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Ecocarrier: "Als wir Abfindungszahlungen forderten, beschimpfte er uns als Kriminelle"

Plakat zur Kundgebung am 16. MaiDer langwierige Kampf zwischen dem Chef des gescheiterten Unternehmens EcoCarrier, Raimund Rassillier, und den Arbeiter*innen, die im Zuge einer Massenentlassung ihren Arbeitsplatz verloren haben, geht in den fünften Monat. Obwohl Rassillier den Beschäftigten in einer E-Mail vom 06.04.2023 "systematischen Arbeitszeitbetrug" und "weitere strafbare Handlungen" vorwirft, lassen sie sich nicht entmutigen und gehen weiter konse-quent gegen ihn vor Gericht. Die FAU Berlin sieht in diesen haltlosen Anschuldigungen eine geradezu klassische Taktik, um die Vermeidung weiterer Verhandlungen zu rechtfertigen.

Die entlassenen Arbeiter*innen der EcoCarrier AG Berlin kämpfen gemeinsam gegen die Rechtsverstöße ihres ehemaligen Unternehmens. Seit Januar protestieren sie mit Briefen an die Geschäftsleitung, öffentlichen Protesten und vor Gericht. Ihre Ziele, einst sichere Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung, konzentrieren sich nun auf die Anerkennung der Rechtsverstöße durch die EcoCarrier AG, die Zahlung ausstehender Löhne und Abfindungen.

Große Unternehmen im Lieferbereich scheinen Arbeitsrechtsverletzungen und ausbleibende Lohn-zahlungen als Teil ihres Geschäftsmodells zu sehen, so regelmäßig kommen diese vor. Die EcoCarrier AG, die mit fairen Arbeitsbedingungen wirbt und einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und eine ökologische Verkehrswende legt, scheint ebenso auf diese Rechtsverletzungen zu bauen. Diese Praxis muss öffentlich gemacht werden, denn sie richtet sich gegen die verwundbarsten, prekärsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die oft nicht über die Ressourcen verfügen, sich zu wehren. Der Ausgang der Klagen ist ungewiss, es gilt auf dem Weg bürokratische Hürden zu meistern und schließlich wehren sich die verklagten Firmen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Fall EcoCarrier AG, in den Rechtsstreitigkeiten und den außergerichtlichen Verhandlungen scheint die Firma mit ihrem CEO Raimund Rassillier nun auf eine Verzögerungstaktik zu setzen - so wurden sieben Gerichtstermine verlegt und auch die außergerichtlichen Verhandlungen mit den Arbeiter*innen und Vertreter*innen der Gewerkschaft der FAU Berlin haben bislang keinen Abschluss gefunden. Nichtsdestotrotz stehen die ehemaligen Arbeiter*innen weiterhin geschlossen für ihre Rechte ein und laden zu dem anstehenden Gütetermin dreier ehemaliger Arbeiter*innen am 16. Mai 2023 im Arbeitsgericht Berlin ein.

Übersicht der Ereignisse
• 09.01.2023 - Erstes Forderungsschreiben an die Geschäftsleitung, in dem die Probleme im Unternehmen angesprochen und Abfindungen für alle entlassenen Beschäftigten sowie eine Lohnerhöhung für die verbleibenden Beschäftigten gefordert werden.
• 16.01.2023 - Zweites Schreiben an die Unternehmensleitung, in dem angekündigt wird, dass sich die Beschäftigten jetzt unter dem Dach der FAU Berlin organisieren, dass wir keine Antwort von ihnen erhalten haben und dass wir unseren Fall öffentlich machen werden.
• 10.02.2023 - Drittes Schreiben an die Geschäftsführung mit der Information, dass die Öffentlichkeit informiert werden soll.
• 15.02.2023 - Versendung einer offiziellen Presseerklärung.
• 16.02.2023 - Erste gerichtliche Termine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort.
• 24.02.2023 - Treffen vor dem Arbeitsgericht mit anschließender Demo/Kundgebung.
• 08.04.2023 - Demo vor dem REWE neben dem Rollberg-Vertriebszentrum
• Gerichtsverhandlungen mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort 02.03., 07.03., 13.03, 14.03, 28.03., 30.03., 12.04.

