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Gegen den Polizeistaat - für solidarische Verhältnisse!

Krisenzeiten sind keine guten Zeiten für bürgerlich - demokratische Rechte. Wohl wissend, dass die Abwälzung die Krisenfolgen nicht auf Dauer ohne wirksame Proteste vonstatten gehen wird, findet in den europäischen Metropolen ein mehr oder weniger verdeckter aber dafür um so umfassenderer Angriff auf erkämpfte Rechte und Freiheiten statt.

Kaum sind die Bundestagswahlen vorbei kommen sie schon aus ihren Löchern gekrochen und hat das Stillhalteabkommen zwischen Politik und Kapital seine Aufgabe erfüllt: DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann hatte am Montag ein 100-Tage-Programm der neuen Regierung mit "Steuererleichterungen" für Unternehmen, dem Wegfall des Kündigungsschutzes für Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitsplätzen, einer "Flexibilisierung des Arbeitsmarktes", dem Durchsetzen der "Rente mit 67" und "Ausgabenkürzungen zur Sanierung des Haushaltes" gefordert. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, forderte von der neuen Bundesregierung eine weitere Stabilisierung der Banken, die Senkung von Steuern und Abgaben sowie die Rückkehr zum Kurs der Haushaltskonsolidierung, also Einsparungen vor allem bei den Sozialausgaben.

Dabei wird die Rechnung schon mit dem Wirt gemacht: "Die Krise kann man nicht gegeneinander bewältigen, den Aufschwung nicht gegeneinander gestalten. Wir brauchen eine Marktwirtschaft in gegenseitigem Respekt und Verantwortung. Das sollte auch das Verhältnis zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen prägen. Wir müssen den Menschen mit einer Politik der Zuversicht die Angst vor der Zukunft nehmen."

Diese Kreidefresserei zielt auf die Aufrechterhaltung der Klassenzusammenarbeit und des parlamentarischen Betruges ab, die wie Driftmann und Co. wissen, brüchig ist und immer weniger zieht, wie die Ergebnisse der Bundestagswahlen mit den Nichtwählern als größter Gruppe zeigen. Aber alleine die Nichtteilnahme an Wahlen sagt noch nicht viel aus über die Motive oder den Stand des Bewußtseins der Nichtwähler. Kapitulation und Resignation oder Aufnahme des selbst organisierten Kampfes gegen die Krisenfolgen und für eine solidarische gesellschaftliche Perspektive als einziger Alternative, diese Frage stellt sich zunehmend und darauf richten sich die Angreifer ein, egal ob es zu diesen Kämpfen kommt oder nicht.

Wir hatten hier vor einigen Tagen auf Schäubles Horrorliste hingewiesen. Dieser kaum verhüllte Wunschzettel der Konzern- und Banketagen ist konkreter Ausdruck weitreichender Angriffspläne, zu dessen aktuellem Stand aus Sicht der Angreifer Warren E. Buffet im November 2006 sagte: "Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen."

Neben den Plänen zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes, der Zusammenführung von Verfassungsschutz und Polizei, dem BKA Gesetz, das jeden zur Verdachtsperson erklärt etc. ist auch auf europäischer Ebene eine Vernetzung polizeilicher Datenbanken geplant. Dabei sollen nach den Plänen der europäischen Innenministerien die Betroffenen in Unkenntnis darüber gelassen werden, ob und welche Daten über sie gesammelt werden, geschweige denn, ob dies überhaupt "rechtmäßig" ist. Kontrolle? Fehlanzeige, das machen die Datensammler - die Innenministerien und Polizeibehörden - selber. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Gegen diese Pläne richtet sich eine Kampagne, die europaweit von zahlreichen Bürgerrechtsbewegungen unterstützt wird:

Kampagne zu Auskunftsersuchen in europäischen Datenbanken

Europaweit sind personenbezogene Daten von Millionen von Menschen in Informationssystemen gespeichert, die von Polizei oder Geheimdiensten betrieben oder selbstverständlich abgefragt werden. Ergänzt und vernetzt werden die diversen nationalen Informationssysteme durch zentralisierte Datenbanken, wie das Schengen-Informationssystem (SIS) oder Europols Computersysteme, und die wachsende Automatisierung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Datenaustausches im Gefolge des Vertrages von Prüm und der „Schwedischen Initiative“.

Betroffen sind längst nicht nur Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Regelmäßig erfasst werden MigrantInnen – sei es, weil sie das „Verbrechen“ begangen haben, sich ohne vorherige Bewilligung im europäischen Wohlstandsraum aufzuhalten, weil sie vom Asylrecht Gebrauch machen wollen oder auch nur, weil sie länger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu Gast sind. Aber auch EU-BürgerInnen werden immer häufiger ohne strafrechtlichen Anlass, z.B. allein wegen einer Kontrolle bei politischen Protesten oder aufgrund eines polizeilichen Platzverweises, auf Vorrat gespeichert und somit zum Sicherheitsrisiko erklärt.

Europäische InnenministerInnen fordern angesichts einer „immensen Datenflut“ mehr Kompetenzen und die technischen Voraussetzungen zur Nutzbarmachung dieses „Daten-Tsunami“ für die Polizeibehörden. „Datamining“-Software soll die Auswertung der Datenbestände vereinfachen und „Entscheidungshilfen“ geben. Personen-, Sach- und Beziehungsdaten werden von Computern prozessiert, die „Risiken“ frühzeitig erkennen und etwaige Straftaten „vorhersehen“ sollen. Die Software hierzu wird von der Sicherheitsindustrie entwickelt, ihr Quellcode – und damit ihre Funktionsweise – bleibt geheim.

