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Verwaltungsgerichte machen Klagen gegen den Verfassungsschutz aussichtslos

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird im Klageverfahren gegen den 'Verfassungsschutz' nicht in Berufung gehen.

Csaszkóczy war von 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Grundlage dafür waren die Akten, die aus einer mittlerweile über fünfundzwanzigjährigen Bespitzelung Csaszkkóczys durch den Inlandsgeheimdienst stammen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte daraufhin 2007 in seinem rechtskräftigen Urteil festgestellt, er könne „nicht nachvollziehen, dass die (bloße) Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird". Der Lehrer hatte deshalb Einsicht in die vom Verfassungsschutz gesammelten Daten verlangt und gegen seine fortdauernde geheimdienstliche Überwachung geklagt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17. 06. 2016 dem Inlandsgeheimdienst in allen Punkten völlig freie Hand gelassen und Csaszkóczys Klage abgewiesen. Für den 'Verfassungsschutz' –“ so die Richter –“ „gelten andere Rechtsmaßsstäbe als für die Regierung“. Schon wer die Verfassungswirklichkeit in der BRD kritisiere, müsse damit rechnen, geheimdienstlich überwacht zu werden. Das gleiche gelte für Menschen, die bereit seien, „politisch mit Kommunisten zusammenzuarbeiten“.

Den weiteren Rechtsweg hat das Verwaltungsgericht faktisch verbaut, obwohl –“ oder gerade indem - es formell die Berufung zuließ. Damit der Geheimdienst gegenüber der Wahrnehmung von Bürgerrechten abgeschirmt bleibt, dürfe Csaszkóczy keinesfalls alle über ihn gesammelten Daten sehen. Er könne aber nicht die Löschung von Daten verlangen, die er nicht genau benennen könne. In einem ähnlichen zynischen Zirkelschluss argumentiert das Verwaltungsgericht Köln im parallelen Verfahren gegen das 'Bundesamt für Verfassungsschutz'. Das VG Köln hat schon im Vorfeld der Verhandlung erklärt, eine volle Einsichtnahme in die Daten komme zum Schutz des Geheimdienstes nicht in Betracht.

Unter diesen Bedingungen ist ein rechtsstaatliches Verfahren gegen den Inlandsgeheimdienst faktisch unmöglich gemacht. Michael Csaszkóczy ist nicht bereit, den Anschein der Rechtsstaatlichkeit durch Fortführung des Prozesses aufrechtzuerhalten. Solange die politisch Verantwortlichen nicht bewegt werden können, dem so genannten 'Verfassungsschutz' die grundgesetzlichen Grenzen aufzuzeigen, ist eine juristische Auseinandersetzung mit dem rechtslastigen Geheimdienst faktisch aussichtslos. Csaszkóczy wird deshalb in Baden-Württemberg nicht in Berufung gehen und die Klage gegen das Bundesamt für erledigt erklären.

Wir werden weiterhin politisch gegen einen Geheimdienst kämpfen, dessen tiefe Verstrickung mit der gewalttätigen Naziszene sich in immer neuen Skandalen bestätigt, der aber nach wie vor seine Hauptaufgabe in der Verfolgung und Kriminalisierung kritischer linker Opposition sieht. Die Gerichte sind als Austragungsort dieser Auseinandersetzung offensichtlich nicht geeignet.

Wir fordern die Auflösung des antidemokratischen Inlandsgeheimdienstes und eine Offenlegung der Spitzelakten gegenüber allen Betroffenen.

Quelle: PM 18. Juli 2016

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu! Demonstration am 18. April

Plakat zur Demo
Die Regierung arbeitet gerade das sog. "Tarifeinheitsgesetz" aus, das weitgehende Eingriffe in das ohnehin stark kastrierte Streik"recht" darstellt und damit einher geht mit weiteren Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und weiteren demokratischen Grundrechten. Aus dem Grund findet am 18. April eine Demonstration in Frankfurt / M. statt. Hier der Aufruf:

Hände weg vom Streikrecht –“
Streikrecht ist Grundrecht!
Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit! »Demonstration am 18. April «

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu!
Am 21./22. Mai 2015, soll das höchst umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und am gleichen Tag verabschiedet werden. Kommt es so weit, würde ein weiteres Grundrecht –“ wie die defacto Abschaffung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre –“ massiv eingeschränkt und der erste Schritt zur weiteren „(De-)Regulierung“ dieses Rechts getan. Weitere Schritte werden in Regierungskreisen schon angedacht.

EU-weit koordinierter Angriff auf das Streikrecht!
Die EU-weite „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes zur Absicherung der Profite der Konzerne ist offizielles Ziel der „EU-Agenda 2020“. Die marktkonforme Demokratie lässt grüßen. Seitdem wird dieses Ansinnen, entsprechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unterschiedlichem Tempo umgesetzt.

