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#BezahlkartenStoppen - #noAsylbLG

Das SharePic zum Social Media Aktionstag am 15.03.2024 fordert "Keine Ungleichbehandlung durch die Bezahlkarte!"Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!

Einschränkungen
Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigkeiten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“

Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.

Bezahlkarte
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung:Freitag, 15. März, 10.20 Uhr – Bundestag

Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.

Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Bezahlkarte

Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP

Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:

Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.

Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz).

Quelle: Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (AKS) Freiburg / Asylbewerberleistungsgesetz Abschaffen

Bezahlkarte als Abschreckungsinstrument

Logo des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg: Eine stilisierte offene HandDer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die geplante Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik und fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Im November 2023 beschloss die Ministerpräsident*innen-Konferenz die Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen. Nun haben sich 14 Bundesländer auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt, mit denen eine verschärfte Diskriminierung geflüchteter Menschen droht. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Bezahlkarte als abschreckungspolitisches Instrument und fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Mindeststandards, auf die sich 14 der 16 Bundesländer Ende Januar geeinigt haben, ermöglichen umfassende Beschränkungen und weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Es gibt keinen Minimalbetrag, der Geflüchteten in Form von Bargeld ausgezahlt werden muss. Überweisungen sollen grundsätzlich nicht möglich sein, was zum Beispiel die Bezahlung von Rechtsbeiständen erschwert.  „Damit könnte Geflüchteten faktisch der Zugang zum Rechtssystem verwehrt werden“, warnt Mariella Lampe vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch eine regionale Begrenzung der Bezahlkarte soll möglich sein. Diese macht es Geflüchteten noch schwerer, Beratungsstellen, Freund*innen oder Unterstützer*innen aufzusuchen, die sich nicht direkt vor Ort befinden. „Im Zweifel können sich die Betroffenen unterwegs nicht mal eine Flasche Wasser kaufen“, so Lampe weiter.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden ist das politische Kalkül, Menschen davon abzuschrecken, bis nach Deutschland zu fliehen. Doch diese Rechnung kann aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht aufgehen: „Es werden nicht weniger Menschen zur Flucht gezwungen, nur weil es in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld gibt“, so Julian Staiger, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012, welches die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festhält und erklärt, dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden dürfe, zeugt die Bezahlkarte erneut von populistischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete.

Wie die Länder die Karte umsetzen werden, ist noch offen. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Politik dazu auf, Bezahlkarten möglichst diskriminierungsfrei auszugestalten. Das bedeutet vor allem die Begrenzung des Einsatzes der Karte auf eine kurze Dauer, die Begrenzung auf einen möglichst kleinen Personenkreis und das Absehen von regionalen oder sonstigen Beschränkungen. Ein Positivbeispiel ist die Umsetzung der Bezahlkarte in Hannover, wo sie als unbeschränktes digitales Zahlungsmittel für eine Übergangszeit zu Beginn des Aufenthalts ausgegeben wird, solange noch kein eigenes Konto eingerichtet ist. „Gerade in Zeiten, in denen eine große Anzahl von Menschen in ganz Deutschland gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte demonstriert, ist es wichtig, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen“, so Staiger weiter. Eine entsprechende Ausgestaltung könnte den Kommunen durch Erlasse von der Landesregierung auferlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung

Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen – deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer – auch nachts – in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme – den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung – nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden – und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Deutsch –”–”–” English –”–”–” Français

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen –“ denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird –“ entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: no-AsylbLG@proton.me

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: no-AsylbLG@proton.me

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 –“ 26 May 2023 –“ 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ who are even prohibited from deciding on their own diet –“ are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: no-AsylbLG@proton.me

