Skip to content

Hamburg: Donnerstag Kreiselkonzert mit The Sugar Horses

The Beasts schleudern dem Publikum primitive Blues Trash'n'Roll-Hits, schmutzige Surf-Monster und einige fetzige Garage-Rocker um die Ohren, die dazu einladen sich doppelstöckige Cocktails kredenzen zu lassen und lächerliche Tänze auf dem Parkett zu erfinden. Bekannt für ihre trashigen Shows in bizarrer Garderobe versuchen sie ungewöhnliche Eigenkompositionen nebst einigen individuell verunstalteten Coversongs als Musik zu verkaufen und sind stets in der Lage einen tollen Abend (und hoffentlich auch die Monsterbrücke) zu ruinieren. Also nix wie hin!




Die Deutsche Bahn muss sich aus dem „Tren Maya“ zurückziehen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

An Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG.
An Niko Warbanoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Engineering & Consulting GmbH.
An die DB Engineering & Consulting GmbH.
An den Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
An den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
An die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wimmelbild mit verschiedenen Aspekten des geplanten Tren Maya und des vielfältigen Widerstandes gegen das Megaprojektmit Empörung habe ich von der Beteiligung der DB Engineering & Consulting GmbH, einer Tochterfirma der Deutschen Bahn AG am umstrittenen Megaprojekt „Tren Maya“ in Mexiko erfahren. Wie vielfach belegt ist 1, wirkt sich dieses großangelegte Infrastrukturprojekt in unterschiedlichster Hinsicht katastrophal auf die Ökosysteme der Region aus –“ so zerschneidet es den größten Regenwald des Landes, zerstört dabei den Lebensraum vieler bedrohter Tierarten wie etwa des Jaguars 2, 3 und führt zu massiven Rodungen in Amerikas zweitgrößtem Regenwald 4.

Auf der Halbinsel Yucatan wird mit den sog. „Cenotes“, einem großen System von Karsthöhlen, zugleich die größte Grundwasserreserve der Region in Gefahr gebracht 5, teilweise schon bei den Bauarbeiten zerstört oder kontaminiert. Viele weitere Umweltauswirkungen sind noch nicht einmal geklärt, da sich die mexikanische Regierung gegen entsprechende Umweltverträglichkeitsstudien sperrt. All das sollte als Argument genügen, dass für die Deutschen Bahn, als einem angeblich dem Klimaschutz verpflichteten Unternehmen, jede Beteiligung an einem solchen Projekt hinfällig ist.

Noch problematischer ist ihre Beteiligung jedoch in menschenrechtlicher und legaler Hinsicht. Sowohl das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte als auch das UN-Kommitee gegen Rassendiskriminierung sind in ihren Aussagen eindeutig: Der „Tren Maya“ verletzt die Rechte indigener Gruppen, vor allem das Recht auf eine freie, vorherige und informierte Konsultation über Projekte, die ihr Land und ihre Gemeinden betreffen 6,7. Dieses Recht ist festgeschrieben im Abkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (kurz: ILO 169), das in Deutschland im Juni 2022 in Kraft getreten ist und damit für die deutsche Regierung ebenso bindend ist wie für den überwiegend in Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn.

Besonders schockierend sind in diesem Zusammenhang auch die Falschaussagen der Bundesregierung (durch Staatssekretär Ferlemann) in der Antwort vom 14.09.2021 auf die parlamentarische Anfrage von Sabine Leidig (Die LINKE), die UN seien in das Projekt über ihre Unterorganisationen OHCHR, UN-Habitat, UNESCO und UNOPS eng eingebunden 8. Fakt ist: Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) kritisiert unzweideutig die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem „Tren Maya“ 9 –“ UN-Habitat und UNOPS hingegen sind in einen Korruptionsskandal verwickelt, weil sie mutmaßlich Gelder der mexikanischen Regierung annahmen, um das Megaprojekt zu unterstützen 10. Auch eine Sprecherin der DB Engineering & Consulting GmbH wiederholte diese Falschaussagen gegenüber der internationalen Kampagnenorganisation SumOfUs 11. Es scheint, als wissen Deutsche Bahn und Bundesregierung um die katastrophalen Auswirkungen des Projektes, versuchten sie aber absichtsvoll zu vertuschen!