Anstehende Veranstaltungen

• 16.05.2023 – Gerichtstermin dreier ehemaliger Kurierfahrer*innen der EcoCARRIER AG 12:00 Treffpunkt für Kolleg*innen und solidarische Menschen vor dem Arbeitsgericht, Kurzdrama: Einblick in den Alltag eines Lastenradkuriers
13:00 Gerichtstermin
• Anstehende Gerichtstermine mit Unterstützung durch Kolleg*innen vor Ort am 5.05., 8.05., 16.05., 22.06., 20.09., 19.10.

Quelle: Presseinfo FAU Berlin, 12. Mai 2023

Unmittelbar nach der Betriebsratswahl: Schließung von Ecocarrier Berlin angekündigt. Zusteller*Innen wehren sich gegen Massenentlassungen

Das FAU LogoZero-Waste"-Unternehmen behandelt Zusteller*innen als Wegwerfartikel.
Die Rechte der Arbeitnehmer bleiben im Kampf für ökologische Nachhaltigkeit auf der Strecke.

"Ich stand einmal mit dem UM-Lastenrad mitten auf der Straße und konnte es wegen mechanischer Probleme nicht bewegen, während ein Krankenwagen im Einsatz an mir vorbeikommen musste." ecoCarrier-Mitarbeiterin.

20 entlassene Arbeitnehmer kämpfen gegen Massenentlassungen im Dezember und Januar 2023.

Wir, die kürzlich entlassenen Fahrradzusteller der Berliner Niederlassung der ecoCARRIER AG und VeloCARRIER GmbH wehren uns, nachdem ein längerer Konflikt mit der Geschäftsführung in Massenentlassungen endete. Auch wenn sich die Unternehmen ein nachhaltiges und gerechtes Image auf die Räder schreiben, sind die Arbeitsbedingungen dort genauso schlecht, wenn nicht sogar schlimmer als bei Unternehmen wie Gorillaz.

Nachdem wir monatelang auf halb kaputten E-Cargo Fahrrädern unterwegs waren, massiv Überstunden ansammelten sowie fehlender Kommunikation und falschen Versprechungen ausgesetzt waren, beenden ecoCARRIER AG und VeloCARRIER GMBH jetzt angeblich alle Tätigkeiten in Berlin und kündigten die Verträge von über 20 Angestellten innerhalb eines Monats. Wir haben begonnen, uns selbst zu organisieren, verklagen jetzt die Unternehmen und veranstalten Proteste.

Wir ertrugen gefährliche und chaotische Arbeitsbedingungen: Unsere E-Bikes wurden nicht gewartet, was zu mehreren Unfällen führte. Aufgrund der immensen Arbeitsüberlastung sowie der fehlenden Kommunikation und Unterstützung durch das Management kündigten die ausgebrannten Niederlassungsleitungen. Anstehende Aufgaben des fehlenden Managements mussten von Angestellten übernommen werden, welche weder eingearbeitet noch dafür vergütet wurden. Das Unternehmen verzögerte die Aushändigung schriftlicher Verträge, die Bezahlung war unregelmäßig und Arbeiter*innen wurden illegalerweise aus dem Register der Krankenversicherung gelöscht.

Am 30. November besuchte uns der CEO des Unternehmens, Raimund Rassilier in Berlin. Er erklärte uns, dass die Probleme alle auf die frühere Zweigstellenleitung zurückzuführen seien und diese zum Januar 2023 durch die Neustrukturierung des Unternehmens gelöst werden würden. Außerdem versicherte er uns, dass die Zweigstelle Berlin vor Ort expandieren werde und unsere Arbeitsplätze gesichert seien.

