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Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft

Logo Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen –“ die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium –“ sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung –“ die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.

Sitzblockade vor Pforzheimer Abschiebegefängnis

Protestierende vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis
Protestierende vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis
Ca. 40 Menschenrechtsaktivist*innen demonstrieren in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis gegen die Abschiebung von 16 Sri Lanka Tamil*innen. Im Laufe des heutigen Tages sollen die vor dem Bürgerkrieg (1983-2009) geflüchteten Menschen deportiert werden. Nach wie vor ist die Menschenrechtslage vor Ort prekär, es kommt zu berichteten Misshandlungen, Folter und erzwungenem Verschwinden. Die Demonstrierenden positionieren sich entschieden gegen die Kriminalisierung von Flucht und Bewegungsfreiheit. Kein Mensch ist illegal und Sri Lanka ist kein sicheres Herkunftsland.

Bayern: Ärzt*innen und Standesorganisationen stehen hinter Banu

In ungewohnt deutlicher Manier mischten sich ärztliche Organisationen und prominente Mediziner in die derzeitige politische Diskussion um die drohende Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci ein. Die Gewerkschaft ver.di hatte am heutigen Mittwoch zur 9. Mahnwache für die Psychiaterin eingeladen. Gekommen waren erneut trotz arktischer Kälte über 120 Personen.

Zunächst durften schriftliche an OB König verfasste klare Positionierungen verlesen werden. Der Vizepräsident der Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Andreas Botzlar weist ausdrücklich darauf hin, „dass Mitglieder der TKP-ML in der Türkei häufig von Folter betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es gilt unabhängig vom legalen, persönlichen oder politischen Status des Einzelnen.“. Er verlangt daher eine Aussetzung des Verfahrens.

Die Vorsitzende des Ärztlichen Bezirksverbandes Dr. med Heidemarie Lux teilt diese Sorge um drohende „Folter oder noch schlimmere Maßnahmen bei Auslieferung (...): Als Vertreterin einer ärztlichen Standesorganisation ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden müssen.“

Als jedenfalls für Nürnberg prominentester Redner wies der langjährige Vorstand des Klinikums Dr. Alfred Estelmann auf die seines Erachtens absurde Situation für Büyükavci hin: „Was mich immer wieder an den Process von Kafka, an den Josef K. erinnert ist: Das OLG lässt sich alle Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Damit nimmt es Banu Büyükavci die Möglichkeit gegen dieses Urteil die Stimme zu erheben. Gleichzeitig ist die Einwohnerbehörde der Stadt Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, auf die wir eigentlich stolz sind, aktiv, um sie abzuschieben. Der Nürnberger Stadtrat formuliert einen tollen Beschluss, damit sie hierbleiben darf. Aber was ich nicht verstehe, warum man die nicht an die eigene Haustüre, an die eigene Ausländerbehörde richtet!“

Dr. med. Susanne Simen, bereichsleitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Klinikum Nürnberg hatte von Kolleg*innen an der Klinik Meinungen über Dr. Banu Büyükavci eingeholt. In einer nicht enden wollenden Liste von etwa 30 Äußerungen lobten jene deren Engagement im Job, ihre Kollegialität und Fachlichkeit und Unentbehrlichkeit, was nicht nur bei der anwesenden Banu Büyükavci große Rührung auslöste.

Der Personalrat am Klinikum Dr. med. Martin Krasa wies auf den eigenen Flüchtlingsstatus im Jahr 1968 nach dem gescheiterten Dubček-Aufstand in der Tschechoslowakei hin: „Ich bin sicherlich schon deshalb absolut unverdächtig, mit Mitglieder kommunistischer Parteien zu sympathisieren. Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum., dass wir in Deutschland das Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Aber wir tragen auch Verantwortung dafür und müssen dort für Demokratie und Menschenwürde einstehen, wo wir sie als bedroht wahrnehmen. Wir mögen die politsichen Ansichten von Banu Büyükavci nicht teilen, aber jeder von uns kennt das Zitat, das Voltaire zugeschrieben wird: –šIch teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen–˜. Deswegen stehe ich hier. Ich frage die Verantwortlichen des Ausländeramtes und den weisungsbefugten Dienstherren, Herrn Innenminister Herrmann: Wollen Sie die Verantwortung tragen, dass eine Frau und Ärztin in ein Land ausgeliefert wird, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Erniedrigung und unmenschliche Behandlung erleiden wird?“