Der Schutz indigener Gruppen ist nicht nur eine Frage der Menschenwürde, er ist auch gleichbedeutend mit dem Schutz unserer Ökosysteme und damit unseres Klimas und unseres Planeten. Laut BMZ befinden sich 80 % der weltweit verbleibenden Biodiversität auf indigenem Gebiet 12. Ich schließe mich daher der Kritik zahlreicher UN-Organisationen sowie weiterer Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International 13, Peace Brigades International 14 und Greenpeace 15, besonders aber den lokalen Umweltschützer:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen 16 und indigenen Organisationen 17 an und fordere:

Die Deutsche Bahn muss sich aus dem Megaprojekt „Tren Maya“ zurückziehen! Unterlassen sie diese Form der Beihilfe zu Ökozid und Ethnozid!

--
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Trüten






10 U.a.: The Yucatan Times: „Secret agreements between AMLO–™s government and the United Nations for the `Tren Maya ́ is discovered“ (22. Juni 2022), https://www.theyucatantimes.com/2020/06/secret-agreements-between-amlos-government-and-the-united-nations-for-the-tren-maya-is-dicovered/, [zuletzt aufgerufen am 06.06.2022]



13 Amnesty International Report 2020/21, Länderbericht Mexiko: https://www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/amnesty-report/jahre/2020/laenderbericht-mexiko, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]


15 https://www.lajornadamaya.mx/yucatan/170783/greenpeace-mexico-hace-un-llamado-a-reflexionar-sobre-el-voto, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]

16 Greenpeace Mexiko: „Organizaciones y ciudadanos rechazan el Tren Maya con una carta a AMLO“, https://www.greenpeace.org/mexico/blog/8524/organizaciones-y-ciudadanos-rechazan-el-tren-maya-con-una-carta-a-amlo/, [30.07.2021]



Zur Petition, deren Unterzeichnung nicht schaden kann, solange mensch sich nicht darauf verlässt, allein mit einem Appell an die Verantwortlichen etwas auszurichten.

Bahnchaos in Stuttgart: Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.03.2023

Logo der Fraktion DIE LINKE/PIRAT Regionalversammlung StuttgartDringlichkeitsantrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.03.2023:

Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:
1. Der Verkehrsausschuss missbilligt die kurzfristige Ankündigung der Streckensperrung der Bahnstrecke Waiblingen–“Bad Cannstatt in der Zeit vom 21.04.-29.07.2023.
2. Sofern die nachfolgenden Fragen nicht in der Verkehrsausschuss-Sitzung am 15.03.2023 von den Vertreter*innen der Deutschen Bahn (DB) abschließend und vollständig beantwortet werden können, fordert der Verkehrsausschuss die DB auf, diese umgehend zu beantworten, der Region die Antworten spätestens bis zum 22.03.2023 zur Verfügung zu stellen, und die Antworten in der Klausur des Verkehrsausschusses am 27.03.2023 vorzutragen, zu erläutern und ggf. Nachfragen zu beantworten. Sollte eine umfangreiche und vollständige Darstellung bis zum 27.03.2023 nicht möglich sein, ist für die Beantwortung der Fragen eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 12.04.2023 einzuberufen.