Vier Wochen später: Die Massenkündigung der Angestellten. Den wenigen verbliebenen Arbeiter*innen wurde die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze versprochen.

Einige Wochen nach dieser ersten Welle von Kündigungen wurde eine Betriebsratswahl einberufen. Obwohl die Geschäftsleitung keine Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer vorlegte, nahmen alle Beschäftigten an der Wahl teil. Nachdem wir wiederholte Male die genannte Liste angefragt hatten, gab Rassilier telefonisch bekannt, dass die Niederlassung Berlin geschlossen werden würde. Die verbliebenen Beschäftigten erhielten ihre Kündigungsschreiben in den darauffolgenden Tagen.

Die Geschäftsführung hat 3 Forderungsschreiben ignoriert und verweigert jede Diskussion. Wir bringen nun unseren Fall an die Öffentlichkeit.

Übersicht der Ereignisse


  • 09.01.2023 –“ Erstes Forderungsschreiben an die Unternehmensleitung, in welchem die Probleme im Unternehmen angesprochen und Abfindungen für alle entlassenen Mitarbeiter sowie eine Gehaltserhöhung für die verbleibenden Mitarbeiter gefordert wurden.

  • 16.01.2023 –“ Zweiter Brief an die Geschäftsleitung, in dem angekündigt wird, dass die Beschäftigten nun FAU Berlin organisiert sind, mit dem Hinweis, dass wir bisher keine Antwort erhalten haben und dass wir unseren Fall in die Öffentlichkeit tragen werden.

  • 10.02.2023 –“ Drittes Schreiben an die Geschäftsleitung mit der Information über die Absicht, die Öffentlichkeit zu informieren.

  • 15.02.2023 –“ Offizielle Presseerklärung verschickt.

  • 16.02.2023 –“ Erste gerichtliche Termine für die Kündigungsschutzklagen bei gegenseitiger Unterstützung

  • 24.04.2023 –“ Demo/Kundgebung und Arbeitsgericht Berlin


Anstehende Veranstaltungen - Sie sind herzlich eingeladen!

Gerichtstermine am 16.02.23, 24.02.23, 02.03.23, 14.03.23, 24.03.23

  • 16.02.2023 Arbeitsgericht Berlin


Treffen um 9:00

Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Gerichtstermine von 9:40 bis 13:00

  • 24.02.2023 Demo/Kundgebung und Arbeitsgericht Berlin


Treffen um 12:00, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

12:40 Gerichtstermin
14:00 Fahrradfahrt zum Demonstrationsort vom Arbeitsgericht aus
15:15 Demonstration vor dem Verteilerzentrum Prenzlauer Berg (Lilli-Henoch-Straße 21, 10405 Berlin)

Quelle: FAU Berlin 16. Februar 2023
Email: faub-ecocarrier@fau.org


Mall of Shame: Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an. Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen
Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der Investor, Harald Huths HGHI GmbH.

Die Basisgewerkschaft FAU Berlin befindet sich seit November 2014 in einer Auseinandersetzung mit zwei Subunternehmen um ausstehende Löhne für Bauarbeiter aus Rumänien, die im Frühjahr und Sommer 2014 auf der Baustelle der Mall of Berlin - seitdem auch als „Mall of Shame“ bekannt - gearbeitet hatten. Am kommenden Freitag, den 10. Juni, wird vor dem Arbeitsgericht die voraussichtlich letzte Verhandlung gegen die Subunternehmen stattfinden.

Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn gesehen, der ihm zusteht. Metatec hat Insolvenz angemeldet, kurz nachdem sie vor Gericht zum Zahlen verurteilt wurde. Auch openmallmaster GmbH hat sich bisher ihrer Verantwortung entzogen - vor Monaten wurde gegen den Geschäftsführer ein Haftbefehl gestellt, weil dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.