Die Schaffung eines grenzenlosen Informationsverbundes – der bis in die USA reichen soll – sowie die Entwicklung von technischen Plattformen für die Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Echtzeit gehört zu den obersten Prioritäten der europäischen InnenministerInnen. Mit dem „Stockholm Programm“, das der Europäische Rat im Dezember verabschieden will, sollen die Pläne offiziell zur Richtschnur für die EU-Innenpolitik der kommenden fünf Jahre werden. KritikerInnen warnen vor einer „Datenbank-Gesellschaft“.

Während der Binnenmarkt für den polizeilichen Datenaustausch immer stärker Kontur gewinnt, entziehen sich die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten in der Regel der Kenntnis und dem Einfluss der Betroffenen. Datenschutz wird in der europäischen Polizeizusammenarbeit klein geschrieben: Gemeinsame Standards bewegen sich auf minimalem Niveau. Fragen der Verhältnismäßigkeit von Datenerfassung oder Speicherfristen werden meistens ausklammert. Erlaubt ist im Prinzip, was das jeweilige nationale Recht hergibt. Selbst dort, wo es europäische „Kontrollinstanzen“ gibt, haben Innenministerien und Polizeibehörden das letzte Wort. Internationaler Rechtsschutz muss von Betroffenen im Ernstfall weit jenseits des Wohnortes erstritten werden.

Damit droht die Normalisierung der unkontrollierten Speicherung und Anreicherung von Daten, die in einem Land erhoben wurden, durch die Sicherheitsbehörden eines anderen Landes. Höhere Datenschutzstandards bestimmter Länder können durch findige BeamtInnen über Länder mit niedrigeren Anforderungen umgangen werden. Und es drohen die Anhäufung einer größtmöglichen Menge von Daten in zentralen „Data Warehouses“, deren Zweck einzig und allein ihre Durchforstung nach der Methode der Rasterfahndung ist, sowie die Veralltäglichung standardisierter Abgleiche großer Datenbestände.

Gesteigert wird dadurch nicht nur das Potenzial für den Missbrauch der Daten. Vielmehr werden die Herkunft und Glaubwürdigkeit der Daten im Alltag grenzüberschreitender Polizeikooperation auch für wohlmeinende BeamtInnen noch weniger transparent sein, als sie es im nationalen Kontext bereits heute sind. Die Konsequenzen falscher „Treffer“ polizeilicher Recherchen im europäischen Informationsverbund können allerdings gravierend sein: verdeckte Überwachung zur Erstellung von Bewegungsprofilen, vorläufige Festnahmen, Aus- und Einreiseverbote, Abschiebung oder auch „nur“ lästige Hausbesuche und Vernehmungen durch ErmittlerInnen – die Last, die eigene Unschuld zu beweisen, obliegt den Betroffenen. Der Freispruch vom nagenden Verdacht, der persönliche Freiheit und zwischenmenschliches Vertrauen unterminieren kann, muss notfalls mühselig auf dem Rechtsweg erkämpft werden – falls die persönliche Lebenssituation dies überhaupt zulässt. Und wir wissen ja: selbst der „Kontakt“ zu Verdächtigten oder ein kleinster „Restverdacht“ rechtfertigen eine Speicherung.

Als Antwort auf diese bedrohliche Entwicklung rufen wir daher all jene, die unsere Sorgen teilen, im Rahmen der Kampagne gegen das „Stockholm-Programm“ dazu auf, nicht nur sich selbst und andere zu informieren, sondern konkret in Aktion zu treten und von ihren Rechten Gebrauch zu machen:  

Nadelöhre des grenzüberschreitenden europäischen Informationsaustausches sind (noch) die zentralen Polizeibehörden der EU-Mitgliedsstaaten – in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA ist nicht nur die nationale Kontaktstelle für das europäische Polizeiamt Europol und seine Computersysteme, für das Schengen-Informationssystem und für den Informationsaustausch im Rahmen bi- und multilateraler Vereinbarungen; das BKA ist auch verpflichtet, Auskunft über eventuell gespeicherte Daten zu geben.

Wer also wissen will, was die Polizei über sie oder ihn zu wissen glaubt, und wer sie damit beschäftigt sehen möchte, Auskunft über die Speicherungen ihrer bzw. seiner Daten in ihren Datenbanken zu geben, dem empfehlen wir, sogenannte Auskunftsersuchen zu stellen. Die Antworten werden Hinweise über das Ausmaß des polizeilichen Zugriffs auf die Bevölkerung geben und können Ausgangspunkt für individuelle Anträge auf Löschung und politischen Widerspruch sein.

Weitere Informationen und das Angebot einer automatisierten Erstellung entsprechender Anschreiben finden sich unter http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/moin.cgi/AuskunftErsuchen.

Mehr zu den zukünftigen Plänen europäischer Innen- und Justizminister: http://stockholm.noblogs.org.

