Skip to content

No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

Verweigerung einer politischen Auseinandersetzung durch das Innenministerium von Baden-Württemberg - Prozessbeobachtergruppe hegt Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018

Die sog. BILD "Zeitung" hetzt mal wieder. Das hat Tradition.
Wir hatten bereits am Montag und am Mittwoch über den Fall von Alassa M. berichtet. Siehe auch die Berichterstattung und Interviews bei Radio Dreyeckland. Hier nun eine aktuelle Pressemitteilung der Prozessbeobachtergruppe Ellwangen:

Nachdem erneut über den Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in Ellwangen im Zusammenhang mit einer erneuten Asylantragstellung von Herrn Alassa M. in der Presse berichtet wurde, möchten wir, als ProzessbeobachterInnen der Verfahren, die vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen Bewohner der LEA Ellwangen stattfanden, nochmals zu dem Polizeieinsatz Stellung nehmen. Zunächst möchten wir unsere Solidarität mit Herrn M. aussprechen und verurteilen die Diffamierungen und Falschmeldungen in der Bildzeitung vom 4.1.2019, wie auch die darauf folgenden Drohungen gegen ihn unQd seinen Rechtsanwalt.

Wir stellen fest:

1.-) Die Zimmer, in denen Geflüchtete in einer Landeserstaufnahme untergebracht sind, entsprechen rechtlich dem Status von Wohnungen und sind durch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt.. Eine öffentlich-rechtliche Zuweisung des Wohnraums wirkt sich nicht auf die Eigenschaft als Wohnung im Sinne des Art. 13 GG aus. Der Staat bleibt an die Grund- und Menschenrechte gebunden. In der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg wird richtig festgestellt: „Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den persönlich zugewiesenen Räumlichkeiten rechtlich um eine Wohnung handelt.“

2.-) Das Betreten oder Durchsuchen einer Wohnung bedarf eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dies gilt auch für Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft. Ein Durchsuchungsbeschluss lag bei dem Polizeieinsatz, an dem mehr als 500 Beamte beteiligt waren, am 3. Mai 2018 nicht vor.

3.-) Am 3. Mai ging es lediglich um Personenfeststellungen. Dies wurde mehrfach bei den Verfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen betont. Bernd Märkle, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, hat gegenüber dem SWR erklärt: „Wir hatten natürlich Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart“ und die „Zusage, (...) dass wir die Räumlichkeiten betreten dürfen.“ Danach habe die Polizei „die Möglichkeiten gehabt, die Personenfeststellungen (...) und gegebenenfalls auch Durchsuchungen durchzuführen“.

4.-) Wir, als Prozessbeobachter*innen, haben am 26. August 2018 einen Brief an das Polizeipräsidium Aalen geschrieben, um Antworten auf offene Fragen einzufordern. Das Schreiben haben wir zur Kenntnis an das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie an die demokratischen im Landtag vertretenen Fraktionen geschickt. Am 8. Oktober 2018 erhielten wir eine Antwort vom Polizeipräsidium Aalen. Uns wurde mitgeteilt, dass die Fragen nur „allgemein beantwortet“ werden könnten. „Der Einsatz erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.“ Das Polizeipräsidium Aalen vertritt die Ansicht, dass sie „das Recht, Zimmer zu betreten und die dort angetroffenen Personen einer Personenfeststellung zu unterziehen, sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Durchsuchungen insb. gem. § 31 Abs. 2 PolG durchführen“ durften. Laut PP Aalen war dazu „ein richterlicher Beschluss... nach der hier vertretenen Rechtsmeinung entbehrlich.“

5.-) An dieser Rechtsauffassung haben wir großen Zweifel. Hausordnungen, Nutzungssatzungen, Betreiberverträge etc. für Gemeinschaftsunterkünfte sind keine gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen. Sie dürfen gegen geltendes Recht und Gesetz nicht verstoßen.
Offensichtlich fand mit der Durchsuchung ein Rechtsverstoß statt, denn nach Art. 13 GG und § 31 PolG Baden-Württemberg ist ein Durchsuchungsbeschluss zwingend. Eine Durchsuchung ist „das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will“ (BVerfGE 76, 83 (89) = NJW 1987, 2499 f.).

