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Rassismus am Arbeitsplatz - Was tun, wenn ein Kollege über “Ausländer” herzieht?

Vormerken: Gemeinsame Veranstaltung der VVN-BdA Esslingen mit DGB, GEW, IG Metall und ver.di Esslingen.

Veranstaltungsplakat
Quelle: VVN-BdA

Michael Csaszkóczy lehrt ab Montag an der Realschule Eberbach

Vor genau zwei Jahren versammelten sich die alten und neuen Lehrer einer Schule im hessischen Heppenheim, mitten unter ihnen: Michael Csaszkóczy. Die Bücher fürs Schuljahr hatte er sich schon geholt, in zehn Minuten sollte seine erste Lehrerkonferenz beginnen, da klingelte das Telefon des Rektors: Das Schulamt bestand darauf, dass der Vertrag des neuen Kollegen auf keinen Fall unterschrieben werden dürfe - wegen schwerer Zweifel an seiner Verfassungstreue.

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Bilderserie: Michael Csaszkóczy mit weiteren vom Berufsverbot Betroffenen

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Unsere früheren Berichte zum Thema

Fall Csaszkóczy: Berufsverbot endgültig aufgehoben

„Nach nunmehr drei Jahren wurde das vom Kultusministerium Hessen ausgesprochene Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy rechtzeitig zum Schuljahresanfang aufgehoben...“ Artikel in den ka-news vom 5.9.07

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die ausführliche Begründung seines Urteils vom 02.08.2007 bekanntgegeben.

Darmstadt: Auch Kultusministerium Hessen bekommt seinen Rüffel im Fall Csaszkóczy

Seit 2005 verwehrt das Kultusministerium in Hessen dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung in den hessischen Schuldienst. Der einzige Grund ist die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat heute festgestellt, dass Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung verweigert wird und hat deshalb die Ablehnungsbescheide des Landes Hessen aufgehoben. Das Gericht kritisierte unter anderem die unzureichende Entscheidungsgrundlage und die fehlende Einzelfallprüfung durch das Kultusministerium. Zwar wurde das Ministerium nicht unmittelbar verpflichtet, Csaszkóczy einzustellen. Allerdings muss Csaszkóczys Antrag erneut und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts geprüft werden. Die gegen seine Anstellung ins Feld geführten politischen Gründe dürfen jedoch keine Rolle mehr spielen. Der Bewerber dürfe nicht wegen seiner politischen Überzeugung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern benachteiligt werden, so das Darmstädter Gericht.

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Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy: Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt

Es gibt neues im Fall des vom Berufsverbot betroffenen Heidelberger Lehrers Michael Csaszkóczy. Wie in einer Pressemitteilung bekannt wurde, findet am Donnerstag, den 02.08.2007 um 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt die Verhandlung in seinem Berufsverbotsfall statt. Weiter heißt es darin:

Csaszkóczy hatte vor zwei Jahren eine Stelle als Lehrer an einer Heppenheimer Realschule erhalten. Wenige Minuten vor der ersten Lehrerkonferenz wurde der Rektor nach einer Intervention des Innenministeriums angewiesen, Michael Csaszkóczys Vertrag auf keinen Fall zu unterzeichnen. In der späteren schriftlichen Begründung stützte sich das Schulamt ausschließlich auf die Argumentation des baden-württembergischen Kultusministeriums, das Csaszkóczy bereits seit dem Jahr 2003 wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg die Ausübung seines Berufes verwehrt.

Im März dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz diese Maßnahme für Unrecht erklärt. Die Internationale Liga für Menschenrechte bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie". Bereits 1995 war die BRD für ihre Berufsverbotspraxis vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.

Dennoch hat weder Hessen noch Baden-Württemberg aus dem VGH-Urteil von Mannheim bislang die überfällige Konsequenz gezogen, Michael Csaszkóczy endlich einzustellen. Die GEW Hessen und das Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote rufen ab 9 Uhr zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude gegen Berufsverbote und für die Rehabilitierung aller Betroffenen aus den 1970er und 1980er
Jahren auf. Wie auch bei den letzten Prozessen in dieser Angelegenheit wird eine Delegation von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen (Internationale Liga für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demokratie und Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein) den Prozess beobachten.

