Skip to content

Mire G. wieder eingereist / Frau mit behinderter Tochter aus Freiburg abgeschoben

Die Enkelkinder freuen sich, dass die Oma wieder da ist.
Die Enkelkinder freuen sich, dass die Oma wieder da ist.
Foto: Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung
Auf den Tag genau sieben Monate nach ihrer Abschiebung, konnte Mire G. am 12.06.2021 wieder einreisen. Ihre polizeiliche Abschiebung und die ihres Mannes Sali Krasniqi fand am 12.10.2020 nach einem Aufenthalt von 28 Jahren im Landkreis Biberach plötzlich statt. Herr Krasniqi ist nach seiner Abschiebung aus Riedlingen im Kosovo verstorben. In Riedlingen war Herr Krasniqi ärztlich versorgt und medikamentös eingestellt. Nach ihrer Abschiebung standen beide vor dem Nichts. Wäre die Unterstützung der Kinder und der öffentliche Druck nicht gewesen, hätte niemand von der Abschiebung Notiz genommen. Zahlreiche Vorwürfe gegen die baden-württembergische Abschiebepraxis stehen im Raum. Wahrscheinlich würde Sali Krasniqi noch leben, hätte die Abschiebung nicht stattgefunden.

Nach der Abschiebung gab es bundesweite Proteste, in deren Verlauf sich auch Bundes- und Landtagsabgeordnete eingeschaltet haben. Regional und auch bundesweit berichtete die Presse. Auch in den sozialen Medien wurde die Abschiebepraxis der baden-württembergischen Landesregierung aufgegriffen. Es kam sowohl in Biberach, wie auch an anderen Orten zu Aktionen, die eine sofortige Einreise von Mire G. und Sali Krasniqi forderten. Fast 41.000 Menschen haben eine Petition für eine sofortige Einreise unterschrieben. Verfahren vor dem VG Karlsruhe wurden angestrengt.

Letztendlich hat eine Vereinbarung der Ausländerbehörde Biberach und des Regierungspräsidiums Tübingen im Einvernehmen mit den erwachsenen Kindern dazu geführt, dass Frau G. wieder zu ihren Kindern, Enkelkindern und zu ihrer Mutter zurückkehren konnte und ihr ein Aufenthaltstitel gewährt wird. Die Einreisesperre von 2 Jahren wurde zurückgenommen. Gestern nun am 12.06.2021 ist Frau G. auf dem Flughafen Stuttgart gelandet, nachdem sich das Visums- Verfahren über Wochen hingezogen hatte.

Zu einer Abschiebung aus Freiburg kam es am Donnerstag, den 10.06. Betroffen waren zwei Frauen, die nach Albanien abgeschoben wurden –“ eine Mutter und ihre volljährige behinderte Tochter. Die Mutter lebte seit neun Jahren in Deutschland in einer eigenen Wohnung und war sozialhilfeunabhängig. Sie bezahlte auch die Krankenversicherung ihrer behinderten Tochter und bezog keine staatlichen Leistungen für sie. Detaillierte Hintergründe, warum es zu der Abschiebung kam, liegen aktuell dem Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung nicht vor. Dennoch möchten wir betonen, dass sich diese Abschiebung erneut einreiht in fragwürdige Abschiebungen die in Baden-Württemberg auch mit der neuen Landesregierung stattfinden. Solche Abschiebungen, die zu einem existentiellen Einschnitt im Leben der Betroffenen führen, müssen aufhören. Es müssen grundsätzlich andere Möglichkeiten gefunden werden, die einen weiteren Aufenthalt für die Betroffenen ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

cronjob