Die Arbeiter wurden ohne schriftliche Verträge zu rechtswidrigen Niedriglöhnen beim Bau der Mall of Berlin beschäftigt, welche durch die inzwischen auch insolvente Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH als Generalübernehmerin unter Investor Harald Huth betreut wurde. Dabei erhielten sie nicht einmal die ihnen zustehende Summe der Niedrigstlöhne, und wurden sogar körperlich bedroht als sie ihren Lohn forderten. Sie organisierten sich im November 2014 in der FAU Berlin.

Bis heute musste der Investor Harald Huth keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen. Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen Bauvorhaben in Berlin aktiv und wurde auch durch den Politikbetrieb unbehelligt gelassen. Huth gab sich bis zuletzt unwissend und gleichzeitig unwillig, für die ausstehenden Löhne einzustehen. Allerdings haftet der Investor laut Gesetz für ausstehende Löhne, wenn die Subunternehmen und die Generalübernehmerin nicht zahlungsfähig sind.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227.

Mehr Informationen.
Quelle: Pressemitteilung

Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

In einem entscheidenden Etappensieg für die Basisgewerkschaft FAU Berlin im Skandalfall der um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter bei „Mall of Berlin“ legte das Arbeitsgericht fest, dass das verklagte Subunternehmen openmallmaster GmbH verpflichtet ist, die Löhne von zwei ehemaligen Mall-Arbeitern zu zahlen. Zuvor waren bei den Güteterminen der beiden Verfahren am 10.4.2015 Versäumnisurteile gefällt worden. Das Subunternehmen legte zunächst Einspruch dagegen. Das Gericht bestätigte jedoch heute die Versäumnisurteile des Gütetermins, welche die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne verurteilten.

Bei den beiden in der FAU Berlin organisierten Arbeitern geht es um jeweils 1.226,00 und 4.411,60 €. Gearbeitet hatten sie ursprünglich für sittenwidrige Löhne von 5 bis 6 Euro pro Stunde, die deutlich unterhalb des Mindestlohns im Baugewerbe lagen, welchen die FAU Berlin nun vor Gericht einforderte.

„Dieser Erfolg zeigt, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der –šMall of Shame–™ gibt, und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen“, kommentiert Markus Weise, Sekretär der FAU Berlin, das Urteil. „Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.“

Das verklagte Subunternehmen kann gegen beide Urteile Berufung einlegen.

„Die Frage ist, ob sie das überhaupt hinkriegen werden“, sagt Weise. „Wenn ein Unternehmen derart unseriös sowohl in ihren Geschäften wie auch vor Gericht vorgeht, hat es sich auch ein Versäumnisurteil verdient. Wir freuen uns dass das Arbeitsgericht das genauso sieht wie wir.“

Weitere Lohnklagen um die „Mall of Shame“ werden in den kommenden Wochen vor dem Arbeitsgericht verhandelt, demnächst am Donnerstag, den 13.8.2015, 9:00 Uhr im Raum 521.


Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

„Mall of Shame“ vor Gericht - aller guten Dinge sind drei?

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht.

Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH.

Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.

Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 5. August 2015 ab 9:30 Uhr, Raum 213.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

Mall of Shame - Lohnbetrug am Bau vor Gericht

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin
Überlange Arbeitszeiten, Bezahlung weit unter dem Mindestlohn am Bau, menschenunwürdige Unterbringung und schließlich Lohnbetrug im großen Stil –“ davon berichteten migrantische Bauarbeiter, die 2014 am Bau der „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin klagen einige der Geprellten ihre ausstehenden Löhne nun ein. Die nächsten Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin sind für Donnerstag, den 16. Juli 2015 angesetzt: 9:45 Uhr, Raum 523.