September 2009

Was mir heute wichtig erscheint #46

Durchpeitscher: Obwohl der genaue Text des Koalitions-”Kompromisses” zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche im Bundestag verabschiedet werden. Mehr Hintergrund-Infos sowie über Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden gibt es beispielsweise im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, sowie in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst. (Via Netzpolitik)


Repressionsschlag: Am Mittwoch, den 05. November 2008, wurden in Dortmund, Duisburg und Köln zeitgleich zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht und drei Personen festgenommen. Bei von den Durchsuchungen betroffenen Vereinen handelt es sich um das Anatolische Volks-und Kulturhaus Köln, das Anatolische Kulturzentrum Duisburg und das Anatolische Bildungs- und Kulturhaus Dortmund. Den Festgenommenen wird die „Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ – der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) - nach §129b vorgeworfen. Nach den bisherigen Informationen bezieht sich die Anklage, wie auch im aktuellen Prozess in Stuttgart Stammheim, auf das Sammeln von Spendengeldern, legalen Vereinstätigkeiten und Waffenschmuggel. Weitere Informationen


Hoffnungsträger: Unter dem Titel: "Barack Obama: Vorsicht vor allzu großen Hoffnungen!" stellt die IMI-Analyse 2008/037 von Jürgen Wagner einige Fakten zusammen, die herausarbeiten, warum trotz neuem US - Präsidenten nicht nur bei friedenspolitischen Themen der große Katzenjammer droht: "Unbestreitbar haben die letzten acht Jahre unter der Präsidentschaft George W. Bushs den USA aber auch dem Rest der Welt schweren Schaden zugefügt. Vor allem der "Krieg gegen den Terror" mit den beiden desaströsen Kriegen gegen den Irak und Afghanistan haben das Ansehen der Vereinigten Staaten in der Welt auf einen historischen Tiefpunkt sinken lassen. Darüber hinaus ist es begrüßenswert, dass mit Obama erstmals ein Afro-Amerikaner zum US-Präsidenten gewählt wurde. Auch setzt sich sein innenpolitisches Programm deutlich von dem seines unterlegenen Herausforderers John McCain ab. Angesichts des offensichtlich kritischen Gesundheitszustandes McCains war allein schon die Aussicht, dass im Falle seines Todes Sarah Palin als dessen Nachfolgerin ins Präsidentenamt aufsteigen würde, schlichtweg gruselig. Trotz alledem sollte man jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass vieles darauf hindeutet, dass bzgl. der an Obama gerichteten friedenspolitischen Erwartungen der große Katzenjammer droht. (...)"


Zusammenarbeit: Landespolizeipräsident Hetger zu den im Rahmen der Proteste gegen den NATO Gipfel 2009 geplanten Camps: „Wir wollen keine Protest-Camps in der Grenzregion, in denen sich gewaltbereite Chaoten auf Auseinandersetzungen mit der Polizei vorbereiten. Für die Einrichtung eventueller Camps müssen klare Regeln gelten.“ Beschlossen wurde, die Zuständigkeit im Versammlungsrecht von den örtlich betroffenenLandratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und Großen Kreisstädte auf das Regierungspräsidium Karlsruhe zu verlagern. Die polizeiliche Einsatzleitung liegt beim Regierungspräsidium Freiburg. Es werde dabei vom Regierungspräsidium Karlsruhe und den Polizeidirektionen in der Rheinschiene unterstützt.

Versammlungsgesetz: "... umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen"

Ich dokumentiere hier meinen Einleitungsbeitrag zum Thema Versammlungsrecht in Baden- Württemberg, gehalten bei der Versammlung am 28.10.2008 im Stuttgarter Gewerkschaftshaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
seit Wochen bestimmt vor allem ein Thema die Medienwelt: Die internationale Finanzkrise. Eine halbe Billion Euro wurde mal kurz von der Bundesregierung bereitgestellt, um die Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Und das,

• obwohl angeblich „kein Geld da ist“ und die Menschen in Deutschland es seit Jahren mit einem Sozialkahlschlag ohne Gleichen zu tun haben,
• obwohl oder besser gesagt, weil in Deutschland laut offiziellem Armutsbericht in Folge dessen inzwischen jeder 4. als „Arm“ gilt,
• obwohl die Gewinne der Unternehmen laut Daten des Statistischen Bundesamtes vom 22.02.2007 im Jahr 2007 um 13,96% auf offiziell 585,49 Milliarden € gegenüber einem Zuwachs von 0,71% auf Seiten der Löhne und Gehälter angestiegen sind. 1995 – 2004 kam es so zu einem Reallohnverlust von 0.9 % in Deutschland, was übrigens im Gegensatz zur Entwicklung in den meisten anderen europäischen Ländern steht. (Quelle)

Was passiert, wenn die Maßnahmen der Bundesregierung zur Regulierung der Finanzkrise nicht greifen? Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt? Dass die Beteiligung an Kleinspekulationen kein Ausweg, keine Alternative für die früheren sozialen Errungenschaften ist? Was, wenn die Millionen Menschen, die im Vertrauen auf die Werbeversprechen ihr Erspartes auf die Bank getragen haben, erkennen, dass dies nicht ihre Krise ist, sie dieses Vertrauen endgültig verlieren und vor die Banken ziehen, um ihr Geld zurückzufordern?

Dann werden noch mehr Menschen als bisher Bekanntschaft mit dem nach den Plänen der Landesregierung ab 1.1.2009 geltenden Versammlungsrecht machen.

Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen.

Nach Bayern und Baden – Württemberg hat bekanntlich kürzlich Niedersachsen als ein weiteres Bundesland angekündigt, sein Versammlungsrecht „anpassen“ zu wollen.