Wie sieht dieses Vorhaben in Deutschland aus?
Der erste Schritt zur Umsetzung der „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes in Deutschland nennt sich „Tarifeinheitsgesetz“. Es beinhaltet, dass in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Tarifverhandlungen führen können soll. Ist ein Tarifvertrag einmal abgeschlossen, wird die Gewerkschaft mit der geringeren Anzahl an Mitgliedern im Betrieb nicht mehr streiken können! Damit wird das grundgesetzliche Prinzip verletzt, dass das Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen gilt. Das Koalitions- und Streikrecht ist kein Privileg oder gar das Monopol großer Gewerkschaften. Es darf deshalb auch kein Monopol der DGB-Gewerkschaften werden! Real ist aber sogar zu erwarten, dass das „Tarifeinheitsgesetz“ die Konkurrenz der Gewerkschaften darum befeuern wird, wer die größte in den Betrieben ist.

Was sind die Folgen der verstärkten Zerschlagung des Systems der Flächentarifverträge?
Obwohl auch zuvor nie ganz einheitlich, hat sich in den letzten 15 Jahren eine stark differenzierte und uneinheitliche Tariflandschaft entwickelt, oft auch unter Mitwirkung von DGB-Gewerkschaften. Immer stärker wurden die allgemeinen, in einer Branche gültigen Flächentarifverträge ausgehöhlt. Neueingestellte Beschäftigte bekamen selbst durch Tarifverträge schlechtere Konditionen als die schon eingestellten. Großbetriebe wurden in immer kleinere Einheiten aufgespalten, Betriebsteile ausgegliedert und in schlechtere und niedrigere Tarifbereiche überführt. Die massive Zunahme der ungesicherten Arbeitsverhältnisse, der Einsatz von Fremdfirmen mit besonders niedrigen Tarifverträgen machen deutlich, dass das Motto „Ein Betrieb –“ eine Gewerkschaft –“ ein Tarifvertrag“ immer weniger Gültigkeit hat. So wurden unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung einerseits sowie durch Verzicht auf einen breiten gesellschaftlichen Abwehrkampf der Gewerkschaften andererseits einheitliche Tarifstandards längst unterminiert.

Eine Streik- und Gewerkschaftsbewegung außerhalb des DGB wird lebendig und wirksam.
Diese Bewegungen führen zur Veränderung der Gewerkschaftslandschaft seit einigen Jahren und zum Entstehen von verstärkten Streikbewegungen innerhalb (ver.di Amazon) wie außerhalb des DGB (GDL, Vereinigung Cockpit, Marburger Bund). 2010 forderte der DGB zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative von der damaligen Bundesregierung die Schaffung eines Tarifeinheitsgesetzes, um den Einfluss der streikenden Spartengewerkschaften zu bekämpfen. Nach Protesten vieler Gewerkschaftsgliederungen, vor allem in Ver.di, von engagierten Arbeitsrechtlern wie W. Däubler, R. Geffken und D. Hensche, zog sich die DGB-Führung aus diesem Bündnis mit dem BDA zurück.

Zweiter Anlauf für ein Tarifeinheitsgesetz
Derzeit befindet sich die Gewerkschaftsbewegung in einer seit langem nicht mehr gekannten Situation. DGB und fünf seiner acht Einzelgewerkschaften unterstützen das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD). Überraschend ist das aber nicht. Während des Bahnstreiks der GDL im Herbst 2014 riefen Vertreter der DGB-Gewerkschaften offen zum Streikbruch auf. Aber die drei DGB-Gewerkschaften GEW, NGG und Ver.di haben sich aus diesem Machtkartell herausgelöst und sind Teil der Protestbewegung gegen dieses Tarifeinheitsgesetz geworden.

W. Däubler fasst die Kritik in seinem Gutachten für die Partei „Die Linke“ auf diese Weise zusammen: »Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte«.

In einem »Juristenaufruf« fordern Arbeitsrechtsanwälte die Regierung zum sofortigen Stopp des Gesetzes auf.

Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetz“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn: Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!

Empört euch und beteiligt euch an den Aktionen gegen die Verabschiedung des Gesetzes! Den Protest auf die Straße tragen! Tarifeinheitsgesetz Stoppen!

Samstag 18. April nach Frankfurt am Main!
Auftakt: 13.00 Uhr, Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof

Aufrufer/UnterstützerInnen:
Aktionsbündnis „Hände weg vom Streikrecht - Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!“, Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), ATIF, ver.di-Linke NRW, TIE Germany, IWW (im deutschsprachigen Raum), Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di, Münchener Gewerkschaftslinke, RSB, isl, RIO, GAM sowie zahlreiche Einzelpersonen.

Weitere Informationen auf unserer Website http://streikrecht-verteidigen.org und auf www.Labournet.de.

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