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Im tollsten aller Länder: Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen - Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

Die Grafik zeigt von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Aus einer PM des Statistischen Bundesamtes vom 26.7.2023: “Armut ist ein mehrdimensionales Phänomen und kann sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen. Im Jahr 2022 war knapp jede oder jeder vierte (24,0 %) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut oder soziale Ausgrenzung sind bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

EU-weit 24,7 % aller unter 18-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.”

Via SLAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.


Für immer mehr Menschen reicht es nicht zum Leben…

Logo auf Recht bestehenMillionen Menschen in Deutschland –“ Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte –“ sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.


Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene –“ und das trotz einer staatlichen Preisbremse.


Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen


Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.


Für eine existenzsichernde Grundsicherung!


Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben - wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!


Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!


Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.


Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.


Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“

Wir fordern konkret:




  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro

  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht

  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe

  • Abschaffung der Sanktionen

  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden

  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

  • Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.


Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten



Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.
Quelle: Presseerklärung 24. April 2023

Die Existenzangst wächst - es droht massive Verarmung

Logo: Auf Recht bestehenOb bei den Lebensmitteln, den Energiekosten, der Miete oder anderen Ausgabeposten: Die Preise steigen in hohem Tempo. Besonders für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentner*innen und Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, ist die Aussicht auf Herbst und Winter äußerst düster. Viele Menschen fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sie sind völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung
Das geplante „Bürgergeld“ setzt trotz kleiner Verbesserungen Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fort. Daran ändert auch die zum 1.1.2023 angekündigte Anpassung der Regelsätze an die Inflation der letzten Monate wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Doch das ist bei weitem nicht genug. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht. Auf den Tag gerechnet steht Betroffenen so sehr wenig Geld zu, von dem sie dann Lebensmittel, Strom, Kleidung, Schuhe, Anschaffung von Möbeln, und vieles andere bezahlen sollen –“ sofern das Jobcenter nicht schon etwas davon für ein vorheriges Darlehen o. ä. aufrechnet. Für Lebensmittel bleiben so rechnerisch knapp 6 Euro pro Tag übrig. Dass das reicht, glauben offenbar nicht einmal die Leitungen der Jobcenter mehr, die von NRW haben schon Anfang 2022 in einem offenen Brief eine sofortige Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro verlangt!

Wir fordern konkret:
- Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
- Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
- Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
- Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
- Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und Teilhabe ermöglichen. Leistungskürzungen wie zum Beispiel Sanktionen müssen deshalb ausgeschlossen werden.

Es reicht!
Das „Bündnis AufRecht bestehen“ will die Unzufriedenheit und die Wut vieler Menschen bei einem dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Etikettenschwindel „Bürgergeld“ –“ Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!“ klar zum Ausdruck bringen. Bisher haben bereits Gruppen in Berlin, Bonn, Dortmund, Herne, Koblenz, Kaiserslautern, Münster, Oldenburg und Wolfsburg verschiedene Aktivitäten angekündigt, die vor allem am 14.Oktober stattfinden sollen. Wir sind sicher, dass noch mehr dazu kommen. Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, gibt es hier.

Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB–KV Bonn/Rhein–Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG–PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Quelle: Pressemitteilung 10. Oktober 2022

Regelsatzbedarfsermittlungsgesetz - jetzt einschreiten!

Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen fordert den Bundesrat dazu auf, den Entwurf der Bundesregierung für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu stoppen, indem es den Vermittlungsausschuss anruft.

Bei der Sitzung am 27. November wird dem Bundesrat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Zustimmung vorliegen (Bundesrats-Drucks. 654/20). Die darin enthaltenen neuen Regelbedarfe werden die materielle Situation und die Teilhabechancen von beinahe 8 Mio. Menschen in den kommenden Jahren bestimmen. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu den Methoden und Ergebnissen der Bedarfsermittlung bleibt und den Vermittlungsausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese –“ ersatzweise –“ auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten.

Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht. Die vom Bundesrat vorgetragene dezidierte Kritik hat sie gänzlich unbeeindruckt gelassen. Die Erwiderung der Bundesregierung zu dieser Kritik, die sich in der Bundestags-Drucksache 19/34549 findet, lässt keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, auf die Länderkammer zuzugehen. Abgesehen von den Anpassungen, die im Zuge der Aktualisierung anhand der jüngsten Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen wurden, und der Hinzufügung weiterer Artikel bleibt der wesentliche Inhalt des Gesetzes in den hier maßgeblichen Artikeln 1, 2 und 3 der alte. Die Summe der Streichungen einzelner Ausgabepositionen widerspricht dem Statistikmodell und stellt die Ermittlung der Regelsätze insgesamt in Frage.

Wir teilen zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die fundierte Kritik der Länderkammer an dem Gesetzesentwurf der Regierung (Näheres dazu auch unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen). Der Umfang der letztlich willkürlichen Streichungen bei einzelnen Bedarfspositionen macht z. B. für Alleinstehende rund 160 EUR aus. Das ist für die Betroffenen ein gewaltiger Betrag, der Monat für Monat in der Haushaltskasse fehlt. Tatsächlich verfügte das ärmste Zehntel der Bevölkerung 2017 nach dem aktuellen Verteilungsreport 2020 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung real sogar über niedrigere Einkommen als 2010. In dieser Einkommensgruppe wird das Einkommensniveau bei den meisten Menschen vermutlich fast vollständig durch die staatlichen Grundsicherung (SGB II, XII und AsylBlG) bestimmt. Das weist deutlich darauf hin, dass die jährlichen Anhebungen der Regelbedarfe nicht ausreichen, um den ohnehin niedrigen Lebensstandard der Leistungsbeziehenden zumindest auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Armut und Ausgrenzung in Deutschland werden also schlimmer, nicht besser. Dieser Befund wird durch den jüngst vorgestellten Armutsbericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. Von Armut betroffen sind neben Arbeitslosen auch z. B. viele Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die dies durch Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegende und auch viele Kinder, die mit im Haushalt leben.

Das sind für uns und viele Betroffene ausreichende Gründe, den Gesetzentwurf der Regierung abzulehnen. Bundesländer, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben wiederholt auf die methodischen Unzulänglichkeiten bei der Bedarfsermittlung hingewiesen und Alternativen vor-geschlagen. Die Bundesregierung hingegen schaltet auf stur. Sie möchte eine breitere Diskussion über die Art der Regelsatzbemessung und die Höhe der daraus resultierenden Sätze offenkundig vermeiden. Die bisherigen Fehler und Schwächen der Bedarfsermittlung werden mit dem Entwurf einfach fortgeschrieben.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer beim Bundesrat daher auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Sie sollten sich stattdessen für ein faires und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfshöhe sowie für eine armutsfeste Regelleistung einsetzen. Das fordern wir zusammen mit all den anderen Menschen, die anlässlich der Aktionstage am 30./ 31.10.2020 bundesweit in vielen Städten unter Beteiligung von Gewerkschaften und Sozialverbänden protestiert haben (siehe dazu die Dokumentation). Die in diesem Zusammenhang unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie gesammelten über 1.500 Unterschriften für die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen am Existenzminimum und für eine Bemessung der Regelbedarfe, die Armut und Ausgrenzung verhindern, werden wir beim Präsidenten des Bundesrates einreichen.


Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen


Quelle: Pressemitteilung 26. November 2020

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