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FriedensGala mit Verleihung des Stuttgarter Friedenspreises

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich,
Connection e.V.
Der in Schweinfurt stationierte US-Soldat Agustín Aguayo hatte seit Anfang 2004 vergeblich versucht, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Schließlich verweigerte er sich des erneuten Einsatzes im Irak und floh im September 2006 aus der Armee. Wenige Wochen nach seiner Flucht stellte er sich und wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Erst am 10. Mai 2007 konnte er zu seiner Familie nach Kalifornien zurückkehren. Er erhält den Stuttgarter Friedenspreis 2007, der am 21.12. verliehen wird.

Freitag, 21.12.2007 um 19.30 Uhr im Theaterhaus in Stuttgart

mit

  • Brenz-Band, Ludwigsburg,
  • “Jazzprofessor– Bernd Konrad als Gast,
  • Claus Tscherning, Das Lied vom Deserteur,
  • Figurentheater Stuttgart,
  • Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann (86).
  • Agustin Aguayo, USA, Träger des Stuttgarter Friedenspreises 2007
  • Laudatio: Andreas Zumach
  • Moderation: Petra Bewer
  • Ein Video zum Thema: Jochen Faber.

Weitere Informationen: Connection e.V. und bei den AnStifern: www.die-anstifter.de

US-Verweigerer Agustín Aguayo aus der Haft entlassen

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich, Connection e.V.
Folgende Pressemitteilung vom 18. April 2007 von Connection e.V., die neben der Unterstützung von Agustín Aguayo auch über Lt. Ehren Watada berichtete, veröffentlichen wir gerne:

Noch keine Entlassung des Kriegsdienstverweigerers aus der US-Armee

Connection e.V. und das Military Counseling Network (MCN) begrüßen den US-Verweigerer Agustín Aguayo in Freiheit. Er wurde heute wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft des US-Militärgefängnisses in Mannheim entlassen.

Der in Schweinfurt stationierte US-Soldat Agustín Aguayo hatte seit Anfang 2004 vergeblich versucht, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Schließlich verweigerte er sich des erneuten Einsatzes im Irak und floh im September 2006 aus der Armee. Wenige Wochen nach seiner Flucht stellte er sich. In der Verhandlung vor dem US-Militärgericht in Würzburg machte er im März 2007 noch einmal seine Gewissensentscheidung deutlich. Dennoch wurde er zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.

Gegen das Urteil legte Agustín Aguayo Widerspruch ein. Bis zu einer endgültigen Entscheidung darüber wird er nicht aus dem Militär entlassen werden. Es ist noch nicht bekannt, ob ihn die US-Armee bis zur Entlassung vom Dienst beurlauben wird.

Viele Menschen und Organisationen hatten sein Verfahren mit Protestaktionen und Unterstützungskampagnen begleitet. So erhielt er in der Haft über eine online-Aktion weit über 1.500 Postkarten. Weltweit wurde über seinen Fall und seine Motivation berichtet. amnesty international adoptierte ihn als Gewissensgefangenen.

Anlässlich seiner Freilassung bedanken sich Connection e.V. und das Military Counseling Network im Namen von Agustín Aguayo für die wichtige und zahlreiche Unterstützung. Die Organisationen fordern zugleich die US-Armee auf, Agustín Aguayo endlich als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen und ihn aus dem Militär zu entlassen.

gez.
Michael Sharp, MCN (06223-47506)
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)



Weitere Informationen

8 Monate Haft für US-Verweigerer - Ungerechtes Urteil gegen Agustín Aguayo in Würzburg

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich, Connection e.V.
Connection e.V. und Military Counseling Network (MCN)

8 Monate Haft für US-Verweigerer
Ungerechtes Urteil gegen Agustín Aguayo in Würzburg

Der US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo wurde gestern von einem US-Militärgericht in den Leighton-Barracks in Würzburg zu einer Haftstrafe von 8 Monaten verurteilt. Er war wegen Desertion und Verpassen der Verlegung der Einheit angeklagt worden. Zugleich verfügte das Gericht eine Degradierung und eine unehrenhafte Entlassung.

