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Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als »Belege« für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt – „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, »nicht den einen, erdrückenden Beweis« zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es »die Gesamtschau«, die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023

Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart

Sharepic zur KundgebungVermutlich am Mittwoch den 31. Mai 2023 findet die Urteilsverkündung im sog. Antifa Ost Verfahren statt. Aus dem Anlass wird es eine Kundgebung in Stuttgart geben. Im folgenden der Aufruf:

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Quelle: Freiheit für Jo
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