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Stuttgart: Infoveranstaltung Freiheit für Deniz!

Am 21.04.12 wurde Deniz K. verhaftet. Angeklagt wurde Deniz wegen fünffachen versuchten Totschlags und einer versuchten schweren Körperverletzung, weil er angeblich auf einer antifaschistischen Demonstration in Nürnberg am 31.03.12, die sich gegen die Verstrickung des Verfassungsschutzes mit der NSU richtete, behelmte Polizisten mit einer Fahnenstange aus Holz geschlagen haben soll.

Im November 2012 fand vor dem Landesgericht Nürnberg der Prozess statt.

Während Deniz ohne Beweise zu 2,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde, kam parallel dazu heraus, dass es bei den Ermittlungen seitens der Behörden zu abgesprochenen Falschaussagen und Dokumentfälschungen kam. Kein Polizist wurde tatsächlich verletzt nicht einmal der beschädigte Helm konnte vorgelegt werden. Außerdem kam es zu einem massiven Einsatz seitens der Polizei gegenüber den Demonstranten, wobei viele Demonstranten schwer verletzt wurden.

Veranstaltung: Freitag 12. April, 19 Uhr

Ort:

Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Böblingerstraße 105

70199 Stuttgart-Heslach

(U-Bahn: Erwin-Schöttle-Platz)

Infos: denizk.blogsport.de

Freiheit für Deno!

Seit dem 21. April 2012 sitzt der junge Antifaschist Deniz K. in bundesdeutschen Gefängnissen.

Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe auf einer Demonstration gegen die Verstrickung des Verfassungsschutz in den NSU am 31.3.2012 in Nürnberg versucht, mit einer Fahnenstange 5 PolizistInnen zu töten.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe mit einer Fahnenstange nach PolizistInnen geschlagen, die versuchten in die Demonstration einzudringen.

Dieser angebliche Totschlagversuch fand jedoch nicht einmal Einzug in den Polizeibericht des Tages und noch immer lassen sich keine verletzten BeamtInnen finden.

Einen Monat später nahm man Deniz K. auf einer antifaschistischen Demonstration in Ludwigshafen fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des versuchten 5-fachen Totschlages.

Am 14. November verurteilte ihn das Landgericht wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 2 ½ Jahren Gefängnis.

Der letzte Kommentar Deniz's vor dem Urteil („Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ ) führt noch einmal die Realität in diesem sogenannten Rechtsstaat vor Augen.

Die staatliche Exekutive begeht permanent Rechtsbruch. Sei es durch das Abfilmen friedlicher Demonstrationen, durch das konstante Einkesseln von DemonstrantInnen wie beispielsweise am 1. Mai in Heilbronn, durch brutale Polizeiübergriffe wie in Göppingen oder eben am 31. März. Das rechtlich problematische Verhalten der Polizei findet vor Gericht keinen Raum, stattdessen wird gegen jene ermittelt, die sich gegen diese Willkür zu Wehr setzen.

Die Justiz stellt der Polizei quasi einen rechtsfreien Raum zur Verfügung und verfolgt deren Gewaltakte zumeist nur, wenn es erheblichen öffentlichen Druck gibt und selbst dann bleiben Verurteilungen eine Seltenheit.

Ein Beispiel hierfür sind die Proteste gegen die „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 2. Juni 2011 in Stuttgart. Die rassistische „Bürgerbewegung“ hatte für diesen Tag zu einer Kundgebung aufgerufen, wogegen mehrere hunderte Menschen protestierten. Über 16 von ihnen wurden an diesem Tag verletzt, u.a. mit Kopfwunden und Knochenbrüchen. Die anschließenden Strafanträge der Opfer wurden allesamt von der Staatsanwaltschaft kassiert, welche stattdessen Strafanträge gegen mehrere GegendemonstrantInnen stellte. Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt schien politisch und juristisch ungewünscht, weshalb man der Polizei für diesen Tag pauschal ein Notwehrverhalten zuschrieb.

Für Deniz K. gab es diese Verhaltensmöglichkeit nicht.

Diesem Staat geht nicht darum, mit der Justiz, „unabhängig und gerecht“ ein Urteil zu sprechen, sondern mit ihr politisch zu wirken. Mit ihr antifaschistischen, gesellschaftskritischen Protest zu diffamieren und einzuschüchtern. Dafür verurteilte man Deniz.