Die vorige Woche vom DGB vorgestellte Synopse, in der das bisher geltende Versammlungsrecht den geplanten Verschärfungen gegenübergestellt wird beweist, dass sich die Pläne der Regierung vor allem gegen zur erwartende Massenkämpfe richten. In unserem Einladungsbrief hatten wir dazu ein Beispiel aus München zitiert:

„Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Nach den Vorschriften des BayVersG müsste die gewerkschaftliche Aktion 72 Stunden vorher angezeigt werden mit allen Einzelheiten, die neuerdings nach Art.13 erforderlich sind und ungeachtet der Tatsache, dass keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von ihr ausgingen. Der vorgesehene Leiter müsste sich unter Abgabe seiner persönlichen Daten auf seine 'Geeignetheit' und 'Zuverlässigkeit' überprüfen lassen. Angesichts der Fülle der zu beachtenden Hürden - neuerdings auch schon bei bloß zwei Streikposten - ist voraussehbar, dass die Beschäftigten von der geplanten Aktion Abstand nehmen würden.
In der Gesamtheit der Neuregelungen ist nicht mehr abschätzbar, welchen Belastungen und Risiken sich derjenige aussetzt, der sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen will.“


Nun war dies ja eine kleinere Aktion. Sie macht neben den praktischen Folgen auch eines klar: In der europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) ist eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt. Das hierzulande ohnehin fehlende Recht auf politische Streiks wird durch die Pläne für das neue Versammlungsrecht weiter in Frage gestellt. Der §15 Absatz 3 behandelt das Thema der „Eilversammlungen“. Darunter fallen beispielsweise solche Versammlungen im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Streiks.

Wie sieht das zukünftig bei größeren Versammlungen in Baden – Württemberg aus?

Bei der der Demonstration anlässlich des europäischen Aktionstages gegen Sozialabbau am 3. April 2004 in Stuttgart waren dort 2.000 Ordnerinnen und Ordner aus Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland im Einsatz.

Ordner sind Bestandteil der Versammlung. Die Funktion von Ordnern ist, die Versammlungsleitung bei der Organisierung der Versammlung zu unterstützen. Die Entscheidung über ihren Einsatz darf daher nur bei der Versammlungsleitung liegen.

Der § 15 Absatz 6 verpflichtet den Veranstalter zur Nennung aller persönlichen Daten für die von ihm eingesetzten Ordnerinnen und Ordner. Die Behörden können Ordner ablehnen, die aus ihrer Sicht ungeeignet sind.

So wird bereits in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingegriffen. Bisherige Erfahrungen mit behördlichen Auflagen geben Grund zu der Befürchtung, dass damit Versammlungen unmöglich gemacht werden können. Das Kriterium der "Eignung" von Ordnern ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und bietet Raum für unzulässige Interpretationen.

Insbesondere bei Großdemonstrationen ist es darüber hinaus unmöglich, die persönlichen Daten aller Ordner zu erfassen und den Behörden mitzuteilen. Diese Daten dürfen behördlich gespeichert werden und so können Veranstalter durchaus in die Situation dass sich niemand als Ordner zur Verfügung stellt, weil niemand mit seinem Namen in Verbindung mit der Teilnahme der Versammlung gebracht werden will bzw.man den Versprechungen, ihre Daten würden wieder gelöscht, egal ob zu Recht oder zu Unrecht, keinen Glauben schenkt.

Ohne Ordner keine Versammlung, und so würde der Veranstalter, sofern er keine Ordner stellt, zumindest eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 15 Absatz 6 begehen. Wer setzt sich diesem Risiko aus? Schon alleine damit wird deutlich, dass es in dem Gesetz nicht darum geht, Menschen zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu ermuntern, sondern im Gegenteil alle bürokratischen Register gezogen werden, um sie daran zu hindern.

Der neu eingeführte Begriff Militanzverbot und das Verbot des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke geben der Polizei die Handhabe, gegen Versammlungen vorzugehen, wenn diese den Eindruck der Gewaltbereitschaft vermitteln. Die Vermittlung des Eindrucks der Gewaltbereitschaft und Einschüchterung sind allerdings subjektive Begriffe, die einer willkürlichen Auslegung Tür und Tor öffnen.

In der Gesetzesbegründung ist aufgeführt, dass entsprechende Kleidung unzulässig ist, auch wenn sie keine paramilitärische Merkmale aufweist, aber einen einschüchternden, den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelnden und den öffentlichen Frieden störende Wirkung haben kann.

Die DGB Synopse stellt zu Recht fest, daß es schwerfällt, einen Begriff im Gesetz zu akzeptieren, der von der Auslegung und der jeweiligen politischen Vorprägung der im Einsatz befindlichen Beamten anheim gegeben ist:

(…) Die im Zusammenhang mit Streiks eingesetzten Streikposten sind dem Sinne nach zwar keine gewalttätigen Maßnahmen, können aber durchaus eine einschüchternde Wirkung haben. Zum Beispiel auf Streikbrecher, oder bestreikte Unternehmer … Das Tragen roter Kappen oder Helme, Streikwesten oder T-Shirts kann unter das Militanzverbot fallen.“

Nun behauptet die Regierung weiter, dass die geplanten Maßnahmen zum Zwecke der Eindämmung faschistischer Aufmärsche dienen sollen.

Gerade in Baden – Württemberg hinterlässt das allerdings schon mehr als ein „Gschmäckle“, wurden hier doch bis vor kurzem Jugendliche, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Zeichen der Ablehnung des Faschismus getragen haben, kriminalisiert.

Ich frage mich, warum - wenn dies wirklich beabsichtigt wäre - dann nicht über ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt diskutiert wird. In dem Falle könnte auch der neue Paragraph 130 Strafgesetzbuch angewendet werden, nachdem schwer bestraft wird, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."

Darum geht es jedoch in dem Entwurf nicht, der statt dessen die "Störung von Versammlungen", deren Behinderung oder den Aufruf dazu verbietet. Die kürzlich von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, VVN erstellte Stellungnahme resümiert daher:

Dieser Entwurf eines Versammlungsgesetzes wird weder dem Anliegen gerecht, faschistische Betätigung zu begrenzen, noch modernisiert, verbessert oder erleichtert er Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.