a. Ist der in den Medien verbreitete Grund für die Sperrung tatsächlich nur die angeblich nicht fristgemäße Umrüstung von Triebwagen und Lokomotiven für ETCS, oder gibt es weitere Gründe für die Sperrung?
b. Sind mildere Maßnahmen für die S-Bahn-Fahrgäste, wie z.B. Pendelfahrten auf einzelnen Gleisen zwischen Waiblingen und Bad Cannstatt, ernsthaft geprüft worden? Falls ja, warum wurden diese verworfen?
c. Welches Konzept für einen Ersatzverkehr kommt während der Streckensperrung zum Einsatz?
d. Gibt es eine Entschädigung für die Besitzer von Abonnements? Falls ja, in welcher Form?
e. Ist 2023 mit weiteren Streckensperrungen im regionalen Streckennetz zu rechnen, die dem VRS als Aufgabenträger bisher noch nicht angekündigt wurden?
f. Werden die auf der Remsbahn ab dem 22.03.2023 vorgesehenen Teil- und Vollsperrungen unverändert umgesetzt, oder werden die vorgesehenen Maßnahmen zeitlich an die zusätzliche Streckensperrung angepasst?

Begründung:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Ankündigung am 09.03.2023 in Verbindung mit der geplanten Umsetzung ab dem 21.04.2023.
Als Aufgabenträger muss die Region die Auswirkungen auf die Fahrgäste kennen und einschätzen können. Insbesondere die Fahrgäste der S2 haben ja nach der ursprünglichen Planung bereits ab 22.03.2023 erhebliche Einschränkungen sowie Vollsperrungen auf der Remsbahn zu erdulden. Die Informationspolitik der DB wirft im Zusammenhang mit der Begründung der zusätzlichen Streckensperrung viele Fragen auf. Insbesondere der angegebene Grund, auch über 2025 hinaus eine Doppelinfrastruktur wegen nicht rechtzeitiger Umrüstung der Fahrzeuge vorhalten zu müssen, erscheint angesichts der langen Planungs- und Vorbereitungszeit der ETCS-Umrüstung äußerst fragwürdig.

Für die Fraktion DIE LINKE/PIRAT
Christoph Ozasek, Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Hoepfner, Mitglied im Verkehrsausschuss
Michael Knödler Mitglied im Verkehrsausschuss

Quelle: Antrag vom 12. März 2023 (PDF)

Offener Brief an die Deutsche Bahn AG: „Vollständige Rückzahlung der Mordeinnahmen aus NS-Massendeportationen jetzt“

Ioannina, Deportation von Juden
Quelle: Bundesarchiv Bild 101I-179-1575-08
Lizenz: CC-BY-SA

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die deutsche Bürgerinitiative „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki an den Vorstand der Deutschen Bahn AG (DB AG) gewandt. Die DB AG wird aufgefordert, sämtliche Einnahmen aus den antisemitischen Massendeportationen im besetzten Griechenland „vollständig zu kompensieren“, da die DB AG historische Erbin der NS-Reichsbahn ist.


Die NS-Reichsbahn verschleppte 1943 über 58.000 griechische Juden in die Vernichtungslager Auschwitz und Treblinka, darunter mindestens 12.000 Kinder und Jugendliche. Die Opfer wurden dem sofortigen Tod in den Gaskammern ausgeliefert; nur wenige überlebten.

Für die Todesfahrten stellte die Reichsbahn mindestens 570 Güterwagen bereit, um die jüdischen Einwohner von Thessaloniki den Massenmorden zuzuführen. Weitere kriminelle Transporte galten den jüdischen Gemeinden von Kreta, Korfu, Rhodos und Ioannina.


Ihre Mordbeihilfe ließ sich die Reichsbahn bezahlen. Das staatseigene Unternehmen nahm von den Opfern und deren Vertretungskörperschaften mindestens 2,3 Millionen Reichsmark ein, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an den DB-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube.


Dies entspräche nach heutiger Kaufkraft und einschließlich der seit 1943 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,5% einem kumulierten Gesamtbetrag von 89.455.280.- Euro (Neunundachtzig Millionen vierhundertfünfundfünzigtausend und zweihundertundachtzig Euro). Er müsse der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki, der rechtmäßigen Vertretung der Ermordeten, vollständig und ohne Umwege zurückgezahlt werden.


In dem Schreiben verweisen der „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki auf das Beispiel der französischen Staatsbahnen (Société des Chemins de fer Français/ SNCF).