Organisator des Abends Prof. Dr. med. Hannes Wandt legte abschließend den Finger in die zentrale Wunde des §129b des Strafgesetzbuches: „Man stelle sich vor, dass es in Schweden oder der Schweiz während des Hitler-Regimes diesen Paragraf gegeben hätte: Keiner der Oppositionellen gegen die Naziherrschaft hätte sich in diesen Ländern sicher fühlen können vor Ausweisung und Verschleppung. Daher die Forderung auch hier: Dieser menschenrechtswidrige Paragraf muss weg!“

Ergänzende Infos:

Die gesamte Kampagne ist hier dokumentiert

Vollständige Rede von Dr. Estelmann auf Youtube

Schreiben der bayerischen Landesärztekammer an OB König

Schreiben des ärztlichen Bezirksverbandes an OB König



Quelle: ver.di

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird –“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

ver.di Bayern: Innenminister soll Ausweisungsvorhaben gegen Banu Büyükavci beenden

Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg prüft eine mögliche Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci. „Wir appellieren an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, das Vorhaben dieser Ausweisung umgehend zu beenden“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Banu muss bleiben“, forderte Klemens.

Bei einer auf türkisches Drängen durchgeführten Razzia gegen die TKP/ML war Dr. Büyükavci 2015 in Deutschland festgenommen und nach 34-monatiger Untersuchungshaft 2018 entlassen worden. Im Juli 2020 wurde sie nach §129b StGB zu drei Jahren und sechs Monaten Haft in erster Instanz verurteilt (die ergangene Haftstrafe ist durch die lange Untersuchungshaft abgeleistet). Dr. Büyükavci ist seit 2004 als Ärztin in Deutschland tätig, seit ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft auch wieder im Klinikum Nürnberg. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden jetzt Ausweisungsverfahren eingeleitet. Konkrete Tatvorwürfe wurden jenseits einer bloßen Mitgliedschaft durch die Staatsanwaltschaft jedoch nie erhoben.

„Wir bitten den Innenminister dringend, die Prüfung einer möglichen Ausweisung unserer Funktionärin abzubrechen“, erklärte die Vorsitzende des Landesmigrationsausschusses bei ver.di Bayern, Charlotte Johnson. Dr. Büyükavci sei gut in die hiesige Gesellschaft eingebunden: Seit ihrer Freilassung aus der U-Haft arbeitet Banu Büyükavci wieder als Ärztin im Nürnberger Klinikum, in welchem sie seit Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Seit 2013 ist sie auch in ver.di Bayern ehrenamtlich aktiv, u.a. im Landesmigrationsausschuss Bayern. Sie ist stellvertretende Vorsitzende im Migrationsausschuss Mittelfranken und stellvertretendes Mitglied im Landesfrauenrat Bayern. Banu Büyükavci sei eine besonnene Frau, die bemüht sei, auch bei widerstrebenden Interessen und Diskussionen Kompromisse zu finden, so Johnson. „Wir sind vor diesem Hintergrund sehr betroffen über die in Aussicht genommene Ausweisung. Bitte beenden Sie das hierfür begonnene Verfahren“, forderte Johnson.

Quelle: verdi Bayern

Trotz Suizidalität: Knast und Folter zur gewaltvollen Durchsetzung von Abschiebungen.