Agustín Aguayo hatte sich Anfang September 2006 geweigert, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sah sich genötigt, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er versucht seit fast drei Jahren vergeblich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Agustín Aguayo war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert und bereits ein Mal mit seiner Einheit in den Irak geschickt worden.

In der gestrigen Verhandlung hatte Agustín Aguayo noch einmal seine Gewissensentscheidung deutlich gemacht, die ihn dazu bewogen hatte, am 1. September 2006 der Verlegung in den Irak nicht nachzukommen und für einige Wochen aus der Armee zu fliehen. Er schloss mit dem Satz ab: „Hier stehe ich und kann nicht anders.“

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 30 Monaten gefordert, um weitere SoldatInnen von ähnlichen Handlungen abzuschrecken. „Hier muss ein Zeichen gesetzt werden“, hatte der Staatsanwalt in der Verhandlung erläutert.

Verteidiger David Court machte deutlich, dass Agustín Aguayo „ein Mann des Gewissens“ und er „bereits 161 Tage als Gewissensgefangener inhaftiert ist“.

Das Urteil wurde vom Einzelrichter am frühen Abend des 6. März verkündet: 8 Monate Haft. Die bisherige Haftzeit von 161 Tagen wird angerechnet. Da Agustín Aguayo bereits seit dem 26. September 2006 inhaftiert ist, wird er bei guter Führung voraussichtlich in etwa 40 Tagen aus der Haft entlassen werden.

Michael Sharp vom Military Counseling Network (MCN), das Agustín Aguayo seit drei Jahren begleitet, sagte im Anschluss an das Urteil: “Agustín Aguayo hat nichts im Gefängnis zu suchen. Aber angesichts der drohenden Haftstrafe von bis zu 7 Jahren wegen Desertion und Verpassen der Verlegung der Einheit bin ich doch froh, dass er zu 8 Monaten verurteilt wurde. So kann er seine Familie bald wiedersehen.“

Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärte nach dem Prozess: „Dies Urteil ist ungerecht. Seine Handlung, die hier bestraft wurde, war nur eine Konsequenz seiner Gewissensentscheidung. Agustín Aguayo hätte als Kriegsdienstverweigerer nie in den Krieg im Irak geschickt werden dürfen. Er hätte stattdessen aus der Armee entlassen werden müssen.“

Connection e.V. und das Military Counseling Network bitten weiter um Unterstützung für den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:

• durch Spenden auf das Sonderkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org.
• durch Teilnahme an der online-Postkartenaktion über http://www.Connection-eV.de/postanagustin/


gez. Michael Sharp, MCN (06223-47506)
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)

Weitere Informationen unter http://www.Connection-eV.de/usa/aguayo.html oder http://www.aguayodefense.org (Englisch)

Veranstaltungshinweis: Mo., 12. März, 19.30 Uhr in Berlin im Lokal Max und Moritz: Mitglieder der Familie Aguayo sprechen über den Fall Aguayo. Die Veranstaltung wird durchgeführt von American Voices Abroad (AVA) Military Project, Berliner Friedenskoordination, Achse des Friedens



Quelle: Pressemitteilung Connection eV vom 7. März 2007

Friedensgruppen fordern Untersuchung des Fall Aguayo durch die deutsche Bundesregierung

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich, Connection e.V.
Folgende Pressemitteilung vom 1. März 2007 von Connection e.V., die neben der Unterstützung von Agustín Aguayo auch über Lt. Ehren Watada berichtete, veröffentlichen wir gerne und wünschen viel Erfolg:

Connection e.V., Military Counseling Network (MCN), American Voices Abroad (AVA) Military Project und Stop the War Brigade

Aktionen zum Prozess gegen US-Verweigerer in Würzburg, 3.-12. März 2007

Friedensgruppen fordern Untersuchung des Fall Aguayo durch die deutsche Bundesregierung


Zum Prozess gegen den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo rufen Friedensgruppen zu Aktionen in Berlin und in Würzburg auf. Der Prozess wird am 6. März um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Agustín Aguayo ist dort wegen "Desertion" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" angeklagt. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Neben Aktionen in Deutschland wird es auch Protestveranstaltungen in den USA und Großbritannien geben.