Für die Einnahmen der SNCF aus der Zuarbeit für die deutschen Massendeportationen in die Vernichtung erkannte der französische Staat den Überlebenden und ihren Erben am 4. Dezember 2014 eine individuelle Kompensation zu. Zusätzlich verpflichtete sich die SNCF zu Zahlungen an Gedenkstätten und zivilgesellschaftliche Organisationen, um die Erinnerung wach zuhalten.

Das Schreiben begegnet möglichen Einwänden mit dem Hinweis auf Rechtsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, die alleinige Eigentümerin der DB AG und Erbin sämtlicher Verbrechenseinnahmen ist.


So können nach einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 griechische NS-Opfer ihre Rechtstitel gegen deutsches Staatseigentum in Italien einfordern, selbst sollten sie damit in ihrem Heimatland scheitern.


Weitere Hinweise des Schreibens gelten dem international tätigen DB-Tochterunternehmen „DB Schenker“, das auch in den USA tätig ist, ohne dort wegen seiner Vergangenheit bisher beachtet worden zu sein. „DB Schenker“ ist Nachfolgerin der NS-Firma „Schenker“, die an den Plünderungen jüdischen Eigentums im besetzten Europa maßgeblich beteiligt war, auch in Thessaloniki. Die entsprechenden Einnahmen hat „Schenker“ nie zurückgezahlt.


Der „Zug der Erinnerung“ und die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki hoffen im 70. Jahr nach der Befreiung Europas von der NS-Barbarei auf eine einvernehmliche Übereinkunft mit der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung.

Um der erhofften Übereinkunft Nachdruck zu verleihen, ruft der „Zug der Erinnerung“ die internationale Zivilgesellschaft auf, „Partei für die griechischen Opfer zu ergreifen“ und „in einem gemeinsamen Appell die bedingungslose Rückzahlung der Schulden öffentlich einzufordern.“



Dringender Appell:

www.zug-der-erinnerung.eu

Quelle

Pofalla - die Edelkirsche der Verschmelzung.

Demonstranten kritisieren die Rolle Pofallas in der Überwachungs- und Spionageaffäre („Freiheit statt Angst“ 2013 in Berlin)
Foto: Tobias M. Eckrich
Lizenz: Creative Commons-Lizenz Namensnennung 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert)
Man kennt das noch: Imperialismus enthält unter anderem die Verschmelzung von Wirtschaft und Politik. Wer sich diese Aussagen von Lenin und Rosa Luxemburg zu eigen gemacht hat, sollte sich über Pofallas Turnübung nicht weiter wundern. Er folgte damit zahllosen anderen aus CDU und SPD. Bemerkenswert sind dabei allerdings einige kleine Details. Die das Gebäude illuminieren. Da ist zunächst - noch vor dem Zustandekommen des Wechsels - die rührende Behauptung, Pofalla wolle jetzt endlich mehr Zeit mit seiner neuen Familie verbringen. Jubel nicht nur in feministischen Kreisen. Der dann freilich verfrüht zu Ende ging, als die wahren Absichten unseres Versöhners zweier Welten zu Tage traten. Wichtiger noch die Beispiele für das bisherige Walten des Leiters unserer Politik. War es nicht Pofalla gewesen, der gleich zu Beginn der NASA - Attacke gleich verkündet hatte, es sei alles gar nicht wahr. Und wenn ausnahmsweise doch wahr, dann auf keinen Fall erheblich für unser allzeit gutes Verhältnis zu den USA. Das könnte eine Eigenschaft gewesen sein, die ihn der Bundesbahn besonders ans Herz gelegt hätte. Gibt es einen anderen Bereich, wo über Bahnarbeiten aller Art so schnell ein abwägendes Urteil gefällt worden wäre? Mit so beglückenden Ergebnissen.

Schließlich noch etwas sehr Erfreuliches. Hatte nicht Pofalla in aller Öffentlichkeit den Kollegen Bosbach fertiggemacht, als der unverschämter Weise sich der Fraktionsdisziplin entzog und eigensinnig abstimmte, wie ihn das sogenannte Gewissen antrieb. Sehr löbliche Eigenschaft, um Kritiker der Bahn aus den eigenen Reihen niederzubrüllen.