Einblicke in den Abschiebeknast Büren (NRW) alias UfA1 Büren

Die skandalöse Abschiebung einer hochgradig suizidalen Person aus der Abschiebehaft in Büren (NRW) nach Marokko schlägt leider keine Aufmerksamkeitswellen. Viel zu sehr hat sich die brutale Abschiebepraxis der BRD schon in der Gesellschaft normalisiert. Dem wollen wir uns entschieden entgegenstellen. Als Freund*innen und Aktivist*innen standen wir während seines Knastaufenthalts und auch noch jetzt in engem Kontakt mit der betroffenen Person: Herr H. und seine Geschichte ist exemplarisch für eine menschenverachtende Abschiebepraxis, die psychische Erkrankungen bewusst ignoriert, durch Gewalt- und Zwangsmaßnahmen drastisch verschlimmert und damit das Leben von Menschen gefährdet.

Herr H. ist schwer suizidal und dementsprechend dringend behandlungsbedürftig. Der Kampf gegen seine Abschiebung endete leider erfolglos: Am 9. Januar 2020 wurde er aus dem Abschiebeknast in Büren nach Marokko abgeschoben.

Trotz der Nachweise mehrerer Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken sowie mehrfachen Selbstmordversuchen, welche Grund genug sein sollten für eine Bescheinigung und letztendliche Akzeptanz seiner Haft- und Reiseunfähigkeit, wurde er für insgesamt drei Monate in Abschiebehaft in Büren gesperrt. Innerhalb dieser Zeit unternahm Herr H. mindestens einen weiteren Suizidversuch. Jedoch schien das die Bediensteten im Knast, geschweige denn die Behörden, keineswegs zu interessieren: Statt einer angemessenen Behandlung blieb er weiter in Abschiebehaft.

Durchsuchungen. Drohungen. Schikane. Isolation

Herr H. schildert den Umgang mit ihm und seinen Mitgefangenen, der als Folter bezeichnet werden kann:

In Abschiebehaft beging er einen erneuten Suizidversuch. Nach diesem wurde er mit Hand- und Fußschellen gefesselt ins Krankenhaus gebracht. Die Fußschellen wurden für den mehrstündigen Aufenthalt kein Mal geöffnet. Ein Kontakt mit einer externen Psychiatrie wurde ihm dort verweigert, er kam direkt zurück in Haft und wurde dort ca. 2 Wochen in Isolationshaft gesperrt. In Isolationshaft wurden ihm sämtliche Bedürfnisse verwehrt: Frische Luft, Obst, Handy, Zigaretten. Er befand sich unter permanenter Beobachtung, seine Zelle wurde ständig mit Neonlampen ausgeleuchtet und ihm allenfalls ein Tuch als "Kleidungsstück" am Körper gewährt. Gemäß der sogenannten Lebendkontrolle wurde er gezwungen, spätestens alle 15 Minuten zu sagen, dass es ihm gut gehe.

Seine Zelle wurde jeden zweiten Tag durchsucht und ihm wurde mit Isolation oder „Keller“ gedroht. Der „Keller“ meint Isolationszellen unter der Erde, wo keinerlei private Gegenstände erlaubt sind und es keinen Hofgang gibt, mit ständig laufender Musik.

Herrn H.s Berichten zufolge wurden Entscheidungen der Angestellten des Knastes willkürlich getroffen: "Morgen darfst du vielleicht eine Banane kaufen", "vielleicht kannst du den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren2 treffen", "vielleicht kannst du morgen Sport machen". Somit wurde er in permanenter Unsicherheit und Unklarheit gehalten, was psychisch destabilisierend wirken kann.

"Der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe"

Aus dem Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter aus dem Jahr 20183geht hervor, dass in der beschönigend so bezeichneten "Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige" alias im Abschiebeknast Büren die Lebensbedingungen der Gefangenen unter verschiedenen Gesichtspunkten unhaltbar sind und massiv in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen dort eingreifen. Demnach unterscheiden sich die Bedingungen im Abschiebeknast Büren fast nicht vom Strafvollzug, obwohl sie es laut Gesetz deutlich tun müssten.

