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Eliane Weimann solidarisch unterstützen

Wir hatten hier mehrfach über den Fall der Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann berichtet, die gegen ihre inzwischen 3. Kündigung durch die Stuttgarter Volksbank AG klagt. Der Fall von Frau Weimann steht für eine offenbar verbreitete Praxis im Umgang mit Müttern, die nach dem Ende des Erziehungsurlaubes aus dem Job gemobbt werden. Eine solidarische Unterstützung ist daher notwendig. Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hatte in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der Verhandlung am 31. Januar einen neuen Kammertermin angesetzt.

Ludwigsburger Kammer

Dazu ging eine Mail an die LabourNet Redaktion:
„Im Fall Weimann, soll es nun endlich eine Entscheidung geben.
Termin Arbeitsgericht Stuttgart Aussenkammer Ludwigsburg, Friedrichstraße 5 (nahe Bahnhof) am 24.4. 2008 um 10.00 Uhr.
Nun endlich hat das Gericht den Kammertermin, der zum ersten Mal am 6.12.2007 sein sollte und erneut im Januar vertagt wurde, auf den 24.4. angesetzt. Frau Weimann arbeitete in der Stuttgarter Volksbank AG seit vielen Jahren. Sie bekam ein Kind, wollte gegen den Willen des Vorstandes ihr Recht auf Arbeit nach der Erziehungszeit wahrnehmen –“ und kämpft jetzt gegen die 3. Kündigung in Folge. Die ersten beiden hat die Bank zurückgenommen, nachdem durch eine Reihe von Gerichtsterminen klar war dass die Bank nicht gewinnen kann. Am Tag der Rücknahme der 2. Kündigung wurde die 3. Kündigung rausgeschickt. Der Fall war mehrfach in den Stuttgarter Zeitungen , auch im Stern letztes Jahr, in der Fernseh-Landesschau –“ wir wollen wieder die Presse nutzen und brauchen deshalb viele viele viele Unterstützer, damit die Bilder gut werden und keine 4. Kündigung folgt wegen der negativen Einstellung der Öffentlichkeit gegen die Bank. Bitte an alle, die Zeit haben: Unterstützt Frau Weimann! Vielen Dank und uns allen viel Erfolg!“

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet

Kammerentscheidung: Keine Entscheidung in Sachen Weimann vs. Volksbank Stuttgart

Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.

Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.

Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt.

Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss.

Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.

"MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau
Weimann zurück.

Fall Weimann: "Die wollen sie loswerden"

Beim heutigen Kammertermin in Ludwigsburg wurde die dritte Kündigung der Stuttgarter Volksbank AG gegen die Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann verhandelt. Über dreißig Kolleginnen und Kollegen von ver.di, der IG Metall, von der Telekom und Schlecker nahmen teil und stärkten Eliane Weimann so den Rücken.

Eliane Weimann ist seit 21 Jahren bei der Stuttgarter Volksbank AG als Kreditsachbearbeiterin in der Kreditabteilung für Firmenkunden beschäftigt. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in Elternzeit und wollte anschließend - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage. Im Oktober 2005 ist sie - gegen den Willen der Bank - aus der Elternzeit zurückgekehrt. Das war bei der der Stuttgarter Volksbank offenbar nicht eingeplant, weshalb sie im Dezember 2005 ihre erste Kündigung erhielt.

Zur Bilderserie : Ludwigsburger Kammer

Der erste Kündigungsschutzprozess
Diesen hat Frau Weimann im Februar 2006 in erster Instanz gewonnen, die Bank hat dagegen im April 2006 Berufung eingelegt. Diese wurde allerdings im März 2007 zurückgenommen, nachdem bereits das erstinstanzliche Urteil so klar war und deshalb sehr wahrscheinlich war, dass sie wieder unterliegen wird.

Die zweite Kündigung
Im Dezember 2006 wurde gegen Frau Weimann dann die zweite Kündigung ausgesprochen, welche seitens der Bank am 12.06.2007 zurückgenommen wurde. Auch hier wurde schnell klar war, dass die Bank diesen Prozess ebenfalls verlieren wird. Der Richter hatte bereits im Februar bei einem Gütetermin eine Einzelrichterentscheidung angeboten hatte. Bereits dort wurde von der Volksbank die nächste Kündigung angekündigt.

