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“Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.” Bayerische Verfassung Art. 113

“Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere
Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.” Bayerische Verfassung Art. 113

Zur Auseinandersetzung um das Mittwoch nach 8 stündiger Debatte gegen Proteste beschlossene neue bayerische Versammlungsrecht gibt die Artikelsammlung bei "Lactose, Milch und Zucker" einen Überblick.

Bilderserie: Antikapitalistischer Block

Das Wiki Demorecht faßte zu den ab 1. Oktober geltenden Eckpunkten zusammen:

• Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

• Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.

• VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.

• Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.

• Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd” wirken.

• Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.
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