Im Anschluss an die Verhandlung stehen Michael Csaszkóczy, sein Anwalt Martin Heiming, die stellvertetende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig sowie Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie für Nachfragen zur Verfügung.

Carmen Ludwig für die GEW Hessen
Stefan Riedel für das Solidaritätskomitee


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Unsere Berichte zum Thema

Termin für die Anhörung von Michael Csaszkóczy

Der Termin für die Anhörung Michael Csaszkóczys vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe steht fest: Freitag, der 13. Juli 2007.

Anlässlich der erneuten Anhörung Michael Csaszkóczys vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe findet eine Mahnwache gegen Berufsverbote statt: ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude des Regierungspräsidiums, Hebelstr. 2, Karlsruhe


Bilderserie: Demonstration gegen Berufsverbote in Karlsruhe am 27.01.2007

Der Aufruf gegen die Berufsverbote kann per Email unterzeichnet oder auf der Informationsseite www.gegen-berufsverbote.de

Alle aktuellen Informationen sind dort zu finden.

Quelle: Infomail

Unsere Berichte zum Thema

Demonstration am 27.01.2007 in Mannheim: Weg mit den Berufsverboten!

Das Demoplakat
Gewerkschaften und politische Gruppen rufen anlässlich des bevorstehenden Verhandlungstermins von Michael Csaszkóczy - dem gegenwärtig einzigen deutschen Berufsverbotsfall - vor dem Verwaltungsgericht für den 27.01.2007 zu einer Demonstration in Mannheim auf:

Weg mit den Berufsverboten! Grundrechte verteidigen!

Zu Beginn des Jahres 2007 wird der Verwaltungsagerichtshof in Mannheim in einer Berufungsverhandlung über das mittlerweile seit drei Jahren andauernde Berufsverbot gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy entscheiden.

Seit Anfang des Jahres 2004 wird Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert.

Über mehr als 14 Jahre hinweg wird Csaszkóczy vom Verfassungsschutz überwacht. Für das Berufsverbot ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, von der er nicht bereit war, sich zu distanzieren.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird das Berufsverbot mit der Behauptung begründet, die Antifaschistische Initiative zeichne ein diffamierendes Bild unseres Staates. Dies wird vor allem mit der Feststellung der AIHD untermauert, zwischen Nationalsozialismus und BRD habe es Kontiunuitäten gegeben. 74 Jahre nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten wird damit sowohl Antifaschismus kriminalisiert als auch das Benenen der historischen Wahrheit bestraft.

Damit wird die grundrechtswidrige Berufsverbotspraxis der BRD aus den 70er Jahren wiederbelebt, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 als Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt hat. Wir protestieren gegen die staatliche Bespitzelung und Einschüchterung, die sich potentiell gegen alle emanzipatorischen und politisch unbequemen Bestrebungen richtet.
Berufsverbote verstoßen gegen die Menschenrechte und schaffen ein Klima der politischen Einschüchterung.

Wir fordern die Einstellung und Rehabilitierung Michael Csaszkóczys und die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote.

Es rufen auf:


GEW Hessen, GEW Baden-Württemberg, VVN/BdA, Rote Hilfe e.V., DGB Rhein-Neckar, Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)

Berufung im einzigen deutschen Berufsverbotsfall zugelassen

Michael Csaszkóczy Quelle: Stattweb
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lässt Berufung im Berufsverbotsprozess gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy zu. Dazu erklärte die GEW:

Stuttgart –“ Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufung im einzigen deutschen Berufsverbotsfall gegen einen Lehrer zugelassen und damit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe widersprochen. Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy darf nach zweijährigem Berufsverbot weiter auf eine Einstellung hoffen. Gleichzeitig hat der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz das Vorgehen der Landesregierung als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerügt.

