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GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar –“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft –“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

ELENA: Vollmacht erteilt

Habe fertig. Meine Vollmacht für die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA ist ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und im Briefkasten. Zur besseren Identifizierung:



Der FoeBuD e.V. ruft auf zur Teilnahme an einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA: "Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis– kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen! Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert." Zur Sonderseite

Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Versammlungsgesetz: Klage wird aufrecht erhalten

Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Versammlungsgesetz
Klage wird aufrecht erhalten

Der DGB Bayern und die anderen zwölf Beschwerdeführer halten an der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz fest. „Die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum Versammlungsgesetz würden zwar das bayerische Versammlungsgesetz in einzelnen Punkten, nicht aber als Ganzes aufheben“, erklären die Beschwerdeführer gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Es gehe um die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Der DGB hatte bereits bei der Verabschiedung der Föderalismusreform 2006 kritisiert, dass ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in die Gesetzgebungshände von 16 Bundesländern gelegt wird. In zwei weiteren Bundesländern, in Baden-Württemberg und Niedersachsen, sind nun ähnliche Gesetzentwürfe im Gesetzgebungsverfahren. „Was wir von Anfang an befürchtet haben, ist nun eingetreten: Ein schlechtes Beispiel soll Schule machen“, erklärt dazu Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, für die beschwerdeführenden Gewerkschaften. Der DGB Baden-Württemberg fordert, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, und ruft zur landesweiten Demonstration am 6. Dezember in Stuttgart auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag, Bundesrat, allen Landesregierungen sowie den Landtagen von Bayern und Baden-Württemberg Gelegenheit gegeben, zu der Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts im 1. Quartal 2009 zu rechnen.


Quelle
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