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d–™action nationale du 20 au 26 mai 2023 –“ 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l–˜assemblée parlementaire d–™Allemagne avec la modification de l–™article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l–™asile“. La dignité inviolable de l–™Ãªtre humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l–™abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l–™Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l–™exclusion sociale, l–™inégalité et la violation du principe d–™égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l–™AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu–™elle a jugé qu–™un « niveau de besoins spéciaux » inférieur pour les demandeurs d–™asile adultes vivant seuls dans des centres d–™hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l–™autodétermination des personnes concernées continue d–™Ãªtre fortement entravée et, jusqu–™Ã  aujourd–™hui, les personnes en fuite dans les centres d–™arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ à qui l–™on interdit même de se nourrir de manière autonome –“ sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu–™avec la mise en place de centre de regroupement, d–™une obligation de résidence, d–™une interdiction de travailler, d–™un approvisionnement en prestations en nature, d–™un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d–™euros et d–™un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d–™exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd–™hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d–™asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d–™action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d–™une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C–™est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : no-AsylbLG@proton.me

N–™hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d–™autres informations. N–™hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

CЪest la seule fa̤on dЪabolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

Quelle


Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden –“ sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt

Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. „Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (...) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pressemitteilung 9. September 2022

Wannseemanifest: Aufruf zu einer internationalen gewerkschaftlichen Friedenskonferenz. Für eine zivile, ökologische, soziale und demokratische Zeitenwende. Wir zahlen nicht für eure Kriege!

Logo des Zentralen Arbeitskreis Offensiv  gegen Rassismus und Rechtsextremismus - ZAKOAngesichts weltweit zunehmender Kriege, des andauernden Gemetzels in der Ukraine, Jemen und Kurdistan, angesichts der globalen und sich verschärfenden Hungerkatastrophe, und angesichts der am 03./09. Juni 2022 im Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderung zur Aufnahme einer 100-Milliarden-Sonderverschuldung zur militärischen Aufrüstung Deutschlands und der auf Dauer festgeschriebenen Mindestausgaben von 2% des Bruttoinlandsproduktes zur weiteren Militarisierung, und in Erwägung, dass von allen Dogmen der bigotten Politik unserer Tage keine mehr Unheil anrichtet, als die, dass `um Frieden zu haben, man sich zum Kriege rüsten muss`, erklären wir, die Teilnehmer*innen der 29. Tagung des Zentralen Arbeitskreises `Offensiv gegen Rassismus und Rechtsextremismus` in ver.di:

1. Die auf Jahrzehnte geplante Hochrüstung beendet das Sterben in der Ukraine nicht und macht unsere Welt weder friedlicher noch sicherer. Sie ist stattdessen eine weitere Bedrohung für Frieden und Sicherheit der Menschen in Europa und weltweit. Wir können sie uns um unser aller Zukunft willen nicht leisten.

2. Der Beschluss zur Grundgesetzänderung und zur 100-Milliarden-Sonderverschuldung zur militärischen Aufrüstung Deutschlands stellt einen Verstoß gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes dar und verstößt gegen Art. 3 des Vertrages von Lissabon. Als Konsequenz aus zwei imperialistischen Weltverteilungskriegen, die von deutschem Boden ausgingen, sowie als Schlussfolgerungen aus der Befreiung vom deutschen Faschismus, flossen ins Grundgesetz die Gebote zum Frieden, zu Gewaltverzicht, Völkerverständigung, Asylrecht und Sozialstaat ein: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten sind verfassungswidrig“ (Art. 26 GG). Gegen diese Gebote verstößt das 100-Milliarden-Militarisierungsprogramm; ebenso gegen Art. 3 des Vertrages von Lissabon, der festschreibt: „Ziel der (Europäischen) Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“

3. Als Gewerkschafter*innen lehnen wir Krieg als Mittel der Politik grundsätzlich ab und halten die Vorstellung, dass Frieden und Sicherheit durch mehr und überlegenere Waffen gesichert werden könnten, für grundlegend falsch. Deshalb engagieren wir uns in gesellschaftlichen Bündnissen für Abrüstung, wie dem Aufruf „Abrüsten statt aufrüsten“ und für die Verhinderung von Rüstungsexporten. Das schließt auch die globale und endgültige Ächtung und Vernichtung von Atomwaffen sowie aller anderen Massenvernichtungswaffen ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung den UNO-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen unterzeichnet, wie das schon mehr als 140 Staaten getan haben.