Sage also niemand, der Pofalla hätte keine spezifischen Bahnkenntnisse. Er hat die viel umfassenderen des Politikers, der in allen Bereichen die Dinge zuregulieren weiß. Und deshalb ist er bei der Bahn allemal der richtige Mann.

Jedenfalls dann, wenn die so dahinfahren will, wie bisher schon.

Überwiegend positiver Ausgang des Rassismus Gerichtsverfahrens vom 19.12.

Der Beitrag vom metallertreff zum Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung bei der DB Service GmbH, auf das wir hier und da schon mal hingeweisen hatten, schätzt dessen Ausgang ein:

"Wir hatten schon mehrfach über das Gerichtsverfahren berichtet, bei der ein türkischer Kollege in 2. Instanz sich gegen eine Verurteilung wegen Verleumdung wehrte. Anlass war eine schriftliche Beschwerde zweier Kollegen wegen rassistischer Äußerungen (Kanaken - Juden - euch müsste man erschießen oder aufhängen) bei ihrem Vorgesetzten gegen einen Kollegen. Die Kollegen wurden anschließend wegen Verleumdung verklagt.

Am Freitag 19.12. fand der 2. Termin in der 2. Instanz statt. Der Vorgesetzte der beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen wurde als Zeuge befragt.

Dabei ergab sich: nach der Beschwerde der beiden türkischen Kollegen luden der Vorgesetzte und der Personalreferent den deutschen Kollegen, dem die rassistischen Äußerungen vorgeworfen wurden, zum Gespräch.

Die Befragung durch den Richter und insbesondere den Anwalt des türkischen Kollegen brachte zutage, dass der deutsche Kollege in diesem Gespräch gegenüber dem Teamleiter durchaus eingeräumt hatte, dass es zu solchen Äußerungen gekommen sein könnte. Er glaubte nur, die Vorwürfe entkräften zu können, indem er sagte, diese sein nur im Spaß dahingesagt gewesen. Dieser Sichtweise hatte sich damals und auch jetzt sein Teamleiter angeschlossen. Der Chef meinte, um den Angeklagten unglaubhaft zu machen, es sei ausreichend zu sagen, dass dieser mit seinen Rassismus-Vorwürfen sich von Kritik des deutschen Kollegen wegen unzureichender Aufgabenerfüllung reinwaschen wollte.

Durch die bohrenden Fragen des Anwalts und dann auch des Richters wurde klargestellt, dass allein die vermutlichen Aussagen des deutschen Kollegen, egal in welcher Absicht sie geäußert wurden, den Vorwurf der türkischen Kollegen hinreichend untermauerten. Den Fragen des Richters, wie der Teamleiter unter diesen Umständen den Angeklagten als unglaubwürdig hinstellen konnten, konnte dieser letzten Endes nichts mehr entgegenhalten.

An diesem Punkt zog sich das Gericht zurück und schlug anschließend eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung vor, d.h. dass die Kosten des Verfahrens der Staat trägt. Damit sollten viele aufwendige Zeugenbefragungen mit absehbarem Ergebnis eingespart werden. Ein Freispruch wurde nicht zur Diskussion gestellt, wohl weil nicht jeder einzelne der Vorwürfe des Angeklagten gegenüber dem rassistischen Kollegen belegt war.

Damit ist nun in 2. Instanz das Recht einigermaßen wiederhergestellt worden.

Es bleibt jedoch ein bitterer Nachgeschmack!

Die beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen haben ihre Arbeit verloren, sind arbeitslos und verschuldet. Für den Kollegen, der das Verfahren nicht in die 2. Instanz fortsetzte, weil er die nervliche Belastung nicht aushielt, bleibt die unberechtigte Strafe bestehen.