Agustín Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert.

Agustín Aguayo versucht seit fast drei Jahren vergeblich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Das Militär hatte seinen Antrag ohne Begründung abgelehnt, wogegen Agu­ayo Klage einreichte. Diese wurde letzten Monat von einem US-Gericht verworfen, da das Militär formal richtig gehandelt habe. Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit steht das Urteil in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien" bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass "Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können" (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998).

In einer ausführlichen Stellungnahme hatte Agustín Aguayo zuletzt im September 2006 den US-Behörden seine Motivation erläutert: "Ich war im Irak. Nun weiß ich, was mich erwartet. Als Nichtkombattant war ich dazu verpflichtet, unzähligen SoldatInnen zu helfen, die sich krank gemeldet hatten - sie zu verbinden und zu behandeln - damit sie umgehend weiter ihren Dienst an der Waffe leisten konnten. Als Nichtkombattant musste ich Soldaten auf ihren Patrouillen fahren, Patrouillen, die sowohl für US-Amerikaner wie für Irakis tödlich sein konnten. Ich bedaure meine Beteiligung, weil ich im Grunde zum Krieg beitrug. Ich verweigere auf der Basis meiner religiösen Erziehung und meines Glaubens die Teilnahme an jedem Krieg. Ich muss für meine Prinzipien, meine Werte und moralischen Grundsätze einstehen und mich durch mein Gewissen führen lassen. Deshalb werde ich dieses Mal der Verlegung zum Militäreinsatz nicht nachkommen."

Die mexikanische Regierung gab am 21. Februar bekannt, dass sie das Militärstrafverfahren gegen Agustín Aguayo verurteilt. Aguayo besitzt sowohl die Staatsbürgerschaft der USA, als auch von Mexiko. Senator Silvano Aureoles von der Partei der Demokratischen Revolution sagte: "Er ist ein Gewissensgefangener und ein weiteres Opfer des militärischen Eifers von Präsident George W. Bush."

Angesichts der drohenden Verurteilung eines US-Kriegsdienstverweigerers fordern Friedensgruppen die deutsche Bundesregierung auf, den Fall Aguayo und seine Hintergründe zu untersuchen. "Wir sind der Meinung, dass Deutschland bei solchen Fällen nicht wegschauen darf. Die Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in US-Militäreinrichtungen gehört in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung." In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass "der Fall Aguayo nur einer von zahlreichen Fällen ist, in denen Menschenrechte in den US-Kasernen auf deutschem Boden verletzt werden. Diese nehmen besonders zu, seit die Bush-Regierung versucht, gegen den Willen der Mehrheit und auch gegen den Willen vieler Militärs den Krieg im Nahen und Mittleren Osten auszuweiten."


Protestaktionen und Veranstaltungen "Freiheit für Agustín !"
Sa., 3. März, 12.00 Uhr in Würzburg
Barbarossaplatz (Altstadt): Kundgebung. Freiheit für Agustín ! US-Kriegsdienst­verwei­gerer in Würzburg in Haft.

Mo., 5. März ab 20 Uhr in Würzburg
im Immerhin, Friedrich-Ebert-Ring 27: Peace Party mit DJ Sunhair - Solidarität mit Agustín

Di., 6. März, 8.30 Uhr bis 11 Uhr in Würzburg
vor dem Haupttor der Leighton-Barracks, Rottendorfer Straße (westliche Seite): Aktion und Kundgebung zum Prozessauftakt, 8.30 Uhr bis 11 Uhr

Di., 6. März, ab 20 Uhr in Würzburg, Lokal Hans Huckebein, Textorstr. 5: Gespräch mit US-FriedensaktivistInnen und Mitgliedern der Familie Aguayo

in Würzburg durchgeführt vom Würzburger Friedensbündnis; DFG-VK Schweinfurt-Würzburg; Internationale katholische Friedensbewegung Pax Christi, Bistumsstelle Würzburg; Connection e.V.; Military Counseling Network und American Voices Abroad (AVA) Military Project