4. Die beschlossene Militarisierungs- und Aufrüstungspolitik ist grundfalsch, hochgefährlich und zynisch. Sie bedeutet, die globale gesellschaftliche Krise mit militaristischer Logik im Interesse weniger Profiteure zu beantworten, statt mit sozialem Fortschritt zur Mehrung des Allgemeinwohls.

5. Kriege und die ihnen zugrundeliegende militaristische Logik des Stärkeren und des `Alles oder Nichts!` sind die Hauptursachen für Hunger, Vertreibung und Flucht in der Welt, nationalistische Verrohung und der Klimakiller #1. Aktives Eintreten für zivile und politische Konfliktlösungskonzepte und eine globale zivile Friedensordnung sind der beste Weg zur Beseitigung von Hunger und Flucht weltweit; nicht Waffenlieferungen, ob in die Ukraine oder in andere Länder; nicht Sanktionen, die die Menschen kriegführender Staaten in Geiselhaft für ihre Regierungen nehmen; nicht gesellschaftliche und geistige Mobilmachung.
Wir wenden uns gegen Jugendoffiziere an Schulen und die Bundeswehr im öffentlichen Raum! Für Rüstungskonversion: Rüstungsproduktion stoppen! Wir wollen für den Frieden arbeiten.

6. Wir sind konfrontiert mit Krieg und unendlichem Leid, mit Vertreibung und Flucht, mit der Klimakatastrophe, die genauso wenig vor Staatsgrenzen Halt macht wie die Coronapandemie, mit zunehmender Armut und sozialer Unsicherheit. Das jahrzehntelange neoliberale Vernachlässigen und Ausblutenlassen der öffentlichen Daseinsvorsorge, unserer Gesundheitssysteme, der öffentlichen Infrastruktur, der Bildungseinrichtungen und der Kulturszene kommen uns heute, angesichts all dieser Krisen, teuer zu stehen.

7. Rüstungs- und Kriegspolitik stehen immer im Gegensatz zur solidarischen Kultivierung der Gesellschaft. Mehr Waffen schaffen keinen Frieden. Sicherheit gibt es nur gemeinsam, nicht gegeneinander! Deswegen engagieren wir uns stattdessen für massive öffentliche Investitionen und dauerhafte Ausgabenerhöhungen für Soziales, Gesundheit, Klima, Bildung und Kultur und zur zivilen, ökologischen, sozialen und demokratischen Entwicklung weltweit.

8. Das Grundrecht auf Asyl und die Einhaltung der UNO-Flüchtlingskonvention ist unantastbar. Menschen, die vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen oder in ihrer Heimat wegen ihrer politischen Überzeugungen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit verfolgt werden, müssen in Deutschland und Europa Schutz finden. Einen Schutzstatus mit zweierlei Maß (Ukrainer*innen/Übrige), wie er derzeit europaweit und in Deutschland praktiziert wird, lehnen wir kategorisch ab.

9. Wir bestehen darauf, dass die universalen Menschenrechte unabhängig vom Herkunftsland eingehalten werden. Das gilt auch für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Russische und belarussische Kriegsdienstverweigerer*innen
werden aktuell verfolgt und bestraft. Männer aus der Ukraine, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen wollen, dürfen das Land nicht verlassen und werden inhaftiert. Damit wird ihnen allen das Recht auf Asyl im Ausland verwehrt. Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus allen Ländern, in denen Krieg geführt wird, müssen die EU und Deutschland Schutz und Asyl gewähren.

Wir fordern, dass Menschen, die bei ihrem Versuch nach Europa zu kommen in Lebensgefahr geraten, gerettet werden. Die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung muss ein Ende finden. Es gilt, aktiv das Ringen um den Frieden aufzunehmen, für einen Frieden ohne Annexionen und Kriegsentschädigungen. Ein solcher Friede aber ist nur möglich unter Verurteilung jedes Gedankens an eine gewalttätige Missachtung der Rechte und Freiheiten der Völker. Weder die Besetzung von ganzen Ländern noch von einzelnen Landesteilen darf zu ihrer
gewaltsamen Einverleibung führen.

