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38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts –“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts –“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

G20-Demonstration: Hamburger Senat stellt Heiligengeistfeld nicht zur Verfügung

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde versucht mit verwaltungstechnischen Tricks, die Abschlusskundgebung der Großdemonstration am 8. Juli gegen den G20-Gipfel in Hamburg zu verhindern. Wegen angeblicher Sanierungsmaßnahmen könne das Heiligengeistfeld am 8. Juli nicht zur Verfügung gestellt werden, so ein Schreiben der Behörde an die Anmelder der Demonstration. Allerdings gesteht die Behörde ein, dass die Fläche schon zwei Tage später für den Schlagermove genutzt werden kann.

„Die Stadt Hamburg hat offensichtlich Schwierigkeiten damit, die Wahrnehmung von demokratischen Grundrechten zu gewährleisten. Der billige Versuch, mit bürokratischen Tricks das Versammlungsrecht auszuhebeln, wird scheitern. Bürgermeister Olaf Scholz und der Senat haben sich 20 hoch umstrittene Regierungschefs eingeladen. Damit stehen sie auch persönlich in der Pflicht, den notwendigen und berechtigten Protest zu ermöglichen“, sagt Werner Rätz (Attac) vom G20-Demobündnis.

„Diesen massiven Angriff auf unser Versammlungsrecht werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln abwehren. Wir bleiben dabei: Die Demonstration am 8. Juli wird von der Moorweide zum Heiligengeistfeld gehen“, fügt Emily Laquer (Interventionistische Linke) für das Bündnis hinzu.

Am 7. April wird es ein Gespräch mit der Versammlungsbehörde bei der Hamburger Polizei geben. Auch sie hat bereits angekündigt, dass die angemeldeten Demonstrations-Routen „nicht wie ... geplant durchgeführt werden können.“

Den Aufruf zur Demonstration am 8. Juli haben unter anderem Attac, IPPNW, Robin Wood, DIE LINKE, DIDF, Nav-Dem, die Jugendorganisationen von BUND, IG-Metall, Naturfreunden sowie viele weitere Organisationen unterzeichnet.

Das Heiligengeistfeld in Hamburg. Der einzige von der Größe ausreichende Platz in der Nähe der Messehallen, dem Tagungsort des G20-Gipfels (weiße Gebäude am oberen rechten Bildrand)
Foto von Reinhard Kraasch –“ Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11441939

Quelle: Pressemitteilung

OSZE Hamburg und G20+: Von LPD's, gescheiterten Berufsoffizieren, InnensenatorInnen und embedded Journalism

Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür, Interview mit Rechtsanwalt Martin Lembke durch Radio FSK Hamburg vom 7.12. auf freie-radios.net

Script:

G20-Polizeichef Hartmut Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Es hätte für den Spd-Innensenator personelle Alternativen gegeben. Mit der Entscheidung für LPD Dudde ist der Garant für Unrecht und Hetze gegen Bürger- und Grundrechte ausgewählt worden.

Hartmut Dudde hat sich auf seine Weise über die Ernennung zum "Leiter des Vorbereitungsstabes und Polizeiführer der Einsätze" gefreut. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er entschieden, das Militär einzuschalten und Gespräche mit dem "Kommando Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr in Berlin und dem "Landeskommando Hamburg" der Bundeswehr in Hamburg durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angekündigten Großdemonstrationen werden es also nicht nur mit über 20.000 Polizisten, sondern auch mit den Soldanten der Bundeswehr zu tun haben. Das "Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr" (KdoTerrAufgBW) führt den militärischen Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit Feldjägern, bewaffneten Sicherungs- und Unterstützungskompanien und dem "Zentrum für Operative Kommunikation" (ZOpKomBW). Letzteres "analysiert die Situation der Bevölkerung in den Einsatzgebieten"; und da demnächst wohl eher keine Bundeswehrsoldaten zur Analyse der Situation der Bevölkerung durch das Karo- und Schanzenvierteil in Hamburg laufen dürften, wird das ZOpKomBW seinen technischen Überwachungsapparat der Hamburger Polizei zur Ausforschung der Bürger zur Verfügung stellen.

Das "Landeskommando Hamburg"(LKdoHH) gibt sich in seiner Selbstdarstellung etwas ziviler: "Wir sind Anlaufpunkt für Journalisten und Kulturschaffende. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Schwerpunkte." Es läßt sich schlußfolgern, dass zur Einwirkung auf die doch eher kritisch gesinnte Bevölkerung, deren Situation zuvor vom ZOpKomBW analysiert wurde, mit entsprechend gesteuerten Informationen über die Medien und Journalisten eingewirkt werden soll.

