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No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

Iraner aus Neubrandenburg sitzt derzeit im Abschiebeknast Glückstadt - Abschiebung sofort stoppen!

Am gestrigen 7. Oktober wurde der Iraner Sami* von der Ausländerbehörde Neubrandenburg in Abschiebehaft genommen. Seine Freund:innen und die Initiative Pro Bleiberecht fordern, diese Abschiebung sofort abzubrechen. Sami droht im Iran die Hinrichtung, weil er schwul und konvertierter Christ ist.

„I don–™t want to die“, schreibt Sami* aus dem Abschiebeknast an seine Freunde („Ich will nicht sterben“). Dem jungen Mann, der schwul ist, droht im Iran die Hinrichtung. Das islamistische Regime verfolgt LGBTIQ**. Es bestraft auch Menschen, die den islamischen Glauben ablegen. Sami ist in einer christlichen Rostocker Gemeinde aktiv.

„Es ist grausam. Gestern hat der Landtag MV noch verkündet er wolle sich auf Bundesebene gegen Abschiebungen in den Iran einsetzen. Heute schiebt MV selbst dahin ab!?“, sagt Hanna Berth von der Initiative Pro Bleiberecht. „Die Leute verstehen oft nicht, dass es bei Abschiebungen im Zweifel um ein Menschenleben geht. Wir brauchen einen echten wirksamen Abschiebestopp. Und dass MV die Abschiebung von Sami SOFORT abbricht!“

Der Landtag MV hatte am 7.10. beschlossen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für einen generellen Abschiebestopp in den Iran einsetzen solle. Dies wird frühestens auf der nächsten Innenministerkonferenz besprochen. Entgegen falscher Berichterstattung (NDR, Vorwärts) hat die Landesregierung MV noch nicht wie Niedersachsen beschlossen für drei Monate die Abschiebungen in den Iran auszusetzen.

Quelle: Pressemitteilung

Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden –“ sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt

Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. „Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (...) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pressemitteilung 9. September 2022

16 Jahre Verfolgung in der Türkei wegen Kriegsdienstverweigerung - immer noch kein Asyl: Onur Erden

„Wenn ich meinen Militärdienst abgeleistet und an einer Operation im Osten teilgenommen hätte, wenn ich Kinder und Frauen, Menschen bei den Kurden, den Armeniern oder anderen Nationalitäten getötet hätte, hätten sie mich belohnt, mich zum Helden erklärt. Aber weil ich mich weigerte, das schmutzige Spiel mitzuspielen, mich weigerte, Soldat zu sein, zu kämpfen, beschuldigten sie mich, ein Terrorist zu sein.“ Onur Erden, Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei.

Heute veröffentlicht Connection e.V. einen Videofilm über Onur Erden, Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei. Seit nunmehr 16 Jahren unterliegt er einer nicht endenden Verfolgung und hat deshalb in Deutschland Asyl gesucht.
Er war 2006 in der Türkei zum Militärdienst einberufen worden, hatte aber sehr bald gegenüber dem Militär seine Kriegsdienstverweigerung deutlich gemacht und Befehle verweigert. Wenige Monate später desertierte er aus der Armee. In dem Film berichtet er über die jahrelange Verfolgung als Kriegsdienstverweigerer, ein nicht endender Kreislauf aus Verhaftungen und Strafverfolgung. 2020 floh er deshalb nach Deutschland, um Asyl zu erhalten. Das wurde ihm bislang verwehrt.

Vor 30 Jahren: The Truth Lies in Rostock

Heute vor 29 Jahren begann in Rostock - Lichtenhagen ein "Volksfest" der ganz besonderen Art: Eine Woche lang, vom 22. bis zum 26. August 1992, griffen mehrere hundert junge Rechtsradikale die Flüchtlingsunterkunft und ein von vietnamesischen VertragsarbeiterInnen bewohntes Haus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen an. Unterstützt wurde der Mob von über tausend "ganz normalen" Deutschen, die Polizei griff kaum ein. Es handelte sich um die massivsten rassistischen Ausschreitungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der von Mark Saunders und Siobhan Cleary produzierte Dokumentarfilm „The truth lies in Rostock“ dokumentiert die Ereignisse. Er entstand 1993 unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Geschehnisse im attackierten Wohnheim befanden. Deshalb zeichnet sich die Produktion nicht nur durch einen authentischen Charakter aus, sondern versteht sich auch Jahre danach als schonungslose Kritik an einer Grundstimmung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die Pogrome gegen Migranten oder einfach nur „anders aussehende“ überhaupt erst möglich macht. Nicht umsonst sorgte der Film auch in der Linken für eine heiße Debatte um die Frage, in wieweit die rassistischen Übergriffe mit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands und dem darauf folgenden nationalistischen Taumel zu tun hatten.

