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G8: Totalverbotszonen für Sternmarsch ausgeweitet

Grafik: GipfelSoli
• Totalverbotszonen für Sternmarsch erneut ausgeweitet
• Einsatzleiter für Heiligendamm als gewaltbereit bekannt
• Weitere Störungen durch Polizei wahrscheinlich

Das Sternmarsch-Bündnis hatte am Sonntag sogenannte "Ersatzveranstaltungen" angemeldet. Damit soll das Demonstrationsrecht im Falle einer Bestätigung des Totalverbots durch das Bundesverfassungsgericht gewährleistet bleiben.

Bereits einen halben Tag später verbot Kavala auch diese Veranstaltungen, obwohl sie zum Teil außerhalb der Verbotszone I und II liegen. Betroffen ist eine Demonstration in Kühlungsborn, eine Kundgebung in Börgerende und ein Aufzug von Bad Doberan über Steffenshagen zur B 105.

Die BAO Kavala hatte alle Möglichkeiten ausgeschöpft den Sternmarsch zu verhindern. Die Anmeldung wurde zunächst verschleppt, Einladungen zu Kooperationsgesprächen abgelehnt. Erst der Weg über die Gerichte hat das Tempo von Kavala beschleunigt.

"Es ist offensichtlich, dass die Polizei die politische Entscheidung exekutiert, Staatsbesuch nicht mit abweichenden Meinungen zu konfrontieren", kritisieren Gipfelgegner. "Eine Polizeibehörde hat allerdings die Aufgabe, Versammlungen zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern".

Einsatzleiter für den Abschnitt 6 rund um Heiligendamm ist Alfred Tilch von der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Tilch wird regelmäßig bei den Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland eingesetzt. Dort gab er seinen Einheiten mehrmals nach Einlaufen des Transportes im Endlager - und damit nach Ende der Versammlungen - die Erlaubnis wahllos auf Demonstranten einzuprügeln. Er kassierte zudem Anzeigen wegen illegalen Polizeikesseln.

"Die Polizei wird alles tun um den Sternmarsch trotz etwaiger gerichtlicher Bestätigung im letzten Moment zu verhindern", vermutet Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe. Zu den Mitteln der Bereitschaftspolizei gehörten in der Vergangenheit zum Beispiel Provokationen beim Auftakt oder Verlauf eines Aufzuges, etwa der Einsatz von Greiftrupps. Solidaritätsbekundungen Umstehender werden dann zum Anlaß genommen, die gesamte Demonstration anzugreifen.

Die Polizei hat ohnehin jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung aufgrund einer aktuellen "Gefahrenprognose" zu verbieten. Der Gerichtsweg ist dann unmöglich.

Jobst nimmt es gelassen: "Womöglich wird kurzfristig die Existenz einer Terrorzelle bekannt gegeben, die einen Sahnetorten-Anschlag auf Frau Merkel verüben möchte".

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Dienstag erwartet.


Quelle: Pressemitteilung
Kontakt:
Sternmarsch-Bündnis 0151/ 5312 5032
Gipfelsoli Infogruppe 0160/ 953 14 023

G8: Nun doch Demo-Verbot bis zu 10 km um Zaun

Grafik: GipfelSoli
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben, welches ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.
Nachdem das Verwaltungsgerichts Schwerin das von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von bis zu 10 km um den Zaun stark eingeschränkt hat, hat die Polizei gegen das Urteil geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald recht bekommen.

In der Begründung heißt es, dass die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft," rechtmäßig seien und nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Dies erklärten die Richter in der als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung.

Dokumentiert:
Pressemitteilung 1. Juni 2007

• Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse–
• Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!–


Durch Beschluß vom 31.05.2007 –“ 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot–. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt–, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten– könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt– empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden–.

“Das –šSicherheitskonzept–™ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht–, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit–.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer –“ teilweise dreisten –“ ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern–, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt–.

“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren–, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

&bull Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 023

&bull Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock


Quelle: Gipfelsoli.org

Siehe auch:

Keine Demonstration in Heiligendamm

Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

&bull Presseerklärung zum Demoverbot für den Sternmarsch in Heiligendamm

&bull Sternmarsch gegen das G8-Treffen soll verboten werden

Wir bitten weiterhin wir um die Unterstützung des Aufrufs:



Aus Informationen von IndyMedia und racethebreeze

Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

Grafik: GipfelSoli
Die Klage gegen die Allgemeinverfügung, mit der ein Demonstrationsverbot von über 40 Quadratkilometern um Heiligendamm herum verordnet werden sollte, hat Erfolg gehabt. Zumindest insoweit, dass bis auf 200 Meter zum Zaun demonstriert werden kann. Wir dokumentieren hier die Presseerklärung des Sternmarschbündnisses::

Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot

Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.

Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.

Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".