Für Polizeileiter Hartmut Dudde besitzen die "beiden Großeinsätze eine Dimension..., wie sie Hamburg bisher noch nicht erlebt hat...dennoch ist es nüchtern betrachtet zunächst ein Einsatz wie viele andere." Ein Großeinsatz wie viele andere. Damit hat Hartmut Dudde Erfahrung:

Castortransport November 2010- Polizeiführer Dudde ordnet an, mehr als 1.000 Demonstranten nachts in ein Polizeilager auf offenem Feld einzusperren, läßt hierfür einen mit bewaffneten Polizisten gut bewachten Kessel aus Polizeifahrzeugen und Einsatzgeräten bauen, in welchen die Menschen gepfercht werden und verhindert jede Kontaktaufnahme zu Anwälten und Gerichten. Vorher gegebene Versprechen und Absprachen hält er nicht ein, auf Anordnungen des polizeilichen Gesamteinsatzführers in Lüneburg reagiert er nicht. Das Landgericht Lüneburg hat hierzu festgestellt (Az.: 10 T 5/11 v.29.2.2012): Die Freiheitsberaubung war rechtswidrig. Die Betroffenen waren entgegen der Gesetzesvorschrift nicht unverzüglich, sondern überhaupt nicht einem Richter vorgeführt worden. Die Polizei hatte, trotz Aufforderung, keine Vorkehrungen getroffen, die Betroffenen im Kessel zu informieren und zum Gericht zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtsschutz und Richtervorbehalt, so das Landgericht weiter, wurden mißachtet.

Polizeiführer Dudde macht, was er will, nicht, was er darf. Kritischeres läßt sich über einem Recht und Gesetz unterworfenen Beamten kaum sagen. Das ist ein Schanden für die Demokratie und den Rechtsstaat. Der SPD-Innensenator weiß das und nimmt es mindestens in Kauf. Er hätte, wie erwähnt andere, gesetzestreue Polizeiführer auswählen können. Die Grünen übrigens haben den Bundeswehreinsatz anläßlich des G-8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm 2007 scharf kritisiert. So ändern sich die Zeiten.

Author/s: Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen;nfsu
Radio: FSK, Hamburg im www
Production Date: 07.12.2016
Lizenz:
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Creative-Commons, Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.

Was mir heute wichtig erscheint #216

Relevanz: "Der Begriff des Extremismus wurde ab 1974 in den Bundesverfassungsschutzberichten verwendet und löste den Begriff des Radikalismus ab. In die Wissenschaft und die Alltagssprache ist er medial verstärkt ab 1980 über die Bundeszentrale und die Landeszentralen für Politische Bildung transportiert worden. Durchgesetzt hat er sich erst in den letzten 20 Jahren." Anne Roth verweist auf eine Dokumentation (700 kb) einer Tagung, die sich mit der Anwendung des Extremismus-Begriffs auseinandersetzte.

Missfallen: Am meisten missfällt mir bei Facebook der "Gefällt mir" Button. Denn das führt bisweilen zu ziemlichen Geschmacklosigkeiten. Manchmal ist zum Glück nicht sichtbar, was wem wo gefällt.

Shocking: In Toronto war wieder einiges los. Die kanadische Großstadt gleicht im Zentrum einer Geisterstadt, während ein Großaufgebot von Polizei aus allen Landesteilen für die Sicherheit "global leaders" sorgt. Die Stadt hat über eine Milliarde US$ für Sicherheitsvorkehrungen ausgegeben. Mit dem Geld wurde nicht nur die komplette Innenstadt eingezäunt, sondern unter anderem auch ein kompletter künstlicher See angelegt.  Was friedlich begann, endete in Straßenkämpfen. Kein Wunder, einige Leute waren verdammt sauer. Ebenso kein Wunder, dass die Proteste durch die Mediendarstellung delegitimiert werden sollen. Wie immer schuld: "Anarchisten" und "Autonome". „Noch nie haben wir in unseren Straßen ein solches Maß an mutwilliger Kriminalität und Vandalismus und Zerstörung gesehen“, so der Polizeichef fon Toronto nicht etwa zu den Gipfelteilnehmern, sondern zu den Gegnern. Abseits von derartigen Plattheiten und Beissreflexen gibt das Buch "Neuer Anarchismus in den USA" aus dem Unrast Verlag einen etwas tieferen Einblick in die tatsächlichen dortigen Verhältnisse. Eigentlich unnötig, darauf hinzuweisen, dass sowieso kein einziges der Probleme dieser Welt dort gelöst werden konnte.