Im übrigen ist deswegen jedwede Orientierung auf staatliche Institutionen (... Politik und Staat dürfen nicht zulassen, dass Rassisten auf der Straße erneut die Oberhand gewinnen....) fehl am Platz. Denn Chemnitz und Heidenau wie auch Lichtenberg und Freital konnten nur in Folge, Billigung und als Ergebnis rassistischer Politik der Bundesregierung als auch der Handlung der Bullen etc. passieren....

Mehr Infos

Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen (Antifa Info Blatt)

Für Bewegungsfreiheit und gerechte Entwicklung!

Kein Mensch ist illegal!

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Quellen:

FAU-FFM

Umbruch Bildarchiv

gegen0310

Antifa SFA - Soltau Fallingbostel Walsrode

Filmquelle

Wannseemanifest: Aufruf zu einer internationalen gewerkschaftlichen Friedenskonferenz. Für eine zivile, ökologische, soziale und demokratische Zeitenwende. Wir zahlen nicht für eure Kriege!

Logo des Zentralen Arbeitskreis Offensiv  gegen Rassismus und Rechtsextremismus - ZAKOAngesichts weltweit zunehmender Kriege, des andauernden Gemetzels in der Ukraine, Jemen und Kurdistan, angesichts der globalen und sich verschärfenden Hungerkatastrophe, und angesichts der am 03./09. Juni 2022 im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderung zur Aufnahme einer 100-Milliarden-Sonderverschuldung zur militärischen Aufrüstung Deutschlands und der auf Dauer festgeschriebenen Mindestausgaben von 2% des Bruttoinlandsproduktes zur weiteren Militarisierung, und in Erwägung, dass von allen Dogmen der bigotten Politik unserer Tage keine mehr Unheil anrichtet, als die, dass `um Frieden zu haben, man sich zum Kriege rüsten muss`, erklären wir, die Teilnehmer*innen der 29. Tagung des Zentralen Arbeitskreises `Offensiv gegen Rassismus und Rechtsextremismus` in ver.di:

1. Die auf Jahrzehnte geplante Hochrüstung beendet das Sterben in der Ukraine nicht und macht unsere Welt weder friedlicher noch sicherer. Sie ist stattdessen eine weitere Bedrohung für Frieden und Sicherheit der Menschen in Europa und weltweit. Wir können sie uns um unser aller Zukunft willen nicht leisten.

2. Der Beschluss zur Grundgesetzänderung und zur 100-Milliarden-Sonderverschuldung zur militärischen Aufrüstung Deutschlands stellt einen Verstoß gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes dar und verstößt gegen Art. 3 des Vertrages von Lissabon. Als Konsequenz aus zwei imperialistischen Weltverteilungskriegen, die von deutschem Boden ausgingen, sowie als Schlussfolgerungen aus der Befreiung vom deutschen Faschismus, flossen ins Grundgesetz die Gebote zum Frieden, zu Gewaltverzicht, Völkerverständigung, Asylrecht und Sozialstaat ein: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten sind verfassungswidrig“ (Art. 26 GG). Gegen diese Gebote verstößt das 100-Milliarden-Militarisierungsprogramm; ebenso gegen Art. 3 des Vertrages von Lissabon, der festschreibt: „Ziel der (Europäischen) Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“

3. Als Gewerkschafter*innen lehnen wir Krieg als Mittel der Politik grundsätzlich ab und halten die Vorstellung, dass Frieden und Sicherheit durch mehr und überlegenere Waffen gesichert werden könnten, für grundlegend falsch. Deshalb engagieren wir uns in gesellschaftlichen Bündnissen für Abrüstung, wie dem Aufruf „Abrüsten statt aufrüsten“ und für die Verhinderung von Rüstungsexporten. Das schließt auch die globale und endgültige Ächtung und Vernichtung von Atomwaffen sowie aller anderen Massenvernichtungswaffen ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung den UNO-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen unterzeichnet, wie das schon mehr als 140 Staaten getan haben.