So sei es an der Tagesordnung, dass mit fehlender rechtlichen Grundlage Menschen in Einzelhaft gesteckt würden. Diese impliziert die völlige Isolation der Personen von anderen Gefangenen, mit nur täglich einer Stunde Einzelhofgang. In dem Fall von Herrn H. wurde die Isolationshaft gleich zweimal innerhalb von drei Monaten eingesetzt - ohne jegliche Begründung. Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Knastes wurde stark reduziert. Der Hofgang wurde etwa halbiert - erst rechtswidrig, seit Dezember 2018 per Gesetzesänderung.

In Büren wird im Zugangsverfahren routinemäßig Durchsuchung mit kompletter Entkleidung durchgeführt, was einem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht entspricht, da es sich um eine erniedrigende Praxis handelt. Ebenso wie die permanente und unverpixelte Kameraüberwachung aller Räumlichkeiten des Knastes - sogar in den Toiletten, die dann für alle einsehbar sind. Es werden auch Personen fixiert, was einem kompletten Entzug der Bewegungsfreiheit entspricht und in Büren ohne nachvollziehbare Begründung durchgeführt wird.

Inhaftierte können willkürlich sanktioniert werden. Telefonate und Besuche können verboten werden, das Empfangen von Post untersagt werden. Sie können mit Handy-, Kontakt- und Besuchsverbot und sogar mit Isolationshaft bestraft werden. Dies geschieht u.a. regelmäßig nach „Verstößen gegen die Sicherheit und Ordnung“ möglich, welche alleine auf Annahmen der Knastleitung fußen, und nach Widersetzungen gegen Abschiebungen.. Dabei gibt es kein unabhängiges Beschwerdemanagement.

Damit wird der Leidensdruck der Geflüchteten zusätzlich verschärft und die verbliebenen rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt.

Herr H. sagte bei einem Besuch über den Abschiebeknast Büren: "Das ist der schlimmste Ort, den ich je gesehen habe, bitte holt mir raus."

Eine Praxis der Menschenverachtung

(Abschiebe-)Haft, insbesondere unter den hier aufgezählten Bedingungen, die die direkten Berichte von Herrn H. völlig bestätigen, stellt eine psychische Belastung dar, welche die ohnehin bestehende Belastung durch die bevorstehende Abschiebung drastisch verschärft. Menschen werden inhaftiert, ohne eine Straftat begangen zu haben - im Gegenteil: Die dort eingesperrten Menschen sind meist selbst Überlebende starker psychischer, physischer, politischer oder struktureller Gewalt und aus genau diesen Gründen hier.

Durch Abschiebehaft können Traumatisierungen leicht reaktiviert werden.

Wie wenig die Knastleitung auf die Situation und Bedürfnisse der Inhaftierten Rücksicht nimmt und wieviel Menschenverachtung sie ihnen entgegenbringt, verdeutlicht der Bericht: Zum Besuchszeitpunkt im Januar 2018 gab es nicht einmal eine psychologische Betreuung - während zum selben Zeitpunkt ein offen sichtbares Fixierbett in einem Zellenflur als Drohgebärde Kulisse stand.

Zu der Menschenverachtung kommt die Rechtlosigkeit: Es gibt willkürliche Zwangsmaßnahmen, ohne wirksame Rechtsmöglichkeiten und ohne unabhängiges Beschwerdemanagement. Darüber hinaus sitzen laut Zahlen des Rechtsanwaltes Peter Fahlbusch4 und dem Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft in Büren e.V. 5 () fast die Hälfte aller Inhaftierten unrechtmäßig in Abschiebehaft.

Ignoranz von Suizidalität durch Behörden und Gericht

Der Eilantrag der Anwältin wegen Reiseunfähigkeit aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung, die durch zahlreiche ärztliche Unterlagen bewiesen wurde, wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt, da es laut VG ausreichen würde, wenn für eine Begleitung des Betroffenen während der gesamten Abschiebung bis zur Landung in Marokko gesorgt werde. Gegen 14 Uhr am Tag vor seiner Abschiebung wurde Herr H. in Isolationshaft gesteckt: Handy, Zigaretten, Kleidung und Geld vom Konto wurden ihm weggenommen und bei seinem einzigen erlaubten Anruf erzählte er, dass er blute, ohne sich dies erklären zu können. Wie wir später erfuhren, hatte er aus Verzweiflung solange mit der Faust gegen die Knasttür geschlagen, um einen einzigen Anruf gewährt zu bekommen. Ihm wurden viele schlimme Sachen gesagt, alle und besonders eine Personwaren mit ihm sehr aggressiv.