Nach der Verhandlung am kommenden Donnerstag veranstaltet die FAU Berlin eine Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin, um sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch der Presse eine erste Einschätzung der Gerichtsverhandlung abzugeben.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach langer Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.
Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Kundgebung der FAU Berlin nach der Verhandlung, ab 10:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 16. Juli 2015 ab 9:45 Uhr, Raum 523.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

Was mir heute wichtig erscheint #394

Armageddon: "(...) Das Maßnahmenpaket, das Athen in der Nacht zum Freitag nach Brüssel geschickt hat, unterscheidet sich in den meisten Punkten kaum von den Forderungen der EU, die erst am vergangenen Sonntag in einem Referendum von 61 Prozent der Griechen abgelehnt wurden. So soll das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben werden. Pensionäre müssen sich auf höhere Zuzahlungen im Gesundheitsbereich einstellen. Der Hafen von Piräus, Regionalflughäfen, das Mobilfunkunternehmen OTE und der Stromkonzern Admie sollen verkauft werden. Zudem sollen bislang besonders geschützte Wirtschaftsbereiche »geöffnet«, also ausländischen Konzernen ausgeliefert werden. Dazu gehört der Liste zufolge die Produktion traditioneller Lebensmittel. (...)" Mehr zur griechischen Tragödie. Siehe auch die Kritik von Hans Christoph Stoodt sowie die Beiträge "Austerität oder Demokratie" vom 8. Juli und vom 10. Juli von german-foreign-policy

Konsequent: "Ich glaube, eine gewerkschaftliche Kapitalismuskritik ist konsequenter als eine rein politische, weil sie da ansetzt, wo Kapitalismus stattfindet, nämlich im Arbeitsalltag." Zeit Online Interview mit VertreterInnen der FAU. Indessen will Bayern das ohnehin rudimentäre "Streikrecht" weiter verschärfen.

Nachträglich: Einmal gesetzt ist das Passwort für das Dateisystem bei Android Handys nur recht komplizert zu ändern. Abhilfe schaft das Tool Cryptfs Password von Nikolay Elenkov. Ansonsten eben: 'vdc cryptfs changepw <passwort>'.

Unerschwinglich: Drei Kugeln Eis aus der Eisdiele sind teurer als der Hartz IV Tagessatz für Essen und Trinken für kleine Kinder.

Aufgelistet: Am 4. Juli 2015 fand vor der US Botschaft in Berlin eine Kundgebung für die Rechte von Gefangenen statt. Anlass war der sog. Independence Day in den USA. Bei Uwe Hiksch findet sich eine Liste aller bis jetzt bekannten Berichte von dieser Kundgebung. Unterdessen ist die Lage eines der bekanntesten politischen Gefangenen der USA - Mumia Abu-Jamal - nach wie vor prekär.

Fertig: "Die Alarmzeichen mehren sich: Die Weltmeere haben die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit erreicht. Davor warnten nun zahlreiche Meeresforscher in "Science". "Spektrum.de" sprach deshalb mit dem beteiligten Meeresbiologen Hans-Otto Pörtner vom Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven." Mehr dazu

Verbunden: "Am 8. Juli fand ein öffentlicher Vortrag des ehemaligen baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) bei der Burschenschaft Normannia statt. Goll redete unter dem Motto: "Freiheit in Sicherheit". Die Normannia ist laut VVN-BdA Heidelberg seit Jahrzehnten für ihre völkischen, rassistischen und antisemitischen Veranstaltungen und Skandale berüchtigt und pflegt Kontakte bis weit ins neonazistische Milieu. Christian Schaar, Alter Herr der Normannia, war viele Jahre lang Vorsitzender der "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland", die für die europaweit größten Naziaufmärsache in Dresden mitverantwortlich ist. Seine Ehefrau spielte und sang bei "Eichenlaub", die dem NSU Lieder widmete und zu ihrer Unterstützung aufrief." Mehr dazu bei Radio Dreyeckland sowie linksunten

Durch Streikverbot zur Tarifeinheit?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Juni die bestehende Tarifrechtsprechung korrigiert, nach der es nur einen Taifvertrag in einem Betrieb geben kann. Diese Korrektur sollte das Koalitionsrecht stärken. Doch die neue Rechtsprechung stößt auf wenig Freunde sowohl bei den Arbeitgeberverbänden als auch bei den Vorständen der großen Gewerkschaften. Sie planen eine Gesetzesinitiative, die das neue Recht durch die Hintertür wieder aussperrt.

