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Razzia in Oldenburg war rechtswidrig

Vor einiger Zeit hatten wir hier auf die Durchsuchung des Oldenburger Kulturzentrums "Alhambra" verwiesen. Diese hat sich nun als illegal erwiesen, wie der Artikel in der taz Nord vom 14.06.2008 berichtet:
„Die Razzia im Oldenburger Kulturzentrum "Alhambra" am 18. März war laut einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg rechtswidrig. Die Polizei hatte hierbei alle Computer des Alhambra beschlagnahmt, um den Urheber eines Online-Gästebuch-Eintrages zu ermitteln. Dieser soll zu Gewalt gegen Nazis aufgerufen haben. Ein Gutachter hatte es als extrem unwahrscheinlich eingestuft, dass die gesuchten Verbindungsdaten auf den Rechnern im Zentrum zu finden seien: Der Eintrag hätte von jedem PC mit Internetzugang aus verfasst werden können. Deshalb, so entschied nun das Gericht, war die Razzia unverhältnismäßig. Vertreten wurde das Alhambra von dem Oldenburger Anwalt Hans-Henning Adler, auch rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion in Hannover. Er sprach am Freitag von einer "schallenden Ohrfeige" für Justizminister Bernd Busemann (CDU). Dieser hatte die Aktion verteidigt...“
Via LabourNet

Wozu diente die Durchsuchung im "Alhambra"?

Am gestrigen Ostersamstag haben in Oldenburg etwa 300 Menschen gegen die Hausdurchsuchung des "Aktions- und Kommunikationszentrums Alhambra" protestiert. Als Begründung für die Durchsuchung diente ein "anonymer Eintrag im Gästebuch der Homepage des Alhambra", in dem angeblich "zur Gewalt gegen rechte Gruppierungen aufgerufen worden" sei. Ein interessanter Vorgang, denn "wollte man wirklich den Verfasser des anonymen Eintrags finden, hätte man sich an den Provider der Homepage wenden können der als einziger in der Lage ist, den Schreiber zu identifizieren. Die Aktion dient offensichtlich nur der Schwächung und Durchleuchtung des Alhambra". (Erklärung "Die Linke" Oldenburg)

"Obwohl keine Zugriffsdaten der Internet-Seite in den Räumlichkeiten des "Alhambra" gespeichert werden, beschlagnahmten die etwa 20 BeamtInnen der Polizei sämtliche Computer und einen Server. Während der Durchsuchungsaktion filmten die BeamtInnen anwesende Personen und Räumlichkeiten. NutzerInnen wurde der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert." (Aus der Stellungnahme des "Alhambra")

Die Polizei verhinderte indes am Samstag eine Demonstration in der Innenstadt und "sorgte durch ihren martialischen Auftritt dafür, dass es, für die DemonstrationsteilnehmerInnen schwierig wurde, ihr Anliegen zu verbreiten."

Das "Alhambra" freut sich daher über Unterstützung und Spenden:

Konto der Oldenburger Rechtshilfe:
Nr. 100-006 154, Landessparkasse zu Oldenburg (LzO), Bankleitzahl: 28050100

Weitere Infos bei Provinzkritik
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