Keine Annexion, weder eine offene, noch eine maskierte, auch keine zwangsweise wirtschaftliche Angliederung, die durch politische Entrechtung nur noch unerträglicher gemacht wird. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker muss unerschütterlicher Grundsatz in der Ordnung der nationalen Verhältnisse sein.
Wir fordern eine breite demokratische Diskussion über ein umfassendes europäisches und globales Friedens- und Sicherheitskonzept, das die Sicherheit vor militärischen Angriffen genauso einschließt wie vor wirtschaftlicher Aggression sowie ökologische und pandemische Aspekte, und dem das Konzept der Einheit von gemeinsamer gleichberechtigter Sicherheit und Entwicklung zugrunde liegt. Als einen ersten Schritt zur Unterstützung dieser dringend erforderlichen gesamtgesellschaftlichen und globalen Debatte fordern wir unsere Gewerkschaft ver.di auf, möglichst zusammen mit ihren DGB- und internationalen Schwesterorganisationen und ohne zeitlichen Verzug eine internationale gewerkschaftliche Friedenskonferenz durchzuführen; Arbeitstitel: „Für eine zivile, ökologische, soziale und demokratische Zeitenwende - Wir zahlen nicht für eure Kriege!“.

Der Planet brennt! Das Zeitfenster für mögliche Lösungen schließt sich jeden Tag mehr und jeden Tag schneller! Aktuell gibt es wohl keine wichtigere Aufgabe, deren Erfüllung unser gemeinsames Werk sein sollte.


Hoch die internationale Solidarität!


Berlin-Wannsee, 12. Juni 2022

Download des Aufrufes als PDF Datei.

Sozialpolitische Infos für Geflüchtete aus der Ukraine

Hier einige wichtige Punkte aus dem Newsletter vom 29. Mai 2022 von Harald Thomé zu sozialen Themen, die für Ukraine-Geflüchtete interessant sein könnten:

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2. Ukrainegeflüchtete / Weisung der BA


Die BA hat am 23. Mai 2022 eine ausführliche Weisung zum Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II für Menschen mit (beantragtem) vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG veröffentlicht. Die BA-Weisung „Bearbeitung von Fällen mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder entsprechender Fiktionsbescheinigung“ gibt es hier: https://t1p.de/8pzco

Claudius Voigt von der GGUA hat die Inhalte der Weisung seziert und übersichtsartig dargestellt, das Papier von Claudius gibt es hier: https://t1p.de/rdx58

Dazu auch einige kritische Anmerkungen von RA Volker Gerloff auf Twitter: https://t1p.de/s9gxl

3. Ausführliche Darstellung der Gesetzesänderungen zum Rechtskreiswechsel Ukraine zum 1. Juni

Am 1. Juni 2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche auf unterschiedliche Sozialleistungen für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz neu regeln. Das betrifft das SGB II, SGB XII, AsylbLG, SGB IX, SGB V, BAföG, Familienleistungen im BKGG, EStG, BEEG, UhVorschG und das AufenthG.

Claudius Voigt hat dazu eine Zusammenstellung gezaubert, die gibt es hier: https://t1p.de/y3lun

4. Pari: Wesentliche Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete –“ Wechsel des Sozialleistungsträgers

Der Pari fasst die wesentlichen Änderungen durch das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz für aus der Ukraine Geflüchtete zusammen: https://t1p.de/ltrr2

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Menschenrechte sind #Unverhandelbar: Proteste gegen die Innenminister:innenkonferenz in Rust angekündigt!

Proteste gegen die Innenminister:innenkonferenz in Rust angekündigt!

  • Mehrere Seebrücke Lokalgruppen um die Seebrücke Freiburg rufen in einem breiten Bündnis unter dem Motto „Menschenrechte sind #unverhandelbar“ am 18. Juni zu Protesten rund um die Innenminister:innenkonfernz (IMK) in Rust auf.