4. Die beschlossene Militarisierungs- und Aufrüstungspolitik ist grundfalsch, hochgefährlich und zynisch. Sie bedeutet, die globale gesellschaftliche Krise mit militaristischer Logik im Interesse weniger Profiteure zu beantworten, statt mit sozialem Fortschritt zur Mehrung des Allgemeinwohls.

5. Kriege und die ihnen zugrundeliegende militaristische Logik des Stärkeren und des `Alles oder Nichts!` sind die Hauptursachen für Hunger, Vertreibung und Flucht in der Welt, nationalistische Verrohung und der Klimakiller #1. Aktives Eintreten für zivile und politische Konfliktlösungskonzepte und eine globale zivile Friedensordnung sind der beste Weg zur Beseitigung von Hunger und Flucht weltweit; nicht Waffenlieferungen, ob in die Ukraine oder in andere Länder; nicht Sanktionen, die die Menschen kriegführender Staaten in Geiselhaft für ihre Regierungen nehmen; nicht gesellschaftliche und geistige Mobilmachung.
Wir wenden uns gegen Jugendoffiziere an Schulen und die Bundeswehr im öffentlichen Raum! Für Rüstungskonversion: Rüstungsproduktion stoppen! Wir wollen für den Frieden arbeiten.

6. Wir sind konfrontiert mit Krieg und unendlichem Leid, mit Vertreibung und Flucht, mit der Klimakatastrophe, die genauso wenig vor Staatsgrenzen Halt macht wie die Coronapandemie, mit zunehmender Armut und sozialer Unsicherheit. Das jahrzehntelange neoliberale Vernachlässigen und Ausblutenlassen der öffentlichen Daseinsvorsorge, unserer Gesundheitssysteme, der öffentlichen Infrastruktur, der Bildungseinrichtungen und der Kulturszene kommen uns heute, angesichts all dieser Krisen, teuer zu stehen.

7. Rüstungs- und Kriegspolitik stehen immer im Gegensatz zur solidarischen Kultivierung der Gesellschaft. Mehr Waffen schaffen keinen Frieden. Sicherheit gibt es nur gemeinsam, nicht gegeneinander! Deswegen engagieren wir uns stattdessen für massive öffentliche Investitionen und dauerhafte Ausgabenerhöhungen für Soziales, Gesundheit, Klima, Bildung und Kultur und zur zivilen, ökologischen, sozialen und demokratischen Entwicklung weltweit.

8. Das Grundrecht auf Asyl und die Einhaltung der UNO-Flüchtlingskonvention ist unantastbar. Menschen, die vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen oder in ihrer Heimat wegen ihrer politischen Überzeugungen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit verfolgt werden, müssen in Deutschland und Europa Schutz finden. Einen Schutzstatus mit zweierlei Maß (Ukrainer*innen/Übrige), wie er derzeit europaweit und in Deutschland praktiziert wird, lehnen wir kategorisch ab.

9. Wir bestehen darauf, dass die universalen Menschenrechte unabhängig vom Herkunftsland eingehalten werden. Das gilt auch für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Russische und belarussische Kriegsdienstverweigerer*innen
werden aktuell verfolgt und bestraft. Männer aus der Ukraine, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen wollen, dürfen das Land nicht verlassen und werden inhaftiert. Damit wird ihnen allen das Recht auf Asyl im Ausland verwehrt. Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus allen Ländern, in denen Krieg geführt wird, müssen die EU und Deutschland Schutz und Asyl gewähren.

Wir fordern, dass Menschen, die bei ihrem Versuch nach Europa zu kommen in Lebensgefahr geraten, gerettet werden. Die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung muss ein Ende finden. Es gilt, aktiv das Ringen um den Frieden aufzunehmen, für einen Frieden ohne Annexionen und Kriegsentschädigungen. Ein solcher Friede aber ist nur möglich unter Verurteilung jedes Gedankens an eine gewalttätige Missachtung der Rechte und Freiheiten der Völker. Weder die Besetzung von ganzen Ländern noch von einzelnen Landesteilen darf zu ihrer
gewaltsamen Einverleibung führen.