Die Berufsgewerkschaften Marburger Bund, GdL, Cockpit lehnen das Gesetz ebenso ab wie linke BasisgewerkschafterInnen in der FAU. Innerhalb von ver.di hat sich eine starke Gegenströmung formiert, die das Gesetzesvorhaben vehement bekämpft.

Es diskutieren:
• Lothar Degen, Mitglied des Landesvorstands Hamburg im FB 8 ver.di
• Frank Schmidt, Vorsitzender des Bezirksvorstands NRW der GdL
• Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Autor, Hamburg
• Holger Marcks, FAU Berlin

Moderation: Jörn Boewe, Journalist, Tageszeitung "junge Welt"

Eine Veranstaltung des *Komitees für gewerkschaftliche Freiheit*

Montag, 01. November 2010 19 Uhr Berlin, Volksbühne, Roter Salon, Linienstraße 227 (U-Rosa-Luxemburg-Platz)

Mehr Information:

Kampagnenseite der FAU
Labournet Thema

Gesetzliche Regelung der „Tarifeinheit“: Solidarität per Zwangsverordnung?

Zur Zeit findet in einigen Gewerkschaften eine heftige Diskussion über den Vorstoß von DGB Chef Sommer statt. Dieser will der Bundesregierung gemeinsam mit dem BDA eine Gesetzesvorlage zur Regelung der sogenannten "Tarifeinheit" vorschlagen. Darin soll geregelt werden, dass der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die die meisten Mitglieder im Betrieb organisiert hat. Die in anderen Gewerkschaften organisierten Beschäftigten sollen so ein Streikverbot auferlegt bekommen. Pech, wenn nicht in jedem Fall eine der DGB Gewerkschaften die Mehrheit stellt und so selbst eine Spartengewerkschaft ist? Oder der klägliche Versuch, statt selbstkritischer Reflexion der Gewerkschaftspolitik der letzten Jahrzehnte die Kritik mit administrativen Maßnahmen abzuwürgen? Offenbar ist man auf höheren gewerkschaftlichen Ebenen zu allem bereit, auch zur Zusammenarbeit mit der Gegenseite, um Widersprüche in der ohnehin gebeutelten Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung nicht solidarisch und durchaus kritisch zu klären, sondern auf sie einzuprügeln. Das hat in diesem Land Tradition, ebenso wie die Erfahrung, dass derartige Maßnahmen immer nur zur weiteren Schwächung der eigenen Kräfte geführt und im Gegenzug eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt hat. Diese ist angesichts der gegenwärtigen Situation jedoch eher ein Sprung aus dem Fenster.

Dagegen regt sich Protest aus diversen gewerkschaftlichen Gliederungen, zum Beispiel in der Fachgruppe Druck und Papier ver.di deren Resolution hier dokumentiert sei:

Resolution der Fachgruppe Verlage, Druck und Papier zur gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“

Die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier lehnt die gemeinsame Initiative von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ ab und fordert den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie auf, dies ebenfalls zu tun –“ mit dem Ziel, dass der DGB zur Verteidigung von Streikrecht und Tarifautonomie zurückkehrt. Entsprechend soll sich auch ver.di als Gesamtorganisation verhalten.

Das Streikrecht ist das wichtigste Grundrecht von Arbeitnehmern. Ohne das Recht auf Streik können Gewerkschaftsmitglieder ihre Interessen nicht durchsetzen. Ohne Streikrecht gibt es keine Tarifautonomie. Tarifverhandlungen würden verkommen zu „kollektivem Betteln“. Streikrecht und Tarifautonomie müssen gegen alle Angriffe von Arbeitgebern und Politik unbedingt und mit allen Mitteln verteidigt werden.

