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CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

SharePic zur Kampagne "30 Jahre sind genug –“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" - es gibt nur eine Menschenwürde! Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023
OFFENER BRIEF 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
info@bmas.bund.de
arbeitundsoziales@bundestag.de

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
und die Verantwortliche der einzelnen Parteien 

30 Jahre sind genug –“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 

Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.

Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 62 großen Organisationen dessen Abschaffung gefordert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.

Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

+++ENDE Offener Brief+++

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
Mehr infos hier: MITMACHEN

Sozialrecht: Neue Regelungen 2023

Der Sozialverband VDK , bei dem man übrigens dringend Mitglied werden sollte, sofern man nicht mindestens in einer DGB Gewerkschaft dabei ist, hat dankenswerterweise einige Links zu den neuen Regelungen 2023 zusammengestellt, die einen ersten Einblick geben


Die Existenzangst wächst - es droht massive Verarmung

Logo: Auf Recht bestehenOb bei den Lebensmitteln, den Energiekosten, der Miete oder anderen Ausgabeposten: Die Preise steigen in hohem Tempo. Besonders für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentner*innen und Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, ist die Aussicht auf Herbst und Winter äußerst düster. Viele Menschen fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sie sind völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung
Das geplante „Bürgergeld“ setzt trotz kleiner Verbesserungen Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fort. Daran ändert auch die zum 1.1.2023 angekündigte Anpassung der Regelsätze an die Inflation der letzten Monate wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Doch das ist bei weitem nicht genug. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht. Auf den Tag gerechnet steht Betroffenen so sehr wenig Geld zu, von dem sie dann Lebensmittel, Strom, Kleidung, Schuhe, Anschaffung von Möbeln, und vieles andere bezahlen sollen –“ sofern das Jobcenter nicht schon etwas davon für ein vorheriges Darlehen o. ä. aufrechnet. Für Lebensmittel bleiben so rechnerisch knapp 6 Euro pro Tag übrig. Dass das reicht, glauben offenbar nicht einmal die Leitungen der Jobcenter mehr, die von NRW haben schon Anfang 2022 in einem offenen Brief eine sofortige Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro verlangt!

Wir fordern konkret:
- Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
- Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
- Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
- Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
- Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und Teilhabe ermöglichen. Leistungskürzungen wie zum Beispiel Sanktionen müssen deshalb ausgeschlossen werden.

Es reicht!
Das „Bündnis AufRecht bestehen“ will die Unzufriedenheit und die Wut vieler Menschen bei einem dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Etikettenschwindel „Bürgergeld“ –“ Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!“ klar zum Ausdruck bringen. Bisher haben bereits Gruppen in Berlin, Bonn, Dortmund, Herne, Koblenz, Kaiserslautern, Münster, Oldenburg und Wolfsburg verschiedene Aktivitäten angekündigt, die vor allem am 14.Oktober stattfinden sollen. Wir sind sicher, dass noch mehr dazu kommen. Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, gibt es hier.

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB–KV Bonn/Rhein–Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG–PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung 10. Oktober 2022

Was mir heute wichtig erscheint #149

Märchen: Am "Tag der deutschen Einheit" protestierten tausende Antifaschisten gegen Naziaufmärsche zum Beispiel in Regensburg oder Friedrichshafen. In Friedrichshafen durften weniger als 200 Neonazis von 2500 Polizisten behütet durch die Randbezirke ziehen, während zur gleichen Zeit annähernd 250 junge Gegendemonstranten von der Ordnungsmacht eingekesselt und über Stunden festgehalten wurden. Wer erwartet, daß dies in den Medien skandalisiert wird, täuscht sich, waren es wieder einmal die Antifaschisten, die als die Buhmänner für die Medien herhalten mussten. Diese befassten sich erst gar nicht mit der Ansprache von Heinz Siefriz - Bundesschatzmeister der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), sondern machten in der üblichen, nur scheinbaren journalistischen Neutralität wieder einmal den Bock zum Gärtner: "Bei einer Kundgebung der rechtsextremen Jungen Nationaldemokraten sind am Sonntagnachmittag 240 Gegendemonstranten vorübergehend in Gewahrsam genommen worden, fünfzehn wurden vorläufig festgenommen. Nach Polizeiangaben wollten sie einen genehmigten Aufzug der Jungen Nationaldemokraten gewaltsam stören." Fritz Güde, Redaktion StattWeb kommentiert dies anlässlich des Augenzeugenberichtes "Die Mär von den gewaltbereiten Gegendemonstranten" von Hans Peter Koch bei Seemoz: "Man vergleiche diesen Artikel eines Mannes, der dabei war, mit dem, was zum Beispiel die schriftlichen Meldungen des swr noch durchließen. An sich wäre es angebracht, die dortigen Verharmlosungen sofort zu löschen. Sie sollen aber stehenbleiben, um zu zeigen, wieviel Prozent der erlebten Wirklichkeit unsere freie Presse normalerweise durchlässt. Nicht genug, dass die Polizisten mürrisch ihre Aufgabe erfüllen, eine Portion Holter-Dipolter-Brigadisten mit heilen Knochen durchs feindliche Umfeld zu führen. Ganz offenbar ist bei jeder Demo dieser Art eine Reihe von Greifern dabei, denen das Schützen herzlich egal ist, wenn sie nur ein paar neue Opfer der Justiz zuführen dürfen. Verletzungen beginnen für diese Brut bei Polizisten schon mit der Berührung durch einen Erdbrocken. Bei Demonstranten möglicherweise erst beim Leichentransport. - So also präsentiert sich hautnah, was unsere Ruhe unter keinen Umständen stören darf. Wir möchten die Illusion schließlich nach Möglichkeit bis zur Rente mit 67 und darüber hinaus gerne beibehalten, bei uns gebe es keine Gewalt. Und wenn höchstens von ein paar Finsterlingen in einer dunklen Straßenecke."

