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S21 und die Desinformationspolitik der Stuttgarter Polizei

Nach der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2012 zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit für Stuttgart 21 GegnerInnen hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit heute eine weitere Erklärung herausgegeben:

Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert.

Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird. Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur "Steuerung von Polizeieinsätzen", sondern auch für "polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung". Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs.

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle: "Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben."

Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen.

Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 01.05.2009 in Ulm und am 01.05.2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern.

Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein, "um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern - und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen "Öffentlichkeitsarbeit":
"Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi- Aufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden.

Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat.
Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“


Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.


Via versammlungsrecht.info. Download der Pressemitteilung.

Siehe auch:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

Presseerklärung Bündnis für Versammlungsfreiheit vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken

In einer Pressemitteilung vom 9.12.2011 kündigt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle weitgehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit an. So heißt es dort: "Künftig werde die Stuttgarter Polizei mehr als bisher verkehrslenkend eingreifen, um die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit bei Aufzügen zu verringern. Dazu gehöre beispielsweise, die bei der Anmeldung und dem Kooperationsgespräch vereinbarten Aufzugstrecken konsequent einzuhalten. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit werde dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt."

Aber verhältnismäßig will er sie schon einschränken, zum Beispiel das Recht auf Spontanversammlungen, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (§ 8 Grundgesetz) gedeckt sind, wird dann für S21-Gegner suspendiert.

Damit aber nicht genug: "Mit rund einem Dutzend Kameras werden die Bereiche des Nord- und Südflügels, des Grundwassermanagements und der relevanten Bauflächen im Mittleren Schlossgarten überwacht. Hinweisschilder werden Passanten künftig auf die dortige Videoüberwachung aufmerksam machen."

Es soll also verdachtsunabhängig, rund um die Uhr, flächendeckend gefilmt werden. Eine derart exzessive Observation beeinträchtigt aber die innere Entschlussfreiheit, an einer Versammlung teilzunehmen ("innere Versammlungsfreiheit") sprich - schreckt ab und schüchtert ein - und ist deshalb rechtswidrig.

Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Datenzu bestimmen,wird dadurch beeinträchtigt. Diesen mehrfachen Rechtsbruch will Polizeipräsident Züfle auch noch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abstimmen.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit dazu: "Wir fordern den Datenschutzbeauftragten auf, sich diesem Ansinnen zu widersetzen und für die Einhaltung der Bürgerrechte Sorge zu tragen."

Der Aufbau einer Drohkulisse durch sogenannte "Gewahrsamscontainer" auf dem Cannstatter Wasen und dem Einsatz tausender Polizisten (die Zahl 9000 wird von der Polizei weder bestätigt noch dementiert) wird als "umfassende Deeskalationsstrategie" bezeichnet.

Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Auch die Aussage Züfles zur Blockade von Baustellenfahrzeugen: „Ein solches Verhalten sei im Grunde nicht friedlich, vor allem deshalb, weil es immer wieder von aggressivem Verhalten geprägt sei“ ist stark einseitig wertend und entspricht nicht der aktuell durch das Bundesverfassungsgericht vertretenen juristischen Bewertung von Sitzblockaden.

Thomas Trüten weiter: "Wenn das Baurecht der Bahn höher steht wie die Grundrechte, dann muss das zu denken geben und die demokratische Öffentlichkeit ist unabhängig von der Position zu 'Stuttgart 21' - aufgerufen, sich einer solchen Entwicklung entgegen zu stellen."

Via versammlungsrecht.info. Download der Pressemitteilung.

Siehe auch:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

Park-Funk: Aus!Sitzen. live im Freien Radio

Am Montag, 5. Dezember 2011, berichtet Park-Funk, die wunderbare Welt des Widerstands, ab 6 Uhr live von Aus!Sitzen. – Jetzt stoppt frau den Bau. Infos aus der Sitzblockade, Musik und was sonst alles bewegt.

Freies Radio für Stuttgart: 99.2 MHz in der Luft, 102.1 MHz im Kabelnetz, http://streaming.freies-radio.de:8000/listen.m3u?src=1, http://streaming.freies-radio.de:8000/listen.m3u?src=2

"So, Herr Kretschmann, sieht die Wirklichkeit aus"

Dokumentiert: Ein offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann vom 16.11.2011. Darin haben von "polizeilichen Maßnahmen" gegen engagierte Kopfbahnhof-Befürworter Betroffene auf die in den Stuttgarter Nachrichten zitierten Äußerungen des Grünen Ministerpräsidenten reagiert, in denen dieser die Aufstellung von Containern als Gefangenensammelstelle für Stuttgart 21 Gegner als "Vorsorgemaßnahme" im Interesse der Demonstranten begrüßt hatte.

