Verdunklung: Mit der Auflage von 4.000 Euro Kaution und der Hinterlegung seines Personalausweises sowie Kontaktverbot zu Christoph B. wurde der als Bombenbauer verdächtigte Lörracher Stützpunktleiter der NPD Jugendorgansiation Thomas B. auf freien Fuß gesetzt. Siehe auch die Badische Zeitung / NZZ / Südkurier. Via: "Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten."
Kleiderordnung: Wenn wir schon in Freiburg sind: Angeblich in Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen ihrer Freiburger Kollegen hat die Berliner Polizei die Seite der Autonomen Antifa Freiburg vor einigen Tagen auf polizeiliche Anordnung hin wegen Kleiderordnung abschalten lassen. Offenbar ohne Weisung der Staatsanwaltschaft, und das ohne die Zensursula Sperrlisten. Hanne Jobst und Matthias Monroy bei telepolis zu den Vorgängen.
Verurteilung: "Drei Fratzen des Terrors, der Angst und Gewalt. Die Männer wurden gefasst, als sie am 31. Juli 2007 versuchten, zwei Bundeswehr-Lkw in der Stadt Brandenburg mit Brandsätzen zu vernichten. Gestern gab’s dafür endlich Knast." Die "BILD" in ihrer unvergleichlichen Art über das Urteil gegen die "Feuerterroristen". In dem Zusammenhang interessant: Der Beitrag von Anne Roth und: Undine Weyers, Stephan Schrage - Verteidiger im mg-Prozeß im Interview mit dem "Schattenblick" (Via amazonas box)
Kündigung: Die FAZ zu dem, was jedem eigentlich klar ist. Bei den Kündigungen wegen Pfandbons, Frikadellen oder Maultaschen gibt es meist andere Hintergründe. Oder?
Anmerkung: Ein paar Beiträge in "Mein Parteibuch" zu den Vorgängen um die Veranstaltung der "arbeiterfotografie" mit Elias Davidson und der "Bandbreite" im Frankfurter "Club Voltaire": "Antideutsche Hetze gegen Bandbreite, Arbeiterfotografie und Elias Davidsson" und "Nach dem Abend im Club Voltaire die Diskussion fortführen", "Die antideutschen Sturmtruppen und ihre Unterstützer enttarnt". Siehe auch: "Demokratie muss direkter werden" - Wojna von 'die Bandbreite' im Linkezeitung-Interview und: "Angriff auf Club Voltaire" bei der Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ)
Einstellung: Die Royal Mail will 30.000 Streikbrecher im Kampf gegen die von der Gewerkschaft "Communication Workers Union (CWU)" geplanten Streiks einsetzen. "Hintergrund sind die Privatisierungspläne der britischen Regierung. 30 Prozent der staatlichen Royal Mail sollten verkauft werden. Wichtigster Interessent war der auch in Deutschland wegen seiner Dumpinglöhne bekannte niederländische Dienstleistungskonzern TNT. Das Projekt war bei den Beschäftigten und in der Gesamtbevölkerung gleichermaßen unbeliebt. Die flächendeckende Stillegung von Postfilialen, vor allem in Kleinstädten und Dörfern, empfanden viele Menschen als Vorgeschmack auf die Zustände nach einer Teilprivatisierung." (junge Welt 08.09.2009)
Fertigstellung: Anne Gearan zum Bombenbau in den USA. Dort wird die Fertigstellung einer riesigen Bombe, die dafür entworfen wurde, verborgene unterirdischen Waffenbunker zu zerstören, die durch eine dicke Stahlbetondecke geschützt sind forciert.
Billigung: "Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nation nahm am Freitag in Genf mit einer Mehrheit von 25 der 47 Mitglieder eine Resolution zum Report über den Gaza-Krieg zur Jahreswende an. Darin wird die vom Rat selbst in Auftrag gegebene Dokumentation des Richters Richard Goldstone ausdrücklich gebilligt. Sie soll nun der UNO-Vollversammlung vorgelegt werden. Diese hätte die Möglichkeit, internationale juristische Aktionen gegen Israel zu fordern, so die Weiterleitung an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag." Das "Neue Deutschland"
Vereinigung: "Bürgerliche und Kryptokommunisten vereint im Kampf gegen junge Welt" so der Titel eines Beitrags von Dietmar Koschmieder in der "jungen Welt". Dabei geht es unter anderem um die kürzlich aufgetauchten Fakes der "jungen Welt" die unter dem Titel "rote-Junge Welt" kursierten. Daniel hat sich dazu ein paar Gedanken gemacht.
Islamisierung: "Hagen Rether hat am 31.12.07 eine absolut zutreffende Analyse zur Islamophobie in Deutschland gestellt. Darin zeigt er ganz deutlich auf, wie der Hass auf den Islam und die muslimische Bevölkerung gezielt in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Grade jetzt nach den kürzlich getroffenen Aussagen Sarrazin's und Co. ist sollten sich die Deutschen überlegen, ob sie wieder einen Weg einschlagen wollen, den sie schon einmal vor gut 70 Jahren gegangen sind." Das Video bei "Armes Deutschland". Meine persönliche Meinung zu Sarrazin?
Auflösung: Unter anderem wegen Steinwürfen Rechter auf Polizeibeamte wurde ein Naziaufmarsch in Leipzig aufgelöst.