Keine Annexion, weder eine offene, noch eine maskierte, auch keine zwangsweise wirtschaftliche Angliederung, die durch politische Entrechtung nur noch unerträglicher gemacht wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker muss unerschütterlicher Grundsatz in der Ordnung der nationalen Verhältnisse sein.
Wir fordern eine breite demokratische Diskussion über ein umfassendes europäisches und globales Friedens- und Sicherheitskonzept, das die Sicherheit vor militärischen Angriffen genauso einschließt wie vor wirtschaftlicher Aggression sowie ökologische und pandemische Aspekte, und dem das Konzept der Einheit von gemeinsamer gleichberechtigter Sicherheit und Entwicklung zugrunde liegt. Als einen ersten Schritt zur Unterstützung dieser dringend erforderlichen gesamtgesellschaftlichen und globalen Debatte fordern wir unsere Gewerkschaft ver.di auf, möglichst zusammen mit ihren DGB- und internationalen Schwesterorganisationen und ohne zeitlichen Verzug eine internationale gewerkschaftliche Friedenskonferenz durchzuführen; Arbeitstitel: „Für eine zivile, ökologische, soziale und demokratische Zeitenwende - Wir zahlen nicht für eure Kriege!“.

Der Planet brennt! Das Zeitfenster für mögliche Lösungen schließt sich jeden Tag mehr und jeden Tag schneller! Aktuell gibt es wohl keine wichtigere Aufgabe, deren Erfüllung unser gemeinsames Werk sein sollte.


Hoch die internationale Solidarität!


Berlin-Wannsee, 12. Juni 2022

Download des Aufrufes als PDF Datei.

Zum Übergang der #Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII

Richterhammer, Foto: Non Profit Organization Lawyers Oakland, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons
Foto: Non Profit Organization Lawyers Oakland, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons
Ein wichtiger Hinweis von Harald Thomé in seinem Newsletter vom 11. Mai 2022 für Leute, die Menschen aus der Ukraine helfen...

(...) Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII

a. Die Gesetzesänderung wird kommen, daher müssen Leistungsträger Anträge entgegennehmen

Der Zugang zum SGB II/SGB XII für Ukrainegeflüchtete ist im sog. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ geregelt, das befindet sich am 12. Mai 2022 in 2./3. Lesung und wird auf jeden Fall verabschiedet werden. Ich bekomme jetzt noch Anfragen von Beratungsstellen mit, die berichten, dass einzelne Jobcenter sich weigerten SGB II-Anträge anzunehmen.

Dazu ist kurz zu sagen: ein Antrag muss immer angenommen werden (§ 20, 3 SGB X), wenn dies verweigert wird, ist zu empfehlen, solch grob rechtswidriges Verhalten per Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA –“ Zentrale zu thematisieren.

b. Anwendung der vorläufigen Leistungsgewährung bei AsylbLG –“ Vorbezug

Wenn zuvor AsylbLG-Leistungen bezogen wurden, hat eine Bedürftigkeitsprüfung durch den zuständigen Leistungsträger stattgefunden. Hier ist zu erwarten, dass ab Antrag und Zuständigkeit zumindest nach § 41a Abs.1 Nr. 1 SGB II und für das SGB XII nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 SGB XII vorläufig Leistungen zu erbringen und nicht erstmal alle Unterlagen wiederholt und formvollendet einzureichen sind, bis die ersten Leistungen erbracht werden. Genau für diesen Fall gibt es die Regelung der vorläufigen Leistungsgewährung.

c. Alleinerziehenden Mehrbedarfe für UkrainerInnen mit Kindern und RB Stufe 1

Ukrainerinnen, die notgedrungen alleine für Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes sorgen, ist selbstverständlich der Mehrbedarf für Alleinerziehung nach § 21 Abs. 3 SGB II/§ 30 Abs. 3 SGB XII in der jeweilig maßgeblichen Höhe zu zahlen. Alleinerziehung bedeutet: in Verantwortung für Ernährung, Bekleidung, Gestaltung des Tagesablaufs und emotionale Zuwendung zuständig zu sein (BSG 3.3.2009 - B 4 AS 450/07 R). Alleinerziehend sind auch Personen, wenn der andere Elternteil nicht nur unerhebliche Zeit von der Familie getrennt lebt (zB. wegen Freiheitsstrafe, während eines längeren Aufenthalts in einer stationären Einrichtung, aus beruflichen Gründe zB. Seefahrer oder Fernfahrer (Eicher/Luik/Harich, SGB II Kommentar, 5. Aufl., § 21, Rn 35) oder wegen der Verteidigung des Herkunftslandes. Es bedarf für den Alleinerziehendenmehrbedarf nicht die Aufgabe der Partnerschaft oder den Tod des anderen Elternteils.