Trotz zweier Anwält*innen, die hohe Kosten verursachten sowie mehrere involvierte Vereine und Einzelpersonen, die sich für einen Abschiebestopp einsetzten, wurde er gegen seinen Willen am 09.Januar 2020 deportiert. Was passiert mit denen, die keine Kontakte und finanzielle Mittel haben?

In dem Abschiebeflieger der Airline Royal Air Maroc saßen mit Herrn H. acht weitere Menschen, die ebenfalls abgeschoben wurden und insgesamt über 20 Polizist*innen als Begleitung. Herr H. wurde aufgrund seiner Suizidalität von einem Arzt begleitet, der ihm laut Herrn H. wiederholt angedroht habe, ihm eine Beruhigungsspritze zu geben, um jeglichen Widerstand im Flugzeug zu unterbinden. Den ganzen Flug über war Herr H. an Händen, Füßen und Rumpf durch einen Gürtel fixiert.

Ihm wurde laut eigener Aussage selbst das gesetzlich verpflichtende Taschengeld abgenommen. Nach der Ankunft in Marokko wurde er von einem Polizisten aufgehalten und kam nach 2 Stunden Gespräch und Zahlung von 30€ frei, welche ihm von einer Passager*in im Flugzeug gegeben wurden.

Wir wollen hiermit den Abschiebeknast in Büren mit seinen Foltermethoden an den Pranger stellen! Die Menschen, die in Büren in Abschiebehaft sitzen müssen, sind Gefangene eines brutalen und menschenverachtenden Asylsystems der absolut repressiven und verantwortungslosen BRD! Was vermittelt ein solches System, das geflüchtete, Schutzsuchende Menschen in völliger Isolation von der Gesellschaft einsperrt, foltert und schließlich abschiebt?

Wir wollen die Abschiebepraxis an den Pranger stellen! In welcher Suizide und psychische Probleme ignoriert und nur zu einer Verstärkung von Gewaltmaßnahmen zur Abschiebung gesehen werden. Wie selbst schwerst Erkrankte mit aller Gewalt ihre Freiheit genommen, ihnen alles genommmen wird, um sie nichts Nichts zu werfen. Das ist ekelhaft, das muss aufhören!

Wir fordern die gänzliche Abschaffung der Abschiebehaft sowie den Stopp aller Abschiebungen überall!

Doch bis dahin fordern wir eine externe psychologische und soziale Unterstützung für alle Inhaftierten und den Stopp von Foltermethoden! Suizidalität und psychische Erkrankungen müssen behandelt werden, und dürfen niemals als Grund für stärkere Gewaltmaßnahmen zu Abschiebezwecken dienen! Für das Recht auf ein gutes Leben für alle!

Was können Menschen konkret dagegen machen?

Lasst die Menschen in Abschiebehaft nicht allein, nehmt Kontakt auf, besucht sie, macht die Missstände öffentlich und helft, die Isolation zu brechen!

Quelle / Autor*innen: AK Asyl Göttingen & Witzenhausen und Ausbrechen Paderborn

Anmerkungen:

1 „Unterbringung für Ausreisepflichtige“




Deutsch-afghanische Kooperation in der Abschiebemaschinerie

Deutsch-afghanische Kooperation in der Abschiebemaschinerie: Afghanisches Konsulat erstellt falsche Dokumente für staatenlosen linken Aktivisten aus dem Iran, damit Deutschland ihn am 06.11. nach Afghanistan abschieben kann.

