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„GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig“

Seit nun mehr als zwei Jahren hängt das DemoZ Ludwigsburg in Bezug auf die Gemeinnützigkeit in der Luft. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurde der Widerspruch unsererseits gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit an Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt Ludwigsburg übergeben. Seit September werden uns seitdem immer wieder Versprechungen gemacht, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Entscheidung der Behörde vorliegen würde –“ jedoch läuft jede vom Finanzamt selbst benannte Frist aus, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.

Im Oktober 2019 wurde dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg die Gemeinnützigkeit entzogen –“ der Entzug fußt auf dem erst im Februar 2019 gefällten Urteil zur politischen Betätigung gemeinnütziger Vereine im Fall der bundesweit tätigen Organisation Attac Deutschland. Ziel des Urteils sollte eigentlich die Trennung zwischen gemeinnützigen Organisationen und Parteien in Bezug auf Steuervorteile sein. Mit dem Urteil ist das Bundesfinanzministerium jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen–“ es ist nicht nur eine mangelnde Rechtssicherheit für sich politisch betätigende Vereine entstanden. Vielmehr ist eine grundlegende Diskussion darüber entstanden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Teil der politischen Willensbildung ist und wer nicht.

Diesen Zustand können wir so nicht mehr hinnehmen –“ weder für uns, noch für die vielen anderen gemeinnützigen Vereine, die tagtäglich wertvolle Arbeit leisten und wegen der immer noch unklaren Rechtslage keine Sicherheit über ihre Handlungsmöglichkeiten haben. Leider hat auch der erst kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass keine Klarheit und Sicherheit für politisch bildende Vereine gebracht, mehr dazu könnt ihr zum Beispiel auf der Seite der Allianz –“ Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu dem Thema erfahren.

Deshalb haben wir nun eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt eingereicht. Wie immer stellen wir euch die Klageschrift vom 09.02.2022 zur Verfügung, damit unsere Argumentation und unser Vorgehen weiterhin transparent und nachvollziehbar bleiben. Wie immer könnt ihr Rückfragen über gemeinnuetzigkeit@demoz-lb.de an und schicken. Nachfolgend veröffentlichen wir die heutige gemeinsame Pressemitteilung von der GFF –“ Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Campact e.V. und dem DemoZ Ludwigsburg.

GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des sozio-kulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig

Berlin/Stuttgart, 9. Februar 2022 –“ Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und Campact e.V. hat das Demokratische Zentrum Ludwigsburg e.V. (DemoZ) heute vor dem Finanzgericht Stuttgart Klage gegen den Entzug seiner Gemeinnützigkeit eingereicht. Ziel der Klage ist es, mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine zu schaffen, die in der politischen Bildung aktiv sind.

„Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung und Demokratieförderung. Selbstverständlich darf in einem Kulturzentrum auch eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen stattfinden“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Eine lebendige Demokratie braucht solche Begegnungsorte, an denen sich Menschen einbringen und auch eine politische Haltung zeigen können.“

Foto: DemoZ
Foto: DemoZ
Das selbstverwaltete DemoZ ist seit 40 Jahren ein wichtiger sozialer Treffpunkt in Ludwigsburg und bietet ein vielfältiges und meist kostenloses Kultur- und Bildungsprogramm an. Dazu zählen Theateraufführungen, Zeichenkurse und bildungspolitische Veranstaltungen. Bereits im Oktober 2019 hatte das Finanzamt Ludwigsburg dem DemoZ die Gemeinnützigkeit entzogen. Es warf dem Verein mangelnde geistige Offenheit in der politischen Bildungsarbeit vor. Anlass hierfür waren kapitalismuskritische Veranstaltungen des Vereins. Das DemoZ legte umgehend Einspruch ein und wartet nun seit über zwei Jahren auf eine endgültige Entscheidung der Behörde.

„Die seit Jahren andauernde Ungewissheit über den Steuerstatus ist eine große Belastung, da wir nicht wissen, wie wir uns in Zukunft finanzieren sollen“, sagt Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Bereits jetzt sind aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit viele staatliche Förderungen weggefallen und auch einen erheblichen Teil der Corona-Hilfen konnten wir wegen des unsicheren Steuerstatus–˜ nicht abrufen. Nur dank der großen Solidarität, die wir seitens unserer lokalen Unterstützer*innen erfahren haben, konnten wir unsere Arbeit vorübergehend finanzieren.“

Auch die Bürgerbewegung Campact unterstützt die Arbeit des soziokulturellen Zentrums Ludwigsburg mit einer Förderung von 20.000 Euro für die Prozesskosten und die Arbeit des Vereins. Unter anderem will Campact damit die Finanzierung des jährlichen „Mut gegen Rechts“-Festivals in Ludwigsburg sichern. Campact hatte im Oktober 2019 selbst die Gemeinnützigkeit verloren. Wie im Fall des DemoZ verwiesen die Finanzbehörden auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Attac. Der BFH hatte 2019 die Einschätzung der Finanzbehörden bestätigt, dass Attac wegen „allgemeinpolitischer Tätigkeit“ nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sei. „Uns ist es ein großes Anliegen, kleine Vereine zu stärken, die von der Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht betroffen sind“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact. „Zentren wie das DemoZ leisten wichtige Arbeit gegen Rechts und verteidigen unsere Demokratie vor Ort, in fast jeder kleineren oder größeren Stadt in Deutschland. Ein Gemeinnützigkeitsrecht, das diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat seinen Namen nicht verdient.“

Die GFF, das DemoZ und Campact sind Mitglieder der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus fast 200 Vereinen und Stiftungen fordert eine gesetzliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, damit sich gemeinnützige Organisation für Menschenrechte und Gerechtigkeit engagieren können.

Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ, steht für Interviews zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:

freiheitsrechte.org/demoz

Quelle

Finanzamt rudert zurück - VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!

Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.

Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!

Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.

An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat.

Gemeinsam sind wir stark!

Quelle: Pressemitteilung

Kundgebung: Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Berlin | Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 18:00

"Das Haus brennt und Sie sperren die Feuerwehr aus!" - Esther Bejarano

Vor fast schon einem Jahr entzog die Berliner Finanzverwaltung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund des Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), unter Berufung auf den Bericht des Inlandsgeheimdienstes in Bayern, die Gemeinnützigkeit und setzte damit ein verhängnisvolles politisches Signal.

Viele Menschen im In- und Ausland sind über die Entscheidung empört und verstehen sie als Versuch, Antifaschismus an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Soll die „Gunst der Stunde“ genutzt werden, dass es 75 Jahre nach der Befreiung nur noch wenige Zeitzeug:innen der NS-Verbrechen gibt, auf die man Rücksicht nehmen muss? Antifaschismus ist die historische Grundlage der Demokratie in Deutschland, das Grundgesetz entstand als Gegenentwurf zum faschistischen Staatsverständnis. Dafür steht die von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründete VVN-BdA.

Die Bedrohung von Rechts wächst

Seit dem Mord an Walter Lübcke und den Attentaten von Halle und Hanau muss selbst Horst Seehofer öffentlich äußern, dass die Bedrohung von Rechts die größte Herausforderung für die Sicherheit von Menschen in diesem Land ist. Zugleich werden seit Sommer 2019 immer neue, teils militante, rechte Netzwerke in staatlichen Sicherheits-Organen aufgedeckt: von „Nordkreuz“ über Schießübungen der Polizei in Güstrow und dort gefundener Bundeswehr- und Polizeimunition, „NSU 2.0“-Drohmails aus Polizeicomputern bis zu KSK-Skandalen und Rassist:innen- Chats in Polizeirevieren. Trotz alledem sehen die politisch Verantwortlichen kein strukturelles Problem, das durch eine entsprechende Studie untersucht werden müsste. Die allgegenwärtige rassistische Hetze, die den „Soundtrack“ zu
diesen Zuständen liefert, kommt von einer Partei, die auch von offenkundigen Faschist:innen in allen deutschen Parlamenten vertreten wird.

Antifaschismus ist das Gebot der Stunde

Das haben die vielen neuen Mitglieder verstanden, die seit diesem Angriff zur VVN-BdA gestoßen sind. Unzählige Solidaritätserklärungen sind uns von Organisationen, Initiativen und Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen zugegangen und veröffentlicht worden. Nach einem Jahr heftiger politischer und juristischer Auseinandersetzung müssen die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition in Berlin und das Bundesfinanzministerium, das die Durchführungsverordnung für die Abgabenordnung erlässt, endlich klarstellen, dass Antifaschismus in Deutschland auch weiterhin gemeinnützig ist!

Wir fordern:
• die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA!
• das Ende der geheimdienstlichen Arbeit gegen die VVN-BdA in Bayern und anderswo!
• die Abschaffung des Artikels 51, Absatz 3, Satz der Abgabenordnung!
• ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das die tatsächlichen großen gesellschaftlichen Strömungen für Demokratie, Klimaschutz und weitere wichtige Themen anerkennt und fördert!
• Gemeinnützigkeit für Attac, Campact, das Ludwigsburger DemoZ und allen anderen bedrohten fortschrittlichen Organisationen!
• praktische Unterstützung für alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die die Grundwerte des Grundgesetzes gegen rassistische, antisemitische, nationalistische und neofaschistische Angriffe verteidigen!

Deshalb kommt am 21.10. um 18 Uhr mit uns vor das Berliner Abgeordnetenhaus, um klarzustellen:

Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig!

Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!

Öffentliche Erklärung zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen.

Wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste. Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano diese Entscheidung erleben muss.
„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist #unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA.

Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft, wie sie sich etwa bei #unteilbar zusammengeschlossen hat, auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg.

Auch an anderer Stelle beobachten wir mit großer Sorge, dass im Zuge der fatalen Umstrukturierung des Programms „Demokratie Leben“ ca. 100 Projekte in ihrem Kampf für eine vielfältige Gesellschaft vor dem Aus stehen. Geplant waren sogar massive Kürzungen für das Programm „Demokratie Leben“, die erst nach vehementen Protesten zurückgezogen wurden. In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos.

Darum fordern wir:

  • Dass das Land Berlin dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.

  • Damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird, soll die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung ausgesetzt werden.

  • Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert werden!

  • Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.

Wir werden diese Forderungen so lange und so laut vertreten, bis sie umgesetzt werden. Mit den #unteilbar Demonstrationen und dem gemeinsamen Einstehen auf der Straße haben wir alle auch ein Versprechen auf Solidarität miteinander abgegeben.

Berlin, den 28.11.2019
Diese Erklärung wurde von Aktiven und Organisationen aus dem #unteilbar-Bündnis initiiert.
Weitere Initiator*innen und Unterzeichnen der Erklärung unter unteilbar.org/gemeinnuetzig
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