An

Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

Offener Brief an den Ministerpräsidenten Kretschmann

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

Sie werden bei Stuttgarter Nachrichten online vom 8.11.2011 wie folgt zitiert: "Kretschmann verteidigte die Pläne der Polizei, für einen solchen Großeinsatz Container aufzustellen, in denen vorübergehend Personen festgehalten werden könnten. Dies sei besser, als wenn sie zur Aufnahme der Personalien draußen warten müssten und etwa eingekesselt werden müssten. Innenminister Reinhold Gall ( SPD) sei verpflichtet, Vorsorge zu treffen."

Wir, die Unterzeichnenden, hatten am 1.2.2011 das zweifelhafte Vergnügen, Opfer dieser "Vorsorge" der Polizei zu werden:

Unter Verletzung des Versammlungsrechts (keine Auflösung der Versammlung, keine Aufforderung, sich zu entfernen) wurden wir morgens um 7.30 Uhr vor dem Grundwassermanagment eingekesselt. Einige von uns standen nur auf dem Gehsteig.

Die Einkesselung bei klirrender Kälte zog sich über drei Stunden hin. Wir wurden dabei wie Schwerverbrecher behandelt: Aufnahme der Personalien, Foto mit Nummer fürs Verbrecheralbum, unsre gesamte persönliche Habe wurde asserviert, d.h. in Plastiktüten verpackt und in einer Liste erfasst, wir wurden einzeln hinter den Polizeibus geführt und einer Leibesvisitation unterzogen. Es fehlte eigentlich nur noch, dass uns Fingerabdrücke genommen und ein DNA-Test gemacht wurde.

Danach wurden wir auf die extra an diesem Tag geöffnete Wasenwache gefahren, wo wir dasselbe Procedere nochmal über uns ergehen lassen mussten (außer der Asservierung unsrer Habe). Ohne richterliche Anordnung wurden wir gesetzwidrig bis 14.30 Uhr in Gewahrsam gehalten. Wir bekamen nichts zu essen und nur auf Nachfrage Leitungswasser zu trinken.

Die Polizei hatte in einer Pressemitteilung zu unsrer Gewahrsamnahme Lügen verbreitet. Auf eine Gegendarstellung unsrerseits hat weder die Polizei noch die Presse reagiert.

So, Herr Kretschmann, sieht die Wirklichkeit aus.

Wir sind empört über ihre Äußerungen und fordern Sie dazu auf, statt Gewahrsamscontainer am Wasen aufstellen zulassen, dafür zu sorgen, dass Ihre Minister des Inneren und der Justiz,die Kriminalisierung des Widerstands gegen S21 stoppen, die Verfahren gegen S21-Gegner einstellen , eine Amnestie für die bereits Verurteilten verhängen und Oberstaatsanwalt Häußler entlassen.

Wir fordern, dass Justiz und das Innenministerium endlich gegen die kriminellen Machenschaften der Bahn vorgehen.

Wir sagen aber auch ganz deutlich: Wir lassen uns durch Gewahrsamnahmen nicht einschüchtern und vom Widerstand abhalten. Wir haben beim Verwaltungsgericht Klage erhoben wegen der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme am 1.2.2011

Mit freundlichen Grüßen

Ursel Beck
Wolfgang Hänisch
Silke Krause
Guntrum Kuschner
Nina Picasso
Heike Weidner
Gerhard Wick

Mit gutem Gewissen - Weitermachen!

101. Montagsdemo 28.11.2011
Foto: Alex Schäfer
Vorbemerkung: Meine Beine tun mir zu früh weh beim Marschieren. Handwerkliche Tätigkeiten mit Ketten, Schaufeln oder Zwillen lagen mir immer schon fern. Peinlich deshalb andere zu Handlungen aufzufordern, denen ich mich allenfalls mental anschließen kann. Der Anblick der Johl- und Armeschwenkermasse aller angeblichen Sieger bei der Direktübertragung der Diskussion nach der Abstimmung im SWR musste aber allen Angst machen. Den nahen und den fernen Landbewohnern. Deshalb -trotz allem - ein Aufruf zum Weitermachen.

