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Was mir heute wichtig erscheint #138

Tatenlos: Der 42. Neonazi-Aufmarsch in Gräfenberg, ein 5-stündiges Nazi-Spektakel wurde angemeldet. Was tun die Behörden?

Leiharbeit: Die Hans-Böckler-Stiftung beschäftigt sich in einer Studie mit Leiharbeit. Dort werden die Verhältnisse von Leiharbeit in sieben europäischen Ländern dargestellt. Die "Frankfurter Rundschau" fasst die Studie zusammen, beim DGB findet sich weiteres Material dazu. "Tagesschau.de" zeigt dazu eine Infografik und verschiedene Studien auf einen Blick. Fazit: "Arbeitgeber nutzen Leiharbeit nicht mehr nur kurzfristig, um Produktionsspitzen aufzufangen. Stattdessen setzen Firmen sie mehr und mehr strategisch ein ..., so dass die Leiharbeiter zu einem festen Bestandteil der Belegschaft werden." Logisch: Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall regt sich auf. Der Faktencheck.

Niedriglohn: Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von 1998 bis 2008 von 25 auf 33 Prozent zugenommen. Deren Stundenlöhne liegen dabei mit knapp zwölf Euro um mehr als sechs Euro unter denen der Vollzeitbeschäftigten. Die Folge: Jeder vierte Minijobber ist von Armut bedroht. Quelle: Eine Studie des Statistischen Bundesamtes.

Unwissend: Mal wieder sind die Agenten des Verfassungsschutz heftig unterwegs gewesen: "Neonazis gaben Bombenbautipps im Internet –“ Was wusste der Verfassungsschutz?" Angeblich nichts, bzw. die anderen Ämter waren zuständig. Ein Einblick von "Kontraste" in ein Thema, das eigentlich schon ausgelutscht ist - wer ausgerechnet dem Verfassungsschutz, an dessen Agenten das NPD Verbot scheiterte - antifaschistische Aktivitäten zutraut, dem ist nicht mehr zu helfen.

Videokundgebung: Organisiert vom Mayday-Bündnis Berlin, findet am Donnerstag, 27. August, um 20 Uhr vor dem Kino Babylon Mitte eine Videokundgebung zur Unterstützung des Kampfes der Belegschaft um einen Haustarifvertrag statt. Seid solidarisch! Kommt zahlreich! Sagt es weiter!

Forenhaftung: Nach dem Heise Verfahren konnte einem ja schon anders werden. Wie haftet der Foren- bzw. Weblogbetreiber für Kommentare? Udo Vetter vom Lawblog berschäftigt sich damit in "Wattige Begehren"

Hungerstreik: Seit dem 18. August 2009 befinden sich 160 minderjährige Flüchtlinge im Internierungslager Pagani auf Lesbos im Hungerstreik. Sie fordern ihre sofortige Freilassung. Alle 160 sind in einem Raum interniert, sie müssen sich eine Toilette teilen, viele sind gezwungen, auf dem Boden zu schlafen. Einige von ihnen sind jünger als 10 Jahre, 50 von ihnen sind schon seit mehr als 2 Monaten im Lager. Die Internierung von Minderjährigen widerspricht dem griechischen Recht. Auf einer Seite des noborder Camps Lesvos 2009 gibt es ein Video, dass die internierten MigrantInnen selbst gedreht haben.

Knapp: Mit einer Mehrheit von nur 55 Prozent hat die Gewerkschaft ver.di dem Tarifvertrag für kommunale Kitas zugestimmt.

Vergleich:
Welche der beiden ist die gefährliche Witzfigur? (Via lahnix)

Vorwahl: Bei entdinglichung kann man schon wählen. Grrrr. Warum bin ich da nicht drauf gekommen?

Mörderbande: Die "Private Armee" ein Film von Patrick Forestier gibt Einblicke in den gefährlichen Alltag der hoch bezahlten ausländischen Kämpfer der bekannten Firma Blackwater, die Öltransporte, Botschaftsangehörige und Geschäftsleute im Irak und Afghanistan bewachen und die Drecksarbeit machen, zu der selbst die anderen Mörder Soldaten nur ungern bereit sind...

Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe

Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil[1] gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de[2] verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleich lautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de[3], weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.

Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB[4] hält Abmahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen."

Das Verbraucherschutzforum Antispam.de[5] erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtsprechung".
(hob[6]/c't) (hob/c't)

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/70241

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
[2] http://www.supernature-forum.de/vbb/showthread.php?t=55167
[3] http://www.cinefacts.de
[4] http://www.jbb.de/
[5] http://www.antispam.de
[6] mailto:hob@ct.heise.de
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