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Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte«, nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November – 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023


Friedensgruppen fordern Absage des Manövers „Steadfast Noon“

Flyer zum Demoaufruf - Vorderseite: Ein Atombomber im Anflug sowie die Daten zur Demonstration und den veranstaltenden Organisationen
Flyer zur Demo - Vorderseite
Mitte Oktober 2023 simuliert die NATO mit dem Manöver „Steadfast Noon“ einen Atomkrieg in Europa. Die an der nuklearen Teilhabe beteiligten europäischen Staaten werden zusammen mit den USA den Abwurf der US-amerikanischen Atombomben, die in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Italien stationiert sind, üben. Im Manöver werden Übungsversionen der B61-Atombomben verwendet. Da diese Manöver in den letzten drei Jahren federführend von Belgien, Italien und den Niederlanden ausgerichtet wurden, ist zu befürchten, dass in diesem Jahr Deutschland die Hauptrolle im Atomkriegs-Manöver übernehmen wird.

Friedensgruppen fordern die Bundesregierung auf, dieses Atomkriegs-Manöver abzusagen. Auf keinen Fall soll sich die Bundeswehr daran beteiligen. „In Zeiten brutalster Kriege - in der Ukraine seit 2022 und jetzt auch noch in Nahost - an denen Atomwaffenstaaten (Russland, Israel) beteiligt sind, ist ein Atomkriegsmanöver Wahnsinn und ein politisch völlig falsches Zeichen. Wir brauchen überall Rückkehr zu Diplomatie und Interessenausgleich“, so Martin Singe für die Aktionsgruppen.

Die Demonstrierenden wollen nach einer Kundgebung um 12 Uhr am Schlossplatz zum Fliegerhorst ziehen. Die in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen befinden sich auf dem Fliegerhorst in Büchel in der Eifel. Die Trägerflugzeuge – derzeit noch die Tornados, bald F-35-Kampfjets – die sich am Atomkriegs-Manöver beteiligen, sind wegen umfassender Umbauten in Büchel zur Zeit in Nörvenich stationiert.

Im Aktionsaufruf werden zugleich das Ende der nuklearen Teilhabe und der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Die nukleare Teilhabe widerspreche dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, dem gemäß die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind. Sie widerspreche auch dem Nichtverbreitungsvertrag, dem gemäß ein Nicht-Atomwaffenstaat keine Atomwaffen annehmen darf. Genau dies geschieht jedoch mit der Stationierung der US-Atombomben in Büchel.

Veranstaltende Organisationen: Antikriegsbündnis Aachen, FriedensGruppeDüren, Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt", Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) NRW, DFG-VK Gruppe Köln, Netzwerk Friedenskooperative, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Aachen (VVN-BdA).

Aktionsaufruf und Programm hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung 12.10.2023


US-Friedensaktivist legt Beschwerde vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Verurteilung wegen einer gewaltfreier Aktion gegen Atomwaffen ein

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ weist auf die Beschwerde eines US-amerikanischen Friedensaktivisten an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hin.

John LaForge, 67, gebürtig aus Duluth und langjähriger Co-Direktor der Watchdog-Gruppe Nukewatch in Wisconsin, wurde nach einem Go-In im Atomwaffenlager Büchel wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel in der Eifel lagern im Kontext der sogenannten nuklearen Teilhabe etwa 15-20 US-Atombomben vom Typ B-61. Büchel ist deshalb seit vielen Jahren Aktionsort der Friedensbewegung, die den Abzug der Bomben und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag fordert.

In seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Frankreich, die am Freitag, 9. Juni 2023, eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass die verbindlichen Regeln des EGMR von den deutschen Gerichten verletzt wurden, weil diese ihm seiner Meinung nach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und auf rechtliches Gehör verweigerten. Der EGMR prüft Beschwerden, wenn Angeklagte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates ausgeschöpft haben, nachweisen können, dass ihre Verurteilung zu Unrecht erfolgt ist. Der EGMR wird zunächst die Zulässigkeit der Beschwerde von LaForge prüfen und dann entscheiden, ob eine inhaltliche Befassung stattfindet.