Zweierlei steht fest:
1. Die Kosten von S21 werden steigen. Seit Menschengedenken ist es nicht vorgekommen, dass ein Großprojekt den Voranschlag eingehalten hätte. Kleines Beispiel: Neue Harmonie in Hamburg. Aber nur als Einzelfall.Also ist über die sicheren Mehrkosten absichtlich geschwiegen worden, bis man die Katze im Sack hatte.

2. Die Repression gegen die Demonstranten wird polizeilich und juristisch verschärft werden. Nach dem Gejohle der Tiefbau-Freunde am Sonntagabend und den gesammelten Leserbriefen gegen den Schauspieler Sittler ist die Stimmung gedüngt und gemistet. (Sittler hatte im Morgenmagazin auf seinem Demonstrationsrecht bestanden). Von einem Demonstrationsverbot ist im Text der Abstimmung nicht die geringste Rede. Das wird keinen staatstragenden Polizisten von Eingriffen aller Art abhalten.

Zielvorgabe also: Einordnung des Abstimmungsergebnisses - gegen Ansteckung der Demonstranten durch Kretschmanns Plattbauchübungen vor der HEILIGKEIT DES GESETZES. Das stammt aus Cornelius Nepos und Livius, wo die Väter sündige Söhne dem Liktor zuführten. Zieht aber schon lange nicht mehr

Zwar hat ein Referendum immerhin mehr Autorität als ein Landtagsbeschluss. Aber dass es unanfechtbar wäre, steht nirgends.

Sollten Muslime in der Schweiz sich ab jetzt nie mehr um Minarette an der Moschee bemühen, nur weil ein Volksentscheid sich dagegen ausgesprochen hat? Als die Saar 1935 sich gegen alle Anti-Nazi-Argumente für Deutschland entschied, hätte da keiner von der Antifa mehr weitermachen dürfen?

Jede schriftliche Besiegelung eines gegebenen Augenblickzustandes ist kritisierbar. Sie muss als aufhebbar betrachtet werden. Und zwar nicht im Namen eines besseren Wissens- als Diktatur gegen Unwissende.Sondern als Aufgebot des Vergessenen.

Zur Finanzierung und Durchsetzung der Pro-Bahn-Plakatierung - mit allem Druck - vergleiche den kenntnisreichen Artikel im STERN.

Vergessen wurde nicht nur die zusammengeschusterte Berechnung der angeblichen Kosten für die Stadt und das Land Baden-Württemberg. Völlig verdrängt wurde die Art der Stiftung, in welche die freigewordenen Immobilien eingebracht werden sollen. Davon wurde auf einmal gar nicht mehr geredet, seit Geissler davon angefangen hat. Stiftung - das kann alles bedeuten. Auch Krupp ist in diese Rechtsform gekleidet worden. Also: Wohin gehen die fetten Immobilien-Gewinne?

Zusammengefasst: Die Gemeinden - nicht die badischen Großstädte - die für Weiterbauen stimmten, taten das weitgehend unter falschen Voraussetzungen. Durch Bahnplakate betrogen. Also gibt es jedes Recht, weiterhin auf dieses Nichtwissen hinzuweisen. Demonstrare heißt Zeigen.

Darüber hinaus sind alle Handlungen gerechtfertigt, die eine Übereilung, Überrumpelung durch die Bahn stoppen können. Die Bahn nämlich wird so schnell wie möglich durch Abriss und Parkverwüstung Tatsachen zu schaffen versuchen, die nicht zurückzunehmen sind. Um dann erst mit der Geldheischehand herumzureisen. Auch die Castor-Transporte sind durch staatliche Verträge gedeckt. Trotzdem wurden sie seit Jahren erfolgreich behindert. Und nur wenige trauten sich, deshalb Demonstrieren als Anfang des Terrorismus hinzustellen. Eine anstoßerregende Ausnahme.

Peinlichster Schrumbel! Ein Müllsack voll der Argumente, die seither in Stuttgart ausgeschüttet werden!

Der wirksamste Widerspruch gegen solches Durcheinander im Denken wäre die unübersehbare Tat!
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