"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".

Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.

Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.

Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.

Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:

• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".

• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".

Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".

[Sternmarsch-Bündnis]


Folgende Information der "Interventionistischen Linken" ging dazu heute ebenfalls über's Netz:

Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.


Weitere Informationen gibt es auch bei: Freekkk.de - Vielen Dank auch für den Hinweis!

Da nicht davon auszugehen ist, dass damit Ruhe ist bitten wir um die Unterstützung des Aufrufs:


Presseerklärung zum Demoverbot für den Sternmarsch in Heiligendamm

Grafik: GipfelSoli
Folgende Presseerklärung zum Demonstrationsverbot für den am 7.6. 2007 geplanten Sternmarsch in Heiligendamm wurde heute durch das Sternmarschbündnis veröffentlicht:

G8: Demoverbot bis 6 Kilometer von Heiligendamm - Anwalt: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte" - Sonderbehörde "Kavala" verschleppt weitere Demonstrationsanmeldungen

Während des G8-Gipfels gilt ein 10-tägiges Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Heiligendamm und bis zu 200 Meter außerhalb. Vom 5. bis 8. Juni, also während des Gipfeltreffens, erweitert sich die Zone zusätzlich auf bis zu 4 Kilometer vom Zaun. Demonstrationen sollen somit auf bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt verbannt werden.

Eine Gruppe von Anwälten hatte für das "Sternmarsch-Bündnis" am Wochenende einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. In dem Eilantrag legen die Anwälte dar, dass die G8-Delegationen, obwohl nicht dafür legitimiert, international bedeutsame Entscheidungen treffen. Daher müsse internationaler Protest für die G8 auch sichtbar sein. Die "Empfindungen der Staatsgäste", die die Polizei nicht trüben möchte, spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Aus dem Eilantrag:

"Bürger-Proteste gegen Politik auf internationalem Niveau haben ein besonderes Gewicht - sie brauchen einen Raum, um bei Staatsoberhäuptern der G 8 und in der internationalen Öffentlichkeit Ausdruck und Beachtung zu finden. Öffentlichkeitswirksam bedeutet bei internationalen Ereignissen in besonderem Maße, daß es um Zugang und Beachtung durch die internationalen Medien geht. Die notwendige Beachtung können derartige Proteste nur finden, wenn sie "medienwirksam am Ort des Geschehens" stattfinden. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit geht daher bei derart wichtigen übernationalen Anlässen über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei nationalen Anlässen hinaus".

Nach Auffassung des Hamburger Anwalts sind die Demoverbote in erheblichen Teilen rechtswidrig: "Die von Kavala verhängten
Verbotszonen sind beispiellos in der bundesrepublikanischen Geschichte", erklärt Anwalt Carsten Gericke. "Können die Antragsteller ihre Versammlung nicht durchführen, ist ihre Versammlungsfreiheit irreparabel verletzt, denn die Versammlung ist unwiderruflich anlassbezogen", führt er weiter aus.

Auch die "besondere Gefährdungslage" des G8-Treffens wird zwar von der Polizei behauptet. Jedoch gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Dies müssen auch das BKA und der Verfassungsschutz auf Nachfrage einräumen:
"Tragfähige Anhaltspunkte für drohende hinreichend erhebliche Gefahren hat die Versammlungsbehörde nicht vorbringen können", erläutert die Klageschrift.
Kritisiert wird in der Klage die Polizeiorganisation "Kavala": "Die Schaffung einer Sonderbehörde "Kavala" bei der Polizeidirektion Rostock für den Erlass der angegriffenen Verfügungen ist verfassungswidrig", schreibt Gericke. Vor allem habe die Schaffung einer Sonderbehörde mit Hunderten von Beamten dazu geführt, dass Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen nicht oder schleppend bearbeitet werden:

"Diese Konstruktion führte im Ergebnis dazu, dass verfassungsrechtlich gebotene Kooperationspflichten der Versammlungsbehörde faktisch über Monate auf Eis lagen bzw. verschleppt wurden, da erst eine Sonderverwaltungseinheit dafür aufgebaut und durch auswärtige Verwaltungsbeamte besetzt wurde. Auf diese Weise wurde den Antragstellern zudem die Möglichkeit frühzeitigen und effektiven Rechtsschutzes genommen".

Auch andere Anmeldungen sind vom Verbot betroffen. Für den 5. Juni hat die "Jüdische Stimme" zusammen mit Aktivisten aus Israel und Palästina eine Protestkundgebung mit 150 Teilnehmern angemeldet. Der 5. Juni ist der 40. Jahrestag des Beginns des Sechs-Tag-Kriegs. Bis heute ist bei der "Jüdischen Stimme" nicht einmal eine Verbotsverfügung eingegangen.