Die Verfassungsbeschwerden von LaForge gegen seine Verurteilungen wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Gericht, nicht angenommen, so dass die Urteile rechtskräftig wurden. Insgesamt hat das BVerfG bereits in 19 Fällen ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerden nicht zur Verhandlung angenommen.

LaForge hatte sich geweigert, eine vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen und wurde im Januar und Februar 2023 für 50 Tage inhaftiert. Er war der erste US-Bürger, der im Rahmen der langjährigen Aktionen des zivilen Widerstands gegen die Stationierung und den drohenden Einsatz von US-Atombomben in Deutschland eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen musste. Ein zweiter US-Bürger, der wegen Hausfriedensbruchs in Büchel verurteilt wurde, Dennis DuVall aus Prescott, Arizona, verbüßte nachfolgend im März und April eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.

In der Beschwerde an den EGMR, die am 9. Juni von der Bonner Anwältin Anna Busl eingereicht wird, argumentiert LaForge, dass alle drei deutschen Gerichte Fehler begangen hätten, indem sie sich weigerten, Zeugenaussagen von Experten zu berücksichtigen, die seiner Meinung nach die Verteidigung seiner Taten als "Verbrechensverhütung" bestätigt hätten. Es lagen also rechtliche Rechtfertigungsgründe für die Tat vor, die die Gerichte nicht geprüft hätten. Insbesondere lehnten die Gerichte das Angebot ab, den renommierten Völkerrechtsprofessor Francis A. Boyle von der University of Illinois anzuhören. „Prof. Boyle legt in seinen Büchern, Aufsätzen und regelmäßigen Zeugenaussagen dar, dass das verbindliche Völkerrecht jegliche Planung oder Vorbereitung von Atomwaffenangriffen verbietet und jede Weitergabe von Atomwaffen von Atomwaffenstaaten an nicht nuklear bewaffnete Länder untersagt“, so LaForge.

Die Anrufung des EGMR ist nicht ganz neu. Die ersten EGMR-Beschwerden dieser Art wurden im November 2021 von Stefanie Augustin und Marion Küpker aus Deutschland gestellt, eine Antwort steht noch aus. Drei weitere Aktivistinnen, Johanna Adickes und Ariane Dettloff aus Deutschland sowie Susan Crane aus Redwood City, Kalifornien, haben sich ebenfalls an das Straßburger Gericht gewandt oder werden dies in Kürze tun.
Quelle: Pressemitteilung 09.06.2023

2. Jahrestag des UN-Atomwaffenverbotsvertrages - Friedensbewegung fordert Beitritt Deutschlands

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiAm 22. Januar jährt sich das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrags zum zweiten Mal. Aus diesem Anlass finden bundesweit in verschiedenen Städten Protestaktionen statt. Die „Atomwaffenfrei-Kampagne“ fordert von der Bundesregierung den Abzug der Atombomben aus Büchel/Eifel, die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO sowie den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Etliche der an Aktionen beteiligten Städte sind Mitglied der von Hiroshima ausgehenden Mayor-for-Peace-Bewegung und haben den Städteappell von ICAN (Int. Koalition zur Abschaffung aller Atombomben) unterzeichnet und stehen damit hinter der Forderung, alle Atomwaffen vertraglich zu verbieten.

Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag ist notwendig geworden, weil sich die Atomwaffenstaaten seit über 50 Jahren weigern, der Verpflichtung aus dem Nichtverbreitungsvertrag in Artikel VI. zu vollständiger nuklearer Abrüstung nachzukommen. Hartnäckig hält auch die Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe in der NATO fest. In Büchel in der Eifel lagern etwa 20 Atombomben mit einer Sprengkraft von jeweils bis zu 13 Hiroshima-Bomben. Dazu stehen Tornado-Jagdflugzeuge als Trägersysteme bereit. Im Kriegsfall sollen Bundeswehrsoldaten die atomar-tödliche Last in die Ziele fliegen.