Für seine Identität als Antifaschist und Kommunist. Diesen politischen Hintergrund zeigte bereits die realitätsferne Anklageerhebung auf und wurde durch das unverhältnismäßige Urteil, sowie der fehlenden Ermittlungen gegen die Polizei bestätigt.

Deniz K. wurde Opfer der bundesdeutschen Gesinnungs- und Klassenjustiz.

Selten war die Parole „Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle“ angebrachter.

Aus diesem Grund garantieren wir Deniz K. ob während des Berufungsverfahrens oder einer Haftzeit unsere ungebundene Solidarität. Niemand wird vergessen, Niemand wird alleine gelassen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Free Deno!

Unterstützt durch:

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region

Antifaschistische Jugend Rems Murr

Halkevi/Volkshaus Kirchheim / Teck

Rems-Murr Nazifrei

Offenes Antifaschistisches Bündnis Kirchheim / Teck

VVN-BdA, Kreisverband Esslingen

Weiler schaut hin e.V.

Quelle: VVN-BdA Esslingen, 18. Februar 2013



Mehr Information.

Post an Deniz K. bitte an
Solikomitee "Freiheit für Deniz"
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg

Spendenkonto:
Rote Hilfe Kto.: 4007238359 BLZ: 43060967 Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“

Solidarität mit Metin Aydin!

Am Freitag, den 04. Januar 2013, begrüßten einige AktivistInnen die Gefangenen in der JVA Schwäbisch Hall mit Feuerwerk und Parolen. Insbesondere galt der Gruß Metin Aydin und Deniz K., der für kurze Zeit aus Nürnberg nach Schwäbisch Hall verlegt worden war.

Metin wurde Anfang November mit Hilfe des §129b, der die „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ unter Strafe stellt, aus der Schweiz in die BRD ausgeliefert. Ihm wird vorgeworfen Mitglied der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) zu sein und ihm soll in der BRD der Prozess gemacht werden.

Um auf seinen Fall aufmerksam zu machen und um sich mit ihm solidarisch zu zeigen fand am 04. Januar vor den Knast eine Solidaritätsaktion statt. Darüber hinaus kann ein Solidaritätsschreiben untersützt werden, das wir im folgenden dokumentieren:

Am 1. November wurde der kurdische Aktivist Metin Aydin in einem Ambulanzfahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Metin, der als anerkannter politischer Flüchtling in Frankreich lebte, wurde im Juli 2011 während einer Urlaubs-Reise in die Schweiz wegen eines Interpol-Auslieferungsgesuchs aus Deutschland festgenommen und befand sich seither in Isolationshaft in einem Auslieferungsgefängnis.
In der Schweiz ist die PKK keine illegale Organisation und es gibt dort auch kein Auslieferungsabkommen mit der Türkei. Um so brisanter stellt es sich dar, dass ein Tag nachdem der türkische Ministerpräsident zum Staatsbesuch in der BRD war, Metin von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Zum Zeitpunkt seiner Auslieferung befand sich Metin Aydin im 50. Tag im Hungerstreik und war in sehr schlechter körperlicher Verfassung, den er kurze Zeit später aus gesundheitlichen Gründen beendet hat. Bei seiner Auslieferung war er an Händen und Füssen an ein Bett gefesselt. Seine gesundheitliche Situation hat sich zwar gebessert, jedoch hat er nach wie vor massive körperliche Probleme. Seit dem 30. November befindet sich Metin in der JVA Schwäbisch Hall.

Hintergrund seiner Auslieferung ist, dass Metin Aydin mit Hilfe des Antiterrorparagraphen §129b vorgeworfen wird für die PKK („Partiya Karkeren Kurdistan“) und deren Jugendorganisation KCK („Komalen Ciwanen Kurdistan“) seit März 2008 politisch aktiv gewesen zu sein und als „Kadermitglied“ junge Kurden angeworben und ausgebildet zu haben. Die Anklageschrift gegen Metin Aydin, die Bestandteil des Auslieferungsverfahrens war, ist noch nicht fertig ausgearbeitet und es wird mit einem Prozess frühestens im Februar 2013 gerechnet. Neben der Verurteilung von ihm als „Terrorist“ droht ihm – nach Absitzen seiner Strafe – die Auslieferung in die Türkei, also Knast, Folter und politische Verfolgung.