6.-) Wir haben den Brief des Polizeipräsidiums Aalen den demokratischen Fraktionen im Landtag und dem Ministerium zur Kenntnis gebracht und forderten Aufklärung. Kontakte mit Sascha Binder, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und innen- und rechtspolitischen Sprecher der SPD, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Sprecher Migration und Integration Daniel Lede Abal MdL bei den GRÜNEN und dem Abgeordneten Uli Sckerl, dem Justiziar der GRÜNEN haben uns bislang nicht weiter gebracht. Das CDU geführte Innenministerium hat bis heute keine Stellungnahme zu dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 abgegeben. Sascha Binder von der SPD teilte uns mit, dass er die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes ebenfalls als „umstritten“ ansehe und riet uns, den Rechtsweg zu bestreiten.

7.-) Diesen Rechtsweg können nur Betroffene gehen. Der Anwalt von Herrn A. M. hat vor einigen Monaten eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die wir sehr begrüßen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat mehr als drei Monate nach der Klageerhebung gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch immer keine Stellungnahme abgegeben. Wir als ProzessbeobachterInnen fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, sich dieser wichtigen politischen Auseinandersetzung nicht zu verweigern, da offensichtlich der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen hatte.

UnterzeichnerInnen:

Walter Schlecht –“ Aktion Bleiberecht Freiburg
Seán McGinley, Geschäftsführer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Justizwatch - Prozessbeobachtungsgruppe aus Berlin
Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln
Rex Osa –“ Stuttgart
Natascha Sadr Haghighian (Tribunal NSU Komplex auflösen)

Quelle und Kontakt:
info@aktionbleiberecht.de

Gegen "BILD" Hetze: Freundeskreis Alassa mit Kampfansage und juristischen Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.

"BILD" hetzt mal wieder. Das hat Tradition.
In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Der Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:

  1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

  2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

  3. Bereits am am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

  4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. Gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

  5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet –“ jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.


Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt Freundeskreis: Adelheid Gruber, 0177 3898815

Kontakt Rechtsanwalt: Kanzlei Meister und Partner, 0209/ 3597670, Mobil: 0172-2107579, e-mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide kann auch direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung 4. Januar 2019

Stellungnahme zu den Ereignissen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen

Am Montag haben BewohnerInnen der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen die Abschiebung eines togoischen Geflüchteten verhindert. Der Mann sollte entsprechend der Dublin-Verordnung ohne inhaltliche Prüfung seines Asylantrages nach Italien überstellt werden, wo bekanntlich eine menschenwürdige Unterbringung und soziale Versorgung oftmals nicht gesichert ist und selbst anerkannte Flüchtlinge an den Bahnhöfen sitzen und um Weißbrot betteln müssen. Auch in anderen europäischen Staaten, etwa in Bulgarien oder Ungarn, finden Geflüchtete oft keine menschenwürdigen Lebensperspektiven vor, mitunter kommt es von dort aus zu rechtswidrigen Rücküberstellungen in nicht-EU-Staaten oder gar in die Herkunftsländer.

Der verzweifelte Versuch, sich dagegen aufzulehnen, und die Solidarisierung zwischen Menschen, die sich in der gleichen Lage befinden, wird von Scharfmachern in Polizei, Medien und Politik verteufelt, deren Interpretation der Ereignisse dem rassistischen Stereotyp des gewalttätigen, wilden, bedrohlichen „Schwarzafrikaners“ folgen und ein „wir“-gegen-„die Fremden“-Szenario aufbaut, in dem es darum geht, sich mit Stärke, Gewalt und Dominanz zu behaupten. Menschen, die aus Angst und Verzweiflung handeln, werden als Bedrohung dargestellt, die es mit demonstrativer Machtausübung kleinzukriegen gilt.

Die reflexartigen Reaktionen der üblichen Verdächtigen basierten zumindest in Teilen auf Behauptungen, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen. So gab es weder Angriffe auf PolizistInnen, noch wurden Waffen gehortet, noch wurden beim Großeinsatz am Donnerstag drei PolizistInnen verletzt, sondern nur einer, und das ohne Fremdeinwirkung.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Menschen zunehmend ihrer Würde beraubt und mit Schikanen und Repressionen überzogen. Breite Empörung in der Öffentlichkeit herrscht aber nur, wenn sich jemand für einen kurzen Moment gegen sein fremdbestimmtes Schicksal auflehnt. Dann wird voller selbstgerechter Empörung auf den „bösen Fremden“ gezeigt.