Statt abzurüsten, rüstet die Bundesregierung - auch atomar - auf: Büchel wird für 260 Mio. Euro umgebaut. 35 neue US-Tarnkappenbomber wurden bestellt, um die Tornados zu ersetzen. Neue zielgenauere B61-12-Atombomben sollen in Kürze in Büchel stationiert werden. Sie senken die Hemmschwelle zu einem Einsatz und sind zugleich erste Ziele in einem Atomkrieg.

Die Debatten um einen Atomwaffeneinsatz im Kontext des Ukraine-Krieges zeigen, wie fragil die atomare Abschreckung ist. Der Atomkrieg ist jederzeit möglich. Statt aufzurüsten und immer mehr Waffen und Panzer in die Ukraine zu liefern, muss die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen drängen, um weitere Kriegseskalationen zu vermeiden.

Das Konzept der „nuklearen Teilhabe“ widerspricht dem Völkerrecht. Atomwaffen dürfen gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag von Atommächten nicht an Nicht-Atomwaffenstaaten weitergegeben werden. Im Ernstfall werden aber Piloten der Bundeswehr die in Büchel lagernden US-Atombomben an ihre Ziele bringen. Jeder Einsatz von Atomwaffen wäre völkerrechtlich ein Verbrechen. Denn der Internationale Gerichtshof hat schon 1996 in einem von der UNO angeforderten Gutachten erklärt, dass der Einsatz dieser Waffen „generell“ völkerrechtswidrig sei. Atomwaffen können nicht zwischen Kriegsbeteiligten und Zivilist*innen unterscheiden, sie verursachen extreme Qualen, wirken durch die Strahlung unbegrenzt, zerstören die Umwelt, ziehen unbeteiligte Staaten in Mitleidenschaft und bedrohen den gesamten Planeten.

Daher fordert die Kampagne „Büchel ist überall –“ atomwaffenfrei jetzt!“ erneut den Abzug der Atombomben aus Büchel, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Widerruf des Kaufvertrags der neuen Atombomber F-35!

Übersicht zu den Aktionen

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 19.01.2023

Keine Milliarden für die nukleare Aufrüstung

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie deutsche Bundesregierung ist fest entschlossen, in den nächsten Jahren mehr als zehn Milliarden Euro für den Erwerb von 35 Flugzeugen des Typs »F-35« auszugeben. Die F-35 soll den Tornado als deutschen Atombomber ablösen.

Bundeskanzler Scholz bestätigte kürzlich, er wolle noch dieses Jahr einen entsprechenden Vertrag mit der Herstellerfirma Lockheed Martin (USA) unterzeichnen. Der Kaufpreis soll aus dem 100 Mrd. Euro umfassenden »Sondervermögen Bundeswehr« bestritten werden, das im Juni 2022 vom Bundestag genehmigt wurde. Das entsprechende Gesetz 1 sieht vor, dass für Verträge, die 25 Mio. Euro überschreiten, die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich ist. Dieser soll am Mittwoch, 14. Dezember 2022, die erste Tranche des F-35-Deals absegnen. In jüngsten Medienberichten wurde festgestellt, dass die Anschaffung „offenbar mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Risiken behaftet“ sei 2 und im Verteidigungsministerium und dem Haushaltsausschuss deshalb hektisch getagt werde.

Die wirklichen Risiken des F-35-Kaufs liegen aber weder in einer zeitlichen Verzögerung noch in einer möglichen Kostenexplosion, sondern im geplanten Einsatz als Atombomber.

• Im Ernstfall werden die Kampfjets geflogen von Pilot*innen der Bundeswehr Atombomben ins Ziel tragen. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik werden auf dem Fliegerhorst Büchel etwa 15 Bomben des Typs B61 für solche Einsätze vorgehalten; ab kommendem Jahr werden dies lenkbare und damit zielgenaue Bomben des Typs B61-12 sein. Deren Sprengkraft beträgt 0,3-50 Kilotonnen –“ und damit bis zum fast Vierfachen der Hiroshimabombe. Ein völkerrechtskonformer Einsatz einer solchen Waffe (z.B. keine Gefährdung von Zivilist*innen und keine langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt) ist ausgeschlossen. Vielmehr würden die Bomben katastrophale humanitäre Auswirkungen haben.
• Bei der F-35 handelt es sich um einen Tarnkappenbomber der neuesten Generation. Das unbemerkte Eindringen eines Tarnkappenjets in den gegnerischen Luftraum erhöht nicht nur die Erst- und Zweitschlagfähigkeit, sondern führt beim Gegner in Krisenzeiten zu einer deutlich erhöhten Bedrohungswahrnehmung, da er –“ anders als beim Anflug einer mit Frühwarnsystemen deutlich erkennbaren ballistischen Rakete –“ über einen bevorstehenden Angriff im Unklaren ist. Damit erhöht sich auch das Risiko einer nuklearen Eskalation.

