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Legitimer Protest für elementare demokratische Rechte erneut unter Strafe gestellt!

Urteil des Amtsgerichts Augsburg legitimiert massive Polizeigewalt gegen Geflüchtete mit "Generalprävention"–“ Solidarität und Protest wurden erneut kriminalisiert.

Der Prozess gegen zwei Gambische Geflüchtete aus der EA Donauwörth vor dem Amtsgericht Augsburg war gestern an nebulöser Beweisführung und Generalkriminalisierung kaum zu überbieten. Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch in der EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als "Gäste", die sich dementsprechend zu benehmen hätten. Ihr Urteil beschrieb sie als notwendige Generalprävention, ein Maßnahme also, das andere Geflüchtete davon abhalten soll, ihre Rechte zu fordern und die Solidarität zwischen den Geflüchteten grundsätzlich kriminalisiert. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung der Bewohner*innen des EA Donauwörth in der Nacht zum 14.3.2018 stigmatisierte sie in ihren Kommentaren und Zwischenfragen wiederholt als "Zusammenrottung".

Den Angeklagten konnte kein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Der Richterin genügte die bloße Anwesenheit der beiden am Ort des Geschehens zur Verwirklichung eines Landfriedensbruchs. Selbst die Anwesenheit konnte durch die Zeuginnenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die deutlichen Widersprüche und Lücken in den Aussagen der Security-Mitarbeiterinnen, der Malteser und der Polizeibeamten wurden vom Gericht schlicht ignoriert. Stattdessen wurden sie wiederholt zu ihrem subjektiven Empfinden über eine mögliche Bedrohung durch die Bewohner gefragt. Im Besonderen wurde der Fragwürdigkeit der Methoden der Identifizierung, die laut den Anwälten tendenziös und nicht rechtmäßig waren, vom Gericht nicht weiter nachgegangen. Die Darlegungen der Anwälte dazu wurden von der Richterin als nicht ausschlaggebend zurückgewiesen.

Das Amtsgericht Augsburg führte das rassistisches Anvisieren von ausschließlich Gambischen Geflüchteten in der EA Donauwörth, sowie deren ungerechte und systematische Kriminalisierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent weiter. Wiederholt drückten die vernommenen Security-Mitarbeiter*innen ihren Ärger über die Organisierung der Gambier in der EA Donauwörth aus, die Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten im Lager gefordert hatten. Damit wird klar, dass die eigentliche 'Bedrohung' die politische Arbeit der gambischen Community-Organisierung in der EA Donauwörth war.

Eine Auseinandersetzung mit der vorausgegangenen Polizeigewalt gegen die Geflüchteten in Donauwörth blieb aus. Vielmehr wurde deutlich, dass die anschließenden Festnahmen, die Untersuchungshaft, aber auch dieses Gerichtsverfahren allein der Einschüchterung der Geflüchteten und der Legitimierung des gewaltsamen Vorgehens seitens der Polizei diente.

Alle Zeug*innen bestätigten, entgegen der Anklage, dass die Geflüchteten nicht die Abschiebung eines gambischen Flüchtlings verhindern wollten. Es ging ihnen vielmehr darum, ihren Unmut über die unmenschlichen Bedingungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth zum Ausdruck zu bringen; ferner wollten sie sogar freiwillig das Land verlassen.

Die ausführlichen Einlass- und Identitätskontrollen vor dem Gerichtssaal, so wie die anfängliche Verweigerung des Einlasses von Geflüchteten, deren Ausweise von der Ausländerbehörde rechtswidrig als "ungültig" gestempelt worden waren, hat den staatlichen Rassismus nochmal deutlich gemacht. Eine der wichtigen Forderungen der gambischen Community in Donauwörth vor der Polizeirazzia am 14.3. war, die tagtäglichen rassistischen Polizeikontrollen von Schwarzen Menschen abzuschaffen und die damit verbundenen Sprüche der Polizei, dass sie nicht im Land sein dürften. Am Amtsgericht Augsburg führte der kontrollierende Polizeibeamte diese Praxis bei der Einlasskontrolle fort: "Den kann man doch dann gleich abschieben!"

Donauwörth ist kein Einzellfall. Ein ähnliches Muster der Kriminalisierung war u.a. in Ellwangen und Donaueschingen zu beobachten. Auch in dortigen Prozessen bestätigten die Gerichte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und versäumten es, sich kritisch mit den Einsätzen der Polizei auseinanderzusetzen.

Wir fordern sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Geflüchtete aus Donauwörth und die Beendung der Polizeigewalt und der systemischen Kriminalisierung.

Quelle: Pressemitteilung 8. November 2018

Was mir heute wichtig erscheint #192

Provokation: Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) - Bund der Antifaschisten betrachtet die Situation mit Sorge, dass neofaschistische Gruppen in verschiedenen europäischen Ländern internationale Manifestationen und Aktionen zur Rehabilitierung des Naziregimes und deren Verbrechen organisieren. Neofaschisten wollen in Budapest am 6. März 2010 einen “Tag der Ehre– zelebrieren. Faktisch wollen sie an die Kollaboration zwischen ungarischen Faschisten und der deutschen SS im Kampf gegen die sowjetische Armee erinnern. Weiter bei der VVN-BdA Weimar