Im Gegenteil: Dieses Versammlungsgesetz schränkt ein ohnehin schon beschränktes Grundrecht weiter ein, belegt Veranstalter mit bürokratischen Schikanen, unterwirft VersammlungsteilnehmerInnen zusätzlicher polizeilicher Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Er behindert Protest gegen Naziaufmärsche.

Statt demokratische Betätigung, Diskussion und Meinungsbildung zu unterstützen stellt dieses Gesetz jeden Bürger, der bereit ist sich öffentlich an den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zu beteiligen unter den misstrauischen Verdacht, ein Störer der öffentlichen Ordnung zu sein. Mit diesem Gesetz kann Demokratie nicht gelebt werden. Es erstickt sie!“


Im kommenden Frühjahr steht Baden – Württemberg im Vorfeld des in Baden-Baden und Straßburg stattfindenen NATO Gipfels 2009 der in der Geschichte des Landes bislang größte Polizeieinsatz bevor: 15.000 Polizisten werden angekarrt, angeblich um die Gipfelteilnehmer gegen 600 angeblich gewaltbereite schwäbische „Linksradikale“, die – wie unser Innenminister schon weiss - durch 6.300 weitere bundesweit bekannte sowie von 3500 internationalen „Extremisten“ unterstützt werden, zu "schützen".

Abgesehen davon, daß allein durch die Wortwahl von vorne herein jeder, der sich für Frieden und die Machenschaften der NATO einsetzt, verteufelt wird, sollen die Veranstalter der Proteste in Zukunft verpflichtet werden „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“ So sollen Versammlungsleiter in die Rolle von Hilfspolizisten gezwungen und eine Spaltung entlang der Frage der Protestformen vorangetrieben werden.

Darüber hinaus ist es damit zukünftig einfach, eine Versammlung zu beenden, indem beispielsweise Störer in den Reihen der Demonstranten platziert werden. Diese Praxis machte bekanntlich nicht nur in Heiligendamm von sich reden…

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen. Rolf Gössner, Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte fasst das zusammen: „Wir erleben eine fatale Entgrenzung staatlicher Gewalten. Wir befinden uns auf dem Weg in einen präventiven und autoritären Sicherheitsstaat.“ An dieser Stelle fehlt leider die Zeit, auf weitere Angriffe auf bürgerlich demokratische Rechte und Freiheiten einzugehen, die in Zusammenhang mit dem Kampf gegen den „Terrorismus“ ins Feld geführt werden, als da wären: Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, die gegenwärtigen Prozesse auf Grundlage der Paragraphen 129, 129a und 129b in Stuttgart - Stammheim, die Diskussion um den Bundeswehreinsatz im Inneren, biometrische Ausweise,  usw. usf..

Wir sollten uns jedoch nicht der Illusion hingeben, die aktuellen Gesetzesvorhaben seien das Ende der Wunschliste.

Im November 2009 wollen die europäischen Innenminister den neuen 5-Jahresplan für die "Innere Sicherheit" der EU beschließen. Zum dritten Mal (nach dem "Tampere-Programm 1999 und dem "Haager Programm" 2004) wird damit eine derartige Richtlinie europäischer Innenpolitik verabschiedet.


In den letzten Programmen wurden genau die eben erwähnten Maßnahmen standardisiert, mit den wir es aktuell zu tun haben. Aber auch neue, gemeinsame Verschärfungen wurden dort verabredet; etwa die Einrichtung der "Grenzschutzagentur" Frontex, gemeinsame Forschungsprogramme zum Einsatz von Drohnen und Satelliten, Systeme zur "Interoperabilität" (Zusammenarbeit) von Datenbanken etc.
In einer Wunschliste für den neuen 5-Jahresplan haben die Innenminister nachgelegt und fordern vor allem im Bereich Migrationsabwehr/ Border Management sowie der extensiven Nutzung von Datenbeständen ("Daten-Tsunami") einschneidende Veränderungen. Ebenfalls auf Agenda steht die fortschreitende Verzahnung von Polizei und Militär, wie sie z.B. in der Sicherheitsforschung, aber auch Auslandseinsätzen der Polizeitruppe EUROGENDFOR praktiziert wird.

Dadurch steht im Grunde nicht nur der Kampf für den Erhalt des bisherigen Versammlungsrechtes auf der Tagesordnung – was für sich genommen bereits ein Erfolg wäre – sondern auch für die Aufhebung der zahlreichen Verschärfungen, die in den letzten Jahren bereits eingeleitet bzw. vorgenommen wurden und die Erweiterung der politischen Rechte der Bevölkerung. Welch breite Kreise sich betroffen sehen, zeigt sich an dem Zuspruch, den wir für unser heutiges Treffen bekommen haben, sei es per Mail, Anruf oder durch Teilnahme: Von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen und Verbände Diözese Rottenburg-Stuttgart, von Attac, der Humanistischen Union, Gewerkschaftern, Vertretern linker Parteien, AK Vorratsdatenspeicherung und mehr. Es steht an uns alle die Herausforderung und die Möglichkeit, trotz der kurzen Zeit einen breiten Protest auf die Beine zu stellen.


Es gilt das gesprochene Wort.

Siehe auch:
Interview mit der "jungen Welt"

Was mir heute wichtig erscheint #42

Provokation: Die IG Metall hat ein "Angebot" von Südwestmetall in der gestrigen 3. Verhandlungsrunde bei der Metall- und Elektroindustrie in Baden  - Württemberg abgelehnt. Gesamtmetallchef Kannegießer wußte wohl, auf was er sich damit eingelassen hatte, und sprach das in seinem Begleitspruch aus: „Das Angebot wird ihnen nicht gefallen“. Heute Nacht laufen die Tarifverträge aus, ab 24 Uhr beginnen Aktionen der Belegschaften.


