel.

Bundessprecherkreis der VVN-BdA


Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
Bundesvereinigung
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel.: 030-29784174, Fax.: 030-29784179,

e-mail: bundesbuero@vvn-bda.de, Internet: www.vvn-bda.de

VVN-BdA: Stellungnahme und Überblick zum vorliegenden Regierungsentwurf eines Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg

VVN-BdA: Stellungnahme und Überblick zum vorliegenden Regierungsentwurf eines Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt, der sich eng an das umstrittene neue bayrische Gesetz anlehnt.

Die Landesregierung gibt vor, mit diesem Gesetzentwurf das Versammlungsrecht vor dem „Missbrauch von Extremisten“ zu schützen. Angeblich bedeute es eine “erhebliche Erleichterung für die Veranstalter und Behörden“.

Angesichts dieses Entwurfes, der in Wirklichkeit erhebliche Erschwernisse und Einschränkungen für die Veranstalter beinhaltet, muss es den demokratischen Kräften und Organisationen nun in Wirklichkeit darum gehen, das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Innenminister und Regierungsmehrheit Behörden und Polizei zu schützen.

Der vorliegende Entwurf atmet den Geist des Obrigkeitsstaates aus Kaisers Zeiten, der Gängelung und Überwachung der BürgerInnen und den Versuch die Versammlungsfreiheit Grundlage der freien Diskussion und Meinungsbildung in einem demokratischen Staat zu beschneiden.

Zur Erinnerung:

Artikel 8 Grundgesetz

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

I. Ausdehnung des Versammlungsgesetzes auf nicht öffentliche Versammlungen bzw. jede menschliche Begegnung

Während das bisherige Gesetz nur öffentliche Versammlungen den gesetzlichen Regelungen unterwirft, definiert das neue Gesetz jede Begegnung von Menschen („Zusammenkunft von mindestens zwei Personen“ § 2,1) die „überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ gerichtet ist, als Versammlung im Sinne des Gesetzes und unterstellt sie damit der behördlichen, polizeilichen und justitiellen Kontrolle.

D. h. jede politische Diskussion, am Stammtisch, im Ehebett, im Büro oder in der Straßenbahn, unterliegt besonderer behördlicher Aufsicht.

Zwar beziehen sich die meisten der Bestimmungen des Gesetzes weiterhin nur auf öffentliche Versammlungen, aber mit der ausdrücklichen Einbeziehung von nicht-öffentlichen Versammlungen in das sogenannte „Uniformierungs- und Militanzverbot“ § 7 und das „Störungsverbot“ § 8 ist ein Anfang behördlichen Einflusses auf alle Zusammenkünfte, weit über die Gebote des Strafgesetzes hinaus und jenseits des Grundgesetzes gemacht.

II. Einschneidende Verschärfungen für alle Versammlungen im Saal wie unter freiem Himmel

- Während bisher nur ein Versammlungsleiter rechtsrelevant war, gibt es nun für jede Versammlung auch einen Veranstalter, der ebenfalls Pflichten zu erfüllen hat und ggf. der Strafverfolgung unterliegt.

- Ein „Störungsverbot“ gilt nun neu für alle Versammlungen. § 8 und § 20,3.

Es bezieht sich vor allem auf die Verhinderung oder Behinderung von Versammlungen oder den Aufruf dazu und ist mit Freiheitsstrafe (bei Gewaltandrohung bis zu 2 Jahren) ansonsten bis zu einem Jahr bei erheblicher Störung oder bei Widerstand gegen einen Ordner. D.h. jeder Protest, insbesondere schon der Aufruf zum Protest z.B. gegen einen Nazi-Aufmarsch, ein Bundeswehrgelöbnis, einen NATO-Gipfel oder auch nur gegen besonders schlimme Sprüche in Straßenbahn oder am Stammtisch ist (über die geltenden Strafgesetze hinaus) strafbar.

- Das bisherige Uniformverbot wird durch ein „Militanzverbot“ ergänzt. (§ 7) Es gilt nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel, sondern eben auch für Versammlungen im Saal und ermöglicht den Eingriff der Polizei in Saalveranstaltungen, sofern der „Eindruck der Gewaltbereitschaft“ erweckt wird.