Als Afghane im Iran unterdrückt und diskriminiert, als politischer Aktivist im Iran verfolgt und als Flüchtling in deutsch-afghanischer Zusammenarbeit verfolgt und bald abgeschoben: Sayed Morteza Hosseini wurde als Sohn afghanischer Eltern in Teheran im Iran geboren, wuchs dort auf und erhielt die iranische Staatsbürgerschaft. Nach seiner Teilnahme an Protesten 2009 inhaftierte der iranische Geheimdienst Etela–˜at ihn und erkannte seine Staatsbürgerschaft ab. Als er nach Jahren des illegalen Aufenthalts im Iran wieder festgenommen wurde, wurde ihm nur eine Möglichkeit gelassen, im Iran zu bleiben: Er musste für den Iran im Krieg in Syrien gegen Daesh (IS) kämpfen. Als er die Gewalt und die Grausamkeiten dort nicht mehr ertrug, floh er Anfang 2015 nach Deutschland.

Der deutsche Staat will ihn als linken Aktivisten wie schon andere vor ihm loswerden, sodass er nicht gegen die Ausbeutung und Unterdrückung hier aktiv werden kann. In den Iran kann man ihn als politisch Verfolgten nicht abschieben, weil ihm dort Haft, Folter oder Tod drohen würden. Deswegen drängte der deutsche Staat das afghanische Konsulat in Deutschland, Hosseini „andere“ Papiere auszustellen. Sayed Morteza Hosseini, geboren am 14.04.1991 in Teheran als Sohn von Sayed Gholamali, soll am 06.11.2019 mit einem afghanischen Reisepass abgeschoben werden als Sayed Mirhasan, geboren am 01.01.1995 in Mazarsharif, Afghanistan, als Sohn von Sayed Akbar.

Wer bei der Passbeschaffung „nicht mitwirkt“ oder mit gefälschten Papieren einreist, erhöht damit das Risiko, abgeschoben zu werden. Wer aber einen Pass hat, mit dem er nicht abgeschoben werden kann, kriegt einen passenden Pass zur Abschiebung erstellt. Eine ähnliche Politik wird u.a. auch mit den Ländern des Balkans und mit Nigeria betrieben, in die Rücknahmeabkommen und staatlich angeordnete falsche Papiere zahlreiche Abschiebungen ermöglichen. Wir sehen mal wieder, wie „Recht und Ordnung“ nur für die Untergeordneten gelten, nicht für die Vollstrecker des „Rechts“.

Hosseini alias Mirhasan wird momentan im Abschiebeknast Pforzheim festgehalten. Von hier soll er in ein Land abgeschoben werden, das er nicht kennt und das seit Jahrzehnten in einem Krieg zerstört wird, an dem Deutschland seit 2001 beteiligt ist. Die Flucht der Menschen aus Afghanistan ist eine Folge der Politik imperialistischer Staaten, Banken und Unternehmen. Die Vertriebenen werden hier unmenschlich behandelt und dahin zurückgeschickt, wo sie herkommen oder nicht herkommen. Wo welche Menschen unter welchen Umständen leben können, hängt im Kapitalismus vom Bedarf an ökonomisch verwertbarer Arbeitskraft ab. Vom deutschen Staat können wir uns keinen „humanen“ Umgang mit seinen Staatsbürger*innen und erst recht nicht mit seinen Nicht-Bürger*innen erwarten. Trotzdem überschreitet dieses Vorgehen selbst den Rahmen des bürgerlichen Rechtes des deutschen Staates und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Wir fordern, dass unser Genosse Sayed Morteza Hosseini mit dem deutsch-afghanischen Alias Sayed Mirhasan den Flüchtlingsstatus und einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland erhält!

Freiheit und unbefristeter Aufenthalt für Sayed Morteza Hosseini und alle Inhaftierten in den Abschiebeknästen!

Quelle: Pressemitteilung

Protest am "Flughafen der Unerwünschten"

Antirassistisches Netzwerk demonstriert am Samstag am Baden-Airpark für die Rückkehr der Tahiri-Schwestern und gegen Westbalkan-Sammelabschiebungen

Das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg ruft für Samstag, 26. Oktober von 14 bis 17 Uhr zu einer Protestaktion am Flughafen Baden-Baden auf. Die Aktion richtet sich gegen die seit vielen Jahren von diesem Flughafen aus stattfindenden Sammelabschiebungen in die Staaten des Westbalkans.