Man fragt sich auch: Wenn der Anwalt des Angeklagten, Herr Can von der Kanzlei Bednarek & Can, nicht so gute Arbeit bei der Zeugenvernehmung geleistet hätte, wäre das Ergebnis dann dasselbe gewesen?

Und was für eine Unternehmenspolitik betreibt die Deutsche Bahn Service GmbH (Tochter eines Riesenkonzerns), dass ein Teamleiter gemeinsam mit dem Personalreferenten einfach entscheidet, dass der türkische Kollege, der sich über Beleidigungen beschwert, unglaubwürdig ist und dagegen der deutsche Kollege, der sagt: das ist mir mal rausgerutscht, war aber nicht so gemeint - als glaubwürdig gilt und ihm noch dazu offenbar nahegelegt wird, den türkischen Kollegen zu verklagen? Da der Personalreferent immer einbezogen war, kann sich die Firma nicht auf einen Fehler des Teamleiters herausreden.

Weiter fragt man sich, warum der Betriebsrat der Firma - es gibt einen - dies alles einschließlich der beiden Kündigungen geschehen ließ.

Positiv war in der 2. Instanz, dass der Angeklagte außer durch seinen klasse Anwalt durch ein solidarisches Publikum, mobilisiert durch den Verein DIDF und unseren Verteiler, im Prozess moralisch unterstützt wurde. Dafür dankten die Beteiligten herzlich.

Es ist wünschenswert, dass der Vorgang noch eine breitere Öffentlichkeit findet. Der Sender Radio Dreyeckland berichtete darüber, wodurch auch weitere Freie Radios die Info verbreiteten."

Siehe das RDL Interview: "Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung"

Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung

Solidaritätsflyer

Ich hatte hier schon mal zum Fall etwas gebloggt, nun gibt es ein Interview bei Radio Dreyeckland:

"Aydin und sein Arbeitskollege arbeiteten mehr als 16 Jahre bei der DB-Sicherheit. Immer wieder sahen sie sich von einem deutschen Kollegen rassistisch diskriminiert. Sie berichteten von Ausdrücken wie "Hey Ihr Kanaken", "man müsste Euch erschießen" und "ihr gehört vergast". Aufgrund dieser Vorkommnisse schrieben Aydin und sein Kollege im März 2012 einen Beschwerdebrief an ihren Chef. Etwas später dann die Überraschung. Sie erhielten Strafbefehle wegen vermeintlicher Verleumdung. In der ersten Instanz gab der Mitarbeiter, der vermeintlich Opfer der Verleumdung geworden war zu, dass er wenn er sich aufregte, gegenüber den beiden teilweise oben genannte Ausdrücke verwendete. Als dann auch noch ein Zeuge aussagte, dass der deutsche Mitarbeiter öfter den Hitlergruß verwendete, ging Aydin und sein Kollege von einem Freispruch aus. Doch weit gefehlt: Die beiden wurden wegen vermeintlicher Verleumdung zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Aydin legte Berufung gegen das Urteil ein. Der erste Prozesstag vor dem Stuttgarter Landgericht fand am 5. Dezember statt. Der 2. Prozesstag ist für den 19. Dezember angesetzt.

Wir sprachen mit Gertrud Moll, Betriebsrätin in der IG Metall über den Prozess und die Hintergründe..."

Faschistische Hetze gegen türkische Kollegen bei der Deutschen Bahn. Vorgesetzte und Justiz machen Opfer zu Tätern

Solidaritätsflyer
Solidarisiert Euch mit den Betroffenen

Kommt zum Berufsverfahren beim Landgericht

Donnerstag, den 5.12.2013

10.00 Uhr Landgericht, Urbanstr., 1. Stock, Saal 105

Wenn ein Bahnbeschäftigter türkische Kollegen jahrelang immer wieder mit Aussprüchen terrorisiert wie: "Hey, Ihr Kanaken, man müsste Euch erschießen"..."Ihr gehört vergast". Und wenn er ihnen mit dem Hitler-Gruß gegenübertritt, dann ist das ein klarer Fall von faschistischer Hetze.