- Der Versammlungsleiter wird generell für „Gewalttätigkeiten, die aus der Versammlung heraus begangen werden“. verantwortlich gemacht. Er hat die Pflicht geeignete Maßnahmen zu ergreifen bzw. ggf. die Versammlung selbsttätig zu beenden.

- Damit kommen ohne jede Definition neue Rechtsbegriffe in Umlauf, „Gewaltbereitschaft“ bzw. „gewaltbereite Anhänger“, von denen sich der Versammlungsleiter bußgeldbewehrt zu distanzieren hat. Was „Gewaltbereitschaft“ ist und wie sie erkannt werden kann, bleibt dem Ermessen der der Behörde überlassen.

II. Verschärfungen für Versammlungen im Saal (die laut Grundgesetz keinerlei Einschränkungen unterliegen).

- In jeder Einladung zur Versammlung muss ein „Veranstalter“ also wohl eine juristische Person benannt werden. Eine beträchtliche Hürde für eine spontan entstehende Bürger- oder Jugendinitiative.

- Pressevertreter dürfen aus keiner Versammlung ausgeschlossen werden (auch nicht wenn sie von einer Nazi-Zeitung kommen).

- Der Polizei muss Zutritt gewährt werden.

- Es muss einen benennbaren Versammlungsleiter geben.

- Die Behörde kann die Personalien des Versammlungsleiters während oder im Vorfeld der Versammlung anfordern.

- Die Behörde erhält das Recht, Auflagen für Versammlungen im Saal zu machen, z.B. eine bestimmte Zahl von Ordnern zu verlangen.

- Die Personalien der Ordner müssen auf Verlangen während oder im Vorfeld der Veranstaltung angegeben werden.

- Die Ordner müssen volljährig sein.

- Die Behörde kann Ordner ablehnen (aber an ihrer auferlegten Ordnerzahl festhalten)

- Auch Saalveranstaltungen können verboten werden, wenn “Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben.“ (sofern es sich dabei nicht einfach um einen Denk- oder Formulierungsfehler handelt, wird künftig jede öffentliche Diskussion von Strafgesetzen, Strafurteilen etc. verboten.

Insgesamt erhalten Behörden und Polizei mit diesen neuen Bestimmungen ein breites Instrumentarium, Versammlungen im Saal zu erschweren, zu be- und auch verhindern oder auch nur die Veranstalter zu schikanieren und mit strafbewehrten Vorschriften einzuschüchtern. Insbesondere die Sammlung der persönlichen Daten von Leiter und OrdnerInnen, also aktiven Teilnehmern der Versammlung, bedeutet ein hohes Maß an behördlicher Einschüchterung, die in einer Demokratie nicht geduldet werden kann.

III. Verschärfungen für Versammlungen unter freiem Himmel



- Anmeldung 72 Stunden (bisher 36) vor Bekanntmachung (Es gibt eine auslegbare Ausnahmeregel für Spontanversammlungen)

- Höhere Anforderung an die Anmeldung: z.B. müssen mitgeführte Gegenstände angegeben werden. (Das ist nach aller Erfahrung zwar für die benötigten größeren technischen Hilfsmittel (Bühne, Beschallungsanlagen) nicht aber wie immer wieder bereits in der Vergangenheit gefordert, für Fahnen Transparente, Musikinstrumente, Megafone, dekorierte Handwagen, Pappmaché, Utensilien etc. praktikabel).

- Die Behörde kann den Versammlungsleiter aus vagen Verdachtsgründen ablehnen §15, 5

- Personalien der Ordner (nach den Auflagen der Behörde) müssen im Vorfeld angegeben werden. Damit erhält die Behörde eine Datei der besonders aktiven Versammlungsteilnehmer und erschwert gleichzeitig die Organisation jeder Versammlung z.B. durch unangemessen hohe Ordnerzahlen.