Projekt: In Stuttgart-Heslach soll ein neues Hausprojekt für unkommerzielle Kultur und politische Aktivitäten verwirklicht werden. Es soll linken und fortschrittlichen Initiativen für ihre Arbeit zur Verfügung stehen, eine Alternative zum kommerziellen Mainstream bieten und einen selbstverwalteten Freiraum für Eigeninitiative und politisches Engagement schaffen. Mehrere Gruppen und Einzelpersonen, die bisher an Projekten wie dem „Sozialen Zentrum Stuttgart - Subversiv“ beteiligt sind, haben sich Mitte 2009 zusammengeschlossen, um das Ziel eines großen gemeinsamen Projektes zu verwirklichen. Mehr Information

Maßstab: Das Verbot eines für heute in Augsburg geplanten faschistischen Aufmarsches durch die Stadt Augsburg wurde durch das Verwaltungsgericht Augsburg aufgehoben. Das VG gab damit der Klage der Veranstalter statt, was im Grunde beweist, dass mit Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gegen Faschisten kein Blumentopf zu gewinnen ist: "(...) Es sei fraglich, ob der Personenkreis der Demonstranten der gleiche wie in Dresden sei. (...)" Das VG kennt also im Voraus die Teilnehmer. "(...) Des Weiteren rechtfertige allein die Verwendung des Begriffs "Bombenholocaust" das ausgesprochene Versammlungsverbot nicht, zumal die Veranstalter sich bereit erklärt hätten, auf die Verwendung des Begriffs zu verzichten. (...)" Das ist üblich so und auch als "Taktik" bekannt. "Zudem würden auch rechtsextreme Meinungsäußerungen, die in oder durch eine Versammlung erfolgten, grundsätzlich vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst." In welcher Verkleidung Neonazis auch an die Öffentlichkeit treten mögen, ob unter dem Deckmantel des Gedenkens oder als Wahlkampfveranstaltung, es bleibt die einfache Wahrheit: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. "Etwas anderes gelte nur, soweit durch konkrete Handlungen unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung drohten." So ganz allgemein stellen aber Faschisten kein Problem dar? (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof; Beschluss vom 26.02.2010, Aktenzeichen: 10 CS 10.412, dokumentiert via) Ebenso aufgehoben wurde das Verbot einer NPD Kundgebung in Chemnitz. Dort habe "die Stadt mit ihrem Verbot grob rechtswidrig gehandelt und bewusst die Landesverfassung, das sächsische Versammlungsgesetz und die Rechtssprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts missachtet". Für Informationen zu den Gegenaktivitäten siehe Augsburg-Nazifrei und deren Ticker bei Twitter.

Jasager: In bester Tradition seit der Bewilligung der Kriegskredite 1914 stimmten gestern wieder zahlreiche SPD, Grüne und CDSU Abgeordnete für die Verlängerung des Kriegseinsatzes in Afghanistan. Mit 429 Ja-, 111 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen stimmte der Bundestag erneut gegen den Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung nach sofortigem Truppenabzug. Gegner im Bundestag wurden gestern von der Sitzung ausgeschlossen und lediglich zur Abgabe ihrer Stimme wieder zugelassen. (Video via Einfach Übel)

Statisten: Die US-Army sucht wieder Statisten für ihre "Civillians on the Battlefield" Kriegsspiele.

Sklavenreaktor: "Es ist eine Baustelle von babylonischem Ausmass. Über 4000 Arbeiter aus sechzig Ländern sind in Olkiluoto an der finnischen Westküste damit beschäftigt, das erste neue Atomkraftwerk Europas hochzuziehen –“ den sogenannten Europäischen Druckwasserreaktor (EPR), den der französische Konzern Areva als Generalunternehmen errichtet. Es sollte ein Vorzeigeprojekt werden, entwickelte sich aber zunehmend zum Alptraum –“ auch für die Arbeiter. (...)" Bericht in der "WOZ" vom 25.02.2010

Drogenproblem: "Anstatt die Welt sicherer zu machen, wird sie durch die Versuche, den Anbau von illegalen Drogen und deren Handel zu unterbinden, gefährlicher. Die internationalen Abkommen zur Drogenbekämpfung, die die Vereinten Nationen realisiert haben, würden so direkt zur Verletzung der Charta der Menschenrechte führen, nach der das Töten, Foltern oder Vertreiben verboten ist. (...)" Beitrag bei telepolis

Inakzeptabel: Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ hält den Schlichterspruch im Tarifstreit bei Bund und Kommunen für völlig inakzeptabel und fordert die Bundestarifkommission und den ver.di-Vorstand auf, ihn abzulehnen.

Monströs: „Fritz Langs Metropolis“ ist ein gelungenes Buch in einem wunderbaren Layout. Es stellt die Geschichte von den Dreharbeiten bis zur aufwändigen Realisierung der Neufassung von „Metropolis“ ausführlich dar. (Via die Anstifter)

KB971033: In den Staaten regt sich bereits seit Tagen der Widerstand gegen ein Update von Windows 7, das mehr als 70 Sicherheitslücken stopfen soll –“ Exploits, die bislang den diversen Cracks erlaubten, die obligatorische Aktivierung zu umgehen. Hauptkritikpunkt ist wieder einmal, dass die Software nach Hause (sprich: nach Redmond) telefoniert und dabei Daten unbekannten Ausmaßes überträgt. Nach ersten Informationen soll das alle 90 Tage der Fall sein. (via)

Weitere Naziaufmärsche am heutigen Samstag

Nicht nur in Ettlingen haben Nazis für den 2. Dezember Aufmärsche angekündigt. Auch in Wiesbaden, Zweibrücken und Augsburg wollen Nazis aufmarschieren. In Augsburg soll der Aufmarsch sich gegen Polizeigewalt richten und stellt einen vorläufigen Höhepunkt einer Reihe faschistischer Aktivitäten der letzten Wochen und Monate dar.

Quelle
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