Die Reaktion auf die Ereignisse in Ellwangen sagt weit mehr über den verrohten Zustand der deutschen Gesellschaft im Jahr 2018 aus als über das vermeintliche Wesen der routinemäßig zum homogenen Kollektiv konstruierten Geflüchteten. Wer dem Livestream der Pressekonferenz am Donnerstag bei Facebook folgte, sah einen Mikrokosmos des Zustands der aktuellen deutschen Gesellschaft: die Verantwortungsträger gaben ihre Sicht der Dinge wider, während in den Kommentaren daneben der Bürgermob sie dafür verhöhnte, nicht noch autoritärer durchzugreifen und sich bis hin zu Tötungsphantasien reinsteigerte. Es war wie eine Liveübertragung des Abdriftens einer Gesellschaft in die Barbarei.

Es ist schwierig, Forderungen nach einer Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit ernstzunehmen, wenn im gleichen Atemzug gefordert wird, alle Beteiligten als Strafe sofort abzuschieben, ihnen sämtliche Leistungen zu streichen, sie zu Zwangsarbeit zu verdonnern oder was auch sonst teilweise für kreativ-menschenverachtende Ideen die laufende Debatte schon hervorgebracht hat. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Beschwören des Rechtsstaats in diesem Fall nur ein Mittel ist, um die eigentliche Frage, nämlich der Sinnhaftigkeit und Zumutbarkeit von Dublin-Überstellungen nach Italien, zu umgehen und eine politische Frage zu entpolitisieren. Wenn es um rechtlich fragwürdige Praktiken seitens der Behörden gegenüber Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen geht, bleibt der Aufschrei meist überschaubar. So wird es wohl auch sein, wenn die geplanten Anker-Zentren mit ihren effektiven Maßnahmen der Abschottung vielen Geflüchteten den Zugang zu rechtlicher Beratung und Beistand verwehren werden. Bereits jetzt wird unseren Kolleg*innen vom Bayerischen Flüchtlingsrat nicht erlaubt, in Seehofers modellhaften „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ in Bayern Menschen zu beraten und über ihre Rechte aufzuklären. In diesem Zusammenhang wird die Ausweitung rechtsfreier Räume in Erstaufnahmeeinrichtungen von den gleichen Personen bejubelt, die sich in Bezug auf die Ereignisse in Ellwangen darüber beklagt haben.

Das alles spielt in der Debatte um Ellwangen jedoch überhaupt keine Rolle.

Die derzeitige politische Kampagne stellt den widerlichen Versuch dar, Geflüchtete weiter zu kriminalisieren und sich ein „law-and-order-Image“ zu verschaffen in der verzweifelten Hoffnung, damit der AFD den Rang abzulaufen. Jetzt erst recht braucht es ein Bündnis aller Kräfte, die die Menschenrechte der betroffenen Geflüchteten ernst nehmen und verteidigen.

Quelle: PM Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Was mir heute wichtig erscheint #383

Völkisch: "Wir haben eine völkische Massenbewegung". Jutta Ditfurth im Gespräch mit Julian Volz und Kevin Culina über die Klage von Elsässer, Pegida, Mahnwachen und die Querfront.

Zweifelhaft: "Bild.de, das Zentralorgan westlicher Sicherheitsbehörden, warnt in einem Beitrag vor dem Spiegel, denn dort schreiben Aktivisten mit!" Mehr bei Netzpolitik

Speiübel: So sind sie, die Geheimdienste. Die CIA hat auf Anweisung gefoltert, wie der Bericht des US-Senats zeigt. Der Jurist Wolfgang Neskovic hat den Bericht auf knapp 640 Seiten übersetzt. Hier ein Vorabdruck.

Denkwürdig: "Die Liste von Merkwürdigkeiten bei der Dresdner Polizei ist lang. Hier ein paar Beispiele aus den vergangenen Jahren –“ bis in die jüngste Zeit." Die taz gibt dazu ein paar Beispiele.

Solidarisch: Am kommenden Samstag, den 24.01.2015 wird um 14:30 Uhr mit einem Solidaritätszug durch Ellwangen Flagge gezeigt für die Menschen, welche aus ihrer Heimat flüchten müssen und Schutz suchen. Ellwangen soll nicht den rechten Hetzern und den rassistischen Vorurteilen von „besorgten Bürgern“ überlassen werden. Mehr Informationen bei "Ellwangen zeigt Flagge".