- Ordner können aus vollkommen willkürlichen Gründen abgelehnt werden

(Wenn sie nach Ansicht der Behörde „ungeeignet sind“, den Versammlungsleiter „zu unterstützen“ § 15.6.1

- Bei der Entscheidung über Beschränkung oder gar Verbot der Versammlung spielen die „Rechte Dritter“ eine Rolle. Also z.B. Geschäftsleute, die Umsatzeinbussen befürchten.

- sehr geringe Hürden für den Eingriff der Polizei in die Demonstration. Wenn Anhaltspunkte für erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung bestehen darf die Polizei

o Filmen und fotografieren

o vor, während und nach der Demo die Personalien feststellen und ggf. die Leute mitnehmen §§ 18 u. 19

- Die rigorosen bisherigen Bestimmungen zur „Mitführung“ von „Schutzwaffen“ (Gegenständen, die dazu bestimmt sind Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren - also z. B. Regenmäntel) oder „Gegenständen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern“ werden beibehalten, (Strafandrohung 1 Jahr Gefängnis § 20,) allerdings generell Ausnahmen für Prozessionen, Faschingsumzüge und Volksfeste zugelassen.

- Neu eingeführt: Verbot „im Anschluss oder im Zusammenhang“ mit Versammlungen, sich „mit anderen zu einem gemeinsamen friedenstörenden Handeln zusammenzuschließen“. (Damit dürfte wohl gemeint sein, wenn sich Teilnehmer einer angemeldeten Versammlung nach Schluss einer Kundgebung einem Naziaufmarsch entgegen stellen.)

Alle diese Neuerungen erschweren offenkundig alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, also nicht nur, wie gerne vorgeschoben, Aufmärsche von Nazis. Im Gegenteil: Besonders ausgefeilt sind solche Bestimmungen, die gerade Protestaktionen gegen Naziaufmärsche erschweren und unter Strafandrohung stellen.

IV. Neuerungen zur Verhinderung faschistischer Betätigung?

Dagegen findet sich in § 17 eine Bestimmung die sich ausdrücklich gegen faschistische Versammlungen an Gedenkorten „der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ bzw. an den Gedenktagen 27. Januar und 9. November richten, sofern „zu besorgen ist, dass durch diese Versammlung die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.“

Das sind allerdings Orte und Tage, die bisher zumindest in Baden-Württemberg von Naziveranstaltern nicht wahrgenommen wurden.

Gedenktage und -anlässe, an denen in der Vergangenheit tatsächlich Naziaufmärsche stattfanden oder versucht wurden, wie der 30. Januar, der 1. oder der 8. Mai sind im Gesetz nicht aufgeführt und nicht berücksichtigt. Es muss also auch in dieser positiven Bestimmung eine eher kosmetische Absicht vermutet werden.

Wäre wirklich eine Beschränkung von Versammlungen beabsichtig, die die Würde der Nazi-Opfer beeinträchtigen, dann wäre ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt angebracht.

V. Fazit

Dieser Entwurf eines Versammlungsgesetzes wird weder dem Anliegen gerecht, faschistische Betätigung zu begrenzen, noch modernisiert, verbessert oder erleichtert er Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.

Im Gegenteil: Dieses Versammlungsgesetz schränkt ein ohnehin schon beschränktes Grundrecht weiter ein, belegt Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, unterwirft VersammlungsteilnehmerInnen zusätzlicher polizeilicher Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Er behindert Protest gegen Naziaufmärsche.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion und Meinungsbildung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jeden Bürger, der bereit ist sich öffentlich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter den misstrauischen Verdacht, ein Störer der öffentlichen Ordnung zu sein. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie!
Via StattWeb

VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen

Mit vollkommenem Unverständnis hat die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten in Baden-Württemberg auf ein Urteil des Amtsgerichts Böblingen reagiert.

In ihrer Erklärung heißt es:

Am 22. September wurden vom Amtsgericht in Böblingen sieben Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Einem der Angeklagte droht wegen seines Migrationshintergrundes damit auch die Abschiebung.

Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.

Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.

Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.

Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.

Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant’ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.

Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.

Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.

Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.

Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.

Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!

Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.

Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz

Sieben Angeklagte werden der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben so genannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.
Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil - und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Die Zeugenaussagen der NPD-Anhänger waren widersprüchlich, ohne wirkliche Beweiskraft. Bei den Polizeizeugen war es ähnlich und es kamen grobe Mängel bei der Beweissicherung zu Tage. Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgallop“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die, nachdem ihr das Freireden ziemlich misslungen war, den Text ablas, um dann genüsslich - in der Arroganz der Macht - ob ihrer provokanten Urteilsbegründung die Wut des „Volks“ im Gerichtssaal zu beobachten. Ihre Zusammenfassung war: Es handle sich um keinerlei politischen Protest – die Angeklagten hatten ja keine Umhängetafeln dabei (O-Ton) – sondern um reine Körperverletzung mit gemeinschaftlicher Planung, „bewaffnet“…,...“ hinterhältig und kriminell“.

Schon im Vorfeld und bei der Berichterstattung zum ersten Prozesstag hatten einige Journalisten die Intension von Richter Kirbach aufgegriffen, „die Politik aus dem Prozess heraus zu halten“ und zu betonen, es ginge bei dem Verfahren nur um die Verhandlung eines Delikts der Körperverletzung. Dabei wurde aber mit politischer Etikettierung nicht gespart, wenn es darum ging, die Angeklagten in eine politische Outlaw-Ecke zu manövrieren, in der Hoffnung, eine Solidarisierung in der Öffentlichkeit zu vermeiden. So wurde immer wieder betont, es handele sich hier um vorbestrafte Schlägertypen, um linke Radaubrüder, um Chaoten einer „Gruppe Rote Hilfe“, vom Verfassungsschutz beobachtet, die nichts anderes im Sinn hätten, als – so der Richter –„den Rechten eine Lektion zu erteilen“.

Das Zauberwort aber hieß „Autonome“. Damit wurden die „erhöhten Sicherheitsvorkehrungen“ für die Angeklagten und besonders für „ihr“ Klientel im Zuschauerraum begründet.
Vor dem Zutritt zum Verhandlungssaal waren Polizeikontrollen aufgebaut, Leibesvisitation und Taschenkontrolle. Handys und Getränke wurden einkassiert, Personalausweise einbehalten, abgelichtet und die Kopien einzeln zum Richtertisch gebracht. Und diese Zeremonie 12 Stunden lang, bei jeder Pause – das „Volk“ hätte sich ja bei einer solchen Unterbrechung aufmunitionieren können. Fast unglaublich mit welcher Gleichmut dies die vielen Migranten und besonders die jungen Leute über sich ergehen ließen. Im Fall der Konfiszierung stiftähnlicher Gegenstände wie Kugelschreiber, Kajalstifte etc. hatte Richter Kirbach dann doch den Bogen überspannt und musste auf Protest der Rechtsanwälte diese Anordnung à la Stammheim rückgängig machen. Im Gerichtssaal setzten sich die Schikanen fort. Ermahnungen, Strafandrohung, häufig gegen junge langhaarige Frauen mit Piercings. (Dies entspricht offenbar dem Weltbild der Böblinger Justiz nicht!)

Interessant war auch das von Richter und Polizei eingeführte Vokabular: Motorradhauben wurden als „Sturmhauben“ bezeichnet, der Ort des Geschehens wurde zum „Kampfplatz“, Besenstiel oder abgesägter Billiardqueue mutierten zu „Bewaffnung“. Dass der „Kampfplatz“ nicht mehr an Gemetzel und Blut hergab, als Prellungen und jeweils eine Platzwunde bei zwei NPD-Anhängern, konnte der Richter gar nicht begreifen. Selbst drängende Nachfragen bei den Nazi-Zeugen ergaben jedoch kein Mehr an Blessuren.
In der politischen Zuordnung der Angeklagten und Prozessbeobachter wurde weder von der Presse noch vom Gericht gespart, während NPDler schlicht als Rechte verharmlost wurden.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch – bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog – in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort und Prozesse wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.1

Trotz NPD-Ankündigung des selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadiongaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht, werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm’“ raus verurteilt werden:
Unwichtig
• warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
• dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
• dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
• dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
• dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Unwichtig
• dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
• dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.

Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern – darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht.