So., 4. März, 15 Uhr in Berlin
Brandenburger Tor: Mahnwache für Agustín Aguayo. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen

So., 4. März, 18.30 Uhr in Berlin
Pallsstraße, Ecke Potsdamerstraße: Treffen im Palast. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen

Mo., 5. März, 10 Uhr in Berlin, im Haus der GEW, Ahornstr. 5: Pressekonferenz mit Sprecherinnen der Friedensbewegung aus den USA

Mo., 12. März, 19.30 Uhr in Berlin, im Lokal Max und Moritz: Mitglieder der Familie Aguayo sprechen über den Fall Aguayo.

in Berlin durchgeführt von American Voices Abroad (AVA) Military Project


Weitere Informationen:
Prozess am 6. und 7. März in den Leighton Barracks in Würzburg
JournalistInnen, die am 6./7. Februar 2007 am Militärgerichtsverfahren teilnehmen wollen, benötigen dafür ein Schreiben ihrer Zeitung/ihres Senders an US Army Public Affairs, 7th US Army JMTC. Die Adresse lautet: Lager Grafenwöhr, Gebäude 621, 92655 Grafenwöhr, FAX: 09641 83649. Ein Kontakt ist möglich über Major Eric C. Bloom, Tel.: 09641-837776, E-Mail: eric.bloom@eur.army.mil oder Chuck Gordon, Tel.: 09641-837127, E-Mail: chuck.gordon@eur.army.mil.

Postkartenaktion
für Agustín Aguayo
In Deutschland wurde eine Postkartenkampagne für Agustín Aguayo gestartet, mit der bislang über 1.500 Personen ihre Solidarität mit ihm bekunden. (siehe http://www.Connection-eV.de/postanagustin) Agustín Aguayo schreibt dazu: "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht Post erhalte, die mich sehr bewegt. Es gibt so viele, die mich unterstützen. Das ist wunderbar."

Rechtshilfefonds
für den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:
Unterstützen Sie Agustín Aguayo durch Spenden auf das Son­derkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org.

Kontakte zu den Rechtsanwälten von Agustín Aguayo
David Court in Frankfurt/M.: Tel.: 069-301072; Email: david.court@t-online.de
Peter Goldberger (USA): Tel.: 001-610-649 8200; E-Mail: peter.goldberger@verizon.net

Weitere Informationen
unter http://www.Connection-eV.de/usa/aguayo.html oder http://www.aguayodefense.org (Englisch)

In Mannheim inhaftiertem US-Soldaten Agustín Aguayo erneut Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagt

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich, Connection e.V.
Folgende Pressemitteilung vom 20. Februar 2007 von Connection e.V., die neben der Unterstützung von Agustín Aguayo auch über Lt. Ehren Watada berichtete, veröffentlichen wir gerne:
Connection e.V., Military Counseling Network (MCN), American Voices Abroad (AVA) Military Project und Stop the War Brigade

In Mannheim inhaftiertem US-Soldaten Agustín Aguayo erneut Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagt


US-Berufungsgericht ignoriert Empfehlung der UN-Menschenrechtskommission

Am vergangenen Freitag, den 16. Februar 2007, lehnte das Berufungsgericht in Washington D.C. Agustín Aguayos Klage gegen die Ablehnung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages ab. Den Antrag hatte er bereits im Februar 2004 gestellt. Obwohl seine direkten Vorgesetzten bestätigten, dass Aguayo glaubwürdig sei und eine Anerkennung befürworteten, wurde sein Antrag im August 2004 vom Militär abgelehnt. Dagegen hatte er Klage eingereicht.

Das Gericht wies darauf hin, dass "die Entscheidung des Militärs nur dann zu widerrufen ist, wenn sie einer faktischen Grundlage entbehrt". Das sei jedoch nicht der Fall, da er seinen Antrag kurz vor einer Verlegung in den Irak gestellt habe. Sein Antrag habe zudem Zweifel aufgeworfen, ob sich seine Überzeugungen in einer Weise entwickelt hätten, die entweder vergleichbar sei mit "der Strenge und Hingabe, mit der traditionelle religiöse Überzeugungen formuliert sind" oder ihm "nur noch die Wahl lassen, in Übereinstimmung mit seiner Überzeugung zu handeln".