Es sei mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar, dass das Kultusministerium bereits 2003 unter Umgehung des Dienstweges ohne Csaszkóczys Wissen Informationen über ihn beim Verfassungsschutz angefordert und erhalten habe, schreibt der Datenschutzbeauftragte in einem Brief vom 7. August 2006. Er erinnert an das 'Volkszählungsurteil' von 1983: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß".

„Wenn das Kultus- und Innenministerium unter dem Vorwand die Verfassung zu schützen, Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, zeigt dies die Fragwürdigkeit des Berufsverbots. Die Landesregierung sollte endlich einsehen, dass die ehemalige Kultusministerin Schavan einen Fehler gemacht hat und Csaszkóczy einstellen“, sagte am Dienstag (15.08.) Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung Csaszkóczys zugelassen, da „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen“. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte im März 2006 das Berufsverbot für rechtens erklärt und die Möglichkeit der Berufung gegen das Urteil verneint. Csaszkóczy wird von der GEW unterstützt.


Hintergründe zum Berufsverbot

Seit August 2004 wird Michael Csaszkóczy der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, obwohl es keine Hinweise gibt, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen habe. Ihm wird nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 diesem Verbot an. Dort klagt Csaszkóczy ebenfalls gegen das Berufsverbot.

Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 70er Jahren Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer/innen und Postbeamte. Drei Millionen Menschen wurden damals auf ihre Verfassungstreue überprüft. 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt. In Baden-Württemberg gab es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen, danach war Csaszkóczy der einzige Fall.

Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten „Radikalenerlasses“ aus dem Landesrecht gestrichen werden. „Wir werden Csaszkóczy auch weiterhin bei seinem Kampf für Meinungsfreiheit unterstützen. Zuerst ist aber jetzt die Politik gefragt. Es darf nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen“, sagte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).


Quelle: GEW Baden - Württemberg

Zentrale Berufsverbote Demonstration in Karlsruhe am 25.März

Aus aktuellem Anlass ein Rundschreiben des "Solikomitee Heidelberg":

Liebe Freunde/Innen, Unterstützer gegen die Berufsverbote !
Liebe (Mit-)Betroffene bisheriger Berufsverbotspraxis !

In einer Woche, am 25.März, findet die zentrale Berufsverbote Demonstration in Karlsruhe statt. Die Ablehnungsbegründung des Michael Csaszkóczy ging inzwischen ein und wird im Internet unter http://www.gegen-berufsverbote.de/ unter "Dokumente" zu finden sein.

Das Verfahren hat neben der auch gerichtlich bestätigten Tatsache, dass Micha während seines Studiums und dem Referendariat keine belastenden Vorwürfe gemacht werden können einen brisanten politischen Aspekt.
Während der Verhandlung, aber auch im Fernsehen äußerten die Berufsverbieter, dass ein Antifaschist mit Zivilcourage im Schuldienst nichts zu suchen habe -

"Meine Kinder sollen von diesem Lehrer nicht unterrichtet werden !".

In Umkehrschluss dazu würde das heissen: "Ein rechtsradikaler Lehrer hat in der Schule nichts zu befürchten, auch wenn er im Unterricht seine Doktrinen verbreitet". Beispiele solcher Vorgänge gab es in der Vergangenheit.

Unter diesen Umständen ist es wichtig, dass am kommenden Samstag deutlich Widerstand gegen solche Praxis gezeigt wird. Einmal durch Teilnahme an der Demonstration - wem immer das möglich ist -.

Andererseits ist auch noch materielle Unterstützung erforderlich. Das Solidaritätskomitee Heidelberg besteht nur aus einer kleinen Gruppe und der erforderliche Aufwand für die Kampagne übersteigen die finanziellen Möglichkeiten.

Deshalb bittet das "Solikomitee Heidelberg" um Unterstützung auf folgendes
Konto: Martin Heiming Nr. 3057320326 BLZ 20110022 Postbank Hamburg
Stichwort: "Berufsverbot Öffentlichkeitsarbeit"

Aktuelle Informationen sind immer unter http://www.gegen-berufsverbote.de zu finden.

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