Und der Herr Richter Kirbach muss sich die Frage gefallen lassen: „Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“
Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Mit seinem Urteil muss sich Richter Kirbach auch fragen lassen, ob er den Widerstand gegen die Kandidatur der NPD für den Sindelfinger Gemeinderat diskreditieren will. Die Demonstration am 19.Juli 2008 in Sindelfingen hatte schließlich gezeigt, dass viele Menschen auch bereit sind, gegen die Nazikandidatur auf die Straße zu gehen.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die in die nächste Instanz gehen, wird Teil der Auseinandersetzung sein, die auch die VVN-BdA (Kreisvereinigung Leonberg-Sindelfingen-Böblingen) unterstützt:

Nazis keine Basis bieten
Gegen Rechts – für Links!
NPD-Verbot jetzt!

Ausstellung „Neonazis und soziale Frage“

Unter dem Titel „Neonazis und soziale Frage“ ist seit 1. April eine Ausstellung der IG Metall-Jugend Berlin-Brandenburg-Sachsen und der DGB-Jugend Berlin-Brandenburg im Oberstufenzentrum (OSZ) „Maschinen- und Fertigungstechnik“, Georg-Schlesinger-Schule, Kühleweinstraße 5 in Berlin zu sehen.

„Rechtradikalismus und Ausländerfeindlichkeit sind eine große Gefahr für unsere Gesellschaft. Die IG Metall-Jugend möchte mit ihren Partnern ein Zeichen gegen jede Art von Gewalt, Intoleranz und vor allem Ausländerfeindlichkeit setzen“, sagte Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin–Brandenburg-Sachsen bei der Eröffnung der Ausstellung. Auf insgesamt 9 Tafeln wird gezeigt, wie rechtsextreme Organisationen soziale Themen mit menschenverachtenden Positionen besetzen wollen. Die Ausstellung dokuemntiert nicht nur, sondern will auch aufzeigen, wie auf diese rechten Provokationen reagiert werden kann.

Die buchbare Ausstellung wird unter anderem in Berlin, Brandenburg und Sachsen zu sehen sein. Über eine ähnliche Ausstellung der VVN-BdA hatten wir bereits berichtet.

3. Bundeskongress der VVN-BdA: "Gemeinsam gegen Grundrechteabbau, Faschismus und Krieg"

Zu den Erwartungen an den am 24. und 25. Mai in den Räumen der Bundesverwaltung der Gewerkschaft ver.di in Berlin stattfindenden 3. Bundeskongress der VVN-BdA erklärt Bundesgeschäftsführer Thomas Willms:

Deutlicher kann die gewerkschaftliche Anerkennung des Wirkens unserer Organisation kaum ausfallen. Viele unserer 200 Delegierten haben enge Verbindungen zu den Gewerkschaften oder sind selbst aktive Gewerkschafter, was eine der Grundlagen des Erfolges unserer Kampagne "nonpd" gewesen ist. Der Kongress wird die Kampagne intensiv auswerten und Schlüsse daraus für unser weiteres Vorgehen gegen den Neofaschismus ziehen. Das Motto unseres Kongresses "Gemeinsam gegen Grundrechteabbau, Faschismus und Krieg" stellt noch zwei weitere fundamentale Fragen heraus: Was können wir tun, um den weiteren Grundrechteabbau á la Schäuble zu stoppen und was tragen wir dazu bei , die allmähliche Gewöhnung an deutsche Kriegsbeteiligungen zu verhindern?
Diese inhaltlichen Fragestellungen werden untersetzt durch organisationspolitische. Wie stärken wir die Zeitschrift "antifa", den Internetauftritt und andere Gebiete der Öffentlichkeitsarbeit? Wie stellen wir die finanzielle Grundlage unserer Arbeit langfristig sicher?
Das erste Wort des Mottos nun - "Gemeinsam" - ist durchaus doppelt zu verstehen. Es benennt den integrativen Anspruch unseres Handelns gegenüber "anderen", kann aber durchaus auch auf unsere eigene Organisation bezogen werden. Die VVN-BdA ist mehr als ein Bündnis oder ein Verband, sie ist eine Gesamtorganisation. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den vielen lokalen "Initiativen gegen rechts", in denen im übrigen unsere Mitglieder vielfach aktiv tätig sind. Alle Kreis- und Landesververeinigungen und die Bundesvereinigung profitieren von den Aktivitäten aller. Wir können uns freuen über die Erfolge aller, weil es immer auch unsere Erfolge sind.