Wenn Vorgesetzte bei der DB Service GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn) solche Hetze decken und dann zusammen mit Polizei und Justiz den Spieß umdrehen und die Opfer wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilen, dann zeigt das, dass das was mit den NSU-Prozessen an die Oberfläche befördert wurde, nur die Spitze des rassistischen und neofaschistischen Eisbergs ist.

Die betroffenen Kollegen brauchen in dem Berufungsverfahren unsere Unterstützung. Sorgen wir für einen vollen Gerichtssaal. Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg muss weg. Der Neonazi gehört verurteilt und von der Bahn entlassen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

DIDF Stuttgart (Föderation demokratischer Arbeitervereine)
Borsigstr. 5, 70469 Stuttgart –“ Feuerbach, dost-der@web.de

Kretschmann: Knecht seines Gesetzesfetischismus - und damit Verknechter aller

Winfried Kretschmann
Foto: GRÜNE Baden-Württemberg [CC-BY-SA-2.0], durch Wikimedia Commons
Kretschmann - der hochbeliebte Freund der Katholiken und Anbeter der Natur, wo es nicht weh tut. Tatsächlich ziemlich geschätzt - allerdings, wie sich letzte Woche zeigte, vor allem auch von Nicht-Freunden der Grünen. Zusätzlich vom unzuverlässigen Bruder im Bündnis, dem SPD-Fortschritts-Schwengler, der für den neuen Turm von Babylon die Betonfuhre anschiebt. Der neue Bahnhof - leeres Symbol einer Fortschrittlichkeit "an sich". Und dazu Johlen und Lall von SPD und Kretschmann, wie schön das für die Demokratie "an sich" doch ausgefallen wäre.

Aber Beifall auch von CDU und den verbliebenen angefaulten Apfelbutzen der FDP. Weil Kretschmann vor versammelter Runde bekannte, wie er nach jedem Ausgang dessen verfahren werde, was hierzulande missbräuchlich unter Volksbefragung gehandelt wird.

Er beteuerte intensiv, dass er den Bahnhofsbau durchsetzen werde mit allen Mitteln. Auch wenn gegen den Willen der Mehrheit aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter entschieden werde.

Versteht sich von selbst, werden manche murmeln, bekümmert - oder noch häufiger schadenfroh. Gesetz ist Gesetz. Und eine Geröllhalde von abgenutzten Argumenten rasselt runter: Das Wichtige am Rechtsstaat kann keineswegs sein, dass er gerecht ist. "Gerechtigkeit" - worin die besteht, weiß Gott allein. Rechtsstaat bedeutet vor allem eines: Berechenbarkeit. Gewissheit, dass morgen noch gilt, was heute festgelegt wurde. Ohne das kein Vertrag möglich.

Soweit unbestreitbar. "pacta servanda sunt" brüllte einer unverdrossen ins Volk. Franz Josef Strauss. CSU. Wenn er gerade am bestehenden Zustand sein Vergnügen fand. Dann sind Verträge einzuhalten. Darin folgt ihm Kretschmann vermutlich in allen Stücken und mit einem Plus an staatsverehrender Glaubensverbissenheit.

Einen bescheidenen Vorteil hat das ja. Aber nicht für alle Fälle. Nur dann nämlich, wenn die Gesamtverhältnisse sich ebenfalls diesen Forderungen fügen. Das Beispiel Merkels und ihrer Kumpane in der EU zeigt fast jeden Tag neu das Gegenteil. Jeder feierlich abgeschlossene Vertrag mit den anderen Ländern ist nach Belieben mit Füßen getreten worden. Ohne dass den Geprellten ihr Aufschrei je geholfen hätte.

Aber grundsätzlicher gedacht. Wenn immer alle bisherigen Gesetze, aufgehäuft seit dem Jahr 1949 und noch früher, unverändert weiter gelten müssten bis in Ewigkeit - wozu dann überhaupt noch wählen? Die neugewählte Regierung plus Chef wäre dann nichts als Notar vollzogener Regelungen. Zappelphilipp an vergammelten Schnüren.