Das Gericht nahm nicht zur Kenntnis, dass Agustín Aguayo während seines einjährigen Irakeinsatzes im Jahre 2004 im Wachdienst aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung keine Waffe getragen hatte. Auch Aguayos Entscheidung, sich aufgrund seiner Gewissensentscheidung im September 2006 einer erneuten Verlegung in den Irak zu widersetzen und damit ein Strafverfahren auf sich zu ziehen, änderte nichts am Urteil des Gerichts.

Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit setzt sich das Urteil in Widerspruch zur bisherigen US-Rechtsprechung, das zivilen Gerichten in den USA das Recht zubilligt, die Entscheidungen des Militärs über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung inhaltlich zu überprüfen.

Das Urteil steht auch in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien" bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass "Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können" (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998).

Die Berater des Military Counseling Network (MCN), die Aguayo bei seinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung unterstützt hatten, zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, aber nicht überrascht. "Nach all den Ablehnungen durch das Militär und die Gerichte war kaum noch zu erwarten, dass das Berufungsgericht endlich die Gewissensentscheidung anerkennt", sagte Michael Sharp vom MCN kurz nach Bekanntwerden des Urteils.

"Hier soll offensichtlich ein Exempel statuiert werden", erklärte Rudi Friedrich von Connection e.V. "Angesichts zunehmender Kritik am Einsatz der US-Truppen im Irak soll damit den US-SoldatInnen klar signalisiert werden, dass ihnen scharfe Konsequenzen bei einer Verweigerung drohen."

"Viele US-SoldatInnen haben ihr Vertrauen auf das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung des US-Militärs verloren", sagte Elsa Rassbach von den American Voices Abroad, die einen Besuch der Familie Aguayo im März diesen Jahres in Deutschland koordiniert. "Wir werden Agustín Aguayo weiter unterstützen, gerade auch bei dem noch ausstehenden Verfahren in Würzburg. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung eines umfassenden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung."

Agustín Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert.

Wegen seiner Weigerung, sich erneut in den Irak verlegen zu lassen, ist gegen Agustín Aguayo wegen "Desertion" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" Anklage erhoben worden. Ihm droht eine Haft von sieben Jahren. Das Verfahren wird am 6. März 2007 um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Das Verfahren ist öffentlich.

Chronologie
2003: Agustín Aguayo geht zum US-Militär. Nach der Grundausbildung kommt er als Sanitäter mit seiner Einheit, der 1. Infanteriedivision, nach Schweinfurt.

2004: Er wird mit seiner Einheit zum Einsatz in den Irak verlegt. Agustín Aguayo stellt kurz zuvor einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.

August 2004: Sein Antrag wird vom Militär ohne Begründung abgelehnt, obwohl sich seine Vorgesetzten für eine Anerkennung ausgesprochen hatten. Gegen die Entscheidung reicht Agustín Aguayo Klage ein.

2005: Die 1. Infanteriedivision kehrt nach einjährigem Einsatz aus dem Irak nach Deutschland zurück.

August 2006: Das Gericht lehnt die Klage von Agustín Aguayo ab. Er geht daraufhin in Berufung.

September 2006: Seine Einheit wird erneut in den Irak verlegt. Agustín Aguayo entzieht sich der Verlegung, weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht, seinem Gewissen treu zu bleiben. Wenige Wochen später stellt er sich in den USA den Militärbehörden.