Ein Thema, das sich durch alle anderen durchzieht, wird die antifaschistische Erinnerungskultur sein. Schließlich muss festgestellt werden, dass wir an einer entscheidenden biologischen Schwelle stehen, die vielerorts sogar bereits überschritten ist: Die Generation der Verfolgten und Gegner des Hitler-Regimes, die über sechs Jahrzehnte in Ost und West gewirkt haben, ist zahlenmäßig so stark geschrumpft, dass sich unmissverständlich die Frage nach dem Danach stellt. An ein bestimmtes historisches Ereignis gebundene Organisationen stehen immer irgendwann vor dieser Frage und die Antwort ist meist, dass mit dem Aussterben der Erlebnisgeneration auch deren Organisation stirbt. Eine glücklichere Antwort ist es, wenn Wege gefunden werden, ein kulturelles Erbe zu bilden. Wenn also wir, als Organisation mit dem Kürzel"VVN" in ihrem Namen, dieses kulturelle Erbe aufnehmen, formulieren und weitertragen wollen, steht viel Arbeit vor uns. Dies gilt umso mehr als unsere Ansprüche sogar noch höher sind. Unsere "Alten" waren in den vergangenen 60 Jahren schließlich eminent aktive Akteure. Sie haben um das Geschichtsbild und um die zentralen Lehren aus den erlebten Verbrechen gekämpft. Sie sind eingetreten für Frieden und Demokratie und immer und immer wieder gegen alte und neue Nazis. Es ist also kein abgeklärtes Reflektieren über eine untergegangene historische Epoche, sagen wir in Form eines historischen Institutes oder ähnlichem möglich, sondern die Bildung einer durchsetzungsstarken politischen Organisation, die das kulturelle Erbe auch tatsächlich vertreten kann.

80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“

Am 16. April fand in den Räumen der Betriebsseelsorge in Böblingen eine Veranstaltung zum Thema „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“ statt. Geladen hatte ein breites Bündnis aus DGB, GEW, IGM, Verdi, „Gegen das Vergessen, Für Demokratie“, DIDF, attac, VVN /BdA und verschiedene antifaschistische Gruppen aus der Region. Dieses Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, den Einzug der NPD in die Gemeinderäte bei den Kommunalwahlen 2009 zu verhindern. Als Referentin hatten die Antifaschisten Sevim Dagdelen eingeladen, Mitglied des Bundestags für die Partei `DIE LINKE´. Wie der Sprecher der VVN, Conny Renkl bei der Vorstellung von Frau Dagdelen betonte, sei nicht ihre Tätigkeit im Bundestag entscheidend für ihre Einladung gewesen. Sevim Dagdelen sei Expertin, weil sie am eigenen Leib die Behandlung von Migranten in Deutschland erfahren und reflektiert habe. Sie habe Erfahrung mit deutscher Leitkultur, die von den Nazis Ausländern, aber auch Obdachlosen, Behinderten usw. eingeprügelt werden soll. Norbert Füssinger von der GEW gab einen kurzen Rückblick auf bereits erfolgte Veranstaltungen und Aktivitäten und warb für eine geplante Demonstration gegen die Naziumtriebe im Juni.

Mit einer Gedenkminute zu Ehren des verstorbenen Landessprechers der VVN-BdA Reinhard Hildebrandt und einem musikalischen Beitrag von Norbert Füssinger schloss die Einführung ab.