Die dritte Kündigung
Am 20.04.2007 erfolgte für Eliane Weimann die "Freistellung" von der Arbeit. Seither darf sie nicht mehr arbeiten! Am 15.06.2007 (nur 3 Tage nach der Rücknahme der 2. Kündigung) wurde dann gegen Frau Weimann die dritte Kündigung ausgesprochen.

Gegen diese Kündigung klagte Frau Weimann. Im Rahmen von Personalabbau wurde seitens der Bank eine "Sozialauswahl" mit 49 Beschäftigten getroffen, die entlassen werden sollten. Unter den Namen auch der von Eliane Weimann. Gestritten wurde vor Gericht um die Frage, ob ein erweiterter Kündigungsschutz auch auf die zu diesem Zeitpunkt für die Schwerbehindertenvertretung kandidierende Frau Weimann gilt. Laut Volksbank war ihr die Kandidatur nicht bekannt. In Frage gestellt wurde auch, ob das Sonderkündigungsrecht überhaupt schon bei der Ankündigung der Kandiatur gilt.


Zur Bilderserie : Christina Frank (ver.di), Eliane Weimann

Auf der Liste der Sozialauswahl wurden dann auch 5 Beschäftigte gesetzt, die auch noch nach den Entlassungen bei der Volksbank beschäftigt wurden. Weiterhin wurden die Arbeitsvertrage von befristet Beschäftigten verlängert, was nach Ansicht von Eliane Weimann belegt, daß es sehr wohl Arbeit geben würde.

Nach Angaben der Volksbank sucht diese nach wie vor Mitarbeiter. Diese würden über ein "Traineeprogramm" fundiert an ihre Aufgaben herangeführt. Warum nach Ansicht der Volksbank Eliane Weimann als Diplom Betriebswirtin (FH) mit Schwerpunkt auf Kreditsachbearbeitung nicht die nötige "Qualifikation für den Kundenverkehr" besitzen soll, erschloss sich den Zuhörern nicht. Auch daß Kundengespräche mit anschließender Sachbearbeitung zum Aufgabenbereich von Frau Weimann gehörte interessierte die Vertreter der Volksbank zum Erstaunen des Publikums wenig.

"Die wollen sie loswerden"
bemerkten einige Kolleginnen am Ende der Verhandlung. Sie wollen, egal wie die Entscheidung der Kammer lautet auch weiterhin solidarisch mit Eliane Weimann sein: "Was heute sie betrifft, kann morgen uns betreffen."

Inzwischen gab es eine Reihe von Solidaritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte. Das Eliane Weimann heute vor allem von Kolleginnen unterstützt wurde, unterstreicht, daß es sich bei dem Fall nicht um einen "Einzelfall" handelt, sondern es vielen Müttern so geht, daß sie "nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden" (ver.di)

Die Entscheidung der Kammer wurde für das Ende des Verhandlungstages angekündigt.

Solidaritätsaufruf für Eliane Weimann

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Die KollegInnen von verdi schreiben: „Der Kammertermin am 31.01.2008 um 10:00 Uhr in Ludwigsburg, Friedrichstr. 5, rückt ständig näher! An diesem Termin werden wir erfahren, ob diese 3. Kündigung gegen Frau Weimann als Rückkehrerin aus der Elternzeit auch wiederum unrechtmäßig erfolgt ist. Wir werden vielleicht erfahren, ob und wie die 2. Betriebsratsanhörung aufgefunden wurde. Dies, nachdem Frau Weimann hatte vortragen lassen, dass der falsche Betriebsrat angehört worden sei, ist sie aus der Versenkung aufgetaucht. Aus unserer Sicht brisant für eine Bank! Insbesondere dann, wenn auf Grund der Anhörungsproblematik die Kündigung von vornherein unwirksam ausgesprochen worden ist. Dieser Fall hat es in sich...“

(Auszug einer Mail an die Redaktion des LabourNet)

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Nachdem die Volksbank vor einiger Zeit mit der Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski gescheitert ist (siehe unsere Berichte), und der stellvertredende Betriebsratsvorsitzende der VR-Bank in Schwäbisch Hall, Michael Plessing, fristlos gekündigt wurde, muss sich nun schon wieder eine Kollegin gerichtlich mit der Volksbank auseinandersetzen.