Wenn Wahlen wirklich ihren bescheidenen Sinn behalten sollen, müssen Sägungen am vorgezimmerten Gitter möglich sein. Konkret: die damalige Mehrheit im Landtag hatte nicht umsonst ein unerreichbares Quorum festgelegt für Volksbefragungen, sondern weil sie in Wirklichkeit keinen Einfluss der Mehrheit auf ihre Entscheidungshoheit wollte. Umgekehrt sollte es schließlich demokratisch aussehen. Deshalb: Demokratie in Gottes Namen ja - aber nur, wenn vorher Berg und Tal zusammenkommen. Nur nicht die Leut, wie man so sagt. Also in der Praxis: Stimmt ruhig ab! Reinreden lassen wir uns doch nie!

Gesetze schaffen für kurze Zeit die auf Erden mögliche Verlässlichkeit. Aber sehr beschränkt. In Wirklichkeit sind sie Ausdruck momentaner Machtverhältnisse. Eine momentane Stellung im Ringkampf der gesellschaftlichen Kräfte. Diese kann auch wieder verändert werden.

Nur nicht dann, wenn von vornherein ein Kotau vorgelegt wird im Abgeordnetenstadel. Nur dann nicht, wenn einer aufgibt, bevor der Kampf wirklich angetreten wurde. Vor allem dann nicht, wenn der angebliche Feind der bestehenden Verhältnisse diese mit den staatlichen Polizisten durchprügeln will.

Der gegenwärtige Chef-Sessel-Drücker Kretschmann hat noch ein wenig Zeit, sich zu überlegen, was und wohin er will. Er riskiert ziemlich viel. Zumindest ab dem Moment, wo er die grünen Durchsetzer des Staatswillens gegen seine grünen Parteifreunde mit dem Knüppelholz loslässt.

S21 mit "Volksabstimmung" verhindern?

"Die Volksabstimmung ist die Fortsetzung der Schlichtung mit anderen Mitteln" schrieb Arno Luik in der Kontext Wochenzeitung. Wie recht er hat zeigt die Geschichte der geplatzen Illusionen, das Projekt "Stuttgart 21" mit anderen Mitteln als dem vielfältigen demokratischen Protest auf der Strasse, den Betrieben, den Blockaden und mehr zu Fall zu bringen:

  • Obwohl es keine Kompromisslösung bei S21 gibt, setzen viele S21 GegnerInnen große Erwartungen in die sogenannte Schlichtung. Alle Hoffnung in Heiner Geissler sind jedoch vergebens. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Obwohl es eine Deckelung der Kosten von 4,5 Milliarden Euro gibt und lange bekannt ist, dass diese voraussichtlich locker überschritten werden, erledigt sich S21 damit nicht von selbst. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Merkel erklärt Landtagswahl in Baden-Württemberg zur Abstimmung. Viele S21 GegnerInnen setzen ihre Hoffnung in eine andere Regierung. Mappus wird abgewählt. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Alle Augen auf die "Volksabstimmung". Obwohl diese lediglich eine Abstimmung über den Finanzierungsanteil der Landes ist und eben NICHT über "Stuttgart 21". Für den Fall, dass die S21 Gegner vor dem Ergebnis nicht kuschen, werden ihnen schon einmal die demokratischen Instumente gezeigt. Dagegen protestieren sogar die Stuttgarter Grünen mit einem offenen Brief. Einige Volksabstimmungsbefürworter wollen keinen Gedanken an den Tag nach der Volksabstimmung verschwenden: Flyer für eine Großblockade sollen, wenn es nach ihnen geht, nicht verteilt werden. Als ob S21 durch die Volksabstimmung besser wird. So wird das nichts. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Die Deutsche Bahn erklärte im September trotz Volksentscheid im Dezember weiterzubauen. Aktuell erklären Sprecher für den Fall, dass die Volksabstimmung für sie gewonnen wird: Es wird weiter an S21 gebaut...


What next?
cronjob