Die Kampagne »Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt« fordert den Haushaltsausschuss dringend auf, dem Kauf der F-35-Atombomber nicht zuzustimmen. Anstatt die nukleare Teilhabe - die gegen den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag verstößt - auf Jahrzehnte hinaus zu zementieren, sollte sich die deutsche Regierung auf die völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung besinnen und dem »Vertrag über das Verbot von Kernwaffen» beitreten.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung, in Kraft getreten am 1. Juli 2022; BGBl. I S. 1030; dort in §4, Absatz 3.
Krisensitzung im Verteidigungsministerium wegen Anschaffung von US-Tarnkappenjets

Quelle: Pressemitteilung 12.12.2022

Friedensgruppen fordern Absage des NATO-Atomkriegsmanövers „Steadfast Noon“: Demonstration am 22. Oktober in Nörvenich

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiAlljährlich findet Mitte Oktober das Atomkriegs-Manöver „Steadfast Noon“ der NATO in Europa statt. Dabei üben die an der nuklearen Teilhabe beteiligten europäischen Staaten zusammen mit den USA den Atomkrieg und den Abwurf der US-amerikanischen Atombomben, die in den Teilhabestaaten dauerhaft stationiert sind.

Friedensgruppen fordern die Bundesregierung auf, dieses Atomkriegs-Manöver abzusagen oder sich zumindest nicht mit der Bundeswehr daran zu beteiligen. Im Aufruf zur Demonstration am 22. Oktober in Nörvenich heißt es: „Ein Manöver in diesen kritischen Zeiten kann die Eskalationsspirale anheizen oder infolge von Missverständnissen zu einem Atomkrieg –šaus Versehen–˜ führen. Jeder Einsatz von Atomwaffen hätte verheerende Auswirkungen und kann nie gerechtfertigt werden! Wir setzen uns ein für ein Ende des Ukraine-Krieges und protestieren gegen Manöver, die die Gefahr der Eskalation dieses Krieges in sich tragen.“

Am 22. Oktober findet die Demonstration in Nörvenich gegen die Beteiligung der Bundeswehr am diesjährigen Atomkriegsmanöver statt. Die Demonstrierenden wollen nach einer Kundgebung um 12 Uhr am Schlossplatz zum Fliegerhorst ziehen. Dort sind wegen der Umbauarbeiten in Büchel, wo etwa 20 US-Atombomben lagern, die Trägerflugzeuge –“ derzeit noch die Tornados, bald F-35-Kampfjets –“ stationiert, die sich am Atomkriegs-Manöver beteiligen werden.

Ebenfalls werden ein Ende der nuklearen Teilhabe und der Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Die nukleare Teilhabe widerspricht dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996, dem gemäß Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind, und dem Nichtverbreitungsvertrag, dem gemäß ein Nicht-Atomwaffenstaat Atomwaffen weder unmittelbar noch mittelbar annehmen darf. Dies jedoch geschieht mit der Stationierung der US-Atombomben in Büchel.

Veranstaltende Organisationen: Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt", DFG-VK Landesverband NRW, DFG-VK Gruppe Köln, FriedensGruppe Düren

Quelle: Pressemitteilung 5. November 2022

Friedensgruppen fordern vor der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag in New York von der Bundesregierung die Beendigung der nuklearen Teilhabe

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiVon 1. bis 26. August 2022 findet bei den Vereinten Nationen die 10. Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV/engl. NPT) statt. Die Vertreter*innen der Vertragsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, treffen sich alle fünf Jahre. Wegen Corona ergab sich diesmal eine Verschiebung um mehr als zwei Jahre.