Wird der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt, ist automatisch immer die Regelbedarfsstufe für Alleinstehende, also die RB 1, in Höhe von 449 EUR zu zahlen (§ 21 Abs. Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB II/ § 30 Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB XII). Etwaige Kürzungen auf RB-Stufe 2, also 404 EUR, weil die Partnerschaft oder Ehe nicht aufgegeben wurden, sind eindeutig rechtswidrig.

Auch ist der Alleinerziehendenmehrbedarf nicht nur leiblichen Eltern zu erbringen, sondern jeder Person, die alleine für Sorge und Pflege minderjähriger Kinder sorgt BSG 27.1.2009 –“ B 14/7b AS 8/07 R), also auch, wenn die Oma alleine mit dem Enkel wohnt und dieser von ihr betreut wird. (...)

Vor 29 Jahren: The Truth Lies in Rostock

Heute vor 29 Jahren begann in Rostock - Lichtenhagen ein "Volksfest" der ganz besonderen Art: Eine Woche lang, vom 22. bis zum 26. August 1992, griffen mehrere hundert junge Rechtsradikale die Flüchtlingsunterkunft und ein von vietnamesischen VertragsarbeiterInnen bewohntes Haus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen an. Unterstützt wurde der Mob von über tausend "ganz normalen" Deutschen, die Polizei griff kaum ein. Es handelte sich um die massivsten rassistischen Ausschreitungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der von Mark Saunders und Siobhan Cleary produzierte Dokumentarfilm „The truth lies in Rostock“ dokumentiert die Ereignisse. Er entstand 1993 unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Geschehnisse im attackierten Wohnheim befanden. Deshalb zeichnet sich die Produktion nicht nur durch einen authentischen Charakter aus, sondern versteht sich auch Jahre danach als schonungslose Kritik an einer Grundstimmung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die Pogrome gegen Migranten oder einfach nur „anders aussehende“ überhaupt erst möglich macht. Nicht umsonst sorgte der Film auch in der Linken für eine heiße Debatte um die Frage, in wieweit die rassistischen Übergriffe mit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands und dem darauf folgenden nationalistischen Taumel zu tun hatten.

Als seit damals nichts gewesen, ist gestern, nur wenige Monate nachdem in Freital im Anschluss an eine rassistische Demonstration etliche Nazis versucht hatten, eine Unterkunft für Asylsuchende anzugreifen, die Lage im nur wenige Kilometer von Dresden entfernten Heidenau zum wiederholten Mal eskaliert...

Im übrigen ist deswegen jedwede Orientierung auf staatliche Institutionen (... Politik und Staat dürfen nicht zulassen, dass Rassisten auf der Straße erneut die Oberhand gewinnen....) fehl am Platz. Denn Chemnitz und Heidenau wie auch Lichtenberg und Freital konnten nur in Folge, Billigung und als Ergebnis rassistischer Politik der Bundesregierung als auch der Handlung der Bullen etc. passieren....




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Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen (Antifa Info Blatt)
Für Bewegungsfreiheit und gerechte Entwicklung!
Kein Mensch ist illegal!
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Quellen: FAU-FFM / Umbruch Bildarchiv / gegen0310 / Antifa SFA - Soltau Fallingbostel Walsrode / Filmquelle

Berlin: Trauerzug für Alpha Oumar Bah

Foto: © ARI-Dokumentation via Umbruch Bildarchiv Berlin
Alpha Oumar Bah, Geflüchteter aus Guinea, ertrug die zunehmende Bedrohung seines Aufenthaltes nicht mehr und nahm sich am 16. März in seiner Unterkunft das Leben –“ er wurde 27 Jahre alt. Zu seinem Gedenken fand am 27. März eine Trauer-Demonstration durch Spandau statt.