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Anne Will: Frikadellenschänderin im letzten Augenblick vor Kündigung bewahrt
Der erste Satz Anne Wills: Minuten vor Beginn der Sendung wurde die Sekretärin, die sich an einer Gastfrikadelle vergangen hatte, vor der Kündigungsanlage gerettet. Keusch ließ der Arbeitgeber melden, er habe sich juristisch nicht ausreichend orientiert. In Wirklichkeit ist in all diesen Fällen die gegenwärtige Rechtslage eindeutig: Wer klaut, und wäre es nur ein Pfennig, hat nicht einfach geklaut, sondern "das Vertrauensverhältnis verletzt zwischen sich und dem Arbeitgeber"- und das ist unsühnbar und auf jeden Fall mit sofortiger Kündigung zu bestrafen -auch ohne vorherige Abmahnung.
Däubler-Gmelin erklärte den Sachverhalt richtig. Zugleich monierte sie, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden sei. Daneben einige mehr hausfrauliche Vermutungen: Ging es in der Firma so kärglich zu, dass pro Gast nur eine einzige Frikadelle vorgesehen war. (Erst durch plötzlich festgestellten Mangel soll die betreffende Sekretärin erwischt worden sein). Andere Quellen suggerierten, der Chef der gereifteren bulettenfrohen Sekretärin hätte einfach eine Jüngere gewollt, und die vorhandene ohne großes Aufsehen und große Kosten abzuservieren gewünscht.
Ein Vertreter der Firma, die die bekannte Emmely wegen der zwei geklauten Coupons gekündigt hatte, bezog genau die andere Position: das Gesetz hätte ihm keine Wahl gelassen. Ihn geradezu geknechtet, sofort das Fallbeil heruntersausen zu lassen. Was man eben so sagt, wenn man von Will verhört wird, der Tag lang und man endlich wieder zu seinesgleichen zurück möchte.
Was leider niemand sagte: Es liegt hier ein unverzeihlicher Fehler der Gesetzgebung vor. Die Mehrheit des Bundestags hätte seit Jahren in das Gesetz den Begriff der Verhältnismäßigkeit aus dem Strafrecht einfügen können. Hat es aber nicht getan. Weder in der Diskussion noch sonstwo wurde klar, dass es sich bei all den Prozessen um Kündigung wegen Bagatellfällen nicht um strafrechtliche, sondern um arbeitsrechtliche Verfahren handelt. Im Strafrecht ist der Begriff des Mundraubs allbekannt. Ins Arbeitsrecht hatten schon in den Zeiten der Nazirechtsprechung sich Kategorien eingeschlichen, wie "Bestriebsgemeinschaft", früher "Gefolgschaftstreue", die alle auf die angeblich personale Beziehung zwischen Herr und Knecht/ Magd den größten Wert legten.
Nichts wäre dringlicher, als in einer der ersten Sitzungswochen einen Antrag zu stellen, Begriffe wie "Geringfügigkeit" und "Bagatellfall" auch ins Arbeitsrecht einzuführen. Nebst begrifflicher Reinigung des ganzen Arbeitsrechts. Was soll die personale Bindung eines Manns, der aus dem Abfall ein altes Fahrrad fischt, an einen Konzernchef, der vom Vorhandensein dieses Manns in der Regel keine Ahnung hat?
Zuerst erschienen bei StattWeb
Däubler-Gmelin erklärte den Sachverhalt richtig. Zugleich monierte sie, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden sei. Daneben einige mehr hausfrauliche Vermutungen: Ging es in der Firma so kärglich zu, dass pro Gast nur eine einzige Frikadelle vorgesehen war. (Erst durch plötzlich festgestellten Mangel soll die betreffende Sekretärin erwischt worden sein). Andere Quellen suggerierten, der Chef der gereifteren bulettenfrohen Sekretärin hätte einfach eine Jüngere gewollt, und die vorhandene ohne großes Aufsehen und große Kosten abzuservieren gewünscht.
Ein Vertreter der Firma, die die bekannte Emmely wegen der zwei geklauten Coupons gekündigt hatte, bezog genau die andere Position: das Gesetz hätte ihm keine Wahl gelassen. Ihn geradezu geknechtet, sofort das Fallbeil heruntersausen zu lassen. Was man eben so sagt, wenn man von Will verhört wird, der Tag lang und man endlich wieder zu seinesgleichen zurück möchte.
Was leider niemand sagte: Es liegt hier ein unverzeihlicher Fehler der Gesetzgebung vor. Die Mehrheit des Bundestags hätte seit Jahren in das Gesetz den Begriff der Verhältnismäßigkeit aus dem Strafrecht einfügen können. Hat es aber nicht getan. Weder in der Diskussion noch sonstwo wurde klar, dass es sich bei all den Prozessen um Kündigung wegen Bagatellfällen nicht um strafrechtliche, sondern um arbeitsrechtliche Verfahren handelt. Im Strafrecht ist der Begriff des Mundraubs allbekannt. Ins Arbeitsrecht hatten schon in den Zeiten der Nazirechtsprechung sich Kategorien eingeschlichen, wie "Bestriebsgemeinschaft", früher "Gefolgschaftstreue", die alle auf die angeblich personale Beziehung zwischen Herr und Knecht/ Magd den größten Wert legten.
Nichts wäre dringlicher, als in einer der ersten Sitzungswochen einen Antrag zu stellen, Begriffe wie "Geringfügigkeit" und "Bagatellfall" auch ins Arbeitsrecht einzuführen. Nebst begrifflicher Reinigung des ganzen Arbeitsrechts. Was soll die personale Bindung eines Manns, der aus dem Abfall ein altes Fahrrad fischt, an einen Konzernchef, der vom Vorhandensein dieses Manns in der Regel keine Ahnung hat?
Zuerst erschienen bei StattWeb