Selbstbedienungsladen:  Werner Rügemer weist im  Teil 1 des Interviews von Reinhard Jellen auf Telepolis die konkreten Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise nach. Beileibe kein Kapitalismuskritiker bringt er doch etwas Licht ins Dunkel der gegenwärtigen Finanzkrise, mit der Ackermann & Co. angeblich nichts zu tun haben. Auch Teil 2 des Interviews sollte kritisch gelesen werden. Werner Rügemer schlägt als "rationalen Rettungsplan, den wir auch brauchen" unter andem vor "Garantien und Zuschüsse, die er nun für die Banken hergeben will, in die Realwirtschaft (zu) pumpen", ebenso wie die Errichtung "neuer demokratischer Kontrollmechanismen" und das Verbot der "Finanzoperationen, die genau zu dieser Krise geführt haben". Der Kapitalismus lässt sich allerdings nicht bändigen...


Initiative: Dinge, die man als Privatperson gegen die Finanzkrise unternehmen kann. Ein paar ernst gemeinte Vorschläge von "Einfach Übel".


Verfassungswidrig: "Hartz IV-Armut kommt vor das Bundesverfassungsgericht Darmstatt – Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip." Bericht beim Erwerbslosenforum


Unternehmensterrorismus: Anne Roth fragt sich, wenn es bei der im neuen BKA Gesetz geplanten Onlineduchsuchung "nicht um Computer von Privatbürgern (was ist das?) geht, um welche denn dann?"


Asche: Nach seiner Dokumentation "We feed the world" läuft seit gestern der neue Dokumentarfilm von Erwin Wagenhofer über die Leinwände: "Let's make MONEY". Ein Filmtipp von redblog

Du bist nun im Bilde

Du bist nun im Bilde

Bei der Maifeier
hast Du bemerkt,
wie man Dich fotografiert,
heimlich,
von einem Fenster aus,
über den Köpfen der Leute
hier auf dem Marktplatz,
und man hat Dir gesagt,
das sei jetzt oft so.
Du hast also nur entdeckt:
So nimmt man Dich auf!

Aber das ist natürlich
kein Anlaß, beunruhigt zu sein.
Denn Du weißt, Du bist schuldlos, und
auch wenn Deine Akten jetzt anwächst irgendwo,
wie die Vorurteile nun anwachsen werden
an Dir:
Du kannst gewiß sein,
Du wirst das schon los,
ganz bestimmt.

Kein Grund auch,
ohne Vertrauen zu sein
zu denen da oben, die
ja nur ihre Pflicht tun und zu Dir
hier unten so ohne Vertrauen sind.
Glaub es, das geht schon in Ordnung,
in irgendeine Ordnung geht das schon.
Das wird sich aufklären lassen,
kannst Du Dir sagen.
Auch wirst Du keinen Verdacht
ausräumen müssen, später einmal.
Du wirst nur, wenn es um Deine Einstellung geht,
freundlich sein müssen
bei einem Gespräch über Möglichkeiten,
deren Möglichkeit Du doch einräumen mußt.
Also, habe keine Angst,
jetzt und wenn es so weit ist:

Sie machen sich ja nur ein Bild von Dir!


Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Holdger Platta aus: Das Blaue vom Himmel. Bilder, Gedichte, Aphorismen und Kurzprosa zur deutschen Verdrängung von Zukunft und Vergangenheit. GEGENWIND VERLAG Göttingen 1983, Seiten 28 und 29
Siehe auch:
Dr. Dieter Porth
Gert Flegelskamp
Martin Pausch

Was mir heute wichtig erscheint #28

Zusammenarbeit: Wer schon immer wissen wollte, warum die Bundeswehr - wenn es nach der Regierung geht - im Inneren eingesetzt werden soll und sich dann noch fragt, was eigentlich los ist, wenn vor dem Hintergrund der Finanzkrise die ganzen Sparbuchbesitzer und Häuslebauer in Panik austicken und ihren KontoführerInnen auf die Pelle rücken, sollte sich den Beitrag
Im Falle eines Falles …: “Zivil-militärische Zusammenarbeit” gegen Bankenkrise zu Gemüte führen. Von BKA Gesetz, Versammlungsrecht usw. wollen wir gar nicht erst anfangen.


Prozess: Gino Massetti, einziger Überlebender eines Wehrmachtmassakers 1944 an italienischen Zivilisten in Falzano di Cortona, sagt vor dem Strafgericht im NS-Kriegsverbrecherprozess aus, in dem die Mordanklage gegen Josef Scheungraber, Kompaniechef eines Gebirgsjägerbataillons, verhandelt wird. Zur Vorveröffentlichung des Beitrags der AntifaNachrichten „Solang die Mörder leben auf der Welt“ bei StattWeb


Kämpferisch: Metallerinnen protestierten am 7.10. vor dem Verhandlungslokal in Sindelfingen. „Aufrecht und konsequent für acht Prozent“ Beitrag von Ursel Beck


Entgegenkommend: IG-Metall-Chef korrigiert Forderung – sieht aber für die Branche keine Krise „Der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber ist bereit, den Arbeitgebern in einem entscheidenden Schritt entgegenzukommen: Bei der Laufzeit des Tarifvertrages. Das sagte Huber dem SPIEGEL. Der Vorsitzende der IG Metall will nicht länger auf einer einjährigen Laufzeit beharren. "Ich bin durchaus bereit, auf die wirtschaftlichen Unsicherheiten zu reagieren", sagte er in einem Gespräch mit dem SPIEGEL. "Denkbar ist ein Tarifvertrag, der 20 Monate oder länger läuft, statt der gewünschten 12 Monate", so Huber. Damit geht der Gewerkschaftschef erstmals seit der am 23. September beschlossenen Tarifforderung von acht Prozent auf die Arbeitgeber zu…“
Artikel auf Spiegel Online und ein Kommentar von Armin Kammrad


Ratschlag: Der 18. Ratschlag gegen Diskriminierung, Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus findet am 7. - 8.11. in Erfurt statt.