Oktober 2006: Agustín Aguayo wird in das US-Militärgefängnis nach Mannheim überstellt und wegen "Desertion zur Vermeidung eines gefährlichen Einsatzes" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" angeklagt. Ihm droht eine Verurteilung von bis zu sieben Jahren Haft.

gez.
Elsa Rassbach, American Voices Abroad (AVA) Military Project (0170-7381450)
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Michael Sharp, MCN (06223-47506)
Stephen Darnell Summers, Stop the War Brigade (0178-2056692)


Weitere Informationen:
Prozess am 6. und 7. März in den Leighton Barracks in Würzburg
JournalistInnen, die am 6./7. Februar 2007 am Militärgerichtsverfahren teilnehmen wollen, benötigen dafür ein Schreiben ihrer Zeitung/ihres Senders an US Army Public Affairs, 7th US Army JMTC. Die Adresse lautet: Lager Grafenwöhr, Gebäude 621, 92655 Grafenwöhr, FAX: 09641 83649. Ein Kontakt ist möglich über Major Eric C. Bloom, Tel.: 09641-837776, E-Mail: eric.bloom@eur.army.mil oder Chuck Gordon, Tel.: 09641-837127, E-Mail: chuck.gordon@eur.army.mil.

Postkartenaktion
für Agustín Aguayo
In Deutschland wurde eine Postkartenkampagne für Agustín Aguayo gestartet, mit der bislang über 1.500 Personen ihre Solidarität mit ihm bekunden. (siehe http://www.Connection-eV.de/postanagustin) Agustín Aguayo schreibt dazu: "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht Post erhalte, die mich sehr bewegt. Es gibt so viele, die mich unterstützen. Das ist wunderbar."

Rechtshilfefonds
für den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:
Unterstützen Sie Agustín Aguayo durch Spenden auf das Son­derkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org.

Kontakte zu den Rechtsanwälten von Agustín Aguayo
David Court in Frankfurt/M.: Tel.: 069-301072; Email: david.court@t-online.de
Peter Goldberger (USA): Tel.: 001-610-649 8200; E-Mail: peter.goldberger@verizon.net

Weitere Informationen
unter http://www.Connection-eV.de/usa/aguayo.html oder http://www.aguayodefense.org (Englisch)

Agustín Aguayo soll erneut in den Irak

Agustín Aguayo
Über Agustin Aguayo hatten wir in Zusammenhang mit Lt. Ehren Watada berichtet.

Der amerikanische Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo steht zur Zeit in Mannheim vor Gericht. In den U.S.A. haben Bürgerrechts und Friedensbewegung eine Kampagne zur Unterstützung der Verweigerer und zur Beendigung der illegalen Besatzungen und Kriege durch die U.S.A. durchgeführt.

Zur Voranhörung in Sachen U.S. Army vs. Agustín Aguayo hier ein Verweis auf den heutigen Bericht der "Neuen Rheinischen Zeitung"
In der Coleman-Kaserne in Mannheim musste ein amerikanischer Kriegsdienstverweigerer monatelang auf seinen Prozess warten. Mit diesem Vorgehen versuchte die US-Regierung, einen während des Vietnam-Kriegs geschaffenen Präzedenzfall zurückzudrängen: Gemäß dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit (Habeas Corpus) dürfen Zivilgerichte die Entscheidungen des Militärs über Anträge von Kriegsdienstverweigerern überprüfen. Damit soll ein wesentlicher Aspekt der Religionsfreiheit in Amerika geschützt werden: das Recht, den Wehrdienst zu verweigern. Am Dienstag, 12. Dezember begann nun eine „Voranhörung“ vor dem Militärgericht.(...)


Weitere Informationen über den Fall Agustín Aguayo bei Connection e.V.

In Mannheim inhaftiertem US-Verweigerer droht Anklage von sieben Jahren

Agustín Aguayo
Heute befand das Berufungsgericht über den Fall des US-Sanitäters Agustín Aguayo. Ähnlich wie andere zur Zeit angeklagte Verweigerer, z.B. 1st. Lt. Ehren Watada, muss er mit bis zu sieben Jahren Haft rechnen, weil er sich im September 2006 einer erneuten Verlegung in den Irak verweigerte. Er befindet sich derzeit im US-Militärgefängnis in Mannheim.

In den U.S.A. planen Bürgerrechts und Friedensbewegung eine Kampagne zur Unterstützung der Verweigerer und zur Beendigung der illegalen Besatzungen und Kriege durch die U.S.A.

Weitere Informationen über Agustín Aguayo bei Connection e.V.
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