Die bundesweite Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ fordert von der Bundesregierung die Beendigung der nuklearen Teilhabe, wie sie in Büchel mit ca. 20 US-Atombomben im Widerspruch zum NVV ausgeübt wird. Die Bundesregierung hat durch Beitritt zum NVV auf Atomwaffen verzichtet, diese aber mittelbar – im Ernstfall unmittelbar – angenommen 1 und verletzt somit den Vertrag. Die atomwaffenfrei-Kampagne fordert von der Bundesregierung den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO und die Unterzeichnung des 2021 in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrages.

Auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel (Eifel) sind derzeit im Rahmen der nuklearen Teilhabe ca. 20 US-Atombomben stationiert, die in den kommenden Jahren für viele Milliarden Euro gegen neue, technisch aufgerüstete und „einsetzbarere“ Atombomben (B61-12) ausgetauscht werden sollen. Für den Einsatz dieser Atomwaffen hat die Bundesregierung den Kauf von F-35-Kampfjets der Firma Lockheed Martin beschlossen.

Die atomwaffenfrei-Kampagne fordert von der NVV-Konferenz, den Bruch dieses Vertrages durch die nukleare Teilhabe-Praxis in der NATO zu verurteilen. Kampagnensprecher Martin Singe: „Eine Mehrheit der Vertragsstaaten, insbesondere die blockfreien Staaten, verurteilten die nukleare Teilhabe wiederholt als vertragswidrige Praxis, deshalb kann diese auch nicht als Völkergewohnheitsrecht deklariert werden. Die Hinweise der USA und der Bundesregierung, dass der NVV im Kriegsfall nicht gelte, sind vertragsrechtlich unhaltbar."

Kampagnensprecherin Marion Küpker macht deutlich: „Alle Vertragsbrüche müssen benannt werden, sowohl die nukleare Teilhabe der NATO in Europa als auch eine zukünftig mögliche nukleare Teilhabe von Belarus an russischen Atomwaffen, die von den Präsidenten Lukaschenko und Putin kürzlich angekündigt wurde. Die nukleare Abschreckungspolitik konnte einen völkerrechtswidrigen Krieg Russlands in der Ukraine nicht verhindern. Ein Ende der Atomkriegsbedrohungen kann nur über redliche Verhandlungen zur vollständigen Abrüstung aller Atomwaffen (in good faith) gemäß Artikel VI des NVV funktionieren.“

Die atomwaffenfrei-Kampagne unterstützt die Initiative des ehemaligen costaricanischen Präsidenten und Friedensnobelpreisträgers, Oscar Arias, und des Präsidenten des Global Security Institute, Jonathan Granoff. Sie schlagen vor, als Geste des guten Willens gegenüber Russland den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa und aus der Türkei anzubieten, der wirksam werden soll, sobald im Ukrainekrieg eine Verhandlungslösung erreicht ist.

Für die bundesweite Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" wird Kampagnensprecherin Marion Küpker in der ersten Woche der Überprüfungskonferenz in New York dabei sein.

1 Artikel II des NVV lautet: „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, […]“
 
Quelle: Pressemitteilung 1. August 2022
 
 

Atomwaffendoktrin in neuer NATO-Strategie ist gefährlich

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ kritisiert, dass die NATO in ihrem neuen „Strategischen Konzept 2022“ die nukleare Abschreckung und damit die Bereitschaft zur Drohung mit und zum Einsatz von Atomwaffen bekräftigt. Die NATO will ihr globales Lagebild ausbauen und ihre Reichweite vergrößern, um im Einklang mit ihrem 360-Grad-Ansatz in allen Dimensionen und in alle Richtungen abschrecken und verteidigen zu können. Russland gilt generell als Bedrohung, China als „Herausforderung“.