Linus: Linus Torvalds, Linux Kernel Entwickler ist auch unter die Blogger gegangen. So was soll vorkommen. Aber warum ausgerechnet bei blogsport...

Was mir heute wichtig erscheint #12

Objektiv und Subjektiv: Einfach Übel vergleicht mit Hilfe von Gesichtserkennung die Kandidaten zu den österreichischen Nationalratswahlen am kommenden Sonntag auf Übereinstimmung mit prominenten Persönlichkeiten. Dabei ist die Entscheidung eigentlich einfach.


Maßgaben:
Interview mit Fredrik Roggan zum neuen BKA-Gesetz, Verwertungsverboten bei Zufallsfunden mit Online-Trojanern, europäischen Vorgaben und zur Evaluation von Gesetzen.


Forderung und Beißreflex: Als letzter Bezirk der IG Metall hat Baden - Württemberg nun die Forderung für die kommende Tarifrunde aufgestellt. 8% sollen es sein, Forderungen nach einem festen Betrag (Festgeld) und höheren Beträgen konnten sich nicht durchsetzen. Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser beleidigt sogleich die IG Metall Mitglieder: "Die IG Metall hat nicht alle Tassen im Schrank."


Prozessbeginn: Morgen beginnt der Prozess gegen die drei Antimilitaristen in Berlin
Moabit. Wer hin will, muss sich auf einiges gefaßt machen: " Ihr müsst eine Schleuse passieren, an der ihr durchsucht werdet. Die Schleuse wird eine Stunde vor Prozessbeginn,
also um 8 Uhr, geöffnet. Ihr werdet auf Waffen und gefährliche Gegenstände abgetastet und müsst womöglich die Schuhe ausziehen. Nicht erlaubt sind folgende Gegenstände: Feuerzeuge und Streichhölzer, Wurfgegenstände wie Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher sowie Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche Gegenstände, die Lärm machen können, außerdem Kugelschreiber und Füllfederhalter. Erlaubt sind also Bleistift und unbeschriebenes Papier. Gegenstände, die euch abgenommen werden, erhaltet ihr zurück, wenn ihr den Gerichtssaal verlasst.
Ihr müsst euren Personalausweis abgeben. Dieser wird "zur besseren Identifizierung von Störern" kopiert. Diese Kopien werden laut Sicherheitsverfügung nach Sitzungsende wieder vernichtet. Ihr dürft keine Taschen mitnehmen. Handys und Aufzeichnungsgeräte sind auch nicht erlaubt. Wenn möglich, lasst also wenn möglich eure Telefone und auch
Schlüssel, die ebenfalls abgegeben bzw. hinterlegt werden müssen, zu Hause.
Alle ZuhörerInnen erhalten eine Kontrollkarte, die den Beamten vor Betreten des Saales gezeigt werden muß. Im Saal selbst gibt es nur 50 Plätze. Da die Akustik des Raumes schlecht ist, kann man als ZuhörerIn nur etwas verstehen, wenn alle ZuhörerInnen ruhig sind. "


12572 Tote: "Dem folgenden Pressebericht nach sind seit 1988 mindestens 12,572 Personen entlang der europäischen Grenzen gestorben. Davon sind 4,648 im Meer verschollen. 8,830 Migranten sind im Mittelmeer, sowie im Atlantischen Ozean, unterwegs nach Spanien gestorben und 1,594 haben ihr Leben beim Versuch die Sahara zu durchqueren, um nach Europa zu gelangen, verloren ..." Weiterlesen bei "Fortress Europe" via entdinglichung


"Hier und Jetzt": "Die EZLN hat am 16. September ein Communiqué veröffentlicht. Vor drei Jahren haben die Zapatistas mit der 6. Erklärung (PDF) aus dem Lakandonischen Regenwald die Intitiative der Anderen Kampagne angestoßen. Sie vernetzen sich mit Kollektiven, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen in Mexiko und weltweit — links unten und abseits des Parlamentarismus. In der Überzeugnung, dass eine andere Welt nicht nur möglich ist, sondern sie hier und jetzt von uns geschaffen werden muss, bauen die Zapatistas seit Jahren ihre autonomen Strukturen aus..."


Entsetzen: 1991 wurde das Denkmal für Felix Dzierzynski, der nach dem Sieg der Oktoberrevolution die Geheimpolizei Tscheka aufbaute, entfernt geschändet. Nun  soll dass Denkmal vor der Zentrale der Lubjanka, dem Sitz des Geheimdienstes wieder aufgestellt werden. Einigen bürgerlichen Bloggern stellt das die antikommunistischen Haare auf. Auch eine Art des Umgangs. Eine kritische Herangehensweise vom Standpunkt der russischen Revolution aus kann man von denen auch nicht erwarten.

AK Vorrat warnt erneut vor BKA-Gesetz und kündigt Protest an

Zur gestrigen Sitzung des Innenausschusses erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer
Pressemitteilung seine Ablehnung des Entwurfes eines neuen BKA-Gesetzes:

Erstmals werden dem Bundeskriminalamt exekutivische Kompetenzen zugeordnet bei gleichzeitiger Ausweitung geheimer Ermittlungsmethoden. Auch das Trennungsgebot und der Schutz privater Lebensführung werden nicht ausreichend beachtet.