Die Fachgruppe lehnt die BDA-DGB-Initiative ab, weil sie eine neue Form der „Friedenspflicht“ in den Betrieben einführt. Wenn eine Konkurrenzorganisation einen Tarifvertrag abschließt, dann dürfen ver.di-Mitglieder nicht zwangsweise durch Gesetz an diesen Tarifvertrag und dessen Friedenspflichten gebunden werden. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaftsmitglieder nur an die Tarifverträge gebunden sind, die ihre Gewerkschaft abschließt. Selbst wenn eine Konkurrenzorganisation die Mehrheit der Mitglieder in einem Betrieb hat, muss es den ver.di-Mitgliedern möglich bleiben, bessere Tarifverträge mit Streiks durchzusetzen –“ und so die Mitglieder der Konkurrenzorganisation davon zu überzeugen, dass ihre Arbeitnehmer-Interessen mit ver.di besser durchgesetzt werden können. Die von BDA und DGB vorgeschlagene Abschaffung dieser Möglichkeit, verstößt gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, weil sie das Streikrecht antastet.

Die Fachgruppe lehnt die BDA-DGB-Initiative weiter aus folgenden Gründen ab:

  • Wer in Zeiten der kapitalistischen Krise eine Regierung auffordert, das in 60 Jahren seines unveränderten Bestehens bewährte Tarifvertragsgesetz zu ändern –“ womöglich noch verbunden mit einer Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf Streiks –“ liefert die Tarifautonomie auch künftig allen politischen Begehrlichkeiten der Arbeitgeber und ihrer politischen Parteien aus.
  • Es ist –“ bei aller praktizierten Tarifpartnerschaft –“ ein elementarer Verstoß gegen die gesamte Geschichte, Politik und Kultur der Gewerkschaftsbewegung, sich mit Arbeitgeber-Organisationen über die Ausgestaltung des Streikrechts zu verständigen und hierzu gemeinsam Gesetzesinitiativen von der Politik zu fordern.
  • Für den Fachbereich Medien, Kunst und Industrie könnte die Initiative schwerwiegende Folgen haben, insbesondere bei den Journalisten in Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen wo die Konkurrenzorganisation DJV in vielen Betrieben die Mehrheit der Mitglieder dieser Berufsgruppe stellt.
  • Weder im DGB noch in ver.di gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der BDA-DGB-Initiative Beschlüsse, die den DGB-Vorstand oder den ver.di-Vorstand zu einer solchen Initiative aufgefordert hätten. Gerade bei einer so grundsätzlichen Frage, wie der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts, die gemeinsam mit den Arbeitgeberorganisationen erhoben wird, hätte es im Vorfeld einer breit angelegten Diskussion in den Gewerkschaftsgremien zur demokratischen Willensbildung bedurft.

Insgesamt ist klar, dass die BDA-DGB-Initiative ein fataler Vorstoß in die falsche Richtung ist. Dem muss mit aller Entschiedenheit innergewerkschaftlich und in der öffentlichen politischen Debatte entgegen­getreten werden. Die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier verweist in diesem Zusammenhang auf die vom DGB und allen Einzelgewerkschaften geführte Protestbewegung gegen die 1984 von der damaligen CDU-FDP-Koalition auf Wunsch der Arbeitgeber geänderte Regelung zur Zahlung von Kurzarbeitergeld bei „kalter“ Aussperrung (damals § 116 AFG heute § 146 SGB III).

Berlin, 02. Juli 2010

Einstimmig beschlossen!



Was mir heute wichtig erscheint #196

Gefunden: "Wie verschiedene spanische und französische Medien berichten, wurde der Körper von Jon Anza in einem Leichenschauhaus in Toulouse entdeckt. Nach Angaben der Polizei soll Anza am 29. April 2009 in Toulouse einen Herzinfarkt erlitten haben und in ein Krankenhaus eingeliefert worden sein. Dort soll er 13 Tage später verstorben sein. Da “niemand– nach ihm gesucht habe, konnte sein Leiche bis heute nicht identifiziert werden. (...)" Mehr bei Info-Baskenland.de. Siehe auch: Baskische Impressionen, Teil 1: "Non da Jon Anza?" und Baskische Impressionen, Teil 3: Der Tod von Jon Anza und die Suche nach der "Wahrheit"