Alpha Oumar war bekannt, dass eine Delegation aus seinem Herkunftsland in Deutschland unterwegs war und in engster Zusammenarbeit mit Politik, Behörden und Polizei Zwangsvorführungen stattfanden, bei denen abgelehnte AsybewerberInnen und andere Geflüchtete als StaatsbürgerInnen Guineas identifiziert werden sollten. Bei den zweifelhaften Identifikationen werden den Betroffenen Passersatzpapiere ausgestellt, wodurch eine umgehende Abschiebung möglich ist. Diejenigen, die nicht freiwillig erschienen, wurden eingefangen und mit Polizeigewalt vorgeführt.

Dieses Vorgehen erzeugte bei den Betroffenen Angst und Schrecken. In Berlin wurde es zusätzlich von einer Hetzkampagne gegen Geflüchtete begleitet. Höhepunkt war am 5. März ein Presseauftritt des Innensenators Geisel gemeinsam mit einem Großaufgebot der Polizei im Görlitzer Park, bei dem hier lebende Geflüchtete pauschal als „Dealer“ bezeichnet wurden (BZ* „Kampf gegen Kriminalität –“ Görli-Dealer zurück nach Westafrika). Eine Kampfansage an alle in Berlin Menschen aus Guinea, die keinen sicheren Aufenthalt haben. Der guineischen Delegation wurden passend dazu die kriminalisierten Flüchtlinge vorgeführt, um diese zügig abzuschieben.

Deutschland schickt so Menschen direkt in die Diktatur zurück. Dorthin, wo täglich massive Menschenrechtsverletzungen stattfinden mit willkürlichen Verhaftungen, Folter, Unterdrückung der Pressefreiheit, exzessiven Gewaltanwendungen von sogenannten Sicherheitskräften, wie Erschießungen von Demonstrant*innen und extralegale Hinrichtungen von Oppositionellen. Zudem herrscht Armut und Perspektivlosigkeit im Land und Ebola- und Corona-Seuchenzüge bedrohen die Bevölkerung zusätzlich.

Der Aufenthalt von Alpha Oumar Bah war nicht akut bedroht –“ Er war vor drei Jahren nach Berlin gekommen, hatte sogar eine feste Arbeitsstelle und konnte dadurch seine Familie in Guinea finanziell unterstützen. Trotzdem ertrug er, der die lange Flucht als Jugendlicher nach Europa und mehrjährigen unsicheren Aufenthalt in Italien erlebt hatte, das Leben nicht mehr. Die Angst vor einer Abschiebung und einer zwangsweisen Rückkehr nach Guinea trieben ihn zu der Verzweiflungstat –“ er stürzte aus der zweiten Etage seiner Unterkunft.

Auf Initiative seiner engen FreundInnen und der Soli-Gruppe Ayé ben und mit Unterstützung des Vereins Guinée Solidaire und des Berliner Flüchtlingsrates fand am Samstag, den 27. März, eine Trauer-Demonstration durch den Berliner Bezirk Spandau statt. Circa 150 Personen –“ vor allem afrikanischer Herkunft –“ nahmen teil. Aus den Redebeiträgen wurde deutlich, daß Alpha Oumar Bah ein freundlicher und beliebter Mensch war, dass sein Tod für seine FreundInnen überraschend war und Erschrecken, Schmerz und tiefe Trauer ausgelöst hatte.

Ausgehend vom Münsinger Park, in dem Alpha Oumar Bah sich mit Freund*innen oft getroffen und aufgehalten hatte, vorbei am Spandauer Rathaus und kurz durch die Innenstadt, bewegte sich der Zug in Richtung Industriegebiet, dorthin, wo die Flüchtlingsunterkunft steht, und wo Alpha Oumar Bah sein Leben am 16. März beendete. Vor Ort wurden Kerzen und Blumen abgelegt und der Trauerzug mit einem Gebet für Alpha Oumar Bah beendet.

Nachdem die Trauer-Utensilien auf Anweisung der Polizei vom Gehweg weggeräumt werden mussten, haben MitarbeiterInnen der Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände einen kleinen Gedenk- und Erinnerungsort für Alpha Oumar Bah damit eingerichtet. –“ ARI-Dokumentation –“

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv Berlin

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