Ordnungsfaktor: DGB und BDA wollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Wozu? Um die Tarifeinheit geht es weniger, sondern vielmehr um den heiligen "Betriebsfrieden". Deshalb quaken auch die Unternehmerverbände wie Gesamtmetall und BDA wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts herum, nach der, Tarifpluralität –“ also die Anwendung verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb –“ zuzulassen werden:  "(...) Aus Sicht der Unternehmer ist das Verlangen nach Friedenspflicht –“ sprich: Streikverbot –“ verständlich. Geradezu unglaublich ist aber, daß sich auch die DGB-Spitze in einer gemeinsamen Erklärung mit dem BDA dafür stark gemacht hat. Die Überlegung, sich auf diesem Weg unliebsame Konkurrenz von Spartengewerkschaften wie GDL, Marburger Bund und Vereinigung Cockpit vom Hals zu halten, ist an Kurzsichtigkeit kaum zu übertreffen. Denn Einschränkungen des Streikrechts gegen diese Organisationen werden sich eher früher als später auch gegen die DGB-Gewerkschaften selbst richten. (...)"

Sympatisch: Einige Vorschläge, wie man es den Hinterbliebenen nochmal ordentlich versauen kann.

Putschismus:
Venezolanische Oppositionsgruppen erhalten jährlich zwischen 40 und 50 Millionen US-Dollar, um ihren Kampf gegen die Regierung von Präsident Hugo Chávez und die "Bolivarische Revolution" aufrecht zu erhalten. Das berichtet die US-venezolanische Journalistin Eva Golinger unter Berufung auf ein Papier der rechtsgerichteten spanischen Denkfabrik FRIDE. Mehr bei amerika21.de

Erfassung: Das französische "Three-Strikes-Gesetz" nimmt langsam aber sicher Gestalt an. 18 Millionen Internetbenutzer sollen systematisch gescannt werden. Ach so. Nur die Raubkopierer. Klar. Das lässt sich keinesfalls auf andere Gruppen ausdehnen.

Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011

TopDown: "Seit 2005 leisten wir als Abahlali baseMjondolo (Bewegung der HüttenbewohnerInnen) Widerstand. Wir kämpfen für Gleichheit und Würde. Wir kämpfen dafür , dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Jede Person hat das gleiche Recht, sich an allen Entscheidung zu beteiligen, die diese Person betreffen. Jede Person hat das gleiche Recht, an allen Diskussionen teilzunehmen und muss sich in sie einbringen können, ohne Furcht haben zu müssen. Alle Menschen haben dasselbe Anrecht auf Gerechtigkeit und Würde, wo immer sie auch geboren wurden. Das Land und der Wohlstand dieser Welt müssen gerecht unter den Leuten dieser Welt geteilt werden. Natürlich wollen wir nicht, dass die Reichen den Besitz an Land und Wohlstand monopolisieren. Aber wir wollen auch nicht, dass der Staat das Land und den Wohlstand für die Leute besitzt. Wir wollen, dass die Leute die Segnungen und Früchte dieser Welt direkt besitzen und verwalten. Einige von uns nennen das lebendigen Kommunismus. (...)" Der Brief der südafrikanischen Bewegung der HüttenbewohnerInnen in der Originalfassung und in einer deutschen Übersetzung bei IndyMedia

Unverletzlich: Über das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und den Einsatz staatlicher Verdachtschöpfungsgehilfen. Der Fall von Wolf Wetzel im Grundrechtereport.

Gleichsetzung:
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte weist darauf hin, dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. “Der UN-Sonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes Problem an.– Bereits die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr 2008 hätten diese enge Sicht kritisiert. Via "Der braune Mob"

Streik:
Seit Wochen wird in diversen chinesischen Fabriken gestreikt. Die (japanischen) Haupt-Fahrzeugfabriken von Toyota und Honda in Südchina mussten am Mittwoch die Produktion wegen Streiks bei Teilezulieferern einstellen.

Übersicht:
Auch für die letzte Woche haben redblog und einfach übel einen "unvollständigen Wochenrückblick" über die Entwicklungen uin Lateinamerika zusammengestellt.
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