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No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Deutsch –”–”–” English –”–”–” Français

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen –“ denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird –“ entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: no-AsylbLG@proton.me

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: no-AsylbLG@proton.me

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 –“ 26 May 2023 –“ 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ who are even prohibited from deciding on their own diet –“ are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: no-AsylbLG@proton.me

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d–™action nationale du 20 au 26 mai 2023 –“ 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l–˜assemblée parlementaire d–™Allemagne avec la modification de l–™article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l–™asile“. La dignité inviolable de l–™Ãªtre humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l–™abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l–™Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l–™exclusion sociale, l–™inégalité et la violation du principe d–™égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l–™AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu–™elle a jugé qu–™un « niveau de besoins spéciaux » inférieur pour les demandeurs d–™asile adultes vivant seuls dans des centres d–™hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l–™autodétermination des personnes concernées continue d–™Ãªtre fortement entravée et, jusqu–™Ã  aujourd–™hui, les personnes en fuite dans les centres d–™arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ à qui l–™on interdit même de se nourrir de manière autonome –“ sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu–™avec la mise en place de centre de regroupement, d–™une obligation de résidence, d–™une interdiction de travailler, d–™un approvisionnement en prestations en nature, d–™un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d–™euros et d–™un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d–™exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd–™hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d–™asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d–™action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d–™une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C–™est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : no-AsylbLG@proton.me

N–™hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d–™autres informations. N–™hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

CЪest la seule fa̤on dЪabolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

Quelle


Iraner aus Neubrandenburg sitzt derzeit im Abschiebeknast Glückstadt - Abschiebung sofort stoppen!

Am gestrigen 7. Oktober wurde der Iraner Sami* von der Ausländerbehörde Neubrandenburg in Abschiebehaft genommen. Seine Freund:innen und die Initiative Pro Bleiberecht fordern, diese Abschiebung sofort abzubrechen. Sami droht im Iran die Hinrichtung, weil er schwul und konvertierter Christ ist.

„I don–™t want to die“, schreibt Sami* aus dem Abschiebeknast an seine Freunde („Ich will nicht sterben“). Dem jungen Mann, der schwul ist, droht im Iran die Hinrichtung. Das islamistische Regime verfolgt LGBTIQ**. Es bestraft auch Menschen, die den islamischen Glauben ablegen. Sami ist in einer christlichen Rostocker Gemeinde aktiv.

„Es ist grausam. Gestern hat der Landtag MV noch verkündet er wolle sich auf Bundesebene gegen Abschiebungen in den Iran einsetzen. Heute schiebt MV selbst dahin ab!?“, sagt Hanna Berth von der Initiative Pro Bleiberecht. „Die Leute verstehen oft nicht, dass es bei Abschiebungen im Zweifel um ein Menschenleben geht. Wir brauchen einen echten wirksamen Abschiebestopp. Und dass MV die Abschiebung von Sami SOFORT abbricht!“

Der Landtag MV hatte am 7.10. beschlossen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für einen generellen Abschiebestopp in den Iran einsetzen solle. Dies wird frühestens auf der nächsten Innenministerkonferenz besprochen. Entgegen falscher Berichterstattung (NDR, Vorwärts) hat die Landesregierung MV noch nicht wie Niedersachsen beschlossen für drei Monate die Abschiebungen in den Iran auszusetzen.

Quelle: Pressemitteilung

Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden –“ sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt

Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. „Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (...) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pressemitteilung 9. September 2022

Vor 30 Jahren: The Truth Lies in Rostock

Heute vor 29 Jahren begann in Rostock - Lichtenhagen ein "Volksfest" der ganz besonderen Art: Eine Woche lang, vom 22. bis zum 26. August 1992, griffen mehrere hundert junge Rechtsradikale die Flüchtlingsunterkunft und ein von vietnamesischen VertragsarbeiterInnen bewohntes Haus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen an. Unterstützt wurde der Mob von über tausend "ganz normalen" Deutschen, die Polizei griff kaum ein. Es handelte sich um die massivsten rassistischen Ausschreitungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der von Mark Saunders und Siobhan Cleary produzierte Dokumentarfilm „The truth lies in Rostock“ dokumentiert die Ereignisse. Er entstand 1993 unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Geschehnisse im attackierten Wohnheim befanden. Deshalb zeichnet sich die Produktion nicht nur durch einen authentischen Charakter aus, sondern versteht sich auch Jahre danach als schonungslose Kritik an einer Grundstimmung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die Pogrome gegen Migranten oder einfach nur „anders aussehende“ überhaupt erst möglich macht. Nicht umsonst sorgte der Film auch in der Linken für eine heiße Debatte um die Frage, in wieweit die rassistischen Übergriffe mit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands und dem darauf folgenden nationalistischen Taumel zu tun hatten.