Erwartungen: Laut den Worten des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) plant die sächsische Landesregierung bereits im November ein neues Gesetz zum Versammlungsrecht auf den Weg zu bringen. Nähere Inhalte sind aus dem Interview der "Leipziger Volkszeitung" nicht zu entnehmen. Angesichts der Tatsache, dass es von der CDU kommt, und weil Tillich im Interview dieses Vorhaben als erstes nennt, sollte man allerdings keine Verbesserungen erwarten: Frage: "Herr Ministerpräsident, die Koalition steht, die Minister  sind vereidigt. Was können die Sachsen als erste Maßnahme von ihrer neuen Landesregierung erwarten?" Tillich: "Wir arbeiten bereits an  einem neuen Gesetz  zum Versammlungsrecht. Das war mit der SPD nicht möglich. Der Gesetzesvorschlag soll für die November-Sitzung des Landtags vorliegen."

Antimilitarismus:
So auf jeden Fall nicht: IG Metall fordert: Eurofighter im Koalitionsvertrag aufnehmen

Bombenbastler: Ein Soldat einer Eliteeinheit der Bundeswehr unterhält enge Beziehungen in das Milieu deutscher Rechtsterroristen. german-foreign-policy fasst nochmal zusammen.

Unkritisch: Beitrag bei luzi-m zum "World Peace March", dem "Weltweiten Marsch für Frieden und Gewaltfreiheit", hinter dem offenbar eine Psychogruppe steckt und der dennoch viele, auch bekannte Gruppen und Persönlichkeiten folgen. "Vermutlich sind viele von der Größe des Politspektakels derartig geblendet, dass sie die Kritik gaaanz hinten anstellen. Schließlich kann mensch sich als Teil einer großen Bewegung (sic!) fühlen und solange "Pace" drauf steht und alle mitmachen, kann es wohl gar nicht schlimm sein."

Opfer: Werden die Gebäudereiniger das erste Opfer von Schwarz-Gelb? Und Hartz IV Empfänger die nächsten, bevor alle anderen dran sind? "Das neue Bürgergeld soll [...] leistungsfreundlich und arbeitsplatzschaffend“ ausgestaltet werden."

Aufrüstung: Neulich hatten wir hier auf die "Wunschliste" des Bundesschäubleministeriums zu erweiterten Überwachungs- und Kontrollbefugnissen hingewiesen. Diese sollten als Textbaustein in den nächsten Koalitionsvertrag Aufnahme finden. Waren  einige der "Wünsche" besonders Antirepressionsgruppen bekannt beginnt sich jetzt darüber hinaus gehender Protest zu regen. Das ist auch notwendig, denn das Bundesinnenministerim hat für jeden was in der Tasche. (Via Womblog)

Repressionswelle: Im südmexikanischen Bundesstaat Chiapas eskaliert die paramilitärische und staatliche Gewalt gegen linke Organisationen. Am 30. September wurde José Manuel Hernández Martínez in der Gemeinde 28 de Junio von Sicherheitskräften festgenommen, die sich als Arbeiter der staatlichen Elektrizitätskommission CFE verkleidet hatten. Hernández alias "Chema" ist eine historische Führungspersönlichkeit der Bäuerlichen Organisation Emiliano Zapata (OCEZ) im Kreis Venustiano Carranza, die dort seit den 1980er Ländereien besetzen und zahlreiche Projekte für ihre Basis durchsetzen konnte. Bei der Operation wurde das OCEZ-Mitglied Jordán López erschossen, mindestens drei weitere Bauern wurden verletzt, als sie sich ihrer Verhaftung widersetzen wollten. "Chema" wird vorgeworfen, der marxistischen Guerilla Revolutionäres Volksheer (EPR) anzugehören, was von der OCEZ vehement zurückgewiesen wird. Die Kampffront für den Sozialismus (FNLS), zu der die OCEZ gehört, fürchtet, dass "Chema" wie viele soziale AktivistInnen spurlos "verschwinden" könnte und macht Gouverneur Juan Sabines von der sozialdemokratischen PRD direkt für die Repression verantwortlich.

Solidarität: Bei KBA MetalPrint in Stuttgart Zuffenhausen hat eine offene IG Metall Mitgliederversammlung den Betriebsrat mit großer Mehrheit aufgefordert, Entlassungen nicht zu akzeptieren. Statt dessen solle „Kurzarbeit Null“ für die gefährdeten KollegInnen gefordert werden. Roland Hägele hat seine Bilderserie der Solidaritätsaktionen mit den Beschäftigten von KBA online gestellt.
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