Die NATO hält es daher für notwendig, nukleare Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses deutlich zu stärken, da sie „der oberste Garant für die Sicherheit des Bündnisses“ seien. „Zu diesem Zweck werden wir eine substantielle und dauerhafte Präsenz zu Lande, zu Wasser und in der Luft sicherstellen, unter anderem durch eine verstärkte integrierte Luft- und Raketenabwehr.“, heißt es in dem neuen Strategiedokument. Die Rolle der in Europa, auch in Deutschland, stationierten US-Atomwaffen wird eigens betont. Eine Erklärung, Atomwaffen nie als Erster einzusetzen („no first use“) –“ wie es von der Friedensbewegung als vertrauensbildende Maßnahme seit langem gefordert wird –“ fehlt im Strategiepapier.

Gerade der Ukraine-Krieg zeigt jedoch, wie schnell die Welt an die Schwelle des Atomkrieges geraten kann. Russland hat indirekt mit dem Einsatz von Atomwaffen gedroht und will nun in Belarus nuklear bestückbare Iskander-Raketen sowie nukleare Fliegerbomben stationieren und belarusische Kampfflugzeuge entsprechend ausstatten. Dadurch wird die Rüstungsspirale angeheizt, und es besteht die reale Gefahr, dass die NATO nun auch in östlichen Staaten, wie Polen, Atomwaffen stationiert. In diesem Kontext macht es Hoffnung, dass die NATO-Russland-Grundakte vonseiten der NATO bislang nicht aufgekündigt wurde. Die Grundakte verbietet die Stationierung von Atomwaffen in den östlichen NATO-Staaten.

„Einer weiteren Eskalation bei der Stationierung von Nuklearwaffen kann nur mit sofortigen und ernsthaften neuen Verhandlungen über alle Kategorien von Atomwaffen begegnet werden. Ein atomwaffenfreier Korridor in Europa ist als erster Schritt notwendig. Bloße Lippenbekenntnisse zu nuklearer Abrüstung nützen nichts“, so Regina Hagen, Sprecherin der atomwaffenfrei-Kampagne. „Nachdem mit einer Ausnahme sämtliche Abkommen zu Nuklearwaffen aufgekündigt wurden, ist ein Neustart nötig, um zu wirklicher nuklearer Abrüstung zu gelangen, wie sie im Nichtverbreitungsvertrag (NVV) zugesagt wird.“, so Regina Hagen weiter. Am 1. Juli 2022 ist es 54 Jahre her, dass die USA, Großbritannien und die damalige UdSSR den NVV unterzeichneten. Seitdem bleibt das dort enthaltene Versprechen auf vollständige nukleare Abrüstung uneingelöst.

Aktuell gerät vollkommen aus dem Blick, dass Frieden nicht mit immer mehr Waffen gesichert werden kann. Mit dem 100-Milliarden-Aufrüstungspaket will die Bundesregierung auch neue Atombomber F-35 anschaffen. Statt weiterer Aufrüstung ist es dringend erforderlich, darüber nachzudenken, wie nach dem Ukrainekrieg eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur in Europa - unter Einbeziehung Russlands –“ neu konstituiert werden kann.

Das Dilemma der nuklearen Abschreckung wurde seitens der Friedensforschung immer wieder benannt: Die Bedrohung mit Atomwaffen ist nur glaubwürdig, wenn auch der Wille zum Einsatz dieser Waffen ernsthaft vorhanden ist. Das beinhaltet die Bereitschaft zu massenmörderischen Kriegseinsätzen bis hin zur vollständigen gegenseitigen Vernichtung. Das Konzept ist aus diesem Grund laut Internationalem Gerichtshof völkerrechtswidrig. „Nur eine Welt ohne Atomwaffen kann dieses Dilemma bewältigen“, so Kampagnensprecher Martin Singe. „Die erste Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag vergangene Woche in Wien hat aufgezeigt, dass dieser Weg notwendig und gangbar ist.“

Die Kampagne fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Überprüfungskonferenz zum NVV im August in New York darauf zu drängen, dass die Atommächte ernsthafte Schritte hinsichtlich ihrer Verpflichtung aus Art. 6 des Vertrages zu vollständiger nuklearer Abrüstung einleiten. Die Bundesregierung kann auf diesem Weg vorangehen, indem sie in der NATO die nukleare Teilhabe aufkündigt, die US-Atomwaffen aus Büchel abziehen lässt und dem Atomwaffenverbotsvertrag beitritt.“, fordert Singe für die atomwaffenfrei-Kampagne.