In ihrem Referat stellte Frau Dagdelen zunächst in den Vordergrund, dass faschistische Einstellungen offenbar wesentlich größere Bevölkerungsteile erfasst hätten, als die 7000 Mitglieder der NPD. Sie stützte sich dabei auf aktuelle Studien, u.a. von Heitmeyer, sowie von Decker/Brähler. Dieses Potenzial zu mobilisieren schicke sich die NPD gerade an. Dabei setze sie seit Neuestem verstärkt auf antikapitalistische Parolen. Die Nazis würden an real existierenden Problemen ansetzen, wie z.B. der Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen u.ä. Es ginge ihnen dabei nicht um eine generelle und wirkliche Lösung der Probleme, sondern darum vorzuspiegeln, dass durch mehr Nationalismus, durch mehr Kampf gegen Ausländer eine Verbesserung der Verhältnisse möglich wäre. „Verändert werden soll der Kapitalismus nur da, wo er auch auf die vermeintlich höherwertigen arischen Deutschen negative Auswirkungen hat“, so die Referentin. Ellenbogen ja, Individuum gegen Individuum, Nation gegen Nation – aber bitte nicht, wenn es Deutsche trifft. Darauf lässt sich die Kapitalismuskritik der Nazis reduzieren. Ebenso knüpften die Nazis an die alte Hetze vom raffenden Kapital an, das mit Juden und USA identifiziert wird, dem das Gute arisch-deutsche schaffende Kapital entgegengestellt wird. Die mit Staatsgeldern alimentierte NPD wende sich an soziale Verlierer, die u.a. durch den Rückzug des Staates aus seinen sozialen Verpflichtungen entstehen.

Frau Dagdelen betonte, dass es auf die soziale Frage keine nationale Antwort geben könne. Es sei Aufgabe der Antifaschisten und aller Linken ihre Forderungen, Stellungnahmen so zu gestalten, dass völkische und nationalistische Interpretationen ausgeschlossen sind. Die Gegensätze in der Welt verliefen nicht zwischen Völkern, sondern zwischen Oben und Unten.

Sevim Dagdelen verwies schließlich darauf, dass Antifaschismus geprägt sei durch die Verbindung eines „universellen, humanistischen Weltbildes mit sozialer Teilhabe an den gesellschaftlichen Reichtümern für ´Alle`“.

Zum Schluss ging die Bundestagsabgeordnete noch auf ihre konkreten Aktivitäten ein, vor allem auf den „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde, sowie zu den Überlegungen zum Verbot der NPD.

In der anschließenden Diskussion wurde vor allem deutlich, dass ein Verbot wenigstens den Skandal beenden würde, dass die rassistische Hetze auch noch aus Steuergeldern bezahlt wird. Es wurde aber auch deutlich, dass mit einem Verbot die Einstellungen und die gesellschaftlichen Strukturen, die diese Einstellungen ermöglichen oder befördern, noch nicht überwunden sind. Im Kampf gegen die Nazis und die faschistische Gefahr müsse die Linke auch bürgerlich-humanistische Personen ansprechen. Sie dürfe sich aber auch nicht davon abhalten lassen, der völkisch-nationalistischen Kapitalismus- und Imperialismus-„Kritik“ die Kritik an den herrschenden Verhältnissen entgegen zu stellen, die unabhängig von nationaler Zugehörigkeit, Arm und Reich sowie Oben und Unten produzieren.

Die etwa 80 Teilnehmer an dieser Veranstaltung folgten der Diskussion mit großer Aufmerksamkeit. Sie beschlossen die Veranstaltung mit dem gemeinsamen Singen des berühmten, antifaschistischen Liedes „Die Moorsoldaten“.

Quelle: Presseerklärung Antifaschistisches Bündnis Sindelfingen-Böblingen-Leonberg

Stuttgart: Massenschlägerei um Rechtsrock - Konzert

Nicht nur in Mügeln oder schwäbischen Kleinstädten gibt es rechte Ausschreitungen. Vorigen Samstag kam es zu einem rechten Angriff in Stuttgart:
Mit Springerstiefeln haben sie auf Jugendliche eingetreten, Reizgas versprüht und Steine aus dem Gleisbett der Stadtbahn als Wurfgeschosse verwendet: Etwa 35 Neonazis, stark angetrunken, lieferten sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag nach einem Konzert eine Massenschlägerei im Stuttgarter Osten mit etwa 20 jungen Linken. Dabei wurden drei Personen verletzt.

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