  • Kritik an menschenfeindlicher Politik gegenüber geflüchteter Menschen durch die Innenminister:innen!


Gemeinsam mit vielen anderen Initiativen, wie Syria not safe, Jugendliche ohne Grenzen und den Omas gegen Rechts, aber auch der Freiburger Gruppe von Fridays for Future rufen mehrere Seebrücken Ortsgruppen am Freitag, den 18. Juni, zu Protesten gegen die IMK in Rust auf. Anlass für die Proteste ist das tatenlose Zusehen der Innenminister:innen, wie Deutschland und Europa sich rassistisch und menschenunwürdig abschotten und grundlegende Menschenrechte einfach ignoriert werden.Treffpunkt zur Protestaktion ist der Bahnhof Ringsheim um 11.30 Uhr.

„Die Politik der Innenminister:innen und die IMK stehen für menschenfeindliche Abschottung und Abschiebungen, diese Politik wollen und werden wir nicht einfach so hinnehmen“, sagt Michaela Rüsse von der Freiburger Seebrücke.

Das Bündnis verweist in seinem Aufruf auf über 250 Kommunen und Städte bundesweit, die als sichere Häfen bereit sind, geflüchtete Menschen sofort und unbürokratisch bei sich aufzunehmen. Zudem wird dort die Aussetzung des Abschiebestopps nach Syrien durch die letzte IMK im vergangenen Dezember kritisiert, genauso wie die Unterbringung geflüchteter Menschen in Massenunterkünften, die gerade in Zeiten einer globalen Pandemie immer wieder zu größeren Ausbrüchen geführt hat.

„Menschen dürfen weder hier noch an den EU-Außengrenzen in menschenunwürdigen Lagern untergebracht werden. Sie brauchen Bleibeperspektiven und die Möglichkeit sich ein würdevolles Leben aufzubauen. Aber die aktuelle Politik der Innenminister:innen verhindert genau das“, sagt Jibran Khalil von Jugendlichen ohne Grenzen.

„Bei der letzten Innenminister:innenkonferenz wurde beschlossen, den allgemeinen Abschiebestopp nach Syrien zu beenden. Zuletzt gab es auch mehrere Abschiebungen nach Afghanistan. Diese Abschiebepraxis kostet Menschenleben und muss sofort von den Innenminister:innen beendet werden. Es ist an der Zeit zu einer humanitären Asylpolitik zurückzukehren“, sagt Tareq Alaows von Syria not safe.

Quelle: Pressemitteilung


Menschenrechte sind #Unverhandelbar

Auf nach Rust - am Freitag, den 18. Juni zur Innenminister:innenkonferenz!

Treffpunkt: Bhf Ringsheim 11.30 Uhr!
Vom 16. bis 18. Juni treffen sich im baden-württembergischen Rust die Innenminister:innen zur halbjährlichen Innenminister:innenkonferenz (IMK), dieses Mal steht sie unter dem Motto „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die IMK für menschenverachtende und rassistische Politik steht. Bestes Beispiel ist die bei der letzten IMK Ende 2020 getroffene Entscheidung, mitten in der Pandemie den Abschiebungstopp nach Syrien auszusetzen. Für ähnliche, absolut menschenunwürdige Beschlüsse ist und war die IMK schon immer bekannt, und sind leider auch von der bevorstehenden Konferenz in Rust zu erwarten. Denn wenn sie „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ sagen, meinen die fast ausschließlich Herren von Union und SPD gemeinsamen Grenzschutz und Abschottung. Dabei ist die Wirksamkeit der Politik Deutschlands und Europas längst widerlegt, durch menschenunwürdige und lebensgefährliche Lager, durch zehntausendfaches Ertrinkenlassen und durch die Aufrüstung von Frontex oder krimineller Banden, wie der libyschen Küstenwache, Menschen von der Flucht abzuschrecken. Die verstärkte Ankunft von Menschen auf den Kanaren Anfang des Jahres oder in den vergangenen Wochen auf der süditalienischen Insel Lampedusa und in der spanischen Exklave Ceuta belegen das eindeutig.