Quelle: Büchel ist überall

Atomwaffenfrei-Kampagne fordert Nein zur 100 Milliarden-Aufrüstung

Logo der Atomwaffenfrei-Kampagne "Büchel ist überall"Die Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ruft die Abgeordneten des Bundestages auf, der geplanten Änderung des Grundgesetzes in Artikel 87a zu widersprechen. Die geplante Aufrüstung der Bundeswehr mit einem „Sondervermögen“ von 100 Milliarden Euro widerspricht dem Friedensgebot der Verfassung. Die Kampagne fordert eine namentliche Abstimmung über diesen schweren Eingriff in das Grundgesetz, die Abgeordneten müssen ihrem Gewissen und nicht dem Druck ihrer Fraktionen folgen. Die nötige 2/3-Mehrheit ist noch zu stoppen.

Da das Paket auch die Anschaffung der Atombomber F-35 und die Produktion des nuklearfähigen FCAS-Bombers umfasst, würde die nukleare Teilhabe der Bundeswehr auf Jahrzehnte festgeschrieben. Der von der Büchel-Kampagne geforderte überfällige Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) rückt damit in unendliche Ferne. Die beobachtende Teilnahme der Bundesregierung bei der anstehenden ersten Staatenkonferenz zum AVV sollte ein erster Schritt hin zu einem Vertragsbeitritt sein.

Die Friedensbewegung wird sich weiterhin für Abrüstung, Friedensverträge und das Ende der nuklearen Teilhabe einsetzen. Für eine Beendigung des Ukraine-Krieges, dessen mögliche - unter Umständen atomare - Eskalation noch lange nicht gebannt ist, ist dringend eine neue diplomatische Initiative notwendig.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 01.06.2022

Ampel schaltet auf Grün für nuklear bestückbare Kampfjets als Tornado-Ersatz

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiDie Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ ist entsetzt über die Ergebnisse des Koalitionsvertrages. Mit der Festlegung auf die Anschaffung neuer Trägerflugzeuge für die Atombomben in Büchel wird die nukleare Teilhabe zementiert. SPD und Grüne widersprechen allen zuvor gegebenen verbalen Beteuerungen zu nuklearer Abrüstung. Stattdessen wollen sie mit Milliarden die nukleare Aufrüstung unterstützen. „Vage Äußerungen hinsichtlich internationaler Verhandlungsprozesse zu nuklearer Abrüstung sind zu wenig! Wenn die atomare Weltuntergangsuhr auf 100 Sekunden vor 12 steht, nützt das wiederholte Zitieren von Fernzielen nichts. Die Welt braucht konkrete Schritte zu nuklearer Abrüstung“, so Hildegard Slabik-Münter von der atomwaffenfrei-Kampagne.

Die Zusage der Teilnahme an der Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag im März 2022 als Beobachter ist lediglich ein Trostpflaster! Da konnte die Ampel-Koalition nach konkreten Versprechen von SPD und Grünen nicht mehr zurück. „Dass der Koalitionsvertrag eine Mitgliedschaft im Vertrag jedoch explizit ausschließt, ist nicht hinnehmbar“, so die Sprecherin der Kampagne, „wir fordern weiterhin den Beitritt zum Verbotsvertrag und den Abzug der Atombomben aus Büchel“. Die Kampagne hatte immer betont, dass die Teilnahme im Beobachterstatus nur ein erster Schritt hin zu einem Beitritt zum Verbotsvertrag sein müsse. Die neue Koalition darf nicht dauerhaft dem Mehrheitswillen der Bevölkerung zum Abzug der Atombomben aus Deutschland zuwider handeln. Die Kampagne wird deshalb mit verstärktem Protest und politischem Widerstand gegen die geplante nukleare Aufrüstung kämpfen und fordert die Mitglieder der SPD und der Partei Bündnis 90/Die Grünen auf, dem Koalitionsvertrag nur unter dem Vorbehalt einer Nachbesserung hinsichtlich einer Beendigung der nuklearen Teilhabe zuzustimmen.

Quelle: Pressemitteilung.

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