Die Kreditsachbearbeiterin Eliane Weimann hat nach der Elternzeit versucht, ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit durchzusetzen. Mittlerweile kämpft sie gegen die dritte Kündigung. "Das ist kein Einzelfall", sagt Christina Frank von ver.di Stuttgart. "Immer wieder melden sich bei mir Mütter, die nach der Elternzeit aus ihrem Unternehmen gedrängt werden."

Frau Weimann hatte 16 Jahre lang bei der Stuttgarter Volksbank ohne Beanstandungen gearbeitet, zuletzt in der Kreditabteilung für Firmenkunden. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in Elternzeit und wollte anschließend - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage.

Sie versuchte ihr Recht darauf hin mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen, womit sie jedoch scheiterte. So musste die Mutter des damals dreijährigen Yves wieder voll arbeiten. Ihren Sohn ließ sie von einer Tagesmutter betreuen.

Laut ver.di gibt es viele Mütter, "die nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden" Dieses Vorgehen ist also bei weitem kein Einzelfall und nicht nur im Dienstleistungssektor verbreitet.

Inzwischen gab es eine Reihe von Solidritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte.

Am 6. Dezember (Beginn: 9 Uhr 30) wird das Stuttgarter Arbeitsgericht voraussichtlich über die Rechtmäßigkeit der dritten Kündigung urteilen. Entscheidend dürften dabei die Kriterien für die Sozialauswahl bei der Entlassungswelle im Vorjahr sein, die die Bank beim Gütetermin aber nicht offen legen wollte.

Siehe auch:
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Volksbank: Neuer Kündigungsfall

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Nachdem die Volksbank vor einigen Wochen mit der Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski gescheitert ist (siehe unsere Berichte), gibt es einen neuen Kündigungsfall:

Eliane Weimann, 46 Jahre alt, Mutter eines 4 jährigen Sohnes, seit 21 Jahren bei der Stuttgarter Volksbank AG als Kreditsachbearbeiterin beschäftigt.
Frau Weimann ist gegen den Willen der Bank - im Oktober 2005 aus der Elternzeit zurückgekehrt. Das hat den maßgeblichen Personen bei der Stuttgarter Volksbank nicht gefallen, deshalb hat Frau Weimann im Dezember 2005 ihre erste Kündigung erhalten. Den Kündigungsschutzprozess hat Frau Weimann im Februar 2006 in erster Instanz gewonnen, die Bank hat im April 2006 Berufung eingelegt welche sie im März 2007 zurückgenommen hat, nachdem bereits das erstinstanzliche Urteil so klar war und deshalb sehr wahrscheinlich war, dass sie wieder unterliegen wird.
Im Dezember 2006 wurde gegen Frau Weimann dann die zweite Kündigung ausgesprochen, welche seitens der Bank am 12.06.2007 zurückgenommen wurde, nachdem auch hier klar war, dass die Bank diesen Prozess ebenfalls verlieren wird, nachdem der Richter bereits im Februar beim Gütetermin eine Einzelrichterentscheidung angeboten hatte. Bereits dort wurde angekündigt, die nächste Kündigung sei auf dem Weg.
Frau Weimann wurde am 20.04.2007 von der Arbeit freigestellt, seit dieser Zeit darf sie nicht mehr arbeiten!
Am 15.06.2007 (nur 3 Tage nach der Rücknahme der 2. Kündigung) wurde dann gegen Frau Weimann die dritte Kündigung ausgesprochen.


Die Güteverhandlung am 20.8. ist gescheitert, die IG Metall Reutlingen veröffentlichte einen Solidaritätsaufruf.

Weitere Bilder vom Gütetermin sind bei Roland Hägele zu sehen
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