Geschichte: Broschüre zum Spanischen Bürgerkrieg

Teuer: "Der NATO-Gipfel im Frühjahr 2009 hat die öffentlichen Haushalte mit fast 57 Millionen Euro belastet. Beim Bund entstanden zusätzliche Kosten von fast 19 Millionen Euro, das Land Baden-Württemberg mußte mit rund 38 Millionen Euro die Hauptlast tragen. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte am Donnerstag: »Rund 57 Millionen Euro Steuergeld sind definitiv zu viel für eine Jubelveranstaltung, die den Kriegspolitikern der NATO-Staaten viel Raum für Selbstdarstellung gegeben, den Frieden aber keinen Zentimeter vorwärtsgebracht hat.«" (weiter)

Interpretation: Vor zwei Jahren hat die Stadt Esslingen ihre Polizeiverordnung geändert und geht seitdem strenger gegen wildes Plakatieren vor. Zu streng, wie jetzt ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gezeigt hat. Den Gebührenbescheid gegen einen Stuttgarter Tierschützer musste das Ordnungsamt wieder zurücknehmen. Die "Esslinger Zeitung" berichtet

Knapp: Die bekanntesten Kriegslügen knapp angesprochen

Protest: „Rote Hilfe e.V.“ protestiert gegen De-facto-Gewerkschaftsverbot der Freien ArbeiterInnen Union (FAU)

Kaserniert: Die "Stiftung Wissenschaft und Politik" will auch deutsche Auslandshundertschaften unter militärisches Kommando stellen.

Abgesackt: "Mark Twain stellte einmal richtig, dass die Nachrichten von seinem Ableben doch stark übertrieben gewesen seien. Noch übertriebener waren indes die Nachrichten vom Wiederaufleben der kapitalistischen Wirtschaft. Im zweiten Quartal 2009 hatte sich die deutsche Wirtschaft um 0,4% gegenüber dem Vorquartal verbessert, im dritten Quartal waren es plus 0,7%. Zwar lag auch dies noch 4,8% unter dem Vorjahresquartal, man hätte also allenfalls behaupten können, dass der Abwärtstrend sich stabilisiert, aber man wollte unbedingt die Erfolgsmeldung unters Volk bringen. Nun musste das Statistische Bundesamt feststellen, dass "die Erholung der deutschen Wirtschaft Ende 2009 ins Stocken geraten" ist. Im letzten Quartal 0,0% gegenüber dem Vorquartal. (...)" Weiter bei redglobe:  "Mit Schwung in den nächsten Absturz?" (via womblog)

Wortbruch: "nachdem das palästinensische flüchtlingslager nahr al-bared in einem krieg 2007 völlig zerstört wurde, versprach die libanesische regierung den 30.000 flüchtlingen einen schnellen wiederaufbau und die rückkehr ins camp. zweieinhalb jahre danach hat sie noch immer nicht wort gehalten und das flüchtlingslager ist nach wie vor im griff der libanesischen armee. (...)" [weiterlesen]

Prozessbeobachtung: Am 16. und 24. März finden vor dem Amtsgericht Stuttgart Verhandlungen aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz statt. Einem der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen rebellischen Stadtrundgang nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Im anderen Fall soll der Anmelder einer Demonstration u.a. die angebliche Vermummung einzelner TeilnehmerInnen während des Aufzuges nicht unterbunden haben. Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungfreiheit

Amtlich: Nazikameradschaft plant überregionales Pfingstkonzert im Enzkreis und hat offenbar Fans im Regierungspräsidium. Zur „Entwicklung der Neonazistrukturen in Süddeutschland“ findet morgen im alten Feuerwehrhaus in Stuttgart, Möhringer Str. 56 eine gemeinsame Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des Infoladen Stuttgart-Ost mit dem Soziologen und Journalisten Robert Andreasch statt.
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