"Das BKA wird durch das neue Gesetz fast zu einer "zentralen und geheimen Bundeskriminalpolizei, die nur noch schwer zu kontrollieren, deren Arbeit nur noch schwer zu begrenzen ist. Viele der heute bei der Sitzung des Innenausschusses angehörten Experten bestätigen dies", warnt Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Mehrere Experten betonen einhellig, dass mit dem Gesetzesentwurf die wichtige Trennlinie zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Arbeit durchbrochen wird.

Das BKA soll im Zuge der Reform ein umfassendes Spektrum geheimer Ermittlungsinstrumentarien erhalten, darunter Observation, geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören selbst in Wohnungen und Einsatz von Wanzen sowie V-Leuten.

Diese Möglichkeiten sollen auch explizit nicht Beteiligte betreffen, die der Gesetzesentwurf vage "Kontaktpersonen" nennt. Als Kontaktperson kann den Buchstaben des Gesetzes folgend jeder Mensch gelten, der auch nur entfernt mit einem Verdächtigen in Kontakt steht.

"Um es zu verdeutlichen: Das BKA könnte meine Großmutter abhören, das Haus durchsuchen oder sie in Beugehaft nehmen, weil ich sie einmal im Jahr besuche. Absurd und brandgefährlich!" betont Lotar Küpper vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Es steht zu befürchten, dass der Bundestag nur an Details des Gesetzes herumdoktort, aber nicht die grundsätzlichen Fragen zum Trennungsgebot und zum Kernbereichsschutz deutlich und kritisch behandelt."

Auch um gegen das neue BKA-Gesetz zu protestieren, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für den 11. Oktober 2008 zu einer großen Demonstration in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn" aufgerufen.

Diese Demonstration ist Teil eines vom Arbeitskreis initiierten internationalen Aktionstages, bei dem zum aktuellen Stand ca. 20 Länder von Asien, Europa, Afrika bis Amerika mit unterschiedlichsten friedlichen Protestformen teilnehmen werden.

Die Kampagnenseite hierzu: http://www.freiheitstattangst.de


Hintergrund:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat bereits sehr frühzeitig vor dem BKA-Gesetz gewarnt und am 06. Mai 2008 eine Petition beim Deutschen Bundestag dagegen eingereicht. Die Zeichnungsfrist wurde mit 11021 abgegeben Unterschriften abgeschlossen und liegt nun dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Prüfung vor.

"Die Botschaft hör' ich wohl..."

Im "roten Blog" wurde eine Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch, 16. Juli 2008 veröffentlicht. Es ging dabei um die Klage von Michael Backmund gegen den Freistaat Bayern: Der Polizeieinsatz gegen eine dju-Veranstaltung war rechtswidrig - die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht beobachten und überwachen. Ein Anwesenheitsrecht gibt es für die Polizei nicht. Auch wenn diese sich das einbildet.

Ähnliche gerichtliche Entscheidungen gab es in der Vergangenheit immer wieder. Was die Polizei kaum daran hinderte, erneut demokratische Rechte mit den Füßen zu treten:

Hamburger Kessel (1986), Einsatz gegen Antifaschisten in Hamburg (2004) und Braunschweig (2005), Frankfurt (2008), die Razzien gegen G8 Gegner (2007) usw. usf.

"... allein, mir fehlt der Glaube", daß sich daran in Zukunft etwas ändern wird. Ein Zweck solcher Repressionen besteht bekanntlich "in erster Linie in der Einschüchterung, Ausforschung und Kriminalisierung" von Protesten. Und darauf werden die kaum verzichten. Grade aus dem Grund sind Proteste gegen Repressionen so wichtig wie die Stärkung von Antirepressionsorganisationen.

Bilderserie: Kuhherde trampelt durch G8 Protestkundgebung, Rostock, 2. Juni 2007

Die bayerische Polizei, dein Freund und Einbrecher

"San des d'Bullen?" - Diese Frage wird ab heute in Bayern weniger gestellt werden. Grund ist nicht etwa die uneingeschränkte Durchsetzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Vielmehr ist heute das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz in Kraft getreten und man bekommt derlei Besuche gar nicht mehr mit. Bei luzi-m.org ist ein längerer Beitrag erschienen, der die möglichen Folgen sehr eindringlich darstellt.

"Durch die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 ..." - Gesetzesentwürfe, die so beginnen, können eigentlich nur herbe Einschränkungen von Freiheitsrechten nach sich ziehen. Genau so beginnt der inzwischen per Änderungsantrag noch verschärfte (.pdf) und am 3. Juli beschlossene Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG, .pdf). Die zeitgleich beschlossene Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (.pdf) formuliert direkt: "Die präventive Wohnraumüberwachung ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Gefahrenabwehr." Beide Gesetze treten morgen, am 1. August 2008 in Kraft.

Damit werden der bayerischen Polizei ab August präventive Rasterfahndung, verdeckte Haus- und "Online"-durchsuchungen sowie die elektronische Kennzeichenkontrolle ermöglicht - und dies erschreckend einfach.

Das folgende Beispiel stellt eine fiktive Situation dar. Natürlich wird sich nicht alles in echten Fällen so abspielen und natürlich klingt es überzogen. Rechtslage und -praxis aber zeigen, dass es nicht viel braucht, damit die Polizei die neu gewonnenen Ermittlungsmöglichkeiten auch "niederschwellig" einsetzen können. (...)

Via
cronjob