Dabei muss die Politik der Innenminister:innen ganz anders aussehen: In Deutschland stehen über 250 Städte und Kommunen als Sicherer Hafen bereit Menschen aufzunehmen. Die längst überfällige Evakuierung der Lager an den EU-Außengrenzen könnte also sofort durchgeführt werden. Doch das Engagement dieser Städte wird von den Innenminister:innen ignoriert und blockiert.

Stattdessen ordnen die Innenminister:innen lieber Abschiebungen in Hoch-Inzidenzgebiete oder in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien oder Afghanistan an. Ähnliches gilt für die Unterbringung hier lebender Schutzsuchender während einer Pandemie in Massenunterkünften. Das Einsperren in solche Unterkünfte hat immer wieder zu größeren Ausbrüchen geführt, wie beispielsweise in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen. Aber auch ganz abgesehen von der Corona-Pandemie wäre eine dezentrale Unterbringung der Menschen möglich.

Genau wegen dieser menschenverachtenden Politik der Innenminister:innen mobilisieren wir am 18. Juni in einem größeren Bündnis nach Rust. Dort demonstrieren wir unter dem Motto „Menschenrechte sind #unverhandelbar“, dem bundesweiten Kampagnenmotto solidarischer und promigrantischer Organisationen, Bewegungen, Initiativen und Vereine.

Kommt am 18. Juni um 11.30 Uhr zum Bahnhof Ringsheim, um von dort in einem lauten Demozug zum Tagungsort der Innenminister:innenkonferenz im Europapark Rust zu ziehen.

Unsere Forderungen sind:

  • Sofortige Evakuierung aller Lager an den EU-Außengrenzen!

  • Staatliche Seenotrettung und ein Ende der Kriminalisierung ziviler Seenotrettung!

  • Auflösung von Frontex und sofortiger Stopp der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache!

  • Sichere Fluchtwege!

  • Aufnahme durch Länder und Kommunen sofort ermöglichen!

  • Abschiebungen stoppen!


All diese Forderungen müssen durch die Innenminister:innen sofort umgesetzt werden. Deshalb konfrontieren wir sie am 18. Juni zum Abschluss der IMK in Rust lautstark damit und machen deutlich, dass ihre Politik der Abschottung und Abschiebung keine Mehrheit hat!

In diesem Sommer - also im Vorfeld der Bundestagswahl - gilt es laut zu sein und immer wieder zu fordern, dass die mörderische Abschottungspolitik der Bundesrepublik und der EU beendet wird und dass Menschenrechte #unverhandelbar sind!

Infektionsschutz: Selbstverständlich sind alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus während der gesamten Dauer der Aktion in Ringsheim und Rust einzuhalten. Menschen, die Symptome einer Covid19-Infektion aufweisen, bitten wir, nicht anzureisen.

Unterzeichner:innen:

Seebrücke Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Tübingen, Witzenhausen

Adopt a Revolution

Syria not safe

Jugendliche ohne Grenzen

Omas gegen Rechts Deutschland

Balkanbrücke

Seebrücke Baden-Württemberg

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

DIE LINKE Landesverband Baden-Württemberg

BiPoc Gruppe Freiburg

RAQ.rise and question

Aktion Bleiberecht Freiburg

Weitblick e.V. Freiburg

Fridays for Future Freiburg

Fossil Free Freiburg

Kritische Mediziner*innen Freiburg

Medinetz Freiburg

Internationale Jugend Freiburg

DIE LINKE Kreisverband Freiburg

Solid Linksjugend Freiburg

Solidarity City Heidelberg

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe

Antirassistische Initiative Grenzenlos Karlsruhe

IL Karlsruhe

RoR Karlsruhe

Solidarity Ortenau

Omas gegen Rechts Euskirchen

Omas gegen Rechts Halle

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