"Wir sind sehr erfreut über das breite, sogar internationale Medienecho und die Sympathie für unseren Protest gegen das G8-Treffen", erklären die Veranstalter des Sternmarschs am 7. Juni. Gegenwärtig wird weiter international zur Demonstration aufgerufen.

[Sternmarsch-Bündnis]


Quelle: G8 Liste

Sternmarsch gegen das G8-Treffen soll verboten werden

Grafik: GipfelSoli
Jetzt geht es wohl Schlag auf Schlag: Soeben wurde bekannt, dass der Sternmarsch gegen den G8 Gipfel am 7. Juni verboten werden soll. Wie schon bei den gestrigen Razzien geht es wohl weniger um einen konkreten Anlaß, sondern darum den Protest zu verunglimpfen, zu isolieren und zu verhindern. Wer sich den G8-Gipfel einlädt, der lädt sich damit auch den legitimen Protest ein. Gegen diese massive Einschränkung des Demonstrationsrechts wird momentan ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht vorbereitet.

Wir dokumentieren hier die Presseerklärung des Sternmarschbündnisses:

Presseerklärung

Im heutigen Kooperationsgespräch in Rostock teilten die Vertreter der zuständigen Behörde Kavala mit, dass der Sternmarsch verboten werden soll. Alle angemeldeten Routen würden für Zufahrts- und Rettungswege gebraucht. "Von Kooperation war in dem Gespräch nichts zu merken. Die Behördenvertreter haben nur immer wieder wiederholt, dass auf keiner der Straßen der Sternmarsch stattfinden könne", so ein Gesprächs-Teilnehmer aus dem Vorbereitungs-Bündnis. Sobald der Verbots-Bescheid vorliegt, wird Klage per Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. "Eine Demonstration ist in Bewegung. Es ist organisatorisch möglich, einen Teil der Straßen für den Protest zur Verfügung zu stellen und dennoch Rettungswege offen zu halten.", so Peter Kromrey vom Vorbereitungs-Bündnis. Derzeit werden die Vorbereitungen für den Sternmarsch fortgeführt.

Bisher hatte die Polizei stets dementiert, dass es Verbotszonen auch außerhalb des Zaunes um Heiligendamm geben soll. In dem Gespräch wurde nun deutlich, dass eine "protesfreie Zone" um Heiligendamm bis zu den Orten Kühlungsborn, Kröpelin, Bad Doberan und Nienhagen geplant ist. Genau von diesen Orten aus soll der Sternmarsch in Richtung Heiligendamm starten. Die Praxis ist aus den Anti-Atom-Protesten im Wendland als sog. Allgemeinverfügung bekannt. "Die Polizei hebelt das Demonstrationsrechtsrecht aus, indem sie den Protest 10 km vom Ort des Geschehens auf die grüne Wiese abdrängt. Auf diese Weise kann der Protest nicht mehr die Medienöffentlichkeit erreichen.", so Ulrike Donat, Anwältin des Anmelders zum Ausgang des Kooperationsgesprächs.

Ulrike Donat ist Spezialistin für Allgemeinverfügungen. "Wir haben sie extra aufgrund ihrer Erfahrungen beim Anti-Castor-Protest gebeten, den Fall zu betreuen.", so Peter Kromrey.
Euromärsche


"Mit dem Verbot zeigt die Bundesregierung, was sie unter Demokratie versteht. Das Verbot ist nur ein weiterer Versuch, den Protest zu verhindern. Es reiht sich ein in die derzeitige Kriminalisierungswelle gegen den G8-Protest." so Susanne Spemberg vom Vorbereitungs-Bündnis mit Verweis auf die gestrigen Hausdurchsuchungen u.a. in Berlin, Hamburg und Bremen.

Der Sternmarsch wird getragen von einem breiten Bündnis der an der Mobilisierung zu den G8-Protesten beteiligten Gruppen aus den unterschiedlichen globalisierungskritischen Spektren. Die Demonstrationszüge setzen sich aus verschiedenen Bewegungen wie beispielsweise FriedensaktivistInnen, Queer-Bewegung, antirassistischen Gruppen oder Gewerkschaften zusammen und sind nach übergreifenden Themen organisiert. Mit den verschiedenen Armen des Sternmarsches und der gemeinsamen Abschlusskundgebung soll nach den Tagen vielfältigster Aktionen und Protesten sowie nach dem Alternativgipfel die Vielfalt und Stärke der Bewegung der Bewegungen auch auf der Straße noch einmal deutlich werden. Die Themenzüge sollen zeigen, dass eine andere Welt nötig und möglich ist.

[Sternmarschbündnis]


Kontakt:

sternmarsch2007@linuxmail.org
Susanne Spemberg und Peter Kromrey (Sternmarsch- Vorbereitungsbündnis): 0177/5501939
Ulrike Donat (Anwältin des Anmelders): 040/39106180
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