Wanze: Weswegen man niemals mit einem unverschlüsselten Handy auf Demos nehmen sollte, zeigte sich am 15. Januar in Leipzig. Nach einer Demonstration kesselte die Polizei rund 150 Menschen ein und nahm ihnen ihre Handys und Smartphones ab. Sie wollten Video- und Fotoaufnahmen finden. Auch wenn das vermutlich rechtswidrig war: Leitfaden für die Benutzung von Handys auf Demonstrationen

Ekelig: BW-Post will mal wieder einen aktiven Betriebsrat aus dem Unternehmen ekeln. Diese Seite gibt eine Übersicht über die Aktivitäten der Unterstützer des betroffenen Betriebsrats.

Ausnahme: "...Es sind nicht alle so in Sachsen." Das wird sich heute in Leipzig zeigen. Für die bei Jauch geladene Pegida Vertreterin Kathrin Oertel war es jedenfalls ein Win:Win Spiel. Entweder sich als Opfer der "Lügenpresse" hinstellen oder die Chance nutzen. Oder eben beides. Beitrag von Miro Jennerjahn bei publikative.org zum gescheiterten Dialog mit Pegida.

Kapitalismus: Einigen Staub aufgewirbelt hat die am Montag vorgestellte Studie der Entwicklungsorganisation Oxfam. In dieser warnt sie vor Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos vor einer immer tieferen Kluft zwischen Arm und Reich. "70 Prozent der Weltbevölkerung leben in Ländern, in denen die Lücke zwischen Arm und Reich in den vergangenen 30 Jahren gewachsen ist. In vielen Staaten eignet sich eine wohlhabende Minderheit einen immer größer werdenden Anteil am Nationaleinkommen an. Mittlerweile besitzen die weltweit 80 reichsten Personen genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung –“ das sind rund 3,5 Milliarden Menschen!"

Cryptoparties: "Vor etwa zwei Jahren ging es los: Menschen mit Computern treffen sich und tauschen sich darüber aus, wie man E-Mails verschlüsselt, anonym im Internet surft, Festplatten sichert, keine Spuren hinterlässt. Es sind keine konspirativen Treffen von Terroristen oder Verschwörungstheoretikern, es ist eine Graswurzelbewegung mündiger Bürgerinnen und Bürger. (...)" "Verschlüsselung fürs Volk"

Visionär: "Die Frage, wie die Welt verändern, steht spätestens seit dem Ende des Kalten Kriegs wieder verstärkt auf der Agenda der Linken. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion schien der staatssozialistische Weg zur Emanzipation erledigt. Ein ganz anderes Modell gesellschaftlicher Veränderung verkörpern seit Mitte der 1990er Jahre die Zapatisten in Mexiko. Statt auf die Übernahme der Staatsmacht setzen sie auf solidarische Selbstorganisation im Alltag, jenseits staatlicher Strukturen. Das blieb nicht ohne Einfluss auf linke Debatten weltweit. (...)" Ein sehr lesenswerter Beitrag von John Mallory & Juan Miranda bei lowerclassmagazine.

Treffen des Göppinger Bündnis gegen Rechts am 16.11.2006

Das Göppinger Bündnis gegen Rechts lädt ein zu einem Treffen am 16.11. im Jägersbeck, Nebenzimmer, Vordere Karlstrasse in Göppingen. Beginn ab 19 Uhr.

Besprochen wird unter anderem:

- Forum / E-Mail-Verteiler / WebSeite / Telefonkette
- Flugblattaktionen
- Fascho-Treffs GP
- Nachbetrachtung 09.11.06

Das Bündnis ruft ebenfalls auf, sich in Schorndorf und Ellwangen am 18.11. an den Aktivitäten gegen die Naziaufmärsche zu beteiligen. Eine Möglichkeit zum Austausch soll das Bündnisforum bieten.

Zudem wird auf das ökumenische Friedensgebet am 9.11.2006 in der Göppinger Stadtkirche um 18 Uhr hingewiesen, mit dem an die Opfer der Reichspogromnacht erinnert werden soll. An das Gebet schließt sich ein Lichterzug (Laternen, Kerzen etc. nicht vergessen) zum Göppinger Synagogenplatz an, wo gegen 18.45 Uhr Vertreter der Stadt und des VVN sprechen.
cronjob