Der Aufruf weist darauf hin, dass diese Staaten nur durch die Stimmen Baden-Württembergs im Bundesrat zu „Sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden. Damit haben Menschen, die aus diesen Staaten fliehen, praktisch keine Chance auf einen Schutzstatus im Asylverfahren. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und der mangelnde Schutz vor Gewalt, die in diesem Ländern den Alltag von Roma –“ aber teilweise auch von anderen Minderheiten oder Gruppen wie LSBTTIQ*-Personen –“ prägen, lassen sich aber nach Auffassung des Antira-Netzwerks nicht per Mehrheitsbeschluss deutscher Parlamente „wegdefinieren“.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben einige besonders aufsehenerregende Fälle die Baden-Württembergische Abschiebepraxis ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. So etwas der Fall von zwei jungen Frauen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit, die vor über 20 Jahren als Kleinkinder nach Deutschland gekommen waren und nun nach Serbien abgeschoben wurden –“ ein Land, zu dem sie keinen Bezug haben, in dem sie die Sprache nicht sprechen, niemanden kennen und keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Ihr verzweifelter Hilferuf per Video-Botschaft wurde von hunderttausenden Menschen in Deutschland gesehen und hat eine gewaltige Medienresonanz ausgelöst, eine Petition für ihre Rückkehr wurde binnen weniger Tage von über 30 000 Personen unterschrieben.

Dieser Fall ist nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs.

"Seit Jahren beobachten wir, dass immer wieder Menschen abgeschoben werden, die seit vielen Jahren und teilweise Jahrzehnte in Deutschland gelebt haben –“ die teilweise hier geboren sind. Aus Zahlen, die der Flüchtlingsrat bei den Behörden abfragt, geht hervor, dass sogar die Mehrheit der Personen, die im Rahmen der Westbalkan-Sammelabschiebungen abgeschoben werden, seit mindestens 2015 in Deutschland leben. Davon betroffen waren viele Roma. Sie haben mit ihrer Flucht versucht aus struktureller Diskriminierung, Rassismus, gelebter Rechtlosigkeit sowie bitterer Armut auszubrechen. Wie schon oft in der Geschichte der Roma sahen sie sich erneuter Vertreibung ausgesetzt“, erklärt Wolfram Treiber vom Antira-Netzwerk.



Obwohl in den vergangenen Jahren nur eine sehr geringe Anzahl von Menschen aus den Westbalkanstaaten Asylanträge in Deutschland stellen, und die allermeisten von ihnen nach der Ablehnung selbständig ausreisen um einer Abschiebung zuvorzukommen, hält die Landesregierung von Baden-Württemberg an den Sammelabschiebungen fest –“ möglicherweise, so die Vermutung des Antira-Netzwerks, um ein politisches Zeichen zu setzen. „Die öffentliche und mediale Hysterie um ein angebliches –šVollzugsdefizit–˜ bei Abschiebungen führt dazu, dass die Behörden alles daran setzen, um mehr Abschiebungen durchzuführen. Die Tahiri-Schwestern und viele anderein ähnlichen Situation sind der menschliche Kollateralschaden einer irrationalen, von rassistischen Denkweisen und Verschwörungstheorien geprägten Stimmung, die keinerlei Basis in der Realität hat. Doch diese Stimmung gibt die Leitlinien für das Verhalten von Politik und Behörden in Deutschland vor“, Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Das Netzwerk hofft, dass die aktuelle Aufmerksamkeit für den Fall der Tahiri-Schwestern und einiger anderer Fälle dazu beiträgt, dass viele Menschen am 26. Oktober zum Flughafen kommen, um ein Zeichen gegen diese Zustände zu setzen.

Die Aktion beginnt um 14 Uhr gegenüber dem Parkplatz 404 (Eingangsschleuse).

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