Die Auslieferung Metin Aydins und der kommende Prozess gegen ihn reiht sich damit nahtlos ein in die Verfolgung migrantischer Organisationen mit Hilfe des §129b. Der Paragraph 129b stellt die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe und kann Haftstrafen von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen. Bereits knapp 20 migrantische Linke sind mit diesem Paragraphen angeklagt und verurteilt worden. Auch den bisherigen Verurteilten droht jetzt die Abschiebung in die Türkei. Neben der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) trifft dies vor allem die PKK, die seit Oktober 2010 in der BRD nicht länger als kriminell, sondern als terroristisch eingestuft wird.

Mit dem Fall von Metin Aydin beweist die BRD einmal mehr, welche Rolle sie in der internationalen Aufstandsbekämpfung spielt. Deswegen heißt es für uns in mühevoller Kleinstarbeit Tag für Tag Solidarität zu organisieren, die Gefangenen in unsere Kämpfe mit einzubeziehen und diesen – als deutlichsten Ausdruck der sich verschärfenden Repression – unsere Solidarität zukommen zu lassen.

Zeigen wir Metin Aydin, dass er nicht alleine ist!
Machen wir auf seinen Fall aufmerksam!
Unterstützen wir ihn in seinem Kampf und zeigen ihm unsere Solidarität!

Solidarität ist eine Waffe! Nutzen wir sie!
Solidarität mit Metin Aydin!

Quelle: Solidaritätsaufruf. Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen - www.political-prisoners.net | www.no129.info | www.gefangenen.info

Dieser kann unterstützt werden per Mail an: stuttgart@political-prisoners.net oder an lb-hoch2@riseup.net

Solidaritätserklärung mit Deniz K.

Die ca. 100 Anwesenden der Veranstaltung „Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray- Repression gegen politisch Aktive“ vom 22. November 2012 im „Linken Zentrum Lilo Herrmann“ , Stuttgart Heslach verabschiedeten einstimmig ohne Enthaltung folgende Solidaritätserklärung mit dem kürzlich in Nürnberg verurteilten Antifaschisten Deniz K. :

„Wir erklären unsere unverbrüchliche Solidarität mit dem vom Landgericht Nürnberg am 14. November 2012 zu 2 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilten 19-jährigen revolutionären Antifaschisten Deniz K. und protestieren entschieden gegen diese Kriminalisierung und versuchten Einschüchterung des berechtigten Kampfes aller Antifaschisten.

Wir fordern:
• Vollständige Rehabilitierung des Ansehens von Deniz K.
• Freiheit und Gerechtigkeit für Deniz K.
• Bestrafung der Staatsanwaltschaft und weiterer Verantwortlicher für diese Rechtsbeugung
• Verbot aller Nazibanden und ihrer volksfeindlichen Propaganda und Auflösung der Geheimdienste
• Keinen Fußbreit den Faschisten

Stuttgart, den 22. November 2012"



Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit

Freiheit für Deniz K.!

Deniz K. wurde am 21. April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen bei einer Demonstration am 31. März in Nürnberg, die die Verstrickungen von Staat und NSU thematisierte, mit einer Fahnenstange 2 PolizistInnen verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft konstruiert nun den Vorwurf des „versuchten Totschlags“.

Aus Solidarität mit ihm findet am Samstag, den 26. Mai um 12 Uhr ab der Lorenzkirche eine Demonstration in Nürnberg statt.

Aus Stuttgart gibt es eine gemeinsame Zugfahrt.

Samstag, 26. Mai 2012, 08:15 Uhr Gleis 16, Hauptbahnhof Stuttgart

Weitere Infos gibt es beim Solikreis Deniz K. und auf der Seite des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Freiheit für Deniz K.!

Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.

Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.

Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.

In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation –“ auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei –“ geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.

Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.

Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“

Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände –“ und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.

Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.

„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.

Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.

„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“
, so abschließend das Solidaritätskomitee.

Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.

Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .

Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012
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