Im übrigen ist deswegen jedwede Orientierung auf staatliche Institutionen (... Politik und Staat dürfen nicht zulassen, dass Rassisten auf der Straße erneut die Oberhand gewinnen....) fehl am Platz. Denn Chemnitz und Heidenau wie auch Lichtenberg und Freital konnten nur in Folge, Billigung und als Ergebnis rassistischer Politik der Bundesregierung als auch der Handlung der Bullen etc. passieren....

Mehr Infos

Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen (Antifa Info Blatt)

Für Bewegungsfreiheit und gerechte Entwicklung!

Kein Mensch ist illegal!

Mehr Videos

Quellen:

FAU-FFM

Umbruch Bildarchiv

gegen0310

Antifa SFA - Soltau Fallingbostel Walsrode

Filmquelle

Baden-Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.

Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten –“ etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten –“ sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle

Open the Borders!

Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv / Berlin
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv / Berlin
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, ohne Nahrung und Hilfe sitzen derzeit Geflüchtete an der Polnisch-belarussischen Grenze fest. Sie dürfen weder nach Polen, deren Grenze massiv mit Stacheldraht und Armee verstärkt wurde, noch zurück nach Belarus. Für die sofortige Aufnahme der Flüchtenden, ungehinderten Zugang für Hilfsorganisationen und Journalist*innen und einen sicheren Korridor nach Deutschland demonstrierten am 14.11.2021 rund 500 Menschen vom Brandenburger Tor zum Auswärtigen Amt.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Vor 29 Jahren: The Truth Lies in Rostock

Heute vor 29 Jahren begann in Rostock - Lichtenhagen ein "Volksfest" der ganz besonderen Art: Eine Woche lang, vom 22. bis zum 26. August 1992, griffen mehrere hundert junge Rechtsradikale die Flüchtlingsunterkunft und ein von vietnamesischen VertragsarbeiterInnen bewohntes Haus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen an. Unterstützt wurde der Mob von über tausend "ganz normalen" Deutschen, die Polizei griff kaum ein. Es handelte sich um die massivsten rassistischen Ausschreitungen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der von Mark Saunders und Siobhan Cleary produzierte Dokumentarfilm „The truth lies in Rostock“ dokumentiert die Ereignisse. Er entstand 1993 unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Geschehnisse im attackierten Wohnheim befanden. Deshalb zeichnet sich die Produktion nicht nur durch einen authentischen Charakter aus, sondern versteht sich auch Jahre danach als schonungslose Kritik an einer Grundstimmung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die Pogrome gegen Migranten oder einfach nur „anders aussehende“ überhaupt erst möglich macht. Nicht umsonst sorgte der Film auch in der Linken für eine heiße Debatte um die Frage, in wieweit die rassistischen Übergriffe mit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands und dem darauf folgenden nationalistischen Taumel zu tun hatten.

Als seit damals nichts gewesen, ist gestern, nur wenige Monate nachdem in Freital im Anschluss an eine rassistische Demonstration etliche Nazis versucht hatten, eine Unterkunft für Asylsuchende anzugreifen, die Lage im nur wenige Kilometer von Dresden entfernten Heidenau zum wiederholten Mal eskaliert...

Im übrigen ist deswegen jedwede Orientierung auf staatliche Institutionen (... Politik und Staat dürfen nicht zulassen, dass Rassisten auf der Straße erneut die Oberhand gewinnen....) fehl am Platz. Denn Chemnitz und Heidenau wie auch Lichtenberg und Freital konnten nur in Folge, Billigung und als Ergebnis rassistischer Politik der Bundesregierung als auch der Handlung der Bullen etc. passieren....




Mehr Infos

Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen (Antifa Info Blatt)
Für Bewegungsfreiheit und gerechte Entwicklung!
Kein Mensch ist illegal!
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Quellen: FAU-FFM / Umbruch Bildarchiv / gegen0310 / Antifa SFA - Soltau Fallingbostel Walsrode / Filmquelle

Sitzblockade vor Pforzheimer Abschiebegefängnis

Protestierende vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis
Protestierende vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis
Ca. 40 Menschenrechtsaktivist*innen demonstrieren in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch vor dem Pforzheimer Abschiebegefängnis gegen die Abschiebung von 16 Sri Lanka Tamil*innen. Im Laufe des heutigen Tages sollen die vor dem Bürgerkrieg (1983-2009) geflüchteten Menschen deportiert werden. Nach wie vor ist die Menschenrechtslage vor Ort prekär, es kommt zu berichteten Misshandlungen, Folter und erzwungenem Verschwinden. Die Demonstrierenden positionieren sich entschieden gegen die Kriminalisierung von Flucht und Bewegungsfreiheit. Kein Mensch ist illegal und Sri Lanka ist kein sicheres Herkunftsland.